Rede:
ID1401705900

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 14/17 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 17. Sitzung Bonn, Freitag, den 22. Januar 1999 I n h a l t : Tagesordnungspunkt 10: Erste Beratung des von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse (Drucksache 14/280) ....................................................... 1143 A in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 5: Antrag der Fraktion der CDU/CSU Beschäftigung fördern – soziale Siche- rung verbessern – Flexibilisierung er- halten (Drucksache 14/290)....................... 1143 B Walter Riester, Bundesminister BMA ............. 1143 C Dr. Hermann Kues CDU/CSU......................... 1145 D Ulla Schmidt (Aachen) SPD ........................ 1146 C Dr. Thea Dückert BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN................................................................. 1148 A Dr. Irmgard Schwaetzer F.D.P......................... 1151 C Dr. Heidi Knake-Werner PDS ......................... 1153 C Silvia Schmidt (Eisleben) SPD ........................ 1155 B Julius Louven CDU/CSU................................. 1157 B Dr. Christine Bergmann, Bundesministerin BMFSFJ........................................................... 1159 C Karl-Josef Laumann CDU/CSU................... 1161 C Dr. Maria Böhmer CDU/CSU............... 1162 A, 1167 B Heinz Schemken CDU/CSU............. 1163 B, 1170 A Konrad Gilges SPD........................... 1163 C, 1164 A Dr. Ilja Seifert PDS...................................... 1164 C Ulla Schmidt (Aachen) SPD................. 1165 A, 1166 B Anette Kramme SPD ....................................... 1167 D Johannes Singhammer CDU/CSU................... 1169 B Wolfgang Weiermann SPD ............................. 1170 D Dr. Irmgard Schwaetzer F.D.P..................... 1171 B Margot von Renesse SPD ............................ 1171 D Zusatztagesordnungspunkt 6:1171 D Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bun- desregierung zu dem Urteil des Bundes- verfassungsgerichts vom 19. Januar 1999 zur steuerlichen Behandlung von Kin- derbetreuungskosten und Haushalts- freibetrag bei Ehepaaren im Zusam- menhang mit der aktuellen Behandlung des Steuerentlastungsgesetzes und seiner haushalterischen Auswirkungen ............... 1173 A Dr. Barbara Höll PDS...................................... 1173 B Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF................................................................. 1174 B Hansgeorg Hauser (Rednitzhembach) CDU/CSU........................................................ 1175 D Klaus Wolfgang Müller (Kiel) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN............................................ 1176 D Gisela Frick F.D.P. .......................................... 1177 D Dr. Christine Bergmann, Bundesministerin BMFSFJ........................................................... 1179 A Hannelore Rönsch (Wiesbaden) CDU/CSU .... 1180 B Christine Scheel BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN................................................................. 1181 D Dr. Gregor Gysi PDS....................................... 1183 A Nicolette Kressl SPD ....................................... 1184 B II Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 17. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Januar 1999 Norbert Barthle CDU/CSU.............................. 1185 B Lydia Westrich SPD ........................................ 1186 C Jochen-Konrad Fromme CDU/CSU ................ 1187 B Ingrid Matthäus-Maier SPD............................. 1188 B Nächste Sitzung ............................................... 1189 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten ........... 1191 A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen..................................... 1192 A Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 17. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Januar 1999 1143 (A) (C) (B) (D) 17. Sitzung Bonn, Freitag, den 22. Januar 1999 Beginn: 9.00 Uhr
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    Druck: Bonner Universitäts-Buchdruckerei, 53113 Bonn 53003 Bonn, Telefon: 02 28/3 82 08 40, Telefax: 02 28/3 82 08 44 20 Bundespräsident Dr. Roman Herzog
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Maria Böhmer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herzlichen Dank,
    Herr Präsident.

    Liebe Frau Schmidt, ich muß sagen: Aus jedem Ihrer
    Worte spricht das schlechte Gewissen gegenüber der
    vorliegenden Regelung. Ich kann mir gut vorstellen, wie
    es in Ihrem Inneren aussieht.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Diese Regelung zu unterschreiben erfordert schon viel
    Überwindung. So etwas hätte keine und keiner von uns
    unterschrieben.


    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Lachen bei der SPD – Konrad Gilges [SPD]: Sie haben doch etwas ganz anderes unterschrieben!)


    Das als einen Einstieg, als einen Schritt in die richtige
    Richtung zu bezeichnen ist schon mehr als kühn.

    Wir haben in der letzten Legislaturperiode – das ist
    im Hause bekannt – heftig um Regelungen im Bereich
    der Geringfügigkeit gerungen. Aber wir wollten ver-
    nünftige Regelungen, nicht solche Scheinlösungen wie
    die Ihren.


    (Zurufe von der SPD)

    – Vielleicht könnten Sie etwas aufmerksam sein.

    Sie sind an Ihren eigenen Worten und an den Kriteri-
    en, die Sie in der letzten Legislaturperiode aufgestellt
    haben, zu messen; das ist der entscheidende Punkt: Von
    diesen Kriterien und diesen Worten ist nichts, aber auch
    gar nichts übriggeblieben.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Beschämend finde ich, daß der Arbeitgeberbeitrag

    zur Sozialversicherung jetzt als die Lösung für die so-
    ziale Sicherung der Frauen bezeichnet wird. Das ist er
    nicht. Zum einen gibt es auch heute schon die Möglich-
    keit, freiwillige Beiträge zu leisten. So viel Neues ist al-
    so nicht daran. Zum anderen muß ganz klar gesagt wer-
    den: Das, was dabei herauskommt, sind Minilösungen.
    Deshalb verstehe ich jede Frau, die das nicht in An-
    spruch nimmt.

    Wir sind uns darüber einig, daß es letztendlich nicht
    darum geht, 7 DM mehr Rente zu bekommen. Es geht
    vielmehr um die Chance, mehr reguläre Teilzeitstellen
    für Frauen zu schaffen. Das wird aber durch die Fest-
    schreibung der Geringfügigkeitsgrenze auf 630 DM – im
    Osten wird diese Grenze sogar noch von 530 DM auf
    630 DM angehoben – verhindert. Sie müssen sich ein-
    mal vorstellen, wie viele Frauen in den neuen Bundes-
    ländern durch die neue gesetzliche Regelung seitens der
    Bundesregierung nun auf einen Schlag ihre bisherige so-
    zialversicherungsrechtliche Absicherung verlieren; sie
    fallen aus der Arbeitslosenversicherung heraus.


    (Zurufe von der SPD: Das stimmt doch gar nicht!)


    Wer dort nämlich bisher für ein Einkommen zwischen
    530 DM und 630 DM gearbeitet hat, wird jetzt durch die
    Anhebung der Grenze auf 630 DM von dieser Absiche-
    rung ausgeschlossen. Das finde ich schon bemerkens-
    wert.

    Das Ergebnis wird daher weniger reguläre Teilzeitar-
    beit sein; denn Teilzeitarbeit wird in einem Korridor bis
    1 400 DM absolut unattraktiv. Sie sollten etwas anderes
    auf den Tisch legen, über das man vernünftig reden
    kann.


    (Beifall bei der CDU/CSU)




Rede von Dr. Rudolf Seiters
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Nun gebe ich im
zweiten Anlauf der Kollegin Anette Kramme, SPD-
Fraktion, das Wort.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Anette Kramme


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Sehr geehrter Herr Präsi-
    dent! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Sehr geehrte

    Anette Kramme






    (B)



    (A) (C)



    (D)


    Frau Böhmer! Die Vergangenheit wird häufig durch den
    Weichzeichner wahrgenommen. Sie, die alte Bundesre-
    gierung, haben einen Koloß, ein Ungetüm auf dem Ar-
    beitsmarkt gefüttert, gehegt und wuchern lassen. Dieses
    Ungetüm ist das 630-DM-Arbeitsverhältnis.

    Eine ganz einfache Tatsache ist ursächlich für die
    Wucherung: Das 630-DM-Arbeitsverhältnis ist im Ver-
    gleich zum Normalarbeitsverhältnis ungerechtfertigt be-
    günstigt. Die Pauschalsteuer wird im Regelfall auf die
    Beschäftigten überwälzt. Sozialversicherungsabgaben
    sind nicht zu zahlen. Es handelt sich um Billigjobs.

    Die Marginalität dieser Arbeitsverhältnisse bewirkt
    selber noch einmal zusätzliche Benachteiligungen: Ar-
    beitnehmern und Arbeitnehmerinnen werden die ihnen
    zustehenden Rechte wie die Lohnfortzahlung und das
    Urlaubsentgelt vorenthalten. Die volkswirtschaftlichen
    und individuellen Wirkungen sind katastrophal: Die
    630-DM-Jobs beinhalten die Erosion der Finanzgrund-
    lagen der Sozialversicherung. Den Beschäftigten wird
    ein ausreichender sozialer und arbeitsrechtlicher Schutz
    vorenthalten. Der Mißbrauch ist der Weggefährte der
    bisherigen Regelung.


    (Beifall bei Abgeordneten der SPD)

    Die Dimension des Problems im Jahre 1999 macht

    Neuregelungen nicht einfach. 6 Millionen Arbeitsver-
    hältnisse von heute auf morgen der vollen Steuer- und
    Sozialversicherungspflicht zuzuführen würde massive
    Einschränkungen für viele Arbeitnehmerfamilien be-
    deuten. Dabei ist zu berücksichtigen: Eine große Zahl
    der geringfügigen Arbeitsverhältnisse sieht schlechthin
    unakzeptable Bruttolöhne vor. Wir haben dennoch einen
    angemessenen Weg gefunden.

    Wir werden ein weiteres Wahlkampfversprechen
    einlösen. Wir haben den Kündigungsschutz und die
    Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle wiederhergestellt.
    Wir haben die Scheinselbständigkeit bekämpft und da-
    mit fast 1 Million Menschen eine neue Perspektive in
    der Sozialversicherung gegeben. Jetzt gehen wir an die
    Umsetzung des zugesagten Versprechens, die 630-DM-
    Arbeitsverhältnisse in die Sozialversicherungspflicht zu-
    rückzuführen. Die rotgrüne Koalition handelt gemäß ih-
    ren Ankündigungen.

    Das Gesetz der Koalition wird dem Ungetüm der un-
    gesicherten 630-DM-Beschäftigung endgültig den Kopf
    abschlagen. Ich nenne hierzu fünf Punkte:

    Erstens. Unser Ziel war es, daß es keine Zwei-
    Klassen-Jobs mehr gibt. 630-DM-Jobs besitzen nicht
    länger eine finanzielle Attraktivität für die Unterneh-
    men. Durch die zwingend festgelegten Arbeitgeberbei-
    träge zur Renten- und Krankenversicherung in Höhe von
    22 Prozent wird das geringfügige Arbeitsverhältnis dem
    Normalarbeitsverhältnis weitgehend gleichgestellt. Wir
    gehen davon aus, daß durch diese Regelung eine weitere
    Zerstückelung von Arbeitsplätzen verhindert wird. Wir
    gehen weiter davon aus, daß wieder mehr Arbeitsplätze
    mit höherer Stundenzahl angeboten werden.


    (Beifall bei der SPD – Ernst Hinsken [CDU/CSU]: Das glauben Sie doch wohl selber nicht!)


    – Doch!

    Zweitens. Deshalb lassen wir es auch nicht länger zu,
    daß es neben einer Hauptbeschäftigung ein geringfügi-
    ges Arbeitsverhältnis ohne Sozialversicherungs- und
    Steuerpflicht gibt. Haupt- und Nebenbeschäftigungen
    werden addiert, so daß vollumfänglich alle Abgaben an-
    fallen. Es ist nämlich nicht einsichtig, daß eine zusätzli-
    che Arbeitsleistung auf der Basis eines geringfügigen
    Arbeitsverhältnisses bei den Sozialabgaben und bei der
    Steuer im Verhältnis beispielsweise zur Mehrarbeit fi-
    nanziell begünstigt wird.

    Drittens. In diesem Zusammenhang steht auch die
    dauerhafte Festschreibung der Geringfügigkeitsgrenze
    auf 630 DM. Es ist eine seit Jahren erhobene Forderung
    der SPD, die Geringfügigkeitsgrenze nicht länger anzu-
    heben.

    Viertens. Damit sind die Maßnahmen zur Eindäm-
    mung des Mißbrauchs der 630-DM-Jobs noch nicht er-
    schöpft. Wir geben den Betriebsräten ein gewichtiges
    und bedeutsames Instrumentarium an die Hand. Be-
    triebsräte müssen nicht mehr länger zuschauen, wie
    kontinuierlich Vollzeitarbeitsplätze in geringfügige Ar-
    beitsplätze umgewandelt werden. Betriebsräte können
    künftig nach § 99 des Betriebsverfassungsgesetzes die
    Zustimmung zur Einstellung von Arbeitskräften auf
    630-DM-Basis verweigern, wenn im Betrieb „kein aus-
    gewogenes Verhältnis von Arbeitsverhältnissen mit ei-
    ner geringfügigen Beschäftigung ... und sonstigen Ar-
    beitsverhältnissen gewährleistet ist“.


    (Beifall bei der SPD)

    Eine generelle Quotierungsregelung lehnen wir ab, da

    sie nur den Status quo in einzelnen Branchen festschrei-
    ben könnte. Es wäre im übrigen zu befürchten, daß viele
    Unternehmen diese Maximalquote als Zielquote verste-
    hen und die geringfügige Beschäftigung aufstocken
    würden. § 99 des Betriebsverfassungsgesetzes ermög-
    licht eine sachnahe Einigung zwischen den Betriebs-
    partnern.

    Fünftens. Wir werden es nicht länger zulassen, daß
    geringfügig Beschäftigte an einem Tag sie selbst, am
    nächsten Tag der Bruder und am übernächsten Tag die
    Oma sind. Wir holen die 630-DM-Arbeitsverhältnisse
    aus der Anonymität zurück. Alle geringfügigen Be-
    schäftigungsverhältnisse sind der Sozialversicherung
    von den Arbeitgebern zu melden und vor allen Dingen
    auf der Lohnsteuerkarte zu vermerken.


    (Beifall bei der SPD)

    Die Gemeinde teilt dem Finanzamt die Zahl der mit
    Steuerklasse VI ausgestellten Lohnsteuerkarten mit. Es
    besteht die Auskunftspflicht der Sozialversicherung.

    Liebe Kolleginnen und Kollegen, erstmals seit Ein-
    führung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse
    schaffen wir neuen sozialen Schutz.


    (Lachen bei der CDU/CSU)

    Erstmals können Frauen, die in geringfügigen Arbeits-
    verhältnissen beschäftigt sind, für die Versicherungs-
    pflicht in der Rentenversicherung optieren. Es wird
    nicht mehr so sein, daß Frauen ihr Leben lang arbeiten
    und keine Rente erhalten. Wie war es denn bisher? Es

    Anette Kramme






    (A) (C)



    (B) (D)


    gab viele Frauen, die immer zum Familieneinkommen
    beitragen mußten, ihr Leben lang gearbeitet und den-
    noch keine eigenen Rentenansprüche erworben haben.
    Darüber hinaus gibt es Hunderttausende von Frauen, die
    auf Grund ihrer Familienleistungen keine hinreichenden
    Beitragszeiten erwerben konnten. Diesen Frauen geben
    wir mit der neuen 630-DM-Regelung durch die freiwil-
    lige Zuzahlung die Chance, einen eigenständigen Ren-
    tenanspruch zu erwerben. Wir geben den Frauen damit
    auch ein Stück Würde zurück, die Sie von der
    CDU/CSU diesen Frauen vorenthalten haben.


    (Beifall bei der SPD)

    Künftig erlangen Frauen den vollständigen Schutz der

    Rentenversicherung, und das zu einem geringen, redu-
    zierten Beitragssatz. Das heißt, Sie können Rehabilitati-
    onsmaßnahmen, die Rente wegen Berufs- und Erwerbs-
    unfähigkeit und vorgezogene Altersrenten beziehen. Die
    Rentenberechnung erfolgt gegebenenfalls nach Mindest-
    einkommen.

    Erstmals werden geringfügig Beschäftigte mit dem
    neuen Nachweisgesetz Anspruch auf Dokumentation ih-
    rer Arbeitsbedingungen haben. Nach dem Nachweisge-
    setz muß der Arbeitgeber sie auch auf die Versiche-
    rungsmöglichkeit bei der Rentenversicherung hinweisen.

    Der Gesetzentwurf ist auch für die Sozialversiche-
    rung richtig: Die künftigen Mehreinnahmen der gesetz-
    lichen Rentenversicherung werden auf 2,85 Milliarden
    DM geschätzt, die der gesetzlichen Krankenversiche-
    rung auf 2,25 Milliarden DM.

    Abschließend folgendes: Die Bundesregierung wird
    dem Parlament bis zum 31. März 2003 über die Auswir-
    kungen dieses Gesetzes auf den Arbeitsmarkt, die Sozi-
    alversicherung und die öffentlichen Finanzen berichten.
    Wir werden uns nicht scheuen, erforderlichenfalls wei-
    tergehende Schritte in die Wege zu leiten.


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Wolfgang Zöller [CDU/CSU]: Das wird dringend notwendig sein!)