Rede von
Dr.
Uwe-Jens
Rössel
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(PDS)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (PDS)
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Haben Sie, verehrte Koalitionäre, eigentlich schon einmal darüber nachgedacht, daß der CDU/SPD-Senat von Berlin mit seiner Position recht haben könnte, wonach der vorliegende Gesetzentwurf zur leidigen Altschuldenfrage verfassungswidrig ist, ein Gesetzentwurf, den pikanterweise auch noch Herr Buwitt, ein Berliner CDU-Abgeordneter aus Neukölln, vor dem federführenden Haushaltsausschuß begründen mußte?
Es ist doch so, daß das Land Berlin diesen Gesetzentwurf ablehnt, weil entsprechend den verfassungsrechtlichen Grundsätzen für eine freiwillige - ich betone, eine freiwillige - Übernahme von Zins- und Tilgungsverpflichtungen ein einstimmiger Beschluß der
betroffenen Länder notwendig gewesen wäre. Diesen Beschluß aber gibt es nicht.
Meinen Sie, meine Damen und Herren von der Koalition, wirklich, daß Sie mit dem vorgelegten Gesetzentwurf der dauerhaften Lösung der Altschuldenfrage nähergekommen sind? Das Gegenteil wird wohl der Fall sein. Die Unruhe wird bleiben, und die Leidtragenden werden die ostdeutschen Gemeinden, werden die Menschen im Osten überhaupt sein. Das lehnen wir ab.
Unverständlich bleibt für die PDS auch die Position der Landesregierungen von Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Thüringen und Sachsen-Anhalt, die dem Gesetzentwurf in weiten Teilen zustimmen. Ihnen ist mit Blick auf ihre Gemeinden offensichtlich wieder einmal das Hemd näher als der Rock.
Die PDS lehnt jedenfalls diesen Gesetzentwurf der Koalition als Mogelpackung mit möglichem verfassungswidrigen Inhalt ab. Sie hat deshalb auch einen eigenen Änderungsvorschlag eingebracht, der vom Gesetzentwurf der Koalition genau einen Punkt übrigläßt, und zwar die Einstellung der sogenannten kommunalen Altschulden in den Erblastentilgungsfonds des Bundes. Diesem Vorschlag, den die PDS vor einem Jahr als erste Gruppe bzw. Fraktion im Bundestag überhaupt unterbreitet hat, stimmen wir natürlich zu.
Alles andere jedoch soll aus dem Gesetzentwurf gestrichen werden. Das betrifft vor allem die im Grundsatz hälftige Beteiligung der ostdeutschen Länder und Berlins an der Refinanzierung des Erblastentilgungsfonds. Dafür gibt es keinen sachlichen Grund, und es kommt hinzu, daß sich die ostdeutschen Länder zumindest einen Teil dieser Aufwendungen von ihren Gemeinden wieder zurückholen würden. Dann säßen die Kommunen wieder mit im Altschuldenboot, eine obskure Vorstellung.
Schließlich sollen sogar noch Teile des Vermögens der Altparteien der DDR für die Refinanzierung des Erblastentilgungsfonds verwendet werden. Das ist eine Zweckentfremdung dieser Mittel, die laut Einigungsvertrag für gemeinnützige Zwecke, namentlich für den Aufbau in Ostdeutschland, zu verwenden sind.
Stimmen Sie unserem Änderungsantrag zu, und lehnen Sie damit die Vorstellungen der Regierungskoalition ab. Nur so können die Gemeinden und ihre Bürgerinnen und Bürger dauerhaft von den sogenannten Altschulden befreit werden.
Ich danke schön.