Rede von
Uwe-Bernd
Lühr
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(F.D.P.)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn ich die Debatte richtig verfolgt habe, läuft hier im Moment das Szenario ab: Wir schimpfen kräftig auf die Bundesregierung, aber im
Uwe Lühr
Endeffekt verweigern wir uns dem Gesetzentwurf nicht. Ich finde, das ist zumindest sehr konstruktiv.
Die Vorruhestandsregelungen waren für die betroffenen Beteiligten am Arbeitsmarkt ein in der Regel zufriedenstellender Ausweg aus vielen ihrer Probleme. Das zeigen die in letzter Zeit sprunghaft angestiegenen Fallzahlen. Vor allen in den neuen Bundesländern haben diese Möglichkeiten der Frühverrentung einen erheblichen Beitrag geleistet zur Befriedung der angespannten Situation nach dem katastrophalen Zusammenbruch der mit Personal hoffnungslos überbesetzten Industriebetriebe und Verwaltungseinheiten der ehemaligen DDR.
Allerdings sind das teure Instrumente der Arbeitsmarktpolitik und - das ist das Bedeutsame - Ausgaben, die zu Lasten Dritter gehen, nämlich von beitragsfinanzierten Sozialsystemen getragen werden müssen. Ohne Korrekturen führte unter anderem diese Entwicklung mit zu einem Defizit, das nur mit kontraproduktiv hohen Beitragssteigerungen aufzufangen wäre. Wir brauchen aber Entlastung von den hohen Lohnzusatzkosten, nicht zusätzliche Belastung. Die beabsichtigten Regelungen versuchen, die positiven Elemente zu erhalten und, wo möglich, auszubauen und dennoch notwendige Spareffekte zu erzielen.
Daß Sparen trotzdem jeweils schmerzliche Eingriffe bedeutet, wer wollte das bestreiten? Und daß Sparmaßnahmen immer die Empfänger von Leistungen, also auch die Schwachen, treffen, ist eine ebenso elementare wie banale Erkenntnis, so daß man sich wundert, daß sie immer noch für Schlagzeilen herhalten kann.
Gespart werden kann halt nur dort, wo ausgegeben wird, ob das nun personenbezogene Subventionen in der sozialen oder gesundheitlichen Vorsorge und Sicherung, die innere und äußere Sicherheit oder die Sicherung von Arbeitsplätzen durch Hochsubventionen, zum Beispiel im Steinkohlenbergbau, sind.
Der ebenso oft wie irrig erhobene Vorwurf, daß nur an einer Stelle gespart werde - und natürlich an der falschen -, kann nur dort formuliert werden, wo der Überblick über die gesamte Palette von Maßnahmen fehlt oder nicht gewollt ist.
Daß bestimmte Vorhaben nicht kurzfristig greifen, weil sie langfristig festgelegte Vereinbarungen und Zusagen berühren, ändert nichts an der Breite der insgesamt zu treffenden Sparmaßnahmen, die ja mit dem sogenannten Sparpaket nicht erschöpft sind.
Ein solches, sich kurzfristigen Maßnahmen verschließendes Feld ist das der Rentenversicherung. Etwa zu der vorgezogenen Anhebung der Altersgrenze für Frauen gibt es meines Erachtens daher eine nicht unberechtigte Kritik an der Regelung für den Vertrauensschutz der rentennahen Jahrgänge. Während es 1989 noch eine Ankündigungsfrist von zwölf Jahren gab, ist diese Ankündigungsfrist jetzt auf fünf Jahre verkürzt. Das ist sicherlich schon zu kurz. Alterssicherung muß langfristig angelegt sein,
und sie muß verläßlich sein. Lebensplanung, insbesondere Lebensabendplanung, verträgt keine spontanen Änderungen, da zur Realisierung einer abrupt veränderten Vorsorgeplanung die notwendige Vorlaufzeit fehlt.
Die F.D.P.-Fraktion stimmt trotz dieser meiner Bedenken der im Ausschuß geringfügig geänderten Fassung des Gesetzentwurfs zu.