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ID1319507400

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    Plenarprotokoll 13/195 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 195. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 2. Oktober 1997 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 17573 A Zur Geschäftsordnung Dr. Gregor Gysi PDS 17573 B Rolf Schwanitz SPD 17574 C Jörg van Essen F.D.P. 17575 A Werner Schulz (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 17575 B Joachim Hörster CDU/CSU 17576 B Zusatztagesordnungspunkt 3: Vereinbarte Debatte: Maßnahmen für mehr Beschäftigung in Deutschland . 17577 A in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 10: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung zur Umsetzung des Aktionsprogramms für Investitionen und Arbeitsplätze sowie des Programms für mehr Wachstum und Beschäftigung - Reformen für Investitionen und Arbeitsplätze (Drucksache 13/8464) 17577 A Dr. Theodor Waigel, Bundesminister BMF 17577 B Rudolf Scharping SPD 17581 C Dr. Wolfgang Schäuble CDU/CSU . . 17584 A Peter Conradi SPD 17585 D Joseph Fischer (Frankfurt) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 17589 A Dr. Wolfgang Schäuble CDU/CSU . 17591A, 17598A Dr. Hermann Otto Sohns F.D.P. . . . . 17593 B Oswald Metzger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 17595A Dr. Barbara Höll PDS 17596A Rudolf Dreßler SPD 17597 D Hans-Peter Repnik CDU/CSU . 17601 C, 17604 A Dr. Peter Struck SPD 17603 C Zusatztagesordnungspunkt 4: Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Steuerreformgesetz 1998 (Drucksachen 13/ 7242, 13/7775, 13/8020, 13/8177, 13/ 8178, 13/8326, 13/8465, 13/8466, 13/ 8592) 17604 D in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 5: Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Steuerreformgesetz 1999 (Drucksachen 13/ 7480, 13/7917, 13/8022, 13/8023, 13/ 8177, 13/8179, 13/8327, 13/8465, 13/ 8467, 13/8593 [neu]) 17604 D Namentliche Abstimmungen 17605A, B Ergebnisse 17607B, 17612C Tagesordnungspunkt 12: Überweisungen im vereinfachten Verfahren b) Antrag des Bundesministeriums der Finanzen: Entlastung der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 1996 - Vorlage der Haushaltsrechnung und Vermögensrechnung des Bundes (Jahresrechnung 1996) (Drucksache 13/7352) 17605 C c) Antrag des Bundesministeriums für Wirtschaft: Rechnungslegung über das Sondervermögen des Bundes „Ausgleichsfonds zur Sicherung des Steinkohleneinsatzes" für das Wirtschaftsjahr 1996 (Drucksache 13/8562) . . . 17605 C d) Antrag der Abgeordneten Rolf Köhne, Eva Bulling-Schröter, Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS: Neuordnung und Demokratisierung der Elektrizitätswirtschaft (Drucksache 13/8553) . 17605 C e) Antrag der Abgeordneten Angelika Beer, Amke Dietert-Scheuer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Unterbindung der Lieferung von Beobachtungs- und Aufklärungsgeräten zur mobilen Grenzüberwachung einschließlich Satellitentelefonen an die Türkei (Drucksache 13/ 8564) 17605D f) Antrag der Abgeordneten Amke Dietert-Scheuer, Angelika Beer, Cem Özdemir und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Aktive Außenpolitik der Bundesregierung zum Schutz der Menschenrechte in der Türkei (Drucksache 13/8565) 17605 D g) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung zur Überprüfung des Bedarfsplans für die Bundesschienenwege (Drucksache 13/ 8389) 17606 A Zusatztagesordnungspunkt 6: Weitere Überweisung im vereinfachten Verfahren Antrag der Abgeordneten Kristin Heyne, Gila Altmann (Aurich), Albert Schmidt (Hitzhofen) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Einbeziehung der EU-rechtlich vorgeschriebenen Trassenpreise in das Finanzkonzept für den Transrapid (Drucksache 13/8631) 17606 A Tagesordnungspunkt 13: Abschließende Beratungen ohne Aussprache a) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft zu dem Antrag der Abgeordneten Christoph Matschie, Ernst Bahr, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Umweltverträglichkeitsprüfung bei WismutSanierungsprojekten (Drucksachen 13/ 2651, 13/5863) 17606B b) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft zu dem Antrag der Abgeordneten Eva BullingSchröter, Dr. Ruth Fuchs, weiterer Abgeordneter und der Gruppe der PDS: Ausweitung des Sanierungsauftrages der Wismut GmbH (Drucksachen 13/ 4836, 13/5864) 17606 C c bis e) Beratung der Beschlußempfehlungen des Petitionsausschusses: Sammelübersichten 238, 239 und 241 zu Petitionen (Drucksachen 13/8566, 13/8567, 13/ 8569) 17606 C Zusatztagesordnungspunkt 7: Weitere abschließende Beratungen ohne Aussprache Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung der Bundesregierung: Aufhebbare Neunundreißigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (Drucksachen 13/7916, 13/ 8095 Nr. 2, 13/8637) 17607 A Zusatztagesordnungspunkt 9: Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Verordnung der Bundesregierung: Zustimmungsbedürftige Verordnung über den Klärschlamm-Entschädigungsfonds (Drucksachen 13/8292, 13/8507 Nr. 2.1, 13/ 8646) 17607 A Tagesordnungspunkt 11: Erste Beratung des von den Abgeordneten Hans Martin Bury, Ernst Schwanhold, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung von Unternehmensübernahmen (Übernahmegesetz) (Drucksache 13/8164) . . 17609 C Hans Martin Bury SPD 17609 D Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten CDU/ CSU 17614 D Margareta Wolf (Frankfurt) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 17616B Rainer Funke F D P. 17617 C Dr. Barbara Höll PDS 17618 C Hansgeorg Hauser, Parl. Staatssekretär BMF 17619 D Hans Michelbach CDU/CSU 17621 C Zusatztagesordnungspunkt 8: Aktuelle Stunde betr. Konsequenzen für die Drogenpolitik in der Bundesrepublik nach der Schweizer Volksabstimmung 17623 A Rezzo Schlauch BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 17622 D Roland Sauer (Stuttgart) CDU/CSU . . 17623D Gudrun Schaich-Walch SPD 17625 A Sabine Leutheusser-Schnarrenberger F.D.P. 17626B Ulla Jelpke PDS 17627 C Hubert Hüppe CDU/CSU 17628 B Angelika Mertens SPD 17629 C Monika Knoche BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 17630 C Beatrix Philipp CDU/CSU 17631 C Dr. Hans-Hinrich Knaape SPD 17633 A Johannes Singer SPD 17633 D Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär BMI 17635A Nächste Sitzung 17637 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 17639 *A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 17639 *D 195. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 2. Oktober 1997 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Antretter, Robert SPD 2. 10. 97 Beck (Köln), Volker BÜNDNIS 2. 10. 97 90/DIE GRÜNEN Dr. Bergmann-Pohl, CDU/CSU 2. 10. 97 Sabine Böttcher, Maritta PDS 2. 10. 97 Borchert, Jochen CDU/CSU 2. 10. 97 Duve, Freimut SPD 2. 10. 97 Faße, Annette SPD 2. 10. 97 Formanski, Norbert SPD 2. 10. 97 Francke (Hamburg), CDU/CSU 2. 10. 97 Klaus Friedhoff, Paul K. F.D.P. 2. 10. 97 Fuchs (Verl), Katrin SPD 2. 10. 97 Geiger, Michaela CDU/CSU 2. 10. 97 Genscher, Hans-Dietrich F.D.P. 2. 10. 97 Graf (Friesoythe), Günter SPD 2. 10. 97 Dr. Haussmann, Helmut F.D.P. 2. 10. 97 Heyne, Kristin BÜNDNIS 2. 10. 97 90/DIE GRÜNEN Hoffmann (Chemnitz), SPD 2. 10. 97 Jelena Dr. Kinkel, Klaus F.D.P. 2. 10. 97 Dr. Kohl, Helmut CDU/CSU 2. 10. 97 Kühn-Mengel, Helga SPD 2. 10. 97 Dr. Graf Lambsdorff, F.D.P. 2. 10. 97 Otto Lenzer, Christian CDU/CSU 2. 10. 97 Dr. Lippold (Offenbach), CDU/CSU 2. 10. 97 Klaus W. Dr. Luft, Christa PDS 2. 10. 97 Marten, Günter CDU/CSU 2. 10. 97 * Marx, Dorle SPD 2. 10. 97 Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 2. 10. 97 Dr. Paziorek, Peter CDU/CSU 2. 10. 97 Dr. Pflüger, Friedbert CDU/CSU 2. 10. 97 Poppe, Gerd BÜNDNIS 2. 10. 97 90/DIE GRÜNEN Dr. Probst, Albert CDU/CSU 2. 10. 97 Reschke, Otto SPD 2. 10. 97 Richwien, Roland CDU/CSU 2. 10. 97 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Rochlitz, Jürgen BÜNDNIS 2. 10. 97 90/DIE GRÜNEN Dr. Rüttgers, Jürgen CDU/CSU 2. 10. 97 Schoppe, Waltraud BÜNDNIS 2. 10. 97 90/DIE GRÜNEN Schultz (Köln), Volkmar SPD 2. 10. 97 Seibel, Wilfried CDU/CSU 2. 10. 97 Dr. Stadler, Max F.D.P. 2. 10. 97 Terborg, Margitta SPD 2. 10. 97 Thönnes, Franz SPD 2. 10. 97 Wettig-Danielmeier, Inge SPD 2. 10. 97 Dr. Wittmann, Fritz CDU/CSU 2. 10. 97 Wohlleben, Verena SPD 2. 10. 97 Zapf, Uta SPD 2. 10. 97 Zierer, Benno CDU/CSU 2. 10. 97 *) für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 716. Sitzung am 26. September 1997 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen: - Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 28 und 106) - Zweites Gesetz zur Änderung des Seefischereigesetzes - Drittes Gesetz zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (Drittes SGB VI - Anderungsgesetz - 3. SGB VI - ÄndG) - Gesetz über die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen (Transplantationsgesetz - TPG) - Gesetz zur Verlagerung des Sitzes des Bundesverwaltungsgerichts von Berlin nach Leipzig - Gesetz über die Anwendung von Normen für die Übertragung von Fernsehsignalen (Fernsehsignalübertragungs-Gesetz - FÜG) - Gesetz zu dem Vertrag vom 21. Dezember 1993 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über den Durchgangsverkehr von Exekutivorganen und die Durchbeförderung von Häftlingen - Gesetz zu dem Europa-Abkommen vom 10. Juni 1996 zur Gründung einer Assoziation zwischen den im Rahmen der Europäischen Union handelnden Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Slowenien andererseits - Gesetz über Bodenabfertigungsdienste auf Flugplätzen Der Vorsitzende des folgenden Ausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Auswärtiger Ausschuß - Unterrichtung durch die Delegation der Interparlamentarischen Gruppe der Bundesrepublik Deutschland über die 96. Interparlamentarische Konferenz vom 16. bis 21. September 1996 in Peking - Drucksachen 13/6189, 13/6760 Nr. 1.2 - Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 1996 - Drucksachen 13/6195, 13/6589 Nr. 1 - - Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates über die Tagung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 23. bis 27. September 1996 in Straßburg und die Debatte der Erweiterten Parlamentarischen Versammlung über die Aktivitäten der OECD am 25. September 1996 - Drucksachen 13/6576, 13/6858 Nr. 1 —
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    Rede von Hansgeorg Hauser


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine verehrten Kolleginnen und geehrten Kollegen! Nach dieser Vorlesung über Kapitalismus aus postkommunistischer Sicht wollen wir jetzt wieder zur Sache übergehen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Es hat nach den Reden der Opposition der Eindruck entstehen können, daß hier in Deutschland die feindlichen Übernahmen offensichtlich der Normalfall ist und gesetzliche Regelungen dringend erforderlich sind. Tatsache ist, daß Anfang dieses Jahres die Krupp AG einen spektakulären Übernahmeversuch gegen Thyssen gestartet hat, der gescheitert ist. Noch vor Abgabe eines öffentlichen Übernahmeangebotes ist dieser Versuch am Widerstand der öffentlichen Meinung gescheitert, die natürlich maßgeblich von Politik, Gewerkschaften und den Medien geprägt wurde.
    Der Fall Krupp/Thyssen beleuchtet einen Bereich, der erst in jüngster Zeit in das Blickfeld einer breiten Öffentlichkeit geraten ist, nämlich den schon erwähnten Bereich der Unternehmensübernahmen. Aus politischer Sicht ist eine Übernahme zunächst einmal neutral zu bewerten. Es handelt sich dabei nicht von vornherein um etwas Negatives. Aber auch nicht jeder Einzelfall ist zu begrüßen, Frau Kollegin Wolf; darin gebe ich Ihnen sicherlich recht.

    Parl. Staatssekretär Hansgeorg Hauser
    Im Ausland sind Übernahmen und Fusionen nichts Außergewöhnliches; insbesondere in Großbritannien und den Vereinigten Staaten gehören sie zum Alltag des Wirtschaftsgeschehens. Dort sind sie ein Instrument der Kontrolle des Managements eines Unternehmens durch die Wettbewerber. In Deutschland ist die Situation sicherlich eine andere. Hier sind bis heute Übernahmen, insbesondere feindliche Übernahmen, die Ausnahme. Wesentlicher Grund hierfür ist, daß sich die meisten deutschen Unternehmen, die an der Börse notiert sind, im Mehrheitsbesitz einzelner Aktionäre befinden. Vor diesem Hintergrund erklärt sich, daß in Deutschland, wie im ersten Satz des Gesetzentwurfs der SPD zu Recht ausgeführt wird, keine gesetzliche Regelung für Unternehmensübernahmen besteht.
    Die SPD hat den „Entwurf eines Gesetzes zur Regelung von Unternehmensübernahmen" vorgelegt. Man muß allerdings sagen - das ist ein Beweis für den Aktionismus, den die SPD immer wieder an den Tag legt; wenn es einen aktuellen Fall gibt, wird so etwas wieder hochgepuscht -:

    (Dr. Uwe Küster [SPD]: Die Bundesregierung sitzt die Probleme lieber aus!)

    Dieser Entwurf ist in seinen Grundzügen nicht neu. Es handelt sich um eine überarbeitete Fassung eines Textes, dessen erste Fassung bereits Bestandteil des Anfang 1995 vorgelegten Gesetzentwurfs der SPD zur - so hieß der Titel damals - „Verbesserung von Transparenz und Beschränkung von Machtkonzentration in der deutschen Wirtschaft" war.

    (Hans Martin Bury [SPD]: Den blockieren Sie ja!)

    Bei der Durchsicht des nun vorgelegten Entwurfs stellen sich zwei Fragen. Die erste lautet - das ist schon in den vorherigen Reden angeklungen -: Brauchen wir ein solches Gesetz zum jetzigen Zeitpunkt? Zweitens: Tragen die Regelungen, die der Gesetzentwurf enthält, den entgegengesetzten Interessen der bei einer Übernahme betroffenen Gruppen in angemessener Weise Rechnung?
    Beide Fragen muß man verneinen. Erstens ist eine gesetzliche Regelung zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht angezeigt. Dafür gibt es zwei Gründe: Der Gesetzentwurf der SPD enthält zum einen Regelungen für freiwillige öffentliche Übernahmeangebote, zum anderen sieht er ein sogenanntes Zwangsangebot vor. Das Zwangsangebot verpflichtet den Erwerber, der mittelbar oder unmittelbar einen bestimmten Stimmrechtsanteil an einer inländischen börsennotierten Gesellschaft, der sogenannten Zielgesellschaft, erworben hat, zur Abgabe eines öffentlichen Angebots. Dieses Angebot muß sich auf den Erwerb aller Aktien der Zielgesellschaft erstrecken. Die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften soll typischerweise durch eine gesetzlich geregelte Übernahmekommission erfolgen. Also gibt es wieder zusätzlichen Bürokratismus nach dem Motto: Laßt uns eine neue Kommission bilden. - Ich bin der Meinung, wir haben davon ohnehin zu viele.
    Dennoch sind die in dem Gesetzentwurf enthaltenen Regelungen dem Grundsatz nach zu begrüßen. Sie haben jedoch einen Schönheitsfehler, Herr Bury. Die entscheidenden Regelungen bestehen nämlich bereits. Sie sind Bestandteil des von der Börsensachverständigenkommission beim Bundesministerium der Finanzen Mitte 1995 erarbeiteten Übernahmekodex,

    (Hans Martin Bury [SPD]: Die sind weder verbindlich noch allgemein anerkannt!)

    der ähnlich dem in Großbritannien geltenden „Take over-Code" als freiwillige Selbstverpflichtung der betroffenen Unternehmen konzipiert ist. Freiwillige Selbstverpflichtung - ich glaube, das ist das richtige Mittel.
    In dem Gesetzentwurf wird von seiten der SPD ausgeführt, der Kodex habe in der Praxis nicht die notwendige Anerkennung gefunden. Das haben Sie sehr deutlich gesagt. Dazu muß man anmerken: Der Kodex besteht - wie wir gehört haben - seit zwei Jahren, und die Anerkennungsquote steigt ständig an. Die Regelungen des Kodex werden gegenwärtig überarbeitet, um den in der Praxis gewonnenen Erfahrungen Rechnung zu tragen. Auch das wird zur weiteren Anerkennung führen.
    Mittlerweile haben mehr als 80 Prozent aller Unternehmen, deren Aktien Bestandteil des Dax 30 sind, - also die größten börsennotierten Gesellschaften -, den Kodex anerkannt. Sie drehen das Ganze natürlich um und sagen, ein Fünftel hätte noch nicht zugestimmt. Wir sehen es positiv: 80 Prozent haben zugestimmt.
    Entscheidend ist jedoch, daß nahezu alle Übernahmen in diesem Zeitraum zur Zufriedenheit der Unternehmen und ihrer Aktionäre gemäß den Regeln des Kodex abgewickelt wurden. Der Kodex hat seine Ziele in der Praxis weitestgehend erreicht.
    Zudem ist in diesem Zusammenhang für mich erstaunlich, warum ausgerechnet von seiten der SPD eine Verschärfung der freiwilligen Regelungen des Kodex gefordert wird. Das Land Niedersachsen, das bekanntlich über einen erheblichen Einfluß bei der VW AG verfügt, hat noch nicht einmal darauf hingewirkt, daß VW die freiwilligen Regelungen des Übernahmekodex anerkennt. Augenscheinlich bestehen wieder einmal große Unterschiede zwischen Anspruch und Wirklichkeit.
    Es spricht aber auch noch folgendes gegen eine gesetzliche Regelung zum jetzigen Zeitpunkt: Die Erfahrungen mit dem Kodex haben gezeigt, daß einzelne Teilbereiche noch überarbeitungsbedürftig sind. Bei einem freiwilligen Kodex ist eine solche Überarbeitung sehr zügig möglich. Hätte der Kodex hingegen Gesetzeskraft, Herr Bury, dann würde sich eine Überarbeitung auf Grund der notwendigen parlamentarischen Verfahren als wesentlich schwieriger herausstellen.
    Schließlich sind auch die gegenwärtig in Brüssel beginnenden Beratungen einer gesellschaftsrechtli-

    Parl. Staatssekretär Hansgeorg Hauser
    chen Richtlinie über Übernahmeangebote zu erwähnen. Herr Funke hat darauf bereits hingewiesen. Es steht zu erwarten, daß Ende 1998 bzw. Anfang 1999 eine entsprechende europäische Richtlinie in Kraft treten wird, die die bei einer Übernahme einzuhaltenden Verfahren regeln wird. Allerdings ist bis jetzt unklar, wie die europäische Regelung im einzelnen aussehen wird. Es macht aber wenig Sinn, vorzeitig ein Gesetz zu verabschieden, das auf Grund divergierender europäischer Vorgaben bereits nach wenigen Monaten wieder geändert werden müßte.
    Bei dieser Sachlage ist es meines Erachtens falsch, zum heutigen Zeitpunkt ein Übernahmegesetz im Bundestag zu behandeln. Sofern sich im nächsten Jahr nach der Verabschiedung der Richtlinien und vor dem Hintergrund der weiterhin gewonnenen Erfahrungen mit dem Kodex allerdings herausstellen sollte, daß eine gesetzliche Regelung unumgänglich ist, so sind wir sicherlich für solche gesetzlichen Regelungen zugänglich. Aber in einer Situation, in der allseits eine staatliche Regulierungsflut beklagt wird, sollten nicht ohne Not Gesetze geschaffen werden, deren Änderungsbedarf bereits jetzt abzusehen ist. Dafür hätten auch die Betroffenen wenig Verständnis.
    Nun lassen Sie mich noch zwei Beispiele dafür bringen, wo unsere Kritik an Ihrem Gesetzentwurf in der Sache ansetzt. Der Gesetzentwurf, der generell behauptet, sich an internationalen Standards zu orientieren, sieht, wie erwähnt, ein Zwangsangebot, das heißt die Verpflichtung zum Erwerb aller Aktien vor, und zwar bereits beim Erwerb eines Stimmrechtsanteils von mehr als 25 Prozent. Dazu muß gefragt werden, welche Standards das dann sein sollen. Es ist angesprochen worden, daß die Quote von 25 Prozent mit Sicherheit falsch ist und nicht ausreichen wird.
    Das zweite Beispiel betrifft das Verfahren, innerhalb dessen über Streitigkeiten bei Unternehmensübernahmen entschieden werden soll. Dazu gibt es bei Ihnen keinerlei Aussagen. Wir wissen doch alle ganz klar: Wenn dabei der übliche Rechtsweg - also bis zu drei Instanzen - eingehalten werden muß, dann dauert es unter Umständen sechs Jahre, bis man zu einer Entscheidung kommt.
    Eine solche Rechtsunsicherheit ist für die betroffenen Unternehmen und Aktionäre nicht hinnehmbar.
    Fazit: Herr Bury, wir sollten hier keinen Schnellschuß abfeuern; das würde mehr Nachteile als Vorteile mit sich bringen. Auch die führenden Rechtsexperten wie beispielsweise Professor Hopt von der Universität Hamburg haben klipp und klar gesagt, es sollten keine Übernahmeregeln über das Knie gebrochen werden; vielmehr sollte darüber ausführlich diskutiert werden. Wir sollten jetzt schrittweise zu einer Übernahmekultur kommen. Ich glaube, das ist sinnvoller, als jetzt einen Schnellschuß abzufeuern.
    Herzlichen Dank.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)



Rede von Dr. Burkhard Hirsch
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Nun gebe ich dem Abgeordneten Hans Michelbach das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hans Michelbach


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Zum Schluß der Debatte möchte ich Fazit ziehen: Die Aussagen der SPD, der Grünen und der PDS waren wieder eindrucksvoll. Sie haben das mit den Ausdrücken „Armutszeugnis für die deutsche Wirtschaft", „verfilztes System der Wirtschaft" verdeutlicht. Ich kann Ihnen nur raten: Mit Beschimpfungen auf die Banken und das Wirtschaftssystem hat in diesem Land noch niemand einen neuen Arbeitsplatz schaffen können.
    Gleichzeitig geben Sie mit Ihrem Gesetzentwurf vor - daß Sie, meine Damen und Herren von der SPD, mit einem Gesetzentwurf vorpreschen, ist ja sehr ungewöhnlich -, der Retter des Finanzplatzes Deutschland zu sein. Das ist ein Widerspruch in sich. Denn mit Ihrer Blockade der Steuerreform haben Sie dem Finanzplatz Deutschland unermeßlichen Schaden zugefügt -

    (Dr. Uwe Küster [SPD]: Herr Michelbach, seit 15 Jahren muten Sie dem Land eine Politik zu, die das verursacht hat!)

    mehr als ein Übernahmegesetz je wiedergutmachen könnte.
    Hätten wir Ihre wirtschaftsfeindlichen Umfinanzierungs- und Steuererhöhungsvorschläge umgesetzt, wären zumindest Unternehmensübernahmen aus dem Ausland kein Problem mehr: Bei der SPD-Steuerpolitik hätte kein ausländisches Unternehmen noch Interesse daran, Unternehmen in Deutschland zu übernehmen. Dann wäre das Problem gelöst, allerdings nach Art der SPD. Gleichzeitig wird deutlich, daß Wirtschafts- und Finanzmarktlenkung bei der SPD eine Wunschvorstellung bleibt.
    Lassen Sie mich auf einige Aspekte Ihres Vorschlages eingehen. Zur Überwachung der Unternehmensübernahmen schlagen Sie ein äußerst kompliziertes und zeitaufwendiges Verfahren mit einem Gesetz zur Regelung von Unternehmensübernahmen vor. Allein der Paragraph zum Inhalt der Angebotsunterlagen umfaßt 17 Punkte mit bis zu fünf Unterpunkten.
    Ihr bürokratischer Regelungsentwurf vergißt: Unternehmensübernahmen sind nicht mit der Nominierung eines SPD-Kanzlerkandidaten vergleichbar. Sie dürfen sich nicht über Monate, ja Jahre hinziehen, sondern müssen sachgerecht und schnell entschieden werden. Nur so kann eine dem Finanzplatz Deutschland förderliche Regelung gefunden werden. Denn eine Übernahme ist an sich nichts Schlechtes, wenn sie in den richtigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen vollzogen wird.
    Unverständlich ist mir auch, warum wir, bevor eine entsprechende EU-Richtlinie - Staatssekretär Hauser hat darauf zu Recht hingewiesen - Ende nächsten Jahres verabschiedet wird, gesetzgeberisch tätig werden sollen. In Ihrem Antrag schreiben Sie:

    Hans Michelbach
    Die gesetzliche Übernahmeregelung schafft Rechtssicherheit für die Unternehmen, ihre Arbeitnehmer und Aktionäre.
    Ich nenne das glatten Zynismus. Wenn wir Ihren Antrag umsetzen würden, säßen wir in einem Jahr wieder hier zusammen und würden dann über das „Unternehmensübernahmeänderungsgesetz" beraten. Das bedeutet natürlich keine Planungssicherheit und schafft wenig Vertrauen in den Wirtschaftsstandort Deutschland.

    (Uwe Lühr [F.D.P.]: Gar keines!)

    Damit werden Investitionen blockiert, und dem Finanzplatz Deutschland wird Schaden zugefügt. Sie aber nennen diesen Vorgang Rechtssicherheit. Sie haben keinen wirtschaftspolitischen Sachverstand, der praxisnah ist - generell und auch bei diesem Thema nicht.
    Meine Damen und Herren, Unternehmensübernahmen sind ein sensibler Bereich, in dem schnell mehr Schaden als Nutzen durch die überhastete Verabschiedung eines Übernahmegesetzes angerichtet werden kann. Wir haben ohnehin eine viel zu hohe Regulierungsdichte im Bereich des Kapitalmarktes, die erfreulicherweise mit dem vorliegenden Dritten Finanzmarktförderungsgesetz gelockert werden soll.
    Wir müssen die Förderung von Unternehmensbeteiligungsgesellschaften und die Deregulierung bei den Investmentfonds voranbringen. Diese Forderungen haben Priorität und werden durch das Bundesministerium der Finanzen vorangebracht. Wir dürfen diese positiven Ansätze zur Deregulierung und zur Schaffung einer neuen Risikokultur nicht ersticken. Deutschland braucht mehr Risikokapital. Dies schafft man durch Deregulierung und nicht durch neue Regulierung.

    (Peter Dreßen [SPD]: Was haben Sie denn die letzten 15 Jahre gemacht?)

    Es gilt, auch für die internationalen Anleger Planungssicherheit zu schaffen und sie nicht gleich wieder mit neuen Regulierungsvorschlägen à la Übernahmegesetz zu erschrecken. Schauen Sie doch über Ihren Tellerrand hinaus. Sie schaden mit Ihrer Regulierungswut dem Standort Deutschland, seinen Unternehmen und letztendlich auch seinen Arbeitsplätzen.
    Sie übersehen völlig, aus welchen Motiven andere Länder Regulierungsmaßnahmen bereits getroffen haben. Ende der 80er Jahre waren feindliche Übernahmen in den USA an der Tagesordnung, deren Auswirkungen auf die Arbeitnehmer und die betroffenen Unternehmen sicher um ein Vielfaches schädlicher waren, als es bei uns der Fall war. Dies sind einige Negativbeispiele.
    Der völlig deregulierte US-Wettbewerbs- und Finanzmarkt ist mit der deutschen Situation überhaupt nicht vergleichbar. Sie können hier nur das Kinde mit dem Bade ausschütten.
    In Ihrem Antrag führen Sie auch aus, daß nur 260 von 670 börsennotierten Aktiengesellschaften den Übernahmekodex anerkannt haben und daher eine verbindliche Regelung dringend notwendig ist. Sie hätten sich besser bei der Übernahmekommission der Deutschen Börse informieren sollen. Das haben Sie scheinbar nicht getan.
    Obwohl nicht alle den Übernahmekodex unterzeichnet haben, wurden die Regelungen des freiwilligen Übernahmekodex bei einer großen Zahl der Übernahmen, die bisher stattgefunden haben, freiwillig befolgt. Es ist also eine reine Verdummungstaktik, davon zu sprechen, große Teile der Wirtschaft hätten diesen Verhaltenskodex nicht akzeptiert.
    Die Übernahmekommission weiß zu berichten, daß sogar ausländische Unternehmen den Kodex, obwohl sie ihm gar nicht unterliegen, freiwillig befolgen.
    Meine Damen und Herren, Zwang, Regulierung und staatliche Lenkung sind für uns die schlechtere Lösung gegenüber Eigenverantwortung und Selbstverpflichtung. Das gilt auch für diesen Verhaltenskodex.
    Wie Sie wahrscheinlich auch nicht wissen, hat sogar die Krupp AG bei ihrem sicher nicht vornehmen Versuch der Übernahme von Thyssen, obwohl sie den Kodex grundsätzlich nicht anerkannt hat, eine sogenannte Anerkennungserklärung abgegeben. Es ist also völlig irreführend, wenn Sie gerade mit der Übernahme Krupp/Thyssen die Notwendigkeit einer so umfassenden, bürokratischen gesetzlichen Regelung herbeireden. Das ist nur Mittel zum Zweck.
    Sie wollen etwas ganz anderes. Sie wollen natürlich die Verketzerung der Wirtschaft, die Verketzerung der Banken. Das ist Ihr Hauptangriffsziel. Gerade dieser Fall Krupp/Thyssen zeigt, daß die Freiwilligkeit des Übernahmekodex funktioniert hat. Es besteht nach meiner Ansicht also kein Grund für blinden Aktionismus, wie Sie ihn hier heute vorschlagen.
    Meine Damen und Herren, wir beklagen in Deutschland seit langem eine zu geringe Zahl von ausländischen Investitionen. Ich glaube, darauf sollten wir gerade bei der Frage des Finanzmarktes abheben. Ein kurzfristig mit dem Holzhammer zusammengezimmertes Übernahmegesetz à la SPD ist das Schlechteste, was wir jetzt tun können. Wir müssen sehen, daß bei uns investiert wird, daß wir unsere Finanzmärkte offen gestalten, damit auch ausländische Investoren wieder bei uns investieren und Arbeitsplätze geschaffen werden. Das ist das richtige Ziel, nicht eine weitere Regulierung.
    Vielen Dank.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)