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    Plenarprotokoll 13/111 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 111. Sitzung Bonn, Freitag, den 14. Juni 1996 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 9934 C Zusatztagesordnungspunkt 21: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zu den Äußerungen von Bundesminister Dr. Theodor Waigel auf dem Sudetendeutschen Tag zu den deutsch-tschechischen Beziehungen 9875 A Günter Verheugen SPD 9875 B Hans Klein (München) CDU/CSU . . . 9876 D Dr. Antje Vollmer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 9878 A Ulrich Irmer F.D.P 9879 B Gerhard Zwerenz PDS 9880 B Dr. Klaus Kinkel, Bundesminister AA . 9881 B Markus Meckel SPD 9882 C Reinhard Freiherr von Schorlemer CDU/ CSU 9883 D Gert Weisskirchen (Wiesloch) SPD . . 9884 C Kurt J. Rossmanith CDU/CSU 9885 C Petra Ernstberger SPD 9886 C Karl Lamers CDU/CSU 9887 D Tagesordnungspunkt 14: a) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Jahressteuergesetzes 1997 (Drucksache 13/4839) 9888 D b) Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Antje Vollmer, Albert Schmidt (Hitzhofen), weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherung der künstlerischen und kulturellen Vielfalt bei Auftritten von Künstlern und Künstlerinnen, die ihren Wohnsitz im Ausland haben (Einkommensteuer-Änderungsgesetz) (Drucksache 13/4750) . . . . 9888 D c) Antrag der Abgeordneten Christine Scheel, Rita Grießhaber und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Vielfältige Kinderbetreuungseinrichtungen sichern (Drucksache 13/3990) . . . . 9889A d) Beschlußempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der Finanzhilfen des Bundes und der Steuervergünstigungen gemäß § 12 des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft (StWG) vom 8. Juni 1967 für die Jahre 1993 bis 1996 (Fünfzehnter Subventionsbericht) (Drucksachen 13/ 2230, 13/4607) 9889 A in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 22: Erste Beratung des von den Abgeordneten Christine Scheel, Franziska Eichstädt-Bohlig, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung der Vermögensteuer und der Erbschaftsteuer (Drucksache 13/4838) 9889 B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 23: Antrag der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Dr. Uwe-Jens Rössel, weiterer Abgeordneter und der Gruppe der PDS: Den Reichtum teilen - Für eine gerechte Ausgestaltung der Erbschaftsbesteuerung (Drucksache 13/4845) . . . 9889 C in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 24: Aktionsprogramm gegen Wirtschaftskriminalität und Steuerhinterziehung (Drucksache 13/4859) 9889 C in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 25: Antrag der Abgeordneten Oswald Metzger, Christine Scheel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Einstieg in eine umfassende Gemeindefinanz- und Unternehmensteuerreform (Drucksache 13/4870) 9889 C in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 26: Antrag der Abgeordneten Werner Schulz (Berlin), Christine Scheel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Solidaritätszuschlag weiter notwendig (Drucksache 13/4871) . . . . 9889 D Dr. Theodor Waigel, Bundesminister BMF 9889 D Oskar Lafontaine, Ministerpräsident (Saarland) 9893 D Dr. Wolfgang Schäuble CDU/CSU . . 9900 B Christine Scheel BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 9906A Dr. Wolfgang Gerhardt F.D.P. . . . 9910 A, 9913 A Dr. Christa Luft PDS 9912D Dr. Gregor Gysi PDS 9915 D Gerda Hasselfeldt CDU/CSU 9916A Christine Scheel BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 9916 D, 9918 B Dr. Barbara Hendricks SPD 9917 B Dr. Barbara Höll PDS 9919 A Joachim Poß SPD 9920 C Dr. Hermann Otto Solms F.D.P. . . . 9921 A Hans Michelbach CDU/CSU 9923 B Gisela Frick F.D.P. 9924 A, 9928 A Joachim Poß SPD 9924 B Dr. Uwe-Jens Rössel PDS 9924 C Dr. Uwe-Jens Rössel PDS . . . . 9927 C, 9932 C Peter Rauen CDU/CSU 9928 B Ingrid Matthäus-Maier SPD 9930 A Johannes Selle CDU/CSU 9933 B Tagesordnungspunkt: Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung: Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages (Drucksache 13/4904) . . 9934 C Tagesordnungspunkt 15: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung eines gleitenden Übergangs in den Ruhestand (Drucksachen 13/4336, 13/4719, 13/4877, 13/4878) 9934 D b) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem Antrag der SPD: Solidarität der Arbeitgeber einfordern: Bedingungen für Teilzeitarbeit im Alter und Vorruhestand (Drucksachen 13/3747, 13/4877) 9934 D c) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (Vertrauensschutz Rentenalter Frauen) (Drucksache 13/ 4814) 9935 A Dr. Maria Böhmer CDU/CSU 9935 A Ottmar Schreiner SPD 9936 C Andrea Fischer (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 9939 A Uwe Lühr F.D.P. 9939 D Petra Bläss PDS 9940 C Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA . 9941 B Nächste Sitzung 9942 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 9943* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 9943* C 111. Sitzung Bonn, Freitag, den 14. Juni 1996 Beginn: 8.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Beck (Bremen), BÜNDNIS 14. 6. 96 Marieluise 90/DIE GRÜNEN Bierling, Hans-Dirk CDU/CSU 14. 6. 96 Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 14. 6. 96 Ferner, Elke SPD 14. 6. 96 Fuhrmann, Arne SPD 14. 6. 96 Ganseforth, Monika SPD 14. 6. 96 Graf (Friesoythe), Günter SPD 14. 6. 96 Grill, Kurt-Dieter CDU/CSU 14. 6. 96 Gysi, Andrea PDS 14. 6. 96 Hauser (Esslingen), Otto CDU/CSU 14. 6. 96 Köhler (Hainspitz), CDU/CSU 14. 6. 96 Hans-Ulrich Koppelin, Jürgen F.D.P. 14. 6. 96 Kronberg, Heinz-Jürgen CDU/CSU 14. 6. 96 Leidinger, Robert SPD 14. 6. 96 Lummer, Heinrich CDU/CSU 14. 6. 96 * Michels, Meinolf CDU/CSU 14. 6. 96 Dr. Rappe (Hildesheim), SPD 14. 6. 96 Hermann Dr. Rexrodt, Günter F.D.P. 14. 6. 96 Rühe, Volker CDU/CSU 14. 6. 96 Scharping, Rudolf SPD 14. 6. 96 Schlee, Dietmar CDU/CSU 14. 6. 96 Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 14. 6. 96 Hans-Peter Schulte (Hameln), Brigitte SPD 14. 6. 96 Schultz (Everswinkel), SPD 14. 6. 96 Reinhard Dr. Schwall-Düren, SPD 14. 6. 96 Angelica Steen, Antje-Marie SPD 14. 6. 96 Terborg, Margitta SPD 14. 6. 96 Teuchner, Jella SPD 14. 6. 96 Dr. Wieczorek, Norbert SPD 14. 6. 96 * * Zierer, Benno CDU/CSU 14. 6. 96 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Amtliche Mitteilung Der Bundesrat hat in seiner 697. Sitzung am 24. Mai 1996 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen: - Viertes Gesetz zur Änderung des SteuerbeamtenAusbildungsgesetzes - Gesetz zu dem Luftverkehrsabkommen vom 2. März 1994 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten - Gesetz zum Inkraftsetzen der 2. Stufe der Pflegeversicherung - Gesetz zu dem Abkommen vom 10. November 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinten Nationen über den Sitz des Freiwilligenprogramms der Vereinten Nationen - Erstes Gesetz zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (Erstes SGB XI-Änderungsgesetz -1. SGB XI-ÄndG) - Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" - Gesetz über den Verkauf von Mauer- und Grenzgrundstücken an die früheren Eigentümer und zur Änderung anderer Vorschriften Zu den beiden letztgenannten Gesetzen hat der Bundesrat folgende Entschließungen gefaßt: Zum Ersten Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland": Der Bundesrat begrüßt, daß nunmehr auch die neuen Länder im Kuratorium der Stiftung „Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" mit vollem Stimmrecht vertreten sind. Der Bundesrat ist der Ansicht, daß durch das Gesetz zur Errichtung einer Stiftung „Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" eine spätere Entscheidung zur Rechtsform des „Haus/Archiv der Deutschen Einheit" in Leipzig nicht präjudiziert wird. Er bittet die Bundesregierung sicherzustellen, daß - unabhängig von der jeweiligen Rechtsform - der Leiter der Leipziger Institution im Benehmen mit dem Sitzland berufen wird. Zum Gesetz über den Verkauf von Mauer- und Grenzgrundstücken an die früheren Eigentümer und zur Änderung anderer Vorschriften: Der Deutsche Bundestag hat im Zusammenhang mit der Verabschiedung des Mauergrundstücksgesetzes in einer Entschließung (BT-Drucks. 13/3756) die neuen Länder und Berlin aufgefordert, zu prüfen, ob und inwieweit auch in anderen Enteignungsfällen den ehemaligen Eigentümern die heute landeseigenen und kommunalen Grundstücke zu vergünstigten Konditionen überlassen werden können. Der Bundesrat hat bereits bei der Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Einbeziehung der Mauer- und Grenzgrundstücke in das Vermögensgesetz ausdrücklich auf die Besonderheiten der Mauer- und Grenzgrundstücke hingewiesen. Er hat seine Überzeugung bekundet, daß sich der Staat im Interesse der Glaubwürdigkeit des Rechtsstaates nicht an den zum Zwecke des Baus der 9944* Deutscher Bundestag - 13. Wahlperiode - 111. Sitzung. Bonn, Freitag den 14. Juni 1996 Berliner Mauer und des Ausbaus des Grenzstreifens quer durch Deutschland enteigneten Grundstücken bereichern dürfe. Er ist dabei davon ausgegangen, daß es sowohl rechtlich als auch politisch möglich ist, diese Grundstücke wegen ihres hohen Symbolcharakters an die früheren Eigentümer zurückzugeben, ohne daß zugleich weitere Enteignungen auf dem Gebiet der ehemaligen DDR, die vom Vermögensgesetz nicht erfaßt werden, gleichbehandelt werden müssen. Der Bundesrat bekräftigt daher seine Auffassung, daß aufgrund einer Regelung für die Mauer- und Grenzgrundstücke keine Ansprüche auf Gleichbehandlung anderer Fälle von Enteignungen entstehen. Die Bundesregierung hat bei den Beratungen des Gesetzentwurfs wiederholt auf die Gefahr hingewiesen, daß bei einer Regelung für die Mauer- und Grenzgrundstücke politisch die Forderung erhoben werden könnte, auch andere Enteignungsfälle gleich zu behandeln. Die Entschließung des Deutschen Bundestages ist geeignet, derartige Forderungen zu provozieren. Der Bundesrat fordert daher die Bundesregierung auf, die neuen Länder und Berlin in ihren Bemühungen zu unterstützen, daß bei den von anderen Enteignungen Betroffenen keine unberechtigten Hoffnungen erweckt werden und daß die Entschließung des Deutschen Bundetages nicht zu einer erneuten Störung des Rechtsfriedens führt. In diesem Zusammenhang verweist der Bundesrat darauf, daß ein Großteil der in der Entschließung des Deutschen Bundestages angesprochenen Enteignungen Grundstücke betrifft, die sich heute im Eigentum des Bundes befinden. Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Unterrichtung durch die Bundesregierung Sondergutachten „Altlasten II" des Rates von Sachverständigen für Umweltfragen - Drucksache 13/380 - Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die künftige Gestaltung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes " (GAK) hier: Rahmenplan 1996 bis 1999 - Drucksachen 13/2330, 13/2486 Nr. 2 - Ausschuß für Gesundheit Drucksache 13/4514 Nr. 2.1.6 Ausschuß für Verkehr Drucksache 13/4466 Nr. 2.5 Drucksache 13/4514 Nr. 2.20 Drucksache 13/4514 Nr. 2.22 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 13/3529 Nr. 1.2 Drucksache 13/3529 Nr. 1.4 Drucksache 13/3668 Nr. 2.5 Drucksache 13/3668 Nr. 2.47 Drucksache 13/3938 Nr. 2.27 Drucksache 13/3938 Nr. 2.29 Ausschuß für Post und Telekommunikation Drucksache 13/4466 Nr. 2.31 Ausschuß für Bildung, Wissenschaft, Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung Drucksache 13/3790 Nr. 2.1 Drucksache 13/4137 Nr. 2.36 Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Drucksache 13/4137 Nr. 2.74 Ausschuß für die Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 13/2306 Nr. 1.6 Drucksache 13/2306 Nr. 1.7 Drucksache 13/2306 Nr. 1.12 Drucksache 13/3182 Nr. 1.14 Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EU- Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat. Auswärtiger Ausschuß Drucksache 13/3668 Nr. 1.11 Drucksache 13/3668 Nr. 1.21 Drucksache 13/4137 Nr. 2.1 Innenausschuß Drucksache 13/2674 Nr. 2.36 Drucksache 13/2674 Nr. 2.38 Drucksache 13/3117 Nr. 2.36 Drucksache 13/3938 Nr. 2.14 Drucksache 13/3938 Nr. 2.16 Finanzausschuß Drucksache 13/4466 Nr. 2.29 Drucksache 13/4514 Nr. 2.23 Haushaltsausschuß Drucksache 13/4137 Nr. 2.59 Drucksache 13/4137 Nr. 2.62 Drucksache 13/4137 Nr. 2.69 Drucksache 13/4137 Nr. 2.71 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 13/2306 Nr. 2.25 Drucksache 13/2674 Nr. 2.33 Drucksache 13/3668 Nr. 2.13 Drucksache 13/3668 Nr. 2.43
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Hans-Ulrich Klose


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Bitte.


Rede von Dr. Uwe-Jens Rössel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (PDS)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (PDS)
Ich möchte gerne an die vorangestellte Frage anknüpfen und von Ihnen eine Auskunft darüber erbitten, welche qualitative und quantitative Verbesserung für die 15 000 Städte und Gemeinden, für die 326 Landkreise in der Bundesrepublik aus der von Ihnen beabsichtigten Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer und der Verringerung der Gewerbeertragsteuer resultieren würde. Die Bundesregierung ging davon aus, daß sich mit diesem Schritt eine qualitative und quantitative Verbesserung ergeben würde. Mir ist dieser Beweis in den Dokumenten und den vorliegenden Aufzeichnungen des Bundesfinanzministeriums nicht angetreten worden.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Prof. Gisela Frick


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Also, da sind die Kommunen schon weiter als Sie, Herr Rössel;

    (Beifall bei Abgeordneten der F.D.P. und der CDU/CSU)

    denn die haben erkannt, daß die Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer und die dafür in Aussicht gestellte Kompensation über die Umsatzsteuer für sie einen wesentlichen Vorteil darstellen würde. Die derzeitige finanzielle Situation der Kommunen ist unter anderem deshalb so schlecht, weil die Gewerbesteuer keine stabile Finanzierungsgrundlage für unsere Kommunen ist.

    (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)

    Deshalb wollen wir das ändern. Wir wollen doch den Kommunen nichts Unangenehmes antun. Es ist doch in unserem Staatsaufbau ganz selbstverständlich, daß wir die Kommunen finanziell stärken müssen. Aber das bisherige System der Gewerbesteuer als eine der Hauptfinanzierungsquellen der Kommunen hat sich nun einmal leider nicht bewährt. Das sehen wir immer mehr.
    Deshalb müssen wir in unserem Finanzausgleich zu einer ganz neuen Ordnung kommen. Die Kommunen, wie gesagt, haben bereits erkannt, welche Chance darin besteht, an einer dynamischen, ständig wachsenden Umsatzsteuer beteiligt zu werden, im Gegensatz zu einer statischen und zum großen Teil rückläufigen Gewerbesteuer. Also seien Sie nicht schlauer als unsere Kommunen. Sie wissen schon, wo die Freunde ihrer Probleme sind.

    (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU Detlev von Larcher [SPD]: Erst machen Sie die Gewerbesteuer herunter, und dann wollen Sie sie!)

    - Jetzt machen wir vielleicht einmal weiter und hören mit diesen etwas undisziplinierten und zum Teil auch unqualifizierten Zwischenrufen auf.

    (Detlev von Larcher [SPD]: Zurufe sind erlaubt!)

    Wir waren bei dem Einkommensteuerreformgesetz oder dem Jahressteuergesetz 1997, wie es heißt. Ich möchte dazu einiges sagen. Herr Poß, Sie haben vorhin das Verfahren beklagt. Daß wir mit dem Verfahren auch nicht ganz glücklich sind, ist kein Geheimnis. Daß alles wieder unter sehr starken Zeitdruck

    Gisela Frick
    geraten wird, ist auch klar. Aber ich glaube, es reicht nicht aus, wenn wir immer nur am Verfahren herumbasteln. Im Gegenteil ergibt sich vielmehr genau aus diesen verschiedenen Verfahrensschritten immer wieder mehr eine unbedingte Notwendigkeit zu einer Steuerstrukturreform, die diesen Namen wirklich verdient hat.
    Wir müssen an die Strukturen unseres Steuerrechtes heran. Es kommt nicht darauf an, ob ein Gesetzentwurf in jedem Jahr ein oder zwei Monate früher oder später vorliegt, sondern darauf, daß wir ihn irgendwann überhaupt nicht mehr brauchen, weil unser Steuersystem so sauber ist, daß nur noch allerkleinste Korrekturen notwendig sind und nicht mehr. Aber immer nur am Verfahren herumzubasteln und trotzdem alles zu lassen, das bringt uns in diesem Bereich überhaupt nicht weiter. Da müssen wir heran.
    In diesem Sinne ist unser Vorschlag zu verstehen, daß wir möglichst schnell und zügig an eine Steuerreform herangehen, die diesen Namen tatsächlich verdient hat, an eine Steuerstrukturreform.
    Die Frage des Einkommensteuertarifs, bei der Sie eben dem Stufentarif gegeißelt haben, ist ein ganz, ganz wichtiger Punkt, weil der nominale Steuersatz

    (Joachim Poß [SPD]: Lesen Sie einmal Ifo!)

    - Herr Poß, ich möchte jetzt gerne einmal ausreden - das Signal an die Investoren insbesondere aus dem Ausland ist und auch im internationalen Vergleich eine ganz entscheidende Rolle spielt.

    (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)

    Sie selber von der Opposition beklagen, daß bei uns nominaler Steuersatz und Bemessungsgrundlage und damit die tatsächliche Steuerbelastung weit auseinanderklaffen. Jetzt haben wir unter anderem - natürlich nicht auf Ihre Anregung hin, sondern aus eigener Erkenntnis - den Schritt gemacht und gesagt: Wir wollen das ändern. Wir wollen bei uns die Steuerbemessungsgrundlage umfassend erweitern, soweit das überhaupt mit dem Prinzip der Leistungsfähigkeit zu vereinbaren ist. Das werden wir weiter beachten müssen. Das ist gar keine Frage. Wir gehen mit den Steuersätzen herunter. Wieso Sie gerade das beklagen, kann ich beim besten Willen nicht verstehen.

    (Joachim Poß [SPD]: Ich habe den Tarif kritisiert!)

    - Ja, genau den Tarif. Das hängt aber doch zusammen: Bemessungsgrundlage und Tarif. Ich verrate Ihnen kein Geheimnis: Wenn wir die Bemessungsgrundlage entsprechend verbreitern und damit die berühmten Schlupflöcher stopfen, dann können wir auch mit dem Tarif heruntergehen. Das ist das, was wir wollen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. Ingrid Matthäus-Maier [SPD]: Aber damit wird der Tarif nicht besser!)

    Wir waren an sich der Meinung, daß wir damit Ihren Bedenken, die Sie in den letzten Jahren immer wieder geäußert haben, sehr entgegenkommen.
    Ich muß jetzt hören - eigentlich zu meiner Überraschung -, daß offensichtlich noch nicht einmal solch ein vernünftiges Reformvorhaben, das auch von allen Kräften in der Wissenschaft unterstützt wird, bei Ihnen auf Verständnis stößt.

    (Joachim Poß [SPD]: Bareis, Ifo!)

    - Ganz genau, alle die. Bareis hat Ihnen in der letzten Woche doch einiges ins Stammbuch geschrieben, zum Beispiel hinsichtlich der Vermögensabgabe, die Sie planen.
    Um das noch kurz zur Steuerreform zu sagen: Wir werden an diesem Vorhaben auf jeden Fall festhalten und entsprechende Vorschläge vorlegen. Sie werden sich sehr, sehr schwertun, vernünftige Argumente dagegen zu finden. Da bin ich ganz sicher.
    Zum vorliegenden Entwurf eines Jahressteuergesetzes 1997: Der Hauptknackpunkt ist - das hat sich jetzt auch in der Diskussion gezeigt - das Auslaufen der Vermögensteuer. Ich möchte dazu doch noch einmal Stellung nehmen, weil dieser Punkt in den Debattenbeiträgen eine große Rolle gespielt hat. Wir sind nicht der Meinung, daß das Bundesverfassungsgericht die Abschaffung der Vermögensteuer zwingend verlangt. Das hat nie einer von uns gesagt.

    (Dr. Gregor Gysi [PDS]: Doch!)

    - Nein. - Aber aus alledem, was uns das Bundesverfassungsgericht vorgibt und was auch sonst zu einer Vermögensteuer als einer Substanzsteuer zu sagen ist, bleibt uns vernünftigerweise nichts anderes übrig -

    (Dr. Wolfgang Gerhardt [F.D.P.]: So ist es!)

    das ist unser Schluß aus den ganzen Rahmenbedingungen -, als die Vermögensteuer abzuschaffen.
    Ich möchte noch einmal ganz kurz versuchen, Sie mit einer Begründung dafür zu überzeugen, obwohl ich wenig Hoffnung habe, daß das gelingt: Wir haben bei der Vermögensteuer - das verschweigen Sie immer wieder - die Tatsache zu beachten, daß es sich bei den Beträgen, die dieser Steuer unterliegen, um konsolidiertes, eigenversteuertes Einkommen handelt.

    (Ingrid Matthäus-Maier [SPD]: Wenn es immer so wäre, wäre es schön!)

    - Das ist jedenfalls die Regel, Frau Matthäus-Maier. Die Beträge, die Vermögen bilden, sind als Einkommen versteuert und in der Regel durch Konsumverzicht, das heißt durch Sparen, gebildet worden.

    (Lachen bei der SPD)

    - Jawohl. Kommen Sie einmal nach Baden-Württemberg. Sie werden bei uns - ich komme aus Stuttgart - in breiten Bevölkerungskreisen kein Verständnis dafür finden, daß eine Vermögensteuer im Prinzip die Leistung - „das Schaffen", wie man bei uns sagt - und das Sparen bestraft. Diese Einsicht geht quer durch alle Bevölkerungskreise. Sie werden schon von daher überhaupt kein Verständnis für eine Vermögensteuer finden.

    (Beifall der Abg. Lisa Peters [F.D.P.])


    Gisela Frick
    Im übrigen ist die Vermögensteuer - das haben wir heute schon häufiger gehört - eigentlich eine Substanzbesteuerung. In diesem Punkt hat das Bundesverfassungsgericht die Akzente aber schon neu gesetzt, indem es die Vermögensteuer als eine Sollertragsteuer charakterisiert hat: Der Sollertrag ist entscheidend. Es darf eigentlich nicht verlangt werden, daß die Substanz angegriffen wird, um Steuern zu zahlen.
    Wenn wir das aber ernst nehmen, müssen wir zu der Feststellung gelangen: Wenn damit der Sollertrag besteuert werden soll, hat man in der Regel nur einen Istertrag, und dieser unterliegt der Ertragsteuer, der Einkommensbesteuerung - und zwar, wie wir wissen, progressiv. Der Grenzsteuersatz - er ist doch entscheidend für die Leistungsbereitschaft - beträgt zur Zeit, wie wir heute und auch gestern schon gehört haben, zusammen mit dem Solidaritätszuschlag 57 Prozent.

    (Dr. Hermann Otto Solms [F.D.P.]: Die Kirchensteuer haben Sie vergessen!)

    - Hinzu kommt die Kirchensteuer. - Wenn wir überlegen, ob es aus Sicht der Steuerzahler Sinn macht, sich weiter anzustrengen, noch mehr zu verdienen, ist doch der Grenzsteuersatz entscheidend. Wenn man weiß, daß von einer Mark, die man mehr verdient, vielleicht gerade noch 25 Pfennig erhalten bleiben, dann macht das keinen Sinn mehr. Das erschwert den Leistungsanreiz in unserem Steuersystem.

    (Beifall bei der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU Detlev von Larcher [SPD]: Die Reichen!)

    - Es sind nicht nur die Reichen, Herr von Larcher. Das sagen Sie immer so, aber das ist falsch.
    Die Vermögensteuer als eine Sollertragsteuer führt also letztendlich zu einer Doppelbesteuerung von ein und denselben Erträgen. Das macht keinen Sinn.
    Darüber hinaus sind wir vom Bundesverfassungsgericht gehalten - dieser Punkt ist genauer geregelt -, das persönliche Gebrauchsvermögen entsprechend dem Existenzminimum von den Ertragsteuern freizustellen.

    (Joachim Poß [SPD]: Das wollen wir alle!)

    Die Leitgröße für dieses persönliche Gebrauchsvermögen ist der Wert eines üblichen Einfamilienhauses, des Hausrats und gewisser Teile der Alterssicherung. Wie Sie da mit 250 000 oder 300 000 DM hinkommen wollen, weiß ich nicht. Ich mache dahinter nicht nur ein Fragezeichen, ich halte es für glatt unmöglich, daß das funktioniert. Das ist verfassungswidrig.
    Die zweite Grenze, die zu beachten ist, ist die steuerliche Belastungsobergrenze. Das Bundesverfassungsgericht hat aus dem Grundgesetz heraus - ich bin ihm dafür ausgesprochen dankbar - eine Belastungsobergrenze entwickelt, die bei ungefähr
    50 Prozent, in der Nähe einer hälftigen Teilung zwischen privater und öffentlicher Hand, liegt.

    (Joachim Poß [SPD]: Das ist sehr umstritten!)

    Es ist sehr vernünftig, diese Grenze herauszuziehen. Wenn wir diese Belastungsobergrenze beachten, bleibt für eine Vermögensteuer im Prinzip nur noch eine Art „Sandwichsteuer" übrig, nämlich der mittlere Bereich, der von unten und von oben gedrückt wird. Und gerade diesen mittleren Bereich können und wollen wir auch nicht noch stärker belasten, als er sowieso schon belastet ist.

    (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)

    Denn das sind die Garanten für unsere Arbeitsplätze. Das sind die Hauptgaranten für Wachstum und Beschäftigung, und die dürfen wir auf dem Umweg über die Vermögensteuer nicht auch zusätzlich belasten.
    Der vierte Punkt wäre, wenn wir zunächst einmal akzeptieren, daß dieser mittlere Bereich theoretisch noch möglich wäre: Wir müssen darauf sehen, daß gerade die Vermögensteuer wegen der notwendigen Einheitsbewertung als einer Dauerbewertung unheimlich verwaltungsaufwendig ist. Wir brauchen im Moment ungefähr 6 000 Beamte, um die Vermögensteuer in der derzeitigen, unzureichenden Form zu verwalten. Wenn wir zu einer zeitnahen ordentlichen Bewertung des Immobilienbesitzes kommen wollten, wie ich das bei Ihnen ja unterstelle, brauchten wir noch einmal 4 000 bis 5 000 Beamte mehr, um dies zeitnah und in den notwendigen regelmäßigen Abständen zu machen.

    (Unruhe bei der SPD)

    Sie selber beklagen immer, daß viel zuwenig Personal für Betriebsprüfungen zur Verfügung stehe. Ja, meine Güte, dann binden Sie doch das vorhandene Personal nicht mit solchen Lächerlichkeiten!

    (Joachim Poß [SPD]: Das sind ja Horrorzahlen, die Sie hier nennen!)

    - Nein, die „Horrorzahlen" sind belegt; es sind keine Horrorzahlen. Es sind genau die Zahlen, die uns von den Ländern zur Verfügung gestellt werden. Deshalb hatten die Länder auch unheimliche Angst vor einer Rechtsprechung, die eine Neubewertung des Immobilienbesitzes verlangt.
    Insofern können wir doch dieses Personal, soweit es denn vorhanden ist, sehr viel besser für andere, lohnendere Aufgaben im Rahmen der Steuerverwaltung einsetzen und brauchen neues Personal in diesem Bereich nicht mehr einzustellen.
    Der letzte Punkt, der bei der Vermögensteuer natürlich eine ganz entscheidende Rolle spielt: Es ist eine Ländersteuer, und da wird immer beklagt, daß der Bund sozusagen mit einem Federstrich acht Milliarden DM oder manchmal bis zu neun Milliarden DM zu Lasten der Länder einkassiert.
    Dazu muß ich sagen: Auch die Länder, denen die Ertragshoheit an einer Steuer zusteht, müssen beach-

    Gisela Frick
    ten, daß sie nur Anspruch auf verfassungsgemäße Steuern haben.

    (Beifall bei der F.D.P.)

    Sie können doch nicht mit dem Volumen einer schon für verfassungswidrig erklärten Steuer argumentieren und daraus Kompensationsansprüche in dieser ursprünglichen Höhe herleiten.

    (Zuruf des Abg. Joachim Poß [SPD])

    Das geht nicht. Sie sind da in einer Risikogemeinschaft, und wenn bestimmte Steuern für verfassungswidrig erklärt werden, haben sie leider Gottes keinen Anspruch auf diese Steuern.
    Das Entscheidende bei der Besteuerung - das ist es, was in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts so schön deutlich zum Ausdruck gekommen ist - ist die Gesamtbelastung unserer Bürger. Die Bürger interessiert es relativ wenig, auf welcher Ebene die Ertragshoheit für die Steuern liegt.
    Die Bürger interessiert es: Wie hoch ist die steuerliche Belastung in meinem ganz speziellen Fall? Die zweite Frage kann erst sein, welche von den staatlichen Ebenen denn Anspruch auf welche Steuern hat.
    Daß das neugeordnet werden muß, bestreiten wir ja gar nicht. Es sollte aber nicht der umgekehrte Weg gegangen werden, daß man immer wieder sagt: Ja, aber den Ländern steht die Steuer zu, deshalb darf sie nicht weg; den Kommunen steht die Steuer zu, deshalb darf sie nicht weg.
    Nein, der Weg muß sein, umgekehrt zu fragen: Welche Belastung können wir dem Bürger fairerweise zumuten? Der zweite Weg ist, zu fragen: Wohin gehen diese Steuern?

    (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)

    Alle anderen Wege sind in der falschen Reihenfolge. Das machen wir nicht mit.
    Wir sind mit unseren Vorhaben, die Vermögensteuer abzuschaffen, die Gewerbekapitalsteuer abzuschaffen und damit die Einheitsbewertung abzuschaffen, mit unseren Vorschlägen im Jahressteuergesetz 1997 einen erheblichen Schritt weitergekommen -