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    Plenarprotokoll 13/245 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 245. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 25. Juni 1998 Inhalt: Abweichung von den Richtlinien für die Fragestunde, für die Aktuelle Stunde sowie der Vereinbarung über die Befragung der Bundesregierung in der Sitzungswoche ab 31. August 1998 22823 A Erweiterung und Abwicklung der Tagesordnung 22823 A Zusatztagesordnungspunkt 9: Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Förderung der Beteiligung der Arbeitnehmer am Produktivvermögen und anderer Formen der Vermögensbildung der Arbeitnehmer (Drittes Vermögensbeteiligungsgesetz) (Drucksachen 13/ 10012, 13/10527, 13/10918, 13/11201) . 22823 D Tagesordnungspunkt 5 c: Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Erwin Marschewski, Wolfgang Zeitlmann und der Fraktion der CDU/CSU sowie des Abgeordneten Dr. Max Stadler und der Fraktion der F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesgrenzschutzgesetzes (Drucksachen 13/10790, 13/11159) 22824 A Manfred Kanther, Bundesminister BMI 22824 B Günter Graf (Friesoythe) SPD 22825 C Manfred Such BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 22826 B Dr. Max Stadler F D P. 22827 B Ulla Jelpke PDS 22828 B Wolfgang Zeitlmann CDU/CSU . . . 22829 A Hans-Peter Kemper SPD 22830 A Tagesordnungspunkt 8: Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes (Drucksachen 13/10155, 13/11172) 22831 C Wolfgang Lohmann (Lüdenscheid) CDU/ CSU 22831 C Brigitte Lange SPD 22832 D Andrea Fischer (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 22834 A Uwe Lühr F.D.P 22834 D Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 22835 D Dr. Heidi Knake-Werner PDS 22836 B Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast SPD . . 22837 B Horst Seehofer, Bundesminister BMG . 22838 A Andrea Fischer (Berlin) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 22838 D Namentliche Abstimmung 22839 C Ergebnis 22841 B Tagesordnungspunkt 19 n: Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung der Vorschriften über die repräsentative Wahlstatistik bei der Wahl zum Deutschen Bundestag und bei der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (Wahlstatistikaufhebungsgesetz) (Drucksachen 13/10533, 13/11157) 22839 C Zusatztagesordnungspunkt 10: Weitere abschließende Beratungen ohne Aussprache a) bis i) Sammelübersichten 370, 371, 372, 373, 374, 376, 378, 379 und 380 zu Petitionen (Drucksachen 13/11188, 13/11189, 13/11190, 13/11191, 13/11192, 13/11194, 13/11196, 13/11197 und 11198) . 22840 B Zusatztagesordnungspunkt 11: Weitere Überweisungen im vereinfachten Verfahren Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines ... Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes (Drucksache 13/10832) . . . 22841 A Tagesordnungspunkt 17: Debatte zur Einheit Deutschlands a) Unterrichtung durch die Bundesregierung Perspektivbericht der Bundesregierung „Vorrang für Aufbau Ost" (Drucksache 13/11073) 22843 C b) Unterrichtung durch die Bundesregierung Jahresbericht der Bundesregierung zum Stand der Deutschen Einheit 1998 (Drucksache 13/10823) 22843 D c) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Michael Luther, Gerhard Schulz (Leipzig), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Jürgen Türk, Paul K. Friedhoff und der Fraktion der F.D.P. Mangelnde Zahlungsmoral verbessern (Drucksachen 13/10794, 13/11166) . . 22843 D d) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft - zu dem Antrag der Abgeordneten Norbert Otto (Erfurt), Dr. Hermann Pohler, Gerhard Schulz (Leipzig) und der Fraktion der CDU/CSU sowie des Abgeordneten Jürgen Türk und der Fraktion der F.D.P. Absatzförderung für Produkte aus Ostdeutschland - zu dem Antrag der Abgeordneten Wolfgang Ilte, Ernst Bahr, Tilo Braune und weiterer Abgeordneter Absatzförderung für Produkte aus Ostdeutschland (Drucksachen 13/9385, 13/8080, 13/ 11167) 22844 A e) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft - zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. Wachstums- und Beschäftigungspolitik für die neuen Länder fortsetzen - zu dem Antrag der Abgeordneten Rolf Schwanitz, Anni Brandt-Elsweier, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Neuorientierung des wirtschaftlichen Aufbaukonzeptes für Ostdeutschland - zu dem Antrag der Gruppe der PDS Beschäftigungs- und bildungspolitisches Sofortprogramm für die neuen Bundesländer (Drucksachen 13/10821, 13/10436, 13/ 10290, 13/11165) 22844 B f) Große Anfrage der Gruppe der PDS Zur Lage in Ostdeutschland (Drucksachen 13/8369, 13/10809) 22844 B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 7: Antrag der Abgeordneten Sabine Kaspereit, Ernst Schwanhold, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Bekämpfung des Zahlungsverzuges im Handelsverkehr (Drucksache 13/11144) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 8: Antrag der Abgeordneten Werner Schulz (Berlin), Gerd Poppe, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Fortschritte beim Aufbau Ost durch politische Erneuerung (Drucksache 13/11161) 22844 C Dr.-Ing. Paul Krüger CDU/CSU 22844 C Rolf Schwanitz SPD 22846 D Werner Schulz (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 22850 B Jürgen Türk F.D.P 22853 A Dr. Gregor Gysi PDS . . 22854 B, 22877 B, 22886 B Dr. Helmut Kohl, Bundeskanzler 22857 B, 22879 D Rudolf Scharping SPD . . 22864 C, 22875 D, 22881 B Dr. Wolfgang Schäuble CDU/CSU 22868 B, 22876 B, 22878A, 22879 A Jörg-Otto Spiller SPD 22874 C Ingrid Matthäus-Maier SPD 22878 B Joschka Fischer (Frankfurt) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 22882 C Dr. Wolfgang Gerhardt F.D.P 22884 B Anke Fuchs (Köln) SPD 22887 C Nächste Sitzung 22890 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 22891* A Anlage 2 Erklärungen nach § 31 GO zur Abstimmung über den Entwurf eines ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesgrenzschutzgesetzes (Tagesordnungspunkt 5 c) Dr. Burkhard Hirsch FD P. 22891* C Sabine Leutheusser-Schnarrenberger F.D.P. 22892* A Anlage 3 Erklärungen nach § 31 GO zur Abstimmung über den Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes (Tagesordnungspunkt 8) Dr. Burkhard Hirsch F D P. 22892' B Christel Hanewinkel, Arne Fuhrmann, Bernd Reuter, Ulrike Mascher, Dr. Konstanze Wegner, Dr. Angelica Schwall-Düren, Berthold Wittich, Adelheid Tröscher, Uta Tietze-Stecher, Konrad Gilges, Uwe Hiksch, Gernot Erler, Christa Lörcher, Waltraud Lehn, Ulla Burchardt, Günter Rixe, Marlene Rupprecht, Angelika Graf (Rosenheim), Günter Oesinghaus, Uta Zapf, Helga Kühn-Mengel, Hildegard Wester, Adolf Ostertag, Detlev von Larcher, Klaus Barthel, Michael Müller (Düsseldorf), Horst Kubatschka (alle SPD) 22893* A Anlage 4 Erklärung nach 3 31 GO zur Abstimmung über den Entwurf eines Wahlstatistikaufhebungsgesetzes (Tagesordnungspunkt 19n) Maritta Böttcher PDS 22893* C Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Antje-Marie Steen (SPD) zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem Antrag: Anerkennung der deutschen Gebärdensprache und der Gehörlosen-Gemeinschaft (vgl. 244. Sitzung, Seite 22730 B) 22894* B Anlage 6 Auslastung von Kinderkureinrichtungen, insbesondere in den neuen Bundesländern, mit Patienten z. B. aus Polen und Tschechien MdlAnfr 13, 14 - Drs 13/11089 - Rosel Neuhäuser PDS SchrAntw PStSekr Dr. Heinrich L. Kolb BMWi 22895* B Anlage 7 Amtliche Mitteilungen 22895* C Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 245. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. Juni 1998 22823 245. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 25. Juni 1998 Beginn: 8.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Antretter, Robert SPD 25. 6. 98 * Bindig, Rudolf SPD 25. 6. 98 * Bläss, Petra PDS 25. 6. 98 Blunck, Lilo SPD 25. 6. 98 * Borchert, Jochen CDU/CSU 25. 6. 98 Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 25. 6. 98 * Carstensen (Nordstrand), CDU/CSU 25. 6. 98 Peter Harry Dempwolf, Gertrud CDU/CSU 25. 6. 98 Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 25. 6. 98 * Genscher, Hans-Dietrich F.D.P. 25. 6. 98 Dr. Gerhardt, Wolfgang F.D.P. 25. 6. 98 Horn, Erwin SPD 25. 6. 98 * Jäger, Renate SPD 25. 6. 98 Kraus, Rudolf CDU/CSU 25. 6. 98 Krautscheid, Andreas CDU/CSU 25. 6. 98 Kriedner, Arnulf CDU/CSU 25. 6. 98 Leidinger, Robert SPD 25. 6. 98 Maaß (Wilhelmshaven), CDU/CSU 25. 6. 98 * Erich Marten, Günter CDU/CSU 25. 6. 98 * Dr. Paziorek, Peter CDU/CSU 25. 6. 98 Dr. Probst, Albert CDU/CSU 25. 6. 98 Probst, Simone BÜNDNIS 25. 6. 98 90/DIE GRÜNEN Regenspurger, Otto CDU/CSU 25. 6. 98 Rennebach, Renate SPD 25. 6. 98 Rübenkönig, Gerhard SPD 25. 6. 98 Schaich-Walch, Gudrun SPD 25. 6. 98 Scheel, Christine BÜNDNIS 25. 6. 98 90/DIE GRÜNEN Schloten, Dieter SPD 25. 6. 98 * von Schmude, Michael CDU/CSU 25. 6. 98 * Schuhmann (Delitzsch), SPD 25. 6. 98 Richard Schwanhold, Ernst SPD 25. 6. 98 Terborg, Margitta SPD 25. 6. 98 * Teuchner, Jella SPD 25. 6. 98 Thiele, Carl-Ludwig F.D.P. 25. 6. 98 Türk, Jürgen F.D.P. 25. 6. 98 Zierer, Benno CDU/CSU 25. 6. 98 * * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Erklärungen nach § 31 GO zur Abstimmung über den Entwurf eines ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesgrenzschutzgesetzes (Tagesordnungspunkt 5 c) Dr. Burkhard Hirsch (F.D.P.): Dem Gesetzentwurf kann ich nicht zustimmen. Ich lehne ihn aus folgenden Gründen ab: 1. Die gegenwärtige Fassung des BGS-Gesetzes stammt vom 7. Juli 1997. Sie soll heute geändert werden, obwohl sie noch nicht einmal ein einziges Jahr in Kraft ist, und obwohl in diesem Jahr keine grundsätzlichen Neuigkeiten oder Neuerkenntnisse aufgetreten sind. Das eigentliche Ziel des Gesetzentwurfes ist nicht etwa die Lösung neuer Probleme bei der Grenzkontrolle. Es sollen vielmehr die allgemeinen Zuständigkeiten des BGS ausgedehnt und politischer Druck auf die Bundesländer ausgeübt werden, auch für ihre Landespolizeien die sogenannte „anlaßlose Personenkontrolle" einzuführen, die mit dem irreführenden Begriff „Schleierfahndung" bezeichnet wird. 2. Der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen vom 22. Juni 1998 zum bisherigen Entwurf bedeutet zwar eine gewisse Verbesserung gegenüber der ursprünglichen Fassung. Zwar soll die Personenkontrolle auf Bahnanlagen im gesamten Bundesgebiet ermöglicht werden. Es soll aber „auf Grund von Lageerkenntnissen oder grenzpolizeilicher Erfahrung anzunehmen" sein, daß die Bahnanlage zur unerlaubten Einreise genutzt wird. Für eine solche Annahme werden aber offensichtlich keinerlei Tatsachen gefordert, die eine solche Annahme rechtfertigen könnten. Das zeigt ein Vergleich mit § 23 Abs. 4 desselben Gesetzes. Es handelt sich also nicht etwa um eine ernsthafte, justitiable Einschränkung, sondern es bleibt in der polizeilichen Wirklichkeit bei der praktisch freien Entscheidung des Polizeibeamten, ob er einen Bürger kontrollieren will oder nicht. Das gilt insbesondere dann, wenn es sich um einen Bürger handelt, der nach seinem Äußeren ein Ausländer sein könnte. Es ist im übrigen weder aus dem Gesetz noch aus irgendwelchen sonstigen Rechtstatsachen erkennbar, warum die Rechte des BGS zur Identitätsfeststellung aus konkretem Anlaß gemäß § 23 BGS-Gesetz nicht ausreichen sollen. 3. Ich halte eine Regelung für verfassungwidrig, die es zuläßt, jeden beliebigen Bürger ohne äußeren tatsächlichen Anlaß als potentiellen Rechtsbrecher zu behandeln. Ich halte es für verfassungswidrig, dabei eine Diskriminierung ausländisch wirkender Bürger nicht nur in Kauf zu nehmen, sondern bewußt herbeizuführen. Ich halte es für verfassungswidrig, dem Bundesgrenzschutz allgemeine präventive Aufgaben im gesamten Inland zu übertragen, weil der Bundesgesetzgeber dafür keine verfassungsmäßige Kompetenz besitzt. 4. Ich lehne den Gesetzentwurf aber nicht nur aus diesen verfassungsrechtlichen Überlegungen ab. Je weiter sich die Tätigkeitsbereiche des Bundesgrenzschutzes und der jeweiligen Landespolizei überschneiden, um so schwieriger wird in der Wirklichkeit ihre Zusammenarbeit und urn so undurchsichtiger wird es für den Bürger, wer eigentlich was tun darf. Der immer weitere Ausbau der Zuständigkeiten des Bundesgrenzschutzes wird die Zusammenarbeit nicht erleichtern, sondern erschweren, und darum die Sicherheit in unserem Lande nicht fördern. Es ist im übrigen für die freiheitliche Substanz unserer Gesellschaft verheerend, wenn wir uns ohne zwingende Not gesetzgeberisch so verhalten, als ob der Belagerungszustand ausgerufen werden müßte. Das Preußische Polizeirecht von 1851 ist kein Vorbild für einen freiheitlichen Rechtsstaat, auch nicht im Vorfeld von Landtags- und Bundestagswahlen. Sabine Leutheusser-Schnarrenberg (F.D.P.): Ich stimme dem Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesgrenzschutzgesetzes nicht zu. Ich lehne ihn aus folgenden Gründen ab: Trotz der nach der Anhörung im Innenausschuß des Deutschen Bundestages vorgenommenen Änderungen habe ich erhebliche völkerrechtliche Bedenken wegen offensichtlichen Verstoßes gegen das Schengener Übereinkommen, das in diesem Umfang Kontrollen im Grenzstreifen der Schengen-Staaten durch Grenzschutzbeamte nicht mehr erlaubt. Will man generell mehr Kontrollen an Orten ermöglichen, an denen man illegal Eingereiste oder Kriminelle vermutet, muß man der Polizei diese Aufgaben auf Länderebene übertragen. Dies ist nicht die Aufgabe des Bundesgrenzschutzes. Die Mitteilung der Europäischen Kommission, die Mitgliedstaaten könnten Kontrollen überall auf ihrem Territorium ausüben, legitimiert nicht die Ausdehnung des Bundesgrenzschutzes, der die Außengrenzen zu sichern hat, sondern die Mitteilung stellt nur Selbstverständliches fest, nämlich daß die Polizeigesetze der Mitgliedstaaten zulässige Kontrollen und deren Voraussetzungen festlegen. Der Bundesgrenzschutz ist aber keine Bundespolizei. Werden in Schleswig-Holstein künftig nach diesem Gesetz Grenzschutzbeamte auf den Bahnhöfen, in Zügen, in 30-kmGrenzbereichen und nach Lageeinschätzung darüber hinaus tätig, gibt es kaum noch nicht kontrollierte Orte im Innern dieses Bundeslandes. Es wird offensichtlich, daß es sich nicht mehr um grenzbezogene Tätigkeiten handelt, und deshalb bestehen nach wie vor Bedenken gegen die Gesetzgebungskompetenz des Bundes. Der Gesetzentwurf insgesamt enthält Widersprüchlichkeiten zum geltenden Bundesgrenzschutzgesetz. Anlage 3 Erklärungen nach § 31 GO zur Abstimmung über den Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes (Tagesordnungspunkt 8) Dr. Burkhard Hirsch (F.D.P.): Dem Gesetzentwurf kann ich auch in der nun vorliegenden abgemilderten Fassung nicht zustimmen. Ich lehne ihn aus folgenden Gründen ab: 1. Der Gesetzentwurf will soziale Leistungen soweit absenken, wie „dies im Einzelfall nach den Umständen unabweisbar geboten ist". Die Verwaltung entscheidet allein, was der Flüchtling und seine Familie zu essen bekommen, ob und wann er medizinisch versorgt wird und ob er auch nur einen Pfennig zur Erfüllung der dringendsten Bedürfnisse bekommt. Es ist unwürdig, einen Menschen und seine Familie ausschließlich zum Objekt der Verwaltung zu machen und ihn ihrem Ermessen auszuliefern. Es ist auch unklug. Denn er wird versuchen, einen Asylantrag zu stellen, auch wenn er völlig aussichtslos ist, und wird versuchen, in die Schwarzarbeit auszuweichen. Eine gesetzliche Regelung dieser Art ließe sich allenfalls mit äußerster wirtschaftlicher Not noch entschuldigen. Der Gesetzgeber müßte eigentlich sagen, daß er in bestimmten Fällen die Sozialleistungen auf ein Viertel oder ein Zehntel des Existenzminimums reduziert. Das tut er nicht. Statt dessen überläßt er den Flüchtling und die Unannnehmlichkeiten des Einzelfalles der Entscheidung der Verwaltung. 2. Der Gesetzentwurf will mit der absoluten Leistungsbeschränkung den Willen von Menschen brechen, ohne zwingenden Grund in der Bundesrepublik bleiben zu können. Als Beispiel werden dafür diejenigen genannt, die ihre Ausweispapiere vernichten und ihre Identität verschleiern, um nicht abgeschoben werden zu können. Das klingt einleuchtend. Aber unabhängig von der Vorstellung der Verfasser geht der Gesetzentwurf in seinem Wortlaut darüber hinaus. Er erfaßt alle diejenigen, „bei denen aus von ihnen zu vertretenden Gründen aufenthaltsbeendende Maßnahmen nicht vollzogen werden können". Was heißt das? Der Gesetzentwurf erfaßt in seinem Wortlaut offenbar auch Flüchtlinge, deren Asylantrag abgelehnt wurde, die aber danach durch politische Betätigung in der Bundesrepublik einen sogenannten Nachfluchtgrund geschaffen haben, der sie bei einer Abschiebung in ihr Heimatland an Leib und Leben gefährden würde. Nach dem reinen Wortlaut des Gesetzes würde auch derjenige Flüchtling darunter fallen, der sich aktiv an einem Bürgerkrieg beteiligt hat und dann geflohen ist. Denn Bürgerkrieg und die aktive Teilnahme an ihm ist ein Asylgrund, und der Flüchtling hätte seine Abschiebungsprobleme selbst verschuldet. Möglicherweise bekommt der Flüchtling eine Duldung, aber die Absenkung der Leistung tritt natürlich während der gesamten Dauer des Verfahrens ein, in dem die Verwaltung überlegt und prüft, ob der Flüchtling geduldet werden muß. Der Gesetzentwurf erfaßt auch die Familienangehörigen des Flüchtlings, die gar keine andere Wahl haben, als ihm zu folgen. Ich zweifle also, ob wir mit der vorgelegten Fassung des Gesetzes tatsächlich nur Mißbrauchsfälle erfassen. In der Abschiebungshaft haben sich bisher mehr als 50 Menschen das Leben genommen. Waren das alles Mißbrauchsfälle? 3. Es ist nicht zu erkennen, warum ein Gesetzentwurf mit äußerster Eilbedürftigkeit behandelt wird, obwohl er erst zum 1. Januar 1999 in Kraft treten sollte. Die durch ihn zu erzielenden Ersparnisse konnten auch nicht andeutungsweise geschätzt werden. Nichts stünde im Wege, die bestehenden Probleme, belegte Mißbrauchsfälle in den kommenden Wochen sorgfältig mit den Vertretern des UNHCR, der Kirchen und der caritativen Organisationen zu besprechen und einen Gesetzentwurf sachgerecht zu formulieren, wenn er sich als notwendig erweisen sollte. Er könnte dann vor dem 14. Bundestag, der im Oktober dieses Jahres zusammentritt, noch rechtzeitig verabschiedet werden. Selbst der dann zusammentretende Bundestag hätte für eine Beratung noch mehr Zeit, als dem gegenwärtigen Bundestag eingeräumt wird. Die außerordentliche Dringlichkeit liegt also nicht in einem möglichen Einspareffekt begründet, sondern in anderen Überlegungen. Auch ich will keinen Mißbrauch fördern. Ich bin aber nicht bereit, ohne die Möglichkeit sorgfältigster Prüfung Menschen in äußerste Not zu stürzen. Christel Hanewinkel, Arne Fuhrmann, Bernd Reuter, Ulrike Mascher, Dr. Konstanze Wegner, Dr. Angelica Schwall-Düren, Berthold Wittich, Adelheid Tröscher, Uta Titze-Stecher, Konrad Gilges, Uwe Hiksch, Gernot Erler, Christa Lörcher, Waltraud Lehn, Ulla Burchardt, Günter Rixe, Marlene Rupprecht, Angelika Graf (Rosenheim), Günter Oesinghausen, Uta Zapf, Helga Kühn Mengel, Hildegard Wester, Adolf Ostertag, Detlev von Larcher, Klaus Barthel, Michael Müller (Düsseldorf), Horst Kubatschka (alle SPD): Wir lehnen den Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes ab. Bis zum Asylkompromiß erhielten alle bei uns lebenden Menschen, die sich nicht selbst versorgen konnten, Sozialhilfe. Damit soll ihnen nach § 1 BSHG korrespondierend mit Art. 1 Grundgesetz ein Leben in Würde ermöglicht werden. Mit dem Asylbewerberleistungsgesetz wurde 1993 erstmalig eine Unterscheidung zwischen der Menschenwürde von Deutschen und Ausländern getroffen. Seit dem 1. November 1993 erhielten Asylbewerber nur noch die um 20 Prozent gekürzte Sozialhilfe, vorrangig als Sachleistung. Was zuerst nur für 12 Monate gedacht war, wurde bei der ersten Änderung des Gesetzes 1997 auf 36 Monate verlängert. Der nun vorliegende Gesetzentwurf beinhaltet die völlige Abkehr vom Bedarfsdeckungsprinzip. Erstmalig gibt es die Möglichkeit, Asylbewerbern lebensnotwendige Leistungen zu entziehen, ohne daß sie abgeschoben werden. Die Formulierungen des Gesetzentwurfes lassen zudem weite Interpretationsspielräume zu. Der Kreis der Betroffenen bleibt ebenso unklar wie die in Zukunft zu zahlenden Leistungen. Die Sozialbehörden haben künftig die undankbare Aufgabe, festzustellen, wer nur nach Deutschland gekommen ist, um mißbräuchlich Leistungen zu kassieren, und wer eigenhändig seinen Paß vernichtet hat. Es ist zu befürchten, daß die Sozialämter bei knappen Kassen die Leistungen zum Lebensunterhalt und zur medizinischen Versorgung vollständig versagen, wenn unterstellt wird, die Betroffenen hätten sich in den Geltungsbereich des Gesetzes begeben, um Leistungen zu erlangen. Die unpräzise Bestimmung kennzeichnet auch den zweiten Ausschlußtatbestand, der Ausländer betrifft, deren Ausreise wegen von ihnen zu vertretender Gründe nicht vollzogen werden kann. Mit der Prüfung der Frage, ob der Betroffene das Nichtvorhandensein seines Passes selbst verschuldet hat, sind die Sozialbehörden schlicht überfordert. Was der vorliegende Gesetzentwurf bedeutet, macht die Stellungnahme des Menschenrechtsbeauftragten der Bundesärztekammer deutlich. Schon die bisherige Regelung, nach der nur akute Erkrankungen und Schmerzzustände behandelt werden dürfen, sei ethisch kaum zu vertreten. Die Formulierung des „unabweisbar Notwendigen" ist, weiß man oft erst am Ende der Diagnose, die es nun oft gar nicht mehr geben wird. Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO zur Abstimmung über den Entwurf eines Wahlstatistikaufhebungsgesetzes (Tagesordnungspunkt 19 n) Maritta Böttcher (PDS): Ich will kurz zu meinem Abstimmungsverhalten zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung über die endgültige Abschaffung der repräsentativen Wahlstatistik schon zur nächsten Bundestagswahl Stellung nehmen. Die Gruppe der PDS hat, wie die Fraktionen sicher auch, dringende Appelle von Wissenschaftlern erhalten, diesen Gesetzentwurf abzulehnen. Der Tenor aller Schreiben läßt sich so, wie ich es sehe, dahingehend zusammenfassen: Die repräsentative Wahlstatistik ist zur wissenschaftlichen Erforschung von Wahlen insbesondere an den staatlichen Universitäten dringend erforderlich. Ohne diese Forschung wäre es staatlichen Einrichtungen nicht möglich, wissenschaftlich validierbare Aussagen über das politische Verhalten der Bürgerinnen und Bürger, über das Verhältnis der Bürgerinnen und Bürger zur Politik überhaupt oder etwas über die Bedeutung sozialer Ungleichheiten und Ungerechtigkeiten für dieses Verhalten und Verhältnis zu machen. Die amtliche Wahlforschung dient somit fundamentalen Interessen des Staates und auch den Parteien. Überzeugt hat mich auch das Argument dieser Wissenschaftler, daß die Begründung der Abschaffung repräsentativer Wahlstatistik als Teil der Schaffung des schlanken Staates letztlich nichts anderes bedeutet, als die Durchführung einer - dann erheblich verkürzten - Wahlstatistik und Wahlforschung privaten Unternehmen vorzubehalten, wodurch die weitere Wahlforschung auch für die staatlichen Einrichtungen wie Universitäten so überteuert wird, daß für diese eine weitere Wahlforschung kaum noch möglich sein wird. Wir kennen solche Konsequenzen der Schaffung eines schlanken Staates auch für andere Bereiche, nicht zuletzt haben wir sie im krassen und ungerechten Sozialabbau der Bundesregierung zu sehen. Unsere Gruppe hat dennoch die Wissenschaftler noch einmal gebeten, insbesondere zu dem Argument ausführlicher Stellung zu nehmen, die repräsentative Wahlstatistik könne unter bestimmten Umständen die Ermittlung des Wahlverhaltens konkreter Wählerinnen und Wähler ermöglichen. Zu diesem Punkt waren sich alle Wissenschaftler, die uns geschrieben haben, darin einig, daß bereits in der jetzigen Praxis der repräsentativen Wahlstatistik eine solche Ermittlung des konkreten Wahlverhaltens einzelner Wählerinnen und Wähler unmöglich ist, daß sich diese Praxis durch konkrete Veränderungen im Gesetz nur weiter so bestimmen ließe, daß solche Gefahren völlig ausgeschlossen werden, etwa dadurch, daß Sonderauszählungen nicht in den entsprechenden Bezirken stattfinden und daß die repräsentative Wahlstatistik überhaupt nur in solchen Stimmbezirken durchgeführt wird, die mehr als 500 Wahlberechtigte aufweisen. Ich bin nach allem davon überzeugt, daß die Beseitigung der staatlichen repräsentativen Wahlstatistik allein mit dem Argument eines schlanken Staates geschehen soll, was letztendlich - ob Zweck oder nicht - die Wahlstatistik privatisiert und damit erheblich für wissenschaftliche Forschung und auch für die Parteien einschränkt. Ich lehne deshalb den Gesetzentwurf der Bundesregierung strikt ab. Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Antje-Marie Steen (SPD) zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem Antrag: Anerkennung der deutschen Gebärdensprache und der Gehörlosen-Gemeinschaft (vgl. 244. Sitzung, Seite 22 730 B) Seit 1988 besteht die Forderung des EU-Parlaments nach Anerkennung der Gebärdensprache als eigenständiger, vollwertiger Sprache. Danach wird gefordert, sie auf nationaler Ebene anzuerkennen, das Recht auf Benutzung ihrer Sprache den Gehörlosen zu bestätigen, den Beruf des Gebärdendolmetschers als vollwertigen Beruf anzuerkennen, Fernsehnachrichten, politische wie auch kulturelle Sendungen zu untertiteln oder in Gebärdensprache zu dolmetschen, Einrichtung von Gebärdensprachkursen, Ausarbeitung von Gebärden-Lexika zu unterstützen, Gehörlose an der sie betreffenden Politik zu beteiligen. Dieser Entschließungsantrag ist am 17. Juni 1988 einstimmig vom Europäischen Parlament angenommen worden. Die vorliegende Beschlußempfehlung kommt diesen Forderungen nach, es ist auch als politisches Signal überfällig, daß gehörlosen Menschen endlich die ihnen nach dem Art. 3 (3) GG zustehenden Bürgerrechte erfüllt werden. In der Bundesrepublik leben etwa 80 000 Gehörlose, die tagtäglich erfahren müssen, daß sie von Kommunikation, Bildung, autonomer Lebensführung, Informationen und weitgehend auch Berufstätigkeit ausgeschlossen sind. Mit dem Erwerb der Gebärdensprache wäre ein Teil der Ausgrenzungstatbestände korrigierbar, über Nachteilsausgleiche und Hilfen zur Selbsthilfe den Ansatz zur gleichberechtigten Teilhabe in der Gesellschaft und der besseren Informationen zu verbessern. Das Diskriminierungsverbot in Art. 3 (3) GG greift leider nicht so, wie es für die Anerkennung der Deutschen Gebärdensprache nötig wäre, da sich eine Verpflichtung des Staates zur Anerkennung nicht ableiten läßt. So die Aussage der Bundesregierung auf die große Anfrage 13/5595 (Grüne). So wie in vielen anderen Fällen, in denen es an der materiellen Ausgestaltung der entsprechenden Einzelgesetze im Sinne der Gleichstellung Behinderter mangelt, ist auch hier nur eine Verlängerung bzw. Anerkennung der Gebärdensprache im Rahmen eines Gesetzes möglich. Die Beschlußempfehlung ist also nur als konsequent und als notwendige Maßnahme zu begrüßen, wenn es der Deutsche Bundestag ernst meint mit der Ausfüllung des von der Verfassung geforderten Gleichbehandlungsgebotes. Schon seit geraumer Zeit hat die SPD-Fraktion Aktivitäten entwickelt, die neben der grundsätzlichen Forderung nach Anerkennung der Gebärdensprache auch auf die Ausformung eines Ausbildungsmodells für den Beruf der Gebärdendolmetscherin und des Gebärdendolmetschers und dem Einsatz von Gebärdendolmetschern im Deutschen Bundestag und bei allen Fernsehanstalten im Zusammenhang mit wichtigen Debatten drängen, und Anträge zur Früherkennung von Hörschäden bei Neugeborenen gestellt. Zu letzterem ist inzwischen auch ein positiver interfraktioneller Beschluß erfolgt. Der Bundesrat bzw. die Regierungschefs der Länder haben Initiativen ergriffen, die Anlaß zur Hoffnung geben, daß die Anerkennung der Gebärdensprache von ihnen aktiv unterstützt bzw. vorbereitet wird. Ich verweise auf das Ergebnisprotokoll der Ministerpräsidenten der Länder vom 18. März 1998 in Berlin. Gleichfalls weise ich auf ein Schreiben an den Ministerpräsidenten des Landes Baden-Württemberg als Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz, Herrn Erwin Teufel, hin, in dem die ASMK auf Beschlüsse der Kultusminister- und Finanzministerkonferenz Bezug nimmt und ebenfalls auf die Notwendigkeit der Anerkennung und der bundeseinheitlichen Regelung hinweist. Die Anerkennung der Gebärdensprache als eigene visuelle Sprache mit umfangreichem Vokabular und ausdifferenzierter Grammatik ist für Gehörlose ein wichtiger Schritt aus ihrer unfreiwilligen Isolation in unserer Gesellschaft und bildet die Brücke zur Integration und die notwendige Hilfe zur Kommunikation mit anderen Menschen, so bestätigt es auch die Bundesregierung in ihrem 4. Bericht über die Lage der Behinderten (13/9541) . Unser Beschluß heute unterstützt auch die Aktivitäten und Maßnahmen der Bundesländer, die bereits ihren festen Willen bekundet haben, die formelle An- erkennung der Deutschen Gebärdensprache zu vollziehen. Nun ist es möglich, dieses bundeseinheitlich zu regeln, um in jedem Bundesland die gleichen Voraussetzungen für den Erwerb der Sprache, aber auch für die Förderung und die Ausbildung von Gebärdendolmetschern voranzubringen. Wir alle wissen, daß Maßnahmen zur Prävention im Vordergrund stehen bleiben und alle Anstrengungen in der Frühförderung unternommen werden sollten, soweit wie möglich den Erwerb lautsprachlicher Kompetenz zu erreichen. Hier sind wir nach wie vor in der Pflicht, zur Erfüllung des Art. 3 GG alle Maßnahmen zu ergreifen, um Ausgrenzung und Isolation behinderter Menschen zu verhindern. Der vorliegende Antrag 13/9217 ist also die richtige Entscheidung, den Belangen gehörlosen und hörgeschädigten Menschen zu entsprechen und die bundeseinheitliche Anerkennung der Deutschen Gebärdensprache einzuleiten. Ich danke allen Kollegen und Kolleginnen der CDU/CSU, F.D.P. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für die Mitarbeiter und die Bereitschaft, mit der Zustimmung zur Beschlußempfehlung die ersten wichtigen Schritte zur Anerkennung der deutschen Gebärdensprache einleiten zu wollen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Heinrich L. Kolb auf die Fragen der Abgeordneten Rosel Neuhauser (PDS) (Drucksache 13/11089 Fragen 13 und 14): Gibt es Erkenntnisse oder Initiativen der Bundesregierung, die vorhandenen Kinderkureinrichtungen, besonders in den neuen Bundesländern, über Patienten aus den benachbarten Ländern (z. B. Polen und Tschechien) besser auszulasten? Mit welchen Versicherungsträgern gibt es dazu Vereinbarungen, und sind bei nicht Vorhandensein solcher Vereinbarungen Gespräche angedacht? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über Initiativen oder Vereinbarungen von Versicherungsträgern vor, die besonders in den neuen Bundesländern vorhandenen Kinderkureinrichtungen über Patienten aus den benachbarten Ländern (z. B. Polen und Tschechien) besser auszulasten. Die Kinderkureinrichtungen in den neuen Bundesländern befinden sich in privater bzw. gemeinnütziger Trägerschaft und akquirieren eigenständig ihr Patientenaufkommen. Das können auch ausländische Patienten sein, wenn die Kostenübernahme im einzelnen geklärt ist. Der Bundesregierung sind allerdings keine sozialleistungsrechtlichen internationalen Abkommen bekannt, die eine Kostenerstattung durch die zuständigen Versicherungen des Herkunftslandes für Rehabilitationsmaßnahmen regeln würden. Vor dem Hintergrund von Übernachtungsrückgängen im Bereich der Sozialpatienten bemühen sich demzufolge jetzt viele Kurkliniken verstärkt um private Gäste aus dem In- und Ausland. Die Bundesregierung begrüßt diese Initiativen und unterstützt zudem im Zusammenwirken mit den Gesundheits- und Tourismusverbänden eine mehrjährige Marketingkampagne im Ausland sowie ein Kuratorium zur Förderung deutscher Medizin- und Rehabilitationsleistungen. Ziel ist, die ausgezeichneten deutschen Gesundheitsdienstleistungen auf spezifischen Auslandsmärkten besser bekannt zu machen. Es steht allen Kliniken offen, sich an diesen Maßnahmen zu beteiligen, um mehr selbstzahlende private Gäste aus dem Ausland zu akquirieren. Anlage 7 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 727. Sitzung am 19. Juni 1998 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 Grundgesetz nicht zu stellen: - Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 39 GG) - Gesetz zur Umsetzung der EG-Einlagensicherungsrichtlinie und der EG-Anlegerentschädigungsrichtlinie - Gesetz zur Umwandlung der Deutschen Genossenschaftsbank (DG Bank-Umwandlungsgesetz) - Zweites Gesetz zur Änderung des Patentgesetzes und anderer Gesetze (2. PatGÄndG) - Neunzehntes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (19. BAföGÄndG) - Gesetz über die Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege und von Sterilisationsentscheidungen der ehemaligen Erbgesundheitsgerichte - Gesetz zu der Vereinbarung vom 19. Dezember 1995 zur Durchführung des Abkommens vom 8. Dezember 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über Soziale Sicherheit - Gesetz zu dem Abkommen vom 24. September 1997 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Slowenien über Soziale Sicherheit - Gesetz zu dem Abkommen vom 24. November 1997 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Kroatien über Soziale Sicherheit - Gesetz zu dem Abkommen vom 17. Dezember 1997 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Bulgarien über Soziale Sicherheit - Gesetz zu dem Abkommen vom 24. Oktober 1996 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Tschechischen Republik über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Umweltschutzes - Gesetz zu dem Protokoll vom 7. November 1996 zum Übereinkommen über die Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und anderen Stoffen von 1972 - Gesetz zur Ausführung des Protokolls vom 7. November 1996 zum Übereinkommen über die Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und anderen Stoffen von 1972 - Gesetz zu dem Abkommen vom 16. Juni 1995 zur Erhaltung der afrikanisch-eurasischen wandernden Wasservögel - Gesetz zu dem Zusatzabkommen vom 6. Oktober 1997 zu dem Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrags über die Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichtlich der im Königreich der Niederlande stationierten deutschen Truppen einschließlich des ergänzenden Protokolls und zu dem Abkommen vom 6. Oktober 1997 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Königreichs der Niederlande über die Rahmenbedingungen für das I. (Deutsch-Niederländische) Korps und dem Korps zugeordnete Truppenteile, Einrichtungen und Dienststellen (Gesetz zu dem Vertragswerk über die deutsch-niederländische militärische Zusammenarbeit) - Gesetz über eine Versorgungsrücklage des Bundes (Versorgungsrücklagegesetz- VersRücklG ) - Ausführungsgesetz zum Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichlung vom 3. Dezember 1997 - Gesetz zu dem Abkommen vom 26. November 1997 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Kasachstan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen - Gesetz zu den Verträgen vom 14. September 1994 des Weltpostvereins - Gesetz zu dem Vertrag vom 24. September 1996 über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen - Ausführungsgesetz zu dem Vertrag vom 24. September 1996 über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen - Gesetz zur Beschränkung der Haftung Minderjähriger (Minderjährigenhaftungsbeschränkungsgesetz - MHbeG) - Drittes Gesetz zur Änderung des Rechspflegergesetzes und anderer Gesetze - Gesetz zu dem Übereinkommen vom 29. November 1996 über den Beitritt der Republik Österreich, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden zu dem Übereinkommen von 1980 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht sowie zu dem Ersten und dem Zweiten Protokoll über die Auslegung des Übereinkommens durch den Gerichtshof - Gesetz zu dem Übereinkommen vom 29. November 1996 über den Beitritt der Republik Österreich, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden zum Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen sowie zum Protokoll betreffend die Auslegung dieses Übereinkommens durch den Gerichtshof Der Vorsitzende des folgenden Ausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Ausschuß für Wirtschaft - Unterrichtung durch die Bundesregierung Siebenundzwanzigster Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" für den Zeitraum 1998 bis 2001 (2002) - Drucksachen 13/9992, 13/10486 Nr. 1- - Unterrichtung durch die Bundesregierung Beschäftigungspolitischer Aktionsplan der Bundesrepublik Deutschland (April 1998) - Drucksache 13/10510 - Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EU-Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat. Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Drucksache 13/10263 Nr. 2.14 Drucksache 13/9819 Nr. 2.30 Drucksache 13/9819 Nr. 2.34 Drucksache 13/9819 Nr. 2.41 Drucksache 13/9819 Nr. 2.45 Drucksache 13/10588 Nr. 1.6 Drucksache 13/10588 Nr. 2.1 Drucksache 13/10588 Nr. 2.2 Drucksache 13/10588 Nr. 2.4 Drucksache 13/10588 Nr. 2.5 Drucksache 13/10588 Nr. 2.6 Drucksache 13/10588 Nr. 2.7 Drucksache 13/10588 Nr. 2.8 Drucksache 13/10588 Nr. 2.9 Drucksache 13/10588 Nr. 2.10 Drucksache 13/10588 Nr. 2.11 Drucksache 13/10588 Nr. 2.12 Drucksache 13/10588 Nr. 2.13 Drucksache 13/10588 Nr. 2.14 Drucksache 13/10588 Nr. 2.15 Drucksache 13/10588 Nr. 2.16 Drucksache 13/10588 Nr. 2.17 Drucksache 13/10588 Nr. 2.18 Drucksache 13/10588 Nr. 2.24 Drucksache 13/10588 Nr. 2.32 Drucksache 13/10588 Nr. 2.33 Drucksache 13/10588 Nr. 2.35 Drucksache 13/10588 Nr. 2.37 Drucksache 13/10588 Nr. 2.38 Drucksache 13/10588 Nr. 2.40 Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Drucksache 13/8615 Nr. 2.24
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Andrea Fischer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Herr Minister, es war in den Verhandlungen immer wieder die Rede davon, daß es einer Klarstellung bedürfe, daß das „unabweisbar Gebotene", wie Sie es gerade sagten, nicht zu einer Einschränkung der medizinischen Versorgung führt. Nun kennen wir ja den Änderungsantrag, der gestern im Innenausschuß eingebracht wurde und der ja eine auffällige Kürze hat. Dieser Änderungsantrag ist in den Gesetzentwurf eingegangen, über den wir heute abstimmen. Darin ist diese Klarstellung nicht enthalten. Müssen Sie nicht zugeben, daß unter diesen Umständen die Befürchtung berechtigt ist, daß die medizinische Versorgung, die ja auch jetzt schon sehr stark eingeschränkt ist, noch weiter eingeschränkt wird?

    (Wolfgang Zöller [CDU/CSU]: Wo ist sie denn eingeschränkt?)

    - Die ist doch laut Asylbewerberleistungsgesetz schon längst eingeschränkt.


Rede von Horst Seehofer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Diese Sache ist glasklar. Das steht in § 4 des Asylbewerberleistungsgesetzes, der nicht geändert wird. Daß er nicht geändert wird und daß die entgegengesetzten Behauptungen falsch und unwahr sind, hat die Koalition im Ausschußbericht noch einmal klargestellt.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Sie haben das heute wieder in Zweifel gezogen. Sie
könnten selbst zu dieser Klarstellung beitragen,

Bundesminister Horst Seehofer
wenn Sie nicht selbst pausenlos das Unrichtige und Unwahre in der Öffentlichkeit behaupten würden.

(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

Noch nicht geregelt haben wir in diesem Gesetz die Problematik illegaler Einreisen und des Aufenthalts von jemandem in der Bundesrepublik Deutschland, der ausreisepflichtig ist und auch tatsächlich ausreisen könnte. Darüber werden wir weiter im Gespräch bleiben und eine Lösung in der nächsten Legislaturperiode herbeiführen.
Meine Damen und Herren, die Bundesrepublik Deutschland gewährt Menschen, die schutzbedürftig sind, die um ihre Gesundheit oder gar ihr Leben fürchten müssen, Schutz. Kein Land in Europa hat mehr schutzbedürftige Menschen aufgenommen als die Bundesrepublik Deutschland. Dafür möchte ich auch einmal den Deutschen danken;

(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

denn das ist Ausdruck auch der Hilfsbereitschaft der deutschen Bevölkerung gegenüber Menschen, die schutzbedürftig sind und zu uns kommen. Wir werden die Akzeptanz in der deutschen Bevölkerung, Menschen zu helfen, die verfolgt sind und des Schutzes bedürfen, nur dann aufrechterhalten, wenn wir offensichtlichen Mißbrauch und Mitnahmeeffekte, die durch Rechtsmißbrauch herbeigeführt werden, vermeiden. Fehlentwicklungen im Sozialrecht, Rechtsmißbräuche, die Vermeidung der Feststellung der Identität schaden in Wirklichkeit den tatsächlich Schwachen in unserem Lande.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der F.D.P.)

Deshalb muß man den Mißbrauch abstellen und auf der anderen Seite die Humanität aufrechterhalten.
Dieses Gesetz ist eine gute Verbindung zwischen der humanen Hilfe gegenüber Verfolgten auf der einen Seite und der Bekämpfung des Mißbrauchs auf der anderen Seite. Deshalb bitte ich Sie um Ihre Zustimmung.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der F.D.P.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Rita Süssmuth


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren, ich schließe die Aussprache.
    Es liegen schriftliche Erklärungen zur Abstimmung gemäß § 31 unserer Geschäftsordnung von Frau Kollegin Hanewinckel mit 28 weiteren Kolleginnen und Kollegen aus der SPD und ferner des Kollegen Dr. Burkhard Hirsch vor.*)
    Wir kommen zur Abstimmung über den vom Bundesrat eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes, Drucksachen 13/10155 und 13/11172. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Ausschußfassung zustimmen wollen, um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der CDU/CSU, erheblichen Teilen der
    *) Anlage 3
    SPD und der F.D.P. bei Gegenstimmen von Bündnis 90/Die Grünen und PDS sowie von Abgeordneten der SPD und des Abgeordneten Hirsch und bei Enthaltungen von Abgeordneten der SPD angenommen.
    Wir kommen zur
    dritten Beratung
    und Schlußabstimmung. Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen verlangt namentliche Abstimmung. Ich bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, die vorgesehenen Plätze einzunehmen. - Sind alle Urnen besetzt? - Das ist der Fall. Ich eröffne die Abstimmung.
    Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stimme nicht abgegeben hat? - Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Abstimmung.
    Ich bitte die Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen. Das Ergebnis der Abstimmung wird Ihnen später bekanntgegeben. ) Wir setzen die Beratungen fort.
    Ich rufe Tagesordnungspunkt 19n auf:
    Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung der Vorschriften über die repräsentative Wahlstatistik bei der Wahl zum Deutschen Bundestag und bei der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland

    (Wahlstatistikaufhebungsgesetz - WStatAufhG) - Drucksache 13/10533 -


    (Erste Beratung 233. Sitzung)

    Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses (4. Ausschuß)

    - Drucksache 13/11157 - Berichterstattung:
    Abgeordnete Erwin Marschewski Dieter Wiefelspütz
    Cem Özdemir
    Dr. Max Stadler
    Ulla Jelpke
    Der Innenausschuß empfiehlt auf Drucksache 13/ 11157, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen. Es liegt ein Änderungsantrag der Fraktionen der CSU und F.D.P. vor, über den wir zunächst abstimmen.
    Bevor wir aber abstimmen, hat Frau Abgeordnete Dr. Enkelmann um das Wort zu einer persönlichen Erklärung nach § 31 der Geschäftsordnung gebeten. - Sie ist nicht da.
    Ich komme jetzt zur Abstimmung. Wer stimmt für den Änderungsantrag auf Drucksache 13/11187? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? -
    Damit ist der Änderungsantrag mit den Stimmen der CDU/CSU und der F.D.P. bei Gegenstimmen der
    *) Seite 22841 B

    Präsidentin Dr. Rita Süssmuth
    SPD, des Bündnisses 90/Die Grünen und der PDS angenommen.
    Ich bitte nun diejenigen, die dem Gesetzentwurf mit der soeben beschlossenen Änderung zustimmen wollen, um das Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Der Gesetzentwurf ist damit in zweiter Beratung mit den Stimmen der CDU/CSU und der F.D.P. bei Gegenstimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und PDS angenommen.
    Die Fraktionen der CDU/CSU und der F.D.P. haben fristgerecht beantragt, trotz der angenommenen Änderung unmittelbar in die dritte Beratung einzutreten. Ich lasse jetzt über diesen Geschäftsordnungsantrag abstimmen. Wer stimmt für den Antrag, jetzt unmittelbar in die dritte Beratung einzutreten? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Der Antrag ist mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und F.D.P. gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen und PDS angenommen. Damit ist die erforderliche Mehrheit erreicht.
    Damit kommen wir zur
    dritten Beratung
    und Schlußabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Damit ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen von CDU/ CSU, F.D.P. gegen die Stimmen von SPD, Bündnis 90/ Die Grünen und PDS angenommen.
    Wir kommen zu den Zusatzpunkten 10a bis 10i. Es handelt sich um die Abstimmungen über Beschlußempfehlungen des Petitionsausschusses, zu denen keine Aussprache vorgesehen ist.
    Zusatzpunkt 10 a:
    Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses (2. Ausschuß)

    Sammelübersicht 370 zu Petitionen - Drucksache 13/11188 -
    Wer stimmt dafür? - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich? - Damit ist die Sammelübersicht 370 mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und F.D.P. bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen und PDS angenommen.
    Zusatzpunkt 10b:
    Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses (2. Ausschuß)

    Sammelübersicht 371 zu Petitionen
    - Drucksache 13/11189 –
    Wer stimmt dafür? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit ist die Sammelübersicht 371 einstimmig angenommen.
    Zusatzpunkt 10 c:
    Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses (2. Ausschuß)

    Sammelübersicht 372 zu Petitionen
    - Drucksache 13/11190 -
    Wer stimmt dafür? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit ist die Sammelübersicht 372 mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und F.D.P. bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen und PDS angenommen.
    Zusatzpunkt 10d:
    Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses (2. Ausschuß)

    Sammelübersicht 373 zu Petitionen
    - Drucksache 13/11191-
    Wer stimmt dafür? - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich? - Damit ist die Sammelübersicht 373 mit den Stimmen von CDU/CSU und F.D.P. bei Gegenstimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen und bei Enthaltung der PDS angenommen.
    Zusatzpunkt 10e:
    Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses (2. Ausschuß)

    Sammelübersicht 374 zu Petitionen - Drucksache 13/11192 -
    Wer stimmt dafür? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit ist die Sammelübersicht 374 mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und F.D.P. gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen und PDS angenommen.
    Tagesordnungspunkt 10 f:
    Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses (2. Ausschuß)

    Sammelübersicht 376 zu Petitionen
    - Drucksache 13/11194 -
    Wer stimmt dafür? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Die Sammelübersicht 376 ist mit den Stimmen von CDU/CSU und F.D.P. bei Gegenstimmen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und PDS angenommen.
    Tagesordnungspunkt 10 g:
    Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses (2. Ausschuß)

    Sammelübersicht 378 zu Petitionen
    - Drucksache 13/11196 -
    Wer stimmt dafür? Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit ist die Sammelübersicht 378 mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und F.D.P. gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen und PDS angenommen.
    Tagesordnungspunkt 10h:
    Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses (2. Ausschuß)

    Sammelübersicht 379 zu Petitionen - Drucksache 13/11197 -
    Wer stimmt dafür? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit ist die Sammelübersicht 379 mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, F.D.P. und PDS gegen

    Präsidentin Dr. Rita Süssmuth
    die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen angenommen.
    Tagesordnungspunkt 10 i:
    Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses (2. Ausschuß)

    Sammelübersicht 380 zu Petitionen - Drucksache 13/11198-
    Wer stimmt dafür? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit ist die Sammelübersicht 380 mit den Stimmen von CDU/CSU und F.D.P. bei Enthaltung der SPD gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen und PDS angenommen.
    Ich rufe den Zusatzpunkt 11 auf:
    Weitere Überweisungen im vereinfachten Verfahren

    (Ergänzung zu TOP 18)

    Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines ... Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes
    - Drucksache 13/10832 -
    Überweisungsvorschlag: Ausschuß für Verkehr
    Interfraktionell wird vorgeschlagen, die Vorlage an den in der Tagesordnung aufgeführten Ausschuß zu überweisen. - Sind Sie damit einverstanden? - Dann ist die Überweisung so beschlossen.
    Mir ist eben das von den Schriftführerinnen und Schriftführern ermittelte Ergebnis der namentlichen Abstimmung mitgeteilt worden. Abgegebene Stimmen: 606. Mit Ja haben gestimmt: 472, mit Nein haben gestimmt: 107, Enthaltungen: 27. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen.
    Endgültiges Ergebnis
    Abgegebene Stimmen: 605; davon
    ja: 471
    nein: 107
    enthalten: 27
    Ja
    CDU/CSU
    Ulrich Adam
    Peter Altmaier
    Anneliese Augustin Jürgen Augustinowitz Dietrich Austermann Heinz-Günter Bargfrede Franz Peter Basten
    Dr. Wolf Bauer
    Brigitte Baumeister Meinrad Belle
    Dr. Sabine Bergmann-Pohl Hans-Dirk Bierling
    Dr. Joseph-Theodor Blank Renate Blank
    Dr. Heribert Blens Peter Bleser
    Dr. Norbert Blüm Friedrich Bohl
    Dr. Maria Böhmer
    Wolfgang Börnsen (Bönstrup) Wolfgang Bosbach
    Dr. Wolfgang Bötsch Klaus Brähmig
    Rudolf Braun (Auerbach) Paul Breuer
    Monika Brudlewsky Georg Brunnhuber Hartmut Büttner

    (Schönebeck)

    Dankward Buwitt
    Manfred Carstens (Emstek) Wolfgang Dehnel
    Hubert Deittert
    Gertrud Dempwolf Albert Deß
    Renate Diemers Wilhelm Dietzel Werner Dörflinger Hansjürgen Doss Dr. Alfred Dregger Maria Eichhorn
    Wolfgang Engelmann Rainer Eppelmann Heinz Dieter Eßmann Horst Eylmann
    Anke Eymer
    Ilse Falk
    Jochen Feilcke
    Ulf Fink
    Dirk Fischer (Hamburg) Klaus Francke (Hamburg) Dr. Gerhard Friedrich Erich G. Fritz Hans-Joachim Fuchtel Michaela Geiger
    Norbert Geis
    Dr. Heiner Geißler Michael Glos
    Wilma Glücklich
    Dr. Reinhard Göhner Peter Götz
    Dr. Wolfgang Götzer Joachim Gres
    Kurt-Dieter Grill Wolfgang Gröbl Hermann Gröhe Claus-Peter Grotz Manfred Grund
    Horst Günther (Duisburg) Carl-Detlev Freiherr von Hammerstein
    Gottfried Haschke

    (Großhennersdorf) Gerda Hasselfeldt

    Otto Hauser (Esslingen) Hansgeorg Hauser

    (Rednitzhembach) Klaus-Jürgen Hedrich Helmut Heiderich Manfred Heise

    Detlef Helling
    Dr. Renate Hellwig Ernst Hinsken
    Peter Hintze
    Elke Holzapfel
    Dr. Karl-Heinz Hornhues Siegfried Hornung Joachim Hörster
    Hubert Hüppe
    Peter Jacoby
    Susanne Jaffke
    Georg Janovsky Helmut Jawurek Dr. Dionys Jobst Dr.-Ing. Rainer Jork
    Michael Jung (Limburg) Ulrich Junghanns
    Dr. Egon Jüttner Dr. Harald Kahl Bartholomäus Kalb Steffen Kampeter
    Dr.-Ing. Dietmar Kansy Manfred Kanther Irmgard Karwatzki Volker Kauder
    Peter Keller
    Eckart von Klaeden Dr. Bernd Klaußner Ulrich Klinkert
    Hans-Ulrich Köhler (Hainspitz)

    Manfred Kolbe
    Norbert Königshofen Eva-Maria Kors
    Hartmut Koschyk Manfred Koslowski Thomas Kossendey Annegret KrampKarrenbauer
    Wolfgang Krause (Dessau) Arnulf Kriedner Heinz-Jürgen Kronberg
    Dr.-Ing. Paul Krüger Reiner Krziskewitz Dr. Hermann Kues Werner Kuhn
    Dr. Karl A. Lamers

    (Heidelberg)

    Karl Lamers
    Dr. Norbert Lammert Helmut Lamp
    Armin Laschet
    Herbert Lattmann Dr. Paul Laufs
    Karl-Josef Laumann Vera Lengsfeld
    Werner Lensing Christian Lenzer Peter Letzgus
    Editha Limbach Eduard Lintner
    Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach)

    Wolfgang Lohmann (Lüdenscheid) Julius Louven
    Sigrun Löwisch Heinrich Lummer Dr. Michael Luther Dr. Dietrich Mahlo Erwin Marschewski Dr. Martin Mayer

    (Siegertsbrunn) Wolfgang Meckelburg Rudolf Meinl

    Dr. Michael Meister Dr. Angela Merkel Friedrich Merz
    Rudolf Meyer (Winsen) Hans Michelbach Meinolf Michels
    Dr. Gerd Müller
    Elmar Müller (Kirchheim) Engelbert Nelle
    Bernd Neumann (Bremen) Johannes Nitsch
    Claudia Nolte
    Dr. Rolf Olderog Friedhelm Ost
    Eduard Oswald Norbert Otto (Erfurt) Dr. Gerhard Päselt Ulrich Petzold
    Anton Pfeifer
    Angelika Pfeiffer Dr. Gero Pfennig
    Dr. Friedbert Pflüger Beatrix Philipp
    Dr. Winfried Pinger Ronald Pofalla
    Dr. Hermann Pohler Ruprecht Polenz Marlies Pretzlaff
    Dr. Bernd Protzner Dieter Pützhofen Thomas Rachel
    Hans Raidel
    Dr. Peter Ramsauer Rolf Rau
    Helmut Rauber
    Christa Reichard (Dresden) Klaus Dieter Reichardt (Mannheim)
    Dr. Bertold Reinartz Erika Reinhardt Hans-Peter Repnik Roland Richter
    Dr. Norbert Rieder

    Präsidentin Dr. Rita Süssmuth Dr. Erich Riedl (München) Klaus Riegert
    Dr. Heinz Riesenhuber
    Franz Romer Hannelore Rönsch

    (Wiesbaden) Heinrich-Wilhelm Ronsöhr Dr. Klaus Rose

    Kurt J. Rossmanith Adolf Roth (Gießen)

    Norbert Röttgen Dr. Christian Ruck Volker Rühe
    Dr. Jürgen Rüttgers
    Roland Sauer (Stuttgart) Ortrun Schätzle
    Dr. Wolfgang Schäuble Hartmut Schauerte
    Heinz Schemken Karl-Heinz Scherhag Gerhard Scheu Norbert Schindler Dietmar Schlee Ulrich Schmalz
    Christian Schmidt (Fürth) Dr.-Ing. Joachim Schmidt

    (Halsbrücke)

    Andreas Schmidt (Mülheim) Hans-Otto Schmiedeberg Hans Peter Schmitz

    (Baesweiler)

    Birgit Schnieber-Jastram
    Dr. Andreas Schockenhoff Dr. Rupert Scholz Reinhard Freiherr von
    Schorlemer
    Dr. Erika Schuchardt Wolfgang Schulhoff
    Dr. Dieter Schulte

    (Schwäbisch Gmünd) Gerhard Schulz (Leipzig) Frederick Schulze


    (Sangerhausen) Diethard Schütze (Berlin) Clemens Schwalbe

    Dr. Christian Schwarz-Schilling
    Wilhelm Josef Sebastian Horst Seehofer
    Marion Seib
    Wilfried Seibel Heinz-Georg Seiffert
    Rudolf Seiters Johannes Selle Bernd Siebert Jürgen Sikora
    Johannes Singhammer Bärbel Sothmann Margarete Späte Karl-Dieter Spranger Wolfgang Steiger Erika Steinbach
    Dr. Wolfgang Freiherr von
    Stetten
    Dr. Gerhard Stoltenberg Andreas Storm
    Max Straubinger Matthäus Strebl Michael Stübgen Egon Susset
    Dr. Rita Süssmuth Michael Teiser
    Dr. Susanne Tiemann Gottfried Tröger
    Dr. Klaus-Dieter Uelhoff Gunnar Uldall
    Wolfgang Vogt (Düren) Dr. Horst Waffenschmidt Dr. Theodor Waigel
    Alois Graf von Waldburg-Zeil Dr. Jürgen Warnke
    Kersten Wetzel
    Hans-Otto Wilhelm (Mainz) Gert Willner
    Bernd Wilz
    Willy Wimmer (Neuss) Matthias Wissmann Dagmar Wöhrl
    Michael Wonneberger Elke Wülfing
    Peter Kurt Würzbach Cornelia Yzer
    Wolfgang Zeitlmann Wolfgang Zöller
    SPD
    Britte Adler Gerd Andres Erst Bahr
    Doris Barnett Gerd Bauer Wolfgang Behrendt
    Hans Berger
    Friedhelm Julius Beucher Anni Brandt-Elsweier
    Tilo Braune
    Dr. Eberhard Brecht
    Dr. Michael Bürsch
    Hans Martin Bury
    Hans Büttner (Ingolstadt) Marion Caspers-Merk Wolf-Michael Catenhusen Christel Deichmann
    Karl Diller Peter Dreßen Ludwig Eich Annette Faße Elke Ferner
    Lothar Fischer (Homburg) Gabriele Fograscher
    Iris Follak
    Norbert Formanski
    Dagmar Freitag
    Anke Fuchs (Köln)

    Monika Ganseforth
    Iris Gleicke Uwe Göliner
    Günter Graf (Friesoythe) Dieter Grasedieck
    Achim Großmann Hans-Joachim Hacker
    Klaus Hagemann
    Manfred Hampel
    Alfred Hartenbach
    Dr. Liesel Hartenstein
    Klaus Hasenfratz
    Dr. Ingomar Hauchler
    Jens Heinzig Dieter Heistermann
    Rolf Hempelmann
    Dr. Barbara Hendricks Monika Heubaum
    Reinhold Hiller (Lübeck) Stephan Hilsberg
    Gerd Höfer
    Jelena Hoffmann (Chemnitz) Frank Hofmann (Volkach) Eike Hovermann
    Lothar Ibrügger
    Brunhilde Irber
    Renate Jäger Jann-Peter Janssen
    Dr. Uwe Jens
    Volker Jung (Düsseldorf) Sabine Kaspereit Susanne Kastner
    Ernst Kastning Hans-Peter Kemper
    Klaus Kirschner Marianne Klappert Hans-Ulrich Klose
    Dr. Hans-Hinrich Knaape Walter Kolbow
    Fritz Rudolf Körper
    Nicolette Kressl Volker Kröning Thomas Krüger Eckart Kuhlwein Konrad Kunick Dr. Uwe Küster Werner Labsch Brigitte Lange Klaus Lennartz
    Klaus Lohmann (Witten) Dieter Maaß (Herne) Winfried Mante
    Dorle Marx
    Christoph Matschie
    Ingrid Matthäus-Maier Ulrike Mehl
    Herbert Meißner
    Dr. Jürgen Meyer (Ulm) Ursula Mogg
    Jutta Müller (Völklingen) Christian Müller (Zittau) Volker Neumann (Bramsche) Gerhard Neumann (Gotha) Dr. Edith Niehuis
    Dr. Rolf Niese Leyla Onur
    Manfred Opel Kurt Palis
    Albrecht Papenroth
    Dr. Willfried Penner
    Dr. Martin Pfaff Georg Pfannenstein
    Dr. Eckhart Pick Joachim Poß
    Rudolf Purps
    Karin Rehbock-Zureich Margot von Renesse
    Dr. Edelbert Richter Reinhold Robbe Dieter Schanz Rudolf Scharping Bernd Scheelen Siegfried Scheffler Horst Schild
    Otto Schily
    Ulla Schmidt (Aachen) Wilhelm Schmidt (Salzgitter) Regina Schmidt-Zadel
    Dr. Emil Schnell Walter Schöler Gisela Schröter
    Dr. Mathias Schubert Brigitte Schulte (Hameln) Reinhard Schultz

    (Everswinkel) Volkmar Schultz (Köln)

    Ilse Schumann
    Dr. R. Werner Schuster Dietmar Schütz (Oldenburg) Ernst Schwanhold
    Rolf Schwanitz Bodo Seidenthal
    Lisa Seuster
    Horst Sielaff
    Erika Simm
    Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast Wieland Sorge
    Jörg-Otto Spiller Ludwig Stiegler Dr. Peter Struck Joachim Tappe
    Jörg Tauss
    Dr. Bodo Teichmann Dr. Gerald Thalheim Wolfgang Thierse Franz Thönnes
    Hans-Eberhard Urbaniak Siegfried Vergin
    Günter Verheugen Ute Vogt (Pforzheim)

    Karsten D. Voigt (Frankfurt) Hans Georg Wagner Wolfgang Weiermann Reinhard Weis (Stendal) Matthias Weisheit
    Gunter Weißgerber
    Gert Weisskirchen (Wiesloch) Jochen Welt
    Lydia Westrich
    Helmut Wieczorek (Duisburg)

    Dieter Wiefelspütz Dr. Wolfgang Wodarg Verena Wohlleben Heidi Wright
    Peter Zumkley
    F.D.P.
    Ina Albowitz
    Dr. Gisela Babel Hildebrecht Braun (Augsburg)

    Günther Bredehorn Jörg van Essen
    Dr. Olaf Feldmann Paul K. Friedhoff Horst Friedrich
    Rainer Funke
    Dr. Wolfgang Gerhardt Dr. Karlheinz Guttmacher
    Dr. Helmut Haussmann Ulrich Heinrich
    Walter Hirche
    Birgit Homburger Dr. Werner Hoyer Ulrich Irmer
    Dr. Klaus Kinkel Roland Kohn
    Dr. Heinrich L. Kolb Jürgen Koppelin
    Dr.-Ing. Karl-Hans Laermann Dr. Otto Graf Lambsdorff Uwe Lühr
    Günther Friedrich Nolting Lisa Peters
    Dr. Klaus Röhl
    Helmut Schäfer (Mainz) Cornelia Schmalz-Jacobsen Dr. Edzard Schmidt-Jortzig Dr. Irmgard Schwaetzer
    Dr. Hermann Otto Sohns
    Dr. Max Stadler Dr. Dieter Thomae
    Dr. Wolfgang Weng

    (Gerlingen)

    Guido Westerwelle

    Präsidentin Dr. Rita Süssmuth
    Nein
    SPD
    Klaus Barthel
    Ursula Burchardt
    Gernot Erler
    Ame Fuhrmann
    Konrad Gilges
    Angelika Graf (Rosenheim) Christel Hanewinckel Reinhold Hemker
    Uwe Hiksch
    Horst Kubatschka Helga Kühn-Mengel Detlev von Larcher Waltraud Lehn
    Christa Lörcher
    Ulrike Mascher
    Markus Meckel
    Michael Müller (Düsseldorf) Günter Oesinghaus
    Adolf Ostertag
    Bernd Reuter
    Günter Rixe
    Marlene Rupprecht Dr. Hansjörg Schäfer Heinz Schmitt (Berg)

    Dr. Angelica Schwall-Düren Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk
    Dr. Dietrich Sperling Uta Titze-Stecher
    Adelheid Tröscher
    Dr. Konstanze Wegner Hildegard Wester Berthold Wittich
    Uta Zapf
    Dr. Christoph Zöpel
    BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN
    Gila Altmann (Aurich) Elisabeth Altmann

    (Pommelsbrunn) Marieluise Beck (Bremen) Volker Beck (Köln) Angelika Beer

    Matthias Berninger Annelie Buntenbach Amke Dietert-Scheuer Franziska Eichstädt-Bohlig Dr. Uschi Eid
    Andrea Fischer (Berlin) Joseph Fischer (Frankfurt) Rita Grießhaber
    Gerald Häfner
    Antje Hermenau Kristin Heyne
    Ulrike Höfken
    Michaele Hustedt Monika Knoche
    Dr. Angelika Köster-Loßack Steffi Lemke
    Dr. Helmut Lippelt Oswald Metzger Kerstin Müller (Köln) Winfried Nachtwei Christa Nickels
    Egbert Nitsch (Rendsburg) Cern Özdemir
    Gerd Poppe
    Halo Saibold
    Irmingard Schewe-Gerigk Rezzo Schlauch
    Albert Schmidt (Hitzhofen) Wolfgang Schmitt

    (Langenfeld) Ursula Schönberger Waltraud Schoppe

    Werner Schulz (Berlin) Marina Steindor Christian Sterzing Manfred Such
    Dr. Antje Vollmer Ludger Volmer
    Helmut Wilhelm (Amberg) Margareta Wolf (Frankfurt)
    FDP
    Dr. Burkhard Hirsch
    PDS
    Wolfgang Bierstedt Maritta Böttcher
    Eva Bulling-Schröter Heinrich Graf von Einsiedel Dr. Ludwig Elm
    Dr. Dagmar Enkelmann
    Dr. Ruth Fuchs Andrea Gysi
    Dr. Gregor Gysi Hanns-Peter Hartmann
    Dr. Uwe-Jens Heuer Dr. Barbara Höll
    Dr. Willibald Jacob Ulla Jelpke
    Gerhard Jüttemann
    Dr. Heidi Knake-Werner
    Rolf Köhne
    Rolf Kutzmutz
    Dr. Christa Luft Heidemarie Lüth
    Dr. Günther Maleuda Manfred Müller (Berlin) Rosel Neuhäuser
    Dr. Uwe-Jens Rössel Christina Schenk Steffen Tippach Gerhard Zwerenz
    Fraktionslos
    Kurt Neumann (Berlin)

    Enthalten
    SPD
    Hermann Bachmaier Ingrid Becker-Inglau Hans-Werner Bertl Peter Conradi
    Dr. Marliese Dobberthien Freimut Duve
    Eva Folta
    Günter Gloser
    Ingrid Holzhüter Barbara Imhof
    Gabriele Iwersen Ilse Janz
    Siegrun Klemmer Dr. Elke Leonhard Erika Lotz
    Angelika Mertens
    Doris Odendahl Horst Schmidbauer

    (Nürnberg)

    Dagmar Schmidt (Meschede) Wolfgang Spanier Antje-Marie Steen
    Hans Wallow
    Inge Wettig-Danielmeier
    Dr. Norbert Wieczorek Heidemarie Wieczorek-Zeul Hanna Wolf (München)

    PDS
    Klaus-Jürgen Warnick
    Entschuldigt wegen Übernahme einer Verpflichtung im Rahmen ihrer Mitgliedschaft in den Parlamentarischen Versammlungen des Europarates und der WEU, der NAV oder der IPU
    Abgeordnete(r)
    Antretter, Robert, SPD Bindig, Rudolf, SPD
    Blunck, Lilo, SPD
    Bühler (Bruchsal), Klaus,
    CDU/CSU
    Fischer (Unna), Leni,
    CDU/CSU
    Horn, Erwin, SPD
    Dr. Lucyga, Christine,
    SPD
    Maaß (Wilhelmshaven),
    Erich, CDU/CSU
    Marten, Günter,
    CDU/CSU
    Dr. Probst, Albert,
    CDU/CSU Schloten, Dieter, SPD
    Schluckebier, Günter, SPD von Schmude, Michael,
    CDU/CSU
    Terborg, Margitta, SPD
    Dr. Wittmann, Fritz, CDU/CSU
    Zierer, Benno, CDU/CSU
    Ich rufe die Tagesordnungspunkte 17 a bis f und die Zusatzpunkte 7 und 8 auf:
    17. Debatte zur Einheit Deutschlands
    a) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung
    Perspektivbericht der Bundesregierung „Vorrang für Aufbau Ost"
    - Drucksache 13/11073 -
    Überweisungsvorschlag:
    Ausschuß für Wirtschaft
    b) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung
    Jahresbericht der Bundesregierung zum
    Stand der Deutschen Einheit 1998
    - Drucksache 13/10823 -
    Überweisungsvorschlag:
    Innenausschuß (federführend)

    Sportausschuß
    Rechtsausschuß
    Finanzausschuß
    Ausschuß für Wirtschaft,
    Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Verteidigungsausschuß
    Ausschuß für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Ausschuß für Verkehr
    Ausschuß für Bildung, Wissenschaft, Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung
    c) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft (9. Ausschuß) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Michael Luther, Gerhard Schulz (Leipzig), Dr. Hermann Pohler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU

    Präsidentin Dr. Rita Süssmuth
    sowie der Abgeordneten Jürgen Türk, Paul K. Friedhoff und der Fraktion der F.D.P.
    Mangelnde Zahlungsmoral verbessern
    - Drucksachen 13/10794, 13/11166-Berichterstattung:
    Abgeordnete Sabine Kaspereit
    d) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft (9. Ausschuß)

    - zu dem Antrag der Abgeordneten Norbert Otto (Erfurt), Dr. Hermann Pohler, Gerhard Schulz (Leipzig) und der Fraktion der CDU/CSU sowie des Abgeordneten Jürgen Türk und der Fraktion der F.D.P.
    Absatzförderung für Produkte aus Ostdeutschland
    - zu dem Antrag der Abgeordneten Wolfgang Ilte, Ernst Bahr, Tilo Braune und weiterer Abgeordneter
    Absatzförderung für Produkte aus Ostdeutschland
    - Drucksachen 13/9385, 13/8080, 13/11167 - Berichterstattung:
    Abgeordnete Dr. Hermann Pohler
    e) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft (9. Ausschuß)

    - zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/ CSU und F.D.P.
    Wachstums- und Beschäftigungspolitik
    für die neuen Länder fortsetzen
    - zu dem Antrag der Abgeordneten Rolf Schwanitz, Anni Brandt-Elsweier, Christel Deichmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
    Neuorientierung des wirtschaftlichen Aufbaukonzeptes für Ostdeutschland
    - zu dem Antrag der Gruppe der PDS
    Beschäftigungs- und bildungspolitisches Sofortprogramm für die neuen Bundesländer
    - Drucksachen 13/10821, 13/10436, 13/ 10290, 13/11165 -
    Berichterstattung:
    Abgeordneter Christian Müller (Zittau)

    f) Beratung der Großen Anfrage der Gruppe der PDS
    Zur Lage in Ostdeutschland
    - Drucksachen 13/8369, 13/10 809 -
    ZP7 Beratung des Antrags der Abgeordneten Sabine Kaspereit, Ernst Schwanhold, Hermann
    Bachmaier, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
    Bekämpfung des Zahlungsverzuges im Handelsverkehr
    - Drucksache 13/11144 -
    ZP8 Beratung des Antrags der Abgeordneten Werner Schulz (Berlin), Gerd Poppe, Franziska Eichstädt-Bohlig, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
    Fortschritte beim Aufbau Ost durch politische Erneuerung
    - Drucksache 13/11161 -
    Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache zwei Stunden vorgesehen. - Dazu höre ich keinen Widerspruch. Dann ist es so beschlossen.
    Ich eröffne die Aussprache. Als erster in dieser Debatte spricht der Kollege Paul Krüger.