Nein, ich möchte jetzt fortfahren.
Im Bereich der Städtebauförderung, meine Damen und Herren, bleibt es bei dem bisher im Finanzplan vorgesehenen Verpflichtungsrahmen von jährlich 600 Millionen DM. Ich habe bereits am 21. Juni 1996 im Bundestag festgestellt, daß die Städtebauförderung nicht, wie von den kommunalen Spitzenverbänden befürchtet, gestrichen wird.
Die Städtebauförderung ist für die CDU/CSU- Fraktion ein wichtiges Anliegen. Mit der Städtebauförderung existiert seit 25 Jahren ein Förderprogramm für die städtebauliche Erneuerung von Innenstädten und Gemeinden. Insgesamt sind es 12 Milliarden DM, die der Bund bisher dafür ausgegeben hat.
Wir wollen, wenn wir über die Frage der künftigen Ausrichtung der Städtebauförderung reden, daß die mit der Städtebauförderung bisher unbestrittenen und allgemein anerkannten positiven Folgewirkungen in unseren Städten und Gemeinden erhalten bleiben. Wir wollen auch eine Kopplung mit den Instrumenten des Wohnungsbaus.
Es muß uneingeschränkt das Ziel der Städtebauförderung sein, weiterhin private Investitionen zu aktivieren - in der klaren Überlegung, daß es eben nicht, Herr Kollege Großmann, reicht, einfach mehr Geld zu fordern, sondern daß ein flexibler Mitteleinsatz im Haushalt des Bauministers und der Länder geboten ist.
Deswegen haben wir 1996 beantragt, Mittel des sozialen Wohnungsbaus in städtebaulichen Sanierungs- und Entwicklungsgebieten einzusetzen. Dies ist geschehen. Der Haushalt 1997 sieht es ebenfalls so vor, wie wir es 1996 haben. Wir begrüßen diesen erneuten Akzent in Richtung Städtebauförderung für die alten Länder.
Eines unserer Anliegen im Ausschuß war das Thema Obdachlosigkeit. Von, den Finanzhilfen des
Bundes sollen 1997 wiederum 50 Millionen DM zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit eingesetzt werden. Ich richte an die Länder die Bitte, den Weg zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit mitzugehen, die Vereinbarungen zügig umzusetzen, auch Mut zu unkonventionellen Wegen zu beweisen.
1996 wurden erstmals die Voraussetzungen für ein CO2-Minderungsprogramm im Wohnungsbestand der alten Länder geschaffen. Das Kreditvolumen von 1 Milliarde DM wurde schnell ausgeschöpft. Nach dem Stand von Juni 1996 wurden 38 000 Wohnungen gefördert. Insgesamt sind auf Grund des CO2-Minderungsprogramms bisher 800 Millionen DM investiert worden.
Dieses erfolgreiche Programm wird durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau mit einem Kreditvolumen von 2 Milliarden DM fortgeführt werden. Wir setzen uns dafür ein, daß ein Kreditvolumen von 4, möglichst 5 Milliarden DM einschließlich der 1996 bereitgestellten Mittel erreicht wird; denn dieses CO2-Minderungsprogramm ist gut für Klimaschutz und Baukonjunktur.
Dabei ist es für das Ziel des Klimaschutzes völlig gleichgültig, ob die Mittel aus dem Haushalt des Bauministers kommen oder von der Kreditanstalt für Wiederaufbau.
Meine Damen und Herren, zur Jahreswende 1995/ 96 haben wir günstigere Voraussetzungen für eine breite Bildung von Wohneigentum geschaffen. Vor einiger Zeit prognostizierten Bauminister Töpfer und Kollege Dr. Kansy: Die neue Eigenheimförderung wird zum Hoffnungsträger. - Es gab viele Unkenrufe. Ich sage: Der Minister und Kollege Kansy haben recht behalten. Nach einer langen Periode von Minusraten verzeichnet der Eigenheimbau wieder Zuwächse in der Baugenehmigungsstatistik.
Dieser Anstieg ist kein einmaliges Strohfeuer. Die Zulagenregelung hat eine neue Aufbruchstimmung in der Eigenheimförderung erzeugt
und dem Eigenheimbau positive Impulse verschafft. Ich denke, wir sollten uns gemeinsam darüber freuen, daß dies gelungen ist.
Häufig geht unter: Mit der massiven Anhebung des Baukindergeldes wurde ein richtiger Schritt für eine bessere Wohneigentumsversorgung von jungen Familien getan. Seitdem ab 1. Januar 1996 allen Bau-
Gert Willner
Sparern ab 16 Jahren ein eigener Anspruch auf Wohnungsbauprämie zusteht, sind nachweislich die besten Voraussetzungen geschaffen, daß der Schritt in die eigenen vier Wände schon in möglichst jungen Jahren getan werden kann. Das waren die richtigen Entscheidungen für mehr Eigentum.
Unterstützt wird unser Anliegen - mehr Eigentum in jungen Jahren - durch den niedrigen Stand der Hypothekenzinsen. Wenn wir schon bei diesem Thema sind: Die Inflationsrate in Deutschland lag im Juni bei 1,4 Prozent und hatte damit den niedrigsten Wert seit Januar 1991. Bei einer sogenannten Inflationsrate von 1,5 Prozent und weniger herrscht faktisch Preisstabilität. Preisstabilität schafft Vertrauen in die Währung und schafft Vertrauen in die Regierung.
Aus der Neuregelung der Wohneigentumsförderung und den niedrigen Zinsen beim Baugeld kann nur eine Folgerung gezogen werden: Häuslebauer sollten zugreifen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, mir bereitet die Höhe der Wohnnebenkosten, auch zweite Miete genannt, zunehmend Sorgen. Das Institut für Städtebau, Wohnungswirtschaft und Bausparwesen hat festgestellt, daß die Gemeinden, Städte und Kreise in der Bundesrepublik ihre Gebühren für Müllabfuhr und Abwasserbeseitigung erheblich angehoben haben. Zu diesen „kalten" Nebenkosten kommen dann noch die „warmen" Nebenkosten für Heizung und Warmwasser. Für viele Familien ist das eine erhebliche Gesamtbelastung.
Das Ziel bezahlbarer Wohnraum kann sich nicht auf die Miete beschränken. Die „kalten" und die „warmen" Nebenkosten müssen einbezogen werden. Steigerungen sind hier deutliche Grenzen gesetzt. Die Kommunen können da einen Beitrag leisten. Gebührenfestsetzung mit Augenmaß, das ist meine Bitte an die Gemeinden und Städte und Kreise für 1997.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich noch eine Bemerkung zum Thema Wohnbauland machen. Die Nachfrage nach Wohnbauland wird auch in Zukunft unverändert hoch bleiben, wenn die Eigenheimförderung weiterhin so angenommen wird wie jetzt. Deshalb sind auch in Zukunft erhebliche Anstrengungen der Gemeinden und Städte zur Baulandausweisung notwendig.
Ich erwähne ausdrücklich: Für Bund, Länder und Gemeinden besteht nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz eine Rechtspflicht zur Beschaffung von Bauland. Das Gesetz sagt klar: Bund, Länder und Gemeinden haben die Aufgabe, geeignetes Bauland für den Wohnungsbau, nicht nur für den sozialen Wohnungsbau, bereitzustellen. Die Gemeinden sind verpflichtet, für eine Bebauung mit Familienheimen geeignete Grundstücke zu beschaffen, baureif zu machen und als Bauland Bauwilligen als Eigentum oder mit Erbbaurecht zur Verfügung zu stellen.
Lassen Sie mich nun abschließend feststellen: Das Hauptziel für 1997 für den Haushalt von Minister Töpfer ist es, trotz aller Einsparnotwendigkeiten eine positive Entwicklung vor allem in den Bereichen zu sichern, die eine hohe investive Wirkung haben. Dies sind insbesondere die Städtebauförderung mit ihrem hohen bauwirtschaftlichen Anschlußeffekt, die Finanzhilfen für den sozialen Wohnungsbau mit einem Verpflichtungsrahmen von 2,01 Milliarden DM und einem Kassenansatz von 2,93 Milliarden DM, die Maßnahmen der Wohnungsfürsorge und die Baumaßnahmen in Berlin sowie die Ausgleichsmaßnahmen für Bonn. Im Rahmen der knappen finanziellen Vorgaben des Bundeshaushalts 1997 ist dieses Ziel, Herr Minister Töpfer, erreicht. Der Kahlschlag findet nicht statt.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.