Plenarprotokoll 14/62
Deutscher Bundestag
Stenographischer Bericht
62. Sitzung
Berlin, Mittwoch, den 27. Oktober 1999
I n h a l t :
Erweiterung der Tagesordnung........................ 5544 A
Tagesordnungspunkt 1:
Befragung der Bundesregierung (Nut-
zung und Anwendung der neuen Medien
in Deutschland – Chancen in der Informa-
tionsgesellschaft)........................................ 5511 A
Siegmar Mosdorf, Parl. Staatssekretär BMWi. 5511 B
Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn) CDU/CSU. 5513 A
Siegmar Mosdorf, Parl. Staatssekretär BMWi. 5513 B
Jürgen Koppelin F.D.P..................................... 5514 A
Siegmar Mosdorf, Parl. Staatssekretär BMWi. 5514 B
Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn) CDU/CSU. 5515 A
Siegmar Mosdorf, Parl. Staatssekretär BMWi. 5515 B
Manfred Grund CDU/CSU .............................. 5515 D
Hans Martin Bury, Staatsminister BK ............. 5516 A
Hans Michelbach CDU/CSU ........................... 5516 B
Hans Martin Bury, Staatsminister BK ............. 5516 C
Siegmar Mosdorf, Parl. Staatssekretär BMWi. 5516 D
Jürgen Koppelin F.D.P..................................... 5516 D
Hans Martin Bury, Staatsminister BK ............. 5517 A
Jürgen Koppelin F.D.P..................................... 5517 A
Manfred Grund CDU/CSU .............................. 5517 B
Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin
BMF................................................................. 5517 D
Hans Michelbach CDU/CSU ........................... 5518 A
Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin
BMF................................................................. 5518 A
Hans Michelbach CDU/CSU ........................... 5518 C
Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin
BMF................................................................. 5518 C
Tagesordnungspunkt 2:
Fragestunde
(Drucksache 14/1836 vom 22. Oktober
1999) .......................................................... 5518 D
Illegale Einschleusung von als Touristen-
gruppen getarnten Chinesen mit Hilfe von in
der griechischen Botschaft in Hongkong aus-
gestellten Schengen-Visa
MdlAnfr 1, 2
Dietmar Schlee CDU/CSU
Antw PStSekr’in Dr. Cornelie Sonntag-Wol-
gast BMJ.............................................. 5518 D, 5519 C
ZusFr Dietmar Schlee CDU/CSU.................... 5519 A, D
Erhöhung der Erbschaftsteuer durch Verände-
rung der Bewertungen von Immobilien und
Wiedereinführung der Vermögensteuer bzw.
-abgabe
MdlAnfr 4
Hans Michelbach CDU/CSU
Antw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks BMF 5520 B
ZusFr Hans Michelbach CDU/CSU ................ 5520 C
Angleichung der steuerlichen Behandlung
von dieselöl- und erdgasbetriebenen Binnen-
schiffen
MdlAnfr 5
Dr. Michael Meister CDU/CSU
Antw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks BMF 5520 D
ZusFr Dr. Michael Meister CDU/CSU............ 5521 A
Rechtmäßigkeit einer Genehmigung zum Bau
und Betrieb eines Zwischenlagers für abge-
brannte Brennelemente am Standort eines
Kernkraftwerkes ohne Beteiligung der Öf-
II Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 62. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Oktober 1999
fentlichkeit; Maßnahmen bei erschöpfter
Aufnahmekapazität der Lagerbecken
MdlAnfr 7, 8
Dr. Jürgen Gehb CDU/CSU
Antw PStSekr’in Gila Altmann BMU ............. 5521 B. C
ZusFr Dr. Jürgen Gehb CDU/CSU .................. 5521 D
Alternative Transportmöglichkeiten für Aus-
landsreisen des Bundeskanzlers
MdlAnfr 9
Thomas Dörflinger CDU/CSU
Antw StMin Hans Martin Bury BK ................. 5522 C
ZusFr Thomas Dörflinger CDU/CSU.............. 5522 D
Äußerung von Außenminister Fischer, Bun-
deskanzler Schröder mache zurzeit ein Mar-
tyrium durch
MdlAnfr 10, 11
Jürgen Koppelin F.D.P.
Antw StMin Dr. Christoph Zöpel AA.............. 5523 C
ZusFr Jürgen Koppelin F.D.P. ......................... 5523 C
Einführung eines Interbanken-Entgeltes durch
die Kreditwirtschaft zu Lasten der Verbrau-
cher und Einzelhändler
MdlAnfr 15
Hans Michelbach CDU/CSU
Antw PStSekr Siegmar Mosdorf BMWi.......... 5524 D
ZusFr Hans Michelbach CDU/CSU................. 5525 A
Arbeitslosenzahlen; seit September 1998
weggefallene und neu geschaffene Arbeits-
plätze
MdlAnfr 18, 19
Klaus Hofbauer CDU/CSU
Antw PStSekr’in Ulrike Mascher BMA .......... 5525 C
ZusFr Klaus Hofbauer CDU/CSU ................... 5526 A
ZusFr Heinz Wiese (Ehingen) CDU/CSU ....... 5526 C
Benachteiligung Junger und Arbeitnehmer
aus den neuen Bundesländern bei den Plänen
zur „Rente mit 60“
MdlAnfr 22, 23
Birgit Schnieber-Jastram CDU/CSU
Antw PStSekr’in Ulrike Mascher BMA .......... 5526 D
ZusFr Birgit Schnieber-Jastram CDU/CSU..... 5527 B
ZusFr Ilse Aigner CDU/CSU........................... 5528 B
ZusFr Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land)
CDU/CSU........................................................ 5528 D
ZusFr Dr. Reinhard Göhner CDU/CSU........... 5529 A
ZusFr Ursula Heinen CDU/CSU ..................... 5529 C
ZusFr Dr. Guido Westerwelle F.D.P................ 5530 A
ZusFr Renate Blank CDU/CSU....................... 5530 D
ZusFr Hans Michelbach CDU/CSU ................ 5531 A
ZusFr Peter Weiß (Emmendingen) CDU/CSU 5531 C
ZusFr Dirk Niebel F.D.P. ................................ 5532 B
ZusFr Andreas Storm CDU/CSU. ................... 5532 D
ZusFr Dr. Michael Meister CDU/CSU............ 5533 B
ZusFr Klaus Holetschek CDU/CSU ................ 5533 D
ZusFr Thomas Strobl CDU/CSU..................... 5534 A
ZusFr Sylvia Bonitz CDU/CSU....................... 5534 A
Erfolgsaussichten des Modells des „Tarif-
fonds“ im Rahmen des „Bündnisses für Ar-
beit“; Erhöhung der Lohnnebenkosten
MdlAnfr 24, 25
Heinz Schemken CDU/CSU
Antw PStSekr’in Ulrike Mascher BMA .......... 5534 C
ZusFr Heinz Schemken CDU/CSU ................. 5534 C
ZusFr Peter Dreßen SPD ................................. 5535 D
ZusFr Andreas Storm CDU/CSU .................... 5536 A
ZusFr Wolfgang Meckelburg CDU/CSU ........ 5536 C
ZusFr Birgit Schnieber-Jastram CDU/CSU..... 5537 A
ZusFr Dr. Michael Meister CDU/CSU............ 5537 C
Absenkung des Rentenalters von 63 Jahren
für langjährig Versicherte und des Nettoren-
tenniveaus in der gesetzlichen Rentenversi-
cherung bei Einführung von „Tariffonds“
MdlAnfr 26, 27
Johannes Singhammer CDU/CSU
Antw PStSekr’in Ulrike Mascher BMA .......... 5538 B
ZusFr Johannes Singhammer CDU/CSU......... 5538 C
ZusFr Dr. Reinhard Göhner CDU/CSU........... 5539 A
Wohnungsbesichtigungsreisen mit Bundes-
wehrmaschinen für Partner von zur Verset-
zung ins Ausland anstehenden Soldaten
MdlAnfr 28
Dirk Niebel F.D.P.
Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg........ 5539 D
ZusFr Dirk Niebel F.D.P. ............................... 5540 A
Senkung der Stromkosten an den Standorten
der Bundeswehr durch eine stärkere Zusam-
menarbeit mit den Kommunen
MdlAnfr 29
Werner Lensing CDU/CSU
Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg........ 5540 C
ZusFr Werner Lensing CDU/CSU................... 5540 D
ZusFr Heinz Wiese (Ehingen) CDU/CSU ....... 5541 A
Nichtbeantwortung der Schriftlichen Frage
vom 1. Juni 1999 betr. Absage eines Trup-
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 62. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Oktober 1999 III
penbesuchs von Kindern und Eltern bei der
Bundeswehr in Stetten am kalten Markt
MdlAnfr 32
Annette Widmann-Mauz CDU/CSU
Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg ........ 5542 A
ZusFr Annette Widmann-Mauz CDU/CSU..... 5542 D
Aktuelle Stunde
Rente mit 60 und Bündnis für Arbeit ..... 5544 A
Dr. Peter Ramsauer CDU/CSU........................ 5544 A
Kurt Bodewig SPD .......................................... 5545 C
Dr. Guido Westerwelle F.D.P. ......................... 5546 C
Katrin Göring-Eckardt BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN......................................................... 5547 D
Monika Balt PDS............................................. 5548 D
Ulrike Mascher, Parl. Staatssekretärin BMA... 5549 C
Ursula Heinen CDU/CSU................................ 5550 C
Klaus Brandner SPD........................................ 5552 A
Thomas Strobl CDU/CSU................................ 5553 B
Dr. Thea Dückert BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN................................................................. 5554 C
Johannes Singhammer CDU/CSU ................... 5555 C
Erika Lotz SPD ................................................ 5556 C
Karl-Josef Laumann CDU/CSU ...................... 5557 D
Adolf Ostertag SPD ......................................... 5558 C
Nächste Sitzung ............................................... 5560 C
Berichtigung .................................................... 5560
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten............ 5561 A
Anlage 2
Verzicht auf Vorauszahlung der Gerichtsko-
sten und Gewährung von Prozeßkostenhilfe
im Insolvenzrecht
MdlAnfr 3 – Drs 14/1836 –
Dietrich Austermann CDU/CSU
SchrAntw StSekr Dr. Eckhardt Pick BMJ ....... 5561 C
Anlage 3
Kündigung von Jugendlichen während der
Probezeit in einer Zweitausbildung wegen
Einziehung zum Zivildienst
MdlAnfr 6 – Drs 14/1836 –
Peter Dreßen SPD
SchrAntw StSekr’in Dr. Edith Niehuis ............ 5562 A
Anlage 4
Regelungen im polnischen Gesetzentwurf
über die Reprivatisierung von nach dem
zweiten Weltkrieg enteignetem Vermögen für
Heimatvertriebene und Aussiedler; Anwend-
barkeit der Konvention über die Verhütung
und Bestrafung des Völkermordes vom
9. Dezember 1948 auch auf vorangegangene
Handlungen
MdlAnfr 12, 13 – Drs 14/1836 –
Hartmut Koschyk CDU/CSU
SchrAntw StMin Dr. Christoph Zöpel ............. 5562 B
Anlage 5
Ausgleich von Wettbewerbsnachteilen der
deutschen Werften gegenüber Konkurrenten
durch maritime Wirtschaftsförderungsmaß-
nahmen und Einstellungen von Verpflich-
tungsermächtigungen zur Schiffbauförderung
in den Bundeshaushalt 2000
MdlAnfr 14 – Drs 14/1836 –
Wolfgang Börnsen (Bönstrup) CDU/CSU
SchrAntw StSekr Siegmar Mosdorf ................ 5562 C
Anlage 6
Sicherung der geltenden gesetzlichen Über-
gangsregelung für die ostdeutsche Braunkoh-
leverstromung der VEAG; Gespräche der
VEAG-Eigner zur Schuldenübernahme
MdlAnfr 16, 17 – Drs 14/1836 –
Barbara Wittig SPD
SchrAntw StSekr Siegmar Mosdorf ................ 5563 B
Anlage 7
Höhe der Bundeszuschüsse an die knapp-
schaftliche Rentenversicherung; Durch-
schnittsrente aus der knappschaftlichen Ren-
tenversicherung
MdlAnfr 20, 21 – Drs 14/1836 –
Josef Hollerith CDU/CSU
SchrAntw StSekr’in Ulrike Mascher ............... 5563 D
Anlage 8
Reduzierung des hohen Energieverbrauchs
innerhalb der Bundeswehr
MdlAnfr 30, 31 – Drs 14/1836 –
Werner Siemann CDU/CSU
SchrAntw StSekr’in Brigitte Schulte ............... 5564 A
Anlage 9
Anzahl der wegen Baumängeln für den Stra-
ßenverkehr gesperrten Straßenbrücken; Strei-
chung bzw. Bauverzögerungen beim Ausbau
der Ruhrgebietsautobahn A 40, insbesondere
bei der sog. „Bochumer Lösung“
MdlAnfr 37, 38 – Drs 14/1836 –
Ulrike Flach F.D.P.
SchrAntw StSekr Lothar Ibrügger ................... 5564 C
IV Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 62. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Oktober 1999
Anlage 10
Aufnahme von Straßenbauvorhaben in Ba-
den-Württemberg in den Vordringlichen
Bedarf des Bundesverkehrswegeplans, insbe-
sondere des Stadttunnels Freiburg
MdlAnfr 39, 40 – Drs 14/1836 –
Peter Weiß (Emmendingen) CDU/CSU
SchrAntw StSekr Lothar Ibrügger ................... 5565 B
Anlage 11
Hindernisse für die freie Passage von Bin-
nenschiffen auf der Donau im Bereich Ser-
bien
MdlAnfr 41 – Drs 14/1836 –
Dr. Michael Meister CDU/CSU
SchrAntw StSekr Lothar Ibrügger ................... 5565 C
Anlage 12
Befahrbarkeit der Donau bis zum Schwarzen
Meer mit Binnenschiffen; Auswirkungen der
Donausperrung
MdlAnfr 42, 43 – Drs 14/1836 –
Renate Blank CDU/CSU
SchrAntw StSekr Lothar Ibrügger ................... 5566 B
Anlage 13
Abschaffung der Privatisierungspflicht der
ostdeutschen Wohnungsunternehmen; Eck-
punkte der geplanten Reform des sozialen
Wohnungsbaus
MdlAnfr 44, 45 – Drs 14/1836 –
Christine Ostrowski PDS
SchrAntw StSekr Achim Großmann................ 5567 A
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 62. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Oktober 1999 5511
(A) (C)
(B) (D)
62. Sitzung
Berlin, Mittwoch, den 27. Oktober 1999
Beginn: 13.00 Uhr
Berichtigung
52. Sitzung, Seite 4427 D, 4. Zeile: Statt „Die Fra-
ge 1 des Kollegen Neumann wird schriftlich beantwor-
tet“ ist „Die Frage 1 des Kollegen Neumann wird zu-
rückgezogen,“ zu lesen.
Adolf Ostertag
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 62. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Oktober 1999 5561
(A) (C)
(B) (D)
Anlagen zum Stenographischen Bericht
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich
Adam, Ulrich CDU/CSU 28.10.99 *
Behrendt, Wolfgang SPD 28.10.99 *
Bleser, Peter CDU/CSU 28.10.99
Böttcher, Maritta PDS 28.10.99
Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 28.10.99 *
Friedrich (Altenburg),
Peter
SPD 28.10.99
Gebhardt, Fred PDS 28.10.99
Dr. Geißler, Heiner CDU/CSU 28.10.99
Dr. Hendricks, Barbara SPD 28.10.99
Herzog, Gustav SPD 28.10.99
Homburger, Birgit F.D.P. 28.10.99
Hovermann, Eike SPD 28.10.99
Ibrügger, Lothar SPD 28.10.99
Dr. Kahl, Harald CDU/CSU 28.10.99
Knoche, Monika BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
28.10.99
Dr. Kohl, Helmut CDU/CSU 28.10.99
Koschyk, Hartmut CDU/CSU 28.10.99
Leidinger, Robert SPD 28.10.99
Maaß (Wilhelmshaven),
Erich
CDU/CSU 28.10.99 *
Ostrowski, Christine PDS 28.10.99
Pau, Petra PDS 28.10.99
Dr. Pick, Eckhart SPD 28.10.99
Raidel, Hans CDU/CSU 28.10.99
Dr. Schäfer, Hansjörg SPD 28.10.99
Schloten, Dieter SPD 28.10.99
Dr. Schockenhoff,
Andreas
CDU/CSU 28.10.99
Dr. Thomae, Dieter F.D.P. 28.10.99
Dr. Vollmer, Antje BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
28.10.99
Wieczorek (Böhlen),
Jürgen
SPD 28.10.99
Zierer, Benno CDU/CSU 28.10.99 *
—————
*) für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union
Anlage 2
Antwort
Des Parl. Staatssekretärs Dr. Eckhardt Pick BMJ auf die
Frage des Abgeordneten Dietrich Austermann (CDU/
CSU), (Drucksache 14/1836 Frage 3):
Sieht die Bundesregierung angesichts erster Erfahrungen mitdem Insolvenzrecht Möglichkeiten, auf eine gesetzliche Rege-lung hinzuwirken, bei der auf die Vorauszahlungen der Ge-richtskosten verzichtet und Prozeßkostenhilfe gewährt wird?
Ich gehe davon aus, daß Ihre Frage sich nur auf das
Verbraucherinsolvenzverfahren bezieht; das Problem
der Gewährung von Prozeßkostenhilfe für den Schuld-
ner im Insolvenzrecht besteht nur in diesem Verfahren.
Der erste Teil Ihrer Frage zielt auf einen Verzicht auf
die Pflicht der Vorauszahlung der Gerichtskosten. Dazu
möchte ich auf folgendes hinweisen: Für die im Ver-
braucherinsolvenzverfahren entstehenden Gerichtsge-
bühren besteht schon nach geltendem Recht eine Vor-
schußpflicht nicht. Die Vorschußpflicht für Auslagen
richtet sich nach § 68 des Gerichtskostengesetzes. Da-
nach ist grundsätzlich derjenige zur Zahlung eines Vor-
schusses verpflichtet, der die Vornahme einer Handlung,
mit der Auslage verbunden sind, beantragt. Die Vor-
schußpflicht entfällt allerdings, soweit dem Kosten-
schuldner Prozeßkostenhilfe bewilligt ist.
Damit sind wir bei dem zweiten – zentralen – Anlie-
gen Ihrer Frage, nämlich der Prozeßkostenhilfe im Ver-
braucherinsolvenzverfahren. Hierzu hat die Bundesre-
gierung bereits zweimal auf schriftliche Fragen von Ab-
geordneten des Deutschen Bundestages, nämlich des
Kollegen Hartenbach im Dezember 1998 und der Kolle-
gin Lietz im Juli dieses Jahres geantwortet. Ich will das
aber gerne noch einmal wiederholen:
Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß bei völ-
lig mittellosen Schuldnern durch die Gewährung von
Prozeßkostenhilfe die Voraussetzungen dafür geschaffen
werden müssen, daß diese Personen am Verbraucher-
insolvenzverfahren teilnehmen können.
Die Bundesregierung beobachtet die Entwicklung der
Rechtsprechung zu diesem Problem genau. Sollte sich
herausstellen, daß die Gerichte sich gehindert sehen, den
völlig mittellosen Schuldnern auf der Grundlage des seit
1. Januar 1999 geltenden Rechts Prozeßkostenhilfe zu
gewähren, wird eine gesetzliche Klarstellung in Betracht
gezogen werden müssen. Da die Mittel für Prozeßko-
stenhilfe aus Landes- und Justizhaushalten aufzubringen
sind, sollte eine gesetzliche Klarstellung aber nur in en-
ger Abstimmung mit den Ländern erfolgen.
Vor diesem Hintergrund hat die Konferenz der Justiz-
ministerinnen und -minister im Juni 1999 eine Bund-Län-
der-Arbeitsgruppe eingesetzt, die die Schwachstellen in
der praktischen Anwendung des Verbraucherinsolvenz-
verfahrens analysieren und Änderungsmöglichkeiten auf-
zeigen soll. Darin ist namentlich die Frage einbezogen, ob
und in welchem Umfang in diesem Verfahren Prozeßko-
stenhilfe gewährt werden kann. Die Arbeitsgruppe wird
voraussichtlich zur nächsten Frühjahrskonferenz der Ju-
stizministerinnen und -minister erste Ergebnisse vorlegen.
5562 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 62. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Oktober 1999
(A) (C)
(B) (D)
Anlage 3
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Dr. Edith Niehuis auf die Frage
des Abgeordneten Peter Dreßen (SPD) (Drucksache
14/1836 Frage 6):
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß das 100 000-Jobs-Programm für Jugendliche durch das Bundesamt für denZivildienst dadurch konterkariert wird, daß Jugendliche die ei-nen zweiten Ausbildungsvertrag unterschreiben, während derProbezeit zum Zivildienst eingezogen werden und daß diesenAuszubildenden ohne Angaben von Gründen gekündigt wird,was in der Probezeit möglich ist?
Das BAZ ist bemüht, die Belange der Jugendlichen
zu berücksichtigen, soweit die Altersgrenzen nicht er-
reicht sind. Durch die eigene Suche nach einem Zivil-
dienstplatz haben die Jugendlichen selbst Einfluß auf
den Beginn ihres Zivildienstes.
Nach Abschluß eines Ausbildungsvertrages gewährt
das Arbeitsplatzschutzgesetz den Zivildienstleistenden
einen besonderen Kündigungsschutz, auch im Rahmen
einer Probezeit. Dies gilt nicht für kleine Betriebe mit
bis zu fünf Mitarbeitern.
Der Grundwehr- und Zivildienst hat Vorrang vor einer
zweiten Ausbildung nach abgeschlossener Erstausbil-
dung. Das 100 000-Jobs-Programm richtet sich vor allem
an Jugendliche, die noch keine Ausbildung haben. Im
vorliegenden Fall des Beginns einer zweiten Ausbildung
kann deshalb von einer Konterkarierung des 100 000-
Jobs-Programms überhaupt nicht die Rede sein.
Anlage 4
Antwort
des Staatsministers Dr. Christoph Zöpel auf die Fragen
des Abgeordneten Hartmut Koschyk (CDU/CSU)
(Drucksache 14/1836 Fragen 12 und 13):
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über einenGesetzentwurf der polnischen Staatsregierung über die Repriva-tisierung von nach dem Zweiten Weltkrieg enteignetem Vermö-gen vor, und welche Bestimmungen enthält der Gesetzentwurffür deutsche Heimatvertriebene und deutsche Aussiedler, derenEigentum nach dem Zweiten Weltkrieg enteignet wurde?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die Konventionüber die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes vom9. Dezember 1948 auch auf vorangegangene Handlungen an-wendbar ist, weil sie bereits geltendes Völkerrecht lediglichkodifiziert hat?
Zu Frage 12:
Die polnische Regierung hat am 2. September 1999
den inzwischen fünften Entwurf für ein Reprivatisie-
rungsgesetz verabschiedet und dem Sejm zugeleitet, mit
dem die unter kommunistischer Herrschaft zwischen
1944 und 1962 erfolgten Enteignungen teilweise rück-
gängig gemacht werden sollen. Der Entwurf sieht alter-
nativ die Rückgabe enteigneter Immobilien oder eine
Entschädigung der Enteigneten vor. Aus dem Kreis der
Anspruchsberechtigten ausgeschlossen wären danach
Personen, die zum Zeitpunkt der Enteignung nicht die
polnische Staatsbürgerschaft besaßen oder die polnische
Staatsangehörigkeit nach Maßgabe des Dekrets vom
13. September 1946 über den Ausschluß von Personen
deutscher Volkszugehörigkeit aus der polnischen Ge-
sellschaft verloren haben. Eine Frist für die Geltendma-
chung von Rückgabe- oder Entschädigungsansprüchen
ist nicht vorgesehen.
Zu Frage 13:
Selbst eine Konvention, die lediglich geltendes
Völkergewohnheitsrecht kodifiziert, ist auf Handlungen,
die vor ihrem Inkrafttreten begangen wurden, nicht an-
wendbar. Dies ergibt sich aus den völkerrechtlichen Re-
geln zum zeitlichen Anwendungsbereich von internatio-
nalen Verträgen.
Im übrigen verpflichtet die Konvention die Vertrags-
parteien dazu, Völkermord zu verhüten und zu bestrafen.
Sie selbst enthält hingegen keine unmittelbar anwendba-
ren Strafnormen. Hierzu bedarf es vielmehr einer inner-
staatlichen Umsetzung. Diese ist in Deutschland durch
§ 220a StGB erfolgt. Einer Anwendung dieser Vor-
schrift auf „vorangegangene Handlungen“ im Sinne
Ihrer Frage steht allerdings das Rückwirkungsverbot des
Art. 103 Abs. 2 GG entgegen.
Anlage 5
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Siegmar Mosdorf auf die Frage
des Abgeordneten Wolfgang Börnsen (Bönstrup)
(CDU/CSU), (Drucksache 14/1836 Frage 14):
Welche konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierungergreifen, um die Wettbewerbsnachteile deutscher Werften ge-genüber asiatischen, aber auch europäischen Konkurrenten aus-zugleichen, die deshalb entstehen, weil die Bundesregierungweder die in Europa mögliche neunprozentige maritime Wirt-schaftsförderung voll ausschöpft noch Verpflichtungsermächti-gungen zur Schiffbauförderung in den Bundeshaushalt 2000eingestellt hat, und auf welche Art und Weise wird sie die dar-aus resultierenden Auftragseinbußen deutscher Werften sowieden möglichen Verlust von Arbeitsplätzen in der deutschen ma-ritimen Industrie kompensieren?
Der Wettbewerbsvorteil asiatischer, insbesondere ko-
reanischer, Werften resultiert in erheblichem Umfang
aus den Produktivitätsvorteilen modernster Werftanla-
gen, aus Währungsvorteilen, günstigeren Lohnstrukturen
sowie vorteilhafteren Bedingungen beim Bezug von Zu-
lieferungen. Dies sind Vorteile, wie sie im internationa-
len Wettbewerb auftreten und üblicherweise nicht durch
Interventionen der Regierungen ausgeglichen werden
können.
Die EU-Kommission hat mit dem kürzlich vorge-
stellten Bericht über die Lage auf dem Weltschiffbau-
markt eine eingehende Marktüberwachung und -analyse
vorgenommen. Anhand der im Bericht analysierten neun
Schiffbauaufträge geht die EU-Kommission aber auch
davon aus, daß die von den koreanischen Werften ange-
botenen Schiffbaupreise zwischen 15 und 40% unter den
entstehenden Kosten liegen und insofern auch zu Verlu-
sten bei den betroffenen Werften führen müßten. Um
dieser Situation zu begegnen, sieht die EU-Kommission
etwaige Lösungsansätze nur in einer scharfen Kontrolle
der Verwendung der Kredite des Internationalen Wäh-
rungsfonds (IWF), in der Prüfung handelsrechtlicher
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 62. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Oktober 1999 5563
(A) (C)
(B) (D)
Maßnahmen im Rahmen der WTO und letztlich in der
Aushandlung eines Übereinkommens zur Sicherung
gleicher Wettbewerbsbedingungen im Schiffbau.
Im Verhältnis zum IWF hat die Bundesregierung be-
reits vielfältige Schritte unternommen, um eine strikte
Einhaltung aller mit der Kreditgewährung verbundenen
IWF-Auflagen anzumahnen. Darüber hinaus wird es im
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie in
Kürze zu einem Gespräch auf Staatssekretärsebene mit
dem für Südkorea zuständigen Abteilungsleiter im IWF
kommen, bei dem die – auch indirekten – Auswirkungen
der IWF-Unterstützungsmaßnahmen auf den koreani-
schen Schiffbausektor ausführlich diskutiert werden
sollen.
Trotz der schwierigen Situation auf dem Weltschiff-
baumarkt ist es der deutschen Schiffbauindustrie gelun-
gen, in den ersten sechs Monaten d. J. ein überdurch-
schnittliches Auftragsvolumen zu akquirieren. Dies zeigt,
daß neben der direkten Förderung auch die Intensivie-
rung der eigenen Anstrengungen der Werften unabding-
bar ist. Aus Sicht der Bundesregierung resultiert der hier-
für notwendige Anreiz im wesentlichen aus der Absen-
kung des Fördersatzes im Vergleich zur EU-Regelung.
Die im Rahmen des Haushaltes 2000 vorgesehene
Kürzung der Mittel für den Schiffbau ist nach Auffas-
sung der Bundesregierung leider nicht zu umgehen, um
die von der Bundesregierung verfolgte Konsolidierungs-
politik fortsetzen und mittelfristig den notwendigen
Handlungsspielraum zur Verbesserung der wirtschaftli-
chen Rahmenbedingungen gewinnen zu können. Dies
eröffnet den finanziellen Spielraum für eine breite inve-
stitions- und konsumfördernde Steuerreform, mit der die
Leistungs- und Innovationsfähigkeit der gesamten Wirt-
schaft, also auch der Werften, nachhaltig gestärkt wer-
den kann.
Anlage 6
Antwort
Des Parl. Staatssekretärs Siegmar Mosdorf auf die Fra-
gen der Abgeordneten Barbara Wittig (SPD) (Druck-
sache 14/1836 Fragen 16 und 17):
Was unternimmt die Bundesregierung, um die angesichts derDynamik der Liberalisierung auf dem Strommarkt immer stärkerunter Druck geratene geltende gesetzliche Übergangsregelungfür die ostdeutsche Braunkohleverstromung der VEAG entspre-chend den vertraglichen Verpflichtungen aus dem Stromvertragund dem Privatisierungsvertrag zu sichern?
Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung in diesemZusammenhang aus den laufenden Gesprächen der VEAG-Eigner zur Schuldenübernahme, und hält sie dies für einen ge-eigneten Weg, um die Arbeitsplätze und Produktionsstandorte inOstdeutschland zu erhalten und die VEAG im deutschen undeuropäischen Strommarkt wettbewerbsfähig zu machen?
Die VEAG ist angesichts ihrer hohen Investitionen
– insbesondere in die Braunkohlekraftwerke – nicht aus-
reichend wettbewerbsfähig, um die nach der Liberalisie-
rung des Strommarktes vom Markt geforderten und auch
tatsächlich realisierten deutlichen Strompreisnachlässe
zu gewähren. Ohne eine Hilfestellung durch ihre Gesell-
schafter drohen der VEAG mittelfristig nicht zu lösende
wirtschaftliche Probleme.
Vor diesem Hintergrund hat Bundeswirtschafts-
minister Dr. Müller am vergangenen Freitag in München
ein Gespräch mit den Gesellschaftern der VEAG und
dem VEAG-Vorstand geführt.
Von den VEAG-Gesellschaftern und dem VEAG-
Vorstand wurde dabei ein Modell vorgeschlagen, das
den Absatz der ostdeutschen Braunkohleindustrie und
die Zukunft der VEAG langfristig sichern soll.
Dieses Stabilisierungsmodell sieht konkret vor, daß
die Gesellschafter den von der VEAG erzeugten Braun-
kohlestrom zu kostenorientierten Preisen vollständig ab-
nehmen und vermarkten.
Den dabei entstehenden Verlust, also die Differenz
zwischen den Stromgestehungskosten der VEAG und
den sinkenden Marktpreisen, übernehmen die VEAG-
Gesellschafter. Der Verlust dürfte sich in dreistelliger
Millionenhöhe pro Jahr bewegen.
Über dieses Modell werden einheitliche Wettbe-
werbsverhältnisse in Ost- und Westdeutschland herge-
stellt und die Strompreisdifferenz Ost-West beseitigt.
Zugleich wird die Verstromung ostdeutscher Braunkohle
gesichert – mit positiven Effekten auf die Beschäftigung
in der Braunkohlenförderung.
Minister Dr. Müller hat diesen Vorschlag begrüßt und
gebeten, ihm das vorgeschlagene Modell schriftlich zu
übermitteln.
Anlage 7
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Ulrike Mascher auf die Fragen
des Abgeordneten Josef Hollerith (CDU/CSU) (Druck-
sache 14/1836 Fragen 20 und 21):
Ist der Bundesregierung die Höhe der Bundeszuschüsse andie knappschaftliche Rentenversicherung bekannt?
Ist der Bundesregierung bekannt, um wie viel die Durch-schnittsrente der knappschaftlichen Rente von der Durch-schnittsrente der gesetzlichen Rentenversicherung abweicht?
Zu Frage 20:
Der Bundeszuschuß zur knappschaftlichen Renten-
versicherung beträgt laut Haushaltsplan der Bundes-
knappschaft im Jahr 1999 für die gesamte Bundes-
republik 14 Milliarden DM, davon für die alten Bun-
desländer 12,1 Milliarden DM und für die neuen Bun-
desländer 1,9 Milliarden DM. Der im Jahr 1998 gemäß
§ 215 SGB VI zur knappschaftlichen Rentenversiche-
rung tatsächlich gezahlte Bundeszuschuß betrug 13,947
Milliarden DM.
Zu Frage 21:
Die in Deutschland durchschnittlich an Männer ge-
zahlte Versichertenrente (Renten wegen verminderter
Erwerbsfähigkeit und wegen Alters) betrug zum 1. Juli
1998:
in der ArV/AnV: 1 797,80 DM
in der KnRV: 2 431,83 DM
5564 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 62. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Oktober 1999
(A) (C)
(B) (D)
Die um etwa 1/3 höheren Durchschnittsrenten derknappschaftlichen Rentenversicherung ergeben sich
zwangsläufig aus dem bifunktionalen Charakter dieses
Versicherungszweiges. Die knappschaftliche Rentenver-
sicherung nimmt neben der Aufgabe der allgemeinen
gesetzlichen Rentenversicherung für Arbeiter und Ange-
stellte die Aufgaben einer betrieblichen Altersversor-
gung wahr. Den höheren Rentenleistungen im Vergleich
zur Arbeiter- und Angestelltenrentenversicherung steht
ein um 1/3 höherer Beitragssatz gegenüber, der vomArbeitgeber getragen wird. Ferner ist Beitragsbemes-
sungsgrenze in der knappschaftlichen Rentenversiche-
rung gegenüber der Arbeiter- und Angestelltenrenten-
versicherung um rd. 22 v. H. höher. Dadurch werden
auch höhere Arbeitsentgelte in stärkerem Umfang ver-
sichert. Diesen höheren von Arbeitgeber und Arbeit-
nehmer zu tragenden Beiträgen stehen entsprechende
höhere Rentenleistungen gegenüber. Leistungssteigernd
können sich ggf. auch noch Zeiten mit ständigen Arbei-
ten unter Tage auswirken; damit werden die erheblichen
körperlichen und sonstigen Belastungen der Untertage-
tätigkeit anerkannt.
Anlage 8
Antwort
Der Parl. Staatssekretärin Brigitte Schulte auf die Fragen
des Abgeordneten Werner Siemann (CDU/CSU)
(Drucksache 14/1836 Fragen 30 und 31):
Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung im Hinblickauf die im Auftrag des Bundesministeriums der Verteidigungerstellte Studie der Industrieanlagen-Betriebsgesellschaft mbH(IABG) ergreifen, um den festgestellten hohen Energieverbrauchinnerhalb der Bundeswehr zu reduzieren und Energiekosten zusparen?
Wird die Bundesregierung die Budgetierung wie in der Studievorgeschlagen flexibilisieren, um Anreize zu energiesparendenInvestitionen für einzelne Standorte zu schaffen?
Zu Frage 30:
Die Endfassung der Studie liegt noch nicht vor. Al-
lerdings werden bereits auf der Grundlage des Entwurfs
Überlegungen zur Ausschöpfung von Optimierungspo-
tentialen bzw. für ein Energiemanagementsystem ange-
stellt.
Neben der gebäudebezogenen Energieverbrauchs-
erfassung soll zukünftig, soweit möglich, jedem Ver-
braucher bzw. jeder Verbrauchsstelle durch eindeutige
Verbrauchsmengenzuweisungen, -bilanzierungen und
-kontrollen der Energieverbrauch individuell zugerech-
net werden.
Die Schulung der Anwender wird intensiviert. Mit
diesen Maßnahmen soll das Bewußtsein für den sparsa-
men Umgang mit Energie geschärft werden.
Vorbehaltlich des endgültigen Abschlußberichtes soll
nach gegenwärtiger Vorstellung eine projektbegleitende
Studiengruppe sowohl das vorgeschlagene Energie-
managementsystem in den Liegenschaften einführen als
auch hinterher kontrollieren und überwachen.
Zu Frage 31:
Detaillierte Maßnahmen als Ergebnis der Energiema-
nagementstudie lassen sich erst mit Vorliegen des end-
gültigen Abschlußberichtes weiter ausplanen. Für die
angesprochene flexible Budgetierung als einen der vor-
geschlagenen Punkte wird u. U. eine Erprobungsphase
erforderlich sein, aber es wird jedenfalls dafür gesorgt
werden, daß das Einsparpotential beim Energiever-
brauch in der Budgetierung Berücksichtigung findet.
Anlage 9
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Lothar Ibrügger auf die Fragen
der Abgeordneten Ulrike Flach (F.D.P.) (Drucksache
14/1836 Fragen 37 und 38):
Wie viele Straßenbrücken, die zu Bundesstraßen gehören,auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland sind gegen-wärtig aufgrund schlechtem baulichen Erhaltungszustand fürden Straßenverkehr gesperrt, und wie hoch ist die Zahl solcherStraßenbrücken nach Kenntnis der Bundesregierung bei Land-und Kreisstraßen?
Zu welchen Streichungen bzw. Bauverzögerungen beimAusbau der Ruhrgebietsautobahn A 40, insbesondere bei dersog. „Bochumer Lösung“, wird es durch die Kürzungen bei derBundesfernstraßenplanung kommen, und wann ist mit einer de-finitiven Entscheidung über den Bau zu rechnen?
Zu Frage 37:
Im Netz der Bundesfernstraßen sind, soweit dem
Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungs-
wesen bekannt, derzeit keine Brücken aufgrund
schlechten baulichen Erhaltungszustands für den Stra-
ßenverkehr gesperrt.
Entsprechende Angaben über Landes-, Staats- und
Kreisstraßen liegen dem Bundesministerium für Ver-
kehr, Bau- und Wohnungswesen nicht vor.
Zu Frage 38:
Die Prioritäten im Bundesfernstraßenbau müssen den
jeweils aktuellen Gegebenheiten angepaßt werden. Zur
Zeit hat der Aufbau Ost und insbesondere die Verwirkli-
chung der Verkehrsprojekte Deutsche Einheit Vorrang.
Dieser Situation müssen auch die Bauprogramme in den
westlichen Ländern Rechnung tragen.
Die sogenannte „Bochumer Lösung“ beinhaltet:
– den Neubau der Querspange Bochum im Zuge der
A 44 (AK Bochum/Witten [A 45] bis Sheffieldring)
mit Anschluß des Opel-Werkes,
– die nicht bedarfsplanrelevante Umgestaltung der An-
schlußstelle Bochum/Stahlhausen und
– den 6streifigen Ausbau der A 40 von der Anschluß-
stelle Bochum/Stahlhausen bis zur Landschaftsver-
bandsgrenze bei Gelsenkirchen.
Diese „Bochumer Lösung“ ist Bestandteil des zur
Verbesserung der Verkehrssituation im „Mittleren
Ruhrgebiet“ angestrebten Gesamtkonzeptes, das die Be-
reiche Essen, Bochum und Dortmund umfaßt. In den
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 62. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Oktober 1999 5565
(A) (C)
(B) (D)
entsprechenden Verkehrskonferenzen zwischen Bund,
Land und den beteiligten Städten konnte für die Berei-
che Bochum und Dortmund Einvernehmen über die
weiteren Planungsschritte erreicht werden.
Grundbedingung für eine Realisierung des 6streifigen
Ausbaus der A 40 von der Anschlußstelle Bochum/
Stahlhausen bis zur Landschaftsverbandsgrenze ist zu-
nächst die Höherstufung dieser Maßnahme vom „Weite-
ren Bedarf“ in den „Vordringlichen Bedarf“.
Letztlich muß jedoch der Deutsche Bundestag über
die mit diesem Gesamtkonzept verbundenen Änderun-
gen im zukünftigen Bedarfsplan entscheiden.
Der Vorentwurf für den geforderten 6streifigen Aus-
bau der A 40 in diesem Abschnitt sowie für die Opel-
Querspange im Zuge der A 44 liegt dem BMVBW zur
Prüfung und Genehmigung vor.
Der Vorentwurf für den Umbau der AS Bochum-
Stahlhausen, die zu 50 % vom Bund finanziert wird,
muß noch über das Ministerium für Wirtschaft und
Mittelstand, Technologie und Verkehr des Landes Nord-
rhein-Westfalen in Düsseldorf dem BMVBW zur Ge-
nehmigung vorgelegt werden.
Da für alle drei Maßnahmen der „Bochumer Lösung“
noch kein Baurecht vorliegt, konnten diese nicht in das
Investitionsprogramm 1999–2002 aufgenommen wer-
den. Beim derzeitigen Planungsstand ist daher auch
noch keine Aussage zum Baubeginn möglich.
Anlage 10
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Lothar Ibrügger auf die Fragen
des Abgeordneten Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/
CSU) (Drucksache 14/1836 Fragen 39 und 40):
Welche weiteren Straßenbauvorhaben in Baden-Württemberg möchte die Bundesregierung bei der anstehendenFortschreibung des Bundesverkehrswegeplanes neu in den vor-dringlichen Bedarf aufnehmen, vor dem Hintergrund der Zusagevon Bundeskanzler Gerhard Schröder auf einer Veranstaltung inFreiburg im Breisgau am 19. Oktober 1999 (Badische Zeitungvom 20. Oktober 1999), daß die Bundesregierung dem Deut-schen Bundestag vorschlagen wird, bei der Fortschreibung derBundesverkehrswegeplanung den Stadttunnel Freiburg in denvordringlichen Bedarf aufzunehmen?
Wie sieht die Bundesregierung die Realisierbarkeit von neuin den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplanesaufzunehmenden Straßenbauvorhaben angesichts der Kürzungenim Etat des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Woh-nungswesen?
Zu Frage 39:
Die Überprüfung der Bedarfsplanfortschreibung ist
erst angelaufen.
Im Rahmen der kommenden Bedarfsplanfortschrei-
bung wird eine erneute Bewertung stattfinden. Der Bund
wird sich bemühen, alles zu tun, damit die Maßnahme
Stadttunnel in die höchste Priorität eingestuft werden
kann. Voraussetzung dafür ist aber eine klare Position
des Landes. Immerhin konkurriert der Stadttunnel Frei-
burg mit einer Reihe anderer Maßnahmen in Baden-
Württemberg. Deshalb ist hier auch das Land gefordert,
eine neue Prioritätensetzung zu ermöglichen. Die end-
gültige Entscheidung obliegt letztlich dem Deutschen
Bundestag.
Zu Frage 40:
Konkrete Aussagen zu künftigen Einstufungen sind
heute nicht möglich. Der finanzielle Spielraum für die
Aufnahme von neuen Projekten in den künftigen „Vor-
dringlichen Bedarf“ ist eng; er wird sich nur dann ver-
größern lassen, wenn Projekte des derzeitigen „Vor-
dringlichen Bedarfs“ im Rahmen Überarbeitung des
Bundesverkehrswegeplanes nochmals zur Disposition
gestellt werden und/oder wenn andere Finanzierungs-
quellen erschlossen werden können.
Soweit Projekte bzw. Straßenvorhaben auch im künf-
tigen Bundesverkehrswegeplan und Bedarfsplan für die
Bundesfernstraßen als „Vordringlicher Bedarf“ einge-
stuft werden können, ist ihre Finanzierung bzw. Reali-
sierung im Planungszeitraum bis 2015 möglich. Eine ab-
schließende Entscheidung zur Einstufung trifft der Deut-
sche Bundestag zu gegebener Zeit.
Anlage 11
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Lothar Ibrügger auf die Frage
des Abgeordneten Dr. Michael Meister (CDU/CSU)
(Drucksache 14/1836 Frage 41):
Welche technischen, administrativen oder politischen Hin-dernisse gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtigfür eine freie Passage für Binnenschiffe auf der Donau im Be-reich Serbien?
Infolge der kriegerischen Handlungen im Kosovo-
Konflikt wurden acht Donaubrücken zerstört. Drei die-
ser Brücken, im Gebiet der Stadt Novi Sad, sperren
durch ihre Trümmer die Fahrrinne der Donau vollstän-
dig und bewirken dadurch eine Unterbrechung der freien
Donauschiffahrt. Die übrigen fünf Brücken sind zwar
auch zum Teil in die Donau gestürzt, aber durch Schiffe
umfahrbar.
Beseitigung der Hindernisse
Eine Expertengruppe der Donaukommission hat mit
Zustimmung der jugoslawischen Seite Ende Juli 1999
die zerstörten und beschädigten Brücken untersucht und
im Hinblick auf die Wiederbefahrbarkeit der Donau
durch Binnenschiffe folgendes festgestellt:
Notwendigkeit einer schnellen Räumung der Fahr-
rinne besteht
– im Interesse der Binnenschiffahrt,
– wegen der erheblichen Gefahren bei Hochwasser und
Eisbildung bis zum Einbruch des Winters.
Der Zeitdruck erfordert den schnellstmöglichen Be-
ginn der Räumungsarbeiten und deren zügige Realisie-
rung. Die Kosten für die Freimachung des Fahrwassers
werden auf ca. 14 Mio. EUR geschätzt. Die Arbeiten da-
für werden mindestens 4 Monate in Anspruch nehmen.
Die völlige Wiederherstellung der Brücken wird ca.
3 Jahre dauern und ungefähr 63 Mio. EUR kosten.
5566 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 62. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Oktober 1999
(A) (C)
(B) (D)
Standpunkt der jugoslawischen Regierung
In einem Memorandum vom 11. August 1999 an die
Donaukommission nimmt die jugoslawische Regierung
zur Wiederherstellung der freien Schiffahrt auf der Do-
nau folgenden Standpunkt ein:
– Eine sichere Schiffahrt auf der jugoslawischen Donau
ist erst dann möglich, wenn vorher die zerstörten und
beschädigten Infrastrukturen und Brücken instand ge-
setzt werden, die Schiffahrtsstraße geräumt und von
nicht detonierten Minen befreit wird.
– Für die Räumung der Wasserstraße ist es erforderlich,
daß Jugoslawiens Zugang zu den Finanzinstitutionen
und den anderen internationalen Organisationen er-
hält und daß die EU das Embargo gegen Jugoslawien
aufhebt.
– Jugoslawien fordert alle zuständigen internationalen
und europäischen Stellen zu einer aktiven Beteiligung
an der Wiederherstellung der unterbrochenen Schiff-
fahrt auf der Donau auf.
Standpunkt der Bundesregierung
– Deutschland ist an der Wiederherstellung der Schiff-
barkeit der Donau, besonders in Hinblick auf die
internationale Binnenschiffahrt, sehr interessiert.
Wichtigste Voraussetzung dafür ist die Trümmerräu-
mung der drei im Gebiet der Stadt Novi Sad zerstör-
ten Brücken.
– Die im Memorandum vom 11. August 1999 an die
Donaukommission enthaltenen jugoslawischen For-
derungen reichen weit über die unbedingt erforder-
lichen Maßnahmen zur Schiffbarmachung der Donau
hinaus. Die Bundesregierung unterstützt alle Aktivi-
täten, die zu einer Wiederschiffbarmachung der Do-
nau führen. Allerdings besteht gegenüber der Bundes-
republik Jugoslawien ein EU-Embargo, nach dem u.a.
Flugverbote, Investitions- und Zahlungsverbote ver-
hängt sind. Bei der Wiederschiffbarmachung der Do-
nau gilt es eine Stärkung des Milosevic-Regiemes zu
vermeiden.
– Die EU-Kommission sollte, auch als Hüterin des
Gemeinschaftsrechts, Lösungen für einen gangbaren
Weg aufzeigen, die im Einklang mit den Embargo-
Vorschriften, der Vermeidung einer Stärkung des
Milosevic-Regimes und den europäischen Interessen
der Binnenschiffahrt stehen.
Anlage 12
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Lothar Ibrügger auf die Fragen
der Abgeordneten Renate Blank (CDU/CSU) (Druck-
sache 14/1836 Fragen 42 und 43):
Wie stellt sich nach Kenntnis der Bundesregierung derzeitdie Befahrbarkeit der Donau bis zum Schwarzen Meer mit Bin-nenschiffen dar, und gibt es in diesem Zusammenhang bereitsErgebnisse der eingesetzten Expertengruppe der Donaukommis-sion?
Welche Auswirkungen ergeben sich aus der Donausperrungfür das deutsche Binnenschiffahrtsgewerbe?
Zu Frage 42:
Infolge der kriegerischen Handlungen im Kosovo-
Konflikt wurden acht Donaubrücken zerstört. Drei die-
ser Brücken, im Gebiet der Stadt Novi Sad, sperren
durch ihre Trümmer die Fahrrinne der Donau vollstän-
dig und bewirken dadurch eine Unterbrechung der freien
Donauschiffahrt. Die übrigen fünf Brücken sind zwar
auch zum Teil in die Donau gestürzt, aber durch Schiffe
umfahrbar.
(Es existiert eine beschränkte Möglichkeit, das Gebiet
der vollständigen Donausperrung in Novi Sad zu um-
fahren, durch Benutzung von Donauseitenkanälen in
Serbien. Diese Kanäle sind jedoch nur durch kleinere
Schiffe – bis ca. 80m Länge – befahrbar. Nach Kenntnis
der Bundesregierung erlaubt die jugoslawische Regie-
rung Schiffen deutscher Flagge die Benutzung der Sei-
tenkanäle nicht.)
Eine Expertengruppe der Donaukommission hat mit
Zustimmung der jugoslawischen Seite Ende Juli 1999
die zerstörten und beschädigten Brücken untersucht und
im Hinblick auf die Wiederbefahrbarkeit der Donau
durch Binnenschiffe folgendes festgestellt:
Notwendigkeit einer schnellen Räumung der Fahrrin-
ne besteht
– im Interesse der Binnenschiffahrt,
– wegen der erheblichen Gefahren bei Hochwasser und
Eisbildung
bis zum Einbruch des Winters.
Der Zeitdruck erfordert den schnellstmöglichen Be-
ginn der Räumungsarbeiten und deren zügige Realisie-
rung. Die Kosten für die Freimachung des Fahrwassers
werden auf ca. 14 Mio. EUR geschätzt. Die Arbeiten da-
für werden mindestens 4 Monate in Anspruch nehmen.
Die völlige Wiederherstellung der Brücken wird ca.
3 Jahre dauern und ungefähr 63 Mio. EUR kosten.
Zu Frage 43:
Mit der Zerstörung der Donaubrücken in Novi Sad im
Frühjahr 1999 ist der durchgehende Güterverkehr auf
der Donau zusammengebrochen. Dem deutschen Binnen-
schiffahrtsgewerbe, besonders im süddeutschen Raum,
ist dadurch großer wirtschaftlicher Schaden entstanden.
Durch diese Sperrung sind die in den vergangenen
Jahren aufgebauten Verkehre über die gesamte Donau
für die daran beteiligte deutsche Schiffahrt dort völlig
verloren gegangen, wo sich die Ladung andere Ver-
kehrsträger gesucht hat. Das dem Schiff noch verblie-
bene durchgehende Transportgut muß in Ungarn und
Rumänien umgeladen und über Land weiter transportiert
werden. Dies führt zu einer wesentlichen Verteuerung
der Transportkosten, die auch die Schiffahrt mit trägt,
um in der Erwartung einer baldigen Aufhebung der Do-
nausperrung die Ladung auf der Wasserstraße zu halten.
Falls die Donausperrung über einen längeren Zeit-
raum andauert, ist abzusehen, daß die noch bestehenden
mit zweimaliger Umladung behafteten durchgehenden
Schiffsverkehre auf der Donau zum Erliegen kommen
werden.
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 62. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Oktober 1999 5567
(A) (C)
(B) (D)
Anlage 13
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Achim Großmann auf die Fra-
gen der Abgeordneten Christine Ostrowski (PDS)
(Drucksache 14/1836 Fragen 44 und 45):
Welche Schlußfolgerungen für eine mögliche Abschaffungder Privatisierungspflicht im Interesse der ostdeutschen Woh-nungsunternehmen und im Interesse der Sicherheit der Mietergedenkt die Bundesregierung zu ziehen, angesichts der Tatsache,daß der größte Zwischenerwerber, der 16 000 Wohnungennach dem Altschuldenhilfegesetz erworben hat, offensichtlich inLiquiditätsproblemen steckt und nicht in der Lage ist, die Sanie-rung von 3 000 Wohnungen in Cottbus zu vollenden, Handwer-kerrechnungen nicht bezahlt wurden, die Mieter in Wohnungensitzen, die nach angefangenen Baumaßnahmen nicht winterfestsind und der Abschluß der Bauarbeiten offensichtlich nichtsicher ist?
Was sind die wesentlichen Eckpunkte für eine Reform desSozialen Wohnungsbaus, die das Bundesministerium für Ver-kehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) vorbereitet undüber die ein Ministerialdirektor aus dem BMVBW vor der Woh-nungswirtschaft in Bayern bereits referierte, über die die Abge-ordneten des Deutschen Bundestages und das Hohe Haus aller-dings bisher nicht informiert wurden?
Zu Frage 44:
Die Bemühungen der Bundesregierung sind darauf
gerichtet, den Wohnungsunternehmen, die Altschulden-
hilfe in Form der Teilentlastung in Anspruch genommen
und sich damit bestimmten Pflichten unterworfen haben,
früher als im AHG vorgesehen Sicherheit darüber zu
geben, daß die erhaltenen Hilfen Bestand haben und Alt-
schulden nicht wieder aufleben. Hinsichtlich des vorge-
tragenen Falls ist festzustellen, daß Verträge mit Zwi-
schenerwerbern strengen Anforderungen genügen müs-
sen, um im Rahmen der mieternahen Privatisierung an-
erkannt werden zu können. So hat das Wohnungsunter-
nehmen z.B. vertraglich abzusichern, daß der Zwischen-
erwerber seine Sanierungs- und Veräußerungspflicht er-
füllt. Darüber hinaus kann es nicht Aufgabe der Bundes-
regierung sein, die Einhaltung privatrechtlicher Verträge
zu kontrollieren.
Zu Frage 45:
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Woh-
nungswesen hat als Grundlage für Gespräche mit den
Fachministerien der Länder Eckwerte für eine Reform
des Rechts des sozialen Wohnungsbaus erarbeitet. We-
sentliche Reformziele sind die Konzentration der Förde-
rung auf Haushalte mit Marktzugangsschwierigkeiten
und die Hinwendung zur Bestandsförderung. Als Ergeb-
nis der Bund-Länder-Gespräche soll ein Gesetzentwurf
erarbeitet werden, der das übliche Gesetzgebungsverfah-
ren durchlaufen wird.
5568 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 62. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Oktober 1999
(A) (C)
(B) (D)
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