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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 13/121 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 121. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 11. September 1996 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 10807 A Absetzung von Tagesordnungspunkten 10807 B, 10894 A Nachträgliche Ausschußüberweisungen . 10807 C Begrüßung einer Delegation des Sozialausschusses des niederländischen Parlaments 10864 B Tagesordnungspunkt 1: a) Fortsetzung der ersten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1997 (Haushaltsgesetz 1997) (Drucksache 13/5200) . . 10807 D b) Fortsetzung der Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Finanzplan des Bundes 1996 bis 2000 (Drucksache 13/5201) 10808A Rudolf Scharping SPD 10808A, 10865 B Dr. Wolfgang Schäuble CDU/CSU . . . 10815 A Otto Schily SPD 10821 C Joseph Fischer (Frankfurt) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 10824 D Dr. Wolfgang Gerhardt F.D.P 10831 A Dr. Christa Luft PDS 10834 A Dr. Gregor Gysi PDS 10837A, 10858 B Dr. Helmut Kohl, Bundeskanzler . . . . 10840A Rudolf Scharping SPD 10843 B Oskar Lafontaine, Ministerpräsident (Saarland) 10850 A Dr. Wolfgang Schäuble CDU/CSU . 10852 A Dr. Heiner Geißler CDU/CSU . 10858C, 10864 D Ingrid Matthäus-Maier SPD 10860 A Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. . . . . . 10863B, C Ingrid Matthäus-Maier SPD 10864 C Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 10865 C Dr. Klaus Kinkel, Bundesminister AA . 10867 C, 10872 B Angelika Beer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 10871 D Günter Verheugen SPD 10872 D Ulrich Irmer F.D.P 10878 C Rudolf Seiters CDU/CSU 10879 B Heinrich Graf von Einsiedel PDS . . . 10881 B Dr. Erich Riedl (München) CDU/CSU . 10883 A Ulrich Irmer F.D.P 10884 D Wolfgang Thierse SPD 10886 A Volker Rühe, Bundesminister BMVg . 10887 C Willibald Jacob PDS 10889 D Dr. Carl-Dieter Spranger, Bundesminister BMZ 10890 D, 10893 C Dr. Uschi Eid BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 10892 B Dr. R. Werner Schuster SPD 10892 D Manfred Kanther, Bundesminister BMI 10896 C Fritz Rudolf Körper SPD 10899 B Dr. Klaus-Dieter Uelhoff CDU/CSU . . 10902 D Manfred Such BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 10905 A Ina Albowitz F.D.P. 10907 C Ulla Jelpke PDS 10910 B Uta Titze-Stecher SPD 10911 D Dr. Rupert Scholz CDU/CSU 10913 D Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast SPD . 10915 B Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Bundesminister BMJ 10916A Dr. Herta Däubler-Gmelin SPD 10918 A Norbert Geis CDU/CSU 10921 C Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 10923 C, 10925 C Dr. Edzard Schmidt-Jortzig 10925 A Detlef Kleinert (Hannover) F.D.P. . . . 10925 D Dr. Uwe-Jens Heuer PDS 10927 A Manfred Kolbe CDU/CSU 10928 C Tagesordnungspunkt 2: Überweisungen im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern (Drucksache 13/4995) 10894 A b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Internationalen Naturkautschuk-Übereinkommen von 1995 (Drucksache 13/5019) 10894 A c) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 3. November 1994 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik über die gemeinsame Staatsgrenze (Drucksache 13/5020) . 10894 B d) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 13. Juli 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik über den Zusammenschluß der deutschen Autobahn A 6 und der tschechischen Autobahn D 5 an der gemeinsamen Staatsgrenze durch Errichtung einer Grenzbrücke (Drucksache 13/5049) 10894 B e) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Jahressteuergesetzes (JStG) 1997 (Drucksache 13/5359) 10894 B f) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Altschuldenhilfen für Kommunale Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und private Vermieter in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet (AHG-Änderungs-Gesetz) (Drucksache 13/5417) . 10894 C g) Antrag der Abgeordneten Antje Hermenau, Kristin Heyne, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Mögliche zweckwidrige Verwendung von Steuergeldern durch die Förderung eines Berufsbildungsprojektes in Montevideo (Uruguay) (Drucksache 13/5008) 10894 C h) Antrag der Abgeordneten Dr. Gerald Thalheim, Ernst Bahr, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Milchquotenregelung in den neuen Ländern (Drucksache 13/4905) . . . 10894 D i) Antrag des Bundesministeriums der Finanzen: Einwilligung gemäß § 64 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung in die Veräußerung eines Grundstücks in Berlin-Mitte (Drucksache 13/5039) . . 10894 D j) Bericht des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft, Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung gemäß § 56a der Geschäftsordnung: Technikfolgenabschätzung hier: Umwelttechnik und wirtschaftliche Entwicklung (Drucksache 13/5050) 10895 A Zusatztagesordnungspunkt 1: Weitere Überweisungen im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und des Waffengesetzes (Drucksache 13/5493) 10895 A b) Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung der Vermögensteuer und der Erbschaftsteuer (Drucksache 13/5504) . . . . 10895 B Tagesordnungspunkt 3: Abschließende Beratungen ohne Aussprache a) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit vom 14. Juni 1994 zwischen den Europäischen Gemeinschaften sowie ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits (Drucksachen 13/4174, 13/5031) 10895 C b) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit vom 9. Februar 1995 zwischen den Europäischen Gemeinschaften sowie ihren Mitgliedstaaten einerseits und Kirgisistan andererseits (Drucksachen 13/4173, 13/5032) 10895 D c) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit vom 6. März 1995 zwischen den Europäischen Gemeinschaften sowie ihren Mitgliedstaaten einerseits und Weißrußland andererseits (Drucksachen 13/4172, 13/5033) 10895 D e) Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses 10896 A - zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Fortschrittsbericht über die Mißbrauchsbekämpfung und Anpassung von öffentlichen Leistungen an veränderte Rahmenbedingungen - zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Fortschrittsbericht über die Mißbrauchsbekämpfung und Anpassung öffentlicher Leistungen an veränderte Rahmenbedingungen (Drucksachen 12/8246, 13/725 Nr. 63, 13/3412, 13/3930 Nr. 1, 13/5294) . . . 10896A Zusatztagesordnungspunkt 2: Weitere abschließende Beratung ohne Aussprache Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu der Verordnung der Bundesregierung: Zustimmungbedürftige Verordnung zur Einführung des Europäischen Abfallkatalogs (Drucksachen 13/5416, 13/5520) 10896 B Nächste Sitzung 10929 D Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten . 10930*A 121. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 11. September 1996 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage zum Stenographischen Bericht Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Augustin, Anneliese CDU/CSU 11. 9. 96 Bachmaier, Hermann SPD 11. 9. 96 Beck (Bremen), BÜNDNIS 11. 9. 96 Marieluise 90/DIE GRÜNEN Behrendt, Wolfgang SPD 11. 9. 96 * Borchert, Jochen CDU/CSU 11. 9. 96 Duve, Freimut SPD 11. 9. 96 Gansel, Norbert SPD 11. 9. 96 Glos, Michael CDU/CSU 11. 9. 96 Kurzhals, Christine SPD 11. 9. 96 Dr.-Ing. Laermann, F.D.P. 11. 9. 96 Karl-Hans Dr. Lucyga, Christine SPD 11. 9. 96 * Dr. Rappe (Hildesheim), SPD 11. 9. 96 Hermann Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Regenspurger, Otto CDU/CSU 11. 9. 96 Dr. Schäfer, Hansjörg SPD 11. 9. 96 Schlauch, Rezzo BÜNDNIS 11. 9. 96 90/DIE GRÜNEN Schönberger, Ursula BÜNDNIS 11. 9. 96 90/DIE GRÜNEN Thieser, Dietmar SPD 11. 9. 96 Voigt (Frankfurt), SPD 11. 9. 96 Karsten D. Vosen, Josef SPD 11. 9. 96 Wieczorek-Zeul, SPD 11.9.96 Heidemarie Dr. Zöpel, Christoph SPD 11. 9. 96 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Rupert Scholz


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Sonntag-Wolgast, diese Frage will ich Ihnen gerne beantworten. Ich sage Ihnen sehr deutlich, daß ich einen solchen
    Verfassungsverstoß, den Sie dem Freistaat Bayern glauben anlasten zu können, nicht sehe.

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

    Das Land Bayern hat nichts anderes getan, als auf der Grundlage dessen, was das Bundesverfassungsgericht gesagt hat, zu handeln. Ich zitiere nur einen Satz aus der Entscheidung: Die Angabe von Gründen ist unerläßlich. Bayern hat als Bundesland wie auch alle anderen Bundesländer bei der Vollziehung dieses Gesetzes die entsprechenden Verfahrens- und Organisationsrechte. Der Bundesgesetzgeber hat dies nicht geregelt. Deshalb konnte es Bayern regeln. Alle, die es kritisieren, sind meines Erachtens auf dem verfassungsrechtlichen, um nicht zu sagen: verfassungspolitischen Irrweg, auch Sie als Fragerin.

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU Dr. Willfried Penner [SPD]: Das ist interessant! Das hört Herr Schmidt-Jortzig gern!)

    Ich darf zu den Fällen zurückkehren, in denen ich wirklich Verfassungsverstöße von Ländern sehe. Wenn Länder ihre polizeilichen Verantwortlichkeiten nicht erfüllen, dann verweigern sie sich dem Recht unserer Bürger auf innere Sicherheit. Das BKA-Gesetz ist vorhin angesprochen worden. Die Länder rügen, daß ihnen Kompetenzen genommen würden. In Wahrheit werden ihnen keine genommen. Auf der anderen Seite verweigern sie die Erfüllung von Kompetenzen, die sie haben.
    Unsere Bürger haben ein Recht darauf, sie haben einen Anspruch darauf, daß die innere Sicherheit von Bund wie von Ländern im Rahmen der ihnen jeweils zustehenden Kompetenzen und Verantwortlichkeiten wirksam erfüllt werden. Wenn unser Bundesstaat den Weg geht, daß der Bund gute Gesetze macht - wir haben gute Gesetze gemacht und werden weitere gute Gesetze machen -, auf der anderen Seite die Länder blockieren, konterkarieren, opponieren und sich nicht an das halten, was zu einer bundestreuen und vor allem, ich sage hinzufügend: einer bürgertreuen, dem Bürger gegenüber verantwortlichen Gesetzesvollziehung gehört, dann wird es in unserem Lande mit der inneren Sicherheit nicht gut stehen. Dies gilt es zu vermeiden. Dies ist Aufgabe auch in diesem Haus, auch von der Opposition.
    Herr Körper, Sie haben vorhin davon gesprochen, Bund und Länder müssen das gemeinsan machen. Gehen Sie hin zu den Ländern! Sprechen Sie mit den Hessen, sprechen Sie mit den Niedersachsen! Sorgen Sie dafür, daß die banalsten Pflichten der polizeilichen Gefahrenabwehr von den Ländern erfüllt werden!
    Vielen Dank.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)



Rede von Hans Klein
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Meine Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern liegen nicht vor.

Vizepräsident Hans Klein
Wir kommen deshalb zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz, zu den Einzelplänen 07 und 19.
Ich erteile dem Bundesminister der Justiz, Professor Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, das Wort.

(Dr. Willfried Penner [SPD]: Er muß jetzt zu seinen verfassungsrechtlichen Verfehlungen Stellung nehmen!)

Bundesminister der n
Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, B u d
Justiz: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Diese Haushaltsdebatte geht jetzt um den Einzelplan 07, also um den Plan des Justizministeriums.
Haushaltspläne werden heutzutage leider immer von Sparzwängen geprägt. „Pecunia nervus rerum" muß das Motto sein. Das kann man beklagen, aber das ist so. Das gilt leider überwiegend auch für die Justiz und Rechtspolitik.

(Dr. Jürgen Meyer [Ulm] [SPD]: Es gilt auch: Pecunia non olet!)

- Ich sage ja: Ich bedaure es.
Dabei zählt die Justiz keineswegs zu den Hauptverursachern der betreffenden Leere in den Kassen: Die justizspezifischen Ausgaben von Bund und Ländern machen, wie wir ausgerechnet haben, 1996 gerade 1,76 Prozent der Gesamtvolumina aus. Mein Haushalt, also der Einzelplan 07, füllt für 1997 mit 0,16 Prozent sicher nur eine sehr geringe Quote des Bundeshaushalts. Klein, aber fein.
Dennoch ist es für mich als entschiedenen Verfechter des schlanken Staats oder der politischen Intention, die hinter der Forderung nach einem schlanken Staat steht, selbstverständlich, an die Justiz im Prinzip dieselben Prüfkriterien wie an die Verwaltung anzulegen. Es geht also um die Frage der Aufgabenkritik.
Ich denke, für eine Aufgabenkritik ist in der Justiz nur sehr begrenzt Möglichkeit vorhanden. In einzelnen Bereichen müssen wir nachfragen, ob das alles, was Justiz heutzutage tatsächlich tut, notwendig ist, das heißt notwendigerweise bei der Justiz zu tun ist. Aber dabei wird nicht viel herauskommen. Es werden dort Marginalien zu besprechen und zu erörtern sein.
Die Aufgabenkritik wird dort nur begrenzt zu Erfolgen führen, denn die Sicherung des inneren Friedens durch das staatliche Gewaltmonopol gehört nun einmal zu den klassischen Kernaufgaben des Staates. Nur die Herrschaft des Rechts bietet dem einzelnen die Gewähr, seine Rechte und Freiheiten gefahrlos ausüben zu können. Ohne das Recht, welches die verschiedenen Interessen abgrenzt und ordnet, sicher auch begrenzt, würde der Mensch mit seinen existenziellen Bedürfnissen, seinen Entfaltungswünschen in ständiger Unsicherheit leben. Eine Herrschaft des Rechts ist nicht ohne eine funktionierende Justiz denkbar, die seine friedensstiftende Funktion sichert.
An diesem Punkt, nämlich bei dem Thema Justizentlastung kommt manches wieder, was Kollege
Scholz soeben für den Bereich der Verwaltung schon gesagt hat. Ich denke, daß dies vorwiegend eine Aufgabe der Länder ist. Der Bund verfügt in Sachen Justiz nur über die obersten Gerichtshöfe.
Beim Thema Justizentlastung darf aber jedenfalls nicht allein aus dem Blickwinkel der leeren Kassen diskutiert werden. Lediglich in Randbereichen kann darüber nachgedacht werden, ob sich der Staat aus Aufgaben zurückzieht.
Hier will ich das Thema ,,außergerichtliche Streitbeilegung" ansprechen. Denn da ist der Bund als Gesetzgeber natürlich in der Lage, etwas zu tun. Dieser Bereich muß mit Sicherheit gestärkt werden.
Ein Ansatz ist der von mir eingebrachte Entwurf für die Neuregelung des Schiedsverfahrensrechts. Er modernisiert das aus dem Jahr 1879 stammende Schiedsverfahrensrecht und paßt es an die von der Kommission für Internationales Handelsrecht der Vereinten Nationen entwickelten Standards an.
Ich gehe davon aus, daß dieser Gesetzentwurf nicht nur die Bereitschaft zu einer raschen außergerichtlichen Streitbeilegung erhöht, sondern daß es auch gelingt, mehr internationale Schiedsverfahren nach Deutschland zu holen.
Ein zweiter Ansatz für die Stärkung der außergerichtlichen Streitbeilegung ist eine Öffnungsklausel für eine landesgesetzliche Einführung obligatorischer außergerichtlicher Schlichtungsverfahren in geeigneten Fällen. Mit meinen Länderkollegen habe ich eine solche Öffnungsklausel insbesondere für Verfahren mit einem Streitwert von nicht mehr als 500 DM und für bestimmte Nachbarschaftsstreitigkeiten ins Auge gefaßt.
Eine weitere Entlastung der Justiz durch verfahrensrechtliche Deregulierung - ebenfalls ein Prüfstein des schlanken Staats - stößt sicherlich an Grenzen. Aber den Raum bis an diese Grenzen wollen wir mit Bedacht ausschöpfen.
Die Bundesregierung hat in allen Bereichen des Prozeßrechts Reformen durchgesetzt und auf den Weg gebracht. Die entsprechende Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung war heute - Sie wissen es wahrscheinlich - Beratungsgegenstand in einer Arbeitsgruppe des Vermittlungsausschusses. Bei dieser Novelle zur Verwaltungsgerichtsordnung geht es im Kern um die Einführung einer allgemeinen Zulassungsberufung und der Zulassungsbeschwerde. In der Arbeitsgruppe des Vermittlungsausschusses ist heute eine Einigung erzielt worden. Wenn diese Einigung im Vermittlungsausschuß noch Bestand hat und das Parlament zustimmt, rechne ich ab 1. Januar nächsten Jahres mit einer deutlichen Entlastung der Verwaltungsgerichtsbarkeit und im übrigen auch mit einer Stimulierung der Investitionstätigkeit; denn das Ganze gehört ja in das Maßnahmenpaket zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie ihrer entsprechenden verwaltungsgerichtlichen Kontrolle.
Im Gesetzgebungsverfahren befindet sich ebenfalls eine Novelle zum Ordnungswidrigkeitenrecht. Auch das gehört zu dem Bereich Vereinfachung und

Bundesminister Dr. Edzard Schmidt-Jortzig
Deregulierung. Die Möglichkeit, einen Einspruch auf die dem Betroffenen wichtigen Punkte zu beschränken, und eine attraktivere Ausgestaltung des schriftlichen Verfahrens werden das Ordnungswidrigkeitenverfahren nicht nur vereinfachen, sondern auch betroffenenfreundlicher machen.
In der Ziviljustiz haben das Rechtspflege-Vereinfachungsgesetz aus dem Jahre 1990 und das Gesetz zur Vereinfachung des zivilgerichtlichen Verfahrens von 1993 bereits zu einer Entlastung geführt. Wenn Sie beklagen - wofür ich viel Verständnis habe -, daß dies alles nicht genug sei, dann ist jedenfalls der Bund nicht die richtige Mauer, um die Klagen abzulassen. Die Klagemauer müßten vielmehr die Länder sein.
Das jetzt von den Ländern im Bundesrat eingebrachte weitere Gesetz zur Vereinfachung des zivilgerichtlichen Verfahrens wäre dann schon die dritte Entlastungsnovelle innerhalb eines Jahrzehnts. Die Kollegen, die weiter als ein Jahrzehnt zurückgezählt haben, sind schon bei zweistelligen Zahlen angelangt. Dies zeigt, daß offenbar unsere Wünsche noch nicht erfüllt wurden, was eine Vereinfachung und Verschlankung des zivilgerichtlichen Verfahrens anbetrifft.
Meine Skepsis gegenüber solchen Initiativen, solange ihnen nicht eine wirklich erkennbare Konzeption zugrunde liegt, will ich gar nicht verschweigen. Dennoch werden wir die Vorschläge natürlich unvoreingenommen prüfen.
Auch - damit will ich auf die Strafjustiz kommen -20 Jahre intensiv betriebene Entlastung der Strafjustiz hat nur einen eher bescheidenen Ertrag gebracht. Das ist wohl mit darauf zurückzuführen, daß Entlastungsmaßnahmen wie das 1994 mit dem Verbrechensbekämpfungsgesetz eingeführte beschleunigte Verfahren bisher nicht ausreichend genutzt wurden. Dabei ermöglicht dieses Verfahren ein schnelles Prozedere, wenn der Sachverhalt einfach oder die Beweislage klar ist. Jetzt, fast zwei Jahre nach Inkrafttreten dieser Regelung, nehmen die Landesjustizminister auf meine Bitten hin endlich auf Staatsanwaltschaften und Gerichte Einfluß, damit diese Straftaten im beschleunigten Verfahren verhandelt werden.
Dies zeigt, daß Neuregelungen erst konsequent genutzt werden müssen, und zwar von der Landesjustiz, ehe neue Entlastungsmaßnahmen eingeleitet werden. Hektischer Gesetzesaktionismus ist keine Lösung. Weitere Reformwünsche müssen sorgfältig geprüft werden.

(Beifall bei der F.D.P.)

Deshalb habe ich zur Entlastung des Bundesverfassungsgerichts - denn auch hier sind wir nicht auf die Länder angewiesen - eine Kommission eingesetzt, die alle vorhandenen Vorschläge - da gibt es eine ganze Fülle, die für die Verschlankung des Bundesverfassungsgerichts gemacht worden sind - unvoreingenommen und ohne irgendwelche Vorgaben sorgfältig prüfen soll und, wenn es irgendwie möglich ist, auch neue erarbeiten und diskutieren soll,
um zum Schluß einen Vorschlagsfächer zu präsentieren.
Eine Reform ist hier dringend nötig. Niemand wird das bestreiten. Sie ist vor allen Dingen dringend geboten, wenn das Gericht nicht in der Flut seiner Streitsachen ertrinken soll. Für leichtfertige Einschnitte und Schnellschüsse ist hier kein Platz; denn dafür sind Bundesverfassungsgericht und seine Konzeption viel zu wichtig.
Man hat es als Krone des Rechtsstaats bezeichnet, und nicht wenige Länder beneiden uns um diese Einrichtung. Dann haben wir aber auch wirklich die Pflicht, und ich will sagen: die verdammte politische Pflicht und Schuldigkeit, für seine Schlagkräftigkeit und seine Handlungsfähigkeit zu sorgen.
Die Möglichkeiten einer Ausdünnung des Verfahrensrechts stoßen im Rechtsstaat an Grenzen. Deswegen müßten wir uns wahrscheinlich und überall darum bemühen, auch das materielle Recht zu deregulieren. Gerichte wenden nur das Recht an, das ihnen der Gesetzgeber, das wir ihnen an die Hand geben.
Gesetze sind geronnene Politik. Eine wirkliche Deregulierung ist bei diesem unbestreitbaren Sachverhalt nur möglich, wenn wir uns auch von liebgewordenen politischen Anliegen zu verabschieden bereit sind. Das fällt uns natürlich immer einigermaßen schwer.
Gleichzeitig muß die Deregulierung Hand in Hand mit einer Modernisierung der Rechtsordnung gehen. Als Bundesjustizminister beabsichtige ich, noch in dieser Legislaturperiode einige solche Erneuerungsvorschläge voranzubringen. Ich will einige nennen. Im Bereich des Zivilrechts sind dies neben den bereits im Parlamentsgang befindlichen Reformen des Kindschaftsrechts und des Eheschließungsrechts vor allem eine Vereinfachung des Mietrechts und eine Modernisierung des Handelsrechts.

(Erika Simm [SPD]: Vereinfachung!)

- Genau, dazu will ich noch ein paar Worte sagen.
Das geltende Mietrecht nämlich ist verstreut und zum Teil hochkompliziert geregelt und damit für die Mieter, im übrigen genauso für die Vermieter, unübersichtlich. Es soll im BGB zusammengefaßt und wieder systematischer sowie verständlicher werden. Die zwischen den - das sage ich ganz deutlich, weil da immer irgendwelche Tatarenmeldungen in die Presse gesetzt worden sind oder auch Befürchtungen laut geäußert wurden - Interessen von Mietern und Vermietern ausgleichende Funktion des Mietrechts bleibt erhalten. Es geht also wirklich um eine Vereinfachung.
Die Reform des Handelsrechts ist ein Musterbeispiel für „Renovierung", wie ich hoffe. Wir werden sie Ihnen präsentieren; Sie mögen dann die Dinge kritisch beurteilen. Sie sieht vor, daß verschiedene altvordere Strukturen und Figuren aufgehoben bzw. geglättet werden. Das gilt etwa für das Recht der Firmennamen. Dieser Teil ist, um es deutlich zu sagen, antiquiert und paßt nicht mehr in die heutige Wirtschaftsordnung. Darüber hinaus wird unter anderem

Bundesminister Dr. Edzard Schmidt-Jortzig
- selbst wenn das ganze Lehrbuchregale zum Einstürzen bringt - der Kaufmannsbegriff vereinheitlicht.
Zum Schluß will ich noch auf das Strafgesetzbuch eingehen, das ebenfalls überarbeitet werden soll. Es sieht nach den Wertungen aus der Gründerzeit des deutschen Kaiserreichs hohe Strafen für Eigentums- und Vermögensdelikte vor. Das wird angesichts der geringeren Strafen für Delikte gegen die körperliche Unversehrtheit heutzutage wohl nicht mehr durchzuhalten sein. Daran müssen wir also auch arbeiten.
Ich bitte Sie herzlich, kritisch, konstruktiv und - vor allen Dingen - im Ziel solidarisch daran mitzuarbeiten, die Schlagkraft der Justiz, der Rechtsordnung in diesen schwierigen Zeiten zu erhöhen, zu stärken. Ich bitte um Ihre Unterstützung für den Haushalt des Einzelplans 07.

(Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)


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    Rede von Hans Klein


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Frau Kollegin Dr. Herta Däubler-Gmelin, Sie haben das Wort.