Hans-Christian Ströbele
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 31. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. März 1999 2615
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Anlagen zum Stenographischen Bericht
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich
Altmann (Aurich), Gila BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
26.3.99
Austermann, Dietrich CDU/CSU 26.3.99
Belle, Meinrad CDU/CSU 26.3.99
Dr. Bergmann-Pohl,
Sabine
CDU/CSU 26.3.99
Bernhardt, Otto CDU/CSU 26.3.99
Bulmahn, Edelgard SPD 26.3.99
Burchardt, Ulla SPD 26.3.99
Buwitt, Dankward CDU/CSU 26.3.99
Carstens (Emstek),
Manfred
CDU/CSU 26.3.99
Diemers, Renate CDU/CSU 26.3.99
Formanski, Norbert SPD 26.3.99
Friedrich (Altenburg),
Peter
SPD 26.3.99
Dr. Geißler, Heiner CDU/CSU 26.3.99
Götz, Peter CDU/CSU 26.3.99
Gröhe, Hermann CDU/CSU 26.3.99
Frhr. von Hammerstein,
Carl-Detlev
CDU/CSU 26.3.99
Hasenfratz, Klaus SPD 26.3.99
Kampeter, Steffen CDU/CSU 26.3.99
Kunik, Konrad SPD 26.3.99
Kutzmutz, Rolf PDS 26.3.99
Lennartz, Klaus SPD 26.3.99
Dr. Lippold (Offenbach),
Klaus W.
CDU/CSU 26.3.99
Maaß (Wilhelmshaven),
Erich
CDU/CSU 26.3.99
Meckel, Markus SPD 26.3.99
Dr. Merkel, Angela CDU/CSU 26.3.99
Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 26.3.99
Neuhäuser, Rosel PDS 26.3.99
Ostrowski, Christine PDS 26.3.99
Pau, Petra PDS 26.3.99
Dr. Protzner, Bernd CDU/CSU 26.3.99
Rauber, Helmut CDU/CSU 26.3.99
Reinhardt, Erika CDU/CSU 26.3.99
Ronsöhr, Heinrich-
Wilhelm
CDU/CSU 26.3.99
Schmidt (Eisleben),
Silvia
SPD 26.3.99
Abgeordnete(r) entschuldigt bis
einschließlich
Schütze (Berlin),
Diethard
CDU/CSU 26.3.99
Schuhmann (Delitzsch),
Richard
SPD 26.3.99
Schulz (Everswinkel),
Reinhard
SPD 26.3.99
Seiters, Rudolf CDU/CSU 26.3.99
Spranger, Carl-Dieter CDU/CSU 26.3.99
Steinbach, Erika CDU/CSU 26.3.99
Streb-Hesse, Rita SPD 26.3.99
Thiele, Carl-Ludwig F.D.P. 26.3.99
Trittin, Jürgen BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
26.3.99
Dr. Wegner, Konstanze SPD 26.3.99
Willner, Gert CDU/CSU 26.3.99
Wissmann, Matthias CSU/CSU 26.3.99
Anlage 2
Zu Protokoll gegebene Rede
zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung
des Einkommensteuergesetzes (Tagesordnungs-
punkt 12) (vgl. 30. Sitzung, Seite 2542 A und
Seite 2557, Anlage 4)
Hans Michelbach (CDU/CSU): Der Entwurf der
PDS zur Änderung des Einkommensteuergesetzes geht
an dem eigentlichen Ziel von Entschädigungszahlungen
grundlegend vorbei. Ziel kann es doch nur sein, den
Zwangsarbeitern möglichst schnell und unkompliziert zu
helfen. Dies ist um so wichtiger, da viele dieser Geschä-
digten bereits ein hohes Alter erreicht haben. Die Frage
der Entschädigung sollte daher nicht zu einer reinen
steuerrechtlichen Frage degradiert werden, sondern
sollte ohne langfristige Steuermaßnahmen den Opfern
Abhilfe für das erlittene Unrecht verschaffen. Steuer-
rechtliche Aspekte sollte man in anderen Zusammen-
hängen erörtern, jedoch nicht im Zusammenhang mit
den nationalsozialistischen Grausamkeiten.
Wichtig ist daher allein die effiziente Errichtung ei-
nes Entschädigungsfonds, der sich auf die humanitären
und nicht auf die steuertechnischen Aspekte konzen-
triert. Die ehemalige DDR, wie sie als Nachfolgepartei
der SED wissen sollten, hat ihren Beitrag dazu übrigens
nicht geleistet. Bis heute verweigern ehemalige kommu-
nistisch regierte Länder, Schadensausgleich für Unrecht
und Vertreibung zu leisten. Die Bundesrepublik
Deutschland dagegen war und ist stets bemüht gewesen,
durch umfangreiche Entschädigungsregeln das zugefügte
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Unrecht wiedergutzumachen, insofern dies überhaupt
möglich ist.
Ausdruck dieses Entschädigungswillens ist sehr
deutlich in der Erklärung ,,Stiftungsinitiative deutscher
Unternehmen“ zu sehen. Es wird ein Zeichen gesetzt,
welches als eine unmittelbare gesellschaftliche Ergän-
zung der staatlichen Wiedergutmachungspolitik anzuse-
hen ist. Bislang erfolgte diese allein aus öffentlichen
Steuermitteln. Eine Beteiligung deutscher Firmen an
dieser Wiedergutmachungspolitik erfolgte somit bereits
indirekt. Schon in der Nachkriegszeit hat die deutsche
Wirtschaft aus den erwirtschafteten Erträgen einen ho-
hen Steuerbeitrag für die staatliche Wiedergutma-
chungspolitik geleistet.
Schon bald werden sich deutsche Firmen auch direkt
an dieser Wiedergutmachungspolitik beteiligen. We-
sentlich ist daher die Unterstützung für die Einrichtung
solcher Entschädigungsfonds statt langwieriger Diskus-
sionen über eine verfassungsrechtlich bedenkliche Än-
derung des deutschen Steuerrechts.
Nachdem die Größenordnung der Zahlungen noch
nicht feststeht, kann zu den fiskalischen Auswirkungen
eigentlich keine Bewertung stattfinden. Einige Firmen
haben schon aus Eigeninitiative versucht, den Opfern di-
rekt und unmittelbar durch schnelle Zahlungen zu hel-
fen. Hier ist insbesondere die Firma Diehl in Nürnberg
zu nennen, die unkompliziert, ohne daß eine Rechts-
pflicht vorgelegen hätte, an die ehemaligen Zwangsar-
beiter Entschädigungsgelder gezahlt hat. Auch sollte
man berücksichtigen, daß fast immer auch die Entschei-
dungsträger und Eigentümer der Firmen ebenso wie alle
anderen den unmenschlichen Zwangsmaßnahmen des
totalitären Nazi-Regimes unterworfen waren.
Die Errichtung des Entschädigungsfonds ,,Stiftungs-
initiative deutscher Unternehmen“ zeigt, deutsche Fir-
men scheuen sich nicht, die soziale und moralische Ver-
antwortung zu übernehmen. Damit wird der Anerken-
nung Deutschlands als freiheitlicher Demokratie ge-
dient.
Darüber hinaus würde eine Veränderung des Ein-
kommensteuerrechts ein falsches Signal für andere Be-
reiche aussenden: Das deutsche Recht darf nicht beliebig
veränderbar sein. Der sogenannte Betriebsausgabenab-
zug ist keine Steuervergünstigung, die einfach gestri-
chen werden kann, er beruht vielmehr auf einem Grund-
prinzip des Steuerrechts. Betriebsausgaben sind alle
Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlaßt worden
sind, wozu auch die Entschädigungszahlungen an
Zwangsarbeiter gehören. Eine Abzugsbeschränkung für
Entschädigungszahlungen würde eine Gesetzesänderung
voraussetzen, eine solche wäre verfassungsrechtlich
nicht haltbar. Hintergrund dieser Vorschrift (§ 4 Abs. 5
EStG) ist, daß die Durchbrechung des im Steuerrecht
geltenden Nettoprinzips ausnahmsweise auch gerecht-
fertigt ist bei Aufwendungen mit Bezug zu einem recht-
lich oder moralisch verwerflichen Verhalten.
Bei den Leistungen an die NS-Zwangsarbeiter han-
delt es sich um Wiedergutmachungsleistungen, die einen
entstandenen Schaden ausgleichen sollen. Sie stellen
somit Schadensersatzleistungen dar, da ihr Rechtsgrund
in der beruflichen Sphäre der Banken liegt. Auf das Ver-
schulden kommt es bei Schadensersatzleistungen nicht
an; ansonsten dürften auch Leistungen für ärztliche
Kunstfehler z.B. nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig
sein.
Diese Steuerdebatte trägt zynische Züge gegenüber
den Opfern der NS-Schreckensherrschaft. Die PDS
schießt hiermit gerade als Nachfolgepartei der SED ein
schwerwiegendes Eigentor. Die CDU/CSU-Fraktion
dankt den Unternehmen für ihre Bereitschaft zur Mit-
wirkung an der Einrichtung eines Entschädigungsfonds
ohne eine Rechtspflicht. Damit wird die humanitäre
Verpflichtung und Verantwortung wahrgenommen.
Anlage 3
Zu Protokoll gegebene Rede
zu dem Entwurf eines Gesetzes über die allge-
meine und die repräsentative Wahlstatistik bei
der Wahl der Abgeordneten des Europäischen
Parlaments aus der Bundesrepublik Deutsch-
land (Zusatzpunkt 6) (vgl. 30. Sitzung, Seite
2544 B und Seite 2557, Anlage 6)
Cem Özdemir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): So-
wohl 1994 als auch 1998 mußten die Bürgerinnen und
Bürger nach den Bundestagswahlen auf eine Auswer-
tung und eine umfassende Analyse des Wahlverhaltens
nach Alter und Geschlecht verzichten. Der 12. Bundes-
tag hatte Sonderauszählungen ausgesetzt, und der ge-
ballte Sachverstand der deutschen Wahlforschung
konnte die dadurch entstandene Erkenntnislücke nicht
schließen. Wir wollen unter strenger Wahrung des Da-
tenschutzes die amtliche Statistik wieder einführen. Sie
ist nach einhelliger Auffassung von Experten, Wissen-
schaftlern und Meinungsforschern unverzichtbar. Ich
darf in diesem Zusammenhang übrigens an Entschlie-
ßungen des Bundesrates erinnern: Die Landesregierun-
gen haben uns schon 1994 und 1998 gedrängt, hier tätig
zu werden.
Bei Wahlen artikulieren sich die Bürgerinnen und
Bürger. Das Ergebnis müssen wir formal hinnehmen:
Darum sitzen wir hier in diesem wunderbaren Saal in
dieser Zusammensetzung. Wir müssen uns bei unserer
Arbeit aber auch im klaren sein, was hinter den Wahler-
gebnissen steckt, wie die Parteipräferenzen sind, z.B. von
jungen Menschen. Hier können wir Hinweise zur Nei-
gung von Jungwählern zu Extremisten in bestimmten
Wählergruppen erhalten. Die Meinungsforschung liefert
uns nur ein ungenaues Bild. Sie erhebt nicht die tatsäch-
lich abgegebenen Stimmen.
Als Bürgerrechtspartei nehmen Bündnis 90/Die Grü-
nen die datenschutzrechtlichen Einwände sehr, sehr
ernst. Wir waren noch nie Freunde der staatlichen Da-
tensammelwut. Die Anlage von staatlichen Daten-
sammlungen und überflüssigen Datenbeständen haben
wir immer abgelehnt. Wir werden das auch in Zukunft
ablehnen.
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Bei der Wahlstatistik handelt es sich jedoch nicht um
eine flächendeckende Abfrage wie bei einer Volkszäh-
lung, sondern um eine sorgfältig erhobene Stichprobe.
Hier hat es seit 1953 keine Probleme gegeben, und wir
erwarten zukünftig auch keine. Ganz klar sei aber hier
gesagt: Wir haben in das Gesetz strenge Sicherungen
eingebaut, die es in den alten gesetzlichen Regelungen
nicht gab.
Zusätzlich haben wir mit der Mindestgröße der
Wahlbezirke von 400 Wahlberechtigten auch eine hin-
reichende Sperre gegen die Aushebelung des Wahlge-
heimnisses. Weniger wäre problematisch. Eine größere
Zahl – etwa 500 – wäre datenschutzrechtlich wün-
schenswert. Für die Statistik wäre das allerdings pro-
blematisch, da dann kleine Gemeinden, und ländliche
Gebiete nicht berücksichtigt werden könnten.
Dem Schutz des Wahlgeheimnisses dient auch die
gesetzliche Festschreibung von zehn Geburtsjahrgangs-
gruppen mit jeweils drei Jahrgängen. Weniger Gruppen
lassen sich nicht bilden, da wir sonst beispielsweise
nichts über das Wahlverhalten junger Erwachsene von
18 bis 21 Jahren in Erfahrung bringen.
Bei diesem Gesetzentwurf haben wir sowohl die Be-
dürfnisse der Wahlstatistik berücksichtigt als auch die
des Datenschutzes. Wir haben also ein vernünftiges Ge-
setz zustande gebracht, das sicherlich die begeisterte Zu-
stimmung des gesamten hohen Hauses finden wird.
Anlage 4
Amtliche Mitteilungen
Der Bundesrat hat in seiner 736. Sitzung am 19. März
1999 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzu-
stimmen, bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2
Grundgesetz nicht zu stellen:
– Gesetz zum Einstieg in die ökologische Steuerreform
– Gesetz zur Änderung von Zuständigkeiten nach demSorgerechtsübereinkommens-Ausführungsgesetz
– Gesetz zur Öffnung der Sozial- und Steuerverwaltung für denEuro
(Zweites Euro-Einführungsgesetz)
– Gesetz zur Neuregelung der geringfügigen Beschäfti-gungsverhältnisse
– Gesetz zur Änderung der Berücksichtigung von Entlassungs-entschädigungen im Arbeitsförderungsrecht (Entlassungsent-schädigungs-Änderungsgesetz – EEÄndG)
– Gesetz zu dem Abkommen vom 18. August 1998 zwischender Regierung der Bundesrepublik Deutschland, den Ver-einten Nationen und dem Sekretariat des Übereinkom-mens der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Wü-stenbildung über den Sitz des Ständigen Sekretariats desÜbereinkommens
– Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002
Zu dem letztgenannten Gesetz hat der Bundesrat fol-
gende Entschließung gefaßt:
1. Der Bundesrat begrüßt das vorliegende Steuerentlastungsge-setz 1999/2000/2002, das insbesondere darauf ausgerichtetist, Wachstum und Beschäftigung zu verbessern sowie Ar-beitnehmer/innen und Familien spürbar zu entlasten.
Der Bundesrat stellt fest, daß in dem nun vom DeutschenBundestag beschlossenen Gesetzentwurf wesentliche steuerli-che Belange der mittelständischen Unternehmen eine ange-messene Berücksichtigung gefunden haben. Der Bundesratverweist in diesem Zusammenhang insbesondere auf die Bei-behaltung der Teilwertabschreibung, des Verlustrücktragesund der Ansparabschreibung sowie auf die Freibetragsrege-lung bei Veräußerungsgewinnen.
Der Bundesrat erwartet, daß die Reform der Unternehmens-besteuerung ab dem Jahr 2000 umgesetzt wird.
2. Der Bundesrat weist – wie schon gegenüber der alten Bundes-regierung – auf den Ausgleichsanspruch der Länder aus derNeuregelung des Familienleistungsausgleichs hin, wonach derBund einen Anteil von 74 vom Hundert und die Länder einenAnteil von 26 vom Hundert der Lasten aus der Berücksichti-gung von Kindern im Einkommensteuerrecht zu tragen haben.Allein aus der Leistungsverbesserung beim Kindergeld abdem Jahr 1999 haben die Länder einen Anspruch von rund1,8 Mrd. DM. Zur Herstellung des vorgesehenen Lasten-teilungsverhältnisses haben die Länder darüber hinausAnsprüche von rund 2,4 Mrd. DM für das Jahr 1999 und vonrund 5,7 Mrd. DM für die Jahre 1996 bis 1998. Insgesamtbeläuft sich der Anspruch der Länder daher auf rund10 Mrd. DM.
Die Länder halten daher ihre Forderung aufrecht, daß derBund der im Grundgesetz festgelegten Ausgleichspflicht ge-genüber den Ländern und ihren Gemeinden nachkommt.
Die Fraktion der PDS hat mit Schreiben vom 18.
März 1999 ihren Antrag „Verlängerung der Pachtver-
träge für ehemals volkseigene Flächen“ – Drucksache
14/291 – zurückgezogen.
Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben
mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2
der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu der
nachstehenden Vorlage absieht:
Innenausschuß
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Umfassender Bericht über bisherige Wiedergutma-chungsleistungen deutscher Unternehmen
– Drucksachen 13/4787, 14/272 Nr. 6 –
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung über den Stand der Ab-wicklung des Fonds für Wiedergutmachungsleistungenan jüdische Verfolgte
– Drucksachen 13/8684, 14/272 Nr. 7 –
Ausschuß für Wirtschaft und Technologie
– Fünfter Zwischenbericht der Enquete-Kommission „Zu-kunft der Medien in Wirtschaft und Gesellschaft –Deutschlands Weg in die Informationsgesellschaft“
zum Thema
Verbraucherschutz in der Informationsgesellschaft
– Drucksachen 13/11003, 14/272 Nr. 81 –
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht über die Anwendung des Subsidiaritätsprinzipsim Jahr 1997 („Subsidiaritätsbericht 1997“)
– Drucksachen 13/11074, 14/272 Nr. 82 –
Ausschuß für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht zum Stand der Planungen für umweltfreundli-che Ansätze bei den Bauten des Bundes in Berlin
– Drucksachen 13/11211, 14/69 Nr. 1.3 –
Ausschuß für Angelegenheiten der neuen Länder
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Jahresbericht der Bundesregierung zum Stand derDeutschen Einheit 1998
– Drucksachen 13/10823, 14/272 Nr. 172 –
2618 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 31. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. März 1999
(A) (C)
(B) (D)
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Perspektivbericht der Bundesregierung „Vorrang fürAufbau Ost“
– Drucksachen 13/11073, 14/272 Nr. 173 –
Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben
mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EU-
Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische
Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Be-
ratung abgesehen hat.
Auswärtiger Ausschuß
Drucksache 14/272 Nr. 2
Innenausschuß
Drucksache 14/272 Nr. 10Drucksache 14/272 Nr. 11Drucksache 14/272 Nr. 12Drucksache 14/342 Nr. 1.1Drucksache 14/342 Nr. 2.43
Rechtsausschuß
Drucksache 14/272 Nr. 22Drucksache 14/309 Nr. 2.3Drucksache 14/309 Nr. 2.40Drucksache 14/488 Nr. 2.14
Finanzausschuß
Drucksache 14/342 Nr. 2.19Drucksache 14/488 Nr. 2.22Drucksache 14/488 Nr. 2.35Drucksache 14/488 Nr. 2.41
Ausschuß für Wirtschaft und Technologie
Drucksache 14/342 Nr. 1.7Drucksache 14/342 Nr. 2.1Drucksache 14/342 Nr. 2.2Drucksache 14/342 Nr. 2.4Drucksache 14/342 Nr. 2.8Drucksache 14/342 Nr. 2.14Drucksache 14/342 Nr. 2.15Drucksache 14/342 Nr. 2.30Drucksache 14/342 Nr. 2.31Drucksache 14/342 Nr. 2.52Drucksache 14/342 Nr. 2.56Drucksache 14/342 Nr. 2.57
Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Drucksache 14/272 Nr. 103Drucksache 14/272 Nr. 104Drucksache 14/272 Nr. 105
Drucksache 14/272 Nr. 108Drucksache 14/272 Nr. 109Drucksache 14/272 Nr. 1.10Drucksache 14/309 Nr. 2.23Drucksache 14/309 Nr. 2.27Drucksache 14/309 Nr. 2.33Drucksache 14/309 Nr. 2.34Drucksache 14/309 Nr. 2.56Drucksache 14/309 Nr. 2.59Drucksache 14/309 Nr. 2.64Drucksache 14/309 Nr. 2.67Drucksache 14/309 Nr. 2.68Drucksache 14/342 Nr. 2.7Drucksache 14/342 Nr. 2.10Drucksache 14/342 Nr. 2.11Drucksache 14/342 Nr. 2.13Drucksache 14/342 Nr. 2.26Drucksache 14/342 Nr. 2.27Drucksache 14/342 Nr. 2.28Drucksache 14/342 Nr. 2.29Drucksache 14/342 Nr. 2.32Drucksache 14/342 Nr. 2.33Drucksache 14/342 Nr. 2.35Drucksache 14/342 Nr. 2.44Drucksache 14/342 Nr. 2.46Drucksache 14/342 Nr. 2.47Drucksache 14/342 Nr. 2.48Drucksache 14/342 Nr. 2.49Drucksache 14/342 Nr. 2.51Drucksache 14/342 Nr. 2.53Drucksache 14/342 Nr. 2.55Drucksache 14/431 Nr. 2.4Drucksache 14/488 Nr. 2.28
Ausschuß für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
Drucksache 14/272 Nr. 147Drucksache 14/272 Nr. 150Drucksache 14/272 Nr. 155Drucksache 14/272 Nr. 158Drucksache 14/309 Nr. 1.3Drucksache 14/309 Nr. 2.48
Ausschuß für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
Drucksache 14/74 Nr. 2.21Drucksache 14/74 Nr. 2.38
Ausschuß für Kultur und Medien
Drucksache 14/74 Nr. 1.19Drucksache 14/74 Nr. 2.101Drucksache 14/272 Nr. 215
Ausschuß für die Angelegenheiten der Europäischen Uni-on
Drucksache 14/309 Nr. 2.63
Druck: Bonner Universitäts-Buchdruckerei, 53113 Bonn
53003 Bonn, Telefon: 02 28/3 82 08 40, Telefax: 02 28/3 82 08 44
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