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    Plenarprotokoll 13/204 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 204. Sitzung Bonn, Freitag, den 14. November 1997 Inhalt: Abweichung von den Richtlinien für die Fragestunde, für die Aktuelle Stunde sowie der Vereinbarung über die Befragung der Bundesregierung in der Sitzungswoche ab 24. November 1997 18431 A Erweiterung der Tagesordnung 18494 C Tagesordnungspunkt 17: a) - Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen gefährlichen Straftaten (Drucksachen 13/7163, 13/8586, 13/8989, 13/ 9062) - Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes der Gesellschaft vor gefährlichen Straftätern (Drucksachen 13/ 7559, 13/8989, 13/9062) - Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. Uwe-Jens Heuer und der Gruppe der PDS eingebrachten Entwurfs eines .. Strafrechtsänderungsgesetzes - Sicherungsverwahrung (Drucksachen 13/2859,13/8989, 13/9062) . . 18431 B b) Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtausschusses - zu dem Antrag der Abgeordneten Gerald Häfner, Halo Saibold, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Maßnahmen zur wirksameren Verfolgung der sexuellen Ausbeutung von Kindern durch Deutsche im Ausland - zu dem Antrag der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Rita Grießhaber, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Den Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt verbessern - zu dem Antrag der Abgeordneten Ulla Schmidt (Aachen), Dr. Jürgen Meyer (Ulm), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: 30-PunkteProgramm: Gesamtkonzept zum Schutz unserer Kinder vor sexueller Gewalt - zu dem Antrag der Abgeordneten Christina Schenk, Heidemarie Lüth, weiterer Abgeordneter und der Gruppe der PDS: Zur Prävention sexualisierter Gewalt an Kindern (Drucksachen 13/5139, 13/7087, 13/ 7092, 13/7166, 13/8989, 13/9062) . . 18431 C c) - Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Reform des Strafrechts (Drucksachen 13/7164, 13/8587, 13/8991, 13/9064) - Zweite und dritte Beratung des von Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Bereinigung des Strafgesetzbuches und zur Reform der Strafvorschriften gegen Kinderhandel (Drucksachen 13/6038, 13/ 8991, 13/9064) - Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes - 174 c StGB (Drucksachen 13/8267, 13/8991, 13/9064) - Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Irmingard Schewe-Gerigk, Volker Beck (Köln), weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Strafrechtsänderungsgesetzes - 174 c und 174 d StGB (Drucksachen 13/8548, 13/8991, 13/9064) - Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches (Drucksachen 13/ 2203,13/8991,13/9064) - Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes - Totengedenkstättenschutz (Drucksachen 13/3468, 13/8991, 13/ 9064) 18432 C d) Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses - zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht zur Frage gesetzgeberischen Handlungsbedarfs bei Schutz vor sexuellem Mißbrauch in Abhängigkeits- und Therapieverhältnissen - zu dem Antrag der Abgeordneten Volker Beck (Köln) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Entkriminalisierung des Ladendiebstahls, Schwarzfahrens und der Fahrerflucht bei Sachbeschädigung (Drucksachen 12/8336, 13/725 Nr. 42, 13/2005, 13/8991, 13/9064) 18432 C in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 9: Antrag der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Gerald Häfner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Reform des Straf- und des Sanktionenrechts (Drucksache 13/8957) 18432 D in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 17 e: - Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozeßordnung (Gesetz zum Schutz von Zeugen bei Vernehmungen im Strafverfahren; Zeugenschutzgesetz) (Drucksachen 13/7165, 13/8990, 13/ 9063) - Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. Jürgen Meyer (Ulm), Dr. Eckart Pick, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsstellung von Deliktopfern und zum Einsatz von Videogeräten bei Zeugenvernehmungen in der Hauptverhandlung (Drucksachen 13/3128, 13/ 8990, 13/9063) - Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozeßordnung (Gesetz zum Schutz kindlicher Zeugen) (Drucksachen 13/ 4983, 13/8990, 13/9063) 18432 D Norbert Geis CDU/CSU 18433 B Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten CDU/ CSU 18435 C, 18455 B Dr. Herta Däubler-Gmelin SPD 18436 B Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 18439 A Jörg van Essen F.D.P. 18440 C Christina Schenk PDS 18442 C Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Bundesminister BMJ 18444 B Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD 18444 D Dr. Herta Däubler-Gmelin SPD . . . 18446 D, 18451B, 18458 D Hanna Wolf (München) SPD . 18447 B, 18458 A Erika Simm SPD 18448 B Franz Peter Basten CDU/CSU 18450 D Rita Grießhaber BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 18453 A Dr. Ulrich Goll, Minister (Baden-Württemberg) 18454 B Hermann Leeb, Staatsminister (Bayern) 18457 A Norbert Geis CDU/CSU 18458 C Anni Brandt-Elsweier SPD 18459 A Maria Eichhorn CDU/CSU 18460 D Claudia Nolte, Bundesministerin BMFSFJ 18462 A Tagesordnungspunkt 16: Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (Drucksachen 13/8012, 13/8653, 13/8794, 13/ 8994) 18465 D Heinz Schemken CDU/CSU 18466 A Adolf Ostertag SPD 18467 B Marieluise Beck (Bremen) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 18468 D Dr. Gisela Babel F.D.P 18469 D Dr. Heidi Knake-Werner PDS 18470 C Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 18471 B Namentliche Abstimmung 18472 D Ergebnis 18476 A Tagesordnungspunkt 18: a) - Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (Drucksachen 13/1439, 13/8917) - Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (Drucksachen 13/422, 13/8917) . . . 18473 A b) Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses - zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann und der weiteren Abgeordneten der PDS: Senkung der Promille-Grenze im Straßenverkehr auf 0,0 Promille - zu dem Antrag der Abgeordneten Gila Altmann (Aurich), Albert Schmidt (Hitzhofen), Rainder Steenblock und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Senkung der Promille-Grenze im Straßenverkehr auf 0,0 Promille (Drucksachen 13/612 (neu), 13/694, 13/ 8917) 18473 B c) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (Drucksachen 13/3764, 13/8979) 18473 C d) Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze (Drucksachen 13/6914, 13/7888) . 18473 D e) - Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten und anderer Gesetze (Drucksachen 13/5418, 13/8655) - Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Alfred Hartenbach, Dr. Herta Däubler-Gmelin, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten, des Straßenverkehrsgesetzes und der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (Drucksachen 13/3691, 13/ 8655) 18473 D Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten CDU/ CSU 18474 A Elke Ferner SPD 18478 B Gila Altmann (Aurich) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 18480D, 18489 D Horst Friedrich F.D.P. 18482 A Albert Schmidt (Hitzhofen) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 18483 B Manfred Such BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 18484 A Dr. Dagmar Enkelmann PDS . . 18484 B, 18485 D Monika Ganseforth SPD 18448 D Ingrid Matthäus-Maier SPD 18485 C Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Bundesminister BMJ 18486 A Günter Oesinghaus SPD 18486 D Michael Jung (Limburg) CDU/CSU . . 18487 D Gila Altmann (Aurich) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 18488A, 18491 D Alfred Hartenbach SPD 18490 B Matthias Wissmann, Bundesminister BMV 18491 A Zusatztagesordnungspunkt 11: Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages hier: Widerruf der Genehmigung zur Durchführung von Ermittlungsmaßnahmen gegen das Mitglied des Deutschen Bundestages Dr. Erich Riedl (München) gemäß Artikel 46 Abs. 4 des Grundgesetzes (Drucksache 13/9045) 18494 C Tagesordnungspunkt 19: a) Antrag der Abgeordneten Winfried Nachtwei, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Stopp der deutschen Beteiligung am Eurofighter (Drucksache 13/8150) . 18494 D b) Antrag der Abgeordneten Steffen Tippach, Andrea Gysi, weiterer Abgeordneter und der Gruppe der PDS: Keine Beschaffung des Eurofighters 2000 (Drucksache 13/8578) 18494 D Winfried Nachtwei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 18495 A Bernd Wilz, Parl. Staatssekretär BMVg 18496 B Uta Zapf SPD 18497 C, 18504 A Paul Breuer CDU/CSU 18498 A Kurt J. Rossmanith CDU/CSU . . . 18499 B Günther Friedrich Nolting F.D.P. . . . 18500 B Heinrich Graf von Einsiedel PDS . . . 18501 C Hans Raidel CDU/CSU 18502 A Paul Breuer CDU/CSU 18503 B Tagesordnungspunkt 20: Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. Uwe-Jens Heuer, Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Beendigung der Strafverfolgung für hoheitliches Handeln von DDR-Bürgern und über die Gewährung von Straffreiheit für Handlungen, bei denen der Strafzweck mit Herstellung der deutschen Einheit entfallen ist (Strafverfolgungsbeendigungsgesetz) (Drucksachen 13/1823, 13/4053) . . . 18504 D Dr. Uwe-Jens Heuer PDS 18505 A Dr. Michael Luther CDU/CSU 18506 A Hans-Joachim Hacker SPD 18507 B Dr. Uwe-Jens Heuer PDS . . 18507 D, 18510 A Gerald Häfner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 18509 B Dr. Klaus Röhl F.D.P 18511 A Nächste Sitzung 18511 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 18512* A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zu Zusatztagesordnungspunkt 7 (Entwurf: 3. Verjährungsgesetz), zu Zusatztagesordnungspunkt 8 (Antrag: Wirtschaftskriminalität in Deutschland insgesamt bekämpfen), zu Zusatztagesordnungspunkt 10 (Antrag: Keine Verlängerung der Verjährungsfristen) Gerald Häfner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 18512* B Anlage 3 Amtliche Mitteilungen 18513* D 204. Sitzung Bonn, Freitag, den 14. November 1997 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Berninger, Matthias BÜNDNIS 14. 11. 97 90/DIE GRÜNEN Bindig, Rudolf SPD 14. 11. 97 Böttcher, Maritta PDS 14. 11. 97 Dreßler, Rudolf SPD 14. 11. 97 Hoffmann (Chemnitz), SPD 14. 11. 97 Jelena Hovermann, Eike SPD 14. 11. 97 Janssen, Jann-Peter SPD 14. 11. 97 Kirschner, Klaus SPD 14. 11. 97 Klose, Hans-Ulrich SPD 14. 11. 97 Kriedner, Arnulf CDU/CSU 14. 11. 97 Kurzhals, Christine SPD 14. 11. 97 Lehn, Waltraud SPD 14. 11. 97 Lotz, Erika SPD 14. 11. 97 Marx, Dorle SPD 14. 11. 97 Palis, Kurt SPD 14. 11. 97 Probst, Simone BÜNDNIS 14. 11. 97 90/DIE GRÜNEN Reschke, Otto SPD 14. 11. 97 Dr. Rochlitz, Jürgen BÜNDNIS 14. 11. 97 90/DIE GRÜNEN Schoppe, Waltraud BÜNDNIS 14. 11. 97 90/DIE GRÜNEN Schultz (Everswinkel), SPD 14. 11. 97 Reinhard Schumann, Ilse SPD 14. 11. 97 Singer, Johannes SPD 14. 11. 97 Terborg, Margitta SPD 14. 11. 97 Wieczorek (Duisburg), SPD 14. 11. 97 Helmut * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zu Zusatztagesordnungspunkt 7 (Entwurf: 3. Verjährungsgesetz), zu Zusatztagesordnungspunkt 8 (Antrag: Wirtschaftskriminalität in Deutschland insgesamt bekämpfen), zu Zusatztagesordnungspunkt 10 (Antrag: Keine Verlängerung der Verjährungsfristen) (siehe 203. Sitzung, Seite 18404 B) Gerald Häfner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die Aufarbeitung des in der DDR geschehenen Staatsunrechtes ist und bleibt eine wesentliche Voraussetzung für das Zusammenwachsen Ost- und Westdeutschlands. Damit die innere Einheit unseres Landes auf einem sicheren Fundament steht, kommt der justitiellen Aufarbeitung, neben der politischen und kulturellen, eine zentrale Rolle zu. Nur in einem rechtsstaatlich geführten Prozeß kann die Verantwortung und Schuld, die diejenigen zu tragen haben, die unter dem Schutz des DDR-Regimes Straftaten begangen haben, geklärt werden. Dies war und ist gerade im Bereich der Regierungskriminalität von tragender Bedeutung. Die strafrechtliche Aufarbeitung erfüllt aber noch weitere wichtige Funktionen. Mit Hilfe der Durchführung der strafrechtlichen Ermittlungs- und Gerichtsverfahren wird der pauschalen Vorverurteilung unzähliger Menschen begegnet. Täter werden sichtbar gemacht und bekommen Namen, die Opfer erfahren späte Genugtuung und häufig erst die Möglichkeit, zivilrechtliche Ansprüche geltend zu machen, weil diese Ansprüche in der Regel erst mit Hilfe der im Strafprozeß gesicherten Beweise durchgesetzt werden können. Die strafrechtliche Aufarbeitung liegt aber auch im Interesse der Gesellschaft insgesamt, die es nicht zulassen kann, daß Straftaten von erheblichem Ausmaß einfach hingenommen werden und daß die Täter den Nutzen und die Opfer aber den Schaden dieser Taten davontragen, ohne daß der Rechtsstaat mit allen seinen Mitteln das ihm Mögliche unternimmt, um die Verantwortlichen festzustellen und einer Verurteilung zuzuführen. Allerdings spreche ich von Aufarbeitung im Rahmen des Rechtsstaates. Der aber hat seinen Preis. Nicht immer werden die Urteile der Gerichte die Betroffenen befriedigen. Zum Rechtsstaat gehört zum Beispiel die Unschuldsvermutung ebenso wie das Rückwirkungsverbot, das Prinzip „nulla poena sine lege" oder auch der Grundsatz der Verjährung. Bisher hat der Rechtsstaat sich bei der Aufarbeitung strikt an seine Regeln gehalten. Insbesondere der Grundsatz „nulla poena sine lege", wonach auf von DDR-Bürgern zu DDR-Zeiten begangene Straftaten nicht das damals oder heute geltende Recht anzuwenden ist, hatte zur Folge, daß eine eminent hohe Zahl der Verfahren mit Freisprüchen oder der Einstellung des Verfahrens endeten. So kommen viele Angeklagte aus guten Gründen in den Genuß von sie schützenden Rechts- und Verfahrensgrundsätzen, die sie selbst zum Beispiel bei der Verfolgung von Oppositionellen in der DDR niemals haben gelten lassen. Vorwürfe wie das böse Wort von der „Siegerjustiz" finden daher keinerlei Ansatzpunkt in der Wirklichkeit. Das muß auch in Zukunft so bleiben. Dies bedeutet, daß die Strafverfolgung nicht unter allen Umständen und schon gar nicht unter Nichtachtung rechtsstaatlicher Grundsätze, geführt werden darf. Wir diskutieren heute über die nochmalige Verlängerung der Verjährungsfristen für sogenannte mittelschwere Delikte, also für solche, die mit einem Strafrahmen von ein bis fünf Jahren bedroht sind. Viele Gründe, insbesondere die vielen noch nicht aufgearbeiteten Akten der Staatssicherheit, die erst am Anfang stehenden Untersuchungen über die Funktion und Tätigkeit der Nomenklaturkader etc. sprechen für eine nochmalige Verlängerung der Verjährungsfristen. Aber es gibt auch erhebliche verfassungsrechtliche und rechtsstaatliche Bedenken, über die wir uns nicht leichtfertig hinwegsetzen sollten. Diese schwerwiegenden Bedenken werden nicht nur von der überwiegenden Zahl aller juristisch und rechtspolitisch Sachverständigen, sondern auch von sämtlichen Justizministern der neuen Länder, vom Bundesminister der Justiz, vom zuständigen Generalstaatsanwalt in Berlin und von der Bundesbeauftragten für die Unterlagen der ehemaligen Staatssicherheit geteilt. Besonders ernste Fragen sind hier im Hinblick auf eine mögliche Ungleichbehandlung etwa von im Osten und im Westen begangener Vereinigungskriminalität angebracht. Es kann nicht, wie es Folge des vorliegenden Entwurfes wäre, richtig sein und verstieße auch gegen das Gleichheitsgebot, wenn ein Täter, der beispielsweise einen Betrug zu Lasten der Treuhand im Westen begangen hat, wegen der dort einsetzenden Verjährung straffrei bleibt, während derjenige, der eine vergleichbare Straftat im Osten begangen hat, noch bis zum 2. Oktober 2000 verfolgt und verurteilt werden kann. Dies wäre eine Ungleichbehandlung, die nicht nur verfassungsrechtlich untragbar erscheint, sondern auch eine Ungleichbehandlung, die die innere Einheit und das Zusammenwachsen des Landes in höchstem Maße schädigt. Ein Rechtsstaat kann nicht nach seinem Belieben die Verjährungsfristen für Straftaten verlängern. Wer die Verjährungsfristen pauschal verlängern will, muß dafür sehr schwerwiegende Argumente angeben. Es schwächt aber unsere Argumentation und ist im übrigen auch ein Skandal, daß die strafrechtliche Verfolgung zum Teil deshalb nicht zügig vorangehen konnte, weil von den Ländern nicht genügend Personal- und Sachmittel zur Verfügung gestellt worden sind, ein Mißstand, den wir hier regelmäßig beklagt haben, der aber gleichwohl nicht behoben wurde. Dies bedeutet, daß wir über den vorliegenden Gesetzentwurf und denkbare Alternativen in den Ausschüssen noch sehr gründlich beraten müssen. Eine Verfassungsbeschwerde gegen ein solches Gesetz wird so sicher kommen wie das Amen in der Kirche. Die Folge eines Scheiterns beim Bundesverfassungsgericht wäre ein immenser Vertrauensverlust in die rechtsstaatliche Aufarbeitung der DDR-Diktatur. Deshalb wäre es klug, wenn hier im Hause eine differenzierte Regelung verabschiedet werden würde, die den verfassungsrechtlichen Bedenken Rechnung trägt und gleichwohl, zumindest für die wichtigsten noch offenstehenden Deliktsbereiche eine praktikable, hieb- und stichfeste Lösung bietet. Ich selbst habe dazu seit Monaten in unzähligen Gesprächen und Runden mit den Kollegen aus den anderen Fraktionen Vorschläge gemacht. So ist im Bereich der vereinigungsbedingten Wirtschaftskriminalität einzelnen, aber auch dem Gemeinwesen erheblicher Schaden entstanden. In diesem Bereich befindet sich die größte Dunkelziffer unaufgeklärter Taten. Auf Grund der Komplexität konnte die zuständige Ermittlungsbehörde vielfach auch noch keine verjährungsunterbrechenden Maßnahmen ergreifen. Die Aufklärung im Bereich der Wirtschaftsdelikte erweist sich ganz grundsätzlich als höchst schwierig, und jeder verstrichene Monat erhöht die Wahrscheinlichkeit, für Taten wie Steuerhinterziehung, Betrug, Subventions-und Kreditbetrug nicht belangt zu werden, da solche und vergleichbare Delikte erst spät und häufig nur zufällig entdeckt werden und, wenn sie entdeckt wurden, nur schwierig auszuermitteln sind (Wirtschaftswoche vom 6. November 1997, S. 238). Das gilt im übrigen für alle Wirtschaftsdelikte, und es gilt in Ost und West gleichermaßen, nicht nur für solche, die im Zusammenhang mit dem Vereinigungsprozeß begangen wurden. Hier böte sich eine zielgenaue Regelung an, deren verfassungsrechtliches Risiko ich für weit geringer halte als bei einer pauschalen Verlängerung der Verjährungsfristen. Aber darüber wird noch zu reden sein. Die Zeit ist äußerst knapp, viel wertvolle Zeit ist verstrichen. Jetzt bleiben im Grunde nur noch zwei Sitzungswochen, damit ein funktionstüchtiger und wasserdichter Gesetzentwurf verabschiedet wird. Nur eine verfassungsrechtlich einwandfreie, saubere Lösung wird dem Anliegen der juristischen Aufarbeitung der DDR-Diktatur nicht schaden sondern vielmehr nützen. Darum sollten wir uns nun alle bemühen. Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 718. Sitzung am 7. November 1997 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 Grundgesetz nicht zu stellen: - Gesetz zur Senkung des Solidaritätszuschlags - Gesetz über den deutschen Auslandsrundfunk - Gesetz zu dem Übereinkommen vom 26. Juli 1995 auf Grund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union über die Errichtung eines Europäischen Polizeiamts (Europol-Gesetz) - Gesetz zu dem Protokoll vom 24. Juli 1996 auf Grund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union betreffend die Auslegung des Übereinkommens über die Errichtung eines Europäischen Polizeiamts durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften im Wege der Vorabentscheidung (Europol-Auslegungsprotokollgesetz) - Gesetz zu dem Vierten Protokoll vom 15. April 1997 zum Allgemeinen Übereinkommen über den Handel mit Dienstleistungen Die Fraktion der SPD hat mit Schreiben vom 5. November 1997 ihren Antrag „Unterstützung der Europäischen Union für die Hochwasseropfer in Polen und Tschechien" - Drucksache 13/8728- zurückgezogen. Die Fraktion der SPD hat mit Schreiben vom 11. November 1997 ihren Änderungsantrag zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze - Drucksache 13/7906 - zurückgezogen. Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Innenausschuß - Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über ihre Maßnahmen zur Förderung der Kulturarbeit gemäß § 96 BVFG in den Jahren 1993 und 1994 - Drucksache 13/6796- - Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über ihre Maßnahmen zur Förderung der Kulturarbeit gemäß § 96 BVFG in den Jahren 1995 und 1996 - Drucksachen 13/8096, 13/8507 Nr. 1.2- Ausschuß für Wirtschaft - Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht zum Entwurf eines OECD-Übereinkommens zur Bekämpfung der Bestechung im internationalen Geschäftsverkehr - Drucksache 13/8683- Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau - Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über das Programm zur Bürgschaftsübernahme - insbesondere für den Erwerb von Wohnungen zur Eigennutzung aus dem Bestand in den neuen Bundesländern - - Drucksachen 13/8297, 13/8507 Nr. 1.12- Verteidigungsausschuß - Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht über den Entwicklungsstand des Jagdflugzeuges 90 - Drucksachen 11/7533, 12/210 Nr. 139, 13/725 Nr. 140 - Ausschuß für Bildung, Wissenschaft, Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung - Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung Reformprojekt Berufliche Bildung - flexible Strukturen und moderne Berufe - Drucksache 13/7625- Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EU- Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat. Finanzausschuß Drucksache 13/8269 Nr. 1.5 Drucksache 13/8508 Nr. 2.13 Drucksache 13/8615 Nr. 2.100 Drucksache 13/8615 Nr. 2.102 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 13/7867 Nr. 1.4 Drucksache 13/7867 Nr. 1.5 Drucksache 13/7867 Nr. 1.7 Drucksache 13/7867 Nr. 2.4 Drucksache 13/7867 Nr. 2.13 Drucksache 13/7867 Nr. 2.15 Drucksache 13/7867 Nr. 2.16 Drucksache 13/7867 Nr. 2.17 Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Drucksache 13/6766 Nr. 1.2 Drucksache 13/7867 Nr. 1.9 Drucksache 13/8106 Nr. 2.2 Drucksache 13/8106 Nr. 2.15 Ausschuß für Gesundheit Drucksache 13/6129 Nr. 1.4 Drucksache 13/7867 Nr. 1.1 Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Drucksache 13/8508 Nr. 2.34
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! „Fast eine Odyssee", so kann man die Debatten um die heute zur Verabschiedung anstehenden Gesetzentwürfe nennen, wobei es um eine ganz Reihe von unstreitigen Themen geht, insbesondere bei der Frage der Umsetzung der Euro-Richtlinien für Führerscheine, Fahrerlaubnisse und Fahrlehrerausbildung. Die strittigen Punkte waren - sie sind es letztlich auch heute noch, wie die eingebrachten Anträge zeigen -, wie wir in Zukunft mit der Fahrtüchtigkeit in bezug auf den Konsum von Alkohol und Drogen umgehen.
    Es ist kein Geheimnis, daß ein Großteil unserer Fraktion gerne bei der 0,8-Promille-Grenze geblieben wäre, weil die meisten keinen Handlungsbedarf sahen. Es war und ist eine Illusion, zu glauben, daß diejenigen, die in der Vergangenheit unter Alkoholeinfluß gefahren sind, deswegen keinen Alkohol mehr trinken, weil das Überschreiten einer von 0,8 auf 0,5 Promille abgesenkten Grenze als einer Warnfunktion oder Schwellenstufe mit einem Ordnungswidrigkeitengeld und mit Punkten in Flensburg belegt wird.
    Viel wichtiger ist, daß in Zukunft neben der Blutprobe auch die Atemalkoholanalyse zugelassen ist, wobei hier sicher noch nicht das letzte Wort gesprochen ist, weil die Erfahrung der Praxis noch die eine oder andere nicht erkennbare Auswirkung mit sich bringen wird.
    Mein Vorschlag, es im Regelfall bei der Grenze von 0,8 Promille zu belassen, dafür aber für die Zeit des Führerscheins auf Probe eine 0,0-Promille-Regelung einzuführen, hat leider nicht die Mehrheit gefunden. Auch die SPD hat in diesem Punkt keine Gegenliebe gezeigt. Durch diese Regelung hätte ich mir eine Verstärkung der Vernunft unserer jungen Leute versprochen, die im übrigen heute schon überwiegend für die Fahrt zum Disco-Besuch und zu Veranstaltungen Fahrgemeinschaften bilden. Die Crew achtet dabei sehr genau darauf, daß derjenige, der für diese Aufgabe, an diesem Abend zu fahren, ausgesucht oder auch ausgewürfelt wurde, keinen Tropfen Alkohol trinkt. Trotzdem: Mit dem Damoklesschwert, schon bei geringsten Alkoholmengen die Fahrerlaubnis zu verlieren, wäre auf manchen Neuling ein noch stärkerer Druck ausgeübt worden.
    Auch Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren Kollegen, müssen ja immer wieder montags beim Aufschlagen der Zeitung die Berichte über Unfälle von meist jungen Leuten lesen, die an den Wochenenden ihr Leben verloren haben. Häufigste Unfallursachen sind überhöhte Geschwindigkeit und Alkoholkonsum. Sie verursachen die für junge Leute typischen Unfälle.

    (Elke Ferner [SPD]: Leider wahr! Aber es werden keine Konsequenzen gezogen!)

    Dennoch stehe ich voll und ganz hinter dem Kompromiß der Koalition, weil naturgemäß die Regelungsdichte und Einführung der 0,5-PromilleGrenze, sozusagen die gelbe Karte im Straßenverkehr, wieder die Aufmerksamkeit auf die Unfälle lenkt, bei denen Alkohol im Spiel ist.
    Wir sollten aber eines wissen: Wir sind kein Volk von alkoholisierten Fahrern, wie manche uns weismachen wollen. Alkoholfahrten sind die Ausnahme.

    (Elke Ferner [SPD]: Na, jeder zweite bis fünfte Unfall, das ist ja wohl nicht die Ausnahme!)

    Fahren ohne Alkohol ist in über 98 Prozent die Regel.
    Wissenschaftliche Erkenntnisse haben gezeigt, daß über den Alkohol hinaus jede Art und jede Menge von Drogen im Straßenverkehr zu verminderten Reaktionen, zu Fehlreaktionen oder auch Aggressionen führt. Deswegen haben wir, zunächst im Einklang mit den Damen und Herren von der Opposition, die Drogenproblematik aufgenommen.
    Wir waren uns einig, daß - unabhängig von anderen Vorschriften - der Konsum von Drogen dann eine Ordnungswidrigkeit darstellt, wenn der Betroffene ein Fahrzeug führt. Er kann nun mit einem Bußgeld bis zu 3 000 DM oder auch einem Fahrverbot belegt werden. Ich glaube, das ist eine wirksame Maßnahme.
    Wir sind mit der SPD-Opposition deswegen nicht einig geworden, weil die Sozialdemokraten nicht bereit waren, jede Art Drogennachweis für jemanden, der ein Kraftfahrzeug führt, ausreichen zu lassen, sondern abgestufte Kriterien forderten.

    (Elke Ferner [SPD]: Wenn Sie dagewesen wären, hätten Sie es richtig gehört!)

    Unabhängig davon, daß es schwierig ist, bei den sehr unterschiedlichen zugrunde liegenden Substanzen Stufen einzuführen, ist dies auch ordnungsrechtlich sehr bedenklich. Jeglicher Handel mit Betäubungsmitteln aller Art ist strafbar, und wenn schon der Eigenverbrauch als solcher nicht verfolgt wird, so sind doch die Bürger vor den Folgen dieser Handlungen zu schützen.

    Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten
    So ist es nicht mehr als konsequent, jegliche Einnahme von berauschenden Mitteln im Straßenverkehr zu verbieten, urn auch nicht den leisesten Verdacht aufkommen zu lassen, daß man geringe Mengen für ungefährlich hält und durch Billigung verniedlicht.
    Folgerichtig werden zu den klassischen berauschenden Mitteln wie Cannabis, Heroin, Morphin, Kokain auch die Amphetamine einschließlich der Designer-Amphetamine hinzugerechnet, um keine Lükken zu lassen. Wir haben vorgesorgt, daß seitens des Bundesministers für Verkehr im Einvernehmen mit dem Minister für Gesundheit und dem Minister der Justiz sowie mit der Zustimmung des Bundesrates weitere Mittel und Substanzen hinzugerechnet werden können.
    Zusammen mit Herrn Hartenbach ist es mir gelungen, etwas durchzusetzen, was andere jetzt als ihren Erfolg feiern, nämlich die Möglichkeit für diejenigen, die noch nicht mit einem Fahrverbot belegt waren, sich als Ersttäter den Termin dafür innerhalb von vier Monaten aussuchen zu können, damit es sie nicht gleich wie einen Keulenschlag trifft. Davon versprechen wir uns eine deutliche Entlastung der Gerichte, weil vielfach Rechtsmittel nur eingelegt wurden, um mit der Rücknahme des Rechtsmittels zu einem geeigneten Zeitpunkt das Fahrverbot in Kraft treten zu lassen. Richtig ist, daß wir dies nicht für Wiederholungstäter wollen.
    Eine Expertengruppe der CDU/CSU hat in den vergangenen Wochen ein deutliches Signal setzen wollen. Wir wollen nämlich nicht den Eindruck erwecken, daß Autofahrer Gegner sind, und wir finden, daß Autofahrer nicht Melkkühe werden dürfen.
    Wir wollen deswegen in Zukunft - dazu dient unser Entschließungsentwurf - deutlich auch dem Gestrüpp von unübersichtlichen Bestimmungen entgegentreten und Autofahrer, die sich lange Zeit ordnungsgemäß verhalten haben, die keinen Eintrag aufweisen, mit einem Bonussystem belohnen.

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Dazu gehört unter Umständen auch - das ist noch etwas strittig -, daß Fahrverbote auf Zeit ausgesetzt werden können, eigentlich eine logische Folge. Warum sollte, wenn ich eine Freiheitsstrafe auf Zeit aussetzen kann, dies nicht auch für eine geringere Nebenstrafe bei Ersttätern möglich sein? - Wir wollen damit zeigen, daß wir ein autofreundliches Land sind und nicht die Autofahrer verteufeln.
    Der große Teil der Autofahrer fährt verantwortungsbewußt, und wir wollen das mit einem Bonussystem belohnen. Einzelheiten will ich hier nicht nennen, aber es ist wichtig, daß jeder weiß, daß er auch einen „Fehltritt" wiedergutmachen kann.
    Meine Damen und Herren, die medizinisch-psychologische Untersuchung ist für Betroffene oft zu einem Horror- und Folterinstrument geworden.

    (Elke Ferner [SPD]: Wollen Sie die auch noch abschaffen?)

    Für die Betroffenen - entweder mit hohem Blutalkoholgehalt oder Wiederholungstäter - ist die vom Gericht ausgesprochene Sperre völlig uninteressant, weil die Probleme erst dann beginnen, wenn der Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis bei der Verwaltungsbehörde gestellt wird. Was hier geschieht, ist oft nicht nachvollziehbar, und es wird höchste Zeit, daß wir einheitliche Richtlinien auf stellen, damit manche Willkür entfällt.
    Der Schilderwald ist zu durchforsten; notwendige Geschwindigkeitsbeschränkungen sind auf ihren Zweck zu begrenzen. Temposchilder zum Beispiel an Schulen und Kindergärten verlieren nachts und in den Ferien völlig ihren Zweck.
    Geschwindigkeitsanordnungen sind auch zu überprüfen, wenn sie zur Begrenzung des Lärmpegels dienen. Eine solche Begrenzung müßte für Lkws ausreichen und nicht auf Pkws ausgedehnt werden.
    Meine Damen und Herren, wenn die SPD generell Tempo 30 in der Stadt fordert, so ist das wirklichkeitsfremd und auch nicht einzuhalten.

    (Elke Ferner [SPD]: Das fordert doch der Städteund Gemeindetag! Da sind doch auch CDU-Gemeinden dabei!)

    Wenn dann noch morgens um 6 Uhr oder nachts um 24 Uhr in solchen Zonen Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt werden, dann dient dies eben nicht der Sicherheit, sondern der Autofahrer wird zugunsten des Stadtsäckels abgezockt. Dies wollen wir in Zukunft verhindern. Wir werden daran arbeiten, diese Gesetzesänderung noch in dieser Legislaturperiode vorlegen zu können.
    Meine Damen und Herren, mit den heute vorgelegten Gesetzentwürfen sind sinnvolle, maßvolle und nachvollziehbare Regeln eingeführt, die den redlichen Autofahrer nicht berühren und die Fahrer durch Geldbußen oder Strafen zur ordnungsgemäßen Teilnahme am Verkehr anmahnen, wenn sie gefehlt haben. Ich bitte daher um Zustimmung zu den vorliegenden Gesetzentwürfen. Die Regierungskoalition aus CDU, CSU und F.D.P. wird die von der SPD, den Grünen und der PDS vorgelegten anderen Gesetzentwürfe und Entschließungen als überzogen, unnötig oder nicht durchführbar ablehnen.
    Danke schön.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)



Rede von Michaela Geiger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Bevor ich der nächsten Rednerin das Wort erteile, darf ich Ihnen das von den Schriftführerinnen und Schriftführern ermittelte Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Gesetzentwurf zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch auf Drucksachen 13/8012, 13/8653, 13/8794 und 13/8994 mitteilen. Abgegebene Stimmen: 620. Mit Ja haben gestimmt: 340. Mit Nein haben gestimmt: 27. Enthaltungen: 253. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen.

Vizepräsidentin Michaela Geiger Endgültiges Ergebnis
Abgegebene Stimmen: 620; davon
ja: 340
nein: 27
enthalten: 253
Ja
CDU/CSU
Ulrich Adam
Peter Altmaier
Anneliese Augustin Jürgen Augustinowitz Dietrich Austermann Heinz-Günter Bargfrede Franz Peter Basten
Dr. Wolf Bauer
Brigitte Baumeister Meinrad Belle
Dr. Sabine Bergmann-Pohl Hans-Dirk Bierling
Dr. Joseph-Theodor Blank Renate Blank
Dr. Heribert Blens Peter Bleser
Dr. Norbert Blüm Friedrich Bohl
Dr. Maria Böhmer Jochen Borchert
Wolfgang Börnsen (Bönstrup) Wolfgang Bosbach
Dr. Wolfgang Bötsch Klaus Brähmig
Rudolf Braun (Auerbach) Paul Breuer
Monika Brudlewsky Georg Brunnhuber Klaus Bühler (Bruchsal) Hartmut Büttner

(Schönebeck)

Dankward Buwitt
Manfred Carstens (Emstek) Peter Harry Carstensen

(Nordstrand)

Wolfgang Dehnel Hubert Deittert
Gertrud Dempwolf Albert Deß
Renate Diemers Wilhelm Dietzel Werner Dörflinger Hansjürgen Doss Dr. Alfred Dregger Maria Eichhorn
Wolfgang Engelmann Rainer Eppelmann Heinz Dieter Eßmann Horst Eylmann
Anke Eymer
Ilse Falk
Jochen Feilcke
Ulf Fink
Dirk Fischer (Hamburg)

Leni Fischer (Unna)

Klaus Francke (Hamburg) Herbert Frankenhauser
Dr. Gerhard Friedrich Erich G. Fritz
Hans-Joachim Fuchtel
Michaela Geiger Norbert Geis
Dr. Heiner Geißler Michael Glos
Wilma Glücklich
Dr. Reinhard Göhner Peter Götz
Dr. Wolfgang Götzer Joachim Gres
Kurt-Dieter Grill Wolfgang Gröbl Hermann Gröhe Claus-Peter Grotz Manfred Grund
Horst Günther (Duisburg) Carl-Detlev Freiherr von
Hammerstein
Gottfried Haschke

(Großhennersdorf) Gerda Hasselfeldt

Otto Hauser (Esslingen) Hansgeorg Hauser

(Rednitzhembach) Klaus-Jürgen Hedrich Helmut Heiderich Manfred Heise

Detlef Helling
Dr. Renate Hellwig Ernst Hinsken Peter Hintze
Josef Hollerith Elke Holzapfel
Dr. Karl-Heinz Hornhues Siegfried Hornung Joachim Hörster
Hubert Hüppe Peter Jacoby
Susanne Jaffke Georg Janovsky Helmut Jawurek Dr. Dionys Jobst Dr.-Ing. Rainer Jork
Michael Jung (Limburg) Ulrich Junghanns
Dr. Egon Jüttner Dr. Harald Kahl Bartholomäus Kalb Steffen Kampeter
Dr.-Ing. Dietmar Kansy Manfred Kanther Irmgard Karwatzki Volker Kauder
Peter Keller
Eckart von Klaeden Dr. Bernd Klaußner Ulrich Klinkert
Dr. Helmut Kohl Hans-Ulrich Köhler

(Hainspitz)

Manfred Kolbe Norbert Königshofen Eva-Maria Kors Hartmut Koschyk Manfred Koslowski Thomas Kossendey Rudolf Kraus
Wolfgang Krause (Dessau) Andreas Krautscheid Heinz-Jürgen Kronberg Dr.-Ing. Paul Krüger Reiner Krziskewitz
Dr. Hermann Kues Werner Kuhn
Dr. Karl A. Lamers

(Heidelberg)

Karl Lamers
Dr. Norbert Lammert Helmut Lamp
Armin Laschet Herbert Lattmann Dr. Paul Laufs Karl-Josef Laumann Vera Lengsfeld Werner Lensing Christian Lenzer Peter Letzgus
Editha Limbach Walter Link (Diepholz) Eduard Lintner
Dr. Klaus W. Lippold

(Offenbach)

Dr. Manfred Lischewski Wolfgang Lohmann

(Lüdenscheid) Julius Louven Sigrun Löwisch Heinrich Lummer Dr. Michael Luther

Erich Maaß (Wilhelmshaven) Dr. Dietrich Mahlo
Erwin Marschewski Günter Marten
Dr. Martin Mayer

(Siegertsbrunn) Wolfgang Meckelburg Rudolf Meinl

Dr. Michael Meister Dr. Angela Merkel Friedrich Merz
Rudolf Meyer (Winsen)

Hans Michelbach Meinolf Michels Dr. Gerd Müller
Elmar Müller (Kirchheim) Engelbert Nelle
Bernd Neumann (Bremen) Johannes Nitsch
Claudia Nolte Dr. Rolf Olderog Friedhelm Ost Eduard Oswald
Norbert Otto (Erfurt) Dr. Gerhard Päselt Dr. Peter Paziorek Hans-Wilhelm Pesch
Ulrich Petzold Anton Pfeifer
Angelika Pfeiffer Dr. Gero Pfennig Dr. Friedbert Pflüger
Beatrix Philipp
Dr. Winfried Pinger Ronald Pofalla
Dr. Hermann Pohler Ruprecht Polenz Marlies Pretzlaff
Dr. Albert Probst Dr. Bernd Protzner Dieter Pützhofen Thomas Rachel Hans Raidel
Dr. Peter Ramsauer Rolf Rau
Helmut Rauber Peter Rauen
Otto Regenspurger
Christa Reichard (Dresden) Klaus Dieter Reichardt

(Mannheim)

Dr. Bertold Reinartz
Erika Reinhardt Hans-Peter Repnik
Roland Richter
Dr. Norbert Rieder
Dr. Erich Riedl (München) Klaus Riegert
Dr. Heinz Riesenhuber Franz Romer Hannelore Rönsch

(Wiesbaden) Heinrich-Wilhelm Ronsöhr Dr. Klaus Rose

Kurt J. Rossmanith Adolf Roth (Gießen)

Norbert Röttgen Dr. Christian Ruck Volker Riffle
Dr. Jürgen Rüttgers
Roland Sauer (Stuttgart) Ortrun Schätzle
Dr. Wolfgang Schäuble Hartmut Schauerte
Heinz Schemken Karl-Heinz Scherhag Gerhard Scheu Norbert Schindler Dietmar Schlee Ulrich Schmalz Bernd Schmidbauer
Christian Schmidt (Fürth) Dr.-Ing. Joachim Schmidt

(Halsbrücke)

Andreas Schmidt (Mülheim) Hans-Otto Schmiedeberg Hans Peter Schmitz

(Baesweiler) Michael von Schmude

Birgit Schnieber-Jastram
Dr. Andreas Schockenhoff Dr. Rupert Scholz Reinhard Freiherr von
Schorlemer
Dr. Erika Schuchardt Wolfgang Schulhoff
Dr. Dieter Schulte

(Schwäbisch Gmünd) Gerhard Schulz (Leipzig) Frederick Schulze


(Sangerhausen) Diethard Schütze (Berlin) Clemens Schwalbe

Dr. Christian SchwarzSchilling
Wilhelm Josef Sebastian Horst Seehofer
Marion Seib
Wilfried Seibel Heinz-Georg Seiffert
Rudolf Seiters Johannes Selle Bernd Siebert Jürgen Sikora
Johannes Singhammer Bärbel Sothmann Margarete Späte Carl-Dieter Spranger Wolfgang Steiger Erika Steinbach
Dr. Wolfgang Freiherr von
Stetten
Dr. Gerhard Stoltenberg Andreas Storm
Max Straubinger Matthäus Strebl Michael Stübgen

Vizepräsidentin Michaela Geiger
Egon Susset
Dr. Rita Süssmuth Michael Teiser
Dr. Susanne Tiemann
Dr. Klaus Töpfer Gottfried Tröger
Dr. Klaus-Dieter Uelhoff Gunnar Uldall Wolfgang Vogt (Düren)

Dr. Horst Waffenschmidt
Dr. Theodor Waigel
Alois Graf von Waldburg-Zeil Dr. Jürgen Warnke
Kersten Wetzel
Hans-Otto Wilhelm (Mainz) Gert Willner
Bernd Wilz
Willy Wimmer (Neuss) Matthias Wissmann Dr. Fritz Wittmann Dagmar Wöhrl Michael Wonneberger
Elke Wülfing
Peter Kurt Würzbach Cornelia Yzer Wolfgang Zeitlmann
Benno Zierer
Wolfgang Zöller
F.D.P.
Ina Albowitz
Dr. Gisela Babel Hildebrecht Braun (Augsburg)

Günther Bredehorn Jörg van Essen
Dr. Olaf Feldmann Gisela Frick
Paul K. Friedhoff Horst Friedrich Rainer Funke
Hans-Dietrich Genscher
Dr. Wolfgang Gerhardt Joachim Günther (Plauen)

Dr. Karlheinz Guttmacher
Dr. Helmut Haussmann Ulrich Heinrich
Walter Hirche Birgit Homburger Dr. Werner Hoyer Ulrich Irmer
Dr. Klaus Kinkel
Detlef Kleinert (Hannover) Roland Kohn
Dr. Heinrich L. Kolb Jürgen Koppelin
Dr.-Ing. Karl-Hans Laermann Dr. Otto Graf Lambsdorff Sabine LeutheusserSchnarrenberger Uwe Lühr
Jürgen W. Möllemann Günther Friedrich Nolting
Dr. Rainer Ortleb Lisa Peters
Dr. Günter Rexrodt Dr. Klaus Röhl
Helmut Schäfer (Mainz) Cornelia Schmalz-Jacobsen Dr. Edzard Schmidt-Jortzig Dr. Irmgard Schwaetzer
Dr. Hermann Otto Sohns
Dr. Max Stadler
Carl-Ludwig Thiele Dr. Dieter Thomae Jürgen Türk
Dr. Wolfgang Weng (Gerlingen)

Dr. Guido Westerwelle
Nein
PDS
Wolfgang Bierstedt Petra Bläss
Eva Bulling-Schröter Heinrich Graf von Einsiedel Dr. Ludwig Elm
Dr. Dagmar Enkelmann Dr. Ruth Fuchs
Andrea Gysi
Dr. Gregor Gysi Hanns-Peter Hartmann Dr. Uwe-Jens Heuer Dr. Barbara Höll
Gerhard Jüttemann
Dr. Heidi Knake-Wemer Rolf Köhne
Dr. Christa Luft
Heidemarie Lüth
Dr. Günther Maleuda Manfred Müller (Berlin) Rosel Neuhäuser
Dr. Uwe-Jens Rössel Christina Schenk Steffen Tippach Klaus-Jürgen Warnick Dr. Winfried Wolf Gerhard Zwerenz
Fraktionslose
Kurt Neumann (Berlin)

Enthalten
SPD
Brigitte Adler
Gerd Andres
Robert Antretter
Hermann Bachmaier Ernst Bahr
Doris Barnett
Klaus Barthel
Ingrid Becker-Inglau Wolfgang Behrendt Hans Berger
Hans-Werner Bertl Friedhelm Julius Beucher Anni Brandt-Elsweier Tilo Braune
Dr. Eberhard Brecht Edelgard Bulmahn Ursula Burchardt Dr. Michael Bürsch Hans Martin Bury
Hans Büttner (Ingolstadt) Marion Caspers-Merk Wolf-Michael Catenhusen Dr. Herta Däubler-Gmelin Christel Deichmann
Karl Diller
Dr. Marliese Dobberthien Peter Dreßen
Freimut Duve
Ludwig Eich
Peter Enders
Gernot Erler
Petra Ernstberger Annette Faße
Elke Ferner
Lothar Fischer (Homburg) Gabriele Fograscher
Iris Follak
Norbert Formanski Dagmar Freitag Arne Fuhrmann Monika Ganseforth Konrad Gilges
Iris Gleicke
Günter Gloser
Uwe Göllner
Günter Graf (Friesoythe) Angelika Graf (Rosenheim) Dieter Grasedieck
Achim Großmann Karl Hermann Haack

(Extertal)

Hans-Joachim Hacker Klaus Hagemann Manfred Hampel Christel Hanewinckel Alfred Hartenbach
Dr. Liesel Hartenstein Klaus Hasenfratz
Dr. Ingomar Hauchler Dieter Heistermann Reinhold Hemker
Dr. Barbara Hendricks Monika Heubaum Uwe Hiksch
Reinhold Hiller (Lübeck) Stephan Hilsberg
Gerd Höfer
Frank Hofmann (Volkach) Ingrid Holzhüter
Erwin Horn
Lothar Ibrügger Wolfgang Ilte
Barbara Imhof
Brunhilde Irber Gabriele Iwersen Renate Jäger
Ilse Janz
Dr. Uwe Jens
Volker Jung (Düsseldorf) Sabine Kaspereit Susanne Kastner Hans-Peter Kemper Klaus Kirschner Marianne Klappert Siegrun Klemmer Hans-Ulrich Klose
Dr. Hans-Hinrich Knaape Walter Kolbow
Fritz Rudolf Körper Nicolette Kressl Volker Kröning Thomas Krüger Horst Kubatschka Eckart Kuhlwein Helga Kühn-Mengel Konrad Kunick
Dr. Uwe Küster
Werner Labsch
Brigitte Lange
Detlev von Larcher Klaus Lennartz
Dr. Elke Leonhard Klaus Lohmann (Witten) Christa Lörcher
Dr. Christine Lucyga
Dieter Maaß (Herne)

Winfried Mante Christoph Matschie
Ingrid Matthäus-Maier Markus Meckel
Ulrike Mehl
Herbert Meißner Angelika Mertens
Dr. Jürgen Meyer (Ulm) Ursula Mogg
Siegmar Mosdorf
Michael Müller (Düsseldorf) Jutta Müller (Völklingen) Christian Müller (Zittau) Volker Neumann (Bramsche) Gerhard Neumann (Gotha) Dr. Edith Niehuis
Dr. Rolf Niese Doris Odendahl
Günter Oesinghaus
Leyla Onur
Manfred Opel Adolf Ostertag Albrecht Papenroth Dr. Willfried Penner Dr. Martin Pfaff Georg Pfannenstein Dr. Eckhart Pick Joachim Poß
Rudolf Purps
Karin Rehbock-Zureich Margot von Renesse
Renate Rennebach Bernd Reuter
Dr. Edelbert Richter Günter Rixe
Reinhold Robbe Gerhard Rübenkönig Marlene Rupprecht Dr. Hansjörg Schäfer
Gudrun Schaich-Walch
Dieter Schanz Rudolf Scharping Bernd Scheelen Siegfried Scheffler Horst Schild
Otto Schily
Dieter Schloten Günter Schluckebier
Horst Schmidbauer (Nürnberg)

Ulla Schmidt (Aachen) Dagmar Schmidt (Meschede) Regina Schmidt-Zadel
Heinz Schmitt (Berg)

Dr. Emil Schnell Walter Schöler Ottmar Schreiner Gisela Schröter Dr. Mathias Schubert
Richard Schuhmann (Delitzsch)

Brigitte Schulte (Hameln) Volkmar Schultz (Köln)
Dr. R. Werner Schuster Dietmar Schütz (Oldenburg) Dr. Angelica Schwall-Düren Ernst Schwanhold
Rolf Schwanitz Bodo Seidenthal Lisa Seuster
Horst Sielaff

Vizepräsidentin Michaela Geiger
Erika Simm
Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk
Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast Wieland Sorge
Wolfgang Spanier Dr. Dietrich Sperling
Jörg-Otto Spiller Antje-Marie Steen Dr. Peter Struck Joachim Tappe Jörg Tauss
Dr. Bodo Teichmann
Jella Teuchner
Dr. Gerald Thalheim
Wolfgang Thierse Franz Thönnes Adelheid Tröscher
Hans-Eberhard Urbaniak Siegfried Vergin
Günter Verheugen
Ute Vogt (Pforzheim)

Karsten D. Voigt (Frankfurt) Josef Vosen
Hans Georg Wagner
Hans Wallow
Dr. Konstanze Wegner Reinhard Weis (Stendal) Matthias Weisheit Gunter Weißgerber
Gert Weisskirchen (Wiesloch) Jochen Welt
Hildegard Wester Lydia Westrich
Inge Wettig-Danielmeier
Dr. Norbert Wieczorek Heidemarie Wieczorek-Zeul Dieter Wiefelspütz
Berthold Wittich
Dr. Wolfgang Wodarg
Verena Wohlleben
Heidi Wright Uta Zapf
Dr. Christoph Zöpel Peter Zumkley
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN
Gila Altmann (Aurich) Marieluise Beck (Bremen) Volker Beck (Köln)
Angelika Beer
Amke Dietert-Scheuer Franziska Eichstädt-Bohlig Dr. Uschi Eid
Andrea Fischer (Berlin) Joseph Fischer (Frankfurt) Gerald Häfner
Antje Hermenau Ulrike Höfken Michaele Hustedt Dr. Manuel Kiper Monika Knoche
Dr. Angelika Köster-Loßack Dr. Helmut Lippelt
Oswald Metzger Kerstin Müller (Köln) .Winfried Nachtwei
Christa Nickels
Egbert Nitsch (Rendsburg) Cem Özdemir
Gerd Poppe
Christine Scheel Irmingard Schewe-Gerigk Albert Schmidt (Hitzhofen) Wolfgang Schmitt

(Langenfeld)

Ursula Schönberger
Werner Schulz (Berlin) Christian Sterzing
Manfred Such Dr. Antje Vollmer Ludger Volmer
Helmut Wilhelm (Ambera)

Entschuldigt wegen Übernahme einer Verpflichtung im Rahmen ihrer Mitgliedschaft in den Parlamentarischen Versammlungen des Europarates und der WEU, der NAV, der OSZE oder der IPU
Abgeordnete(r) Terborg, Margitta, SPD
Jetzt erteile ich das Wort der Abgeordneten Elke Ferner, SPD.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Elke Ferner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsidentin! Lassen Sie mich zu Beginn außerhalb meiner Redezeit noch eine Korrektur zu der Beschlußempfehlung zum Straßenverkehrsgesetz vortragen, auf die wir uns einvernehmlich geeinigt haben, weil der gleiche Sachverhalt auch im Ordnungswidrigkeitengesetz enthalten ist. In der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Verkehr, Drucksache 13/7888, zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze, Drucksache 13/6914, haben in Art. 1 Nr. 14 die Buchstaben b - das betrifft § 25 Abs. 2 a neu StVG - und f - das betrifft § 25 Abs. 8 StVG - zu entfallen, da die betreffenden Regelungen in der Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses, Drucksache 13/8655, zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten und anderer Gesetze, Drucksache 13/5418, ihrerseits getroffen worden sind.
    Das ist die Korrektur der Beschlußempfehlung, Frau Präsidentin.

    (Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der PDS Wolf-Michael Catenhusen [SPD]: Das mußte einmal gesagt werden!)

    Nun eine Vorbemerkung zur heutigen Debatte. Wir sollen heute in einer Stunde - zunächst war nur eine halbe Stunde vorgesehen - vier höchst komplexe Themen behandeln, die für die Verkehrssicherheit und die künftige Verwaltungs- und Gerichtspraxis von entscheidender Bedeutung sind. Aber, meine Damen und Herren von der Koalition, über Peinlichkeiten sprechen Sie natürlich nicht gerne.

    (Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der PDS)

    Zur Umsetzung des EU-Führerscheins kann ich deshalb nur wenige Bemerkungen machen. Die nationale Umsetzung war schon 1994 fällig. Man mußte sich aber zuerst über die letzte Bundestagswahl und dann noch über verschiedene Landtagswahlen retten, bevor man mit der Umsetzung begonnen hat. Im März haben wir Berichterstatter begonnen, die parlamentarische Beratung aufzunehmen, und waren vor der Sommerpause soweit, daß man darüber hätte eigentlich abstimmen können. An dieser Stelle möchte ich mich noch einmal ausdrücklich beim Ausschußsekretariat und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ministeriums für die gute Vorbereitung bedanken.
    Die Mehrheit dieses Hauses war dann aber zu feige, über einen Änderungsantrag meiner Fraktion abzustimmen, und hat den ganzen Gesetzentwurf schlicht und ergreifend abgesetzt. Jetzt haben Sie ein Vertragsverletzungsverfahren der Kommission am Hals.

    (Dr. Herta Däubler-Gmelin [SPD]: So ist es!)

    Das ist die Quittung für Ihre taktischen Spielchen, die Sie auch mit anderen Gesetzen permanent treiben.

    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

    Der Gesetzentwurf selber enthält in wesentlichen Teilen wichtige und positive Neuregelungen, die wir ausdrücklich begrüßen. Aber Sie schütten natürlich wieder einmal das Kind mit dem Bade aus. Die Verkehrssicherheit wird durch zahlreiche Regelungen wie mit einer Dampfwalze plattgemacht, zum Beispiel durch die Begünstigung von Amokfahrern im Punktesystem. Wer also innerhalb kürzester Zeit rote Ampeln überfährt, zu schnell und mit kurzem Abstand fährt, soll im Ergebnis dann besser dastehen als diejenigen, die ihre Punkte langsam angesammelt haben.

    (Detlev von Larcher [SPD]: Was? Das darf doch nicht sein!)

    Ein anderes Beispiel ist der Einstieg in eine freiwillige zweite Fahrausbildung. Sie wird vom Minister

    Elke Ferner
    gewollt, von Experten gefordert, von Union und SPD unterstützt und von der F.D.P. blockiert.

    (Ingrid Matthäus-Maier [SPD]: Na, wie immer!)

    Ich hätte mir gewünscht, daß die Koalition die notwendigen Konsequenzen aus der Anhörung „Junge Fahranfänger" zieht, Herr von Stetten. Aber Sie sind überhaupt nicht mehr in der Lage, ein einziges Problem in dieser Republik positiv zu regeln.

    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

    Das Ganze gipfelt darin, daß dieses Parlament aus der Zeitung weitere Schritte des Ministeriums und der Koalition gegen die Verkehrssicherheit erfahren muß. Der Ministerpräsident kündigt nämlich an, Raser für ihren Nervenkitzel damit zu entschädigen, daß im Wiederholungsfall einer Überschreitung zwischen 26 und 31 km/h innerorts beispielsweise kein Fahrverbot mehr verhängt werden soll. Die Koalition entblödet sich auch nicht, diesen Vorschlag in ihrem Entschließungsantrag aufzugreifen.
    Damit ist es aber noch nicht genug. Tempo-30-Zonen behindern die Raser. Also ändern Sie kurzerhand die Regeln, damit die Kommunen, in denen bereits Tempo-30-Zonen eingerichtet wurden, diese wieder raserfreundlicher gestalten. Da kommt bei Eltern kleiner Kinder und sicherlich auch bei den Kolleginnen und Kollegen in den Stadt- und Gemeinderäten richtiggehend Freude auf.
    Sie können aus unserem Änderungsantrag und auch aus unserem Entschließungsantrag ersehen, welche konkreten Vorschläge wir zum Führerschein und zur Verkehrssicherheit haben. Aber Sie werden das wahrscheinlich wie immer blockieren, weil der Schwanz wieder einmal mit dem Hund wedelt.
    Bei den Änderungs- und Entschließungsanträgen scheint der Koalition und auch den Grünen weitgehend der Überblick dafür verlorengegangen sein, zu welchem Gesetzentwurf man welche Änderungsanträge stellt.

    (Gila Altmann [Aurich] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aha!)

    Was hat beispielsweise der Gesetzentwurf zu Drogen im Verkehr mit Tempo-30-Zonen zu tun? Bei dem Änderungsantrag der Grünen zur Senkung der Promillegrenze auf 0,0 Promille wird die Zahl „0,8" lediglich durch „0,0" ersetzt, aber alles, was dahinter kommt, die Koalitionsregelung zu 0,5 Promille und die Regelung zur Atemalkoholanalyse, wird unangetastet gelassen. Insofern werden wir dieses ganze Sammelsurium an Änderungsanträgen ablehnen.
    Jetzt zur unendlichen Geschichte der Absenkung der Promillegrenze. Unsere Vorschläge liegen seit mehr als fünf Jahren auf dem Tisch. Mit dubiosen Verfahrens- und Geschäftsordnungstricks blockiert die Koalition seit Jahren jede Abstimmung. Herr Kollege von Stetten schreibt in einem Brief an seinen Parteifreund Wissmann, daß er seit Jahren „immer
    wieder bei den Verzögerungen zur Verhinderung der Abstimmung aktiv mitgewirkt" hat.

    (Zurufe von der SPD: Oh! Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten [CDU/CSU]: Na, so was!)

    Das zeigt die Blockadehaltung dieser Koalition insgesamt.
    Die gesamte Verkehrswissenschaft, die Autoversicherer, die Verkehrssicherheitsverbände, der Verkehrsgerichtstag und nicht zuletzt die große Mehrheit der Bürger und Bürgerinnen schütteln ihre Köpfe über die Selbstblockade der Koalition.

    (Beifall bei der SPD sowie der Abg. Schmidt [Hitzhofen] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Dr. Dagmar Enkelmann [PDS])

    Wenn es eine freie Abstimmung gegeben hätte, wäre die Promillegrenze längst nach unseren Vorschlägen abgesenkt.

    (Ingrid Mätthäus-Maier [SPD]: Völlig richtig!)

    Wir wissen alle, daß schon ab 0,5 Promille die Wahrnehmungs- und Reaktionsfähigkeit so deutlich herabgesetzt ist, daß das Unfallrisiko nicht mehr tolerabel ist.

    (Dr. Dionys Jobst [CDU/CSU]: Wir führen doch die 0,5-Regelung heute ein!)

    Die jetzige 0,8-Promille-Grenze ist eindeutig zu hoch. Schon ab 0,5 Promille treten regelmäßig gefährliche Ausfallerscheinungen auf.
    Liebe Kolleginnen und Kollegen, es geht hier um das Leben und die Unversehrtheit von Menschen, um nicht mehr, aber auch um nicht weniger.

    (Beifall bei der SPD und der PDS) Ihre Gegenargumente ziehen einfach nicht.


    (Widerspruch bei der CDU/CSU)

    Zwar wird die Mehrzahl der schweren Verkehrsunfälle bei Werten weit oberhalb von 0,8 Promille begangen, aber die Absenkung der Promillegrenze führt dazu, daß man sich nicht mehr so schnell an die höheren Werte herantrinkt. Sie setzt außerdem ein eindeutiges politisches Signal, das von der großen Mehrheit der Bevölkerung mit Sicherheit auch richtig verstanden wird.

    (Horst Friedrich [F.D.P.]: Da ist aber sehr viel Hoffnung und wenig Wissen dabei!)

    - In den Niederlanden, lieber Kollege Friedrich, ist nämlich nach Einführung der 0,5-Promille-Grenze die Zahl der alkoholbedingten Unfälle deutlich zurückgegangen. Sie stieg dann zwar wieder etwas an, hat aber nie mehr das Niveau erreicht, das sie vor der Gesetzesänderung hatte. Sie schreiben in Ihrem Entschließungsantrag, jeder Verkehrstote sei einer zuviel. Handeln Sie endlich danach, statt die Probleme auszusitzen!

    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der PDS)


    Elke Ferner
    Auch viele unserer europäischen Nachbarn haben die Grenzwerte abgesenkt, zuletzt Frankreich. Aber Sie begeben sich lieber wieder einmal in die internationale Isolation.

    (Dr. Dionys Jobst [CDU/CSU]: Wir senken doch auch ab!)

    Noch eine kurze Anmerkung zum absoluten Alkoholverbot. Das scheint zunächst logisch, wirft aber in der Praxis Probleme auf. 0,0 Promille wäre sicher eine Idealregelung. Wir als Gesetzgeber verordnen aber kein Idealverhalten, sondern ahnden schuldhaftes, vorwerfbares Verhalten. Das ist bei 0,5 Promille auch klar nachweisbar. Bei 0,0 Promille hingegen würden sonst weitgehend gesetzestreue Bürger kriminalisiert. Das verstieße gegen das Verfassungsgebot der Verhältnismäßigkeit der Mittel, und ein solches Verbot würde auch weitgehend nicht beachtet werden. Dabei spielt dann oft nicht einmal der Vorsatz eine Rolle. So wäre etwa bei geringem Restalkohol am Morgen, den der Fahrer gar nicht bemerkt und der sich auch nicht negativ auswirkt, bereits eine Bestrafung angesagt. Der Gesetzgeber müßte also von vornherein massenhafte Übertretungen dieser Vorschrift in Kauf nehmen oder sogar tolerieren. Damit stünde aber seine Glaubwürdigkeit auf dem Spiel. Insofern können wir diesen Anträgen auch nicht zustimmen.
    Ich fasse zusammen: 0,5 Promille ist der wissenschaftlich akzeptierte und geforderte Grenzwert. Er setzt sich europaweit immer mehr durch und ist zur Wahrung der Verkehrssicherheit auch dringend notwendig.

    (Beifall bei der SPD)

    Ihr fauler Kompromiß, meine Damen und Herren von der Koalition, wird diesem Anspruch nicht gerecht, sondern dient lediglich dem inneren Frieden der Koalition.

    (Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten [CDU/ CSU]: Aber das ist doch auch etwas! Lachen bei der SPD)

    Außerdem vergrößert er die Verwirrung. Sie führen eine fünfte Promille-Grenze ein, deren Überschreitung mit 200 DM und zwei Punkten in Flensburg geahndet wird. Den Autofahrern wird damit quasi augenzwinkernd signalisiert, zwischen 0,5 und 0,8 Promille sei das alles gar nicht so schlimm. Das einzig wirksame Mittel, nämlich das Regelfahrverbot, droht nach wie vor erst ab 0,8 Promille. Das ist inkonsequent, meine Kollegen und Kolleginnen.

    (Dr. Dionys Jobst [CDU/CSU]: Nein, das ist ein erster Schritt!)

    Wenn ab 0,5 Promille die Unfallwahrscheinlichkeit drastisch höher ist, dann muß man auch die Konsequenzen ziehen. Wenn wir ein Verhalten als gefährlich für Leib und Leben Dritter erkennen, dann müssen wir Verstöße gegen gesetzliche Verbote auch mit spürbaren Konsequenzen ahnden. Polizei und Ordnungsbehörden wissen, wovon ich spreche. Das einzig wirksame Mittel ist das Fahrverbot.
    Außerdem haben wir, wenn sich Ihr fauler Kom- promiß durchsetzt, fast ein halbes Dutzend verschiedener Promille-Grenzen: 0,3, wenn es zu einem Unfall oder zu schweren Fahrfehlern kommt, 0,5, ohne daß irgend etwas Großartiges passiert, 0,8 mit Fahrverbot und hohem Bußgeld, 1,1 mit Gerichtsverfahren und Führerscheinentzug und 1,6 mit der Konsequenz einer MPU vor Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis.

    (Ingrid Matthäus-Maier [SPD]: Ein Durcheinander!)

    Wer soll das eigentlich überhaupt noch verstehen?

    (Zustimmung bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der PDS)

    Die Wahrheit steht in Ihrer Pressemitteilung, wo es heißt: „Die 0,8-Promille-Grenze wird beibehalten." Das wollen Sie eigentlich. Sie wollen das Thema nach der Melodie „Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht naß" vom Tisch haben.

    (Beifall bei der SPD)

    Deshalb appelliere ich an Sie: Machen Sie wenigstens einmal Nägel mit Köpfen,

    (Detlev von Larcher [SPD]: Das können die doch nicht!)

    springen Sie einmal in dieser Wahlperiode über Ihren eigenen Schatten und zeigen Sie ein einziges Mal Rückgrat. Stimmen Sie unserem Änderungsantrag zu! Ihr Vorschlag ist kein Beitrag zur Lösung der Probleme.

    (Beifall bei der SPD)