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    Plenarprotokoll 13/136 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 136. Sitzung Bonn, Freitag, den 8. November 1996 Inhalt: Tagesordnungspunkt 10: Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes (Drucksachen 13/4950, 13/5942) . . 12211 A Ulrich Junghanns CDU/CSU 12211 B Dr. Gerald Thalheim SPD 12213 C Hans-Ulrich Köhler (Hainspitz) CDU/ CSU 12214 D Peter Harry Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU 12215 B, 12221 D Ulrich Junghanns CDU/CSU 12215 D, 12216 D Christel Deichmann SPD . . 12216 D, 12224 A Steffi Lemke BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 12218 B Jürgen Türk F.D.P 12219 C Ernst Bahr SPD 12220 B, 12223 C Dr. Günther Maleuda PDS 12221 B Dr. Michael Luther CDU/CSU 12222 D Dr. Gerald Thalheim SPD 12223 B Wieland Sorge SPD 12225 A Jürgen Türk F.D.P 12225 C Wolfgang Gröbl, Parl. Staatssekretär BML 12226 C Namentliche Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 13/5974) 12228 B Ergebnis 12228 C Namentliche Abstimmung über das Vierte Gesetz zur Änderung des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes (Drucksachen 13/ 4950, 13/5942) 12231 A Ergebnis 12234 A Tagesordnungspunkt 11: a) - Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes (Drucksache 13/4356) - Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. Uwe-Jens Heuer, Ulla Jelpke, Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS eingebrachten Entwurfs eines Vierten Ge- setzes zur Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes (Drucksachen 13/ 4359, 13/5816) 12231 B b) Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses zu der Unterrichtung durch den Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik: Zweiter Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik -1995 (Drucksachen 13/1750, 13/5816) 12231 C Hartmut Büttner (Schönebeck) CDU/CSU 12231 D Markus Meckel SPD 12233 C Rolf Schwanitz SPD 12236 B Gerald Häfner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 12237 D Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast SPD . 12239 A Dr. Rainer Ortleb F.D.P 12239 D Dr. Uwe-Jens Heuer PDS 12240 B Tagesordnungspunkt 12: Antrag der Abgeordneten Hans Martin Bury, Ernst Schwanhold, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Stärkung des Kapitalmarktes Deutschland, Förderung des Aktiensparens und Verbesserung der Risikokapitalversorgung (Drucksache 13/3784) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 7: Antrag der Abgeordneten Margareta Wolf (Frankfurt), Antje Hermenau, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Für eine neue Innovationskultur - Stärkung des Risikokapitalmarktes (Drucksache 13/5962) 12241 C Hans Martin Bury SPD 12241 D Hansgeorg Hauser, Parl. Staatssekretär BMF 12244 C Margareta Wolf (Frankfurt) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 12246 B Paul K. Friedhoff F.D.P 12248 B Dr. Uwe-Jens Rössel PDS 12249 C Ernst Schwanhold SPD 12250 D Dagmar Wöhrl CDU/CSU 12252 C Wolfgang Steiger CDU/CSU 12254 D Hans Martin Bury SPD 12256 A Dr. Heinrich L. Kolb, Parl. Staatssekretär BMWi 12256 D Tagesordnungspunkt 14: Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft zu dem Antrag der Abgeordneten Rita Grießhaber, Dr. Angelika Köster-Loßack, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Kein Import von Kinderspielzeug aus chinesischen Arbeitslagern (Drucksachen 13/3054, 13/5079) 12258 B Rita Grießhaber BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 12258 C Hermann Gröhe CDU/CSU 12259 C Rudolf Bindig SPD 12260 C Jürgen Türk F.D.P 12261 D Hans-Peter Hartmann PDS 12262 C Erich G. Fritz CDU/CSU 12263 A Dr. Heinrich L. Kolb, Parl. Staatssekretär BMWi 12264 A Gerd Poppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 12264 D Rudolf Bindig SPD 12265 A Nächste Sitzung 12265 C Berichtigung 12265 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 12267* A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Manfred Kolbe und Angelika Pfeiffer (beide CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes (Tagesordnungspunkt 10) 12267* D Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Arnulf Kriedner (CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes (Tagesordnungspunkt 10) 12267' D Anlage 4 Amtliche Mitteilungen 12268* A 136. Sitzung Bonn, Freitag, den 8. November 1996 Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung 133. Sitzung, Seite 11989, Anlage: In der Liste der entschuldigten Abgeordneten, rechte Spalte, ist der Name „Marx, Dorle" zu streichen, da die Abgeordnete anwesend war. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Braune, Tilo SPD 8. 11.96 Grotz, Claus-Peter CDU/CSU 8. 11. 96 Dr. Hirsch, Burkhard F.D.P. 8. 11. 96 Dr. Jacob, Willibald PDS 8. 11. 96 Klein (München), Hans CDU/CSU 8. 11. 96 Dr. Kohl, Helmut CDU/CSU 8. 11. 96 Dr. Graf Lambsdorff, Otto F.D.P. 8. 11. 96 Leidinger, Robert SPD 8. 11. 96 Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 8. 11. 96 Mosdorf, Siegmar SPD 8. 11. 96 Neumann (Berlin), Kurt fraktionslos 8. 11. 96 Dr. Rochlitz, Jürgen BÜNDNIS 8. 11. 96 90/DIE GRÜNEN Schlauch, Rezzo BÜNDNIS 8. 11. 96 90/DIE GRÜNEN Schönberger, Ursula BÜNDNIS 8. 11. 96 90/DIE GRÜNEN Schoppe, Waltraud BÜNDNIS 8. 11. 96 90/DIE GRÜNEN Simm, Erika SPD 8. 11. 96 Teuchner, Jella SPD 8. 11. 96 Tippach, Steffen PDS 8. 11. 96 Vosen, Josef SPD 8. 11. 96 Wieczorek (Duisburg) SPD 8. 11. 96 Helmut Willner, Gert CDU/CSU 8. 11.96 Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Manfred Kolbe und Angelika Pfeiffer (beide CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes (Tagesordnungspunkt 10) Dem Entwurf eines 4. Gesetzes zur Änderung des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes können wir nicht zustimmen. Anlagen zum Stenographischen Bericht In Übereinstimmung mit dem Sächsischen Staatsminister für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten, Dr. Rolf Jähnichen, unterstützen wir zwar eine angemessene Verlängerung der Verjährungsfrist und die erleichterte Abberufung von Liquidatoren, lehnen aber das im Entwurf vorgesehene neue Feststellungsverfahren aus grundsätzlichen Erwägungen heraus ab. Als Vertreter ländlicher Wahlkreise haben wir uns gemeinsam mit unseren Mitarbeitern in vielen Einzelfällen um eine gerechte Vermögensauseinandersetzung bemüht. Hier gibt es in der Tat noch Fälle, wo nach unserem Eindruck insbesondere rechtsunkundige und ältere ehemalige LPG-Mitglieder nicht gerecht und fair behandelt worden sind. Diesen insbesondere durch eine bessere Beratung und stärkere Aufsicht zu ihren Rechten zu verhelfen, bleibt weiterhin unser Anliegen. Umgekehrt ist es aber auch nach Ansicht der Befürworter des Entwurfs verfehlt, von generellen, flächendeckenden Unregelmäßigkeiten bei der Vermögensauseinandersetzung auszugehen. Dann macht es aber keinen Sinn, ein neues gerichtliches Sammelverfahren einzuführen und somit die Vermögensauseinandersetzung nach fünf Jahren praktisch noch einmal neu aufzurollen. Ein solches neues Verfahren ist nämlich mit dem Risiko verbunden, die Weiterentwicklung vieler ordnungsgemäß auseinandergesetzter landwirtschaftlicher Betriebe in den östlichen Bundesländern zu behindern, da bei nicht abgeschlossenen Vermögensauseinandersetzungen deren Förderung und Kreditwürdigkeit und dadurch eventuell viele Arbeitsplätze gefährdet werden. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Arnulf Kriedner (CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes (Tagesordnungspunkt 10) Durch die 4. Novelle zum Landwirtschaftsanpassungsgesetz werden nach meiner Ansicht bei den Wiedereinrichtern bzw. den aus früheren Landwirtschaftsproduktionsgenossenschaften ausgeschiedenen Mitgliedern Erwartungen geweckt, die in der Praxis nicht eintreten werden. Der neu formulierte § 64 i enthält eine Regelung, die im Verfahrensweg kaum zu verwirklichen ist, bei der jedoch befürchtet werden muß, daß sie zu langdauernden Rechtsstreitigkeiten mit einer erheblichen Rechtsunsicherheit für die jeweils beklagten Gesellschaften führen würde. Die in der Novelle beabsichtigte Fristverlängerung und auch die Abberufung von Liquidatoren erscheint mit schlüssig; diesen Änderungen des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes kann ich zustimmen. Da mir jedoch die vorgenannten Argumente gegen die geplante Neufassung schwerwiegend erscheinen, enthalte ich mich hinsichtlich der gesamten 4. Novelle zum Landwirtschaftsanpassungsgesetz der Stimme. Anlage 4 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 703. Sitzung am 18. Okober 1996 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen: Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes (AAÜG-Änderungsgesetz - AAÜG-ÄndG) Gesetz über Europäische Betriebsräte (Europäische Betriebsräte-Gesetz - EBRG) Gesetz zur Änderung des Altschuldenhilfe-Gesetzes Gesetz zu dem Abkommen vom 22. November 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei den Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie bei den Nachlaß-, Erbschaft- und Schenkungsteuern und zur Beistandsleistung in Steuersachen (Deutsch-dänisches Steuerabkommen) Gesetz zu dem Abkommen vom 16. November 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistichen Republik Vietnam zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen Gesetz zu dem Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit vom 9. Februar 1995 zwischen den Europäischen Gemeinschaften sowie ihren Mitgliedstaaten einerseits und Kirgisistan andererseits Gesetz zu dem Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit vom 14. Juni 1994 zwischen den Europäischen Gemeinschaften sowie ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits Gesetz zu dem Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit vom 6. März 1995 zwischen den Europäischen Gemeinschaften sowie ihren Mitgliedstaaten einerseits und Weißrußland andererseits Gesetz zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes. Zu den zwei letztgenannten Gesetzen hat der Bundesrat folgende Entschließungen gefaßt: Zum Gesetz zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) Der Bundesrat geht mit dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung davon aus, daß aufgrund der Entwicklungen im Abwasserbereich in den letzten Jahren sich die in § 7 a WHG genannten Technikniveaus „allgemein anerkannte Regeln der Technik" und „Stand der Technik" weitgehend angenähert haben und deshalb in der künftigen Rechtsverordnung keine erhöhten Anforderungen an die kommunale Abwasserbehandlung festgeschrieben werden. Auch aus der neuen Festlegung auf die „beste verfügbare Technik" ergibt sich keine Erhöhung der Anforderungen. Letztere sind in der derzeit gültigen Fassung des Anhangs 1 zur Rahmen-Abwasserverwaltungsvorschrift zu § 7 a WHG zutreffend und ausreichend wiedergegeben. Der Bundesrat ist übereinstimmend mit dem Deutschen Bundestag der Auffassung, daß durch diese Novellierung des Wasserhaushaltsgesetzes keine Gebührenerhöhungen bei der kommunalen Abwasserbehandlung begründet werden können. Zum Dreizehnten Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes Der Bundesrat begrüßt die im Dreizehnten Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes erfolgte Neufassung der für die Wahlkreiseinteilung zu beachtenden Grundsätze; er verbindet damit die Erwartung, daß der Deutsche Bundestag das Wahlgebiet für die Zeit ab der 15. Legislaturperiode noch in der laufenden Legislaturperiode dementsprechend einteilt. Der Bundesrat bedauert jedoch, daß der Deutsche Bundestag bei dieser Gelegenheit keine weitergehenden Vorkehrungen getroffen hat, um für die 14. Legislaturperiode der verfassungsrechtlichen Problematik des Entstehens von Überhangmandaten wirksam zu begegnen. Der in § 3 Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 Bundeswahlgesetz enthaltene föderative Gesichtspunkt, nach dem die Zahl der Wahlkreise in den einzelnen Ländern deren Anteil an der Gesamtbevölkerung entsprechen soll, wird nur unzureichend berücksichtigt. Der Bundesrat hätte es begrüßt, wenn vor diesem Hintergrund Vorkehrungen für einen die Wahlrechtsgleichheit respektierenden Ausgleich von Überhangmandaten getroffen worden wären. Die Beratungen im Deutschen Bundestag haben gezeigt, daß entsprechende gesetzgeberische Gestaltungsmöglichkeiten zur Verfügung gestanden haben. Der Bundesrat hat nur mit Blick auf die bevorstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über den Normenkontrollantrag der Niedersächsischen Landesregierung auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses verzichtet. Er erwartet, daß spätestens nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts die Beratungen über die Frage des Ausgleichs von Überhangmandaten wiederaufgenommen werden. Die Gruppe der PDS hat mit Schreiben vom 6. November 1996 ihren Antrag „Sofortiges Verbot der Verwendung von Polyvinylchlorid-isolierten Kabeln und Leitungen, Verbot der Herstellung von PVC Kunststoffen" - Drucksache 13/4716 -zurückgezogen. Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Auswärtiger Ausschuß Unterrichtung durch die Delegation der Interparlamentarischen Gruppe der Bundesrepublik Deutschland über die Außerordentliche Tagung des Interparlamentarischen Rates vom 30. August bis 1. September 1995 aus Anlaß des 50. Geburtstages der Vereinten Nationen in New York - Drucksachen 13/2334, 13/2643 Nr. 2 - Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates über die Tagung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 22. bis 26. Januar 1996 in Straßburg - Drucksachen 13/4201, 13/4726 Nr. 1.1- Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Versammlung der Westeuropäischen Union über die Sondertagung der Versammlung am 22./23. Februar 1996 in London - Drucksachen 13/4271, 13/4469 Nr. 2 - Finanzausschuß Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht über die Entwicklung der Konvergenz in der Europäischen Union im Jahre 1995 - Drucksache 13/4101- Ausschuß für Wirtschaft Unterrichtung durch die Bundesregierung Fünfundzwanzigster Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" für den Zeitraum 1996-1999 (2000) -Drucksachen 13/4291, 13/4588 Nr. 2 - Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht zur Lage der deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie - Drucksachen 13/4244, 13/4401 Nr. 8 - Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Bericht des Ausschusses für Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung (20. Ausschuß) gemäß § 56a der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zur Technikfolgenabschätzung (TA) hier: „Grundwasserschutz und Wasserversorgung" - Drucksache 12/8270 - Ausschuß für Fremdenverkehr und Tourismus Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung zu den Auswirkungen der rechtlichen Gestaltung der Insolvenzabsicherung gemäß Artikel 1 des Gesetzes zur Durchführung der Richtlinie des Rates vom 13. Juni 1990 über Pauschalreisen auf die Entwicklung des Wettbewerbs im Bereich der Sicherungsgelder sowie auf die wirtschaftliche Situation der Anbieter im Reisemarkt unter besonderer Berücksichtigung des Mittelstandes - Drucksachen 13/3766, 13/4034 Nr. 1- Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EU-Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat. Auswärtiger Ausschuß Drucksache 13/4137 Nr. 2.22 Finanzausschuß Drucksache 13/5687 Nr. 2.30 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 13/5295 Nr. 1.17 Ausschuß für Verkehr Drucksache 13/5555 Nr. 2.29 Drucksache 13/5555 Nr. 2.39 Drucksache 13/5555 Nr. 2.58 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 13/3668 Nr. 2.30 Ausschuß für Bildung, Wissenschaft, Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung Drucksache 13/4678 Nr. 2.2 Drucksache 13/4678 Nr. 2.31 Drucksache 13/4678 Nr. 2.37 Drucksache 13/4678 Nr. 2.43 Drucksache 13/4921 Nr. 2.24 Drucksache 13/4921 Nr. 2.25 Drucksache 13/5295 Nr. 1.13 Drucksache 13/5295 Nr. 1.18 Drucksache 13/5555 Nr. 2.19 Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Drucksache 13/5295 Nr. 1.3 Ausschuß für die Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 13/5555 Nr. 1.9 Drucksache 13/5555 Nr. 1.15
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    Rede von Steffi Lemke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Das noch von der Volkskammer der DDR verabschiedete Landwirtschaftsanpassungsgesetz verfolgte ursprünglich die Ziele der Wiederherstellung des Privateigentums an Grund und Boden und der Personifizierung des LPG-Vermögens sowie die Entwicklung einer vielfältig strukturierten Landwirtschaft verschiedener Eigentums- und Wirtschaftsformen.
    Zitat aus dem Kommentar zum Gesetz 1990:
    Bei der praktischen Umsetzung der Vorschriften des LAG vor Ort sollte stets ein angemessener Ausgleich zwischen den Interessen der einzelnen betroffenen Gruppen herbeigeführt werden.
    Seit dieser Zeit hat in der Landwirtschaft der neuen Länder ein gravierender Umstrukturierungsprozeß stattgefunden. In diese schwierige Phase, die unter anderem von einem völligen Verfall der landwirtschaftlichen Erzeugerpreise und der Vermögenswerte in der Landwirtschaft gekennzeichnet war, fiel auch die Vermögensauseinandersetzung zwischen den LPGen und auscheidenden LPG-Mitgliedern. Bündnis 90/Die Grünen bestreiten nicht, daß es in diesem Prozeß zu Ungerechtigkeiten gekommen ist und daß es Gesetzesverstöße gegeben hat. Fraglich ist unserer Ansicht nach jedoch, in welchem Ausmaß diese stattgefunden haben, inwieweit sie inzwischen durch die Überprüfung seitens der Länder behoben werden konnten und mit welchem Instrumentarium noch bestehende Probleme gelöst werden können.
    Im Juni dieses Jahres legten die Fraktionen von CDU/CSU und F.D.P. in einer Eilaktion den Entwurf einer vierten Novelle zum Landwirtschaftsanpassungsgesetz vor. Dieser Entwurf war offensichtlich weder mit den ostdeutschen Landesverbänden von CDU und F.D.P. noch mit den Juristen der Koalitionsfraktionen abgestimmt. Mit seiner Anhäufung von rechtsstaatlich bedenklichen Paragraphen und seiner einseitig gegen die LPG-Nachfolgebetriebe gerichteten Tendenz hat dieser Gesetzentwurf seit seiner Einbringung parteiübergreifend massive Proteste in den neuen Ländern ausgelöst.
    Die Kritik an diesem Gesetzentwurf richtet sich in der Hauptsache gegen die Einführung eines Verfahrens zur rückwirkenden Neufeststellung des Eigenkapitals der LPG-Nachfolgebetriebe, da dies eine flächendeckende erneute Überprüfung der Vermögensauseinandersetzung provoziert, die völlig überzogene Erwartungen bei den ausgeschiedenen LPG-Mitgliedern geweckt hat. Die Novelle ist in ihrer vorliegenden Form auch ein Schlag ins Gesicht all derjenigen, die sich seit 1990 bemüht haben und bemühen, den Umstrukturierungsprozeß in der Landwirtschaft konstruktiv zu begleiten, seien es Landwirtschaftsrichter, Wirtschaftsprüfer, die Landwirtschaftsministerien der neuen Länder oder die Betroffenen vor Ort.
    Mit den inzwischen von der Regierungskoalition vorgenommenen Korrekturen wurde den aus den neuen Ländern vorgetragenen Bedenken nur teilweise Rechnung getragen. So wurden zwar einige der besonders bedenklichen Punkte zurückgezogen, das rückwirkende Feststellungsverfahren wird im Grundsatz jedoch aufrechterhalten.
    Bündnis 90/Die Grünen haben in zwei gemeinsamen Änderungsanträgen zusammen mit der SPD Vorschläge unterbreitet, wie ausgeschiedenen LPG-Mitgliedern die Durchsetzung ihrer Ansprüche dort erleichtert werden kann, wo dies nach sechs Jahren noch erforderlich ist. Unsere Anträge beinhalten die Verlängerung der Verjährungsfrist um drei Jahre, die erleichterte Abberufung von Liquidatoren und die bis zum 31. Dezember 1997 befristete Möglichkeit, das Eigenkapital eines LPG-Nachfolgebetriebs gerichtlich feststellen zu lassen. Um Rechtssicherheit für die Nachfolgebetriebe zu schaffen, wird dabei jedoch klargestellt, daß bei einer Eigenkapitalabweichung unter 25 Prozent die bisherige Festlegung des Eigenkapitals als ordnungsgemäß gilt. Auch das ist

    Steffi Lemke
    ein Punkt, dessen Regelung von den Regierungsfraktionen versäumt wurde.
    Ein Widerrufsrecht wird von Bündnis 90/Die Grünen auch für außergerichtlich getroffene Vereinbarungen abgelehnt. Auch diese Vereinbarungen genießen Rechtsschutz, insbesondere wenn sie auf Hinwirken der Gerichte oder Landesregierungen zustandegekommen sind, wie dies häufig der Fall war. Auch die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters wird von uns abgelehnt, da diese Regelung schlicht überflüssig ist und lediglich unnötige Kosten verursachen würde.
    Wir haben uns in den Ausschußberatungen darüber hinaus für eine effektivere Rechtsberatung durch den Hilfsfonds Ost und nötigenfalls eine Aufstockung dieses Fonds aus Haushaltsmitteln eingesetzt. Hier kann die Bundesregierung tätig werden und ihren selbst postulierten Anspruch erfüllen, den ausgeschiedenen LPG-Mitgliedern helfen zu wollen.
    Bündnis 90/Die Grünen und SPD haben damit Kompromißvorschläge unterbreitet, die auch weiterhin einen Interessenausgleich zwischen ausgeschiedenen LPG-Mitgliedern und den Nachfolgebetrieben ermöglichen, ohne überzogene Hoffnungen auf einen finanziellen Nachschlag, die sich letztendlich nur als Seifenblase entpuppen können, zu schüren oder die LPG-Nachfolgebetriebe in ihrer Existenz zu gefährden.
    Auch das von der CDU postulierte Ziel der Herstellung von Waffengleichheit wird damit von uns nicht verfolgt; denn bei der Neuausreichung von Waffen sind Verletzte oder Tote nicht auszuschließen. Dies kann nicht im Interesse der neuen Bundesländer sein und wird meines Erachtens auch keine friedenstiftende Wirkung in den Dörfern entfalten.
    Wir sind Ihnen mit unserem Änderungsantrag insbesondere beim Feststellungsverfahren sehr, sehr weit entgegengekommen. Bündnis 90/Die Grünen verbinden damit die Hoffnung, daß Sie unserem Antrag zustimmen, der im übrigen mit den Forderungen der ostdeutschen CDU-Landwirtschaftsminister im wesentlichen übereinstimmt.
    Nachdem Sie einen derart lausigen ersten Gesetzentwurf vorgelegt haben, stehen Sie meiner Ansicht nach in der Verpflichtung, nun einen Kompromiß mit den neuen Ländern zu erzielen.

    (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

    Wir hatten bis zur Vorlage Ihres Gesetzentwurfs im Ausschuß eine fachliche und sachlich ausgewogene Debatte über die Vermögensauseinandersetzungen und die damit im Zusammenhang aufgetretenen Probleme. Sie haben dann in einer Nacht-und-NebelAktion in einem so komplizierten Prozeß einen Gesetzentwurf vorgelegt, der leichtfertig mit den Bedenken der ausgeschiedenen LPG-Mitglieder in den neuen Ländern spielt.
    Auch die Bundesregierung ging bisher davon aus, daß gewisse Nachteile bei der praktischen Durchsetzung des Rechts in Kauf genommen werden mußten. So heißt es auch im Text des LAG: Mit den im LAG verfolgten Zielen der Umstrukturierung der LPGen zu wirtschaftsfähigen Unternehmen und der Abfindung der Vermögensansprüche ausscheidender LPG-Mitglieder ist schon ein Zielkonflikt angelegt worden, der völlige Gerechtigkeit in der Vermögensauseinandersetzung unmöglich macht.
    Diese Problematik als einen Bestandteil des Einigungsprozesses zwischen DDR und BRD alt zu begreifen und endlich zu akzeptieren, haben verschiedene Interessengruppen offensichtlich noch immer vor sich.

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)



Rede von Dr. Rita Süssmuth
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Als nächster spricht der Kollege Jürgen Türk.

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    Rede von Jürgen Türk


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (F.D.P.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Thalheim, wenn Sie den ersten Entwurf kritisiert hätten, dann hätten Sie mich im Boot gehabt. Sie haben jetzt aber einen zweiten Entwurf auf dem Tisch, und auf den sind Sie nicht eingegangen. Sie spielen leichtfertig mit den Ängsten der Menschen. Ich finde das wirklich unseriös.

    (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)

    Wir haben uns inzwischen bewegt, und Sie berücksichtigen das nicht.

    (Dr. Gerald Thalheim [SPD]: Warum reden Sie nicht mit dem Präsidenten Ihres brandenburgischen Bauernverbandes?)

    Im Landwirtschaftsanpassungsgesetz ist festgeschrieben, daß allen Eigentumsformen eine reale Entwicklungschance gegeben wird. Das hat die F.D.P. so formuliert, darauf bin ich stolz, und dazu stehen wir auch heute noch.
    Gleichzeitig wurde im Landwirtschaftsanpassungsgesetz davon ausgegangen, daß dazu eine faire Vermögensauseinandersetzung gehört. Das heißt, daß ehemalige Mitglieder unter Berücksichtigung der Agrarbetriebe ihren Anspruch befriedigt bekommen. Das gehört einfach dazu. Das ist in vielen Fällen gelungen. Man muß das so sagen, weil es so ist. In anderen Fällen wurden Vorwürfe laut, daß Anspruchsberechtigte benachteiligt wurden bzw. bis heute nicht zum Zuge gekommen sind.
    Diesen Vorwürfen muß man nachgehen. Deswegen kamen insbesondere aus Sachsen Anregungen, das Gesetz ein viertes Mal zu novellieren. Aus diesem Grunde wurde der Entwurf der vierten Novelle am 18. Juni 1996 vorgelegt. Dieser Entwurf wurde im Bundestag leider kaum beraten - das bedaure ich - und insbesondere von den Nachfolgeeinrichtungen der LPGen mit Empörung aufgenommen.
    Die Regierungen der neuen Länder lehnten mit einem Positionspapier vom 26. August 1996 diesen Entwurf und insbesondere folgendes ab - ich will das klar aufzeigen -: Daß die LPG-Nachfolger alle Kosten eines gerichtlichen Feststellungsverfahrens tra-

    Jürgen Türk
    gen sollten, ist gegen fundamentale Prozeßregeln. Das sehe ich genauso.
    Die östlichen Bundesländer lehnten weiterhin ab, daß durch Verbandsklage Nichtbetroffene ohne jedes Kostenrisiko LPG-Nachfolger beliebig in Prozesse verwickeln können. Sie lehnten ebenso berechtigterweise ab, daß ein gemeinsamer Vertreter den Prozeß auch ohne Interesse der Betroffenen weiterführen kann.
    Im Positionspapier der Ostländer gab es auch Widerspruch gegen die Einräumung eines Widerspruchsrechts für vertragliche Vereinbarungen, wenn das Eigenkapital nur um 5 Prozent zu niedrig angesetzt ist und damit noch in der Fehlertoleranz von plus/minus 15 Prozent liegt.
    Es gab keinen Widerspruch der ostdeutschen Länder gegen die Verlängerung der Verjährungsfrist.
    Eine weitere Empfehlung der ostdeutschen Länder war, daß die Novelle enthält, daß Rechtsfolgen erst bei Überschreitung von mindestens 25 Prozent hinnehmbar sind und daß die Prozeßkosten nach Billigkeit geteilt werden. Letztlich forderten die neuen Bundesländer, daß bei einer Neuregelung zur Abberufung von Liquidatoren ein Quorum von mindestens 5 Prozent der Mitglieder notwendig ist.
    Ich glaube, das sind und waren alles berechtigte Forderungen, die bei der Änderung der Novelle zu berücksichtigen waren, um den landwirtschaftlichen Betrieben nicht die zugesicherten Entwicklungschancen zu nehmen, geschweige denn, sie zu zerschlagen, wie es viele Nachfolgeeinrichtungen befürchtet haben. Ich darf anmerken: Diesen Ärger hätten wir uns wirklich ersparen können, wenn der Entwurf mit den Betroffenen sofort abgestimmt worden wäre.
    Über dieses Positionspapier der ostdeutschen Länder hinaus erfolgten - wenn auch spät - weitere Abstimmungen sowie eine Anhörung am 23. September 1996 im Bundestag. In einer internen Anhörung der F.D.P. am 14. Oktober 1996 in Potsdam, in der Vertreter der Nachfolgeeinrichtungen, Wiedereinrichter und ehemalige Mitglieder aus ganz Ostdeutschland mit der Brandenburger F.D.P. und mit der F.D.P.-Bundestagsfraktion in Dialog traten, kam folgendes heraus: Es gibt Übervorteilung, also Benachteiligung, von ehemaligen Mitgliedern. Hier muß eine Vermögensauseinandersetzung erfolgen und durchgestanden werden. Es darf aber keine pauschale Kriminalisierung und damit Existenzbedrohung der Nachfolgeeinrichtungen geben. Dort aber, wo es Betrug gab, darf es nicht unter den Teppich gekehrt werden. Das betone ich hier noch einmal ausdrücklich.

    (Beifall bei der F.D.P.)