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ID1401708400

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    7. Hauser,: 1
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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 14/17 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 17. Sitzung Bonn, Freitag, den 22. Januar 1999 I n h a l t : Tagesordnungspunkt 10: Erste Beratung des von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse (Drucksache 14/280) ....................................................... 1143 A in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 5: Antrag der Fraktion der CDU/CSU Beschäftigung fördern – soziale Siche- rung verbessern – Flexibilisierung er- halten (Drucksache 14/290)....................... 1143 B Walter Riester, Bundesminister BMA ............. 1143 C Dr. Hermann Kues CDU/CSU......................... 1145 D Ulla Schmidt (Aachen) SPD ........................ 1146 C Dr. Thea Dückert BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN................................................................. 1148 A Dr. Irmgard Schwaetzer F.D.P......................... 1151 C Dr. Heidi Knake-Werner PDS ......................... 1153 C Silvia Schmidt (Eisleben) SPD ........................ 1155 B Julius Louven CDU/CSU................................. 1157 B Dr. Christine Bergmann, Bundesministerin BMFSFJ........................................................... 1159 C Karl-Josef Laumann CDU/CSU................... 1161 C Dr. Maria Böhmer CDU/CSU............... 1162 A, 1167 B Heinz Schemken CDU/CSU............. 1163 B, 1170 A Konrad Gilges SPD........................... 1163 C, 1164 A Dr. Ilja Seifert PDS...................................... 1164 C Ulla Schmidt (Aachen) SPD................. 1165 A, 1166 B Anette Kramme SPD ....................................... 1167 D Johannes Singhammer CDU/CSU................... 1169 B Wolfgang Weiermann SPD ............................. 1170 D Dr. Irmgard Schwaetzer F.D.P..................... 1171 B Margot von Renesse SPD ............................ 1171 D Zusatztagesordnungspunkt 6:1171 D Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bun- desregierung zu dem Urteil des Bundes- verfassungsgerichts vom 19. Januar 1999 zur steuerlichen Behandlung von Kin- derbetreuungskosten und Haushalts- freibetrag bei Ehepaaren im Zusam- menhang mit der aktuellen Behandlung des Steuerentlastungsgesetzes und seiner haushalterischen Auswirkungen ............... 1173 A Dr. Barbara Höll PDS...................................... 1173 B Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF................................................................. 1174 B Hansgeorg Hauser (Rednitzhembach) CDU/CSU........................................................ 1175 D Klaus Wolfgang Müller (Kiel) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN............................................ 1176 D Gisela Frick F.D.P. .......................................... 1177 D Dr. Christine Bergmann, Bundesministerin BMFSFJ........................................................... 1179 A Hannelore Rönsch (Wiesbaden) CDU/CSU .... 1180 B Christine Scheel BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN................................................................. 1181 D Dr. Gregor Gysi PDS....................................... 1183 A Nicolette Kressl SPD ....................................... 1184 B II Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 17. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Januar 1999 Norbert Barthle CDU/CSU.............................. 1185 B Lydia Westrich SPD ........................................ 1186 C Jochen-Konrad Fromme CDU/CSU ................ 1187 B Ingrid Matthäus-Maier SPD............................. 1188 B Nächste Sitzung ............................................... 1189 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten ........... 1191 A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen..................................... 1192 A Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 17. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Januar 1999 1143 (A) (C) (B) (D) 17. Sitzung Bonn, Freitag, den 22. Januar 1999 Beginn: 9.00 Uhr
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    Druck: Bonner Universitäts-Buchdruckerei, 53113 Bonn 53003 Bonn, Telefon: 02 28/3 82 08 40, Telefax: 02 28/3 82 08 44 20 Bundespräsident Dr. Roman Herzog
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Barbara Hendricks


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine
    Damen und Herren! Wir müssen uns heute leider mit ei-
    ner weiteren Erblast befassen, die uns die alte Regie-
    rungskoalition aus CDU/CSU und F.D.P. hinterlassen hat.


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der PDS)


    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem am
    19. Januar 1999 veröffentlichten Beschluß entschieden,
    daß die Regelungen des Einkommensteuergesetzes über
    den steuermindernden Abzug von Kinderbetreuungs-
    kosten und eines Haushaltsfreibetrages mit Art. 6 des
    Grundgesetzes unvereinbar sind. Die Entscheidungen
    des Bundesverfassungsgerichts sind für Fälle ergangen,
    in denen Eltern sich gegen die geltenden Regelungen
    zum Abzug von Kinderbetreuungskosten und zur Ge-
    währung eines Haushaltsfreibetrages gewendet haben.
    Das Bundesverfassungsgericht hat also die aus Ihrer Re-
    gierungszeit stammenden Regelungen für verfassungs-
    widrig erklärt, meine Damen und Herren von der Oppo-
    sition.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    Aber das ist nicht alles. Sie haben die hier vom Bun-
    desverfassungsgericht verworfenen Regelungen zum
    Abzug von Kinderbetreuungskosten auf Grund einer an-
    deren Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus
    1982 eingeführt. Jetzt hat Ihnen das Bundesverfassungs-
    gericht bescheinigt, daß Sie seine Entscheidung aus

    1982 trotz seines eindeutigen Auftrages nicht verfas-
    sungskonform umgesetzt haben.


    (Zurufe von der SPD: Sehr wahr! – So ist es! – Zuruf von der CDU/CSU: Weil wir für die Alleinerziehenden zuviel getan haben! Das möchte ich von Ihnen gern hören!)


    Sie haben damals ab 1984 den § 33 c Einkommen-
    steuergesetz – eine Regelung zum Abzug von Kinder-
    betreuungskosten für Alleinerziehende – eingeführt.
    Diese Regelung hat das Bundesverfassungsgericht nun-
    mehr als verfassungswidrig verworfen. Das gleiche gilt
    im übrigen für den Haushaltsfreibetrag, weil beide Vor-
    schriften letztlich dazu geführt haben, daß sich bei
    nichtehelichen Lebensgemeinschaften mit Kindern eine
    Bevorzugung gegenüber Ehegatten mit Kindern ergeben
    konnte. Dies ist mit dem im Grundgesetz verankerten
    besonderen Schutz von Ehe und Familie nicht vereinbar.
    Das hätte für eine christliche Volkspartei, deren damali-
    ger Vorsitzender die Familie stets im Munde führte, ei-
    gentlich einsichtig sein müssen.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der PDS)


    Aber Reden ist eben eines, und Tun ist ein anderes.
    Das Bundesverfassungsgericht hat den Gesetzgeber

    wegen Ihrer Untätigkeit jetzt verpflichtet, spätestens bis
    zum 1. Januar 2000 die Abziehbarkeit von Kinderbe-
    treuungskosten neu zu regeln. Andernfalls ist ab diesem
    Zeitpunkt in allen Fällen, in denen Steuerpflichtige für
    ein Kind einen Kinderfreibetrag oder Kindergeld erhal-
    ten, bei der Feststellung des zu versteuernden Einkom-
    mens ein Betrag von 4 000 DM vom Einkommen abzu-
    ziehen, zuzüglich 2 000 DM für jedes weitere Kind.

    Des weiteren wird der Gesetzgeber verpflichtet, bis
    spätestens 1. Januar 2002 die Abziehbarkeit des soge-
    nannten Haushaltsfreibetrags, der nach der Lesart des
    Bundesverfassunsgerichts den Erziehungsbedarf abzu-
    decken hat, neu zu regeln.

    Zwar hat das Bundesverfassungsgericht die genann-
    ten Regelungen – rückwirkend ab 1984 – als mit dem
    Grundgesetz nicht vereinbar erklärt. Gleichzeitig hat es
    aber bestimmt, daß diese Regelungen weiterhin anzu-
    wenden sind. Das gilt – wie schon an anderer Stelle aus-
    geführt – hinsichtlich der Kinderbetreuungskosten bis
    Dezember dieses Jahres und hinsichtlich des Haushalts-
    freibetrages bis 31. Dezember 2001. Finanzielle Aus-
    wirkungen ergeben sich also bereits ab dem Haushalts-
    jahr 2000, aber nicht für das laufende Jahr.

    In dem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, Herr
    Merz, daß Ihr Aufruf an die Familien, die noch nicht
    endgültig ergangenen Steuerbescheide als vorläufig er-
    klären zu lassen, Unfug ist. Die Regelungen haben keine
    Auswirkungen auf dieses Jahr.


    (Beifall bei der SPD)

    Dieser Aufruf verunsichert die Familien mehr, als es
    nötig wäre.


    (Detlev von Larcher [SPD]: Das war typisch Merz!)


    – Ja, ein Schnellschuß.

    Dr. Barbara Höll






    (A) (C)



    (B) (D)


    Die Bundesregierung begrüßt die Wegweisung des
    Bundesverfassungsgerichts. Sie entspricht unserem po-
    litischen Ziel einer steuerlichen Entlastung und damit
    einer Stärkung der Familien.

    Wir haben diese Forderungen schon während Ihrer
    Regierungszeit erhoben. Ich erinnere hier insbesondere
    an das Jahressteuergesetz 1996, mit dem die neuen Re-
    gelungen zum Kindergeld und Kinderfreibetrag einge-
    führt wurden. Damals haben wir vergeblich eine stärkere
    Erhöhung des Kindergeldes gefordert und im übrigen
    auch einen Entschließungsantrag zu den Kinderbetreu-
    ungskosten gestellt. Beides wurde von Ihnen abgelehnt.


    (Beifall bei der SPD – Detlev von Larcher [SPD]: „Neidkampagne“ wurde gesagt!)


    Wären Sie schon damals einige Schritte so gegangen,
    wie wir das in unserer Oppositionszeit wollten,


    (Zuruf von der CDU/CSU: Warum haben Sie das nicht gemacht?)


    so wäre der Nachholbedarf, den wir jetzt auf Grund des
    Verfassungsgerichtsurteils haben, nicht so groß.


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


    Wie ernst es uns mit der Forderung nach Nachbesse-
    rung war und ist – wir haben hier sofort gehandelt; Frau
    Kollegin Wülfing, Sie wissen das sehr wohl –, können
    Sie daraus ersehen, daß wir das Kindergeld für das erste
    und zweite Kind unmittelbar nach Übernahme der Re-
    gierungsverantwortung um jeweils 30 DM monatlich er-
    höht haben.


    (Hannelore Rönsch [Wiesbaden] [CDU/CSU]: Alles schon mal dagewesen!)


    Sie haben diese Forderung immer damit abgetan, daß es
    sich um eine sozialpolitische Wohltat handele, die nicht
    notwendig sei.


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


    Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht Ihnen eindeutig
    bescheinigt, daß Sie familienfeindliche Politik betrieben
    haben.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    Wir müssen jetzt die Versäumnisse ausbaden, die sich
    in den 16 Jahren Ihrer Regierungszeit angesammelt ha-
    ben.


    (Zuruf von der CDU/CSU: Nein, das müssen Sie nicht!)


    Wir stellen uns dieser Aufgabe mit Freude. Deshalb
    werden wir rechtzeitig einen Gesetzentwurf vorlegen,
    der die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts be-
    achtet und auch den haushaltspolitischen Notwendig-
    keiten Rechnung trägt.

    Die Aussagen über Steuermindereinnahmen von
    mehr als 20 Milliarden DM sind in diesem Zusammen-
    hang voreilig. Sie treten nur ein, wenn diese Regierung

    nichts täte, wenn sie das Aussitzen zur Methode erheben
    würde. Das allerdings war Ihr Stil. Er mußte das Verfas-
    sungsgericht provozieren. Wir werden so nicht handeln.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    Selbstverständlich, Herr Kollege Hauser, werden wir
    für unseren Gesetzentwurf auch die Ergebnisse eines
    Gutachtens des Ifo-Instituts von 1996 auswerten, das Sie
    zwar in Auftrag gegeben hatten, aber während Ihrer Re-
    gierungszeit – soweit ich weiß, auf Ihre ausdrückliche
    Weisung hin, Herr Kollege Hauser – unter Verschluß
    gehalten haben, und zwar ganz offensichtlich deshalb,
    weil in diesem Gutachten auf Ungereimtheiten bei der
    Besteuerung von Ehegatten und Alleinerziehenden hin-
    gewiesen wurde. Das allerdings paßte nicht in Ihr fi-
    nanzpolitisches Konzept. Es hätte in Ihr familienpoliti-
    sches Konzept passen müssen. Aber Sie haben Ihr im-
    mer vorgegebenes familienpolitisches Konzept über
    Bord geworfen, weil Sie nicht wußten, wie Sie finanz-
    politisch damit umgehen sollten. Das war das Problem.
    Deswegen gab es die Weisung, das Ifo-Gutachten nicht
    zu veröffentlichen. Wir haben die Freigabe des Gutach-
    tens veranlaßt.

    Der alten Bundesregierung und der sie tragenden
    ehemaligen Mehrheit in diesem Haus war auch durch
    solche Gutachten weder zu raten noch zu helfen. Skan-
    dalös an Ihrer Politik war und bleibt, daß Sie Familien
    und Kindern in unserem Land seit 1984 vorenthalten
    haben, was ihnen von Verfassungs wegen zugestanden
    hätte. Das werden wir ändern.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von der CDU/CSU: Was wollen Sie jetzt tun? Dazu haben Sie nichts gesagt!)




Rede von Dr. Rudolf Seiters
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Als nächster Redner
spricht der Kollege Hansgeorg Hauser, CDU/CSU-
Fraktion.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hansgeorg Hauser


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)


    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
    Es war natürlich klar, daß die neue Regierung es auf die
    Tour versuchen würde, sich auf Erblasten usw. zurück-
    zuziehen.


    (Widerspruch bei der SPD)

    Ich wäre da an Ihrer Stelle sehr zurückhaltend.

    Wir sollten das Ganze einmal sehr nüchtern analysie-
    ren: Zum einen ist das jetzige Bundesverfassungsge-
    richtsurteil in dieser Form für jeden eine Überraschung
    gewesen.


    (Ingrid Matthäus-Maier [SPD]: Überraschend war höchstens der Zeitpunkt!)


    Wer etwas anderes behauptet, der lebt in einer anderen
    Welt.

    Zum anderen hat die neue Regierung hier absolut
    keinen Anlaß, zu behaupten, sie hätte das, was vom

    Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks






    (B)



    (A) (C)



    (D)


    Bundesverfassungsgericht angemahnt worden ist, schon
    längst in Angriff genommen. Wenn man sich das soge-
    nannte Steuerentlastungsgesetz anschaut,


    (Zuruf von der CDU/CSU: „Sogenannte“!)

    dann stellt man fest, daß darin beispielsweise nichts über
    Kindergartenbetreuungskosten zu finden ist – ein Anlie-
    gen, von dem Sie immer behaupten, daß es für Sie
    dringlich sei. Vorgesehen ist dagegen beispielsweise die
    Streichung von Schulgeld. Doch auch das wird in dem
    neuen Urteil als zu berücksichtigender Teil der Kosten
    bei der Kindererziehung erwähnt.


    (Detlev von Larcher [SPD]: Schulgeld wofür?)

    – Schulgeld für private Schulen. Dort, wo staatliche Lei-
    stungen nicht mehr ausreichen, wird zusätzlich etwas
    gezahlt. Das streichen Sie als abzugsfähige Ausgaben.
    Das zeigt, daß Sie durchaus nicht in der Richtung han-
    deln, die Sie jetzt überall vorgeben.

    Im übrigen, Frau Kollegin Hendricks: Das Thema
    heißt eigentlich Konsequenzen für die Bundesregierung.
    Über Konsequenzen habe ich aber von Ihnen nichts,
    aber auch gar nichts gehört.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Eines ist sehr wichtig, nämlich daß wir durch dieses

    Urteil eine Bestätigung für den Grundsatz bekommen
    haben: Ehe und Familie dürfen gegenüber anderen Le-
    bens- und Erziehungsgemeinschaften nicht schlechter-
    gestellt werden, auch nicht schlechter als beispielsweise
    Alleinerziehende. Insofern ist dieses Urteil ein gewisser
    Widerspruch zu dem, was 1982 festgelegt worden ist.
    Die Festigung des Schutzes von Ehe und Familie, der in
    Art. 6 des Grundgesetzes festgelegt ist, wird hier aus-
    drücklich bestätigt. Deshalb sind alle Bemühungen – ich
    komme nachher noch einmal darauf zurück –, die
    mit dem Urteil verbundenen Kosten durch die Abschaf-
    fung des Ehegattensplittings zu finanzieren, der falsche
    Weg.

    Wir müssen eine weitere Lehre aus dem Urteil zie-
    hen, nämlich daß eine Entlastung für alle Einkommen
    geboten ist und nicht nur einseitig für untere Einkom-
    men. Hier muß etwas getan werden. Am besten ge-
    schieht das über eine sich über den gesamten Tarif ent-
    sprechende Entlastung.

    Ich möchte noch eine weitere Feststellung treffen:
    Die finanziellen Größenordnungen sind offensichtlich
    sehr umstritten. Es gibt Schätzungen von 20 bis 35 Mil-
    liarden DM.


    (Klaus Wolfgang Müller [Kiel] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: In Bayern!)


    Das rührt sicherlich daher, daß es noch einen großen
    Interpretationsbedarf gibt. Das muß noch sorgfältig un-
    tersucht werden. Aber eines sage ich gleich vorweg: Wir
    werden jegliche Gegenfinanzierung durch Steuererhö-
    hungen ablehnen. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer
    für diese Zwecke würde wieder die Familien treffen; ei-
    ne Abschaffung des Ehegattensplittings würde wieder
    die Familien treffen; die Einführung der Ökosteuer wür-
    de ebenfalls wieder die Familien treffen. Wenn Sie das

    Ehegattensplitting abschaffen wollen, dann handeln Sie
    verfassungswidrig. Die Kappung des Ehegattensplit-
    tings, die Sie vorsehen – das haben die Anhörungen er-
    geben –, ist verfassungsrechtlich höchst bedenklich. Sie
    kennen die Entscheidungen des Bundesverfassungsge-
    richts von 1957 und 1982. Darin wurde sehr deutlich
    zum Ausdruck gebracht, daß das Ehegattensplitting kei-
    ne Steuervergünstigung ist, die man beliebig auf den
    Prüfstand stellen kann.

    Meine Damen und Herren, wir werden das Urteil kri-
    tisch analysieren und beispielsweise prüfen müssen, ob
    es um eine Pauschale geht. Mit „Betreuungs- und Erzie-
    hungsbedarf“ sind ja vollkommen neue Begriffe einge-
    führt worden, wohingegen der Haushaltsfreibetrag als
    Begriff in Frage gestellt worden ist. Da müssen wir auch
    kritisch hinterfragen, ob über die Pauschale hinaus noch
    zusätzliche Aufwendungen bei Nachweis abzugsfähig
    wären, und man muß sich natürlich fragen, ob das nicht
    erheblich ausufert und dadurch neue Streitfälle entste-
    hen; das werden wir sicherlich noch diskutieren müssen.

    E