Rede:
ID1403610000

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 7
    1. Das: 1
    2. Wort: 1
    3. hatjetzt: 1
    4. die: 1
    5. Abgeordnete: 1
    6. Andrea: 1
    7. Voßhoff.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 14/36 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 36. Sitzung Bonn, Freitag, den 23. April 1999 I n h a l t : Abweichung von den Richtlinien für die Fragestunde, für die Aktuelle Stunde sowie der Vereinbarung über die Befragung der Bundesregierung in der Sitzungswoche ab 3. Mai 1999...................................................... 2891 A Tagesordnungspunkt 11: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes (Druck- sachen 14/487, 14/812, 14/813) ................. 2891 B Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF................................................................. 2891 C Peter Jacoby CDU/CSU................................... 2893 A Volker Kröning SPD.................................... 2894 B Dr. Barbara Hendricks SPD......................... 2895 B Klaus Wolfgang Müller (Kiel) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN................................................. 2896 B Dr. Werner Hoyer F.D.P. ................................. 2899 A Volker Kröning SPD.................................... 2899 D Dr. Uwe-Jens Rössel PDS................................ 2901 C Reinhard Klimmt, Ministerpräsident (Saar- land) ................................................................. 2902 D Jochen-Konrad Fromme CDU/CSU ................ 2905 D Horst Schild SPD............................................. 2908 D Zusatztagesordnungspunkt 10: Antrag der Abgeordneten Hildebrecht Braun (Augsburg), Rainer Brüderle, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion F.D.P. Entlassung der Parlamentarischen Staats- sekretärin im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher- heit Gila Altmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 14/798) ..................... 2910 D Dr. Guido Westerwelle F.D.P. ........................ 2911 A Jürgen Koppelin F.D.P. .............................. 2912 A Dr. Klaus Grehn PDS .................................. 2912 C Ilse Janz SPD................................................... 2912 D Dr. Guido Westerwelle F.D.P. ........................ 2914 C Ilse Janz SPD................................................... 2914 D Eckart von Klaeden CDU/CSU ....................... 2915 A Kristin Heyne BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.. 2916 C Dr. Guido Westerwelle F.D.P. .................... 2917 C Roland Claus PDS ........................................... 2918 A Dr. Guido Westerwelle F.D.P. ........................ 2918 C Tagesordnungspunkt 12: Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Michael Luther, Norbert Geis, weiteren Abgeordneten und der Fraktion CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Durchsetzung von Forde- rungen der Bauhandwerker (Bauvertrags- gesetz) (Drucksache 14/673) ........................ 2919 A in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 13: Antrag der Abgeordneten Jürgen Türk, Cornelia Pieper, weiterer Abgeordneter und der Fraktion F.D.P. Zahlungsverzug bekämpfen – Verfah- ren beschleunigen – Mittelstand stärken (Drucksache 14/567) .................................. 2919 A in Verbindung mit II Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 36. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. April 1999 Zusatztagesordnungspunkt 11: Antrag der Abgeordneten Rolf Kutzmutz, Dr. Christa Luft, weiterer Abgeordneter und Fraktion PDS Zahlungsforderungen schneller durch- setzen – Zahlungsunmoral bekämpfen (Drucksache 14/799) .................................. 2919 B Jürgen Türk F.D.P. .......................................... 2919 B Alfred Hartenbach SPD ............................... 2920 A Sabine Kaspereit SPD...................................... 2920 D Dr. Michael Luther CDU/CSU .................... 2921 D Jürgen Türk F.D.P........................................ 2922 A Dr. Michael Luther CDU/CSU ........................ 2922 D Helmut Wilhelm (Amberg) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN................................................. 2924 C Rolf Kutzmutz PDS ......................................... 2925 D Jelena Hoffmann (Chemnitz) SPD................... 2927 B Andrea Voßhoff CDU/CSU............................. 2928 A Rainer Funke F.D.P. ................................... 2930 A Dirk Manzewski SPD ...................................... 2930 C Tagesordnungspunkt 14: a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Christine Ostrowski, Gerhard Jüttemann und der Fraktion PDS eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Miethöhe (Drucksache 14/461) .................................. 2931 D b) Erste Beratung des von den Abgeordneten Christine Ostrowski, Dr. Christa Luft, weiteren Abgeordneten und der Fraktion PDS eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Aufhebung des Altschuldenhilfe- Gesetzes (Altschuldenhilfe-Aufhebungs- gesetz) (Drucksache 14/568) ..................... 2932 A c) Antrag der Abgeordneten Christine Ostrowski, Dr. Ilja Seifert und der Frak- tion PDS Novellierung des Eigenheimzulagenge- setzes (Drucksache 14/471) ....................... 2932 A Christine Ostrowski PDS................................. 2932 B Dr. Christine Lucyga SPD ............................... 2933 C Dr.-Ing. Dietmar Kansy CDU/CSU................. 2935 C Christine Ostrowski PDS............................. 2936 C Franziska Eichstädt-Bohlig BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN................................................. 2937 C Rainer Funke F.D.P. ....................................... 2938 C Nächste Sitzung ............................................... 2939 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten ........... 2941 A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zum Antrag der Abgeordneten Jürgen Türk, Cornelia Pieper, weiterer Abgeordneter und der Fraktion F.D.P.: Zahlungsverzug bekämpfen – Ver- fahren beschleunigen – Mittelstand stärken (Tagesordnungspunkt 13) ................................ 2941 D Anlage 3 Amtliche Mitteilungen..................................... 2942 D Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 36. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. April 1999 2891 (A) (C) (B) (D) 36. Sitzung Bonn, Freitag, den 23. April 1999 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Rainer Funke Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 36. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. April 1999 2941 (A) (C) (B) (D) Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Dr. Bartsch, Dietmar PDS 23.4.99 Bindig (Heidelberg), Lothar SPD 23.4.99 Böttcher, Maritta PDS 23.4.99 Bohl, Friedrich CDU/CSU 23.4.99 Brudlewsky, Monika CDU/CSU 23.4.99 Brunnhuber, Georg CDU/CSU 23.4.99 Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 23.4.99 Dreßler, Rudolf SPD 23.4.99 Ehlert, Heidemarie PDS 23.4.99 Fischer (Frankfurt), Joseph BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 23.4.99 Friedhoff, Paul K. F.D.P. 23.4.99 Graf (Friesoythe), Günther SPD 23.4.99 Dr. Gysi, Gregor PDS 23.4.99 Haschke (Großhennersdorf), Gottfried CDU/CSU 23.4.99 Hasenfratz, Klaus SPD 23.4.99 Hirche, Walter F.D.P. 23.4.99 Hofbauer, Klaus CDU/CSU 23.4.99 Ibrügger, Lothar SPD 23.4.99 Kahrs, Johannes SPD 23.4.99 Kemper, Hans-Peter SPD 23.4.99 Dr. Kohl, Helmut CDU/CSU 23.4.99 Kolbow, Walter SPD 23.4.99 Dr. Küster, Uwe SPD 23.4.99 Kumpf, Ute SPD 23.4.99 Lange, Brigitte SPD 23.4.99 Leutheusser- Schnarrenberger, Sabine F.D.P. 23.4.99 Lippmann, Heidi PDS 23.4.99 Lötzer, Ursula PDS 23.4.99 Louven, Julius CDU/CSU 23.4.99 Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 23.4.99 Moosbauer, Christoph SPD 23.4.99 Müller (Berlin), Manfred PDS 23.4.99 Müntefering, Franz SPD 23.4.99 Pau, Petra PDS 23.4.99 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Pieper, Cornelia F.D.P. 23.4.99 Polenz, Ruprecht CDU/CSU 23.4.99 Dr. Protzner, Bernd CDU/CSU 23.4.99 Raidel, Hans CDU/CSU 23.4.99 Rühe, Volker CDU/CSU 23.4.99 Dr. Schäfer, Hansjörg SDP 23.4.99 Scharping, Rudolf SPD 23.4.99 Schmidbauer, Bernd CDU/CSU 23.4.99 Schmitz (Baesweiler), Hans Peter CDU/CSU 23.4.99 Dr. Schockenhoff, Andreas CDU/CSU 23.4.99 Schönfeld, Karsten SPD 23.4.99 Schröder, Gerhard SPD 23.4.99 Schüßler, Gerhard F.D.P. 23.4.99 Schuhmann (Delitzsch), Richard SPD 23.4.99 Spanger, Carl-Dieter CDU/CSU 23.4.99 Dr. Süssmuth, Rita CDU/CSU 23.4.99 Thiele, Carl-Ludwig F.D.P. 23.4.99 Trittin, Jürgen BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 23.4.99 Dr. Waigel, Theodor CDU/CSU 23.4.99 Weis (Stendal), Reinhard SPD 23.4.99 Weisskirchen (Wiesloch), Gert SPD 23.4.99 Wiezorek (Duisburg), Helmut SPD 23.4.99 Willner, Gert CDU/CSU 23.4.99 Wimmer (Neuss), Willy CDU/CSU 23.4.99 Wissmann, Matthias CDU/CSU 23.4.99 Wolf, Aribert CDU/CSU 23.4.99 Würzbach, Peter Kurt CDU/CSU 23.4.99 Zierer, Benno CDU/CSU 23.4.99 Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zum Antrag der Abgeordneten Jürgen Türk, Cornelie Pieper, weiterer Abgeordneter und der Fraktion F.D.P.: Zahlungsverzug bekämpfen – Verfahren beschleunigen – Mittelstand stärken (Tagesordnungspunkt 13) Peter Friedrich (Altenburg) (SPD): Ein Grundpfeiler der sozialen Marktwirtschaft ist die Vertragstreue und dazu gehört, daß der Schuldner nach der erbrachten Lei- 2942 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 36. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. April 1999 (A) (C) (B) (D) stung des Gläubigers seiner Pflicht, wenn er sie nicht be- rechtigt verweigert, der Zahlung, nachkommt. Das Zu- rückhalten von Zahlungen hat sich virulent ausgebreitet und stellt zur Zeit ein großes gesellschaftliches Problem dar. Ich denke es ist unbestritten, daß wir mit Hilfe rechtlicher Instrumentarien das Erforderliche tun müs- sen, jedoch wird nach meiner Überzeugung – und das speziell in den neuen Bundesländern, wo dieses Problem verschärft auftritt –, nur die wirtschaftliche Konsolidie- rung auf der Grundlage grundlegender Reformen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen der Volkswirt- schaft diese Fragen grundsätzlich lösen können. Die Dimensionen der Zahlungsverweigerung wird durch die IHKs, die Handwerkskammer und andere Institutionen mit Zahlen belegt, und es ist deutlich, daß insbesondere der Mittelstand in dem circa zwei Drittel der Beschäftigten ar- beiten, mit teilweise katastrophalen Folgen betroffen ist. Da Leistungserbringung und Leistungshonorierung in ihrer vielfältigen Form ein wesentliches Element einer Volkswirtschaft ist, ist eine Verschiebung der Balance zugunsten oder zu ungunsten einer Seite nicht hinnehm- bar und konterkariert viele andere Maßnahmen. Erkenn- bar ist, daß bestehende rechtliche Regelungen bewußt ausgenutzt werden, um sich der Zahlung zu verweigern. Allerdings müssen wir beachten, daß bei allen Maßnah- men, die notwendigerweise eingeleitet werden müssen, das Gleichgewicht der Rechte und Pflichten nicht aus der Waage kommen darf. Die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen messen der Bekämpfung des Zahlungsverzuges große Priorität bei. Deshalb wurde im Rahmen einer Arbeits- gruppe der Justizministerien von Bund und Ländern ge- prüft, welche Ursachen für die Zahlungsverzögerungen vorliegen und ob diese durch das geltende Recht begün- stigt werden. Folgendes wurde festgestellt: Erstens. Die gesetzlichen Verzugszinsen liegen unter den Refinanzierungskosten. Zweitens. Die Herbeiführung des Verzuges ist für kleinere Unternehmen zu kompliziert. Drittens. Die uneingeschränkte Vorleistungspflicht des Werkunternehmers nimmt diesem die Liquidität, die er anderweitig einsetzen könnte. Viertens. Abnahmeverweigerung durch behauptete Mängel und damit Fälligkeitsverschiebungsmöglichkeit. Fünftens. Die Bauhandwerkersicherungsbürgschaft kann nicht durchgesetzt werden, da oftmals die Drohung der Schadensersatzhaftung nicht greift. Der Antrag der F.D.P.-Fraktion Drucksache 14/567 geht von dem richtigen Ansatz aus, ist aber in seiner Gänze nicht ausreichend zielführend. Gedanklich, wenn auch nicht expressis verbis gibt es Übereinstimmung im folgendem: Die Herstellung für den Verzug muß vereinfacht werden, zum Beispiel, in- dem auf eine Mahnung der erteilten Rechnung verzichtet wird. Der Schuldner darf keinerlei Vorteile aus seinem schädigenden Handeln ziehen. Deshalb sollte der pau- schale Verzugszins von 4 Prozent empfindlich angeho- ben werden, gegebenenfalls in Anlehnung an § 11 Abs. 1 des Verbrauchskreditgesetzes auf 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Damit könnte für den Gläubiger ein höherer Betrag ohne Nachweisführung im Sinne § 288 Abs. 2 und § 286 Abs. 1 gesichert werden. Der Gläubiger, der seine Forderung verkauft, um Li- quidität zu erhalten, ein Prozeß der sich ausweitet, sollte durch den Schuldner angemessen entschädigt werden. Ich denke, dieser Grundsatz ist ebenfalls unstrittig wie auch, daß auf abgeschlossene Teile der Leistung bei Werkleistungen, Abschlagszahlungen bzw. Vorschüsse gezahlt werden und daß die Abnahme erbrachter Lei- stungen nicht verweigert werden kann, wenn nur noch geringfügige oder die Gebrauchstauglichkeit nicht be- einträchtigende Mängel vorliegen. Die vorgeschlagene Einrichtung von zentralen Mahn- gerichten, wie sie in den alten Bundesländern existieren, ist nach gegenwärtigem Kenntnisstand in den neuen Bundesländern auf Grund der geringen Anzahl von An- trägen nicht geboten. Ich halte es auch für nicht zweckdienlich, wenn wie in Ziffer 4 des Antrages für die öffentliche Hand Son- derwege vorgeschrieben werden. Gegebenenfalls wäre hier an eine europäische Lösung hinsichtlich der öffent- lichen Aufträge zu denken. Ziffer 5 des Antrages geht nach meiner Auffassung am Bedarf vorbei, da in der Regel die Schlußzahlung strittig ist. Ziffer 7 des Antrages ist aus einer EU-Richtlinie „Zur Bekämpfung des Verzuges im Zahlungsverkehr“ ent- nommen. Dort ist aber der Antragspassus wieder her- ausgenommen worden. Hinsichtlich Ziffer 8 halte ich den Wegfall der Si- cherheitsleistung für den auch gebotenen Schutz des Schuldners für mehr als bedenklich. Hinsichtlich des Anliegens zu Ziffer 9 sind nach mei- ner Auffassung die kürzlich verabschiedete zweite Zwangsverordnungsnovelle sowie das neu gefaßte In- solvenzrecht als auch das Anfechtungsrecht ein gutes rechtliches Instrumentarium, um den Intentionen des Antragspunktes zu entsprechen. Viele Detailfragen werden zu diesem komplexen The- ma zu klären sein. Das haben wir auch bei der Behand- lung des Antrages der CDU/CSU gesehen. Ich hoffe, daß es im Rahmen der Behandlung in den Ausschüssen ge- meinsam mit dem zu erwartendem Gesetz zu einer prakti- kablen und zufriedenstellenden Lösung kommen wird. Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu der nachstehenden Vorlage absieht: Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 36. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. April 1999 2943 (A) (C) (B) (D) Innenausschuß – Vierter Zwischenbericht der Enquete-Kommission „Zu-kunft der Medien in Wirtschaft und Gesellschaft –Deutschlands Weg in die Informationsgesellschaft“ zum Thema Sicherheit und Schutz im Netz – Drucksachen 13/11002, 14/272 Nr. 209 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Unabhängigen Kommission zur Über-prüfung des Vermögens der Parteien und Massenorga-nisationen der DDR über das Vermögen der Sozialisti-schen Einheitspartei Deutschlands (SED) jetzt: Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS) des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB) der sonstigen politischen Organisationen und Stellungnahme der Bundesregierung – Drucksachen 13/11353, 14/69 Nr. 1.13 – Ausschuß für Gesundheit – Unterrichtung durch die Bundesregierung Stellungnahme der Bundesregierung zu dem Bericht„Empfehlungen der Expertenkommission der Bundes-regierung zur Reform der Versorgung im psychia-trischen und psychotherapeutisch/psychosomatischenBereich“ – auf der Grundlage des Modellprogramms„Psychiatrie“ der Bundesregierung – Drucksachen 11/8494, 14/272 Nr. 116 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Zweiter Bericht des Bundesministeriums für Gesund-heit zur Entwicklung der Beitragssätze in der gesetz-lichen Krankenversicherung und zur Umsetzung derEmpfehlungen und Vorschläge der KonzertiertenAktion zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit, Wirk-samkeit und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen(Zweiter Bericht nach § 141 Abs. 4 SGB V) – Drucksachen 12/8570, 14/272 Nr. 118 – Ausschuß für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht über Maßnahmen zur Verbesserung der Luft-verkehrs-Sicherheit – Drucksachen 13/10411, 14/272 Nr. 142 – Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit – Unterrichtung durch die Bundesregierung Entwurf der ECE-Konvention über den Zugang zuInformationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Ent-scheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten inUmweltangelegenheiten (Arhus-Konvention) – Drucksachen 13/11120, 14/69 Nr. 1.1 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Übereinkommen über nukleare Sicherheit Bericht der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-land für die Erste Überprüfungstagung im April 1999 – Drucksachen 13/11350, 14/69 Nr. 1.12 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung im Jahr1997 – Drucksachen 13/11462, 14/69 Nr. 1.18 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Sondergutachten des Rates von Sachverständigen fürUmweltfragen Flächendeckend wirksamer Grundwasserschutz Ein Schritt zur dauerhaft umweltgerechten Entwick-lung – Drucksachen 13/10196, 14/272 Nr. 161 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Das niederländische „Program for Intensifying ofNuclear Competence“ (PINK) und seine Bedeutung fürDeutschland Bericht für den Deutschen Bundestag – Drucksachen 13/10702, 14/272 Nr. 162 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Umweltbericht 1998 Bericht über die Umweltpolitik der 13. Legislatur-periode – Drucksachen 13/10735, 14/272 Nr. 164 – Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mit- geteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EU-Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat. Innenausschuß Drucksache 14/431 Nr. 2.18 Drucksache 14/431 Nr. 2.19 Drucksache 14/488 Nr. 2.42 Finanzausschuß Drucksache 14/272 Nr. 59 Drucksache 14/272 Nr. 62 Drucksache 14/272 Nr. 66 Drucksache 14/272 Nr. 67 Drucksache 14/272 Nr. 69 Drucksache 14/272 Nr. 70 Drucksache 14/309 Nr. 2.66 Drucksache 14/309 Nr. 2.70 Drucksache 14/342 Nr. 2.3 Drucksache 14/342 Nr. 2.18 Drucksache 14/342 Nr. 2.20 Drucksache 14/342 Nr. 2.34 Drucksache 14/342 Nr. 2.36 Drucksache 14/431 Nr. 2.9 Drucksache 14/431 Nr. 2.22 Drucksache 14/431 Nr. 2.23 Drucksache 14/488 Nr. 2.16 Haushaltsausschuß Drucksache 14/155 Nr. 2.2 Drucksache 14/272 Nr. 80 Ausschuß für Wirtschaft und Technologie Drucksache 14/74 Nr. 2.35 Drucksache 14/272 Nr. 83 Drucksache 14/272 Nr. 88 Drucksache 14/272 Nr. 89 Drucksache 14/272 Nr. 91 Drucksache 14/272 Nr. 93 Drucksache 14/272 Nr. 95 Drucksache 14/272 Nr. 96 Drucksache 14/309 Nr. 1.14 Drucksache 14/309 Nr. 2.14 Drucksache 14/342 Nr. 2.6 Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Drucksache 14/309 Nr. 1.15 Drucksache 14/309 Nr. 2.17 Drucksache 14/309 Nr. 2.65 Ausschuß für Gesundheit Drucksache 13/11409 Nr. 2.63 Drucksache 14/272 Nr. 120 Drucksache 14/272 Nr. 128 2944 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 36. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. April 1999 (A) (C) (B) (D) Ausschuß für Verkehr,Bau- und Wohnungswesen Drucksache 14/272 Nr. 142 Drucksache 14/309 Nr. 2.7 Ausschuß für Umwelt, Naturschutzund Reaktorsicherheit Drucksache 14/74 Nr. 2.2 Drucksache 14/74 Nr. 2.3 Drucksache 14/74 Nr. 2.9 Drucksache 14/309 Nr. 2.57 Drucksache 14/431 Nr. 1.3 Ausschuß für Bildung, Forschungund Technikfolgenabschätzung Drucksache 14/342 Nr. 2.17 Drucksache 14/488 Nr. 2.8 Ausschuß für die Angelegenheitender Europäischen Union Drucksache 14/272 Nr. 206 Drucksache 14/309 Nr. 1.5 Druck: Bonner Universitäts-Buchdruckerei, 53113 Bonn 53003 Bonn, Telefon: 02 28/3 82 08 40, Telefax: 02 28/3 82 08 44 20 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 35. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. April 1999 2945 (A) (C) (B) (D)
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Jelena Hoffmann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Sehr geehrte
    Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir
    sprechen heute über das Problem der schlechten Zah-
    lungsmoral – oder sollte ich besser sagen: Zahlungsun-
    moral? Die Opposition hat offenbar das Bedürfnis, öf-
    fentlich gelobt zu werden. Liebe Kolleginnen und Kol-
    legen von der Opposition, mit Ihren Anträgen haben Sie
    in der Tat bewiesen, daß Sie das Problem erkannt haben.
    Wir haben darüber ja auch schon in der vergangenen
    Legislaturperiode gesprochen. Doch ein Problem löst
    man nicht, indem man ein paar Vorschläge zusammen-
    zimmert. Das ist politischer Pfusch am Bau, liebe Kolle-
    ginnen und Kollegen.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    Eigentlich verstehe ich den Eifer, mit dem Sie jetzt
    Ihre Anträge im Plenum einbringen, nicht. Wie Sie alle
    wissen, hat im Herbst eine Bund-Länder-Kommission
    ihre Arbeit aufgenommen. Sie beschäftigt sich intensiv
    mit den Ursachen von Zahlungsverzug. Die ersten
    Arbeitsergebnisse liegen uns bereits vor. Unter anderem
    hat auch das Land Sachsen gewollt, daß diese Kommis-
    sion eingerichtet wird. Nun kommen Sie mit einem
    eigenen Gesetzentwurf, welcher übrigens bis zum letz-
    ten Komma mit dem Antrag Sachsens übereinstimmt
    und der noch in diesem Monat im Bundesrat eingebracht
    werden sollte.


    (Dr. Michael Luther [CDU/CSU]: Ist das verboten?)


    – Nein.

    Die Redezeit erlaubt mir leider nicht, ausführlich auf
    die Auswirkungen mangelnder Zahlungsmoral beson-
    ders auf kleine und mittlere Unternehmen einzugehen.
    Nur ein paar Zahlen: Immer mehr private, aber auch öf-
    fentliche Auftraggeber lassen sich immer mehr Zeit da-
    mit, ihre Rechnungen zu bezahlen. Innerhalb von 30 Ta-
    gen haben nur 46 Prozent der westdeutschen und ledig-
    lich 39 Prozent der ostdeutschen Kunden bezahlt. Die
    Forderungsverluste betragen nicht selten mehr als 1 Pro-
    zent des Umsatzes. Der Mittelstand hat meist nicht viel
    Eigenkapital und kommt dadurch leicht in Liquiditäts-
    schwierigkeiten. Die Unternehmen müssen hochverzin-
    ste Kredite aufnehmen. Am Ende ist die Existenz des
    Betriebes bedroht.

    Das kann so nicht bleiben; wir sind uns einig, daß das
    rasch geändert werden muß. Bleibt die Frage: Wie? Ihre
    Vorstellungen, liebe Kolleginnen und Kollegen der Op-
    position, reichen meiner Meinung nach leider nicht aus.
    Dazu benötigt man eine Gesamtkonzeption, die ich in
    Ihren Vorlagen vermisse. Um das Problem Zahlungsmo-
    ral in den Griff zu bekommen, muß man das gesamte
    Problem anpacken und mit Ruhe und Augenmaß versu-
    chen, daraus eine runde Sache zu machen. Die Schwie-
    rigkeiten in der Baubranche mögen gravierender sein als
    woanders, aber es gibt diese Probleme auch in anderen
    Branchen. Ein Gesetzentwurf darf deshalb nicht aus-
    schließlich auf diese eine Branche zugeschnitten sein,
    was zum Beispiel beim CDU/CSU-Entwurf der Fall ist.

    Neben der Gesamtkonzeption haben Sie offensicht-
    lich auch die Einzelaspekte Ihres Entwurfs nicht zu En-
    de gedacht. Mir fehlt unter anderem die Aussage über
    die Problematik der Subunternehmer, die nur über den
    Generalauftragnehmer an ihr Geld kommen.

    Ein weiterer Punkt: Sie möchten das Gesetz über die
    Sicherung der Bauforderungen wiederbeleben. Es
    wird jedoch nicht zu einer schnelleren Durchsetzung und
    Begleichung von Forderungen beitragen. Ich kann mir
    überhaupt nicht vorstellen, daß das Gesetz nicht ange-
    wendet wird, weil – wie Sie meinen – es nicht genug
    bekannt ist. Engagierte Juristen hatten schließlich eine
    ganze Weile Zeit – wenn ich mich nicht irre, seit 1909 –,
    das Gesetz aufzuspüren und anzuwenden. An Stelle Ih-
    res Vorschlages müssen wir vielmehr über eine qualita-
    tive Änderung der geltenden Gesetze nachdenken. Nur
    so können wir dem Prinzip „Geld für Leistung aller Pro-
    duktarten“ zu seinem Recht verhelfen. Dieses Prinzip
    muß auf der Baustelle genauso gelten wie im Kaufhaus.

    Ein richtiger Denkansatz ist auf jeden Fall – da stim-
    me Ihnen zu –, die gerichtliche Geltendmachung von
    Forderungen zu beschleunigen und zu vereinfachen.
    Als Geschäftsführerin eines kleinen Unternehmens habe
    ich früher auf diesem Gebiet einige Erfahrungen machen
    müssen. Besonders pfiffige Geschäftsleute konnte keine
    Mahnung, auch kein gerichtliches Mahnverfahren be-
    eindrucken. Sie hatten ihr Ziel, entweder Zeit zu gewin-
    nen oder mich mit sofortigen Zahlungen, die aber Teil-
    zahlungen waren, abzuspeisen, fast immer erreichen
    können. Ich allerdings mußte immer pünktlich und in
    voller Höhe Löhne und Gehälter zahlen. Doch ob eine
    richterliche Vorabverfügung der richtige Weg ist,
    schneller an das Geld zu kommen, das bezweifle ich.

    Rolf Kutzmutz






    (B)



    (A) (C)



    (D)


    Neben der Gestaltung der Verzugszinsen müssen
    Fragen des Eigentumsvorbehaltes und der Factoring-
    Möglichkeiten noch geprüft werden.

    Das Problem ist also bekannt, und die Marschrich-
    tung ist nicht zuletzt durch die Arbeit der Bund-Länder-
    Arbeitsgruppe festgelegt. Wir wollen und werden ein
    Gesetz erarbeiten, das die Probleme nachhaltig löst und
    sicherstellt, daß die Kräfte langfristig wieder ins Gleich-
    gewicht gebracht werden. Bei aller Notwendigkeit, den
    Gläubiger zu schützen, darf dieses Gesetz nicht einseitig
    werden und die Rechte des Bestellers aufweichen. Das
    Wichtigste an einer neuen Gesetzesregelung muß sein,
    daß das Gesetz praktikabel ist, den Bedürfnissen der
    Wirtschaft entspricht und vom Handwerker genauso wie
    vom Häuslebauer angewendet werden kann.

    Vielen Dank.

    (Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der PDS)




Rede von Dr. Antje Vollmer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Das Wort hat
jetzt die Abgeordnete Andrea Voßhoff.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Andrea Astrid Voßhoff


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsidentin!
    Meine Herren! Meine Damen! Wie die Debatte bisher
    gezeigt hat, ist das Thema Zahlungsmoral, insbesondere
    im Baubereich, ein mittelstandspolitischer Dauerbren-
    ner. Alle bisherigen Redner sind sich offenbar in einem
    Punkt einig: Gesetzgeberische Lösungen zur Ent-
    schärfung der Situation sind gefordert. Was aber auf
    der einen Seite der Dauerbrenner ist, ist auf der anderen
    Seite gleichermaßen ein heißes Eisen. Wie soll, wie
    kann für das erkannte Problem seitens des Gesetzgebers
    Abhilfe geschaffen werden, ohne die Vertragsparteien
    unnütz zu reglementieren, ohne den Interessenausgleich
    zu gefährden, ohne die Grundsätze der Ordnungspolitik
    zu verlassen, gleichwohl aber einen Handlungsauftrag
    zur Verbesserung der Situation zu erfüllen?

    Sowohl Ordnungspolitiker als auch Juristen melden
    in der Diskussion dieses Themas immer wieder Beden-
    ken an, hinterfragen die Ursachen der sogenannten
    schlechten Zahlungsmoral und stellen die Frage, ob die
    vorhandenen rechtlichen Mechanismen bei entsprechen-
    der Anwendung nicht vielleicht ausreichend seien. Die
    rechtlichen und wirtschaftspolitischen Bedenken, die
    sich bei vielen dazu einstellen, sind ja teilweise auch
    nachvollziehbar. Aber dies darf uns nicht davon abhal-
    ten, im Interesse der mittelständischen Bauwirtschaft
    konsequent nach Lösungsansätzen zur Verbesserung der
    Situation zu suchen.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Die existentiellen Nöte vieler mittelständischer Bau-

    betriebe, die – von der schwierigen Marktlage einmal
    abgesehen – durch Forderungsaußenstände und Forde-
    rungsausfälle in die Insolvenz geraten – wodurch nicht
    nur der Betrieb, sondern auch die von ihm geschaffenen
    Arbeitsplätze verlorengehen –, sind nicht länger hinzu-
    nehmen. Während von der rotgrünen Bundesregierung
    dazu noch gar nichts auf den Weg gebracht wurde,
    F.D.P. und PDS lediglich Anträge mit diversen Forde-

    rungen eingebracht haben, legen wir einen vollständigen
    Gesetzesentwurf vor.

    Warum sind auch wir von der CDU/CSU-Fraktion
    der Auffassung, daß der Gesetzgeber Maßnahmen zur
    Bekämpfung der schlechten Zahlungsmoral treffen
    muß? Meine Herren, meine Damen, Politik, so heißt es,
    beginnt mit dem Betrachten der Wirklichkeit, und die
    sieht nach Angaben des Zentralverbandes des Deut-
    schen Baugewerbes so aus, daß nahezu jedes zweite
    Unternehmen von überobligationsmäßigen Zahlungsver-
    zögerungen nachhaltig betroffen ist. Über 50 Prozent der
    Unternehmen warten nach Fertigstellung, Abnahme und
    Schlußrechnung mindestens drei Monate, ein weiteres
    knappes Drittel wartet bis zu acht Monaten, und 6 Pro-
    zent warten noch länger auf die ihnen zustehenden
    Zahlungen. Die Höhe der Außenstände liegt bei den
    Unternehmen mittlerweile im Schnitt bei 15 bis 16 Pro-
    zent der Jahresgesamtleistung. Für diejenigen, die im-
    mer vermuten, das sei nur ein Spezifikum der neuen
    Länder, darf ich einmal Zahlen aus den alten Ländern
    nennen. Nach Angaben des ZDB beklagt sich dort fast
    jeder fünfte Handwerksbetrieb über stark verspätete oder
    gar nicht eingegangene Zahlungen, und nach einer Un-
    tersuchung der Vereine Creditreform aus dem Frühjahr
    1996 mußten 26,2 Prozent der westdeutschen Hand-
    werksbetriebe Forderungsverluste von mehr als 1 Pro-
    zent ihres Umsatzes hinnehmen; in den neuen Ländern
    waren es sogar 42 Prozent der Befragten. Daß sich hier-
    aus nicht nur Liquiditätsprobleme ergeben, sondern oft-
    mals auch Insolvenz die Folge ist, muß wohl kaum mehr
    im einzelnen dargelegt werden. Das ist heute ja auch
    von allen betont worden.

    Die Gründe für verspätete Zahlung bzw. Nichtzah-
    lung, so der Zentralverband, liegen interessanterweise
    nicht in der mangelnden Liquidität oder mangelnden
    Zahlungsfähigkeit des Schuldners. Vielmehr ist fest-
    stellbar, daß Schuldner ohne jegliche Liquiditätsproble-
    me im Kreis der Nichtzahler häufiger vertreten sind als
    andere.

    Die Ursachenforschung dazu ist vielschichtig. Aber
    wird dieses Verhalten nicht gerade auch durch das be-
    stehende BGB-Werkvertragsrecht begünstigt? Dieses
    geht grundsätzlich von einer Vorleistungspflicht des
    Werkunternehmers aus und begründet die Fälligkeit des
    Werklohns erst mit der Abnahme des Werkes. Nach der
    VOB kommt noch die prüffähige Schlußrechnung als
    Fälligkeitsvoraussetzung hinzu.

    Dies, gekoppelt mit der rechtlichen Folge, daß die
    verbauten Materialien kraft Gesetzes in das Eigentum
    des Grundstückseigentümers übergehen, führt insgesamt
    zu einer Belastung des Unternehmers mit dem vol-
    len Risiko der Liquidität und Insolvenz seines Auftrag-
    gebers sowie insbesondere von dessen Zahlungsverhal-
    ten.

    Es zeigt sich immer mehr, daß – wie übrigens auch in
    der juristischen Fachliteratur unbestritten – das BGB-
    Werkvertragsrecht in keiner Weise auf die spezifischen
    Bedürfnisse und Besonderheiten des Baugeschehens zu-
    geschnitten ist. Dies ist ja auch mit ein Grund dafür, daß
    es überhaupt die Verdingungsordnung für das Bauwesen
    gibt.

    Jelena Hoffmann (Chemnitz)







    (A) (C)



    (B) (D)


    Auch wollte der Gesetzgeber bereits im Jahre 1909
    mit dem Gesetz zur Sicherung der Bauforderungen
    zusätzliche Mechanismen zur Sicherung von Bauforde-
    rungen schaffen, die dann aber nicht vollständig umge-
    setzt wurden, weil die zur grundbuchlichen Sicherung
    erforderlichen Durchführungsverordnungen nicht erlas-
    sen wurden. Das GSB wird heute als „vergessene An-
    spruchsgrundlage“ bezeichnet, macht aber deutlich, daß
    schon damals Schwächen des bestehenden Rechts zur
    Sicherung von Bauforderungen erkannt wurden.

    Immer wieder hat sich die CDU/CSU-Fraktion mit
    diesem Thema befaßt und unter anderem mit der Schaf-
    fung des § 648a BGB, der Zwangsvollstreckungsnovel-
    le, der Vergaberechtsänderung und anderem mehr die
    Problematik mit positiven Ansätzen, wie ich sie soeben
    nannte, entschärft. Gleichwohl höre und lese ich tagtäg-
    lich nach wie vor Klagen der betroffenen Unternehmen,
    die auf Grund der Zahlungsverschleppungen und Zah-
    lungsausfälle in ernste Liquiditätskrisen kommen.

    Wieder ein Zeitungsartikel, der noch keine drei Wo-
    chen alt ist und der berichtet, daß die Handwerkskam-
    mer Potsdam wieder einmal beklagt: Zahlungsverzöge-
    rungen sind an der Tagesordnung, die laxe Zahlungs-
    weise ist zur Normalität geworden, moralische Skrupel
    hat keiner mehr.

    Daß die Bekämpfung des Zahlungsverzuges im übri-
    gen auch europaweit als notwendig angesehen wird,
    zeigt der entsprechende Vorschlag der Europäischen
    Kommission für eine Richtlinie des Europäischen Ra-
    tes zur Bekämpfung der Zahlungsmoral im Handelsver-
    kehr.

    Angesichts des nach wie vor bestehenden Hand-
    lungsbedarfs haben wir speziell für den als besonders
    regelungsbedürftig erkannten Bereich des Bauvertrags-
    rechts eine konkrete Lösungsmöglichkeit mit dem Ihnen
    vorliegenden Gesetzentwurf aufgezeigt, der für die wei-
    teren Beratungen, wie ich meine, eine gute Diskussions-
    grundlage ist.

    Aber auch die anderen heute zur Diskussion anste-
    henden Anträge von F.D.P. und PDS zeigen zumindest,
    wie sehr offenbar auch andere Parlamentarier in anderen
    Parteien von den Mittelständlern auf die bestehenden
    Probleme aufmerksam gemacht worden sind.

    Allerdings fällt beim Antrag der PDS schon auf: Dies
    ist mehr eine wilde Mixtur, die eine Unzahl verschiede-
    ner Fristen für Erkenntnis-, Mahn- und Vollstreckungs-
    verfahren enthält. Bemerkenswert ist, daß nach Ansicht
    der PDS die Finanzämter und Sozialkassen zu Inkasso-
    stellen der Unternehmen werden sollen, da nach dem
    Willen der PDS die Unternehmen fällige Steuer- oder
    Sozialabgabenzahlungen dadurch erfüllen können, daß
    sie vollstreckbare Titel gegen Dritte an das Finanzamt
    abtreten. Dagegen ist ja primär nicht unbedingt etwas
    einzuwenden, aber Sie wollen das offenbar mit der Fol-
    ge, daß das Ausfallrisiko für diese Forderungen vom
    Staat und damit vom Steuerzahler getragen wird. Eines
    dürfte doch auch Ihnen klar sein: Wir wollen praktikable
    und sinnvolle Regelungen zur Verbesserung der Zah-
    lungsmoral. Das kann aber nicht dazu führen, daß der
    wirtschaftliche Forderungsausfall letztendlich vom Staat

    und damit vom Steuerzahler zu zahlen ist. Das sind
    vielleicht Vorschläge aus Zeiten der Planwirtschaft, aber
    die ist vorbei.

    Des weiteren will auch die PDS unter anderem den
    Anspruch auf Sicherheitsleistung bei Baumaßnahmen
    nach § 648 a auf private Häuslebauer ausdehnen. Hier
    wird der Gedanke des Verbraucherschutzes nicht gerade
    gepflegt, denn indirekt werden damit die Baukosten für
    das Eigenheim verteuert. Zudem wird verkannt, daß der
    typische Bauauftrag für ein Familieneigenheim in der
    Regel bankfinanziert und damit so gesichert ist, daß dort
    kein Regelungsbedarf besteht.


    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Wenn man sich nun mit dem Antrag der F.D.P. be-

    schäftigt, wird man feststellen, daß er in vielen Punkten
    ähnliche Ziele verfolgt wie unser Gesetzentwurf. Im üb-
    rigen wiederholen sich darin aber auch Forderungen, die
    in einem gemeinsamen Antrag mit der CDU/CSU-
    Fraktion im vergangenen Jahr bereits beschlossen wur-
    den.

    Die Forderung der F.D.P., darüber hinaus unter ande-
    rem für Schuldbeträge unter 30 000 Euro ein verein-
    fachtes Gerichtsverfahren durchzuführen, das bei un-
    strittiger Forderung innerhalb von 60 Tagen zu einem
    unanfechtbaren Vollstreckungstitel führt, entspricht ja
    den Vorschlägen der Europäischen Kommission zur Be-
    kämpfung des Zahlungsverzuges. Da haben Sie dann
    schon ein bißchen nachgesehen.

    Für das problemlos durchlaufende Mahnverfahren ist
    das sicherlich eine interessante und wünschenswerte Re-
    gelung. Was aber ist mit strittigen Forderungen? Nach Ih-
    ren Vorgaben sollen diese Verfahren in 90 Tagen erledigt
    werden; Sie setzen also eine Frist von 90 Tagen.

    Ich frage mich zum einen, welche Konsequenzen
    denn nach Ihrer Ansicht gezogen werden müssen, wenn
    die Frist überschritten wird. Handelt es sich dann um ei-
    nen Staatshaftungsfall, oder wie ist dies zu regeln?
    Darüber hinaus stellt sich die Frage, wie dieses verein-
    fachte Verfahren bei strittigen Forderungen aussehen
    soll? Soll zur Einhaltung der Frist auf die Beweisauf-
    nahme verzichtet oder der Anwaltszwang beseitigt wer-
    den? Auch dazu schweigen Sie. Ich hielte beides für be-
    denklich und kontraproduktiv.

    Gerade in einem streitigen Bauprozeß ist es doch lei-
    der oftmals notwendig, daß es zu einer Beweisaufnahme
    und zur Einschaltung von Sachverständigen kommt. Die
    Verfahrensdauer ist in diesen Fällen aber meist nicht
    mehr vorhersehbar. Wie kann dann eine Frist von
    90 Tagen eingehalten werden? Was ist die Folge, wenn
    die Frist nicht eingehalten wird?

    Das Ziel einer Verfahrensbeschleunigung ist klar;
    dies ist auch sinnvoll. Wir dürfen aber die Judikative
    nicht so beschneiden, daß keine ordentlichen Urteile
    mehr zu erwarten sind. Dies nämlich hätte den gegentei-
    ligen Effekt.


    (Abg. Rainer Funke [F.D.P.] meldet sich zu einer Zwischenfrage)


    – Es wird eine Zwischenfrage gewünscht?

    Andrea Voßhoff






    (B)



    (A) (C)



    (D)