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ID1405901100

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 14/59 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 59. Sitzung Berlin, Freitag, den 1. Oktober 1999 I n h a l t : Erweiterung der Tagesordnung........................ 5275 A Zusatztagesordnungspunkt 3: Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (1. Ausschuß) Änderung der Richtlinien zur Überprü- fung auf eine Tätigkeit oder politische Verantwortung für das Ministerium für Staatssicherheit/Amt für Nationale Si- cherheit der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik gemäß § 44 b des Abgeordnetengesetzes (Drucksache 14/1698) ..................................................... 5275 B Tagesordnungspunkt 12: Erste Beratung des von der Bundes- regierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Berufe in der Altenpfle- ge (Altenpflegegesetz) (Drucksache 14/1578) ..................................................... 5275 B Dr. Edith Niehuis, Parl. Staatssekretärin BMFSFJ........................................................... 5275 C Anke Eymer (Lübeck) CDU/CSU ................... 5277 D Irmingard Schewe-Gerigk BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN......................................................... 5279 B Klaus Haupt F.D.P. .......................................... 5280 D Monika Balt PDS............................................. 5281 D Christa Lörcher SPD........................................ 5282 C Walter Link (Diepholz) CDU/CSU.................. 5284 B Tagesordnungspunkt 13: Erste Beratung des von der Fraktion CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Ar- beitnehmerüberlassungsgesetzes (Druck- sache 14/1211) ........................................... 5286 A Wolfgang Meckelburg CDU/CSU................... 5286 A Klaus Brandner SPD........................................ 5287 D Dr. Heinrich L. Kolb F.D.P. . .......................... 5290 A Klaus Brandner SPD.................................... 5291 A Dr. Thea Dückert BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN................................................................. 5291 D Dr. Christa Luft PDS ................................... 5294 A Dr. Heidi Knake-Werner PDS ......................... 5294 C Franz Thönnes SPD......................................... 5295 D Karl-Josef Laumann CDU/CSU ...................... 5298 C Peter Dreßen SPD........................................ 5299 B Tagesordnungspunkt 15: Antrag der Abgeordneten Ulrike Flach, Ulrich Heinrich, weiterer Abgeordneter und der Fraktion F.D.P. Chancen der Gen- und Biotechnologie nicht verspielen (Drucksache 14/1316) .... 5301 A Ulrich Heinrich F.D.P. .................................... 5301 B Dr. Wolfgang Wodarg SPD................5301 D, 5302 B Heino Wiese (Hannover) SPD......................... 5303 A Meinolf Michels CDU/CSU ............................ 5304 D Matthias Weisheit SPD................................ 5305 A Dr. Wolfgang Wodarg SPD......................... 5305 D Ulrike Höfken BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . 5306 A Heinrich-Wilhelm Ronsöhr CDU/CSU ....... 5307 A Angela Marquardt PDS ................................... 5307 C René Röspel SPD............................................. 5308 C II Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 59. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. Oktober 1999 Tagesordnungspunkt 16: Antrag der Abgeordneten Dr. Uwe-Jens Rössel, Heidemarie Ehlert, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion PDS Einstieg in eine umfassende Reform der Finanzierung der Städte, Gemeinden und Landkreise (Reform der Kommu- nalfinanzierung) (Drucksache 14/1302) ... 5310 A Dr. Uwe-Jens Rössel PDS................................ 5310 B Ingrid Arndt-Brauer SPD................................. 5311 B Peter Götz CDU/CSU ...................................... 5312 D Franziska Eichstädt-Bohlig BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN ............................................. 5314 A Rainer Brinkmann (Detmold) SPD.............. 5314 D Christine Scheel BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN................................................................. 5316 C Peter Götz CDU/CSU.................................. 5317 B Dr. Hermann Otto Solms F.D.P................... 5317 D Peter Götz CDU/CSU ................................. 5318 D Gerhard Schüßler F.D.P. ................................. 5320 A Nächste Sitzung ............................................... 5321 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten ........... 5323 A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen..................................... 5324 A Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 59. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. Oktober 1999 5275 (A) (C) (B) (D) 59. Sitzung Berlin, Freitag, den 1. Oktober 1999 Beginn: 9.00 Uhr
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    Gerhard Schüßler Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 59. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. Oktober 1999 5323 (A) (C) (B) (D) Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Altmann (Aurich), Gila BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 1.10.99 Dr. Bauer, Wolf CDU/CSU 1.10.99 Behrendt, Wolfgang SPD 1.10.99 *) Bläss, Petra PDS 1.10.99 Dr. Blüm, Norbert CDU/CSU 1.10.99 Böttcher, Maritta PDS 1.10.99 Braun (Augsburg), Hildebrecht F.D.P. 1.10.99 Brudlewsky, Monika CDU/CSU 1.10.99 Brüderle, Rainer F.D.P. 1.10.99 Buntenbach, Annelie BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 1.10.99 Erler, Gernot SPD 1.10.99 Flach, Ulrike F.D.P. 1.10.99 Friedhoff, Paul K. F.D.P. 1.10.99 Friedrich (Altenburg), Peter SPD 1.10.99 Friese, Harald SPD 1.10.99 Gebhardt, Fred PDS 1.10.99 Dr. Geißler, Heiner CDU/CSU 1.10.99 Großmann, Achim SPD 1.10.99 Hartenbach, Alfred SPD 1.10.99 Hauser (Bonn), Norbert CDU/CSU 1.10.99 Dr. Haussmann, Helmut F.D.P. 1.10.99 Hintze, Peter CDU/CSU 1.10.99 Hirche, Walter F.D.P. 1.10.99 Hornung, Siegfried CDU/CSU 1.10.99 Hovermann, Eike SPD 1.10.99 Ibrügger, Lothar SPD 1.10.99 Imhof, Barbara SPD 1.10.99 Jacoby, Peter CDU/CSU 1.10.99 Knoche, Monika BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 1.10.99 Dr. Kohl, Helmut CDU/CSU 1.10.99 Kühn-Mengel, Helga SPD 1.10.99 Lamers, Karl CDU/CSU 1.10.99 Leidinger, Robert SPD 1.10.99 Lengsfeld, Vera CDU/CSU 1.10.99 Lenke, Ina F.D.P. 1.10.99 Lennartz, Klaus SPD 1.10.99 Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Lietz, Ursula CDU/CSU 1.10.99 Lippmann, Heidi PDS 1.10.99 Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 1.10.99 Müller (Köln), Kerstin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 1.10.99 Dr. Müller, Gerd CDU/CSU 1.10.99 Müntefering, Franz SPD 1.10.99 Ohl, Eckhard SPD 1.10.99 Ost, Friedhelm CDU/CSU 1.10.99 Ostrowski, Christine PDS 1.10.99 Dr. Pfaff, Martin SPD 1.10.99 Dr. Pflüger, Friedbert CDU/CSU 1.10.99 Rühe, Volker CDU/CSU 1.10.99 Dr. Schäfer, Hansjörg SPD 1.10.99 Scheffler, Siegfried SPD 1.10.99 Schild, Horst SPD 1.10.99 Schily, Otto SPD 1.10.99 Schmidt (Mülheim), Andreas CDU/CSU 1.10.99 Schmitz (Baesweiler), Hans Peter CDU/CSU 1.10.99 Schösser, Fritz SPD 1.10.99 Schröder, Gerhard SPD 1.10.99 Schultz (Everswinkel), Reinhard SPD 1.10.99 Schultz (Köln), Volkmar SPD 1.10.99 Spranger, Carl-Dieter CDU/CSU 1.10.99 Dr. Stadler, Max F.D.P. 1.10.99 Steinbach, Erika CDU/CSU 1.10.99 Dr. Frhr. von Stetten, Wolfgang CDU/CSU 1.10.99 Strobl (Amberg), Reinhold SPD 1.10.99 Tauss, Jörg SPD 1.10.99 Volquartz, Angelika CDU/CSU 1.10.99 Dr. Waigel, Theodor CDU/CSU 1.10.99 Weisskirchen (Wiesloch), Gert SPD 1.10.99 Dr. Westerwelle, Guido F.D.P. 1.10.99 Dr. Wieczorek, Norbert SPD 1.10.99 Willner, Gert CDU/CSU 1.10.99 Wolf (Frankfurt), Margareta BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 1.10.99 ————— *) für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versamm- lung des Europarates 5324 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 59. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. Oktober 1999 (A) (C) (B) (D) Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EU- Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Be- ratung abgesehen hat. Rechtsausschuß Drucksache 14/272 Nr. 15Drucksache 14/272 Nr. 16Drucksache 14/272 Nr. 20Drucksache 14/272 Nr. 23Drucksache 14/272 Nr. 24Drucksache 14/272 Nr. 25Drucksache 14/272 Nr. 28Drucksache 14/272 Nr. 29Drucksache 14/272 Nr. 30Drucksache 14/272 Nr. 31Drucksache 14/272 Nr. 32Drucksache 14/272 Nr. 33Drucksache 14/272 Nr. 34 Drucksache 14/272 Nr. 35Drucksache 14/272 Nr. 36Drucksache 14/272 Nr. 37Drucksache 14/272 Nr. 38Drucksache 14/272 Nr. 40Drucksache 14/272 Nr. 41Drucksache 14/272 Nr. 42Drucksache 14/272 Nr. 43Drucksache 14/272 Nr. 44Drucksache 14/272 Nr. 52Drucksache 14/272 Nr. 56Drucksache 14/272 Nr. 57 Finanzausschuß Drucksache 14/839 Nr. 2.2Drucksache 14/839 Nr. 2.14Drucksache 14/671 Nr. 2.15Drucksache 14/1016 Nr. 2.7Drucksache 14/1016 Nr. 2.10 Der Bundesrat hat in seiner 742. Sitzung am 24. Sep- tember 1999 beschlossen, einen Antrag gemäß Arti- kel 77 Absatz 2 Grundgesetz nicht zu stellen: Gesetz zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Ge-richtsverfassungsgesetz Druck: Bonner Universitäts-Buchdruckerei, 53113 Bonn 53003 Bonn, Telefon: 0228/3 82 08 40, Telefax: 0228/3 82 08 44 20
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Christa Lörcher


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Liebe Kol-
    leginnen und Kollegen! Liebe Gäste aus dem Pflegebe-
    reich und aus anderen Bereichen! „Altenpflege, ein Be-
    ruf mit Zukunft“, so werben viele Altenpflegeschulen
    für eine Ausbildung in einem sehr schönen und sehr an-
    spruchsvollen Beruf. Positiv sind die Ziele der Ausbil-
    dung und der Arbeit in der Altenpflege. Ich zitiere den
    Deutschen Berufsverband für Altenpflege zu dem Be-
    rufsbild Altenpfleger/Altenpflegerin:

    Ziel ... ist es, für die Würde, die Rechte und das
    Wohlbefinden alter Menschen einzustehen. Pla-
    nung und Gestaltung aller Dienste sollen sich leiten
    lassen von folgenden Gedanken: Unterstützung ge-
    ben bei der Gestaltung des persönlichen Lebens-
    raumes alter Menschen, ihre Kompetenzen schüt-
    zen und fordern; sich an ihren individuellen Le-
    bensgeschichten orientieren, ihnen einen aner-
    kannten Platz in der Gesellschaft sichern helfen.


    (Beifall bei der SPD)

    Anspruchsvoll sind die Aufgaben in der Altenpfle-

    ge, und sie werden immer anspruchsvoller. Die Unter-
    stützung bei der Lebensgestaltung umfaßt nicht nur die
    Betreuung und Beratung, Ermutigung und Begleitung
    alter Menschen, sondern auch die Mitwirkung bei Prä-
    vention und Rehabilitation, Pflegeplanung und pflegeri-
    sche Versorgung, Reflexion der eigenen beruflichen Ar-
    beit – gerade angesichts der Belastungen, die in diesem
    Beruf zu bewältigen sind –, Anleitungsaufgaben und
    Zusammenarbeit im multiprofessionellen Team.

    Trotz guter Ziele und anspruchsvoller Aufgaben – wir
    haben es gehört – ist die Verweildauer im Beruf ge-
    ring: Ausbildung, besonders die Diskrepanz zwischen
    Theorie und Praxis, Arbeitsbedingungen, physische und
    psychische Belastungen und die mangelnden Aufstieg-
    schancen sind häufig genannte Gründe für Unzufrieden-
    heit und Flucht aus dem Beruf.

    Die Bevölkerungsentwicklung in unserem Land ist
    bekannt. Ausführlich haben wir die Auswirkungen auf

    Monika Balt






    (A) (C)



    (B) (D)


    den Arbeitsmarkt, auf die sozialen Sicherungssysteme
    und auf die sozialen Dienste in der Enquete-
    Kommission „Demographischer Wandel“ diskutiert. Der
    Bedarf an qualifizierten Pflegeleistungen wird – wir
    haben es heute mehrfach gehört – steigen.

    Wir leisten uns 17 Ausbildungsregelungen in 16
    Bundesländern, und das in einem Europa, in dem immer
    mehr Mobilität und Zusammenarbeit gefordert ist. Das
    müssen wir ändern; wir sind auf dem Weg dazu.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    Dieser Weg ist heute aufgezeigt worden; ich will die
    Vorgeschichte jetzt gar nicht wiederholen. Er war ge-
    kennzeichnet von Hindernissen und Hürden. Ich hoffe
    im Interesse der Pflegebedürftigen und der Pflegenden,
    daß dieser Weg jetzt zu einem guten Ende führt und daß
    das Ziel in nicht allzu ferner Zeit erreicht wird.

    Der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung
    hat Vorläufer aus Bundestag und Bundesrat. Eine Anhö-
    rung zum damaligen Gesetzentwurf im November 1996
    hat dringenden Handlungsbedarf bestätigt. Jetzt haben
    wir die Chance, nachdem Kabinett und Bundesrat den
    aktuellen Gesetzentwurf begutachtet und Stellung dazu
    genommen haben, diesen Entwurf im Ausschuß und mit
    den Verbänden ausführlich zu diskutieren und, wenn
    nötig, Änderungsvorschläge einzubringen. Die SPD-
    Fraktion wird eine Anhörung zu diesem Gesetzentwurf
    beantragen.

    „Qualität erfordert Qualifikation“, fordert der Bun-
    desausschuß der Lehrerinnen und Lehrer für Pflegeberu-
    fe. Ich freue mich über das Engagement der Kolleginnen
    und Kollegen für hohe Standards in der Ausbildung
    für Pflegeberufe.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Ebenso freue ich mich über die ausführlichen Stellung-
    nahmen zum Beispiel meiner Gewerkschaft, der ÖTV,
    oder der Arbeiterwohlfahrt und vieler anderer Verbände
    und Organisationen.

    Ich will nur einige Aspekte aus den genannten
    Schreiben und Stellungnahmen anführen. Der erste
    Punkt: Eine einheitliche dreijährige Ausbildungsdauer
    mit bundeseinheitlichen Standards wird allgemein be-
    grüßt. Ebenso wird eine Ausbildungsvergütung, die sich
    an der Vergütung in der Krankenpflege orientiert, von
    vielen als Fortschritt betrachtet. Allerdings muß die Fi-
    nanzierung dieser Ausbildungsvergütung möglichst ge-
    recht und einfach sein, und ihre Rechtmäßigkeit muß
    abgeklärt sein. Auch dazu ist schon einiges ausgeführt
    worden.

    Der zweite Punkt: Eine Altenpflegehelferausbildung
    ist nach wie vor sehr umstritten. Aus altenpolitischer wie
    aus bildungs- und frauenpolitischer Sicht ist eine Hel-
    ferausbildung abzulehnen. Das Argument, ein Jahr
    Ausbildung ist besser als keine Ausbildung, ist zwar
    nicht von der Hand zu weisen, aber es entkräftet nicht
    die Tatsache, daß die Chancen auf dem Arbeitsmarkt
    schlechter sind als die von Fachkräften, daß die geringe-

    re Qualifikation eine geringere Bezahlung zur Folge hat
    und daß oft ohne rechtliche Grundlage Tätigkeiten aus-
    geübt werden müssen, für die keine Qualifikation er-
    worben wurde. Das, denke ich, ist der entscheidende
    Punkt.


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


    Der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung
    überläßt die Entscheidung über eine Helferausbildung
    den Ländern. Damit können bundeseinheitliche Stan-
    dards für den Beruf Altenpflegehelferin/Altenpflege-
    helfer kaum erreicht werden. Ich denke aber, es wäre
    sinnvoll, diese Ausbildung auf eine gewisse Zeit zu be-
    grenzen und dann auf wirklich qualifizierte Fachkräfte
    zu setzen.

    Der dritte Punkt: Sehr großen Diskussionsbedarf ha-
    ben die im Gesetzentwurf vorgesehenen Verkürzungs-
    möglichkeiten ausgelöst. Besonders die Tatsache, daß
    die Führung eines Familienhaushalts unter bestimmten
    Bedingungen zu einer Verkürzung der Ausbildung
    führen sollte, hat Empörung bei den Fachverbänden her-
    vorgerufen, da die Qualität der Ausbildung dadurch in
    Frage gestellt wird. Der Bundesrat hat diese Möglichkeit
    der Verkürzung gestrichen, und die Bundesregierung hat
    der Streichung zugestimmt. Insofern ist das vom Tisch.

    Über die Verkürzung bei Umschulungsmaßnahmen
    ist schon gesprochen worden. Ich glaube, darauf brauche
    ich nicht noch einmal einzugehen. Ich denke, auch hier
    wäre es sinnvoll, das auf einen bestimmten Zeitraum,
    zum Beispiel auf fünf Jahre, zu begrenzen.

    Der vierte Punkt: Bei der Fehlzeitenregelung, der
    Dauer der Probezeit und der Regelung des Ausbildungs-
    verhältnisses sind im Gesetzentwurf zum Teil ungünsti-
    gere Rahmenbedingungen als im Berufsbildungs- und
    im Krankenpflegegesetz enthalten. Dies sollte im Inter-
    esse der Schülerinnen und Schüler – diese sind meiner
    Erfahrung nach zwischen 18 und 50 Jahre alt, es sind al-
    so Erwachsene – nochmals überprüft werden. Ich denke,
    hier kann man noch bessere Regelungen finden. In der
    Anhörung werden wir sicher noch darauf eingehen.

    Der fünfte Punkt: Bei der Finanzierung der Ausbil-
    dung sind die Kosten für die Ausbildungsstätten mit
    Betriebs- und Verwaltungsaufwand wie bisher von den
    Ländern aufzubringen. Über die Finanzierung der Aus-
    bildungsvergütungen ist bereits gesprochen worden. Die
    Bundesregierung hat einen anderen Vorschlag gemacht
    als der Bundesrat. Ich denke, es sollte eine möglichst
    einfache und gerechte Finanzierung gefunden werden.
    Das Umlageverfahren – das wissen wir alle – ist eigent-
    lich die gerechteste Lösung, und zwar deswegen, weil es
    alle Institutionen einbezieht und mehr Ausbildungsplät-
    ze schafft, indem es die Betriebe, die nicht ausbilden,
    zur Finanzierung heranzieht und damit Anreize zur Aus-
    bildung schafft.

    Der sechste Punkt: In § 29 des vorliegenden Gesetz-
    entwurfs wird ausdrücklich betont, daß das Berufsbil-
    dungsgesetz für die Berufe in der Altenpflege und in der
    Altenpflegehilfe keine Anwendung findet. Dem Vor-
    schlag des Bundesrates, die in Hamburg durchgeführte

    Christa Lörcher






    (B)



    (A) (C)



    (D)


    Regelung der Ausbildung nach dem BBiG bis zum
    31. Juli 2006 zu belassen, hat die Bundesregierung zu-
    gestimmt.

    Ich möchte für die SPD-Fraktion und die Mitglieder
    im Ausschuß für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
    sagen, daß wir bei allen Beratungen betont haben, daß
    die Standards des Berufsbildungsgesetzes auch für die
    Pflegeberufe Maßstab sein müssen. Das gilt insbesonde-
    re für den Status von Auszubildenden, für die Ausbil-
    dungs- und Rahmenpläne und für die Qualifikation der
    Lehr- und Fachkräfte für die theoretische und praktische
    Ausbildung.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der F.D.P.)


    Qualität erfordert Qualifikation, dieser Satz gilt für
    die Pflegekräfte ebenso wie für die Lehrkräfte und die
    Ausbilderinnen und Ausbilder.

    Langfristig ist natürlich die integrierte Ausbildung
    sinnvoll. Ich kürze diesen Punkt jetzt einfach ab, weil er
    schon mehrfach erwähnt worden ist. Ich freue mich, daß
    auch die F.D.P.-Fraktion diese Art der Ausbildung für
    sinnvoll hält. Ich glaube wirklich, daß wir gemeinsam
    eine gute Lösung erzielen können.

    „Älter werden ist die einzige Chance, länger zu le-
    ben.“ Dies wurde mir im KDA, Kuratorium Deutsche
    Altershilfe, einmal gesagt. Nutzen wir diese Chance und
    bereiten wir uns und andere auf das Älterwerden vor!

    Die Pflegebedürftigen erwarten von uns qualifizierte
    und würdige Pflege. Sie erwarten Respekt vor ihrer Per-
    son und Biographie. Sie sind dankbar für Zuwendung
    und menschliche Wärme. Schülerinnen und Schüler so-
    wie die Lehrkräfte in den Altenpflegeschulen und die
    Pflegekräfte in den Institutionen erwarten von uns hohe
    Qualitätsstandards für Ausbildung und Arbeit in der
    Pflege.


    (Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


    Wenn wir dies Schritt für Schritt verwirklichen, dann
    kann Altenpflege ein schöner und anspruchsvoller Beruf
    sein, in dem Frauen und Männer kompetent und
    menschlich den letzten Lebensabschnitt von Menschen
    begleiten, die diese Hilfe brauchen.

    Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der F.D.P.)




Rede von Dr. h.c. Wolfgang Thierse
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Ich erteile das Wort
dem Kollegen Walter Link, CDU/CSU-Fraktion.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Walter Link


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident!
    Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Auf Grund der
    demographischen Entwicklung müssen wir in den
    nächsten Jahren mit einer verstärkten Nachfrage nach
    qualifiziertem Pflegepersonal in der Altenpflege rech-

    nen. So sind zum Beispiel heute in der Bundesrepublik
    Deutschland 21 Prozent der Menschen über 60 Jahre alt.
    Im Jahr 2030 werden es 30 Prozent, im Jahr 2040 fast 40
    Prozent sein. Nun wissen wir, daß die meisten Men-
    schen auch im hochbetagten Alter alleine und gut zu-
    rechtkommen und leben. Dennoch wird es für einen Teil
    der Menschen von großer Wichtigkeit sein, Hilfen zu
    haben.

    Wir müssen nach heutigem Kenntnisstand davon aus-
    gehen, daß die Zahl der Pflegebedürftigen von jetzt
    1,6 Millionen auf 2,5 Millionen bis 2,8 Millionen im
    Jahre 2040 steigen wird. Wir haben in einem Zwischen-
    fazit der Enquete-Kommission „Demographischer Wan-
    del“ auch deutlich gemacht, daß eine Konzentration der
    Pflegebedürftigkeit auf die hochbetagten Menschen –
    wie könnte es anders sein – sowohl die Familien als
    auch das Altenpflegepersonal besonders fordern wird.
    Wir können und sollten nicht verschweigen, daß zwi-
    schen dem 60. und dem 90. Lebensjahr das Risiko von
    Demenzerkrankungen steigt. Bereits heute leiden
    800 000 Menschen in unserem Lande an einer Form der
    Demenz. Nach Hochrechnungen könnten es bis zum
    Jahr 2010 auf Grund der kontinuierlich steigenden Le-
    benserwartung 1,7 Millionen Menschen sein. Hier gibt
    es Grenzen bei der Pflege durch Angehörige in der
    Familie. Wir brauchen qualifiziertes Pflegepersonal, so-
    ziale Netzwerke und Dienste, die flexibel den privaten
    mit dem professionellen Sektor verbinden.

    Diese Zahlen und Fakten zeigen deutlich: Dem Beruf
    der Altenpflegerin und des Altenpflegers kommt eine
    immer größere Bedeutung zu. Aufgabe der Altenpflege-
    rinnen und Altenpfleger ist es, älteren Menschen zu hel-
    fen, die körperliche, geistige und seelische Gesundheit
    zu fördern, zu erhalten oder auch wiederzuerlangen.

    Sorge bereitet uns, daß ein Drittel aller Altenpflege-
    rinnen und Altenpfleger die Aufgabe des Berufs bereits
    am Ende ihrer Ausbildung plant. 35 Prozent von ihnen
    begründen den frühen Ausstieg mit psychischer und
    physischer Überbelastung im Beruf. Die Altenpflege-
    rinnen und Altenpfleger fühlen sich in ihrer Ausbildung
    nicht genügend auf praktische Tätigkeitsanforderungen
    und Krisenbewältigung vorbereitet. Besonders fordern
    sie, daß Altersheilkunde und Alterspsychiatrie in ihrer
    Ausbildung eine größere Rolle spielen müssen. Hier
    wird sehr deutlich, daß die Ausbildung eine gesunde Mi-
    schung von Praxis und Theorie sein muß.

    Der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung
    hat zum Ziel, die Ausbildung, Prüfung und staatliche
    Anerkennung von Altenpflegerinnen und Altenpflegern
    bundeseinheitlich zu regeln. Dieses Anliegen ist kein
    neues. Seit 1989 hat es immer wieder Bestrebungen in
    diese Richtung gegeben. Aber es hat bis heute immer
    wieder von seiten der verschiedensten Bundesländer
    Widerstand gegen eine solche bundeseinheitliche Re-
    gelung gegeben. Wir müssen uns in der Tat fragen, ob
    die Begründung im Gesetzentwurf für eine Bundeskom-
    petenz wirklich ausreichend ist. Die Bundesregierung
    ordnet die Tätigkeit in der Altenpflege in den Bereich
    der Heilberufe ein. Sie begründet dies nach Artikel 74
    Abs. 1 Nr. 19 des Grundgesetzes damit, daß die Zulas-
    sung zu ärztlichen und anderen Heilberufen Gegenstand

    Christa Lörcher






    (A) (C)



    (B) (D)


    der konkurrierenden Gesetzgebung sei. Hierzu gibt es
    widersprüchliche Äußerungen aus den Fraktionen des
    Deutschen Bundestages und aus den Ländern. Es sind
    nicht nur die Bayern oder die CSU


    (Zuruf von der CDU/CSU: So ist es!)

    – ich freue mich im übrigen darüber, daß die CSU bei
    uns so stark ist –,


    (Hanna Wolf [München] [SPD]: Stark im Neinsagen!)


    sondern mittlerweile fünf Länder, die, wenn Sie den Ge-
    setzentwurf der Bundesregierung und die Anfragen und
    Äußerungen des Bundesrates dazu lesen, mittlerweile
    100 Änderungen zu diesem Gesetz beantragt haben.


    (Christa Lörcher [SPD]: Ganz viele sind von der Bundesregierung übernommen worden!)


    – Frau Kollegin Lörcher, das muß einen doch nach-
    denklich machen. Wenn Sie die Bundeseinheitlichkeit
    erreichen wollen, dann würde ich an Ihrer Stelle mehr
    werben, auch bei den anderen.


    (Beifall bei der CDU/CSU – Christa Lörcher [SPD]: Verbesserungen sind immer möglich!)


    Die Frage ist: Ist die Altenpflege nicht vielmehr
    überwiegend eine sozialpflegerische Betreuung, Bera-
    tung, Unterstützung, helfende Begleitung und Versor-
    gung unserer älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger?
    Die Altenpflegerinnen und Altenpfleger heilen nicht in
    erster Linie Krankheiten und entlassen den gesunden
    Menschen aus der Pflege. Nein, sie helfen den älteren
    Menschen, sie pflegen und betreuen sie.


    (Dr. Ilja Seifert [PDS]: Richtig!)

    – Die Übereinstimmung mit Ihnen ist mir fast peinlich.

    Damit ist eigentlich klar: Die Altenpflege ist ein so-
    zialpflegerischer Beruf, für den die Kompetenz des
    Bundes nicht durch die genannten Artikel unseres
    Grundgesetzes abgedeckt ist.

    Immer mehr Bundesländer – ich sage an dieser Stelle
    noch einmal: nicht nur Bayern – haben Zweifel im Hin-
    blick darauf angemeldet, daß der Bund sich in ihre An-
    gelegenheiten einmischt. Wir nehmen jedenfalls die
    Kritik sehr ernst, wenn auch die Bundesratsbank heute
    morgen schlecht besetzt ist, und werden dies in die Dis-
    kussion der nächsten Wochen und Monate einbringen.
    Heute ist ja erst die erste Lesung. Wir kommen noch zu
    Anhörungen und Fachgesprächen zusammen. Vielleicht
    einigen wir uns ja noch.

    Diese Länder fragen: Müssen wir denn alles immer
    zentral regeln?


    (Irmgard Schewe-Gerigk [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es gibt auch Menschen, die in ihrem Leben einmal umziehen!)


    Für die betroffenen Berufsangehörigen ist vor allem
    wichtig, daß die in einem Bundesland absolvierte Aus-
    bildung in den anderen Ländern anerkannt wird.


    (Irmgard Schewe-Gerigk [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist es!)


    Um dies sicherzustellen, haben die Kultusministerkonfe-
    renz sowie die Arbeits- und Sozialministerkonferenz
    1984/85 eine entsprechende Rahmenvereinbarung abge-
    schlossen. Es findet ja die gegenseitige Anerkennung
    statt. Im übrigen haben sie sich gesagt, wir befinden uns
    in einer Experimentierphase. Diese dauert bis 2001 an.
    Darauf hat man sich geeinigt.

    Wir, die CDU/CSU, haben uns immer für klare Ab-
    grenzungen der Zuständigkeiten und der Verantwort-
    lichkeiten zwischen Kommunen, Ländern, Bund und
    auch Europa eingesetzt.

    Es wird immer wieder argumentiert, man brauche das
    Altenpflegegesetz, weil ein Mangel an gut ausgebildeten
    Altenpflegerinnen und Altenpflegern besteht. Es ist
    nicht zu bezweifeln – das habe ich eingangs gesagt –,
    daß hier eine große Welle auf uns zukommen wird. Fakt
    ist aber auch, daß wir von 1995 auf 1996 trotz der man-
    gelnden Bundeszuständigkeit 28 000 Vollzeitkräfte in
    der Pflege neu hinzubekommen haben.

    Wenn wir den Altenpflegerinnen und Altenpflegern
    bei ihrer schweren sozialpflegerischen Tätigkeit helfen
    wollen, so müssen die Bundesländer ihre überwiegend
    schulrechtlichen Ausbildungsregelungen auf die Erfor-
    dernisse der Praxis einstellen. Das fordere ich jedenfalls
    für meine Fraktion nachdrücklich.

    Ich fasse zusammen: Heute ist die erste Lesung des
    Gesetzentwurfes über die Berufe in der Altenpflege. Wir
    sehen den Diskussionsbedarf der Länder und werden in
    den Beratungen des Ausschusses und gegebenenfalls in
    einer Anhörung mit Fachleuten die Kritikpunkte disku-
    tieren.

    Heute bleibt mir noch zu sagen, daß trotz der fehlen-
    den Bundeskompetenz, weshalb Ihrer Ansicht nach alles
    so schwierig ist, zigtausende Altenpflegerinnen und
    Altenpfleger sowie -helferinnen und -helfer einen sehr
    schweren, aber auch wunderbaren Dienst an unseren
    alten Menschen tun. Dafür danken wir ihnen von Her-
    zen.


    (Beifall im ganzen Hause)

    Damit wäre ich bei der Äußerung, Frau Staatssekretä-

    rin, die Sie gegenüber Norbert Blüm gemacht haben: mit
    Herz und ruhiger Hand.


    (Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Warmer Hand!)


    Ich würde es so formulieren, wie es in einem evangeli-
    schen Gesangbuch heißt: mit Herz und Mund und Hän-
    den, so sind Norbert Blüm und wir Christlich-Soziale
    aus der Gewerkschaftsbewegung nun mal. Damit haben
    wir in diesem Jahrhundert hervorragende Arbeit gelei-
    stet.


    (Zuruf vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Was hat das mit der Altenpflege zu tun?)


    Ich bin sicher: Das werden wir – ganz modern – auch im
    nächsten Jahrhundert tun.


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    Walter Link (Diepholz)







    (B)



    (A) (C)



    (D)