Dr. Max Stadler
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 67. Sitzung. Berlin, Freitag, den 5. November 1999 6053
(A) (C)
(B) (D)
Anlagen zum Stenographischen Bericht
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich
Bachmaier, Hermann SPD 5.11.99
Balt, Monika PDS 5.11.99
Dr. Bartsch, Dietmar PDS 5.11.99
Dr. Bauer, Wolf CDU/CSU 5.11.99
Beck (Köln), Volker BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
5.11.99
Bernhardt, Otto CDU/CSU 5.11.99
Dr. Blüm, Norbert CDU/CSU 5.11.99
Böttcher, Maritta PDS 5.11.99
Brähmig, Klaus CDU/CSU 5.11.99
Bury, Hans Martin SPD 5.11.99
Caesar, Cajus CDU/CSU 5.11.99
Caspers-Merk, Marion SPD 5.11.99
Dr. Dückert, Thea BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
5.11.99
Eichhorn, Maria CDU/CSU 5.11.99
Eppelmann, Rainer CDU/CSU 5.11.99
Eymer (Lübeck), Anke CDU/CSU 5.11.99
Fischer (Frankfurt),
Joseph
BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
5.11.99
Friedhoff, Paul K. F.D.P. 5.11.99
Gebhardt, Fred PDS 5.11.99
Dr. Geißler, Heiner CDU/CSU 5.11.99
Gleicke, Iris SPD 5.11.99
Glos, Michael CDU/CSU 5.11.99
Goldmann, Hans-Michael F.D.P. 5.11.99
Hartnagel, Anke SPD 5.11.99
Haschke (Großhenners-
dorf), Gottfried
CDU/CSU 5.11.99
Dr. Haussmann, Helmut F.D.P. 5.11.99
Hauser (Bonn), Norbert CDU/CSU 5.11.99
Hiller (Lübeck), Reinhold SPD 5.11.99
Höfken, Ulrike BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
5.11.99
Hofbauer, Klaus CDU/CSU 5.11.99
Hovermann, Eike SPD 5.11.99
Kanther, Manfred CDU/CSU 5.11.99
Dr. Kenzler, Evelyn PDS 5.11.99
Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich
Knoche, Monika BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
5.11.99
Kraus, Rudolf CDU/CSU 5.11.99
Dr. Leonhard, Elke SPD 5.11.99
Mascher, Ulrike SPD 5.11.99
Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 5.11.99
Ohl, Eckhard SPD 5.11.99
Ost, Friedhelm CDU/CSU 5.11.99
Otto (Frankfurt),
Hans-Joachim
F.D.P. 5.11.99
Dr. Pick, Eckhart SPD 5.11.99
Pieper, Cornelia F.D.P. 5.11.99
Rauber, Helmut CDU/CSU 5.11.99
Reinhardt, Erika CDU/CSU 5.11.99
Rühe, Volker CDU/CSU 5.11.99
Dr. Schäfer, Hansjörg SPD 5.11.99
Scharping, Rudolf SPD 5.11.99
Schemken, Heinz CDU/CSU 5.11.99
Scherhag, Karl-Heinz CDU/CSU 5.11.99
Schmitz (Baesweiler),
Hans Peter
CDU/CSU 5.11.99
Schreiner, Ottmar SPD 5.11.99
Schröder, Gerhard SPD 5.11.99
Schröter, Gisela SPD 5.11.99
Schüßler, Gerhard F.D.P. 5.11.99
Schulhoff, Wolfgang CDU/CSU 5.11.99
Schwanhold, Ernst SPD 5.11.99
Dr. Solms, Hermann Otto F.D.P. 5.11.99
Spranger, Carl-Dieter CDU/CSU 5.11.99
Dr. Frhr. von Stetten,
Wolfgang
CDU/CSU 5.11.99
Dr. Süssmuth, Rita CDU/CSU 5.11.99
Dr. Vollmer, Antje BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
5.11.99
Dr. Waigel, Theodor CDU/CSU 5.11.99
Dr. von Weizsäcker,
Ernst Ulrich
SPD 5.11.99
Wiesehügel, Klaus SPD 5.11.99
Willner, Gert CDU/CSU 5.11.99
Zierer, Benno CDU/CSU 5.11.99 *)
—————
**) für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versamm-
lung des Europarates
6054 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 67. Sitzung. Berlin, Freitag, den 5. November 1999
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(B) (D)
Anlage 2
Erklärung des Abgeordneten Kurt Bodewig
(SPD) zur namentlichen Abstimmung über den
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der gesetz-
lichen Krankenversicherung ab dem Jahr 2000
– GKV-Gesundheitsreform 2000 – (66. Sitzung,
Seite 5922 A)
Mein Name ist in der Abstimmungsliste nicht aufge-
führt. Ich erkläre hiermit, daß ich an der Abstimmung
teilgenommen und mit Ja gestimmt habe.
Anlage 3
Nachträglich zu Protokoll gegebene Rede
zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur
abschließenden Regelung offener Vermögens-
fragen in bezug auf Wohnungsgrundstücke im
Beitrittsgebiet
– Tagesordnungspunkt 11 – (66. Sitzung)
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN): Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf will die
PDS-Fraktion § 4 Abs. 2 Satz 2 des Vermögensgesetzes
ändern. Diese greift ein tatsächliches Problem auf, vor
dem viele Bürgerinnen und Bürger in den Neuen Bun-
desländern nach der Wende stehen. Sie müssen mit anse-
hen und erleben, wie Grundstücke, auf denen sie ein Le-
ben lang gelebt und zum Teil auch gearbeitet haben, für
die sie große materielle Werte, Erfindergeist und Enga-
gement über Jahrzehnte investiert hatten, nach der Wende
an die Alteigentümer gegeben werden, nur weil ein wirk-
samer Eigentumserwerb durch sie vor dem 3. Oktober
1990 nicht vollendet werden konnte. Häufig haben sie
Kaufverträge, auch notarielle Verträge während der Exi-
stenz der DDR abgeschlossen, der Eigentumserwerb wur-
de aber nicht ins Grundbuch eingetragen, weil gar keine
Grundbücher existierten oder nicht ordentlich geführt
wurden oder weil es zur Eintragung wegen Arbeitsüberla-
stung der Ämter vor dem 3. Oktober 1990 nicht mehr ge-
kommen war. In DDR-Zeiten war es nicht so wichtig, daß
die Formalien für den Erwerb eines Eigentums erfüllt wa-
ren. Wohn- und Nutzungsberechtigung waren das Wich-
tigere und wurden durch staatliche Akte oder andere
Rechtsgeschäfte garantiert. Nach der Vereinigung kam
nun der Alteigentümer und verlangte auf der Grundlage
des Grundsatzes „Rückgabe vor Entschädigung“ sein
Grundstück zurück. Die Nutzer mußten sich auf die Räu-
mung des Grundstückes einstellen.
Ich selbst habe als Rechtsanwalt direkte Erfahrungen
mit solchen Situationen gemacht. Ich habe zwei Ostber-
liner, die lange vor der Wende ein Haus auf dem Lande
im Kreis Neuruppin übernommen und bewohnt haben,
vertreten, die dort nach der Wende ein Kultur- und Ju-
gendbegegnungshaus mit vielen anderen zusammen ein-
gerichtet haben. Obwohl sie in DDR-Zeiten Haus und
Grundstück redlich und ordnungsgemäß durch notariel-
len Kaufvertrag erworben hatten, sollten sie sieben Jahre
nach der Wende das von ihnen wieder aufgebaute Ge-
bäude und instandgesetzte Gelände verlassen. Die Kul-
turarbeit, der Wohn- und Arbeitsplatz waren dahin. Dies
alles nur deshalb, weil ihre Eintragung ins Grundbuch
erst einige Monate nach dem 3. Oktober 1990 vollzogen
werden konnte. Ich habe für diese Bürgerinnen geklagt
durch zwei Instanzen und das Bundesverfassungsgericht
angerufen. Es konnte nicht richtig sein, daß nur wegen
einer zu spät erfolgten Eintragung ins Grundbuch ihre
gesamte Existenz und die kulturellen Möglichkeiten ei-
ner ganzen Region verloren waren.
Den Rechtsstreit mußte ich dann abbrechen, weil den
Klägern der Prozeßstreß, die Kosten und die Unsicher-
heit zuviel wurde.
Nach dieser Erfahrung kann ich verstehen, wenn
Bürgerinnen in den neuen Bundesländern daran zwei-
feln, daß die Rechtsordnung, die sie in der Bundesrepu-
blik bekommen haben, die ihre ist und ihre Rechte ga-
rantiert. Der Antrag der PDS will hier Abhilfe schaffen.
Das ist gut und richtig.
Das Bundesverfassungsgericht ist mit zwei Normen-
kontrollklagen des Landes Sachsen-Anhalt und Bran-
denburg zu dieser Angelegenheit befaßt, weil Hundert-
tausende in diesen Ländern von der ungerechten Rege-
lung des §14 Abs. 2 Vermögensgesetz betroffen sind.
Die Entscheidung soll noch in diesem Monat erfolgen.
Die von der PDS vorgeschlagene Lösung ist aber
problematisch. Sie berücksichtigt nicht, daß schon nach
der heute geltenden gesetzlichen Regelung die Rück-
übertragung an die Alteigentümer bei Wohngrundstük-
ken dann ausgeschlossen ist, wenn vor der Entmachtung
von Erich Honecker im Oktober 1989 ein Vertrag abge-
schlossen wurde oder auch nur angebahnt worden ist.
Auch die Bürgerinnen der neuen Bundesländer kön-
nen schon heute das Grundstück behalten, die nach dem
Modrow-Gesetz vom März 1990 Haus- und Grundstük-
ke gekauft hatten. Voraussetzung ist allerdings, daß die
Eintragung bis zum 3. Oktober 1990 im Grundbuch er-
folgt ist. Diese Voraussetzung steht gar nicht im Gesetz,
sie wurde von der Rechtssprechung dazu entwickelt.
Das gilt es zu verändern. Es darf nicht darauf an-
kommen, wann die Eintragung realisiert wurde. Ent-
scheidend muß allein sein, daß der Eigentumserwerb
redlich in die Wege geleitet und realisiert wurde. Eine
Klarstellung im Gesetz würde schon viel helfen. Es be-
darf nicht der weiten von der PDS nunmehr vorgeschla-
genen Regelung. Die PDS übersieht nämlich vor allem,
daß in den letzten 10 Jahren auf Grundlage der – wenn
auch verfehlten – gesetzlichen Regelung Rechtsverhält-
nisse geschaffen wurden, die Bestandschutz verdienen.
Auch die Bürgerinnen und Bürger, die jetzt auf den
Grundstücken und in den Häusern leben und inzwischen
selbst viel investiert haben, verdienen eine gerechte Be-
rücksichtigung ihrer Interessen und ihrer redlich erwor-
benen Rechtsstellung.
Eine Abwägung der Interessen der früheren Nutzer
und Käufer und der wohlerworbenen Rechte neuer Nut-
zer ist notwendig. Lassen Sie uns die Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts abwarten und entlang dieser
Entscheidung und unter Berücksichtigung der Begrün-
dung eine vernünftige Regelung finden, die den Interes-
sen aller Seiten gerecht wird.
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 67. Sitzung. Berlin, Freitag, den 5. November 1999 6055
(A) (C)
(B) (D)
Anlage 4
Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung
Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben
mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EU-
Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische
Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Be-
ratung abgesehen hat.
Innenausschuß
Drucksache 14/671 Nr. 1.7
Drucksache 14/1188 Nr. 1.3
Drucksache 14/1188 Nr. 2.2
Drucksache 14/1276 Nr. 2.6
Drucksache 14/1342 Nr. 1.1
Drucksache 14/1579 Nr. 1.2
Drucksache 14/1617 Nr. 2.51
Ausschuß für Wirtschaft und Technologie
Drucksache 14/1016 Nr. 1.7
Drucksache 14/1016 Nr. 2.9
Drucksache 14/1016 Nr. 2.16
Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Drucksache 14/1276 Nr. 2.20
Ausschuß für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe
Drucksache 14/272 Nr. 176
Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeitund Entwicklung
Drucksache 14/431 Nr. 2.28
Drucksache 14/671 Nr. 1.10
Drucksache 14/671 Nr. 2.25
Drucksache 14/1617 Nr. 2.8
Der Vorsitzende des folgenden Ausschusses hat mit-
geteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der
Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu der
nachstehenden Vorlage absieht:
Finanzausschuß
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Gutachten der Unabhängigen Expertenkommissionzur Untersuchung der Problematik steigender Beiträgeder privat Krankenversicherten im Alter
– Drucksachen 13/4945, 14/272 Nr. 68 –
6056 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 67. Sitzung. Berlin, Freitag, den 5. November 1999
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(B) (D)
Druck: Bonner Universitäts-Buchdruckerei, 53113 Bonn
53003 Bonn, Telefon: 0228/3 82 08 40, Telefax: 0228/3 82 08 44
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