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Metadaten
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    Plenarprotokoll 14/67 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 67. Sitzung Berlin, Freitag, den 5. November 1999 I n h a l t : Bestimmung der Abgeordneten Kristin Heyne als stellvertretendes Mitglied des Vermittlungsausschusses ................................. 5985 A Tagesordnungspunkt 12: a) Abgabe einer Erklärung der Bundes- regierung zu den Ereignissen der „5. Vertragsstaatenkonferenz der Kli- marahmenkonvention in Bonn“ b) Antrag der Abgeordneten Klaus-Jürgen Hedrich, Dr. Klaus W. Lippold (Offen- bach), weiterer Abgeordneter und der Fraktion CDU/CSU Vertragsstaatenkonferenz zur Klima- rahmenkonvetion in Bonn: Neue Im- pulse zur globalen Umwelt- und Ent- wicklungspolitik (Rio-Prozeß) (Drucksache 14/1853) ................................ 5985 B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 4: Antrag der Fraktionen SPD und BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN Klimaschutz durch ökologische Moder- nisierung und Verbesserung der inter- nationalen Zusammenarbeit (Drucksache 14/1956) ................................ 5985 B Jürgen Trittin, Bundesminister BMU............... 5985 D Dr. Angela Merkel CDU/CSU......................... 5990 C Dr. Uschi Eid BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN .. 5993 C Dr. Angela Merkel CDU/CSU......................... 5994 A Michael Müller (Düsseldorf) SPD................... 5994 B Birgit Homburger F.D.P. ................................ 5996 C Dr. Reinhard Loske BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ........................................................ 5998 D Eva-Maria Bulling-Schröter PDS .................... 6003 A Monika Ganseforth SPD.................................. 6004 C Walter Hirche F.D.P. .................................. 6006 A Michael Müller (Düsseldorf) SPD............... 6006 B Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach) CDU/CSU 6007 B Ulrich Kasparick SPD ..................................... 6009 D Ulrike Flach F.D.P. ......................................... 6011 C Annette Faße SPD ....................................... 6013 B Carsten Hübner PDS........................................ 6013 D Reinhold Hemker SPD .................................... 6015 A Klaus-Jürgen Hedrich CDU/CSU.................... 6017 A Dr. Uschi Eid BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN .. 6018 A Klaus-Jürgen Hedrich CDU/CSU.................... 6020 B Dr. Christian Ruck CDU/CSU......................... 6020 D Dr. Margrit Wetzel SPD .................................. 6022 D Dr. Peter Paziorek CDU/CSU.......................... 6024 D Tagesordnungspunkt 13: Erste Beratung des von den Abgeordneten Hildebrecht Braun (Augsburg), Rainer Brüderle, weiteren Abgeordneten und der Fraktion F.D.P. eingebrachten Entwurfs II Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 67. Sitzung. Berlin, Freitag, den 5. November 1999 eines Gesetzes zur Regelung der Rechts- verhältnisse eingetragener Lebenspartner- schaften (Eingetragene-Lebenspartner- schaften-Gesetz) (Drucksache 14/1259) ... 6026 D Dr. Guido Westerwelle F.D.P. ........................ 6027 A Margot von Renesse SPD ................................ 6028 B Ina Lenke F.D.P. ......................................... 6030 A Dr. Guido Westerwelle F.D.P. ........................ 6031 D Norbert Geis CDU/CSU .................................. 6032 B Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN..................................................... 6034 A Ina Lenke F.D.P. ......................................... 6034 D Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN......................................................... 6035 B Christina Schenk PDS...................................... 6037 A Eckart von Klaeden CDU/CSU ....................... 6038 A Dr. Guido Westerwelle F.D.P. .................... 6038 B Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN..................................................... 6038 C Tagesordnungspunkt 14: Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Zwei- ten Gesetzes zur Verbesserung rehabi- litierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR (Drucksache 14/1805) .. 6039 B Rolf Schwanitz, Staatsminister BK.................. 6039 C Dr. Michael Luther CDU/CSU ........................ 6040 C Hans-Christian Ströbele BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN......................................................... 6042 C Rainer Funke F.D.P. ....................................... 6043 B Gerhard Jüttemann PDS................................... 6044 A Hans-Joachim Hacker SPD.............................. 6044 D Tagesordnungspunkt 15: a) Antrag der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau und der Fraktion PDS Keine Zurückweisung von Kosovo- Flüchtlingen an den Grenzen, die Er- teilung von Visa für Familienangehö- rige, sowie unbürokratische Ausstellung von Reisedokumenten und Aufnahme und Schutz von unbegleiteten Flücht- lings- und Waisenkindern (Drucksache 14/1182) ................................ 6046 B b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau und der Fraktion PDS Anerkennung eines Asylanspruchs für jugoslawische Deserteure und Kriegs- dienstverweigerer (Drucksache 14/1183) ................................ 6046 B Ulla Jelpke PDS............................................... 6046 C Rüdiger Veit SPD ............................................ 6047 C Dietmar Schlee CDU/CSU .............................. 6049 A Marieluise Beck (Bremen) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ........................................................ 6050 C Dr. Max Stadler F.D.P. ................................... 6051 C Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast SPD ................ 6052 C Nächste Sitzung ............................................... 6052 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten ........... 6053 A Anlage 2 Erklärung des Abgeordneten Kurt Bodewig (SPD) zur namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung ab dem Jahr 2000 – GKV-Gesundheitsreform 2000 .... 6054 A Anlage 3 Nachträglich zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur ab- schließenden Regelung offener Vermögens- fragen in bezug auf Wohnungsgrundstücke im Beitrittsgebiet – Tagesordnungspunkt 11 – Hans-Christian Ströbele BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ......................................................... 6054 A Anlage 4 Amtliche Mitteilungen..................................... 6055 A Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 67. Sitzung. Berlin, Freitag, den 5. November 1999 5985 (A) (C) (B) (D) 67. Sitzung Berlin, Freitag, den 5. November 1999 Beginn: 9.00 Uhr
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    Dr. Max Stadler Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 67. Sitzung. Berlin, Freitag, den 5. November 1999 6053 (A) (C) (B) (D) Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Bachmaier, Hermann SPD 5.11.99 Balt, Monika PDS 5.11.99 Dr. Bartsch, Dietmar PDS 5.11.99 Dr. Bauer, Wolf CDU/CSU 5.11.99 Beck (Köln), Volker BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 5.11.99 Bernhardt, Otto CDU/CSU 5.11.99 Dr. Blüm, Norbert CDU/CSU 5.11.99 Böttcher, Maritta PDS 5.11.99 Brähmig, Klaus CDU/CSU 5.11.99 Bury, Hans Martin SPD 5.11.99 Caesar, Cajus CDU/CSU 5.11.99 Caspers-Merk, Marion SPD 5.11.99 Dr. Dückert, Thea BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 5.11.99 Eichhorn, Maria CDU/CSU 5.11.99 Eppelmann, Rainer CDU/CSU 5.11.99 Eymer (Lübeck), Anke CDU/CSU 5.11.99 Fischer (Frankfurt), Joseph BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 5.11.99 Friedhoff, Paul K. F.D.P. 5.11.99 Gebhardt, Fred PDS 5.11.99 Dr. Geißler, Heiner CDU/CSU 5.11.99 Gleicke, Iris SPD 5.11.99 Glos, Michael CDU/CSU 5.11.99 Goldmann, Hans-Michael F.D.P. 5.11.99 Hartnagel, Anke SPD 5.11.99 Haschke (Großhenners- dorf), Gottfried CDU/CSU 5.11.99 Dr. Haussmann, Helmut F.D.P. 5.11.99 Hauser (Bonn), Norbert CDU/CSU 5.11.99 Hiller (Lübeck), Reinhold SPD 5.11.99 Höfken, Ulrike BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 5.11.99 Hofbauer, Klaus CDU/CSU 5.11.99 Hovermann, Eike SPD 5.11.99 Kanther, Manfred CDU/CSU 5.11.99 Dr. Kenzler, Evelyn PDS 5.11.99 Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Knoche, Monika BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 5.11.99 Kraus, Rudolf CDU/CSU 5.11.99 Dr. Leonhard, Elke SPD 5.11.99 Mascher, Ulrike SPD 5.11.99 Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 5.11.99 Ohl, Eckhard SPD 5.11.99 Ost, Friedhelm CDU/CSU 5.11.99 Otto (Frankfurt), Hans-Joachim F.D.P. 5.11.99 Dr. Pick, Eckhart SPD 5.11.99 Pieper, Cornelia F.D.P. 5.11.99 Rauber, Helmut CDU/CSU 5.11.99 Reinhardt, Erika CDU/CSU 5.11.99 Rühe, Volker CDU/CSU 5.11.99 Dr. Schäfer, Hansjörg SPD 5.11.99 Scharping, Rudolf SPD 5.11.99 Schemken, Heinz CDU/CSU 5.11.99 Scherhag, Karl-Heinz CDU/CSU 5.11.99 Schmitz (Baesweiler), Hans Peter CDU/CSU 5.11.99 Schreiner, Ottmar SPD 5.11.99 Schröder, Gerhard SPD 5.11.99 Schröter, Gisela SPD 5.11.99 Schüßler, Gerhard F.D.P. 5.11.99 Schulhoff, Wolfgang CDU/CSU 5.11.99 Schwanhold, Ernst SPD 5.11.99 Dr. Solms, Hermann Otto F.D.P. 5.11.99 Spranger, Carl-Dieter CDU/CSU 5.11.99 Dr. Frhr. von Stetten, Wolfgang CDU/CSU 5.11.99 Dr. Süssmuth, Rita CDU/CSU 5.11.99 Dr. Vollmer, Antje BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 5.11.99 Dr. Waigel, Theodor CDU/CSU 5.11.99 Dr. von Weizsäcker, Ernst Ulrich SPD 5.11.99 Wiesehügel, Klaus SPD 5.11.99 Willner, Gert CDU/CSU 5.11.99 Zierer, Benno CDU/CSU 5.11.99 *) ————— **) für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versamm- lung des Europarates 6054 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 67. Sitzung. Berlin, Freitag, den 5. November 1999 (A) (C) (B) (D) Anlage 2 Erklärung des Abgeordneten Kurt Bodewig (SPD) zur namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Reform der gesetz- lichen Krankenversicherung ab dem Jahr 2000 – GKV-Gesundheitsreform 2000 – (66. Sitzung, Seite 5922 A) Mein Name ist in der Abstimmungsliste nicht aufge- führt. Ich erkläre hiermit, daß ich an der Abstimmung teilgenommen und mit Ja gestimmt habe. Anlage 3 Nachträglich zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur abschließenden Regelung offener Vermögens- fragen in bezug auf Wohnungsgrundstücke im Beitrittsgebiet – Tagesordnungspunkt 11 – (66. Sitzung) Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf will die PDS-Fraktion § 4 Abs. 2 Satz 2 des Vermögensgesetzes ändern. Diese greift ein tatsächliches Problem auf, vor dem viele Bürgerinnen und Bürger in den Neuen Bun- desländern nach der Wende stehen. Sie müssen mit anse- hen und erleben, wie Grundstücke, auf denen sie ein Le- ben lang gelebt und zum Teil auch gearbeitet haben, für die sie große materielle Werte, Erfindergeist und Enga- gement über Jahrzehnte investiert hatten, nach der Wende an die Alteigentümer gegeben werden, nur weil ein wirk- samer Eigentumserwerb durch sie vor dem 3. Oktober 1990 nicht vollendet werden konnte. Häufig haben sie Kaufverträge, auch notarielle Verträge während der Exi- stenz der DDR abgeschlossen, der Eigentumserwerb wur- de aber nicht ins Grundbuch eingetragen, weil gar keine Grundbücher existierten oder nicht ordentlich geführt wurden oder weil es zur Eintragung wegen Arbeitsüberla- stung der Ämter vor dem 3. Oktober 1990 nicht mehr ge- kommen war. In DDR-Zeiten war es nicht so wichtig, daß die Formalien für den Erwerb eines Eigentums erfüllt wa- ren. Wohn- und Nutzungsberechtigung waren das Wich- tigere und wurden durch staatliche Akte oder andere Rechtsgeschäfte garantiert. Nach der Vereinigung kam nun der Alteigentümer und verlangte auf der Grundlage des Grundsatzes „Rückgabe vor Entschädigung“ sein Grundstück zurück. Die Nutzer mußten sich auf die Räu- mung des Grundstückes einstellen. Ich selbst habe als Rechtsanwalt direkte Erfahrungen mit solchen Situationen gemacht. Ich habe zwei Ostber- liner, die lange vor der Wende ein Haus auf dem Lande im Kreis Neuruppin übernommen und bewohnt haben, vertreten, die dort nach der Wende ein Kultur- und Ju- gendbegegnungshaus mit vielen anderen zusammen ein- gerichtet haben. Obwohl sie in DDR-Zeiten Haus und Grundstück redlich und ordnungsgemäß durch notariel- len Kaufvertrag erworben hatten, sollten sie sieben Jahre nach der Wende das von ihnen wieder aufgebaute Ge- bäude und instandgesetzte Gelände verlassen. Die Kul- turarbeit, der Wohn- und Arbeitsplatz waren dahin. Dies alles nur deshalb, weil ihre Eintragung ins Grundbuch erst einige Monate nach dem 3. Oktober 1990 vollzogen werden konnte. Ich habe für diese Bürgerinnen geklagt durch zwei Instanzen und das Bundesverfassungsgericht angerufen. Es konnte nicht richtig sein, daß nur wegen einer zu spät erfolgten Eintragung ins Grundbuch ihre gesamte Existenz und die kulturellen Möglichkeiten ei- ner ganzen Region verloren waren. Den Rechtsstreit mußte ich dann abbrechen, weil den Klägern der Prozeßstreß, die Kosten und die Unsicher- heit zuviel wurde. Nach dieser Erfahrung kann ich verstehen, wenn Bürgerinnen in den neuen Bundesländern daran zwei- feln, daß die Rechtsordnung, die sie in der Bundesrepu- blik bekommen haben, die ihre ist und ihre Rechte ga- rantiert. Der Antrag der PDS will hier Abhilfe schaffen. Das ist gut und richtig. Das Bundesverfassungsgericht ist mit zwei Normen- kontrollklagen des Landes Sachsen-Anhalt und Bran- denburg zu dieser Angelegenheit befaßt, weil Hundert- tausende in diesen Ländern von der ungerechten Rege- lung des §14 Abs. 2 Vermögensgesetz betroffen sind. Die Entscheidung soll noch in diesem Monat erfolgen. Die von der PDS vorgeschlagene Lösung ist aber problematisch. Sie berücksichtigt nicht, daß schon nach der heute geltenden gesetzlichen Regelung die Rück- übertragung an die Alteigentümer bei Wohngrundstük- ken dann ausgeschlossen ist, wenn vor der Entmachtung von Erich Honecker im Oktober 1989 ein Vertrag abge- schlossen wurde oder auch nur angebahnt worden ist. Auch die Bürgerinnen der neuen Bundesländer kön- nen schon heute das Grundstück behalten, die nach dem Modrow-Gesetz vom März 1990 Haus- und Grundstük- ke gekauft hatten. Voraussetzung ist allerdings, daß die Eintragung bis zum 3. Oktober 1990 im Grundbuch er- folgt ist. Diese Voraussetzung steht gar nicht im Gesetz, sie wurde von der Rechtssprechung dazu entwickelt. Das gilt es zu verändern. Es darf nicht darauf an- kommen, wann die Eintragung realisiert wurde. Ent- scheidend muß allein sein, daß der Eigentumserwerb redlich in die Wege geleitet und realisiert wurde. Eine Klarstellung im Gesetz würde schon viel helfen. Es be- darf nicht der weiten von der PDS nunmehr vorgeschla- genen Regelung. Die PDS übersieht nämlich vor allem, daß in den letzten 10 Jahren auf Grundlage der – wenn auch verfehlten – gesetzlichen Regelung Rechtsverhält- nisse geschaffen wurden, die Bestandschutz verdienen. Auch die Bürgerinnen und Bürger, die jetzt auf den Grundstücken und in den Häusern leben und inzwischen selbst viel investiert haben, verdienen eine gerechte Be- rücksichtigung ihrer Interessen und ihrer redlich erwor- benen Rechtsstellung. Eine Abwägung der Interessen der früheren Nutzer und Käufer und der wohlerworbenen Rechte neuer Nut- zer ist notwendig. Lassen Sie uns die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abwarten und entlang dieser Entscheidung und unter Berücksichtigung der Begrün- dung eine vernünftige Regelung finden, die den Interes- sen aller Seiten gerecht wird. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 67. Sitzung. Berlin, Freitag, den 5. November 1999 6055 (A) (C) (B) (D) Anlage 4 Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EU- Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Be- ratung abgesehen hat. Innenausschuß Drucksache 14/671 Nr. 1.7 Drucksache 14/1188 Nr. 1.3 Drucksache 14/1188 Nr. 2.2 Drucksache 14/1276 Nr. 2.6 Drucksache 14/1342 Nr. 1.1 Drucksache 14/1579 Nr. 1.2 Drucksache 14/1617 Nr. 2.51 Ausschuß für Wirtschaft und Technologie Drucksache 14/1016 Nr. 1.7 Drucksache 14/1016 Nr. 2.9 Drucksache 14/1016 Nr. 2.16 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 14/1276 Nr. 2.20 Ausschuß für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe Drucksache 14/272 Nr. 176 Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeitund Entwicklung Drucksache 14/431 Nr. 2.28 Drucksache 14/671 Nr. 1.10 Drucksache 14/671 Nr. 2.25 Drucksache 14/1617 Nr. 2.8 Der Vorsitzende des folgenden Ausschusses hat mit- geteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu der nachstehenden Vorlage absieht: Finanzausschuß Unterrichtung durch die Bundesregierung Gutachten der Unabhängigen Expertenkommissionzur Untersuchung der Problematik steigender Beiträgeder privat Krankenversicherten im Alter – Drucksachen 13/4945, 14/272 Nr. 68 – 6056 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 67. Sitzung. Berlin, Freitag, den 5. November 1999 (A) (C) (B) (D) Druck: Bonner Universitäts-Buchdruckerei, 53113 Bonn 53003 Bonn, Telefon: 0228/3 82 08 40, Telefax: 0228/3 82 08 44 20
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Michael Luther


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Sehr geehrte Frau
    Präsidentin! Meine Damen und Herren! Endlich, ein
    Jahr nach der Regierungserklärung, legt die Bundesre-
    gierung ein von ihr selbst für dringlich erklärtes Gesetz
    zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschrif-
    ten für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemali-
    gen DDR vor. Angekündigt war, die Kapitalentschädi-
    gung von bisher 300 auf 600 DM zu erhöhen, Hinter-
    bliebene von Todesopfern an der Grenze ebenso wie Zi-
    vildeportierte und -internierte jenseits von Oder und
    Neiße mit einzubeziehen. Weiterhin sollten klare Rege-
    lungen zur Anerkennung von gesundheitlichen Haft-
    schäden gefunden werden.

    Zwar wird nun eine einheitliche Kapitalentschädi-
    gung für ehemalige politische Häftlinge auf 600 DM
    festgelegt. Aber – das muß an dieser Stelle gesagt wer-
    den – § 17 Abs. 2, der bislang zusätzliche Nachteile in
    den Lebensbiographien jener politischen Häftlinge aus-
    geglichen hat, die nach einer Haft in der DDR verblei-
    ben mußten, wird bei dieser Gelegenheit kassiert. Das
    bedeutet, daß dieser Personenkreis lediglich 50 DM
    mehr Entschädigung pro Haftmonat erhält.


    (Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Insgesamt ebenfalls 600 DM! Das muß man auch laut sagen!)


    Trotzdem konstatiere ich, daß dies ein aus Sicht der po-
    litischen Häftlinge zu begrüßender Fortschritt ist.

    Wer sich aber als Zivildeportierter oder -internierter
    oder als Hinterbliebener von Todesopfern eingebildet
    hatte, daß er nun mit in die Kapitalentschädigung einbe-
    zogen wird, sieht sich getäuscht. Faktisch bleibt es bei
    den Grundzügen des bisher bestehenden Gesetzes; dies
    zeigt auch der vorgesehene Finanzrahmen. Hinterblie-
    bene von Todesopfern können so wie bisher Anträge an
    die Stiftung für ehemalige politische Häftlinge stellen.
    Dafür sind im Haushalt 10 Millionen DM vorgesehen.
    Zivildeportierte und -internierte von jenseits von Oder
    und Neiße können wie bisher Anträge nach dem Häft-
    lingshilfegesetz stellen. Die Bundesregierung rechnet
    damit, daß es 250 Anträge zusätzlich pro Jahr gibt. Mir
    ist dazu nur eingefallen, daß hoffentlich nicht alle Be-
    troffenen einen Antrag stellen, da nur 250 eingeplant
    sind.

    Die größte Enttäuschung ist für mich jedoch der Ver-
    such, nun endlich eine Regelung für die Anerkennung
    gesundheitlicher Haftschäden zu finden. Was Sie, Herr
    Schwanitz, eben als die große Neuerung dargestellt ha-

    Staatsminister Rudolf Schwanitz






    (A) (C)



    (B) (D)


    ben, ist mir sehr wohl bekannt: Wir haben in der letzten
    Legislaturperiode in Zusammenarbeit mit den Ländern
    mehrfach versucht, auf die Gutachter in den Ländern
    einzuwirken, um die Situation bei der Anerkennung ge-
    sundheitlicher Haftschäden zu verbessern.


    (Dr. Uwe Küster [SPD]: Haben Sie eine Gesetzesänderung eingebracht?)


    – Wir haben eine Änderung auf diese Art und Weise
    versucht.

    Wir haben damals aber gesagt: Wenn dieser unterge-
    setzliche Versuch nicht funktioniert, dann müssen wir
    über eine gesetzliche Regelung nachdenken. 1999 kön-
    nen wir feststellen, daß dieser Versuch mißlungen ist.
    Das heißt – das ist für mich die logische Folge – : Wir
    müssen zu einer gesetzlichen Klarstellung kommen. Das
    haben sowohl ich als auch die Opfer erwartet. Und was
    steht im Gesetz? Dasselbe: Herr Schwanitz, Sie appellie-
    ren an die Gutachter, auf der Grundlage geltender Ge-
    setze zu versuchen, gesundheitliche Haftschäden bei Op-
    fern nun besser anzuerkennen. Ich kann Ihnen sagen,
    was dabei herauskommen wird – es ist ja schon mehrere
    Jahre probiert worden –: nichts anderes als bisher. Ich
    glaube, daß die Opferverbände – heute stand eine
    Mahnwache der Opfer vor dem Reichstag; es wurde
    auch die Verbandszeitschrift „Der Stacheldraht“ verteilt
    – recht haben, wenn sie sagen: Der Regelungsvorschlag
    der Bundesregierung ist die „wohl schwammigste For-
    mulierung zur Behebung erniedrigender Befragungen
    von Verfolgten über die ihnen zugefügten psychischen
    und physischen Schäden.“


    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Interessant ist für mich aber auch, was nicht geregelt

    wird. Der Bundesrat mahnt in seiner Stellungnahme an:
    Aus Sicht der Betroffenen hat sich nach den Urtei-
    len des Bundesverfassungsgerichts für Verfas-
    sungsmäßigkeit der Überführung von Ansprüchen
    und Anwartschaften aus Zusatzversorgungssyste-
    men der DDR in die gesetzliche Rentenversiche-
    rung die rentenrechtliche Ungleichbehandlung von
    Tätern und Opfern verstärkt.

    Die Opfer fordern deshalb eine „Ehrenpension“.
    In unserem am 17. Juni dieses Jahres vorgelegten Ge-

    setzentwurf schreiben wir die Überlegungen, die wir in
    der letzten Legislaturperiode entwickelt haben und die
    wir im Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtli-
    cher Vorschriften niedergelegt haben, fort: Wir wollen,
    daß Opfer politischer Verfolgung ein regelmäßiges zu-
    sätzliches Einkommen beziehen. Wir wollen die Ein-
    kommensgrenze, die in diesem Gesetz noch besteht,
    wegfallen lassen. – Das würde bedeuten, daß die Opfer
    politischer Verfolgung unter bestimmten Umständen
    200 bis 300 DM zusätzliches Einkommen pro Monat
    bekämen. Damit kommen wir – so glaube ich – den For-
    derungen dieser Opfer eher entgegen als der mißglückte
    Gesetzesvorschlag der Bundesregierung.


    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Lassen Sie sich nun von jemandem, der sich seit 1990

    mit diesem Thema beschäftigt, das Problem erläutern:

    Wir haben in den letzten acht Jahren versucht, das Pro-
    blem der politischen Verfolgung und der damit in Zu-
    sammenhang stehenden Nachteile dieser Opfer auszu-
    gleichen. Kapitalentschädigung ist hier nur ein Punkt. Es
    gibt viele andere Regelungen. Mittlerweile gibt es ein
    umfangreiches Gesetzeswerk: strafrechtliches Rehabili-
    tierungsgesetz, verwaltungsrechtliches Rehabilitierungs-
    gesetz und das berufsrechtliche Rehabilitierungsgesetz.

    Zum Schluß kann ich konstatieren: Man kann, auch
    wenn ich mir noch so viel Mühe gebe, die vielen unter-
    schiedlichen Lebensschicksale mit solchen Vorschriften,
    wie wir sie bislang haben, letztendlich nicht fassen. Man
    muß bedenken: Wer in der DDR politisch verfolgt wor-
    den ist, hat vielerlei Nachteile erlitten: Nachteile psychi-
    scher Art, Nachteile daraus, daß er sich nicht bilden
    konnte usw. Diese kann man nicht ausgleichen. Auch
    die Rentenbiographie kann letztendlich nicht ausgegli-
    chen werden, weil kein hypothetischer Lebenslauf ge-
    zeichnet werden kann. Aus diesem Grunde bleibt eines
    bestehen: Diejenigen, die politisch verfolgt worden sind,
    haben heute noch Nachteile. Um diese auszugleichen,
    gibt es eine ganz leichte Methode: Man erkennt das an
    und gibt diesen Opfern zum monatlichen Einkommen
    einen Betrag hinzu. – Unser Vorschlag beläuft sich auf
    200 bis 300 DM.

    Ich weiß, daß mehr getan werden müßte. Ich weiß
    auch, daß die Forderungen der Opferverbände höher
    sind: Sie wollen 1 400 DM Ehrenrente haben. Das ist
    angelehnt an der Rente, die Verfolgte des NS-Regimes
    haben. Schon aus diesem Grunde werde ich diese Forde-
    rung stellen; denn ich will nicht diesen Gleichklang her-
    stellen, da es etwas anderes ist. Aber vom Grundansatz
    her haben die Opferverbände der politisch Verfolgten
    recht.

    Ich wiederhole: Ein ganz wichtiger Grund dafür, die-
    ses Thema in diesem Jahr noch einmal besonders auf-
    greifen zu müssen, besteht darin, daß sich die Diskussi-
    onslage verändert hat. Das Urteil des Bundesverfas-
    sungsgerichts zur Verfassungsmäßigkeit der Überfüh-
    rung von Ansprüchen und Anwartschaften aus Zusatz-
    versorgungssystemen der DDR verletzt den Status quo.


    (Zuruf von der SPD: Was hat das eine mit dem anderen zu tun?)


    Im Bemühen um eine gerechte Rentenüberleitung soll-
    ten diejenigen mehr bekommen, die, da politisch moti-
    viert, weniger erhalten würden, und sollten diejenigen
    weniger bekommen, die systembedingt ungerechtfertigt
    zuviel Rente bekommen würden, wenn man eine Eins-
    zu-eins-Umstellung vornehmen würde.

    Jetzt ist durch das Bundesverfassungsgericht die eine
    Seite verbessert worden. Für meine Begriffe zieht das
    unweigerlich den Schluß nach sich, daß man auch etwas
    für die andere Seite tun muß. Wenn wir nur einen
    Bruchteil der Kosten für die Umsetzung des Bundesver-
    fassungsgerichtsurteils für die Opfer des Systems bereit-
    stellen würden, für diejenigen, die in der DDR politisch
    verfolgt worden sind, dann würden wir den Opfern mehr
    als ein kleines Stück Gerechtigkeit widerfahren lassen.


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    Dr. Michael Luther






    (B)



    (A) (C)



    (D)


    Herr Schwanitz, Sie haben gesagt: Wir werden
    400 Millionen DM etatisieren. Ich will klarstellen: Die-
    sen Betrag werden Sie nicht bereitstellen. Tatsächlich
    sind es 65 Prozent von 380 Millionen DM.


    (Staatsminister Rolf Schwanitz: Alle Ebenen!)

    – Sie haben gesagt „wir“; Sie sind aber nicht alle Ebe-
    nen. – Das zur Wahrheit: 65 Prozent von 380 Millionen
    DM und nicht mehr, auch wenn ein anderer Eindruck
    erweckt worden ist.

    Herr Schwanitz, wir würden an vielen Stellen mehr
    tun können, wenn wir in der Sprache mehr Klarheit mit-
    schwingen lassen würden und wenn wir nicht immer
    versuchen würden, durch Sprache eine künstliche Bes-
    serstellung des Eigentlichen herzustellen. Das Ergebnis
    Ihrer Sprache ist, daß es Mißverständnisse in der Öf-
    fentlichkeit gibt und zu einem Streit kommt. Das dient
    uns allen nicht; deswegen wollte ich diesen Gedanken
    an dieser Stelle klar formulieren.

    Zum letzten Punkt, den ich ansprechen will. Wir hat-
    ten eine ausführliche Beratung dieses Gesetzentwurfs
    im Ausschuß für die Angelegenheiten der neuen Länder
    erwartet. Nun müssen wir aber erfahren, daß das Gesetz
    am 1. Januar 2000 in Kraft treten soll. Sie wissen, daß
    der Gesetzentwurf nicht bis zum Jahresende verabschie-
    det werden muß. Der Gesetzentwurf kann auch erst am
    1. Februar 2000 verabschiedet werden und wegen der
    entsprechenden Fristen am 1. Januar 2000 rückwirkend
    in Kraft treten. Würde dies geschehen, hätten wir wenig-
    stens die Gelegenheit, den Gesetzentwurf zu beraten. Sie
    wollen den Gesetzentwurf aber beinahe überhaupt nicht
    im Parlament beraten; vielmehr soll eine Anhörung in
    aller Eile am 19. November in einer sitzungsfreien Wo-
    che mit Ausnahmegenehmigung des Bundestagspräsi-
    denten stattfinden, und in der darauffolgenden Woche
    soll der Gesetzentwurf verabschiedet werden.


    (Dr. Peter Ramsauer [CDU/CSU]: Der gleiche Schweinsgalopp wie bei der Gesundheitsreform! – Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wollen Sie, daß die Leute Geld kriegen, oder nicht?)


    Es ist keine darüber hinausgehende Beratung vorgese-
    hen.

    Diese Beratung hat eine reine Alibifunktion. Sie soll
    nicht der Information des Parlamentes dienen. Dem
    Deutschen Bundestag soll nicht die Chance gegeben
    werden, durch die Beratung zu lernen und vielleicht die
    eine oder andere Verbesserung vorzunehmen.


    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Noch ist Zeit, ein vernünftiges Gesetz zu machen.

    Wir sind bereit mitzumachen. Ich hoffe auf die Zusam-
    menarbeit im Ausschuß.

    Schönen Dank.

    (Beifall bei der CDU/CSU)




Rede von: Unbekanntinfo_outline
Für die Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt der Kollege Chri-
stian Ströbele.


(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Kollegen! Sie müssen sich schon entscheiden, ob Sie
uns vorwerfen, daß wir zu lange warten, oder ob Sie uns
vorwerfen, daß wir zu schnell machen. Wenn Sie uns
ernsthaft vorwerfen, daß wir den Gesetzentwurf noch in
den nächsten Wochen in zweiter und dritter Lesung be-
raten und dann verabschieden wollen, damit das Gesetz
am 1. Januar 2000 in Kraft tritt, dann erklären Sie bitte
den Betroffenen, die 50 DM oder 300 DM mehr pro
Monat bekommen sollen, daß Sie noch zwei oder drei
Monate Beratung brauchen, weswegen diese das Geld
vorher nicht bekommen können.

Die Opfer drängen, und sie drängen mit Recht, denke
ich. Wir alle bekommen immer wieder Briefe, in denen
uns ausführlich und ins Emotionale gehend aus den
Zeiten der sowjetischen Besatzungszone oder auch der
DDR geschildert wird, wie aus politischen Gründen in
der Schule, an der Universität usw. benachteiligt worden
ist, wie Schulbildung hat abgebrochen werden müssen,
wie es nicht möglich war, das Abitur zu machen oder
das Studium fortzusetzen, wie im Beruf benachteiligt
wurde oder der Beruf überhaupt nicht mehr ausgeübt
werden konnte. Alle wollen, daß wir ihr Schicksal be-
rücksichtigen und daß wir Ersatz leisten. Nicht zuletzt –
darauf haben Sie auch hingewiesen – stehen heute Leute
vor dem Reichstag, demonstrieren und fordern Gerech-
tigkeit.

Wir müssen all jenen sagen – das steht auch zutref-
fend in der Begründung dieses Gesetzentwurfes –, daß
es einfach nicht möglich ist, 40 Jahre DDR und DDR-
Unrecht, das sehr vielen Menschen zugefügt worden ist,
in Geld aufzuwiegen. Dieser Gesetzentwurf kann und
will das nicht leisten. Er will vielmehr Ungerechtigkei-
ten beseitigen, auf die ich schon einmal hingewiesen ha-
be, als wir mit der Beratung dieses Gesetzentwurfs be-
gonnen und damit angefangen haben, solche Überlegun-
gen überhaupt einzubeziehen. Diese Ungerechtigkeiten
sind etwa darin zu sehen, daß jemand, der früher in der
alten Bundesrepublik im Gefängnis gesessen hat und
von dem später festgestellt worden ist, daß er zu Unrecht
inhaftiert war, oder jemand, von dem heute festgestellt
wird, daß er zu Unrecht im Gefängnis sitzt, eine Haft-
entschädigung von 20 DM pro Tag bekommt und daß
die Menschen, die zu DDR-Zeiten zu Unrecht im Ge-
fängnis gesessen haben, nur 10 DM Haftentschädigung
pro Tag erhalten. Das kann keiner einsehen. Wir haben
dies jetzt beseitigt.

Das wollen wir den Leuten klarmachen, und das gilt
natürlich für Menschen, die in der DDR großgeworden
und dann auch in der DDR geblieben sind, genauso wie
für Menschen, die in der DDR zu Unrecht inhaftiert
worden und dann in die Bundesrepublik gekommen
sind, um im Westteil weiterzuleben. Alle bekommen
jetzt eine einheitliche Entschädigung von 600 DM pro
angefangenem Monat zu Unrecht erlittener Haft.

Natürlich ist das kein Ausgleich. Natürlich können Sie
jemanden mit diesen 20 DM nicht ausreichend dafür ent-
schädigen oder jemandem gar wiedergutmachen, daß er
einen Tag, einen Monat oder ein Jahr seines Lebens im
Gefängnis verbracht hat. All dies ist immer der unzuläng-

Dr. Michael Luther






(A) (C)



(B) (D)


lich bleibende Versuch, eine Anerkennungsgebühr dafür
zu bezahlen, daß jemandem Unrecht geschehen ist.

Genauso verhält es sich mit den anderen Rehabilitie-
rungszahlungen; es ist sehr viel gemacht worden. Die
Urteile, die gesprochen worden sind, sind förmlich auf-
gehoben worden. In der alten Bundesrepublik hat es
Jahrzehnte gedauert, bis man dies hinsichtlich des Un-
rechts aus der NS-Zeit geschafft hatte. In den heute dis-
kutierten Fällen hat man es inzwischen zumeist erreicht,
daß die Urteile nicht mehr bestehen, daß den Leuten be-
scheinigt worden ist: Ihr seid zu Unrecht verurteilt wor-
den, das alte Urteil ist aufgehoben, euch wird gesagt und
ihr bekommt es auch mit einem neuen Urteil schriftlich,
daß das falsch war, daß dies eine Freiheitsentziehung
war, daß dies ein Unrechtsurteil gewesen ist. – Ich den-
ke, das ist für sehr viele sehr viel wichtiger gewesen und
auch heute noch sehr viel wichtiger als die Zahlung, die
sie jetzt bekommen.

Wir sollten all denen, die an uns herantreten und
weitere Zahlungen verlangen, sagen: Wir versuchen, die
Ungleichheit und die Ungerechtigkeit im Verhältnis zu
den Ausgleichszahlungen, die im Westen geleistet wor-
den sind und die gegenwärtig für West-Haft geleistet
werden, auszugleichen. Wir wollen damit nicht wieder-
gutmachen. Wir können den Menschen damit nicht ihre
verlorene Freiheit, ihre in der DDR verlorenen Chancen
wiedergeben, ihre Lebensläufe korrigieren. Wir können
nur Zeichen setzen.

Dafür ist dieses Gesetz erstens ein richtiger Ansatz,
und zweitens ist es ganz einfach das, was die Koalitions-
parteien im Wahlkampf versprochen haben. Es ist also
das Einlösen eines Versprechens, das wir gegeben haben.
Wir wollen, daß die Betroffenen ab dem 1. Januar
2000 – das sind noch wenige Wochen – auch tatsächlich
merken, daß wir unsere Wahlversprechen erfüllen und
daß wir sie anerkennen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)



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