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    Plenarprotokoll 13/237 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 237. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 27. Mai 1998 Inhalt: Abwicklung der Tagesordnung 21751 A Tagesordnungspunkt 1: Aussprache zum 150. Jahrestag der verfassunggebenden Nationalversammlung in der Frankfurter Paulskirche 21751 B Vera Lengsfeld CDU/CSU 21751 B Freimut Duve SPD 21753 C Werner Schulz (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 21757 D Markus Meckel SPD 21758 D Dr. Otto Graf Lambsdorff F.D.P 21760 D Dr. Uwe-Jens Heuer PDS 21763 D Michaela Geiger CDU/CSU 21765 C Hans-Ulrich Klose SPD 21767 C Dr. Rita Süssmuth CDU/CSU 21771 A Tagesordnungspunkt 2: Überweisungen im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der EG-Einlagensicherungsrichtlinie und der EG- Anlegerentschädigungsrichtlinie (Drucksache 13/10736) 21772 D b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung von Sterilisationsentscheidungen der ehemaligen Erbgesundheitsgerichte (Drucksache 13/10708) 21772 D Zusatztagesordnungspunkt 1: Vereinbarte Debatte zur Sicherheit von Castor-Transporten 21773 A Dr. Angela Merkel, Bundesministerin BMU 21773 A Michael Müller (Düsseldorf) SPD 21777 C Joseph Fischer (Frankfurt) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 21779 B Dr. Guido Westerwelle F D P. 21781 D Dr. Gregor Gysi PDS 21783 B Dr. Helmut Kohl, Bundeskanzler 21785 B Anke Fuchs (Köln) SPD 21786 A Dr. Gerhard Friedrich CDU/CSU 21788 B, 21790 D Dietmar Schütz (Oldenburg) SPD 21789 D Rolf Köhne PDS 21790 C Birgit Homburger F D P. 21791 A Kurt-Dieter Grill CDU/CSU 21792 A Hans-Peter Kemper SPD 21793 B Dr. Klaus Lippold (Offenbach) CDU/CSU 21794 C, 21796A Dr. Peter Struck SPD 21795 D Vizepräsident Dr. Burkhard Hirsch 21793 A Tagesordnungspunkt 4: Fragestunde (Drucksachen 13/10757 vom 22. Mai 1998 und 13/10778 vom 26. Mai 1998) Aufforderung des österreichischen Umweltministers zur Überprüfung der Einhaltung der Sicherheitsauflagen für das slowakische Kernkraftwerk Mochovce vor Aufnahme des Probebetriebs; Warnung des Leiters der internationalen Expertenkommission zu Mochovce vor nicht oder schwer behebbaren Sicherheitsmängeln nach Aktivierung des Reaktors 21796 C Dringl Anfr 1 und 2 Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Antw PStSekr Walter Hirche BMU 21796 D, 21797 D ZusFr Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 21797 A, 21798 B ZusFr Wolfgang Behrendt SPD 21797 B ZusFr Horst Kubatschka SPD 21797 C ZusFr Ursula Schönberger BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 21799 B Vertragliche Möglichkeiten der Bundesregierung zur Überprüfung der Einhaltung der Sicherheitsauflagen für das slowakische Kernkraftwerk Mochovce vor Aufnahme des Probebetriebs Dringl Anfr 3 Ursula Schönberger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Antw PStSekr Walter Hirche BMU 21799 D ZusFr Ursula Schönberger BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 21800 A ZusFr Wolfgang Behrendt SPD 21800 D ZusFr Horst Kubatschka SPD 21801 B ZusFr Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 21801 C ZusFr Rolf Köhne PDS 21802 B Verweigerung der Kostenerstattung für zugelassene Arzneimittel aus einem anderen EU-Staat durch die deutschen Krankenkassen MdlAnfr 3 Hans Büttner (Ingolstadt) SPD Antw PStSekr'in Dr. Sabine BergmannPohl BMG 21802 C ZusFr Hans Büttner (Ingolstadt) SPD 21802 D Auswahl und Vergleich der Angebote zum Rüstungsvorhaben „Gepanzertes Transport-Kraftfahrzeug - GTK" MdlAnfr 10, 11 Jürgen Koppelin (F.D.P.) Antw PStSekr Dr. Klaus Rose BMVg 21803 D, 21804 B ZusFr Jürgen Koppelin F.D.P. 21804 A, 21804 C Akzeptanz der BGS-Kasernen in Braunschweig und Bodenteich für die politische Bildung MdlAnfr 16 Klaus Hagemann SPD Antw StSekr Dr. Willi Hausmann BMFSFJ 21805 B ZusFr Klaus Hagemann SPD 21805 B Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit der Standorte in Bundesliegenschaften bei der Neustrukturierung der Zivildienstschulstandorte MdlAnfr 17 Siegrun Klemmer SPD Antw StSekr Dr. Willi Hausmann BMFSFJ 21805 D ZusFr Siegrun Klemmer SPD 21806 A Wiederaufnahme der Tätigkeit des Stiftungsrates der Stiftung für das sorbische Volk; Kürzung der Zuschüsse MdlAnfr 19, 20 Stephan Hilsberg SPD Antw PStSekr Manfred Carstens BMI 21806 B, 21807 A ZusFr Stephan Hilsberg SPD 21806 C, 21807 C Fälle nachgewiesener inoffizieller Mitarbeit für das Ministerium für Staatssicherheit ohne Aktennachweis; Wahrheitsgehalt der Stasi-Akten MdlAnfr 21, 22 Kurt Neumann (Berlin) fraktionslos Antw PStSekr Manfred Carstens BMI 21807 D, 21808 B ZusFr Kurt Neumann (Berlin) fraktionslos 21808 A, 21808 D Änderung der Kraftfahrzeugsteuer für Pkws mit wesentlich höherem Schadstoffausstoß im realen Verkehrsverhalten MdlAnfr 24 Hans Büttner (Ingolstadt) SPD Antw PStSekr Hansgeorg Hauser BMF 21809 D ZusFr Hans Büttner (Ingolstadt) SPD 21809 C Hilfszahlungen von IWF und Weltbank an von der Finanzkrise in Südostasien betroffene Länder; deutscher Anteil MdlAnfr 29, 30 Gernot Erler SPD Antw PStSekr Hansgeorg Hauser BMF 21810 B, 21811 A ZusFr Gernot Erler SPD 21810C, 21811 B Zusatztagesordnungspunkt 2: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zu den ausländerpolitischen Beschlüssen der CSU 21811 D Kerstin Müller (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 21811 D Michael Teiser CDU/CSU 21813 A Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast SPD 21814 C Cornelia Schmalz-Jacobsen F.D.P. 21815 C Ulla Jelpke PDS 21816 C Manfred Kanther, Bundesminister BMI 21817 C Cem Özdemir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 21818 A Dr. Peter Ramsauer CDU/CSU 21819 B Fritz Rudolf Körper SPD 21820 B Heinz-Jürgen Kronberg CDU/CSU 21821 B Wolfgang Zeitlmann CDU/CSU 21822 B Nächste Sitzung 21823 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 21825* A Anlage 2 Lieferung von Rüstungsgütern an Indonesien seit Beginn der 13. Wahlperiode MdlAnfr 1- Drs 13/10757 - Hans Wallow SPD SchrAntw PStSekr Dr. Heinrich L. Kolb BMWi 21825* C Anlage 3 Mietbelastung der Haushalte mit geringem Einkommen in den westlichen und Wohngeldkürzungen 1999 in den östlichen Bundesländern MdlAnfr 4, 5 - Drs 13/10757 - Klaus-Jürgen Warnick PDS SchrAntw PStSekr Joachim Günther BMBau 21825* D Anlage 4 Kosten des geplanten Forschungsreaktors München II (FRM II) MdlAnfr 6, 7 - Drs 13/10757 - Horst Kubatschka SPD SchrAntw PStSekr Bernd Neumann BMBW 21826* A Anlage 5 Verhandlungen mit Belgien über die mittelfristige Aufgabe des Truppenübungsplatzes Vogelsang/Eifel MdlAnfr 9 - Drs 13/10757 - Frederick Schulze CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Klaus Rose BMVg 21826* C Anlage 6 Vergleichbarkeit der Angebote zum GTK- Projekt MdlAnfr 12, 13 - Drs 13/10757 - Dr. Elke Leonhard SPD SchrAntw PStSekr Dr. Klaus Rose BMVg 21827* A Anlage 7 Schutz der Kinder vor der Nutzung von sog. dating lines MdlAnfr 14, 15 - Drs 13/10757 - Verena Wohlleben SPD SchrAntw StSekr Dr. Willi Hausmann BMFSFJ 21827* C Anlage 8 Pläne für eine Neustrukturierung der Zivildienstschulen MdlAnfr 18 - Drs 13/10757 - Leyla Onur SPD SchrAntw StSekr Dr. Willi Hausmann BMFSFJ 21828* A Anlage 9 Regelungen für die Beschäftigten des zur Schließung vorgesehenen Regierungsbunkers in Bad Neuenahr-Ahrweiler; Beteiligung der Grundstückseigentümer bei Nutzungsänderungen MdlAnfr 23 - Drs 13/10757 - Hans Wallow SPD SchrAntw PStSekr Manfred Carstens BMI 21828* B Anlage 10 Einführung zusätzlicher steuerlicher Betriebs-/Unternehmensprüfungen MdlAnfr 25, 26 - Drs 13/10757 - Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD SchrAntw PStSekr Hansgeorg Hauser BMF 21828* D Anlage 11 Zuschüsse und steuerliche Vorteile der Arbeitsmarktförderung für Unternehmen ohne Schaffung neuer Arbeitsplätze bei Standortwechsel MdlAnfr 27, 28 - Drs 13/10757 - Horst Schmidbauer (Nürnberg) SPD SchrAntw PStSekr Hansgeorg Hauser BMF 21829* B Anlage 12 Nichtinanspruchnahme von Bundesmitteln durch Schleswig-Holstein 1994 bis 1997 MdlAnfr 31 - Drs 13/10757 - Dietrich Austermann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Hansgeorg Hauser BMF 21829* D 237. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 27. Mai 1998 Beginn: 13.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Antretter, Robert SPD 27. 5. 98 * Bahr, Ernst SPD 27. 5. 98 Berger, Hans SPD 27. 5. 98 Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 27. 5. 98 * Fink, Ulf CDU/CSU 27. 5. 98 Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 27. 5. 98* Folta, Eva SPD 27. 5. 98 Frick, Gisela F.D.P. 27. 5. 98 Hasenfratz, Klaus SPD 27. 5. 98 Ilte, Wolfgang SPD 27. 5. 98 Irber, Brunhilde SPD 27. 5. 98 Dr. Lischewski, Manfred CDU/CSU 27. 5. 98 Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 27. 5. 98 Mosdorf, Siegmar SPD 27. 5. 98 Neumann (Gotha), SPD 27. 5. 98 Gerhard Probst, Simone BÜNDNIS 27. 5. 98 90/DIE GRÜNEN Rauen, Peter Harald CDU/CSU 27. 5. 98 Schenk, Christina PDS 27. 5. 98 Schlee, Dietmar CDU/CSU 27. 5. 98 Schmidt (Salzgitter), SPD 27. 5. 98 Wilhelm von Schmude, Michael CDU/CSU 27. 5. 98 Schütz (Oldenburg), SPD 27. 5. 98 Dietmar Schumann, Ilse SPD 27. 5. 98 Seehofer, Horst CDU/CSU 27. 5. 98 Terborg, Margitta SPD 27. 5. 98 * Dr. Waigel, Theodor CDU/CSU 27. 5. 98 Dr. Wegner, Konstanze SPD 27. 5. 98 Wetzel, Kersten CDU/CSU 27. 5. 98 Dr. Wittmann, Fritz CDU/CSU 27. 5. 98 * Dr. Wodarg, Wolfgang SPD 27. 5. 98 Zierer, Benno CDU/CSU 27. 5. 98 * * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Heinrich L. Kolb auf die Frage des Abgeordneten Hans Wallow (SPD) (Drucksache 13/10757 Frage 1): Welche Rüstungsgüter mit welchem Wert sind seit Beginn der laufenden Legislaturperiode von der Bundesrepublik Deutschland an Indonesien geliefert worden? Seit November 1994 ist die Ausfuhr von Rüstungsgütern (Kriegswaffen und sonstige Rüstungsgüter) im Wert von 128,5 Millionen DM nach Indonesien genehmigt worden. Bei den Kriegswaffen handelte es sich vornehmlich um Marineschiffe aus den Beständen der ehemaligen NVA sowie um Flugabwehrmunition in geringen Stückzahlen. Im Bereich der sog. sonstigen Rüstungsgüter konzentrierten sich die Genehmigungen auf Ausrüstungen für Marineschiffe, Sende- und Empfangsgeräte für den Funksprechverkehr, Teile für Flugabwehrsysteme und Munitionsteile. Erfahrungsgemäß liegen die Werte der tatsächlichen Ausfuhren erheblich niedriger als die Genehmigungswerte. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Joachim Günther auf die Fragen des Abgeordneten Klaus-Jürgen Warnick (PDS) (Drucksache 13/10757 Fragen 4 und 5): Welche Folgen wird die ausbleibende Wohngeld-Reform für die Haushalte mit geringem Einkommen in den westlichen Bundesländern haben, deren Mietbelastung selbst nach Wohngeldzahlung bereits bei 33 % liegt, vor dem Hintergrund des neuesten Mietenberichts, der ausweist, daß die Bestandsmieten gerade im unteren und mittleren Preissegment weiter gestiegen sind und nach der Prognose weiter steigen werden? Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Wohngeldempfänger in den östlichen Bundesländern, der auch bei Weitergeltung der bisherigen Miethöchstbeträge vom Auslaufen bzw. der Kürzung der bisherigen pauschalen Einkommensfreibeträge betroffen sein wird und damit ab Januar 1999 praktisch mit Wohngeldkürzungen rechnen muß? Zu Frage 4: Ohne die von der Bundesregierung im März 1998 vorgeschlagene Wohngeld-Reform, mit durchschnittlichen Verbesserungen beim Tabellenwohngeld von 40 DM pro Monat, bleibt die Wohnkostenbelastung einkommensschwacher Haushalte auf dem gegenwärtigen Niveau. Ausweislich des vorliegenden Wohngeld- und Mietenberichts (Tabelle 26 auf S. 41) lag diese Belastung in den westlichen Bundesländern Ende 1996 nach Wohngeld bei 29,5 %. Die mögliche deutliche Absenkung dieser Durchschnittsbela- 21826* Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 237. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Mai 1998 stung ist durch die Blockadepolitik der SPD-Länderfinanzminister verhindert worden. Die Bundesregierung wird das Anliegen einer Wohngeldreform nunmehr in der nächsten Legislaturperiode wieder aufgreifen. Zu Frage 5: Die Bundesregierung hat am 27. Mai 1998 eine Verlängerung sämtlicher Wohngeld-Sonderregelungen bis zum 31. 12. 2000 beschlossen. Es ist jetzt Sache von Deutschem Bundestag und Bundesrat, durch ein zügiges Verfahren zu gewährleisten, daß die notwendigen gesetzlichen Grundlagen in Kraft treten, damit die Wohngeld-Empfänger in den neuen Ländern möglichst rasch Gewißheit über die ihnen ab 1999 zustehenden Wohngeldleistungen erhalten. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Bernd Neumann auf die Fragen des Abgeordneten Horst Kubatschka (SPD) (Drucksache 13/10757 Fragen 6 und 7): Wie ist der derzeitige Stand der Kostenentwicklung bzw. Kostenschätzung des geplanten Forschungsreaktors München H (FRM II)? Treffen Berechnungen zu, daß sich die Gesamtkosten des geplanten Forschungsreaktors München II (FRM II) auf eine Mrd. DM belaufen werden? Zu Frage 6: Bei dem Forschungsreaktor München (FRM II) handelt es sich um ein Vorhaben der Technischen Universität München. Zu den Kosten teilt das Bayerische Staatsministerium für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst mit, daß sich die Gesamtkosten der Errichtung des FRM II (Stand: November 1996; neuere Kostenberechnungen liegen derzeit nicht vor) auf 768 Millionen DM belaufen (inklusive Kosten für Erschließungsmaßnahmen in Höhe von 36 Millionen DM). Die 1994 vom Bayerischen Landtag im Zusammenhang mit der Haushaltslage Bau genehmigten Kosten in Höhe von 720 Millionen DM (inklusive Kosten für Erschließungsmaßnahmen) haben sich in der Zwischenzeit insbesondere aufgrund von zusätzlichen Anforderungen im Zusammenhang mit der Erteilung der 1. Teilgenehmigung ergeben. Zu Frage 7: Die Bayerische Staatsregierung teilt mit, daß keine beleg- und belastbaren Berechnungen, die zu Gesamtkosten in Höhe von einer Milliarde DM für den FRM II kommen, existieren. Die Bayerische Staatsregierung geht davon aus, daß sich unter Fortdauer der derzeitigen Bedingungen diese Spekulationen nicht erfüllen werden. Anlage 5 Antwort des Pari. Staatssekretärs Dr. Klaus Rose auf die Frage des Abgeordneten Frederick Schulze (Sangerhausen) (CDU/CSU) (Drucksache 13/10757 Frage 9): In welcher Form wurden bisher durch das Auswärtige Amt, das Bundesministerium der Verteidigung und das Bundesministerium der Finanzen Verhandlungen mit dem Königreich Belgien geführt, um eine mittelfristige Aufgabe des Truppenübungsplatzes Vogelsang durch die Belgier zugunsten eines alternativen Übungsplatzes zu erreichen? Wie Bundesminister Rühe in der Sitzung des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages vom 12. November 1997 dargelegt hat, führt die Bundesregierung keine Verhandlungen mit dem Königreich Belgien, um eine Aufgabe des Truppenübungsplatzes Vogelsang durch die belgischen Streitkräfte zu erreichen. Der belgische Verteidigungsminister hatte in Beantwortung eines Schreibens von Staatssekretär Dr. Wichert bereits am 22. Mai 1997 mitgeteilt, daß sich das belgische Parlament während des komplexen Ratifizierungsverfahrens zum Abkommen vom 18. März 1993 zur Änderung des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut ausführlich mit der Anwesenheit der belgischen Streitkräfte in Deutschland sowie der weiteren Nutzung des Truppenübungsplatzes Vogelsang befaßt hat. Dabei hat er erklärt, das Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut in absehbarer Zeit weder kündigen noch einem Revisionsverfahren unterwerfen zu wollen. Für die belgischen Streitkräfte ist der Truppenübungsplatz Vogelsang ein wesentlicher Faktor für ihre Einsatzfähigkeit im Rahmen der NATO und anderer internationaler Organisationen. Vor diesem Hintergrund hat das belgische Parlament der Änderung des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut zugestimmt. Das Abkommen ist am 29. März 1998 in Kraft getreten. Der Forderung zur Aufgabe des Truppenübungsplatzes Vogelsang zu Gunsten eines alternativen Übungsplatzes kann demzufolge aus außen-, bündnis- und sicherheitspolitischen Gründen nicht entsprochen werden. Vogelsang ist zudem Teil des geltenden Truppenübungsplatzkonzepts, das 1993 vom Deutschen Bundestag gebilligt worden ist. Ein Ausweichen auf andere Plätze wäre mit nicht vertretbaren Nachteilen verbunden. Die Bundesregierung wird gleichwohl in diesem Rahmen gemeinsam mit der belgischen Seite konstruktiv auf einen Interessenausgleich vor Ort hinwirken. Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 237. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Mai 1998 21827 * Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Klaus Rose auf die Fragen der Abgeordneten Dr. Elke Leonhard (SPD) (Drucksache 13/10757 Fragen 12 und 13): Wieso waren die Angebote, die die beiden Bieterkonsortien TEAM International und ARGE GTK im Rahmen der Ausschreibung des europäischen GTK-Projektes am 1. April 1997 abgegeben haben, nicht vergleichbar, obwohl der Gegenstand der Ausschreibung eindeutig ein 6x6 Fahrzeug der 25-t-Klasse war und die Vorgaben in den Ausschreibungsunterlagen unmißverständlich trilateral verbindliche Angebote forderten? Warum behauptet das Bundesministerium der Verteidigung, das von ihm ausgewählte 8x8 Fahrzeug böte technisch/taktische und wirtschaftliche Vorteile, wenn durch diese Entscheidung die Notwendigkeit eines 6x6 Fahrzeuges erhalten bleibt und das 8x8 Fahrzeug unter anderem erhebliche finanzielle und technische Nachteile mit sich zieht? Zu Frage 12: Gegenstand der Ausschreibung war ein 6x6-Fahrzeug, aus dem Varianten mit den Antriebsformeln 8x8 und 8x6 wirtschaftlich ableitbar sein sollten. Damit mußte beiden Anbietern klar sein, wie auch aus den Angebotsunterlagen ersichtlich, daß eine Fahrzeug-Familie aus 8x8- und 6x6-Fahrzeugen gefordert war. In den Besprechungen mit der Industrie wurde klargestellt, daß 8x8-Fahrzeuge in die Bewertung gleichberechtigt einbezogen werden. Die zum 1. April 1997 abgegebenen Angebote konnten nicht vergleichbar sein, weil Frankreich zwischenzeitlich einen eigenen nationalen Wettbewerb gestartet hatte. Damit war zum 1. April 1997 davon auszugehen, daß das Programm GTK vermutlich nur noch bilateral mit Großbritannien fortgeführt werden könnte. Während ARGE ein bilateral verbindliches Angebot und ein trilaterales Schätzangebot abgegeben hatte, weil die französische Amtsseite der Firma GIAT eine Beteiligung in einem deutschen Konsortium untersagt hatte, hatte TEAM International nur ein trilaterales Angebot vorzuweisen. Die Ausschreibung mußte deshalb mit der 3. Änderung der Angebotsaufforderung vom 12. August 1997, insbesondere zugunsten der Wettbewerbsgleichheit für TEAM International, auf ein bilateral verbindliches und trilateral optionales Angebot „geändert" werden. Zu Frage 13: Die taktischen und technischen Vorteile eines 8x8-Fahrzeuges sind eindeutig. Sie ergeben sich auch aus dem technischen Vergleich der Angebote vom 1. Oktober 1997. Gegenüber dem 6x6-Angebot von TEAM war das 8x8-Angebot von ARGE GTK aber auch wirtschaftlich vorteilhafter. Das Bundesministerium der Verteidigung muß darum bemüht sein, eine insgesamt effiziente und kostengünstige Lösung für die Aufgabenerfüllung zu finden. Unter den 14 national benötigten Varianten des GTK befinden sich solche, die geringerer Nutzlast und geringeren Transport-Volumens bedürfen und damit kostengünstiger als 6x6-Variante realisierbar sein werden. Das wird im Gesamtkonzept berücksichtigt. Wie in den Grundlagendokumenten festgelegt, wird eine Fahrzeug-Familie aus 8x8- und 6x6-Fahrzeugen benötigt. Die behaupteten erheblichen finanziellen und technischen Nachteile eines 8x8-Fahrzeugs entbehren einer seriösen Bewertung. Anlage 7 Antwort des Staatssekretärs Dr. Willi Hausmann auf die Fragen der Abgeordneten Verena Wohlleben (SPD) (Drucksache 13/10757 Fragen 14 und 15): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß Kinder vor der Nutzung von sog. dating lines, die für Frauen kostenlos zugänglich sind, zu schützen und entsprechende Kontrollmechanismen wie ein Sprachtest für Frauen als Zugangskontrolle schnellstens einzuführen sind? Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um die aus solchen telefonischen Kontakten resultierende mögliche Gefährdung der Kinder schnellstmöglich zu beseitigen? Zu Frage 14: Die Bundesregierung hält die telefonischen Kontaktvermittlungen durch Zusammenschaltung der für Frauen kostenfreien Rufnummern mit kostenpflichtigen Rufnummern unter Jugendschutzgesichtspunkten für höchst problematisch. Neugierige Kinder und Jugendliche können hierdurch in erheblichem Maße der Gefahr sexueller Ausbeutung ausgeliefert sein. Die Bundesregierung teilt daher die Auffassung, daß Kinder und Jugendliche durch wirksame Zugangskontrollen vor diesen potentiellen Gefährdungen zu schützen sind. Zu Frage 15: Nach der Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes im Januar 1998 ist es angezeigt, auch auf den sich entwickelnden Markt Einfluß zu nehmen. Richtiger Ansatz ist der Weg der Freiwilligen Selbstkontrolle. Im Oktober 1997 ist der Verein zur Freiwilligen Selbstkontrolle Telefonmehrwertdienste (FST) gegründet worden, der den Schutz der Verbraucher, vor allem auch der Kinder und Jugendlichen sichern soll. Hierzu hat der Verein eine Beschwerdestelle als unabhängiges Kontrollgremium eingerichtet. Im April 1998 hat Frau Bundesminister Nolte den Vorsitzenden des Vereins schriftlich darauf hingewiesen, daß eine nachhaltige Überprüfung der bestehenden Rechtslage ins Auge gefaßt werden müsse, wenn der Weg einer Freiwilligen Selbstkontrolle unter dem Gesichtspunkt des Jugendschutzes nicht zu befriedigenden Ergebnissen führt. In seinem Antwortschreiben vom 20. Mai 1998 führt der Vorsitzende, Herr Kruse, aus, daß die Beschwerdestelle der FST (Freiwillige Selbstkontrolle Telefonmehrwertdienste) die Problematik der ChatDienste in seiner Sitzung am 29. April 1998 ausführlich diskutiert hat. Nach zahlreichen Testanrufen und der Aufforderung seitens der Deutschen Telekom AG, funktionierende Zugangskontrollen zu schaffen, seien mittlerweile gute Systeme bei den verschiedenen Diensteanbietern eingerichtet worden. Am 4. Juli 1998 wird die Beschwerdestelle sich mit diesen Vorschlägen befassen und das Ministerium über das Ergebnis umgehend informieren. Das vorgesehene Schutzkonzept ist nach Auffassung der Bundesregierung der richtige Weg. Allerdings bleibt das Ergebnis der Beratungen am 4. Juni 1998 abzuwarten. Anlage 8 Antwort des Staatssekretärs Dr. Willi Hausmann auf die Fragen der Abgeordneten Leyla Onur (SPD) (Drucksache 13/10757 Frage 18) Inwieweit sind die Überlegungen der Bundesregierung hinsichtlich der Neustrukturierung der Zivildienstschulen gediehen, und inwiefern werden einzelne Standorte von Schließungen betroffen werden? Nach derzeitigem Stand der Überlegungen der Bundesregierung besteht - vorbehaltlich des Ergebnisses der Wirtschaftlichkeitsprüfungen - Interesse an einer Folgenutzung der Aus- und Fortbildungsstätte des Auswärtigen Amtes in Bonn-Ippendorf sowie des BGS-Ausbildungsstandorts Bodenteich. Von einer Verlagerung könnten - kumulativ oder alternativ - .die Standorte Braunschweig, Buchholz, Trier sowie Waldbröl betroffen sein. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Manfred Carstens auf die Frage des Abgeordneten Hans Wallow (SPD) (Drucksache 13/10757 Frage 23): Welche Regelungen sind bislang von seiten des Bundesministers des Innern für die Beschäftigten des zur Schließung vorgesehenen sog. „Regierungsbunkers" in Bad Neuenahr-Ahrweiler fest vorgesehen, und erkennt die Bundesregierung eine Notwendigkeit oder Verpflichtung, die ca. 100 privaten Eigentümer der oberhalb der Bunkeranlage gelegenen Grundstücke als Miteigentümer des Bunkers an allen die Schließung und weitere Nutzungsänderungen betreffenden Entscheidungen zu beteiligen? Folgende Regelungen sind für die Beschäftigten des bisherigen Ausweichsitzes der Verfassungsorgane des Bundes in Marienthal derzeit anwendbar: übertarifliche Anwendung der Tarifverträge über den Rationalisierungsschutz mit den Elementen Arbeitsplatzsicherung, Fortbildung, Vergütungs-/ Lohnsicherung und Abfindung sowie ergänzende Regelungen (Pauschale Abgeltung bei Wechsel zu einem an deren Arbeitgeber in eine Tätigkeit mit einer niedrigeren Vergütungs-/Lohngruppe), sog. 58er Regelung (Ausscheiden mit 58 Jahren, Abfindung und Arbeitslosengeld bis zum 60. Lebensjahr, ab dann Rentenleistungen), Anwendung der bestehenden haushaltsgesetzlichen Regelungen: - § 24 Abs. 7 HG 1998 (Personalausgaben können von der abordnenden Behörde bis zu 24 Monaten weitergezahlt werden, sofern die aufnehmende Behörde spätestens 3 Monate nach Beginn der Abordnung eine verbindliche Übernahmeerklärung abgibt), - § 28 HG 1998 (Freie Planstellen und Stellen in der Bundesverwaltung sind vorrangig mit Bediensteten aus Überhangbehörden zu besetzen); die Dienststellen der Bundesverwaltung wurden in diesem Sinne angeschrieben, sog. „Rucksackvermerke", d. h. Versetzung der Mitarbeiter mit gleichzeitiger Umsetzung der Planstelle/Stelle zu anderen Behörden unter Ausbringung eines personenbezogenen kw-Vermerks, Nutzung der durch die Einstellungssperre im Geschäftsbereich des BMI entstehenden Vakanzen. Eine Beteiligung der Grundstückseigentümer war weder beim Bau und Betrieb der Anlage noch bei der Entscheidung über deren Schließung notwendig. Sofern und soweit - wie von der Bundesregierung angestrebt - jedoch eine zivile Anschlußnutzung erreicht werden kann, muß die rechtliche Verfügbarkeit über die in nicht bundeseigenen Grundstücken liegenden Teile der Anlage sichergestellt werden. Die Bundesregierung wird zu diesem Zweck an die betroffenen Grundstückseigentümer herantreten, sobald sich eine zivile Anschlußnutzung der Anlage oder von Teilen der Anlage abzeichnet. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hansgeorg Hauser auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Jürgen Meyer (Ulm) (SPD) (Drucksache 13/10757 Fragen 25 und 26): Ist die Bundesregierung zur stärkeren Bekämpfung der Steuerhinterziehung bereit, zusätzliche steuerliche Betriebs-/Unternehmensprüfungen als eine vereinfachte „Nachschau" in Ergänzung zu den bestehenden regelmäßigen Kontrollinstrumentarien einzuführen, die im Anschluß an die Betriebs-/Unternehmensprüfungen zu einem dem jeweiligen Steuerpflichtigen nicht bekannten Zeitpunkt durchgeführt und damit gegenüber den bisherigen Prüfungen in erheblich kürzeren Intervallen terminiert werden könnten und die sich darauf beschränken, nachzuprüfen, ob die im Zuge einer „regulären" Betriebs-/Unternehmensprüfung getroffenen Feststellungen und gemachten Auflagen von den Betrieben/Unternehmen befolgt worden sind bzw. befolgt werden? Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß durch die Einführung eines derartigen Prüfungsinstrumentariums die Steuerehrlichkeit und die Bedeutung der „regulären" Betriebsprüfungen gestärkt, die Zahl der überprüften Betriebe/Unternehmen erheblich gesteigert und eine derartige „Nachschau" als ein effizientes und schnell realisierbares Mittel zur flächendeckenden Feststellung von Steuerhinterziehungen eingesetzt werden könnte, und wenn nein warum nicht? Zu Frage 25: Die Bundesregierung sieht keine Notwendigkeit, ein zusätzliches Kontrollinstrument in Form einer Nachschau im Anschluß an eine Außenprüfung einzuführen. Sie wäre dafür auch nicht in erster Linie zuständig, da die steuerliche Außenprüfung den Ländern obliegt. Bei Großbetrieben ist die Kontrolle durch die Anschlußprüfung ohnehin gegeben. Bei den übrigen Steuerpflichtigen ist dies Aufgabe des Innendienstes der Finanzämter. Ihm steht hierfür ein ausreichendes rechtliches Instrumentarium zur Verfügung. Allerdings ist auch die Beurteilung vom „grünen Tisch" häufig mit erheblichem Personalaufwand verbunden. Die Finanzämter müssen sinnvolle Schwerpunkte setzen. Eine Außenprüfung, auch in Form einer Nachschau, ist sowohl für den Steuerpflichtigen als auch für die Verwaltung ein aufwendiges und personalintensives Verfahren. Das dazu notwendige Personal sollte sinnvoller für die originäre Prüfungstätigkeit genutzt werden. Bei Bedarf ist es möglich, eine erneute Außenprüfung anzuordnen, ggf. in Form einer abgekürzten Außenprüfung. Der Vorschlag einer Überraschungsprüfung erscheint auch unter rechtlichen und praktischen Gesichtspunkten nicht unbedenklich. Dem Steuerpflichtigen muß rechtliches Gehör gewährt werden, des weiteren ist das Übermaßverbot zu beachten. Weiterhin ist Voraussetzung einer effizienten Prüfung, daß der Steuerpflichtige Gelegenheit hat, die Prüfung vorzubereiten. Zu Frage 26: Die Bundesregierung ist nicht der Auffassung, daß ein generelles Prüfungsinstrument „Nachschau" die Steuerehrlichkeit stärkt. Die Bundesregierung hat keine Anhaltspunkte dafür, daß Steuerpflichtige im nennenswertem Umfang aus den Ergebnissen einer Außenprüfung keine Konsequenzen ziehen. Nur dies würde eine derart personalintensive Kontrolle rechtfertigen. In Einzelfällen kann allerdings eine genauere Prüfung, ggf. auch vor Ort, angezeigt sein. Dies wird in den Ländern auch praktiziert. Nicht erkennbar ist, wie durch diese Kontrolltätigkeit die Bedeutung der steuerlichen Betriebsprüfung gesteigert werden könnte. Auch die Prüfungsdichte würde letztlich nicht intensiviert, da nur eine Kontrolle der aus der vorangegangenen Außenprüfung zu ziehenden Folgerungen durchgeführt würde. Neue Erkenntnisse entstünden also nicht. Aus diesem Grunde eignet sich das vorgeschlagene Instrumentarium auch nicht zur „flächendeckenden" Feststellung von Steuerhinterziehungen. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hansgeorg Hauser auf die Fragen des Abgeordneten Horst Schmidbauer (Nürnberg) (SPD) (Drucksache 13/10757 Fragen 27 und 28): Wie beurteilt die Bundesregierung die Entwicklung von Unternehmen, die einen Standortwechsel - meist für Teilbetriebe - vornehmen, ohne daß dadurch in dem Gesamtunternehmen mehr Arbeitsplätze entstehen, aber steuerfinanzierte Fördermittel, Zuschüsse, Steuervorteile oder Personalkostenzuschüsse über die Arbeitsmarktförderung in Anspruch nehmen, wie das z. B. bei einem Nürnberger Unternehmen der Fall ist? Auf welche Größenordnung schätzt die Bundesregierung den damit verbundenen Mitnahmeeffekt und die prozentualen Anteile der aus der Subventionierung oder steuerlichen Begünstigung gewonnenen Vorteile an der jeweiligen Gesamtinvestition, und wie gedenkt die Bundesregierung dieser Entwicklung entgegenzuwirken? Zu Frage 27: Die Förderung von Unternehmen durch den Staat erfolgt zielgerichtet, in der Regel zum Aufbau neuer Beschäftigung, oft aber auch zum Erhalt der bestehenden Arbeitsplätze oder zur Überwindung temporärer bzw. struktureller Schwächen. Die größte arbeitsmarktpolitische Wirksamkeit erzielt die staatliche Förderung, wenn mit ihrer Hilfe Investitionen angestoßen werden, die zu neuen Arbeitsplätzen führen. Auch wenn es sich auf den ersten Blick nur um eine regionale Verlagerung von Arbeitsplätzen handelt, können subventionspolitische Ziele erreicht werden. Das gilt vor allem dann, wenn die Alternative zur Verlagerung der vollständige Verlust der Arbeitsplätze gewesen wäre. Insofern ist eine generell gültige Beurteilung subventionspolitisch beeinflußter Unternehmensentscheidungen nicht sinnvoll. Zu Frage 28: Eine aussagefähige Bezifferung steuerlicher Mitnahmeeffekte ist nicht möglich. Die von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Steuerreform nach den Petersberger Steuervorschlägen sieht eine nachhaltige Absenkung der Einkommen- und Körperschaftsteuertarife in Verbindung mit einem umfassenden Abbau von Steuervergünstigungen und steuerlichen Sonderregelungen vor. Hätte der Bundesrat den Steuerreformgesetzen zugestimmt, wäre dadurch der mögliche Mitnahmeeffekt bei steuerlichen Fördermaßnahmen deutlich reduziert worden. Mitnahmeeffekte und reduzierte Wirksamkeit staatlicher Förderung sind unerwünschte Nebenwirkungen, die so klein wie möglich gehalten werden müssen, letztlich aber vom Staat in einer freien Wirtschaft nicht vollständig vermieden werden können. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hansgeorg Hauser auf die Frage des Abgeordneten Dietrich Austermann (CDU/CSU) (Drucksache 13/10757 Frage 31): In welchem Umfang hat das Land Schleswig-Holstein Leistungen des Bundes aus dem Bundeshaushalt (z. B. Straßenbau, Schienenwegeausbau, Gemeinschaftsaufgaben, Wettbewerbshilfen etc.) in den Jahren 1994 bis 1997 nicht oder nicht termingerecht in Anspruch genommen? Im Bundesfernstraßenbau hat das Land in 1994 Ausgabemittel in Höhe von 6 Millionen DM zurückgegeben. Es handelte sich dabei um zweckgebundene Ausgaben für Verkehrsbeeinflussungsanlagen und Fernmeldeanlagen. Im Bereich des Schienenwegeausbaus werden dem Land keine Ausgabemittel zugewiesen. Diese Investitionsmittel werden nach Maßgabe des Bundesschienenwegeausbaugesetzes direkt der DB AG zur Verfügung gestellt. Bei der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur kam es im Bezugszeitraum in den Jahren 1996 Lind 1997 zu nennenswerten Soll-Ist-Abweichungen. 1996 sind von den zur Verfügung stehenden Mitteln 6,5 Millionen DM nicht abgeflossen. 1997 wurden 16,6 Millionen DM nicht in Anspruch genommen, davon wurden im Zusammenhang mit der Oder-Hochwasserkatastrophe 11 Millionen DM für Deichbaumaßnahmen nach Brandenburg umgeschichtet. Bei der Gemeinschaftsaufgabe Regionale Wirtschaftsförderung wurden aufgrund der Inanspruchnahme von Ausgabenresten in den Jahren 1994 bis 1996 jeweils mehr Bundesmittel tatsächlich in Anspruch genommen als für die einzelnen Jahre veranschlagt wurden. Der Sollansatz 1997 wurde um rd. 3,6 Millionen DM unterschritten, wobei die nicht in Anspruch genommenen Mittel zur Übertragung als Ausgaberest angemeldet wurden. Im Schiffsbaubereich wurden bei den Wettbewerbshilfen im Bezugszeitraum mehrere Fortsetzungen und Aufstockungen des Programmvolumens vorgenommen. Davon wurden bei der 3. und 4. Fortsetzung sämtliche Plafondmittel in Anspruch genommen. Bei der Aufstockung der 4. Programmfortsetzung nahm das Land 7,5 Millionen DM, bei der 5. Fortsetzung 6,15 Millionen DM der Bundesmittel nicht in Anspruch.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Graf Otto Lambsdorff


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (F.D.P.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! „Die Freiheit der Person ist unverletzlich." „Die Wohnung ist unverletzlich." „Das Briefgeheimnis ist gewährleistet. " „Die Wissenschaft und ihre Lehre sind frei." „Das Eigentum ist unverletzlich." - Diese Sätze kommen uns allen vertraut vor. Das Grundgesetz und die Weimarer Verfassung wiederholen sie. Sie stammen aus dem Kernstück des großen Werkes der Paulskirche, dem Grundrechtskatalog der Verfassung.
    Daß viele Menschen sie auch heute noch als ausgesprochen aktuell einstufen, zeigt, daß bei der Frage der Rechte der Menschen das wahre große Vermächtnis der 1848er Revolution zu suchen ist.

    Dr. Otto Graf Lambsdorff
    Die Mitglieder der Paulskirchen-Versammlung, die sich zugleich die große Aufgabe der Vereinigung Deutschlands gestellt hatten, speisten ihre Inspiration aber nicht nur aus der Idee der Menschenrechte.
    Über dem Stuhl des Präsidenten der Versammlung prangten die Worte:
    Des Vaterlandes Größe, des Vaterlandes Glück, Oh schafft sie, oh bringt sie dem Volke zurück.
    Das blumige nationale Pathos hinter diesem Reim wirkt - so sehr es für das Verständnis des Gesamtphänomens „ 1848 " wichtig ist - für uns heute wohl eher leicht belustigend. Aber dennoch haben Sie, Herr Duve, recht, wenn Sie eine Parallele zwischen 1848 und 1989 ziehen. Im übrigen erlaube ich mir die Bemerkung, daß es immer ein besonderes Vergnügen war, mit Ihnen hier im Plenarsaal diskutieren zu dürfen. Vielen Dank dafür!

    (Beifall bei der F.D.P., der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

    Der dürre Gesetzestext der Menschenrechte hat seine bezwingende Wirkung ungebrochen beibehalten. Die Paulskirchen-Versammlung konnte - das wissen wir - ihren Verfassungsentwurf nicht durchsetzen. In diesem Sinne scheiterte sie. In einem anderen Sinne scheiterte sie nicht: Sie war in ihrer tatsächlichen politischen Tragweite trotz ihrer Niederlage zu gewaltig, als daß man danach einfach zur Tagesordnung übergehen konnte. Die Idee der Freiheit war ein für allemal in die deutsche politische Tradition eingeflossen.
    Wenngleich diese Idee in vielen Etappen der deutschen Geschichte - etwa der des Nationalsozialismus oder der des sowjetgestützten und kommunistischen Regimes in Ostdeutschland - niedergeschmettert wurde, war sie doch immer wieder der Regeneration fähig. Dies war sie nicht zuletzt, weil sie mit der 48er Revolution irgendwie in das kollektive Bewußtsein eingedrungen war. Es ist sicher richtig, daß etwa der demokratische Neubeginn der Bundesrepublik in mancher Hinsicht ein Werk der Westalliierten war, die den Geburtsvorgang geburtshelferisch unterstützten. Aber Erfolg konnte dies nur haben, weil ein vielfältiges demokratisches und freiheitliches Bewußtsein vorhanden war. Es konnte sein Selbstverständnis auch daraus beziehen, daß es im denkwürdigen Jahr 1848 ein Fanal der Freiheit gegeben hatte, das ganz und gar ein eigenes, aus dem deutschen Volke gekommenes Werk war. Es gäbe sonst auch keinen Grund, warum wir heute diesen Jahrestag feiern sollten.

    (Beifall bei der F.D.P., der CDU/CSU und der SPD)

    Ich kann mir keine echte Regeneration irgendeines deutschen Gemeinwesens vorstellen, die nicht an das Vermächtnis der Revolution von 1848 anknüpft. Kein Geringerer als Hoffmann von Fallersleben hat das Fortleben der Ideen der Revolution schon 1848
    erkannt, als er den Mächten der Reaktion mit viel Spott die Zeilen entgegendichtete:
    Nein, Michel ist munter, wird hinfort wachen. Und läßt sich kein X für ein U hinfort machen. Ihr möget zensieren und Euch abkastein -
    Doch den Michel, den schläfert ihr nie wieder ein!
    Warum hat diese Revolution immer noch so eine vitale Symbolfunktion für das freiheitliche und demokratische Deutschland? Die Antwort ist genau dort zu finden, wo die Sprache der Revolution auch heute noch aktuell wirkt, nämlich bei jenem Menschenrechtskatalog, den ich eben erwähnte.
    Der Grund für diese Aktualität wäre den damaligen Autoren dieses Katalogs kaum eine Überraschung gewesen. Viele von ihnen hatten die Rechtstheorien Immanuel Kants studiert und wußten, daß diese Rechte, die sie dort zu Papier brachten, universal waren. Sie waren und sind gültig, unabhängig von Zeit und Raum. Sie erschütterten 1848 überall in Europa die absolutistischen Throne, die sich seit der Restauration im Gefolge des Wiener Kongresses von 1815 nur allzu sicher gewähnt hatten.
    Die Internationalität - oder wie man damals wohl gesagt hätte: Weltbürgerlichkeit - ist ein Aspekt, der nicht vergessen werden sollte. Trotz des spezifisch nationalen Hintergrundes der deutschen Ereignisse fühlte man sich stets von den Ereignissen im Ausland, insbesondere in Frankreich, inspiriert. Die Paulskirchen-Versammlung hatte eine Friedensordnung vor Augen, die in der freiheitlichen Verfassung aller europäischen Länder wurzelte. Ich denke, es ist auch dies eine immer noch aktuelle Idee.

    (Beifall bei der F.D.P., der CDU/CSU, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Demokratie und Menschenrechte sind immer noch die besten Garanten für den Frieden. Dort, wo Herrschaftsregime nicht den inneren Frieden mit den eigenen Bürgern gefunden haben, steht erfahrungsgemäß der äußere Frieden mit anderen Ländern auf schwachen Füßen. Deshalb und weil Menschenrechte natürlich immer auch ein Selbstzweck in sich sind, ist es uns nicht gleichgültig, was außerhalb unseres eigenen Landes in Sachen Menschenrechten geschieht. Als 1989 das von Ronald Reagan zu Recht so apostrophierte „Reich des Bösen" zusammenbrach, meinten ja einige schlaue Geister tatsächlich, es sei nun das Ende der Geschichte gekommen; bald gebe es nur noch liberale Demokratien, nur noch Meine technische Probleme würden ab und zu zu lösen sein. Schön wäre es gewesen! Sieht man sich in der Welt um, dann stellt man fest, daß das Ende der Geschichte selbst schon ein schnelles Ende gefunden hat.

    (Joseph Fischer [Frankfurt] [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Genau!)

    Es sind nicht nur Kuba und Nordkorea, die einem einfallen, weil sie die letzten Reste des kommunistischen Ungeistes beherbergen. In Tibet wird eine alte Kultur durch Fremdherrschaft unterdrückt. In Burma wird der explizite Wille des Volkes zur Demokratie mit Füßen getreten. In Ruanda wurden wir vor kur-

    Dr. Otto Graf Lambsdorff
    zem Zeuge eines Völkermordes, der seinesgleichen sucht. Immer noch besteht das Todesurteil gegen Salman Rushdie. In Weißrußland beobachten wir die schleichende Wiederkehr kommunistischer Herrschaftspraktiken. Die Liste ist schier unendlich.
    Ich will bei dieser Liste auch nicht die allen internationalen Vereinbarungen zuwiderlaufende schauderhafte Praxis der Todesstrafe in den Vereinigten Staaten vergessen.

    (Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause)

    Sie ist um so beschämender, als die Vereinigten Staaten doch in vieler Hinsicht stets das große Vorbild aller demokratischen Staaten waren. Sie waren es auch für die Mitglieder der Paulskirchen-Versammlung, die einen regen Briefwechsel mit den weitaus erfahreneren Parlamentskollegen in Washington pflegten und die nach dem Scheitern der Revolution in Scharen das Exil in der neuen Welt suchten.
    Die gegenwärtige Menschenrechtssituation ist nicht mehr so sehr an weltbedrohendes Großmachtstreben gebunden. Deswegen wird sie hierzulande nicht mehr als so bedrohlich empfunden wie zur Zeit des kalten Krieges. Das darf uns aber nicht davon abhalten, die Einhaltung der Menschenrechte zu einem wesentlichen Maßstab unserer Politik zu machen.

    (Beifall bei der F.D.P., der CDU/CSU und der SPD)

    Das verlangt nicht nur Umsicht und Ausdauer, sondern auch ein Umdenken. Man sollte vielleicht in Zukunft Diplomatie weniger als die Kunst der Etablierung von Beziehungen zwischen regierenden Machthabern definieren, sondern stärker als die Kunst der Etablierung von Beziehungen zwischen Völkern.

    (Beifall bei der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

    Eine stabile freiheitliche Regierung muß die Nichtrelativierbarkeit von Menschenrechten immer und überall betonen. Diese nölige Stabilität ist die wesentliche Aufgabe jeder Politik, die sich auf das Erbe der 1848er Revolution berufen kann.

    (Beifall des Abgeordneten Dr. Wolfgang Weng [Gerlingen] [F.D.P.])

    Meine Damen und Herren, es bedarf funktionierender Institutionen, damit die Menschenrechte nicht bloße Proklamation auf dem Papier bleiben.
    Dies ist heute auch für mich die letzte Rede, die ich vor diesem Hause, dem Parlament im freiheitlichsten Staat der deutschen Geschichte, halte. Ich habe es immer als eine Ehre und Auszeichnung betrachtet, Volksvertreter sein zu dürfen. Erlauben Sie mir eine persönliche Bemerkung. Ich weiß, ich habe gelegentlich bei Mitgliedern aller Fraktionen dieses Hauses heftigen Verdruß erregt. Dies war meine Absicht.

    (Heiterkeit im ganzen Hause Beifall bei der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

    Aber, meine Damen und Herren, ich habe mich auch dafür zu bedanken - Frau Präsidentin, bei Ihnen sowie Ihren Vorgängerinnen und Vorgängern -, daß ich mir trotz mancher scharfen Rede hier niemals einen Ordnungsruf eingehandelt habe. Das fand ich schön.

    (Ingrid Matthäus-Maier [SPD]: Das wollen wir einmal nachlesen!)

    Also, heute ist kein Anlaß, das nachzuholen, um das gleich zu sagen.
    Nun, meine Damen und Herren, es ist mir sehr wichtig, festzustellen, daß damals, 1848, wie heute der Parlamentarismus Kern jeder erfolgreichen freiheitlichen Ordnung ist. Hier im Deutschen Bundestag liegt der Kern unserer Demokratie. Deswegen war es für mich 26 Jahre lang auch eine Erfüllung, an dieser Stelle - allerdings insgesamt gesehen in vier Plenarsälen - reden zu dürfen.
    Nicht umsonst legte die Paulskirchen-Verfassung in § 186 fest:
    Jeder deutsche Staat soll eine Verfassung mit Volksvertretung haben.
    Und - das war das Wichtige in dieser Zeit -:
    Die Minister sind der Volksvertretung verantwortlich.
    Im Parlamentarismus ist der Abgeordnete vom Volk wählbar und kontrollierbar und dennoch letztlich seinem eigenen Gewissen verpflichtet und nicht Sklave des vermeintlichen gesunden Volksempfindens. Heinrich von Gagern, der Anführer der gemäßigten Liberalen, meinte im März 1848: „ ... ich will keine Pöbelherrschaft, kein Liebäugeln mit dem Pöbel. " Hinter dieser etwas grobschlächtig wirkenden Formulierung steckt indes nichts anderes als das, was Thomas Dehler 1952 vor diesem Hause sagte, als man ihn bei der großen Debatte um die Todesstrafe darauf aufmerksam machte, daß diese doch Teil der Volksüberzeugung sei:
    Ich glaube, man verkennt das Wesen der Demokratie, wenn man glaubt, das Parlament sei der Exekutor der Volksüberzeugung. Ich meine, das Wesen der repräsentativen Demokratie ist ein anderes, es ist das der parlamentarischen Aristokratie. Die Parlamentarier haben die Pflicht und die Möglichkeit, aus einer größeren Einsicht, aus einem besseren Wissen zu handeln, als es der einzelne kann.
    Haben wir nicht zum Beispiel bei der Abstimmung über den Euro genau so gehandelt?
    Meine Damen und Herren, die konstitutionell gebundene parlamentarische Demokratie ist die Regierungsform, die am besten dazu geeignet ist, die Ausübung politischer Macht an die Einhaltung eines höheren, von jeder demokratischen oder sonstwie getroffenen Entscheidung unabhängigen Standards zu binden. Dieser Standard sind die Rechte eines jeden einzelnen. Es ist wichtig, daß der verfassungsgebundene Parlamentarismus um die Verantwortung weiß, die er damit hat. Er muß von allen Seiten in seiner Integrität geschützt werden.

    Dr. Otto Graf Lambsdorff
    Die Mehrheit der Paulskirchen-Abgeordneten mußte sich damals mit ausgesprochen fundamentalen Bedrohungen auseinandersetzen. Die Macht der Reaktionäre, die zurück zu Absolutismus und Ständestaat wollten, war stark, letztlich zu stark. Auch auf dem linken Flügel der Revolution gab es bereits gefährliche Tendenzen. Für die Genauigkeit rechtsstaatlicher Prozeduren und die Ablehnung von Gewalt, wie sie die liberale Mehrheit beherzigte, hatten viele nur Spott übrig. Das Phänomen, das man schon bei der Französischen Revolution beobachtet hatte, die hemmungslose „totalitäre Demokratie", wie der amerikanische Historiker Talmon diesen Vorläufer der sogenannten modernen Volksdemokratien einmal nannte, war auch 1848 deutlich sichtbar. 1848 war schließlich - es ist schon gesagt worden - nicht nur das Jahr der Paulskirchen-Verfassung, der Botschaft der Freiheit. Es war auch das Jahr des Erscheinens des „Kommunistischen Manifests", der Botschaft der Unfreiheit.
    Unsere Demokratie ist zur Zeit nicht im Entferntesten so gefährdet wie das Werk der Paulskirche. Dennoch gibt es wieder - die letzten Landtagswahlergebnisse zeigen es - deutliche Gegenströmungen zur freiheitlichen parlamentarischen Demokratie. Behalten wir stets eine klare Perspektive darüber, was wir da eigentlich verteidigen und mit wem wir dies tun.

    (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)

    Das Kriterium kann nicht „rechts" oder „links", „progressiv" oder „reaktionär" lauten, sondern kann nur in der Frage liegen, ob es freiheitlich-demokratisch ist oder nicht. Wir dürfen weder auf dem linken noch auf dem rechten Auge blind sein, sondern müssen, wie es vernünftige Menschen eigentlich immer tun, wenn sie die Dinge klar sehen wollen, mit beiden Augen hinsehen.
    Wenn man beide Augen schon einmal offen hat, sollte man aber nicht nur die offenen Feinde der Demokratie im Blick behalten. Freiheit geht meist scheibchenweise und auf Grund von Sorglosigkeit im Kleinen verloren. Auch dieses Problem kannte man 1848 schon. Der Zünfte- und Ständestaat bestand aus einer Unmenge von kleinen Privilegien, die ihrem Empfänger eine Gefälligkeit bereiteten, aber in ihrem Anwachsen den Bürgern insgesamt ein immer größeres Netz von Bevormundungen erbrachten. Gefälligkeiten gegenüber Lobbies jeder Art - das gilt damals wie heute - sind schleichendes Gift der Demokratie.

    (Beifall bei der F.D.P. - Heidemarie Wieczorek-Zeul [SPD]: Genau!)

    - Wer in dieser Frage mit einem Finger auf andere zeigt, zeigt immer mit vier Fingern auf sich selbst zurück.

    (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)

    Meine Damen und Herren, fast wie die Klagen eines heutigen Wirtschaftsministers klingen die Worte von Arnold Duckwitz, der 1848 für kurze Zeit Reichshandelsminister war:
    Es war schwerlich ein Industriezweig, ein Berg-
    und Hüttenbau-, Schiffer- und Handwerkerverein in Deutschland vorhanden, der nicht seine Vertreter nach Frankfurt gesandt hätte, um sich bei dem Handelsminister „hören" zu lassen ... Die Herren hielten die Erfüllung ihrer Wünsche für das Wichtigste, was aus der Neugestaltung Deutschlands hervorgehen könne; alles andere schien ihnen ganz gleichgültig zu sein.
    Die Lehre dieser schönen Sätze ist doch klar: Man darf keine Freiheit verachten - nicht die großen, die klassischen Menschenrechte und auch nicht die kleinen, die alltäglichen Marktfreiheiten.
    Gerade letzteres verlangt dem Politiker enorm viel Widerstandskraft ab, soviel kann ich aus langer parlamentarischer Erfahrung versichern. Es ist ja so leicht, das Privileg über Freiheit und Wettbewerb zu stellen. Deshalb erscheint es mir angemessen, meine Ausführungen heute mit den Worten jenes Ministers Duckwitz aus dem Jahre 1848 zu beenden, die er angesichts der wachsenden Schar der ihn bedrängenden Lobbyisten fand:
    Ich mußte daher, unbekümmert um die Schreier, selbständig meinen Weg gehen.
    Ich bedanke mich für Ihr Zuhören.

    (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der PDS)



Rede von Dr. Rita Süssmuth
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Graf Lambsdorff, lassen Sie mich von dieser Stelle aus ebenfalls folgendes zum Ausdruck bringen: Wir alle haben Sie stets als einen Parlamentarier aus Fleisch und Blut, als einen Vollblutpolitiker erlebt, der uns sicherlich nicht nach dem Mund geredet hat. Keiner von uns wird immer mit dem einverstanden gewesen sein, was Sie gesagt haben. Ich denke aber, daß Sie aber immer wieder gespürt haben, wieviel Aufmerksamkeit Ihnen dieses Parlament entgegengebracht hat.
Ich wünsche mir, daß nachfolgende Parlamentariergenerationen dem Beispiel von Freimut Duve und Graf Lambsdorff folgen. Um unser Parlament wäre es dann gut bestellt.
Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU, der F.D.P., der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich rufe jetzt den Kollegen Professor Uwe-Jens Heuer auf.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Uwe-Jens Heuer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (PDS)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (PDS)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Hauptwerk der ersten deutschen Nationalversammlung war eine Verfassung des Deutschen Reiches. Das Ergebnis, vor allem der Grundrechtskatalog, konnte sich sehen lassen. Dieter Grimm spricht in seinem Werk „Deutsche Verfassungsgeschichte 1776-1886" auf Seite 196 mit Recht von einem revolutionären Veränderungspotential.
    In Kraft getreten ist sie aber niemals. Der preußische König, dem das Erbkaisertum angetragen

    Dr. Uwe-Jens Heuer
    wurde, wies am 3. April 1849 die Krone „mit dem Ludergeruch der Revolution" brüsk zurück. Die Erhebung von Verteidigern der Reichsverfassung in Südwestdeutschland wurde von preußischen Truppen blutig niedergeschlagen.
    Zwei Fragen sind zu stellen: Wie wurde diese Verfassung möglich, und warum scheiterte sie? Die Beantwortung dieser Fragen könnte helfen, auch über nachfolgende Verfassungen, ihre Verteidiger und Gefährdungen bis hin zum heutigen Grundgesetz nachzudenken.
    Die Frankfurter Verfassung war nicht einfach ein Produkt parlamentarischen Nachdenkens kluger Köpfe. Sie war zunächst und vor allem Ergebnis einer Revolution, einer radikalen Veränderung des politischen Kräfteverhältnisses im Zusammenwirken ganz unterschiedlicher Akteure. Die Bourgeoisie war für den deutschen Bundesstaat, der Adel, auch die Grafen, Herr Lambsdorff, und die Fürsten waren dagegen.
    Erst eine schwere Wirtschaftskrise brachte die Massen auf die Straße. Den letzten Anstoß gab „das Schmettern des gallischen Hahnes", wie Karl Marx es formulierte, die Pariser Februarrevolution, der Sieg der Republik in Frankreich. Nach den Märzkämpfen in weiten Teilen Deutschlands schien das ganze Land auf dem Weg zum bürgerlichen Verfassungsstaat zu sein. Ohne die Bereitschaft von Arbeitern, Handwerkern und Studenten, ihr Leben einzusetzen, wäre das Werk der Paulskirche nicht möglich gewesen. Wolfgang Mommsen schreibt in der „Berliner Zeitung" vom 16./17. Mai 1998: „Die Kämpfer auf den Barrikaden, die Unterschichten ... waren die Motoren des Geschehens."

    (Beifall bei der PDS)

    Wir sollten auch ihrer heute gedenken, so wie das die Berliner Stadtverordnetenversammlung vor 50 Jahren -1948 geschah dies übrigens einmütig - tat.
    Warum aber scheiterte die Verfassung? Beherrscht wurde die Nationalversammlung vom „Rechten Zentrum", das sich für einen Deutschen Bundesstaat als konstitutionelle Monarchie einsetzte, für eine Vereinbarung mit den junkerlich-konservativen Kräften.
    Nach der Junischlacht in Paris, der ersten rein proletarischen Erhebung, die das Recht auf Arbeit verteidigte, wuchs der Wille zum Kompromiß. Es muß heute rückblickend die Frage gestellt werden, wieweit dieser Kompromiß der Beginn dessen war, was gewöhnlich als der deutsche Sonderweg bezeichnet wird - in Gestalt eines antidemokratischen Zusammengehens von ökonomischer Macht der Bourgeoisie und politischer Macht des preußischen Junkertums mit gefährlichen Folgen für Deutschland und die Welt. Ich frage dies, ohne daß ich damit eine gleichsam automatische Zwangsläufigkeit behaupten möchte.
    Die wichtigsten Etappen dieses Weges waren zunächst die Oktroyierung einer - relativ liberalen - Verfassung am 5. Dezember 1848 in Preußen, die Einführung des bis 1918 geltenden Dreiklassenwahlrechts und der offene Verfassungsbruch 1862 durch Bismarck. Er erklärte damals:
    Allmählich wird die staatsrechtliche Praxis diese Rechtsfrage, das heißt diesen Konflikt zwischen geschriebenem Recht und in Erz gegrabenen Machtverhältnissen, in einem ganz anderen Sinn erledigen.
    Entsprechend entstand im Gefolge dreier Kriege das Deutsche Reich als ewiger Bund der Fürsten, allerdings mit allgemeinem Wahlrecht für den Reichstag. Erst die Niederlage im ersten Weltkrieg machte den Weg frei zur parlamentarischen Republik, allerdings überschattet durch die Ermordung von Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht. Die konservativen Kräfte blieben ungeschoren. Sie trugen im Zusammengehen mit Hitler - bei aller notwendigen Kritik an gravierenden Fehlern der Kommunisten und Sozialdemokraten - die Hauptverantwortung für das Ende der Weimarer Republik und ihrer Verfassung.

    (Beifall bei der PDS)

    Die einzige Verfassungspartei war schließlich die deutsche Sozialdemokratie.
    Die ungeheuren Verbrechen des Faschismus und der unter schweren Opfern erfochtene Sieg der Alliierten waren Grundlage eines radikaleren Neubeginns. Er erfolgte bald in zwei Staaten, die einander im kalten Krieg feindlich gegenüberstanden. In der Bundesrepublik Deutschland wurde das entscheidende Gewicht auf rechtsstaatliche Sicherungen, auf die Gestaltung eines demokratischen und sozialen Rechtsstaates gelegt. In der DDR standen die Beseitigung ökonomischer Grundlagen des Faschismus sowie die Herstellung weitgehender sozialer Gleichheit und Sicherheit im Mittelpunkt. Bis zum Schluß war das Recht Instrument, nicht auch Maß der Politik.
    150 Jahre deutscher Verfassungsgeschichte belegen, daß der Verfassung stets gesellschaftliche, vor allem ökonomische Widersprüche zugrunde liegen, daß die Verfassung ein relativ selbständiges Kampffeld ist, soziale und politische Auseinandersetzungen nicht ausschließt, sie vielmehr voraussetzt und ihnen den juristischen Rahmen gibt. Grundlegende Verfassungsänderungen und gar -umstürze erfolgen dann und nur dann, wenn sich gesellschaftliche Kräfteverhältnisse geändert haben. Das erklärt auch, warum es trotz des Art. 146 des Grundgesetzes nach 1989/90 keine neue Verfassung gegeben hat, der Verfassungsentwurf des runden Tisches in der letzten Volkskammer nicht einmal in die Ausschüsse gelangte und die Gemeinsame Verfassungskommission unter der Losung „Das Grundgesetz hat sich bewährt" kein wesentliches Resultat zustande brachte.
    Das Grundgesetz hat sich über Jahrzehnte gerade dadurch als erfolgreich erwiesen, daß die politischen Grundrechte gesichert wurden und der Sozialstaat ausgebaut wurde. Ist dieser Kompromiß heute in Gefahr? Der Verfassungsschutz und manche hier im Raum sehen das Grundgesetz durch Bestrebungen am rechten und linken Rand, insbesondere durch die PDS, als gefährdet an. Beweise in bezug auf die PDS gibt es keine. Wenn es Verfassungsschutzberichte für verfassungsfeindlich halten, daß eine Partei für den

    Dr. Uwe-Jens Heuer
    demokratischen Sozialismus eintritt, so verletzen sie damit den Konsens des Jahres 1949 und behindern die Integration wesentlicher Teile der ostdeutschen Bevölkerung.

    (Beifall bei der PDS)

    Die wirkliche Gefahr für den im Grundgesetz verankerten Minimalkonsens geht von ganz anderer Seite aus. Es droht ein neuer Bismarckismus, eine konservative Revolution im Weltmaßstab. Innen- und Außenpolitik sollen der Globalisierung immer rigoroser untergeordnet werden, durch Sparprogramme, Ausbau von Krisenreaktionsstreitkräften, verschärfte Repression im Innern und eben auch durch Abbau der Rechtsstaatlichkeit.
    Der Prozeß der Verschlechterung der grundgesetzlichen Standards nahm seinen Ausgangspunkt in der Behandlung des angegliederten Ostdeutschlands. Er machte an der Elbgrenze nicht halt. 1993 wurde das Grundrecht auf Asyl, Art. 16, in seinem Kerngehalt beseitigt, 1994 durch Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts die Einschränkung des Streitkräfteeinsatzes auf Verteidigung, Art. 87 a, aufgehoben, 1996 das strafrechtliche Rückwirkungsverbot für bestimmte Handlungen in der DDR außer Kraft gesetzt und im März dieses Jahres schließlich der Wesensgehalt des Grundrechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung, Art. 13, angetastet. Man kann diesen Prozeß nicht besser charakterisieren, als dies Heribert Prantl in der „Süddeutschen Zeitung" vom 9. August 1997 getan hat:
    1992/94 wurde das Grundgesetz quasi unter Denkmalschutz gestellt. Heute bedauern die Denkmalschützer von gestern die Schwierigkeiten, die sich jetzt beim Umbau ergeben. Deshalb kommen sie mit der Abrißbirne.
    Meine Damen und Herren, eine persönliche Bemerkung zum Abschluß. Die fast acht Jahre hier gehörten für mich zu den interessantesten, aber auch schwierigsten Jahren meines Lebens.

    (Vera Lengsfeld [CDU/CSU]: O Gott!)

    Ich muß Ihnen offen sagen, daß ich mehr rechtsstaatliches Bewußtsein bei meinen Kollegen im Bundestag erwartet habe. Es sind gute Juristen, und es waren faire Kollegen. Aber die Bereitschaft mancher, vor der Politik des Bundeskanzleramtes zurückzuweichen, wenn es um rechtsstaatliche Grundprinzipien geht, hat mich erschreckt. Ein CDU-Kollege hat mir erklärt, am schlimmsten sei es für ihn, wenn ausgerechnet ich Rechtsstaatlichkeit und Verfassungsmäßigkeit einklage.

    (Dr. Otto Graf Lambsdorff [F.D.P.]: Recht hat er!)

    Aber was erwarten Sie von mir? Daß ich hier die Weltrevolution einfordere?
    Angesichts der Erfahrungen, die ich in der DDR mit der radikalen Unterordnung des Rechts unter die Politik gemacht und mit der ich mich auseinandergesetzt habe, muß ich doch wohl heute dieselbe Frage stellen. Ich sehe es durchaus als einen Fortschritt an, daß eine oppositionelle Partei dies tun kann. Aber
    wenn das Echo gering ist, ist der Trost so groß auch wieder nicht.
    Offenbar brauchen wir wieder eine starke Volksbewegung - vielleicht ausgelöst durch „das Schmettern des gallischen Hahnes" - gegen Massenarbeitslosigkeit, für den sozialen und demokratischen Rechtsstaat des Grundgesetzes.

    (Beifall bei der PDS)