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ID1401708200

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    Plenarprotokoll 14/17 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 17. Sitzung Bonn, Freitag, den 22. Januar 1999 I n h a l t : Tagesordnungspunkt 10: Erste Beratung des von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse (Drucksache 14/280) ....................................................... 1143 A in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 5: Antrag der Fraktion der CDU/CSU Beschäftigung fördern – soziale Siche- rung verbessern – Flexibilisierung er- halten (Drucksache 14/290)....................... 1143 B Walter Riester, Bundesminister BMA ............. 1143 C Dr. Hermann Kues CDU/CSU......................... 1145 D Ulla Schmidt (Aachen) SPD ........................ 1146 C Dr. Thea Dückert BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN................................................................. 1148 A Dr. Irmgard Schwaetzer F.D.P......................... 1151 C Dr. Heidi Knake-Werner PDS ......................... 1153 C Silvia Schmidt (Eisleben) SPD ........................ 1155 B Julius Louven CDU/CSU................................. 1157 B Dr. Christine Bergmann, Bundesministerin BMFSFJ........................................................... 1159 C Karl-Josef Laumann CDU/CSU................... 1161 C Dr. Maria Böhmer CDU/CSU............... 1162 A, 1167 B Heinz Schemken CDU/CSU............. 1163 B, 1170 A Konrad Gilges SPD........................... 1163 C, 1164 A Dr. Ilja Seifert PDS...................................... 1164 C Ulla Schmidt (Aachen) SPD................. 1165 A, 1166 B Anette Kramme SPD ....................................... 1167 D Johannes Singhammer CDU/CSU................... 1169 B Wolfgang Weiermann SPD ............................. 1170 D Dr. Irmgard Schwaetzer F.D.P..................... 1171 B Margot von Renesse SPD ............................ 1171 D Zusatztagesordnungspunkt 6:1171 D Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bun- desregierung zu dem Urteil des Bundes- verfassungsgerichts vom 19. Januar 1999 zur steuerlichen Behandlung von Kin- derbetreuungskosten und Haushalts- freibetrag bei Ehepaaren im Zusam- menhang mit der aktuellen Behandlung des Steuerentlastungsgesetzes und seiner haushalterischen Auswirkungen ............... 1173 A Dr. Barbara Höll PDS...................................... 1173 B Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF................................................................. 1174 B Hansgeorg Hauser (Rednitzhembach) CDU/CSU........................................................ 1175 D Klaus Wolfgang Müller (Kiel) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN............................................ 1176 D Gisela Frick F.D.P. .......................................... 1177 D Dr. Christine Bergmann, Bundesministerin BMFSFJ........................................................... 1179 A Hannelore Rönsch (Wiesbaden) CDU/CSU .... 1180 B Christine Scheel BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN................................................................. 1181 D Dr. Gregor Gysi PDS....................................... 1183 A Nicolette Kressl SPD ....................................... 1184 B II Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 17. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Januar 1999 Norbert Barthle CDU/CSU.............................. 1185 B Lydia Westrich SPD ........................................ 1186 C Jochen-Konrad Fromme CDU/CSU ................ 1187 B Ingrid Matthäus-Maier SPD............................. 1188 B Nächste Sitzung ............................................... 1189 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten ........... 1191 A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen..................................... 1192 A Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 17. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Januar 1999 1143 (A) (C) (B) (D) 17. Sitzung Bonn, Freitag, den 22. Januar 1999 Beginn: 9.00 Uhr
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    Druck: Bonner Universitäts-Buchdruckerei, 53113 Bonn 53003 Bonn, Telefon: 02 28/3 82 08 40, Telefax: 02 28/3 82 08 44 20 Bundespräsident Dr. Roman Herzog
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Barbara Höll


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (PDS)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)

    Herr Präsident! Meine Da-
    men und Herren! Kinder und Jugendliche sind in der
    Bundesrepublik Deutschland zu einem Armutsrisiko
    geworden. 3 Millionen Menschen leben von Sozialhilfe,
    davon sind rund ein Drittel – 1 Million – Kinder und Ju-
    gendliche. In den letzten Jahren ist es leider nicht gelun-
    gen, die grundgesetzliche Stellung von Kindern als
    Grundrechtsträgern und eigenständigen Rechtspersön-
    lichkeiten fester zu verankern. Wir haben dazu entspre-
    chende Gesetzentwürfe bereits in den letzten zwei Le-
    gislaturperioden eingebracht.

    Wir wissen natürlich, daß es für eine kinderfreundli-
    che Gesellschaft mehr als der materiellen Sicherstellung
    bedarf, aber es ist schon ein trauriges Zeichen, wenn erst
    Urteile des Bundesverfassungsgerichts die Politik dahin
    gehend treiben, daß der Gesetzgeber tätig wird. Ohne
    die Peitsche des Bundesverfassungsgerichts hat sich in
    den letzten Jahren nur sehr wenig getan.

    Das Bundesverfassungsgericht hatte klargestellt, daß
    das Existenzminimum von Kindern und Jugendlichen

    steuerfrei zu stellen ist. Mit dem Urteil vom 19. Januar
    wird diese Position untermauert. Das macht noch einmal
    deutlich, daß die materielle Sicherstellung des Exi-
    stenzminimums von Kindern keine Manövriermasse für
    die Politik ist und sein kann.


    (Beifall bei der PDS)

    Das Urteil enthält in mehrerlei Beziehung sehr inter-

    essante Aussagen. Als erstes zur Frage der Kinderbe-
    treuungskosten: Es ist klargestellt, daß die Betreuung
    von Kindern über den existentiellen Sachbedarf und den
    erwerbsbedingten Betreuungsbedarf hinaus prinzipiell
    eine Minderung der steuerlichen Leistungsfähigkeit der
    Eltern verursacht. Damit hat das Bundesverfassungsge-
    richt einen wesentlichen Denkschritt vollzogen.

    Inzwischen wird die Betreuung von Kindern nicht
    mehr ausschließlich in Abhängigkeit von der Berufstä-
    tigkeit gesehen. Das heißt, auch die Damen und Herren
    im Bundesverfassungsgericht haben die Änderung in der
    Realität zur Kenntnis genommen; denn es ist nicht mehr
    so, daß in einer intakten Familie einer, meistens der Va-
    ter, arbeitet und die Mutter zu Hause ist, um die Kinder
    zu betreuen. In diesem Zusammenhang begrüßen wir die
    Rechtsprechung eindeutig.

    Beim Haushaltsfreibetrag ist das schon etwas kompli-
    zierter; denn im Steuerrecht wurde der Haushaltsfreibe-
    trag eingeführt, um Alleinerziehenden einen Ausgleich
    für den ihnen entgangenen Steuervorteil durch das Ehe-
    gattensplitting, also die Tatsache, daß bei Verheirateten
    durch die gemeinsame steuerliche Veranlagung die
    Steuerbelastung gemindert wird, zu gewähren. Das Ur-
    teil des Bundesverfassungsgerichts sieht das etwas an-
    ders.

    Ich sage hier ganz klar für die PDS: Wir freuen uns
    über jede Mark, die auch verheiratete Eltern für ihre
    Kinder bekommen. Ich mache aber ganz deutlich, daß
    darin ein Problem besteht. Wir sind uns alle darüber im
    klaren, daß früher oder später Alleinerziehende klagen
    werden, weil sie dann wieder die Gleichbehandlung vom
    Bundesverfassungsgericht fordern werden.

    Wir sind deshalb an einem Punkt, wo wir uns als Po-
    litikerinnen und Politiker endlich der Frage stellen müs-
    sen, ob das Einkommensteuerrecht strukturell überhaupt
    in der Lage ist, die Prinzipien der Besteuerung nach der
    Leistungsfähigkeit und der sozialen Gerechtigkeit auf-
    rechtzuerhalten, und ob es möglich ist, auf diese Art und
    Weise das Leben mit Kindern zu erleichtern. Es ist nicht
    so. Wir wissen, daß die Frage der Individualbesteuerung
    nun wirklich mit voller Kraft auf der Tagesordnung
    steht.


    (Beifall bei der PDS)

    Die Individualbesteuerung ermöglicht dann auch, ei-

    nen ganz wesentlichen Schritt nach vorn zu tun auf der
    Grundlage der steuerlichen Freistellung des Existenzmi-
    nimums von Kindern. Das ist eine positive Anerkennung
    des Lebens mit Kindern. Alle Änderungen der letzten
    Jahre bezüglich des Haushaltsfreibetrages und der Erhö-
    hung des Kindergeldes hatten genau für die 1 Million
    Kinder und Jugendlichen, die von Sozialhilfe leben und
    die ich am Anfang meiner Rede erwähnte, keine Aus-

    Wolfgang Weiermann






    (B)



    (A) (C)



    (D)


    wirkungen; denn die Sozialhilfe wird immer mit dem
    Kindergeld gegengerechnet. Lassen Sie uns hier einen
    richtigen Schritt vorwärts tun! Gehen wir gemeinsam
    zur Individualbesteuerung über, bei einem Kindergeld,
    das wirklich die Existenz von Kindern sichert! Das wäre
    ein konsequenter Schritt.


    (Beifall bei der PDS)

    Hier muß ich Sie von der Koalition und der Regie-

    rung wirklich fragen: Wollen Sie die Peinlichkeit bege-
    hen und die Politik der alten Regierung fortsetzen und
    die jeweiligen Zeiträume des Bundesverfassungsge-
    richtsurteils bis zum letzten ausnutzen? Oder können wir
    nicht gemeinsam eine umfassende Gesetzesänderung
    hinsichtlich der existentiellen Steuerfreistellung für Kin-
    der und einer entsprechend positiven Kindergeldzahlung
    einleiten, die noch in diesem Jahr handhabbar wird be-
    züglich aller Kinder und Jugendlichen, die von Sozial-
    hilfe leben? Wir müssen tatsächlich Vorschläge wie die
    vom Bundesverband für Alleinerziehende aufgreifen
    und sie natürlich entsprechend in die jetzt beginnende
    Haushaltsberatung und die mittelfristige Finanzplanung
    einbringen.


    (Beifall bei der PDS)




Rede von Dr. Rudolf Seiters
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Ich gebe das Wort
der Parlamentarischen Staatssekretärin Frau Dr. Barbara
Hendricks.

D
  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Barbara Hendricks


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine
    Damen und Herren! Wir müssen uns heute leider mit ei-
    ner weiteren Erblast befassen, die uns die alte Regie-
    rungskoalition aus CDU/CSU und F.D.P. hinterlassen hat.


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der PDS)


    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem am
    19. Januar 1999 veröffentlichten Beschluß entschieden,
    daß die Regelungen des Einkommensteuergesetzes über
    den steuermindernden Abzug von Kinderbetreuungs-
    kosten und eines Haushaltsfreibetrages mit Art. 6 des
    Grundgesetzes unvereinbar sind. Die Entscheidungen
    des Bundesverfassungsgerichts sind für Fälle ergangen,
    in denen Eltern sich gegen die geltenden Regelungen
    zum Abzug von Kinderbetreuungskosten und zur Ge-
    währung eines Haushaltsfreibetrages gewendet haben.
    Das Bundesverfassungsgericht hat also die aus Ihrer Re-
    gierungszeit stammenden Regelungen für verfassungs-
    widrig erklärt, meine Damen und Herren von der Oppo-
    sition.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    Aber das ist nicht alles. Sie haben die hier vom Bun-
    desverfassungsgericht verworfenen Regelungen zum
    Abzug von Kinderbetreuungskosten auf Grund einer an-
    deren Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus
    1982 eingeführt. Jetzt hat Ihnen das Bundesverfassungs-
    gericht bescheinigt, daß Sie seine Entscheidung aus

    1982 trotz seines eindeutigen Auftrages nicht verfas-
    sungskonform umgesetzt haben.


    (Zurufe von der SPD: Sehr wahr! – So ist es! – Zuruf von der CDU/CSU: Weil wir für die Alleinerziehenden zuviel getan haben! Das möchte ich von Ihnen gern hören!)


    Sie haben damals ab 1984 den § 33 c Einkommen-
    steuergesetz – eine Regelung zum Abzug von Kinder-
    betreuungskosten für Alleinerziehende – eingeführt.
    Diese Regelung hat das Bundesverfassungsgericht nun-
    mehr als verfassungswidrig verworfen. Das gleiche gilt
    im übrigen für den Haushaltsfreibetrag, weil beide Vor-
    schriften letztlich dazu geführt haben, daß sich bei
    nichtehelichen Lebensgemeinschaften mit Kindern eine
    Bevorzugung gegenüber Ehegatten mit Kindern ergeben
    konnte. Dies ist mit dem im Grundgesetz verankerten
    besonderen Schutz von Ehe und Familie nicht vereinbar.
    Das hätte für eine christliche Volkspartei, deren damali-
    ger Vorsitzender die Familie stets im Munde führte, ei-
    gentlich einsichtig sein müssen.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der PDS)


    Aber Reden ist eben eines, und Tun ist ein anderes.
    Das Bundesverfassungsgericht hat den Gesetzgeber

    wegen Ihrer Untätigkeit jetzt verpflichtet, spätestens bis
    zum 1. Januar 2000 die Abziehbarkeit von Kinderbe-
    treuungskosten neu zu regeln. Andernfalls ist ab diesem
    Zeitpunkt in allen Fällen, in denen Steuerpflichtige für
    ein Kind einen Kinderfreibetrag oder Kindergeld erhal-
    ten, bei der Feststellung des zu versteuernden Einkom-
    mens ein Betrag von 4 000 DM vom Einkommen abzu-
    ziehen, zuzüglich 2 000 DM für jedes weitere Kind.

    Des weiteren wird der Gesetzgeber verpflichtet, bis
    spätestens 1. Januar 2002 die Abziehbarkeit des soge-
    nannten Haushaltsfreibetrags, der nach der Lesart des
    Bundesverfassunsgerichts den Erziehungsbedarf abzu-
    decken hat, neu zu regeln.

    Zwar hat das Bundesverfassungsgericht die genann-
    ten Regelungen – rückwirkend ab 1984 – als mit dem
    Grundgesetz nicht vereinbar erklärt. Gleichzeitig hat es
    aber bestimmt, daß diese Regelungen weiterhin anzu-
    wenden sind. Das gilt – wie schon an anderer Stelle aus-
    geführt – hinsichtlich der Kinderbetreuungskosten bis
    Dezember dieses Jahres und hinsichtlich des Haushalts-
    freibetrages bis 31. Dezember 2001. Finanzielle Aus-
    wirkungen ergeben sich also bereits ab dem Haushalts-
    jahr 2000, aber nicht für das laufende Jahr.

    In dem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, Herr
    Merz, daß Ihr Aufruf an die Familien, die noch nicht
    endgültig ergangenen Steuerbescheide als vorläufig er-
    klären zu lassen, Unfug ist. Die Regelungen haben keine
    Auswirkungen auf dieses Jahr.


    (Beifall bei der SPD)

    Dieser Aufruf verunsichert die Familien mehr, als es
    nötig wäre.


    (Detlev von Larcher [SPD]: Das war typisch Merz!)


    – Ja, ein Schnellschuß.

    Dr. Barbara Höll






    (A) (C)



    (B) (D)


    Die Bundesregierung begrüßt die Wegweisung des
    Bundesverfassungsgerichts. Sie entspricht unserem po-
    litischen Ziel einer steuerlichen Entlastung und damit
    einer Stärkung der Familien.

    Wir haben diese Forderungen schon während Ihrer
    Regierungszeit erhoben. Ich erinnere hier insbesondere
    an das Jahressteuergesetz 1996, mit dem die neuen Re-
    gelungen zum Kindergeld und Kinderfreibetrag einge-
    führt wurden. Damals haben wir vergeblich eine stärkere
    Erhöhung des Kindergeldes gefordert und im übrigen
    auch einen Entschließungsantrag zu den Kinderbetreu-
    ungskosten gestellt. Beides wurde von Ihnen abgelehnt.


    (Beifall bei der SPD – Detlev von Larcher [SPD]: „Neidkampagne“ wurde gesagt!)


    Wären Sie schon damals einige Schritte so gegangen,
    wie wir das in unserer Oppositionszeit wollten,


    (Zuruf von der CDU/CSU: Warum haben Sie das nicht gemacht?)


    so wäre der Nachholbedarf, den wir jetzt auf Grund des
    Verfassungsgerichtsurteils haben, nicht so groß.


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


    Wie ernst es uns mit der Forderung nach Nachbesse-
    rung war und ist – wir haben hier sofort gehandelt; Frau
    Kollegin Wülfing, Sie wissen das sehr wohl –, können
    Sie daraus ersehen, daß wir das Kindergeld für das erste
    und zweite Kind unmittelbar nach Übernahme der Re-
    gierungsverantwortung um jeweils 30 DM monatlich er-
    höht haben.


    (Hannelore Rönsch [Wiesbaden] [CDU/CSU]: Alles schon mal dagewesen!)


    Sie haben diese Forderung immer damit abgetan, daß es
    sich um eine sozialpolitische Wohltat handele, die nicht
    notwendig sei.


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


    Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht Ihnen eindeutig
    bescheinigt, daß Sie familienfeindliche Politik betrieben
    haben.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    Wir müssen jetzt die Versäumnisse ausbaden, die sich
    in den 16 Jahren Ihrer Regierungszeit angesammelt ha-
    ben.


    (Zuruf von der CDU/CSU: Nein, das müssen Sie nicht!)


    Wir stellen uns dieser Aufgabe mit Freude. Deshalb
    werden wir rechtzeitig einen Gesetzentwurf vorlegen,
    der die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts be-
    achtet und auch den haushaltspolitischen Notwendig-
    keiten Rechnung trägt.

    Die Aussagen über Steuermindereinnahmen von
    mehr als 20 Milliarden DM sind in diesem Zusammen-
    hang voreilig. Sie treten nur ein, wenn diese Regierung

    nichts täte, wenn sie das Aussitzen zur Methode erheben
    würde. Das allerdings war Ihr Stil. Er mußte das Verfas-
    sungsgericht provozieren. Wir werden so nicht handeln.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    Selbstverständlich, Herr Kollege Hauser, werden wir
    für unseren Gesetzentwurf auch die Ergebnisse eines
    Gutachtens des Ifo-Instituts von 1996 auswerten, das Sie
    zwar in Auftrag gegeben hatten, aber während Ihrer Re-
    gierungszeit – soweit ich weiß, auf Ihre ausdrückliche
    Weisung hin, Herr Kollege Hauser – unter Verschluß
    gehalten haben, und zwar ganz offensichtlich deshalb,
    weil in diesem Gutachten auf Ungereimtheiten bei der
    Besteuerung von Ehegatten und Alleinerziehenden hin-
    gewiesen wurde. Das allerdings paßte nicht in Ihr fi-
    nanzpolitisches Konzept. Es hätte in Ihr familienpoliti-
    sches Konzept passen müssen. Aber Sie haben Ihr im-
    mer vorgegebenes familienpolitisches Konzept über
    Bord geworfen, weil Sie nicht wußten, wie Sie finanz-
    politisch damit umgehen sollten. Das war das Problem.
    Deswegen gab es die Weisung, das Ifo-Gutachten nicht
    zu veröffentlichen. Wir haben die Freigabe des Gutach-
    tens veranlaßt.

    Der alten Bundesregierung und der sie tragenden
    ehemaligen Mehrheit in diesem Haus war auch durch
    solche Gutachten weder zu raten noch zu helfen. Skan-
    dalös an Ihrer Politik war und bleibt, daß Sie Familien
    und Kindern in unserem Land seit 1984 vorenthalten
    haben, was ihnen von Verfassungs wegen zugestanden
    hätte. Das werden wir ändern.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von der CDU/CSU: Was wollen Sie jetzt tun? Dazu haben Sie nichts gesagt!)