Rede:
ID1405900900

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 9
    1. Nun: 1
    2. erteile: 1
    3. ich: 1
    4. dasWort: 1
    5. der: 1
    6. Kollegin: 1
    7. Christa: 1
    8. Lörcher,: 1
    9. SPD-Fraktion.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 14/59 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 59. Sitzung Berlin, Freitag, den 1. Oktober 1999 I n h a l t : Erweiterung der Tagesordnung........................ 5275 A Zusatztagesordnungspunkt 3: Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (1. Ausschuß) Änderung der Richtlinien zur Überprü- fung auf eine Tätigkeit oder politische Verantwortung für das Ministerium für Staatssicherheit/Amt für Nationale Si- cherheit der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik gemäß § 44 b des Abgeordnetengesetzes (Drucksache 14/1698) ..................................................... 5275 B Tagesordnungspunkt 12: Erste Beratung des von der Bundes- regierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Berufe in der Altenpfle- ge (Altenpflegegesetz) (Drucksache 14/1578) ..................................................... 5275 B Dr. Edith Niehuis, Parl. Staatssekretärin BMFSFJ........................................................... 5275 C Anke Eymer (Lübeck) CDU/CSU ................... 5277 D Irmingard Schewe-Gerigk BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN......................................................... 5279 B Klaus Haupt F.D.P. .......................................... 5280 D Monika Balt PDS............................................. 5281 D Christa Lörcher SPD........................................ 5282 C Walter Link (Diepholz) CDU/CSU.................. 5284 B Tagesordnungspunkt 13: Erste Beratung des von der Fraktion CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Ar- beitnehmerüberlassungsgesetzes (Druck- sache 14/1211) ........................................... 5286 A Wolfgang Meckelburg CDU/CSU................... 5286 A Klaus Brandner SPD........................................ 5287 D Dr. Heinrich L. Kolb F.D.P. . .......................... 5290 A Klaus Brandner SPD.................................... 5291 A Dr. Thea Dückert BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN................................................................. 5291 D Dr. Christa Luft PDS ................................... 5294 A Dr. Heidi Knake-Werner PDS ......................... 5294 C Franz Thönnes SPD......................................... 5295 D Karl-Josef Laumann CDU/CSU ...................... 5298 C Peter Dreßen SPD........................................ 5299 B Tagesordnungspunkt 15: Antrag der Abgeordneten Ulrike Flach, Ulrich Heinrich, weiterer Abgeordneter und der Fraktion F.D.P. Chancen der Gen- und Biotechnologie nicht verspielen (Drucksache 14/1316) .... 5301 A Ulrich Heinrich F.D.P. .................................... 5301 B Dr. Wolfgang Wodarg SPD................5301 D, 5302 B Heino Wiese (Hannover) SPD......................... 5303 A Meinolf Michels CDU/CSU ............................ 5304 D Matthias Weisheit SPD................................ 5305 A Dr. Wolfgang Wodarg SPD......................... 5305 D Ulrike Höfken BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . 5306 A Heinrich-Wilhelm Ronsöhr CDU/CSU ....... 5307 A Angela Marquardt PDS ................................... 5307 C René Röspel SPD............................................. 5308 C II Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 59. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. Oktober 1999 Tagesordnungspunkt 16: Antrag der Abgeordneten Dr. Uwe-Jens Rössel, Heidemarie Ehlert, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion PDS Einstieg in eine umfassende Reform der Finanzierung der Städte, Gemeinden und Landkreise (Reform der Kommu- nalfinanzierung) (Drucksache 14/1302) ... 5310 A Dr. Uwe-Jens Rössel PDS................................ 5310 B Ingrid Arndt-Brauer SPD................................. 5311 B Peter Götz CDU/CSU ...................................... 5312 D Franziska Eichstädt-Bohlig BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN ............................................. 5314 A Rainer Brinkmann (Detmold) SPD.............. 5314 D Christine Scheel BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN................................................................. 5316 C Peter Götz CDU/CSU.................................. 5317 B Dr. Hermann Otto Solms F.D.P................... 5317 D Peter Götz CDU/CSU ................................. 5318 D Gerhard Schüßler F.D.P. ................................. 5320 A Nächste Sitzung ............................................... 5321 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten ........... 5323 A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen..................................... 5324 A Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 59. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. Oktober 1999 5275 (A) (C) (B) (D) 59. Sitzung Berlin, Freitag, den 1. Oktober 1999 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Gerhard Schüßler Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 59. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. Oktober 1999 5323 (A) (C) (B) (D) Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Altmann (Aurich), Gila BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 1.10.99 Dr. Bauer, Wolf CDU/CSU 1.10.99 Behrendt, Wolfgang SPD 1.10.99 *) Bläss, Petra PDS 1.10.99 Dr. Blüm, Norbert CDU/CSU 1.10.99 Böttcher, Maritta PDS 1.10.99 Braun (Augsburg), Hildebrecht F.D.P. 1.10.99 Brudlewsky, Monika CDU/CSU 1.10.99 Brüderle, Rainer F.D.P. 1.10.99 Buntenbach, Annelie BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 1.10.99 Erler, Gernot SPD 1.10.99 Flach, Ulrike F.D.P. 1.10.99 Friedhoff, Paul K. F.D.P. 1.10.99 Friedrich (Altenburg), Peter SPD 1.10.99 Friese, Harald SPD 1.10.99 Gebhardt, Fred PDS 1.10.99 Dr. Geißler, Heiner CDU/CSU 1.10.99 Großmann, Achim SPD 1.10.99 Hartenbach, Alfred SPD 1.10.99 Hauser (Bonn), Norbert CDU/CSU 1.10.99 Dr. Haussmann, Helmut F.D.P. 1.10.99 Hintze, Peter CDU/CSU 1.10.99 Hirche, Walter F.D.P. 1.10.99 Hornung, Siegfried CDU/CSU 1.10.99 Hovermann, Eike SPD 1.10.99 Ibrügger, Lothar SPD 1.10.99 Imhof, Barbara SPD 1.10.99 Jacoby, Peter CDU/CSU 1.10.99 Knoche, Monika BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 1.10.99 Dr. Kohl, Helmut CDU/CSU 1.10.99 Kühn-Mengel, Helga SPD 1.10.99 Lamers, Karl CDU/CSU 1.10.99 Leidinger, Robert SPD 1.10.99 Lengsfeld, Vera CDU/CSU 1.10.99 Lenke, Ina F.D.P. 1.10.99 Lennartz, Klaus SPD 1.10.99 Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Lietz, Ursula CDU/CSU 1.10.99 Lippmann, Heidi PDS 1.10.99 Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 1.10.99 Müller (Köln), Kerstin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 1.10.99 Dr. Müller, Gerd CDU/CSU 1.10.99 Müntefering, Franz SPD 1.10.99 Ohl, Eckhard SPD 1.10.99 Ost, Friedhelm CDU/CSU 1.10.99 Ostrowski, Christine PDS 1.10.99 Dr. Pfaff, Martin SPD 1.10.99 Dr. Pflüger, Friedbert CDU/CSU 1.10.99 Rühe, Volker CDU/CSU 1.10.99 Dr. Schäfer, Hansjörg SPD 1.10.99 Scheffler, Siegfried SPD 1.10.99 Schild, Horst SPD 1.10.99 Schily, Otto SPD 1.10.99 Schmidt (Mülheim), Andreas CDU/CSU 1.10.99 Schmitz (Baesweiler), Hans Peter CDU/CSU 1.10.99 Schösser, Fritz SPD 1.10.99 Schröder, Gerhard SPD 1.10.99 Schultz (Everswinkel), Reinhard SPD 1.10.99 Schultz (Köln), Volkmar SPD 1.10.99 Spranger, Carl-Dieter CDU/CSU 1.10.99 Dr. Stadler, Max F.D.P. 1.10.99 Steinbach, Erika CDU/CSU 1.10.99 Dr. Frhr. von Stetten, Wolfgang CDU/CSU 1.10.99 Strobl (Amberg), Reinhold SPD 1.10.99 Tauss, Jörg SPD 1.10.99 Volquartz, Angelika CDU/CSU 1.10.99 Dr. Waigel, Theodor CDU/CSU 1.10.99 Weisskirchen (Wiesloch), Gert SPD 1.10.99 Dr. Westerwelle, Guido F.D.P. 1.10.99 Dr. Wieczorek, Norbert SPD 1.10.99 Willner, Gert CDU/CSU 1.10.99 Wolf (Frankfurt), Margareta BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 1.10.99 ————— *) für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versamm- lung des Europarates 5324 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 59. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. Oktober 1999 (A) (C) (B) (D) Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EU- Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Be- ratung abgesehen hat. Rechtsausschuß Drucksache 14/272 Nr. 15Drucksache 14/272 Nr. 16Drucksache 14/272 Nr. 20Drucksache 14/272 Nr. 23Drucksache 14/272 Nr. 24Drucksache 14/272 Nr. 25Drucksache 14/272 Nr. 28Drucksache 14/272 Nr. 29Drucksache 14/272 Nr. 30Drucksache 14/272 Nr. 31Drucksache 14/272 Nr. 32Drucksache 14/272 Nr. 33Drucksache 14/272 Nr. 34 Drucksache 14/272 Nr. 35Drucksache 14/272 Nr. 36Drucksache 14/272 Nr. 37Drucksache 14/272 Nr. 38Drucksache 14/272 Nr. 40Drucksache 14/272 Nr. 41Drucksache 14/272 Nr. 42Drucksache 14/272 Nr. 43Drucksache 14/272 Nr. 44Drucksache 14/272 Nr. 52Drucksache 14/272 Nr. 56Drucksache 14/272 Nr. 57 Finanzausschuß Drucksache 14/839 Nr. 2.2Drucksache 14/839 Nr. 2.14Drucksache 14/671 Nr. 2.15Drucksache 14/1016 Nr. 2.7Drucksache 14/1016 Nr. 2.10 Der Bundesrat hat in seiner 742. Sitzung am 24. Sep- tember 1999 beschlossen, einen Antrag gemäß Arti- kel 77 Absatz 2 Grundgesetz nicht zu stellen: Gesetz zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Ge-richtsverfassungsgesetz Druck: Bonner Universitäts-Buchdruckerei, 53113 Bonn 53003 Bonn, Telefon: 0228/3 82 08 40, Telefax: 0228/3 82 08 44 20
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Monika Balt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (PDS)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (PDS)

    Herr Präsident! Meine Damen
    und Herren! In der Begründung des Gesetzentwurfs ist
    die Aufgabe des Altenpflegeberufes definiert – ich
    stimme dieser Definition voll und ganz zu –:

    Aufgabe der Altenpflegerinnen und Altenpfleger ist
    es, älteren Menschen zu helfen, die körperliche,
    geistige und seelische Gesundheit zu fördern, zu
    erhalten und wiederzuerlangen.

    Mit einem neuen Altenpflegegesetz soll ein sozial-
    pädagogisches Berufsprofil gesichert werden, das den
    älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern ein Leben in
    Anstand und Würde ermöglicht. Ziel ist es aber nicht,
    den Altenpflegerinnen- und Altenpflegerberuf in einen
    Heilhilfsberuf umzuwidmen. Genauso wenig, wie ein
    Kind ein „kleiner Erwachsener“ ist, genauso wenig ist
    ein älterer Mensch ein Langzeitkranker. Dieser Tatsache
    muß mit professioneller Altenpflege Rechnung getragen
    werden. Wie Frau Staatssekretärin Niehuis schon be-

    Klaus Haupt






    (B)



    (A) (C)



    (D)


    merkte: Der Bedarf an qualifizierten Pflegekräften wird
    weiter steigen.

    Mit der schon längst fälligen Neuordnung der Alten-
    pflegeausbildung müssen Qualitätsstandards und umfas-
    sende Sozialpflege gesichert werden. Ebenso sollten Be-
    treuung, Anleitung, Beaufsichtigung, Aktivierung und die
    Beachtung sozialpädagogischer Aspekte möglich sein.

    Der Gesetzentwurf bringt aber keinen Qualitätsge-
    winn. Er bewirkt vielmehr eine gravierende Verschlech-
    terung der Altenpflegeausbildung. Er schraubt er-
    reichte Qualitätsstandards zurück


    (Zuruf von der SPD: Was? – Wo?)

    und verschiebt das Profil der Altenpflege deutlich in
    Richtung eines medizinisch-pflegerischen Profils.


    (Zuruf von der SPD: Die PDS findet doch immer was!)


    In seiner Orientierung folgt er dem Krankenpflegege-
    setz. Die in verschiedenen Ländern auf hohem Niveau
    entwickelten Ausbildungsordnungen für die Altenpflege
    stellen für uns unverständlicherweise keine Basis für den
    Gesetzentwurf dar.

    Die wesentlichen grundsätzlichen Einwände sind:
    Erstens. Aus dem bewährten sozialpflegerischen Be-

    rufsprofil wird ein Heilhilfsberuf gemacht.
    Zweitens. Die dreijährige Ausbildung wird zum Son-

    derfall, die zweijährige Ausbildung zur Regel. Umfang-
    reiche Verkürzungsmöglichkeiten machen aus der in den
    Ländern jetzt überwiegend dreijährigen Ausbildung eine
    zweijährige Ausbildung. Der Bund geht davon aus, daß
    nur in einem Drittel der Fälle überhaupt noch eine drei-
    jährige Ausbildung absolviert wird.

    Drittens. Eine klare Ansiedlung im System berufli-
    cher Bildung – im Schulrecht oder im Berufsbildungs-
    gesetz – erfolgt nicht. Die Modellschule aber ist eine
    Schule im Niemandsland der Berufsbildungssystematik.
    Uneinheitliche Niveaus – ich nenne in diesem Zusam-
    menhang Schulen besonderer Art in Abgrenzung gegen-
    über dem Schulrecht – bleiben unangetastet. Das Be-
    rufsbildungsgesetz wird ausgeschlossen. Das Schulrecht
    wird zwar zugelassen, jedoch durch die Konstruktion
    des Gesetzes strukturell gefährdet.

    Viertens. Das Niveau der theoretischen Ausbildung
    wird strukturell nicht gesichert; einer Absenkung nach
    unten werden Tür und Tor geöffnet.


    (Zuruf von der SPD: Das ist Unsinn!)

    Die Mindestqualifikation für leitende Lehrkräfte wird

    unterhalb eines Fachhochschulstudiums festgeschrieben.
    Fünftens. Das Gesetz sieht eine im Grundsatz und im

    Detail höchst problematische Zwitterstellung zwischen
    Arbeitsrecht und Schülerstatus – gegebenenfalls im
    Rahmen von Schulrecht – für den Studierenden vor.

    Sechstens. Die Zahlung einer Ausbildungsvergü-
    tung bei einer Ausbildung an berufsbildenden Schulen
    schließt sich schulrechtlich derzeit zum Beispiel in den
    Ländern Berlin und Bayern aus.

    Siebtens. Das Gesetz schließt die Zahlung von Schul-
    geld aus. Die Fachschulen arbeiten, finanzieren aber aus
    den Schulgeldern ihre Sachkosten. Ohne diese können
    sie ihren Ausbildungsauftrag nicht wahrnehmen.

    Achtens. Die im Gesetz vorgeschlagene Umlagefi-
    nanzierung ist rechtlich umstritten. Ausbildungskapazi-
    täten wären bedroht.

    Fazit. Die geforderte Qualitätsprüfung für die Alten-
    pflegeausbildung bringt dieser Gesetzentwurf ebenso-
    wenig wie die erhoffte Vereinheitlichung der Ausbil-
    dungen. Der Bundesrat und zahlreiche Fachverbände
    fordern Korrekturen des Gesetzentwurfes. Das sollte
    auch geschehen.

    Danke schön.

    (Beifall bei der PDS)




Rede von Dr. h.c. Wolfgang Thierse
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Nun erteile ich das
Wort der Kollegin Christa Lörcher, SPD-Fraktion.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Christa Lörcher


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Liebe Kol-
    leginnen und Kollegen! Liebe Gäste aus dem Pflegebe-
    reich und aus anderen Bereichen! „Altenpflege, ein Be-
    ruf mit Zukunft“, so werben viele Altenpflegeschulen
    für eine Ausbildung in einem sehr schönen und sehr an-
    spruchsvollen Beruf. Positiv sind die Ziele der Ausbil-
    dung und der Arbeit in der Altenpflege. Ich zitiere den
    Deutschen Berufsverband für Altenpflege zu dem Be-
    rufsbild Altenpfleger/Altenpflegerin:

    Ziel ... ist es, für die Würde, die Rechte und das
    Wohlbefinden alter Menschen einzustehen. Pla-
    nung und Gestaltung aller Dienste sollen sich leiten
    lassen von folgenden Gedanken: Unterstützung ge-
    ben bei der Gestaltung des persönlichen Lebens-
    raumes alter Menschen, ihre Kompetenzen schüt-
    zen und fordern; sich an ihren individuellen Le-
    bensgeschichten orientieren, ihnen einen aner-
    kannten Platz in der Gesellschaft sichern helfen.


    (Beifall bei der SPD)

    Anspruchsvoll sind die Aufgaben in der Altenpfle-

    ge, und sie werden immer anspruchsvoller. Die Unter-
    stützung bei der Lebensgestaltung umfaßt nicht nur die
    Betreuung und Beratung, Ermutigung und Begleitung
    alter Menschen, sondern auch die Mitwirkung bei Prä-
    vention und Rehabilitation, Pflegeplanung und pflegeri-
    sche Versorgung, Reflexion der eigenen beruflichen Ar-
    beit – gerade angesichts der Belastungen, die in diesem
    Beruf zu bewältigen sind –, Anleitungsaufgaben und
    Zusammenarbeit im multiprofessionellen Team.

    Trotz guter Ziele und anspruchsvoller Aufgaben – wir
    haben es gehört – ist die Verweildauer im Beruf ge-
    ring: Ausbildung, besonders die Diskrepanz zwischen
    Theorie und Praxis, Arbeitsbedingungen, physische und
    psychische Belastungen und die mangelnden Aufstieg-
    schancen sind häufig genannte Gründe für Unzufrieden-
    heit und Flucht aus dem Beruf.

    Die Bevölkerungsentwicklung in unserem Land ist
    bekannt. Ausführlich haben wir die Auswirkungen auf

    Monika Balt






    (A) (C)



    (B) (D)


    den Arbeitsmarkt, auf die sozialen Sicherungssysteme
    und auf die sozialen Dienste in der Enquete-
    Kommission „Demographischer Wandel“ diskutiert. Der
    Bedarf an qualifizierten Pflegeleistungen wird – wir
    haben es heute mehrfach gehört – steigen.

    Wir leisten uns 17 Ausbildungsregelungen in 16
    Bundesländern, und das in einem Europa, in dem immer
    mehr Mobilität und Zusammenarbeit gefordert ist. Das
    müssen wir ändern; wir sind auf dem Weg dazu.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    Dieser Weg ist heute aufgezeigt worden; ich will die
    Vorgeschichte jetzt gar nicht wiederholen. Er war ge-
    kennzeichnet von Hindernissen und Hürden. Ich hoffe
    im Interesse der Pflegebedürftigen und der Pflegenden,
    daß dieser Weg jetzt zu einem guten Ende führt und daß
    das Ziel in nicht allzu ferner Zeit erreicht wird.

    Der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung
    hat Vorläufer aus Bundestag und Bundesrat. Eine Anhö-
    rung zum damaligen Gesetzentwurf im November 1996
    hat dringenden Handlungsbedarf bestätigt. Jetzt haben
    wir die Chance, nachdem Kabinett und Bundesrat den
    aktuellen Gesetzentwurf begutachtet und Stellung dazu
    genommen haben, diesen Entwurf im Ausschuß und mit
    den Verbänden ausführlich zu diskutieren und, wenn
    nötig, Änderungsvorschläge einzubringen. Die SPD-
    Fraktion wird eine Anhörung zu diesem Gesetzentwurf
    beantragen.

    „Qualität erfordert Qualifikation“, fordert der Bun-
    desausschuß der Lehrerinnen und Lehrer für Pflegeberu-
    fe. Ich freue mich über das Engagement der Kolleginnen
    und Kollegen für hohe Standards in der Ausbildung
    für Pflegeberufe.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Ebenso freue ich mich über die ausführlichen Stellung-
    nahmen zum Beispiel meiner Gewerkschaft, der ÖTV,
    oder der Arbeiterwohlfahrt und vieler anderer Verbände
    und Organisationen.

    Ich will nur einige Aspekte aus den genannten
    Schreiben und Stellungnahmen anführen. Der erste
    Punkt: Eine einheitliche dreijährige Ausbildungsdauer
    mit bundeseinheitlichen Standards wird allgemein be-
    grüßt. Ebenso wird eine Ausbildungsvergütung, die sich
    an der Vergütung in der Krankenpflege orientiert, von
    vielen als Fortschritt betrachtet. Allerdings muß die Fi-
    nanzierung dieser Ausbildungsvergütung möglichst ge-
    recht und einfach sein, und ihre Rechtmäßigkeit muß
    abgeklärt sein. Auch dazu ist schon einiges ausgeführt
    worden.

    Der zweite Punkt: Eine Altenpflegehelferausbildung
    ist nach wie vor sehr umstritten. Aus altenpolitischer wie
    aus bildungs- und frauenpolitischer Sicht ist eine Hel-
    ferausbildung abzulehnen. Das Argument, ein Jahr
    Ausbildung ist besser als keine Ausbildung, ist zwar
    nicht von der Hand zu weisen, aber es entkräftet nicht
    die Tatsache, daß die Chancen auf dem Arbeitsmarkt
    schlechter sind als die von Fachkräften, daß die geringe-

    re Qualifikation eine geringere Bezahlung zur Folge hat
    und daß oft ohne rechtliche Grundlage Tätigkeiten aus-
    geübt werden müssen, für die keine Qualifikation er-
    worben wurde. Das, denke ich, ist der entscheidende
    Punkt.


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


    Der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung
    überläßt die Entscheidung über eine Helferausbildung
    den Ländern. Damit können bundeseinheitliche Stan-
    dards für den Beruf Altenpflegehelferin/Altenpflege-
    helfer kaum erreicht werden. Ich denke aber, es wäre
    sinnvoll, diese Ausbildung auf eine gewisse Zeit zu be-
    grenzen und dann auf wirklich qualifizierte Fachkräfte
    zu setzen.

    Der dritte Punkt: Sehr großen Diskussionsbedarf ha-
    ben die im Gesetzentwurf vorgesehenen Verkürzungs-
    möglichkeiten ausgelöst. Besonders die Tatsache, daß
    die Führung eines Familienhaushalts unter bestimmten
    Bedingungen zu einer Verkürzung der Ausbildung
    führen sollte, hat Empörung bei den Fachverbänden her-
    vorgerufen, da die Qualität der Ausbildung dadurch in
    Frage gestellt wird. Der Bundesrat hat diese Möglichkeit
    der Verkürzung gestrichen, und die Bundesregierung hat
    der Streichung zugestimmt. Insofern ist das vom Tisch.

    Über die Verkürzung bei Umschulungsmaßnahmen
    ist schon gesprochen worden. Ich glaube, darauf brauche
    ich nicht noch einmal einzugehen. Ich denke, auch hier
    wäre es sinnvoll, das auf einen bestimmten Zeitraum,
    zum Beispiel auf fünf Jahre, zu begrenzen.

    Der vierte Punkt: Bei der Fehlzeitenregelung, der
    Dauer der Probezeit und der Regelung des Ausbildungs-
    verhältnisses sind im Gesetzentwurf zum Teil ungünsti-
    gere Rahmenbedingungen als im Berufsbildungs- und
    im Krankenpflegegesetz enthalten. Dies sollte im Inter-
    esse der Schülerinnen und Schüler – diese sind meiner
    Erfahrung nach zwischen 18 und 50 Jahre alt, es sind al-
    so Erwachsene – nochmals überprüft werden. Ich denke,
    hier kann man noch bessere Regelungen finden. In der
    Anhörung werden wir sicher noch darauf eingehen.

    Der fünfte Punkt: Bei der Finanzierung der Ausbil-
    dung sind die Kosten für die Ausbildungsstätten mit
    Betriebs- und Verwaltungsaufwand wie bisher von den
    Ländern aufzubringen. Über die Finanzierung der Aus-
    bildungsvergütungen ist bereits gesprochen worden. Die
    Bundesregierung hat einen anderen Vorschlag gemacht
    als der Bundesrat. Ich denke, es sollte eine möglichst
    einfache und gerechte Finanzierung gefunden werden.
    Das Umlageverfahren – das wissen wir alle – ist eigent-
    lich die gerechteste Lösung, und zwar deswegen, weil es
    alle Institutionen einbezieht und mehr Ausbildungsplät-
    ze schafft, indem es die Betriebe, die nicht ausbilden,
    zur Finanzierung heranzieht und damit Anreize zur Aus-
    bildung schafft.

    Der sechste Punkt: In § 29 des vorliegenden Gesetz-
    entwurfs wird ausdrücklich betont, daß das Berufsbil-
    dungsgesetz für die Berufe in der Altenpflege und in der
    Altenpflegehilfe keine Anwendung findet. Dem Vor-
    schlag des Bundesrates, die in Hamburg durchgeführte

    Christa Lörcher






    (B)



    (A) (C)



    (D)


    Regelung der Ausbildung nach dem BBiG bis zum
    31. Juli 2006 zu belassen, hat die Bundesregierung zu-
    gestimmt.

    Ich möchte für die SPD-Fraktion und die Mitglieder
    im Ausschuß für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
    sagen, daß wir bei allen Beratungen betont haben, daß
    die Standards des Berufsbildungsgesetzes auch für die
    Pflegeberufe Maßstab sein müssen. Das gilt insbesonde-
    re für den Status von Auszubildenden, für die Ausbil-
    dungs- und Rahmenpläne und für die Qualifikation der
    Lehr- und Fachkräfte für die theoretische und praktische
    Ausbildung.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der F.D.P.)


    Qualität erfordert Qualifikation, dieser Satz gilt für
    die Pflegekräfte ebenso wie für die Lehrkräfte und die
    Ausbilderinnen und Ausbilder.

    Langfristig ist natürlich die integrierte Ausbildung
    sinnvoll. Ich kürze diesen Punkt jetzt einfach ab, weil er
    schon mehrfach erwähnt worden ist. Ich freue mich, daß
    auch die F.D.P.-Fraktion diese Art der Ausbildung für
    sinnvoll hält. Ich glaube wirklich, daß wir gemeinsam
    eine gute Lösung erzielen können.

    „Älter werden ist die einzige Chance, länger zu le-
    ben.“ Dies wurde mir im KDA, Kuratorium Deutsche
    Altershilfe, einmal gesagt. Nutzen wir diese Chance und
    bereiten wir uns und andere auf das Älterwerden vor!

    Die Pflegebedürftigen erwarten von uns qualifizierte
    und würdige Pflege. Sie erwarten Respekt vor ihrer Per-
    son und Biographie. Sie sind dankbar für Zuwendung
    und menschliche Wärme. Schülerinnen und Schüler so-
    wie die Lehrkräfte in den Altenpflegeschulen und die
    Pflegekräfte in den Institutionen erwarten von uns hohe
    Qualitätsstandards für Ausbildung und Arbeit in der
    Pflege.


    (Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


    Wenn wir dies Schritt für Schritt verwirklichen, dann
    kann Altenpflege ein schöner und anspruchsvoller Beruf
    sein, in dem Frauen und Männer kompetent und
    menschlich den letzten Lebensabschnitt von Menschen
    begleiten, die diese Hilfe brauchen.

    Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der F.D.P.)