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ID1405900700

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 14/59 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 59. Sitzung Berlin, Freitag, den 1. Oktober 1999 I n h a l t : Erweiterung der Tagesordnung........................ 5275 A Zusatztagesordnungspunkt 3: Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (1. Ausschuß) Änderung der Richtlinien zur Überprü- fung auf eine Tätigkeit oder politische Verantwortung für das Ministerium für Staatssicherheit/Amt für Nationale Si- cherheit der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik gemäß § 44 b des Abgeordnetengesetzes (Drucksache 14/1698) ..................................................... 5275 B Tagesordnungspunkt 12: Erste Beratung des von der Bundes- regierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Berufe in der Altenpfle- ge (Altenpflegegesetz) (Drucksache 14/1578) ..................................................... 5275 B Dr. Edith Niehuis, Parl. Staatssekretärin BMFSFJ........................................................... 5275 C Anke Eymer (Lübeck) CDU/CSU ................... 5277 D Irmingard Schewe-Gerigk BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN......................................................... 5279 B Klaus Haupt F.D.P. .......................................... 5280 D Monika Balt PDS............................................. 5281 D Christa Lörcher SPD........................................ 5282 C Walter Link (Diepholz) CDU/CSU.................. 5284 B Tagesordnungspunkt 13: Erste Beratung des von der Fraktion CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Ar- beitnehmerüberlassungsgesetzes (Druck- sache 14/1211) ........................................... 5286 A Wolfgang Meckelburg CDU/CSU................... 5286 A Klaus Brandner SPD........................................ 5287 D Dr. Heinrich L. Kolb F.D.P. . .......................... 5290 A Klaus Brandner SPD.................................... 5291 A Dr. Thea Dückert BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN................................................................. 5291 D Dr. Christa Luft PDS ................................... 5294 A Dr. Heidi Knake-Werner PDS ......................... 5294 C Franz Thönnes SPD......................................... 5295 D Karl-Josef Laumann CDU/CSU ...................... 5298 C Peter Dreßen SPD........................................ 5299 B Tagesordnungspunkt 15: Antrag der Abgeordneten Ulrike Flach, Ulrich Heinrich, weiterer Abgeordneter und der Fraktion F.D.P. Chancen der Gen- und Biotechnologie nicht verspielen (Drucksache 14/1316) .... 5301 A Ulrich Heinrich F.D.P. .................................... 5301 B Dr. Wolfgang Wodarg SPD................5301 D, 5302 B Heino Wiese (Hannover) SPD......................... 5303 A Meinolf Michels CDU/CSU ............................ 5304 D Matthias Weisheit SPD................................ 5305 A Dr. Wolfgang Wodarg SPD......................... 5305 D Ulrike Höfken BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . 5306 A Heinrich-Wilhelm Ronsöhr CDU/CSU ....... 5307 A Angela Marquardt PDS ................................... 5307 C René Röspel SPD............................................. 5308 C II Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 59. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. Oktober 1999 Tagesordnungspunkt 16: Antrag der Abgeordneten Dr. Uwe-Jens Rössel, Heidemarie Ehlert, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion PDS Einstieg in eine umfassende Reform der Finanzierung der Städte, Gemeinden und Landkreise (Reform der Kommu- nalfinanzierung) (Drucksache 14/1302) ... 5310 A Dr. Uwe-Jens Rössel PDS................................ 5310 B Ingrid Arndt-Brauer SPD................................. 5311 B Peter Götz CDU/CSU ...................................... 5312 D Franziska Eichstädt-Bohlig BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN ............................................. 5314 A Rainer Brinkmann (Detmold) SPD.............. 5314 D Christine Scheel BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN................................................................. 5316 C Peter Götz CDU/CSU.................................. 5317 B Dr. Hermann Otto Solms F.D.P................... 5317 D Peter Götz CDU/CSU ................................. 5318 D Gerhard Schüßler F.D.P. ................................. 5320 A Nächste Sitzung ............................................... 5321 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten ........... 5323 A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen..................................... 5324 A Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 59. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. Oktober 1999 5275 (A) (C) (B) (D) 59. Sitzung Berlin, Freitag, den 1. Oktober 1999 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Gerhard Schüßler Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 59. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. Oktober 1999 5323 (A) (C) (B) (D) Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Altmann (Aurich), Gila BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 1.10.99 Dr. Bauer, Wolf CDU/CSU 1.10.99 Behrendt, Wolfgang SPD 1.10.99 *) Bläss, Petra PDS 1.10.99 Dr. Blüm, Norbert CDU/CSU 1.10.99 Böttcher, Maritta PDS 1.10.99 Braun (Augsburg), Hildebrecht F.D.P. 1.10.99 Brudlewsky, Monika CDU/CSU 1.10.99 Brüderle, Rainer F.D.P. 1.10.99 Buntenbach, Annelie BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 1.10.99 Erler, Gernot SPD 1.10.99 Flach, Ulrike F.D.P. 1.10.99 Friedhoff, Paul K. F.D.P. 1.10.99 Friedrich (Altenburg), Peter SPD 1.10.99 Friese, Harald SPD 1.10.99 Gebhardt, Fred PDS 1.10.99 Dr. Geißler, Heiner CDU/CSU 1.10.99 Großmann, Achim SPD 1.10.99 Hartenbach, Alfred SPD 1.10.99 Hauser (Bonn), Norbert CDU/CSU 1.10.99 Dr. Haussmann, Helmut F.D.P. 1.10.99 Hintze, Peter CDU/CSU 1.10.99 Hirche, Walter F.D.P. 1.10.99 Hornung, Siegfried CDU/CSU 1.10.99 Hovermann, Eike SPD 1.10.99 Ibrügger, Lothar SPD 1.10.99 Imhof, Barbara SPD 1.10.99 Jacoby, Peter CDU/CSU 1.10.99 Knoche, Monika BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 1.10.99 Dr. Kohl, Helmut CDU/CSU 1.10.99 Kühn-Mengel, Helga SPD 1.10.99 Lamers, Karl CDU/CSU 1.10.99 Leidinger, Robert SPD 1.10.99 Lengsfeld, Vera CDU/CSU 1.10.99 Lenke, Ina F.D.P. 1.10.99 Lennartz, Klaus SPD 1.10.99 Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Lietz, Ursula CDU/CSU 1.10.99 Lippmann, Heidi PDS 1.10.99 Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 1.10.99 Müller (Köln), Kerstin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 1.10.99 Dr. Müller, Gerd CDU/CSU 1.10.99 Müntefering, Franz SPD 1.10.99 Ohl, Eckhard SPD 1.10.99 Ost, Friedhelm CDU/CSU 1.10.99 Ostrowski, Christine PDS 1.10.99 Dr. Pfaff, Martin SPD 1.10.99 Dr. Pflüger, Friedbert CDU/CSU 1.10.99 Rühe, Volker CDU/CSU 1.10.99 Dr. Schäfer, Hansjörg SPD 1.10.99 Scheffler, Siegfried SPD 1.10.99 Schild, Horst SPD 1.10.99 Schily, Otto SPD 1.10.99 Schmidt (Mülheim), Andreas CDU/CSU 1.10.99 Schmitz (Baesweiler), Hans Peter CDU/CSU 1.10.99 Schösser, Fritz SPD 1.10.99 Schröder, Gerhard SPD 1.10.99 Schultz (Everswinkel), Reinhard SPD 1.10.99 Schultz (Köln), Volkmar SPD 1.10.99 Spranger, Carl-Dieter CDU/CSU 1.10.99 Dr. Stadler, Max F.D.P. 1.10.99 Steinbach, Erika CDU/CSU 1.10.99 Dr. Frhr. von Stetten, Wolfgang CDU/CSU 1.10.99 Strobl (Amberg), Reinhold SPD 1.10.99 Tauss, Jörg SPD 1.10.99 Volquartz, Angelika CDU/CSU 1.10.99 Dr. Waigel, Theodor CDU/CSU 1.10.99 Weisskirchen (Wiesloch), Gert SPD 1.10.99 Dr. Westerwelle, Guido F.D.P. 1.10.99 Dr. Wieczorek, Norbert SPD 1.10.99 Willner, Gert CDU/CSU 1.10.99 Wolf (Frankfurt), Margareta BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 1.10.99 ————— *) für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versamm- lung des Europarates 5324 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 59. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. Oktober 1999 (A) (C) (B) (D) Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EU- Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Be- ratung abgesehen hat. Rechtsausschuß Drucksache 14/272 Nr. 15Drucksache 14/272 Nr. 16Drucksache 14/272 Nr. 20Drucksache 14/272 Nr. 23Drucksache 14/272 Nr. 24Drucksache 14/272 Nr. 25Drucksache 14/272 Nr. 28Drucksache 14/272 Nr. 29Drucksache 14/272 Nr. 30Drucksache 14/272 Nr. 31Drucksache 14/272 Nr. 32Drucksache 14/272 Nr. 33Drucksache 14/272 Nr. 34 Drucksache 14/272 Nr. 35Drucksache 14/272 Nr. 36Drucksache 14/272 Nr. 37Drucksache 14/272 Nr. 38Drucksache 14/272 Nr. 40Drucksache 14/272 Nr. 41Drucksache 14/272 Nr. 42Drucksache 14/272 Nr. 43Drucksache 14/272 Nr. 44Drucksache 14/272 Nr. 52Drucksache 14/272 Nr. 56Drucksache 14/272 Nr. 57 Finanzausschuß Drucksache 14/839 Nr. 2.2Drucksache 14/839 Nr. 2.14Drucksache 14/671 Nr. 2.15Drucksache 14/1016 Nr. 2.7Drucksache 14/1016 Nr. 2.10 Der Bundesrat hat in seiner 742. Sitzung am 24. Sep- tember 1999 beschlossen, einen Antrag gemäß Arti- kel 77 Absatz 2 Grundgesetz nicht zu stellen: Gesetz zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Ge-richtsverfassungsgesetz Druck: Bonner Universitäts-Buchdruckerei, 53113 Bonn 53003 Bonn, Telefon: 0228/3 82 08 40, Telefax: 0228/3 82 08 44 20
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Klaus Haupt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (F.D.P.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen
    und Herren! Alle sind sich seit langem einig: Es muß ei-
    ne bundesweit einheitliche Regelung der Altenpfle-
    geausbildung geben. Die F.D.P. drängt seit sehr vielen
    Jahren auf ein Altenpflegegesetz.


    (Zurufe von der SPD: Was?)

    – Wahrheit muß Wahrheit bleiben. Deshalb begrüßen
    wir, daß die Bundesregierung einen neuen Anlauf unter-
    nimmt, diese fast unendliche Geschichte zu einem Ab-
    schluß zu bringen.

    Irmingard Schewe-Gerigk






    (A) (C)



    (B) (D)


    Seit Mitte der 80er Jahre wird versucht, zu einem
    Altenpflegegesetz zu kommen. Zuletzt waren die Bemü-
    hungen an der Blockadehaltung Bayerns gescheitert.


    (Zuruf von der SPD: Das ist wahr!)

    Aber sowohl die betroffenen alten Menschen als auch
    die jungen Auszubildenden haben ein Anrecht auf einen
    Schutz der Berufsbezeichnung, auf einen bundeseinheit-
    lichen Ausbildungsstandard, auf bundeseinheitliche Zu-
    gangsvoraussetzungen sowie auf eine Regelung der
    Ausbildungsvergütung.


    (Beifall bei der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


    Für die älteren Bürgerinnen und Bürger, die auf Pfle-
    ge angewiesen sind, sichert das Gesetz einen gewissen
    einheitlichen Ausbildungsstandard ihres Pflegers oder
    ihrer Pflegerin auf hohem Niveau. Für die jungen Men-
    schen wird zugleich die Attraktivität dieses wichtigen
    Berufszweiges erhöht.

    Sehr vernünftig ist an dem Gesetzentwurf aus unserer
    Sicht, daß eine Ausbildung in bestimmten anderen Pfle-
    ge- und Heilberufen angerechnet werden kann. So ent-
    steht Flexibilität auf dem Arbeits- und Ausbildungs-
    markt, die für die Zukunft der Arbeit in Deutschland von
    entscheidender Bedeutung ist. Deshalb unterstützen wir
    auch die Absicht, eine integrierte Ausbildung für
    Kranken- und Altenpflege anzustreben und modellhaft
    eine gemeinsame Ausbildung zu erproben.


    (Beifall bei der F.D.P., der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Die Anerkennung der Haushaltsführung als Kriteri-
    um für die Verringerung der Ausbildungsdauer sehen
    wir etwas kritisch. Wir sind der Auffassung, daß schwer
    nachprüfbar ist, ob wirklich ein Erwerb von Kenntnissen
    im Sinne des Altenpflegeberufes vorliegt. Wir sind für
    objektiv nachweisbare Kriterien, die zur Verkürzung der
    Ausbildungsdauer berechtigen. Das Ziel eines möglichst
    hohen fachlichen Qualitätsniveaus der Altenpfleger
    muß Vorrang haben vor etwa wünschenswerten famili-
    enpolitischen Signalen. Dies liegt eigentlich im Interesse
    der auf professionelle Hilfe angewiesenen Pflegebe-
    dürftigen.

    Wesentlich ist, daß auch im Hinblick auf die Ausbil-
    dungsvergütung nun eine bundesweit einheitliche Re-
    gelung getroffen wird. Die Ausbildungsvergütung stärkt
    die Attraktivität der Ausbildung. Es gibt einen wachsen-
    den Bedarf an qualifizierter Altenpflege. Die Vergütung
    hilft, eine ausreichende Zahl qualifizierter Fachkräfte
    dafür zu gewinnen.

    Meine Damen und Herren, es ist vorhin schon er-
    wähnt worden: Die Finanzierung der Ausbildung und
    damit auch die Ausbildungsvergütung ist ein schwieri-
    ges Thema, Frau Eymer. Sie sollte möglichst einfach
    und ohne besonderen Verwaltungsaufwand geregelt
    werden. Die von der Bundesregierung zunächst vorge-
    sehene Regelung – Erstattungsverfahren durch alle an
    der praktischen Ausbildung beteiligten Betriebe und
    darüber hinaus eine Verordnungsermächtigung für die

    Länder mit der Möglichkeit, die nicht an der Ausbildung
    beteiligten Betriebe im Wege eines Umlageverfahrens
    zu beteiligen – war zu kompliziert und verwaltungstech-
    nisch sehr aufwendig. Darin stimmt die F.D.P. dem
    Bundesrat zu.

    Ein Ausgleich über ein Umlageverfahren – wenn
    denn die Länder eine entsprechende Verordnung erlas-
    sen – erscheint uns sinnvoller. Jedoch müssen die hin-
    sichtlich des Umlageverfahrens bestehenden verfas-
    sungsrechtlichen Bedenken geklärt werden. Eine Umla-
    ge für alle, auch für die nicht an der Ausbildung betei-
    ligten Betriebe, erscheint aus Wettbewerbsgründen ge-
    rechter, zumal damit die Kosten für die einzelne Ausbil-
    dungsstätte gering gehalten werden können.


    (Beifall bei Abgeordneten der SPD)

    Ansonsten bevorzugen wir die Regelung, den Träger

    der praktischen Ausbildung die Kosten der Ausbil-
    dungsvergütung tragen zu lassen, die er über die Ent-
    gelte für seine Leistungen refinanzieren kann. Allerdings
    müssen im Laufe dieses Gesetzgebungsverfahrens die
    noch laufenden Rechtsstreitigkeiten in einzelnen Bun-
    desländern in dieser Hinsicht berücksichtigt werden.

    Sicherlich läßt der Gesetzentwurf Wünsche offen. In
    manchen Details sind wir noch ein gutes Stück von einer
    bundeseinheitlichen Regelung entfernt, besonders im
    Bereich der Altenpflegehilfeausbildung. Doch ist der
    Gesetzentwurf ein wichtiger Schritt zu einheitlichen
    Ausbildungsstandards.

    Die F.D.P. hofft, daß die Beratungen noch problema-
    tische Punkte klären helfen und daß sich auch der Bun-
    desrat diesmal zu einer positiven Entscheidung durch-
    ringen kann. Wir werden konstruktiv an den weiteren
    Beratungen mitwirken, um endlich zum längst überfälli-
    gen Altenpflegegesetz zu kommen. Packen wir es an!


    (Beifall bei der F.D.P., der SPD, der CDU/ CSU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)




Rede von Dr. h.c. Wolfgang Thierse
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Ich erteile das Wort
der Kollegin Monika Balt, PDS-Fraktion.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Monika Balt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (PDS)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (PDS)

    Herr Präsident! Meine Damen
    und Herren! In der Begründung des Gesetzentwurfs ist
    die Aufgabe des Altenpflegeberufes definiert – ich
    stimme dieser Definition voll und ganz zu –:

    Aufgabe der Altenpflegerinnen und Altenpfleger ist
    es, älteren Menschen zu helfen, die körperliche,
    geistige und seelische Gesundheit zu fördern, zu
    erhalten und wiederzuerlangen.

    Mit einem neuen Altenpflegegesetz soll ein sozial-
    pädagogisches Berufsprofil gesichert werden, das den
    älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern ein Leben in
    Anstand und Würde ermöglicht. Ziel ist es aber nicht,
    den Altenpflegerinnen- und Altenpflegerberuf in einen
    Heilhilfsberuf umzuwidmen. Genauso wenig, wie ein
    Kind ein „kleiner Erwachsener“ ist, genauso wenig ist
    ein älterer Mensch ein Langzeitkranker. Dieser Tatsache
    muß mit professioneller Altenpflege Rechnung getragen
    werden. Wie Frau Staatssekretärin Niehuis schon be-

    Klaus Haupt






    (B)



    (A) (C)



    (D)


    merkte: Der Bedarf an qualifizierten Pflegekräften wird
    weiter steigen.

    Mit der schon längst fälligen Neuordnung der Alten-
    pflegeausbildung müssen Qualitätsstandards und umfas-
    sende Sozialpflege gesichert werden. Ebenso sollten Be-
    treuung, Anleitung, Beaufsichtigung, Aktivierung und die
    Beachtung sozialpädagogischer Aspekte möglich sein.

    Der Gesetzentwurf bringt aber keinen Qualitätsge-
    winn. Er bewirkt vielmehr eine gravierende Verschlech-
    terung der Altenpflegeausbildung. Er schraubt er-
    reichte Qualitätsstandards zurück


    (Zuruf von der SPD: Was? – Wo?)

    und verschiebt das Profil der Altenpflege deutlich in
    Richtung eines medizinisch-pflegerischen Profils.


    (Zuruf von der SPD: Die PDS findet doch immer was!)


    In seiner Orientierung folgt er dem Krankenpflegege-
    setz. Die in verschiedenen Ländern auf hohem Niveau
    entwickelten Ausbildungsordnungen für die Altenpflege
    stellen für uns unverständlicherweise keine Basis für den
    Gesetzentwurf dar.

    Die wesentlichen grundsätzlichen Einwände sind:
    Erstens. Aus dem bewährten sozialpflegerischen Be-

    rufsprofil wird ein Heilhilfsberuf gemacht.
    Zweitens. Die dreijährige Ausbildung wird zum Son-

    derfall, die zweijährige Ausbildung zur Regel. Umfang-
    reiche Verkürzungsmöglichkeiten machen aus der in den
    Ländern jetzt überwiegend dreijährigen Ausbildung eine
    zweijährige Ausbildung. Der Bund geht davon aus, daß
    nur in einem Drittel der Fälle überhaupt noch eine drei-
    jährige Ausbildung absolviert wird.

    Drittens. Eine klare Ansiedlung im System berufli-
    cher Bildung – im Schulrecht oder im Berufsbildungs-
    gesetz – erfolgt nicht. Die Modellschule aber ist eine
    Schule im Niemandsland der Berufsbildungssystematik.
    Uneinheitliche Niveaus – ich nenne in diesem Zusam-
    menhang Schulen besonderer Art in Abgrenzung gegen-
    über dem Schulrecht – bleiben unangetastet. Das Be-
    rufsbildungsgesetz wird ausgeschlossen. Das Schulrecht
    wird zwar zugelassen, jedoch durch die Konstruktion
    des Gesetzes strukturell gefährdet.

    Viertens. Das Niveau der theoretischen Ausbildung
    wird strukturell nicht gesichert; einer Absenkung nach
    unten werden Tür und Tor geöffnet.


    (Zuruf von der SPD: Das ist Unsinn!)

    Die Mindestqualifikation für leitende Lehrkräfte wird

    unterhalb eines Fachhochschulstudiums festgeschrieben.
    Fünftens. Das Gesetz sieht eine im Grundsatz und im

    Detail höchst problematische Zwitterstellung zwischen
    Arbeitsrecht und Schülerstatus – gegebenenfalls im
    Rahmen von Schulrecht – für den Studierenden vor.

    Sechstens. Die Zahlung einer Ausbildungsvergü-
    tung bei einer Ausbildung an berufsbildenden Schulen
    schließt sich schulrechtlich derzeit zum Beispiel in den
    Ländern Berlin und Bayern aus.

    Siebtens. Das Gesetz schließt die Zahlung von Schul-
    geld aus. Die Fachschulen arbeiten, finanzieren aber aus
    den Schulgeldern ihre Sachkosten. Ohne diese können
    sie ihren Ausbildungsauftrag nicht wahrnehmen.

    Achtens. Die im Gesetz vorgeschlagene Umlagefi-
    nanzierung ist rechtlich umstritten. Ausbildungskapazi-
    täten wären bedroht.

    Fazit. Die geforderte Qualitätsprüfung für die Alten-
    pflegeausbildung bringt dieser Gesetzentwurf ebenso-
    wenig wie die erhoffte Vereinheitlichung der Ausbil-
    dungen. Der Bundesrat und zahlreiche Fachverbände
    fordern Korrekturen des Gesetzentwurfes. Das sollte
    auch geschehen.

    Danke schön.

    (Beifall bei der PDS)