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ID1314306600

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    Plenarprotokoll 13/143 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 143. Sitzung Bonn, Freitag, den 29. November 1996 Inhalt: Tagesordnungspunkt II: Dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1997 (Haushaltsgesetz 1997) (Drucksachen 13/5200, 13/5836, 13/ 6001 bis 13/6025, 13/6026, 13/6027) . 12949 A Hans Georg Wagner SPD 12949 B Dr. Theodor Waigel, Bundesminister BMF 12952 D Antje Hermenau BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 12957 B Dr. Hermann Otto Solms F.D.P. . . . . 12960 B Dr. Christa Luft PDS 12963 B Kurt J. Rossmanith CDU/CSU 12965 B Ingrid Matthäus-Maier SPD . . 12967 C, 12973 A Carl-Detlev Freiherr von Hammerstein CDU/CSU 12969 A Jürgen Koppelin F.D.P 12972 D Hans-Peter Repnik CDU/CSU 12973 C Wolf-Michael Catenhusen SPD (zur GO) 12976 D Rudolf Seiters CDU/CSU 12977 A Dr. Christoph Zöpel SPD 12977 D Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 12978 D Ulrich Irmer F.D.P 12979 B Dr. Gregor Gysi PDS 12980 A Dr. Christoph Zöpel SPD (Erklärung nach § 30 GO) 12981 B Namentliche Abstimmung 12982 B Ergebnis 12983 D Zusatztagesordnungspunkt 2: Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der Altschulden für gesellschaftliche Einrichtungen, zur Änderung des ErblastentilgungsfondsGesetzes und zur Änderung des Investitionsförderungsgesetzes Aufbau Ost (Drucksachen 13/6088, 13/6336) . . . 12982 C Irmgard Karwatzki, Parl. Staatssekretärin BMF 12982 D Manfred Hampel SPD 12986 A Reiner Krziskewitz CDU/CSU . . . 12986 D Jürgen Türk F.D.P 12987 B Manfred Kolbe CDU/CSU 12987 D Dr. Uwe-Jens Rössel PDS 12988 B Arnulf Kriedner CDU/CSU 12989 A Nächste Sitzung 12989 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 12991* A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zu Zusatztagesordnungspunkt 2 (Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Altschulden für gesellschaftliche Einrichtungen, zur Änderung des Erblastentilgungsfonds-Gesetzes und zur Änderung des Investitionsförderungsgesetzes Aufbau Ost) Werner Schulz (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 12991* B Anlage 3 Amtliche Mitteilungen 12992* A 143. Sitzung Bonn, Freitag, den 29. November 1996 Beginn: 8.30 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Eid, Uschi BÜNDNIS 29. 11. 96 90/DIE GRÜNEN Frick, Gisela F.D.P. 29. 11. 96 Gysi, Andrea PDS 29. 11. 96 Dr. Haussmann, Helmut F.D.P. 29. 11. 96 Dr. Knake-Werner, Heidi PDS 29. 11. 96 Krüger, Thomas SPD 29. 11. 96 Dr. Graf Lambsdorff, Otto F.D.P. 29. 11. 96 Lehn, Waltraud SPD 29. 11. 96 Lemke, Steffi BÜNDNIS 29. 11. 96 90/DIE GRÜNEN Rupprecht, Marlene SPD 29. 11. 96 Dr. Schäfer, Hansjörg SPD 29. 11. 96 Scherhag, Karl-Heinz CDU/CSU 29. 11. 96 Schumann, Ilse SPD 29. 11. 96 Tippach, Steffen PDS 29. 11. 96 Tröger, Gottfried CDU/CSU 29. 11. 96 Wallow, Hans SPD 29. 11. 96 Wieczorek (Duisburg), SPD 29. 11. 96 Helmut Wittich, Berthold SPD 29. 11. 96 Wohlleben, Verena SPD 29. 11. 96 Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zu Zusatztagesordnungspunkt 2 (Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Altschulden für gesellschaftliche Einrichtungen, zur Änderung des Erblastentilgungsfonds-Gesetzes und zur Änderung des Investitionsförderungsgesetzes Aufbau Ost) Werner Schulz (Berlin) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die Übernahme der Altschulden in die Rechtsverhältnisse der Bundesrepublik ist von der juristischen Grundlage her überaus fragwürdig. Namhafte Rechtswissenschaftler vertreten die Auffassung, daß die sogenannten DDR-Altschulden willkürlich zustande gekommen sind, daß ihre Übertragung in die Bundesrepublik rechtlich nicht begründbar war und ist und daß daher die Forderungen der Gläubigerbanken substanzlos sind. Zu diesem Ergebnis ist Professor Harms in einem Gutachten für den Deutschen Städtetag gekommen. Anlagen zum Stenographischen Bericht Der Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern sagt in seinem Gutachten hierzu das gleiche. Ich zitiere die Schlußfolgerung: „Hieraus folgt, daß den Kommunen hinsichtlich der Finanzierung der staatlichen bzw. gesellschaftlichen Einrichtungen keine Verbindlichkeiten entstanden sind. " Klarer geht es nicht. Meine Damen und Herren, sie wissen oder Sie könnten zumindest wissen, daß im Gegensatz zu Westdeutschland die ostdeutschen Kommunen zu DDR-Zeiten über keine nennenswerten eigenen Einnahmen verfügten. Die meisten Ausgaben von Städten, Gemeinden und Kreisen wurden aus dem zentralen Staatshaushalt der DDR bestritten. Auch die Entscheidungen über den Bau „gesellschaftlicher Einrichtungen" - das ist ein Sammelbegriff, der Kulturhäuser bis hin zu Luftschutzbunkern erfaßt -, wurden zentral getroffen und durch entsprechende Zuweisungen finanziert. Nur im Zeitraum Anfang der 70er bis Mitte der 80er Jahre erfolgte die Finanzierung dieser Einrichtungen größtenteils über Kredite. Es entstanden damit auf dem Papier Verbindlichkeiten gegenüber der Staatsbank der DDR. Durch die Wirtschafts- und Währungsunion wurden diese Verbindlichkeiten der DDR als Kreditverpflichtungen der Kommunen im Verhältnis 2 : 1 in die bundesrepublikanische Ordnung übertragen. Die Kommunen hatten zu keinem Zeitpunkt die freie Entscheidung über die Investitionen in diese Einrichtungen. Die Verteilung der Altschulden auf die Kommunen in neuen Ländern ist von Zufälligkeiten und Willkürlichkeiten geprägt. Daher ist im Ergebnis die Belastung der Kommunen extrem unterschiedlich. Die Zuordnung von Vermögenswerten zu den Altschulden ist in vielen Fällen äußerst zweifelhaft und ungeklärt, häufig sind die Einrichtungen in einem desolaten Zustand oder gar nicht mehr vorhanden. Die Belastungen mit Altschulden hat zu einer teilweise erheblichen Einschränkung der Handlungsspielräume der betroffenen Körperschaften geführt. Die Altschulden haben damit den Aufbau in den neuen Ländern nachhaltig behindert. Sollten die Kommunen genötigt werden, die Altschulden in der einen oder anderen Weise zu bedienen, wird dadurch ihre Investitionsfähigkeit und also ihre Fähigkeit, Anstöße zur Schaffung neuer Arbeitsplätze zu geben, stark eingeschränkt. Der Gesetzentwurf, der heute hier zur Beratung vorliegt, soll einen Rechtsstreit vermeiden helfen. So weit, so gut. In der Sache ist er jedoch nicht gerechtfertigt. Zwar hat der Bund immerhin auf die Hälfte der Forderungen verzichtet, zwar sind die ostdeutschen Kommunen von der direkten Schuldenlast befreit, aber zumindest der Länderanteil wird zu einem wesentlichen Teil auf Kosten anderer Aufbau-OstMittel finanziert. Es geht zu Lasten von Mitteln, die die Länder nach dem Investitionsförderungsgesetz Aufbau Ost erhalten, und zu Lasten der Förderung kultureller und gemeinnütziger Aufgaben mit Mitteln des DDR-Parteivermögens. Und schließlich werden die Kommunen indirekt über die Länder letztendlich ebenfalls zur Kasse gebeten für Schulden, die sie nie gemacht haben. Nun könnte man sagen, mit dem nun vorliegenden Gesetz sei vielleicht nicht der große Wurf gelungen, aber immerhin, die Kommunen seien die Schuldenlast los, und der Rechtsfrieden sei wiederhergestellt. So ist es aber offenbar nicht. Noch vor zwei Tagen hat der Haushaltsausschuß mit heißer Nadel Änderungswünsche des thüringischen Ministerpräsidenten eingearbeitet. Doch die teilweise grundsätzlichen und teilweise interessenbedingten Einwände Berlins sind offenbar nicht ausgeräumt und lassen sich auch nicht ohne weiteres vom Tisch wischen. Machen wir uns also darauf gefaßt, daß der leidige Dauerstreit um die kommunalen Altschulden auch mit dem heutigen Tag nicht zu einem einvernehmlichen Abschluß kommt, sondern demnächst im Bundesrat oder vor Gericht seine Fortsetzung findet. Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Die Abgeordneten Vera Lengsfeld, Elisabeth Altmann (Pommelsbrunn), Dr. Uschi Eid, Wolfgang Schmitt (Langenfeld), Waltraud Schoppe und Helmut Wilhlem (Amberg) haben ihre Unterschrift zu dem Antrag Kaschmir-Konflikt, Drucksache 13/5273 zurückgezogen. Damit ist das gemäß § 76 Abs. 1 der Geschäftsordnung erforderliche Quorum nicht mehr gegeben. Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Auswärtiger Ausschuß - Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit der Westeuropäischen Union für die Zeit vom 1. Juli bis 31. Dezember 1995 - Drucksachen 13/3827, 13/4401 Nr. 1 - Ausschuß für die Angelegenheiten der Europäischen Union - Unterichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über ihre Bemühungen zur Stärkung der gesetzgeberischen Befugnisse des Europäischen Parlaments - Drucksachen 13/4212, 13/4588 Nr. 1- - Unterrichtung durch die Bundesregierung 56. Bericht der Bundesregierung über die Integration der Bundesrepublik Deutschland in die Europäische Union (Berichtszeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 1995) - Drucksachen 13/4176, 13/4401 Nr. 6 -
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Uwe-Jens Rössel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (PDS)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (PDS)

    Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Haben Sie, verehrte Koalitionäre, eigentlich schon einmal darüber nachgedacht, daß der CDU/SPD-Senat von Berlin mit seiner Position recht haben könnte, wonach der vorliegende Gesetzentwurf zur leidigen Altschuldenfrage verfassungswidrig ist, ein Gesetzentwurf, den pikanterweise auch noch Herr Buwitt, ein Berliner CDU-Abgeordneter aus Neukölln, vor dem federführenden Haushaltsausschuß begründen mußte?
    Es ist doch so, daß das Land Berlin diesen Gesetzentwurf ablehnt, weil entsprechend den verfassungsrechtlichen Grundsätzen für eine freiwillige - ich betone, eine freiwillige - Übernahme von Zins- und Tilgungsverpflichtungen ein einstimmiger Beschluß der
    betroffenen Länder notwendig gewesen wäre. Diesen Beschluß aber gibt es nicht.
    Meinen Sie, meine Damen und Herren von der Koalition, wirklich, daß Sie mit dem vorgelegten Gesetzentwurf der dauerhaften Lösung der Altschuldenfrage nähergekommen sind? Das Gegenteil wird wohl der Fall sein. Die Unruhe wird bleiben, und die Leidtragenden werden die ostdeutschen Gemeinden, werden die Menschen im Osten überhaupt sein. Das lehnen wir ab.

    (Beifall bei der PDS)

    Unverständlich bleibt für die PDS auch die Position der Landesregierungen von Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Thüringen und Sachsen-Anhalt, die dem Gesetzentwurf in weiten Teilen zustimmen. Ihnen ist mit Blick auf ihre Gemeinden offensichtlich wieder einmal das Hemd näher als der Rock.
    Die PDS lehnt jedenfalls diesen Gesetzentwurf der Koalition als Mogelpackung mit möglichem verfassungswidrigen Inhalt ab. Sie hat deshalb auch einen eigenen Änderungsvorschlag eingebracht, der vom Gesetzentwurf der Koalition genau einen Punkt übrigläßt, und zwar die Einstellung der sogenannten kommunalen Altschulden in den Erblastentilgungsfonds des Bundes. Diesem Vorschlag, den die PDS vor einem Jahr als erste Gruppe bzw. Fraktion im Bundestag überhaupt unterbreitet hat, stimmen wir natürlich zu.
    Alles andere jedoch soll aus dem Gesetzentwurf gestrichen werden. Das betrifft vor allem die im Grundsatz hälftige Beteiligung der ostdeutschen Länder und Berlins an der Refinanzierung des Erblastentilgungsfonds. Dafür gibt es keinen sachlichen Grund, und es kommt hinzu, daß sich die ostdeutschen Länder zumindest einen Teil dieser Aufwendungen von ihren Gemeinden wieder zurückholen würden. Dann säßen die Kommunen wieder mit im Altschuldenboot, eine obskure Vorstellung.
    Schließlich sollen sogar noch Teile des Vermögens der Altparteien der DDR für die Refinanzierung des Erblastentilgungsfonds verwendet werden. Das ist eine Zweckentfremdung dieser Mittel, die laut Einigungsvertrag für gemeinnützige Zwecke, namentlich für den Aufbau in Ostdeutschland, zu verwenden sind.

    (Beifall bei Abgeordneten der PDS)

    Stimmen Sie unserem Änderungsantrag zu, und lehnen Sie damit die Vorstellungen der Regierungskoalition ab. Nur so können die Gemeinden und ihre Bürgerinnen und Bürger dauerhaft von den sogenannten Altschulden befreit werden.
    Ich danke schön.

    (Beifall bei der PDS)



Rede von Hans-Ulrich Klose
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Kollege Arnulf Kriedner, CDU/CSU.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Arnulf Kriedner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich beginne mit einem Zitat:
    Eine Lösung ist jetzt in greifbare Nähe gerückt, mit der alle Seiten leben können: Der Bund auf der einen und die ostdeutschen Länder und Kommunen auf der anderen Seite teilen sich jeweils zur Hälfte die Altschulden in Höhe von 8,73 Milliarden DM.
    Dieses Zitat stammt von einem Ihrer Kollegen, nämlich vom Kollegen Schwanitz, und zwar vom Dezember 1995. Ich staune wirklich - ich muß das einmal sagen, Herr Kollege Hampel -, und man hat es ja auch Ihrer Miene angesehen, wie schwer es Ihnen angesichts unserer sachlichen Zusammenarbeit gefallen ist, daß Sie dieses Trauerspiel, das zum Teil auch von den Ländern begonnen worden ist, jetzt nicht beenden können.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Der Bund hat in dieser Sache Stück für Stück nachgegeben, und er hat das nicht getan, weil ihm das leichtgefallen ist. Vielmehr hat er es deshalb getan, weil es im letzten darum geht, Lasten von den Kommunen zu nehmen. Wer dabei die Länder, unsere neuen Bundesländer, außen vor läßt, der ist doch völlig auf dem falschen Dampfer. Es kann doch wohl nicht wahr sein, daß die für die Kommunen zuständigen Regelungsinstanzen - das sind nun einmal die Länder - hier völlig außen vor gelassen werden. Wir sind uns alle darüber einig, daß sich die kommunalen Altschulden in bezug darauf, wie sie entstanden und wo sie einmal gestrichen worden sind, zufällig ergeben haben.
    Deshalb muß ich sagen, Kollege Türk: Ich bedauere mit Ihnen, daß es keine Solidarität unter allen Bundesländern im Osten gibt.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Ich appelliere auch an das Bundesland Berlin - ich habe riesengroßes Verständnis für die besonderen Schwierigkeiten, die dieses Land auf Grund der Wiedervereinigung hat -, das Verfassungsgericht aus dem Spiel zu lassen und seinen Anteil zu tragen. Auch das gehört zur deutschen Wiedervereinigung.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Es würde uns allen leichter fallen, über Berliner Fragen in einer anderen Art und Weise zu reden, wenn in dieser Sache die nötige Solidarität gezeigt würde.
    Herr Kollege Hampel, Sie haben von einer hälftigen Übernahme gesprochen. Ich habe den Eindruck, man kann es der SPD einfach nicht recht machen. Sie satteln bei jedem einmal erzielten Ergebnis erneut drauf. Sie nehmen nicht zur Kenntnis, daß der Ministerpräsident Ihres Bundeslandes und der Ministerpräsident von Thüringen mit dem Bundesfinanzminister zusammengesessen und sich auf die heute zur Abstimmung stehende Lösung geeinigt haben. Ich staune, daß Sie das außer acht lassen.

    (Zuruf von der F.D.P.: Das ist die vorgegebene Linie!)

    Ich muß Ihnen sagen: Dies kann nicht der Weg sein, den wir gemeinsam gehen, wenn wir dieses traurige Kapitel endlich abschließen wollen.
    Ich fordere Sie nach den vielen Diskussionen, die wir hatten, noch einmal auf - ich habe das im Haushaltsausschuß schon in aller Ruhe und Besonnenheit getan -: Machen Sie endlich damit Schluß! Betreiben Sie nicht auch noch hier eine Blockadepolitik, da es um die neuen Länder geht! Es sind in diesem Land schon genügend Blockaden bei finanziellen Maßnahmen aufgerichtet worden. Ich appelliere an Sie: Geben Sie diese Blockade auf und stimmen Sie dieser sehr vernünftigen und allen Ländern und insbesondere den Kommunen gerecht werdenden Lösung zu!

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)