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ID1405900000

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 14/59 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 59. Sitzung Berlin, Freitag, den 1. Oktober 1999 I n h a l t : Erweiterung der Tagesordnung........................ 5275 A Zusatztagesordnungspunkt 3: Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (1. Ausschuß) Änderung der Richtlinien zur Überprü- fung auf eine Tätigkeit oder politische Verantwortung für das Ministerium für Staatssicherheit/Amt für Nationale Si- cherheit der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik gemäß § 44 b des Abgeordnetengesetzes (Drucksache 14/1698) ..................................................... 5275 B Tagesordnungspunkt 12: Erste Beratung des von der Bundes- regierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Berufe in der Altenpfle- ge (Altenpflegegesetz) (Drucksache 14/1578) ..................................................... 5275 B Dr. Edith Niehuis, Parl. Staatssekretärin BMFSFJ........................................................... 5275 C Anke Eymer (Lübeck) CDU/CSU ................... 5277 D Irmingard Schewe-Gerigk BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN......................................................... 5279 B Klaus Haupt F.D.P. .......................................... 5280 D Monika Balt PDS............................................. 5281 D Christa Lörcher SPD........................................ 5282 C Walter Link (Diepholz) CDU/CSU.................. 5284 B Tagesordnungspunkt 13: Erste Beratung des von der Fraktion CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Ar- beitnehmerüberlassungsgesetzes (Druck- sache 14/1211) ........................................... 5286 A Wolfgang Meckelburg CDU/CSU................... 5286 A Klaus Brandner SPD........................................ 5287 D Dr. Heinrich L. Kolb F.D.P. . .......................... 5290 A Klaus Brandner SPD.................................... 5291 A Dr. Thea Dückert BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN................................................................. 5291 D Dr. Christa Luft PDS ................................... 5294 A Dr. Heidi Knake-Werner PDS ......................... 5294 C Franz Thönnes SPD......................................... 5295 D Karl-Josef Laumann CDU/CSU ...................... 5298 C Peter Dreßen SPD........................................ 5299 B Tagesordnungspunkt 15: Antrag der Abgeordneten Ulrike Flach, Ulrich Heinrich, weiterer Abgeordneter und der Fraktion F.D.P. Chancen der Gen- und Biotechnologie nicht verspielen (Drucksache 14/1316) .... 5301 A Ulrich Heinrich F.D.P. .................................... 5301 B Dr. Wolfgang Wodarg SPD................5301 D, 5302 B Heino Wiese (Hannover) SPD......................... 5303 A Meinolf Michels CDU/CSU ............................ 5304 D Matthias Weisheit SPD................................ 5305 A Dr. Wolfgang Wodarg SPD......................... 5305 D Ulrike Höfken BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . 5306 A Heinrich-Wilhelm Ronsöhr CDU/CSU ....... 5307 A Angela Marquardt PDS ................................... 5307 C René Röspel SPD............................................. 5308 C II Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 59. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. Oktober 1999 Tagesordnungspunkt 16: Antrag der Abgeordneten Dr. Uwe-Jens Rössel, Heidemarie Ehlert, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion PDS Einstieg in eine umfassende Reform der Finanzierung der Städte, Gemeinden und Landkreise (Reform der Kommu- nalfinanzierung) (Drucksache 14/1302) ... 5310 A Dr. Uwe-Jens Rössel PDS................................ 5310 B Ingrid Arndt-Brauer SPD................................. 5311 B Peter Götz CDU/CSU ...................................... 5312 D Franziska Eichstädt-Bohlig BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN ............................................. 5314 A Rainer Brinkmann (Detmold) SPD.............. 5314 D Christine Scheel BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN................................................................. 5316 C Peter Götz CDU/CSU.................................. 5317 B Dr. Hermann Otto Solms F.D.P................... 5317 D Peter Götz CDU/CSU ................................. 5318 D Gerhard Schüßler F.D.P. ................................. 5320 A Nächste Sitzung ............................................... 5321 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten ........... 5323 A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen..................................... 5324 A Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 59. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. Oktober 1999 5275 (A) (C) (B) (D) 59. Sitzung Berlin, Freitag, den 1. Oktober 1999 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Gerhard Schüßler Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 59. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. Oktober 1999 5323 (A) (C) (B) (D) Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Altmann (Aurich), Gila BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 1.10.99 Dr. Bauer, Wolf CDU/CSU 1.10.99 Behrendt, Wolfgang SPD 1.10.99 *) Bläss, Petra PDS 1.10.99 Dr. Blüm, Norbert CDU/CSU 1.10.99 Böttcher, Maritta PDS 1.10.99 Braun (Augsburg), Hildebrecht F.D.P. 1.10.99 Brudlewsky, Monika CDU/CSU 1.10.99 Brüderle, Rainer F.D.P. 1.10.99 Buntenbach, Annelie BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 1.10.99 Erler, Gernot SPD 1.10.99 Flach, Ulrike F.D.P. 1.10.99 Friedhoff, Paul K. F.D.P. 1.10.99 Friedrich (Altenburg), Peter SPD 1.10.99 Friese, Harald SPD 1.10.99 Gebhardt, Fred PDS 1.10.99 Dr. Geißler, Heiner CDU/CSU 1.10.99 Großmann, Achim SPD 1.10.99 Hartenbach, Alfred SPD 1.10.99 Hauser (Bonn), Norbert CDU/CSU 1.10.99 Dr. Haussmann, Helmut F.D.P. 1.10.99 Hintze, Peter CDU/CSU 1.10.99 Hirche, Walter F.D.P. 1.10.99 Hornung, Siegfried CDU/CSU 1.10.99 Hovermann, Eike SPD 1.10.99 Ibrügger, Lothar SPD 1.10.99 Imhof, Barbara SPD 1.10.99 Jacoby, Peter CDU/CSU 1.10.99 Knoche, Monika BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 1.10.99 Dr. Kohl, Helmut CDU/CSU 1.10.99 Kühn-Mengel, Helga SPD 1.10.99 Lamers, Karl CDU/CSU 1.10.99 Leidinger, Robert SPD 1.10.99 Lengsfeld, Vera CDU/CSU 1.10.99 Lenke, Ina F.D.P. 1.10.99 Lennartz, Klaus SPD 1.10.99 Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Lietz, Ursula CDU/CSU 1.10.99 Lippmann, Heidi PDS 1.10.99 Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 1.10.99 Müller (Köln), Kerstin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 1.10.99 Dr. Müller, Gerd CDU/CSU 1.10.99 Müntefering, Franz SPD 1.10.99 Ohl, Eckhard SPD 1.10.99 Ost, Friedhelm CDU/CSU 1.10.99 Ostrowski, Christine PDS 1.10.99 Dr. Pfaff, Martin SPD 1.10.99 Dr. Pflüger, Friedbert CDU/CSU 1.10.99 Rühe, Volker CDU/CSU 1.10.99 Dr. Schäfer, Hansjörg SPD 1.10.99 Scheffler, Siegfried SPD 1.10.99 Schild, Horst SPD 1.10.99 Schily, Otto SPD 1.10.99 Schmidt (Mülheim), Andreas CDU/CSU 1.10.99 Schmitz (Baesweiler), Hans Peter CDU/CSU 1.10.99 Schösser, Fritz SPD 1.10.99 Schröder, Gerhard SPD 1.10.99 Schultz (Everswinkel), Reinhard SPD 1.10.99 Schultz (Köln), Volkmar SPD 1.10.99 Spranger, Carl-Dieter CDU/CSU 1.10.99 Dr. Stadler, Max F.D.P. 1.10.99 Steinbach, Erika CDU/CSU 1.10.99 Dr. Frhr. von Stetten, Wolfgang CDU/CSU 1.10.99 Strobl (Amberg), Reinhold SPD 1.10.99 Tauss, Jörg SPD 1.10.99 Volquartz, Angelika CDU/CSU 1.10.99 Dr. Waigel, Theodor CDU/CSU 1.10.99 Weisskirchen (Wiesloch), Gert SPD 1.10.99 Dr. Westerwelle, Guido F.D.P. 1.10.99 Dr. Wieczorek, Norbert SPD 1.10.99 Willner, Gert CDU/CSU 1.10.99 Wolf (Frankfurt), Margareta BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 1.10.99 ————— *) für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versamm- lung des Europarates 5324 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 59. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. Oktober 1999 (A) (C) (B) (D) Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EU- Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Be- ratung abgesehen hat. Rechtsausschuß Drucksache 14/272 Nr. 15Drucksache 14/272 Nr. 16Drucksache 14/272 Nr. 20Drucksache 14/272 Nr. 23Drucksache 14/272 Nr. 24Drucksache 14/272 Nr. 25Drucksache 14/272 Nr. 28Drucksache 14/272 Nr. 29Drucksache 14/272 Nr. 30Drucksache 14/272 Nr. 31Drucksache 14/272 Nr. 32Drucksache 14/272 Nr. 33Drucksache 14/272 Nr. 34 Drucksache 14/272 Nr. 35Drucksache 14/272 Nr. 36Drucksache 14/272 Nr. 37Drucksache 14/272 Nr. 38Drucksache 14/272 Nr. 40Drucksache 14/272 Nr. 41Drucksache 14/272 Nr. 42Drucksache 14/272 Nr. 43Drucksache 14/272 Nr. 44Drucksache 14/272 Nr. 52Drucksache 14/272 Nr. 56Drucksache 14/272 Nr. 57 Finanzausschuß Drucksache 14/839 Nr. 2.2Drucksache 14/839 Nr. 2.14Drucksache 14/671 Nr. 2.15Drucksache 14/1016 Nr. 2.7Drucksache 14/1016 Nr. 2.10 Der Bundesrat hat in seiner 742. Sitzung am 24. Sep- tember 1999 beschlossen, einen Antrag gemäß Arti- kel 77 Absatz 2 Grundgesetz nicht zu stellen: Gesetz zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Ge-richtsverfassungsgesetz Druck: Bonner Universitäts-Buchdruckerei, 53113 Bonn 53003 Bonn, Telefon: 0228/3 82 08 40, Telefax: 0228/3 82 08 44 20
Rede von Dr. h.c. Wolfgang Thierse
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Guten Morgen, liebe
Kolleginnen und Kollegen! Die Sitzung ist eröffnet.

Bevor wir in die vorgesehene Tagesordnung eintre-
ten, teile ich mit, daß interfraktionell vereinbart worden
ist, die heutige Tagesordnung um Zusatzpunkt 3, „Be-
ratung der Beschlußempfehlung des Geschäftsordnungs-
ausschusses zur Änderung der Richtlinien zur Überprü-
fung auf eine Tätigkeit für das Ministerium für Staatssi-
cherheit“, Drucksache 14/1698, zu erweitern. Die Bera-
tung soll jetzt gleich vor Tagesordnungspunkt 12 erfol-
gen. Sind Sie damit einverstanden? – Ich höre keinen
Widerspruch. Dann ist so beschlossen.

Ich rufe den soeben aufgesetzten Zusatzpunkt 3 auf:
Beratung der Beschlußempfehlung und des Be-
richts des Ausschusses für Wahlprüfung, Immu-
nität und Geschäftsordnung (1. Ausschuß)

Änderung der Richtlinien zur Überprüfung
auf eine Tätigkeit oder politische Verantwor-
tung für das Ministerium für Staatssicher-
heit/Amt für Nationale Sicherheit der ehema-
ligen Deutschen Demokratischen Republik
gemäß § 44b des Abgeordnetengesetzes

(AbgG)

– Drucksache 14/1698 –
Berichterstattung:
Abgeordnete Stephan Hilsberg
Joachim Hörster

Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Wir kommen
daher gleich zur Abstimmung über die Beschlußemp-
fehlung des Geschäftsordnungsausschusses auf Druck-
sache 14/1698. Wer stimmt für diese Beschlußempfeh-
lung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die
Beschluß- empfehlung ist mit den Stimmen von SPD,
CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und F.D.P. gegen
die Stimmen der PDS angenommen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 12 auf:
Erste Beratung des von der Bundesregierung ein-
gebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Be-


(Altenpflegegesetz – AltPflG)

– Drucksache 14/1578 –

(feder-führend Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die Aussprache eine Dreiviertelstunde vorgesehen. – Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist es so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat die Parlamentarische Staatssekretärin Edith Niehuis. Dr Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Heute debattieren wir in der ersten Lesung den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Altenpflegegesetzes. Hinter dieser Bezeichnung verbirgt sich die längst überfällige bundeseinheitliche Regelung der Altenpflegeausbildung. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Edith Niehuis


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Seit Mitte der 80er Jahre, also seit 15 Jahren, hat es
    immer wieder Versuche gegeben, eine bundeseinheitli-
    che Regelung für einen anerkannten Fachberuf Alten-
    pflege zu schaffen. All diese Versuche sind gescheitert.
    Diese Situation ist angesichts des Wildwuchses, den wir
    in der Altenpflegeausbildung in Deutschland vorfinden,
    schon lange nicht mehr hinnehmbar.


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der F.D.P.)


    Wir haben in 16 Ländern 17 verschiedene Ausbil-
    dungen. Ziele, Inhalte, Dauer und Strukturen sind unter-
    schiedlich. Es gibt nicht einmal in jedem Bundesland für
    die Altenpflege eine Erstausbildung. Nicht überall wird
    eine Ausbildungsvergütung gezahlt. Im Gegenteil: Hier
    und dort wird auch noch Schulgeld verlangt. Wir erlau-






    (B)



    (A) (C)



    (D)


    ben uns diese strukturelle Nachlässigkeit in der Aus-
    bildung in einem Berufsfeld, in dem hinsichtlich der
    erforderlichen professionellen Qualifikation gerade
    nicht Nachlässigkeit, sondern äußerste Sorgfalt gefordert
    wäre.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der F.D.P.)


    Es geht um die Pflege von älteren und alten Men-
    schen. Ich bin sicher: Über die Fraktionen hinweg ver-
    bindet uns das Anliegen, die Pflege für ältere und alte
    Menschen auf hohem Niveau sicherzustellen. Dazu
    brauchen wir das Engagement qualifizierter Pflegekräf-
    te. Vor allem Altenpflegerinnen und Altenpfleger tragen
    wesentlich dazu bei, daß eine qualifizierte und men-
    schenwürdige Betreuung und Versorgung gewährleistet
    ist.

    Durch die Veränderung der Pflegelandschaft hat sich
    ihr Aufgabenfeld, insbesondere im ambulanten Bereich,
    erheblich erweitert. Aber auch die Anforderungen in den
    Pflegeeinrichtungen haben sich durch die steigende Zahl
    hochbetagter und schwerpflegebedürftiger Menschen
    verändert. Von 1993 bis 1998 hat sich die Zahl der be-
    schäftigten Altenpflegekräfte in Deutschland um zirka
    40 Prozent auf 268 000 erhöht. Alle kennen die Zahlen
    der demographischen Entwicklung. Der Bedarf an quali-
    fizierten Pflegekräften wird weiter steigen.

    Obwohl all dies bekannt ist und bekannt war, hat es
    die Regierung Kohl versäumt, eine bundeseinheitliche
    Altenpflegeausbildung einzuführen. Wir haben über 360
    Ausbildungsberufe. Neue kommen hinzu; alte werden
    modernisiert. Aber die Altenpflege wurde immer über-
    sehen. Zugleich ist festzustellen, daß über 90 Prozent
    der Altenpflegekräfte Frauen sind.


    (Hanna Wolf [München] [SPD]: Deswegen!)

    Man kann schon vermuten, daß das Übersehen dieses
    Berufes damit zu tun hat, daß es sich um einen typischen
    Frauenberuf handelt. So ein Verhalten ist nicht zulässig.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der F.D.P. und der PDS – Walter Link [Diepholz] [CDU/ CSU]: Werben Sie doch einmal ein bißchen, und reißen Sie nicht schon wieder Gräben auf!)


    Die Bundesregierung hat deshalb zu Beginn dieser Le-
    gislaturperiode angekündigt, daß sie einen neuen Vor-
    stoß für ein bundeseinheitliches Berufszulassungs-
    und Ausbildungsgesetz unternehmen wird. Das erwar-
    ten die Betroffenen, das heißt die Pflegekräfte und auch
    die zu Pflegenden.

    Die alte Bundesregierung hat in diesem Bereich sehr
    viel Porzellan zerschlagen. Über mehrere Legislaturpe-
    rioden hinweg gab es vielversprechende Ankündigun-
    gen, aber nichts geschah. Dringender Regelungsbedarf
    besteht; denn bisher ist es nicht gelungen, dem Beruf
    insgesamt ein klares Profil zu geben und das Berufsum-
    feld attraktiv zu gestalten. Er zeichnet sich vielmehr

    durch hohe Arbeitsbelastung, geringe Berufsverweildau-
    er, schlechte Aufstiegsmöglichkeiten usw. aus. Die Al-
    tenpflege, meine Damen und Herren, steht immer noch
    nicht gleichberechtigt neben der Krankenpflege. Dies
    zeigt sich allein daran, daß Altenpflegerinnen im Gegen-
    satz zu Krankenschwestern nur in sehr engen Grenzen
    als Leiterinnen von ambulanten Pflegediensten akzep-
    tiert werden. Darum ist es dringend nötig, daß wir heute
    gemeinsam über den Gesetzentwurf zur Neuregelung
    der Altenpflegeausbildung debattieren.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    Ziel ist eine bundeseinheitliche Altenpflegeausbil-
    dung. Es muß sichergestellt werden, daß die Ausbildung
    vergütet wird, die Ausbildungsinhalte bundesweit gleich
    sind und Abschlußzeugnisse überall in Deutschland die
    gleiche Kompetenz bescheinigen. Um dies zu erreichen,
    sollen die 17 verschiedenen Ländergesetze durch eine
    bundeseinheitliche Regelung abgelöst werden. Das heißt
    jedoch nicht, daß wir den Beruf ganz neu erfinden müs-
    sen. Es war gerade ein Verdienst der Länder, Ausbil-
    dungsgänge für die Altenpflege eingeführt und in be-
    achtlichem Umfang immer wieder modernisiert zu ha-
    ben.

    Bestimmte Strukturen, die sich bewährt haben, sollen
    erhalten bleiben. Das Gesetz regelt die Ausbildung und
    Zulassung für die Berufe der Altenpflege, das heißt für
    Altenpflegerinnen und Altenpfleger sowie für Alten-
    pflegehelferinnen und Altenpflegehelfer. Diese Berufs-
    bezeichnungen werden dadurch dann endlich auch ge-
    setzlich geschützt.

    Die Regelausbildungszeit soll drei Jahre betragen. Sie
    besteht aus theoretischem und fachpraktischem Unter-
    richt und einer praktischen Ausbildung, die zeitlich
    überwiegen wird. Wir haben uns für diese sogenannte
    quasi-duale Ausbildung entschieden, weil wir davon
    ausgehen, daß die Schülerinnen und Schüler so am
    besten auf die Berufstätigkeit vorbereitet werden kön-
    nen. Sowohl der Schule als auch dem Träger der prak-
    tischen Ausbildung soll eine besondere Verantwortung
    für die Ausbildung übertragen werden. Dieses Modell
    hat sich auch schon in der Krankenpflegeausbildung
    bewährt.

    Die Ausbildung muß ein ganzheitliches Pflegekon-
    zept vermitteln. Darauf sind auch die Ausbildungsziele
    abgestellt. Dieses bedeutet, daß die Ausbildung auf so-
    ziale und psychosoziale Aufgaben, auf Kenntnisse über
    die normalen Alterungsprozesse, aber auch verstärkt auf
    medizinisch-pflegerische Aufgaben auszurichten ist. So
    muß zum Beispiel gerade auf Altersdemenz professio-
    nell reagiert werden. In einer in der letzten Woche auf
    dem Welt-Alzheimer-Tag hier in Berlin vorgestellten
    Studie wurde noch einmal bestätigt, daß die Zahl der
    Alzheimer-Erkrankungen dramatisch ansteigen wird. Bis
    zum Jahr 2030 muß mit einer Zunahme der Demenzer-
    krankungen bei über 65jährigen um 60 Prozent gerech-
    net werden. Das heißt, 1,8 bis 2,5 Millionen alte Men-
    schen werden von dieser Krankheit betroffen sein. Dar-
    auf müssen die Schülerinnen und Schüler umfassend

    Parl. Staatssekretärin Dr. Edith Niehuis






    (A) (C)



    (B) (D)


    vorbereitet werden. Das sind wir allen Betroffenen
    schuldig.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der F.D.P. und der PDS)


    Die Einzelheiten wie konkrete Ausbildungsinhalte
    und Stundenzahlen sind nicht im Gesetz enthalten, son-
    dern werden gesondert in einer Ausbildungs- und Prü-
    fungsverordnung festgelegt. Auf Grund der beruflichen
    Anforderungen müssen allerdings die Zugangsvoraus-
    setzungen für die Ausbildung festgelegt werden. Vor-
    aussetzung soll der Realschulabschluß bzw. der erwei-
    terte Hauptschulabschluß sein. Für die Organisation und
    Ausgestaltung der schulrechtlichen Strukturen werden
    auch in Zukunft die Länder verantwortlich bleiben. Wie
    in der Krankenpflege wollen wir auch für die Altenpfle-
    ge die Erstausbildung bundesweit ermöglichen. Diese
    ist zum Beispiel in Bayern nicht möglich. Ich erwähne
    dies, weil wir alle wissen, daß es der Freistaat Bayern
    war, der über den Bundesrat jahrelang eine bundesein-
    heitliche Altenpflegeausbildung blockiert hat.


    (Christa Lörcher [SPD]: Leider, leider!)

    Das bayerische Verständnis von Pflegekräften wurde

    in der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Fa-
    milie, Senioren, Frauen und Jugend am 13. November
    1996 so formuliert:

    Die Altenpflege sollte insbesondere für Frauen
    nach der Erziehungsphase ihrer Kinder, für Be-
    rufswechsler und ältere Bewerber offengehalten
    werden. Eine dreijährige Erstausbildung ist hierfür
    nicht geeignet.

    So die Ansicht Bayerns.
    Hier kommt, meine Damen und Herren, ein Ver-

    ständnis von Altenpflegeberuf zum Ausdruck, das nicht
    mehr der Realität entspricht.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie des Abg. Dr. Ilja Seifert [PDS])


    Es geht dabei anscheinend immer noch um die pflegen-
    de Hand der erfahrenen Frau, weniger um professionelle
    Kenntnisse. Der ehemalige Arbeitsminister Norbert
    Blüm hat es hier im Plenum einmal so ausgedrückt:
    „Dazu braucht man ein gutes Herz und eine ruhige
    Hand.“


    (Lachen bei der SPD – Anke Eymer [Lübeck] [CDU/CSU]: Das gehört auch dazu!)


    – Natürlich braucht man ein gutes Herz. Aber das gilt
    nicht nur für Pflegeberufe. Ein gutes Herz braucht man
    hoffentlich für alle Berufe.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der PDS)


    Pflegeberufe bedürfen ebenso wie andere Berufe auch
    der professionellen Qualifikation.

    In Richtung CDU/CSU möchte ich doch noch einmal
    eines klarstellen: Das Argument, dem Bund fehle die

    Gesetzgebungskompetenz für dieses Vorhaben, ist und
    bleibt vorgeschoben. Wer sich ernsthaft mit dem Beruf-
    salltag auseinandersetzt und vor der Entwicklung der
    letzten Jahre nicht die Augen verschließt, der weiß um
    die umfassenden medizinisch-pflegerischen Aufgaben,
    die es zu verrichten gilt. Zur Verdeutlichung brauche ich
    dazu nur wieder das Stichwort Demenz zu nennen.

    Ein Ländervergleich zeigt im übrigen, daß gerade die
    bayerischen Ausbildungsanforderungen von den mitt-
    lerweile weiterentwickelten Standards anderer Länder
    deutlich abweichen. Da gibt es eine zweijährige Ausbil-
    dung,


    (Maria Eichhorn [CDU/CSU]: Das ist ja nichts Schlechtes, oder?)


    keine Erstausbildung und keine Ausbildungsvergütung,
    sondern Schulgeld. Das sind überholte Maßstäbe, die
    dem heutigen Anspruch an einen modernen Pflegeberuf
    nicht mehr gerecht werden.


    (Maria Eichhorn [CDU/CSU]: Das glauben aber nur Sie! Dann gehen Sie einmal nach Bayern und schauen Sie sich das an!)


    Ganz wichtig ist mir auch die Festschreibung der
    Ausbildungsvergütung, die wir in diesem Gesetz gere-
    gelt haben; denn ohne Zweifel ist es für die Motivation
    von Jugendlichen schon von Bedeutung, ob sie eine
    Ausbildungsvergütung bekommen oder nicht.

    Wir werden noch viele Gelegenheiten haben, über
    Einzelheiten dieses Gesetzentwurfs zu debattieren. Der
    Bundesrat hat schon viele wichtige Vorschläge dazu
    unterbreitet, wie eine bundeseinheitliche Altenpfle-
    geausbildung gestaltet werden sollte. Als Bundesregie-
    rung werden wir uns diesen Vorschlägen des Bundesra-
    tes nicht verschließen. Ich hoffe, daß auf dieser Grund-
    lage auch ein breiter Konsens im Deutschen Bundestag
    geschaffen werden kann. Ich setze auf Ihre Unterstüt-
    zung und auf eine baldige Verabschiedung nach 15 Jah-
    ren hier im Deutschen Bundestag.

    Danke schön.

    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der F.D.P. und der PDS)