Rede von
Christine
Scheel
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Herr Schäuble, ich denke, wir kommen nicht weiter, wenn wir die Schuld, daß sich bestimmte Dinge nicht weiterentwickeln, immer auf die andere Seite schieben und gleichzeitig erfahren, daß die Bereitschaft der Bundesregierung nicht diejenige gewesen ist, die wir uns bei den notwendigen Verhandlungen zu einer positiven Umsetzung gewünscht hätten.
Auch in bezug auf das von Ihnen beschriebene Ziel, mehr Arbeitsplätze zu schaffen, frage ich Sie: Glauben Sie im Ernst, daß es eine Person in diesem Parlament gibt, die dieses Ziel nicht auch verfolgt und dieses von Ihnen formulierte Anliegen mit Ihnen teilt? Die Frage ist nur, wie wir zu mehr Arbeitsplätzen in diesem Land kommen.
In bezug auf die Ausbildungszusagen der deutschen Wirtschaft, die selbstverständlich erfüllt werden müssen, möchte ich folgende Überlegungen anstellen: Es nutzt uns nichts, wenn Verbandsfunktionäre der großen Industrieunternehmen mit Verlagerungen herumdoktern und mit Belastungen argumentieren, andererseits gerade aber bei Kleinunternehmen und im Mittelstand diese Ausbildungssituation gegeben ist. Hier werden immer wieder neue Ausbildungsplätze geschaffen. Genau in diesem Bereich, bei Beziehern kleinerer Einkommen und beim Mittelstand, liegt die höchste Belastung mit Steuern und Abgaben in diesem Land.
Interessant ist auch, daß die Bundesregierung bis zum heutigen Tag - obwohl heute das Jahressteuergesetz 1997 vorgelegt worden ist - anscheinend nicht in der Lage ist, zu beurteilen, welche Auswirkungen das Jahressteuergesetz 1996 überhaupt gehabt hat. Sie können die Auswirkungen des sogenannten Familienlastenausgleichs nicht beziffern. Wir haben eine Anfrage in bezug darauf gemacht, welche Maßnahmen eingeführt werden müßten. Die Bundesregierung ist nicht in der Lage, das zu beantworten. Wir warten auch auf die Antwort darauf, was die Bundesregierung in den letzten 13 Jahren zur Vereinfachung des Steuersystems überhaupt getan hat. Diese Antwort steht seit 28. Februar aus. Mir scheint langsam, daß wir von Unwissenden regiert werden.
- Ich glaube, Herr Poß, da haben Sie recht.
Heute diskutieren wir nun über ein 230 Seiten umfassendes Paket in Sachen Steuerpolitik. Der Gesetzentwurf ist uns vor zwei Wochen vorgelegt worden. Ich meine, es ist eine Zumutung für die Parlamentarier, die sich mit diesem Paket auseinandersetzen müssen, wenn sie es erst so kurz vor der Sommerpause bekommen.
Zur Bewertung: Das Ganze ist für uns ein weiterer Baustein im berühmt-berüchtigten sogenannten Programm für Wachstum und Beschäftigung der Bundesregierung. Den Titel dieses Programms muß man jedoch wie folgt übersetzen: Steuergeschenke an die sehr Vermögenden - ich betone: sehr Vermögenden -, Vermögensteuer weg, Erbschaftsteuer herunter und letztendlich - das ist ebenfalls ein sehr großes Problem - Genickschuß für Ostdeutschland beim Solidaritätszuschlag, der ja abgebaut werden soll, obwohl Sie genau wissen, daß die Arbeitsmarktlage in den neuen Bundesländern immer noch sehr verheerend ist.
Bezahlen werden das die Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen, für die das Existenzminimum nicht erhöht wird, die Familien mit mehreren Kindern, für die es keine Kindergelderhöhung gibt, und letztendlich die Länder, denen der Umsatzsteueranteil abverlangt wird.
In bezug auf den zweiten Bereich schaue ich ein wenig in Richtung F.D.P. Sie sitzen seit 13 Jahren in dieser Koalition und haben es geschafft, immer wieder populistisch von Steuerentlastungen zu reden. Sie haben in dem letzten halben Jahr, im Zusammenhang mit den drei Wahlkämpfen, aber auch danach - ich denke an Ihren letzten Parteitag, dieses Gartenfest, wie er hier immer wieder bezeichnet wird -, den Menschen Steuerentlastungen versprochen, obwohl Sie wissen, daß in der heutigen Situation, bei der Lage des Staatshaushaltes und bei den Steuermindereinnahmen, die Steuerentlastungen in der Form, wie Sie sie vorgeschlagen haben, niemals finanziert werden können.
Dies ist Wählertäuschung; damit tragen Sie zu mehr Politikverdrossenheit bei. Das ist das große Problem, Herr Westerwelle, daß es Ihnen nämlich scheißegal ist, ob die Leute draußen das bekommen, was Sie ih-
Christine Scheel
nen hier versprechen. Vielmehr gehen Sie hier mit polemischen Vorschlägen an die Öffentlichkeit
und wissen ganz genau, Herr Gerhardt, daß Sie beispielsweise für Ihre Forderung nach einem Drei-Stufen-Tarif eine Gegenfinanzierung in Höhe von 75 Milliarden DM benötigen. Sie sagen niemals, wo Sie dieses Geld hernehmen. Eine Mehrwertsteuererhöhung wollen Sie ja angeblich nicht.
Das gleiche gilt für den Koalitionsvertrag, wo die F.D.P. klipp und klar gesagt hat: Okay, wir wollen die Gewerbekapitalsteuer abschaffen. Darin sind wir uns einig; dazu werde ich noch kurz kommen. Die F.D.P. hat aber hinzugefügt: Wir wollen auch die Gewerbeertragsteuer abschaffen. Dies haben Sie kundgetan. Ich frage Sie auch zu diesem Punkt: Wo wollen Sie die 40 Milliarden DM hernehmen? Wollen Sie sie den Kommunen wegnehmen, denen Sie sie für die Erfüllung ihrer notwendigen Aufgaben eigentlich wieder zukommen lassen müßten? Das geht aber doch nur mit Steuererhöhungen an anderer Stelle. Aber dann sagen Sie auch endlich einmal, wo.
Herr Waigel ist leider weg.
- Der ist im Moment wohin, sagt der Bundeskanzler. Das beruhigt mich. Ich habe auch nicht gedacht, er sei ganz abgetaucht.
- Das würde uns ganz gut passen, natürlich.
- Es freut mich, daß der Herr Waigel immer präsent ist, auch wenn er nicht da ist. Es gibt bestimmte Wunder, die kommen immer wieder aus Bayern.
Ich hätte ihn wirklich sehr gern gefragt, ob nicht auch er langsam mal der Auffassung ist, daß der größte Feind seiner Konsolidierungsbemühungen, die er teilweise wirklich ernsthaft anstellt, in der eigenen Regierung sitzt.
Dieser Punkt kann im Moment leider nicht geklärt werden.
Sie wissen auch ganz genau - das ist etwas, was mich sehr ärgert -, daß die Hauptsteuer, das heißt die maßgebende Steuer, in diesem Land die Lohn- und Einkommensteuer ist. Sie wissen auch ganz genau, daß Ihre Versprechungen hinsichtlich der Reform der Einkommensteuer eigentlich nicht so umgesetzt werden sollten, wie Sie das tun, daß Sie nämlich einfach eine neue Kommission einsetzen. In diesem Lande haben schon zig Kommissionen getagt. Es gibt alle möglichen Modellrechnungen. Diese Kommissionen können keine politischen Entscheidungen ersetzen. Das Problem wird immer wieder nur verschoben nach dem Motto: Wenn ich nicht mehr weiter weiß, gründe ich einen Arbeitskreis.
Wir werden uns politisch - das meine ich sehr ernst - mit der heiklen Frage beschäftigen müssen: Was sind überhaupt Steuervergünstigungen? Das ist im „Handelsblatt" in dieser Woche sehr treffend beschrieben worden: Ein Steuersystem sei kein Haus, das erst auf dem Reißbrett geplant würde und das Objekt einer beliebigen architektonischen Gestaltung sein könne. Das ist durchaus richtig. Es ist sehr kompliziert; das wissen wir alle.
Die Priorität, das Einkommensteuerrecht zu reformieren, muß Vorrang gegenüber der Priorität haben, die beispielsweise im Unternehmensteuerbereich gesetzt wird, und der, die darauf abzielt, die Vermögensteuer abzuschaffen.
Ich frage mich auch immer wieder: Wo sind Ihre Vorschläge in puncto Steuervergünstigungen? Bis jetzt erfahren wir konkret immer nur, was Ihrer Meinung nach keine Steuervergünstigung ist, zum Beispiel im Jahressteuergesetz 1997: Einsatz von Personal in Privathaushalten unterliegt offensichtlich keiner Steuerbegünstigung mehr, wenn unterschiedslos alle Haushalte mit Dienstpersonal - die es sich leisten können; darauf liegt die Betonung - subventioniert werden sollen.
Bislang - das bedauere ich sehr - wurde mit der alten Regelung wenigstens ansatzweise versucht, eine Steuerminderung sozial zu begründen. Das heißt, bei einer Pflegeperson oder Kindern bis zu zwölf Jahren in einem Haushalt konnte unter bestimmten Umständen eine Hilfe im Haushalt zwingend notwendig werden. Das könnte man steuermindernd geltend machen; das wäre sozial begründet. Darüber kann man reden. Sie wollen aber alles aufweichen und sagen: Wer sich eine Haushaltshilfe leisten kann, kann diese als Sonderausgabe abziehen und bekommt dafür ein Steuergeschenk.
An diesem Punkt muß man klipp und klar sagen: Das ist Pech für alle Alleinerziehenden. Wir bekommen eine absolute Schieflage; denn die, die sich den Luxus nicht leisten können und Kinderbetreuungskosten zu tragen haben - für den Kindergarten, den Hort, die Krabbelgruppe oder eine private Unterbringung; das gilt gerade für die Alleinerziehenden -, bleiben außen vor. Das geschieht, obwohl der Bundesfinanzhof - auch das wissen Sie ganz genau - schon mehrfach erklärt hat, daß diese Hal-
Christine Scheel
tung der Regierung nicht korrekt ist. Aber es passiert nichts.
Sie subventionieren nur dort, wo es Ihnen paßt, und nicht dort, wo es sozial notwendig und politisch dringend geboten wäre.
Grundsätzlich muß man an dieser Stelle auch anmerken, daß Sie mit einer verdammten Beliebigkeit vorgehen. Steuergeschenke werden verteilt. Das ist politisch gesehen, finde ich, skandalös. Es ist fachlich nicht mehr nachvollziehbar. Der größte Skandal ist im Prinzip der, daß die Bundesregierung das Existenzminimum von Erwachsenen und Kindern ab 1997 - wie wir meinen: wieder verfassungswidrig - besteuern und gleichzeitig die Vermögensteuer abschaffen will.
Das paßt nicht zusammen. Wir müssen das Gegenteil erreichen. Wir müssen das Aufkommen aus der Vermögensteuer und aus der Erbschaftsteuer auf große Privatvermögen steigern. Wir müssen dann selbstverständlich - das ist der umgekehrte Schluß - das Kindergeld und das Existenzminimum anheben.
Unsere Fraktionsvorsitzenden, Joschka Fischer und Kerstin Müller, haben dem Herrn Bundeskanzler, der jetzt auch abgetaucht ist
- Entschuldigung, er sitzt noch -, einen Brief darüber geschrieben, wie der Kindergeldbetrag, der im Finanzvolumen für das Jahr 1997 notwendig wäre, gegenfinanziert werden kann, nämlich durch die Besteuerung von Spekulationsgewinnen. Sie hätten in das Jahressteuergesetz 1997 auch hineinschreiben können, daß Sie Spekulationsgewinne weiter besteuern wollen. Dann hätten wir eine saubere Gegenfinanzierung gehabt.
Aber das entspricht anscheinend nicht dem politischen Willen.
Deshalb spreche ich von einer Beliebigkeit, die mittlerweile vor allem auch moralisch überhaupt nicht mehr akzeptabel sein kann. Es ist unserer Auffassung nach sogar geschmacklos, wenn hier - ich frage mich, warum Herr Blüm sich da nicht mehr einmischt - Sparmaßnahmen für Arbeitslose verkündet werden, wenn die Länder sich wegen des Widerstandes bei der Arbeitslosenhilfe und der Sozialhilfe mit der Bundesregierung prügeln. Das ist nicht mehr gerecht, wenn man sieht, daß Sie auf der einen Seite nackten Leuten in die Tasche greifen und auf der anderen Seite den Reichen - das kann man für 1997 voraussehen - über die Abschaffung der Vermögensteuer noch einmal 9 Milliarden DM schlicht hinterherschmeißen.
Wir stehen heute in einer ganz anderen Situation als vor 20 Jahren. Wir haben mittlerweile in der Bundesrepublik Deutschland ein Gesamtvermögen, das sich auf 22 Billionen DM beziffert. Man kann sich diese Dimension kaum mehr vorstellen. Man muß fragen: Wo kommt es her? Es kommt selbstverständlich von den staatlichen Maßnahmen; es kommt von den Leistungsträgern, von den steuerlichen Vergünstigungen, von dem wirtschaftlichen Erfolg. Das ist alles in Ordnung; wir haben überhaupt nichts dagegen. Das ist eine stolze Leistung für dieses Land. Aber was nicht mehr stimmt, ist die Verteilungssituation in diesem Land, was die Besteuerung insgesamt betrifft.
Wenn gut ein Drittel des Privatvermögens in Deutschland sich in den Händen von nur noch 5,5 Prozent aller Haushalte befindet, muß man sich schon fragen, ob es moralisch wirklich vertretbar ist, diesen Schritt zu gehen, den Sie hier vorgeschlagen haben.
Herr Waigel hat auch wieder das Argument mit dem Bundesverfassungsgericht gebracht, das wie eine Monstranz vorneweg getragen wird: Das Bundesverfassungsgericht würde eine Beibehaltung der Vermögensteuer nicht zulassen. Das ist doch überhaupt nicht wahr! Das Bundesverfassungsgericht hat niemals gesagt, daß die Vermögensteuer verfassungswidrig sei. Es hat gesagt, das Prinzip der Sollertragsteuer sei hier bestätigt, und sonst nichts.
Das bedeutet in der Konsequenz, daß wir die Vermögensteuer selbstverständlich beibehalten und gleichzeitig die 50-Prozent-Hürde einhalten können. Ich finde es gut, daß die steuerliche Belastung in Deutschland bei der Ertragsbesteuerung insgesamt nicht über 50 Prozent hinausgehen darf.
- Jetzt kommt wieder dieses blöde Argument.
Wir haben auf der einen Seite eine Steuerrealität und auf der anderen Seite eine Fiktion. Was Sie immer sagen, ist eine Fiktion. Die Steuerrealität drückt sich in der tatsächlichen Steuerbelastung aus, beispielsweise in der tatsächlichen Belastung durch Einkommen- und Körperschaftsteuer, die selten über 35 Prozent liegt. Deswegen haben wir Spielraum nach oben. Wir können bei anderen Sollerträgen noch draufsatteln und kommen letztendlich nicht an 50 Prozent Besteuerung heran.
Christine Scheel
- Ich sage Ihnen ein weiteres Argument, wenn Sie es unbedingt wollen.
Alle Steuern auf Grund und Boden, auf Kapital und andere Vermögenswerte in Deutschland haben 1994 im Verhältnis zum Gesamtvermögen - das muß man sich einmal vorstellen - nur knapp 0,1 Prozent ausgemacht. Wenn Unternehmen und Privathaushalte insgesamt über 6 Billionen DM Geldvermögen verfügen und nur die Hälfte von diesem Vermögen der Haushalte zu etwa fünf Prozent Zinsen angelegt würde - in der Praxis liegt der Anteil weit darüber -, hätten wir einen Vermögensteueranteil, der die Zinserträge noch lange nicht aufwiegen würde; denn er betrüge nur ein Zehntel. Das heißt, das, was an Erträgen aus Anlagen da ist wäre das Zehnfache von dem, was an Vermögensteuer überhaupt bezahlt werden müßte. Uns geht es um eine sozial verträgliche Lösung.
Wir machen natürlich auch Vorschläge. Sie sehen es auf der Tagesordnung. Es liegen viele Anträge vor. Wir haben einen Gesetzentwurf zur Beibehaltung der Vermögensteuer und zur Erbschaftsteuer vorgelegt. Dieser Gesetzentwurf, Herr Lafontaine, bringt den Ländern 11 Milliarden DM mehr. Ich denke, das ist auch in Ihrem Interesse.
Wir belasten dabei - das ist ein ganz wesentlicher Punkt - nicht die kleinen Häuslebauer oder die kleinen Sparer, die in Zukunft ihr hart erarbeitetes und mühsam Gespartes vielleicht von dannen gehen sehen. Diese sind bei uns freigestellt. Wir haben eine Erhöhung der Freibeträge vorgesehen. Ich sage Ihnen: Wenn ein Haushalt mit 1,3 Millionen DM Rohvermögen vererbt wird, ist es nach unserer Auffassung von der Verteilungsgerechtigkeit her durchaus legitim, diesen Haushalt mit 6 000 DM Erbschaftsteuer zu besteuern.
Ganz kurz etwas zur Unternehmensteuerreform. Der Entwurf liegt seit letztem Jahr im Ausschuß. Wir haben im Rahmen des Jahressteuergesetzes 1997 keine neue Vorlage erhalten. Wir werden uns wahrscheinlich mit dem Entwurf vom letzten Jahr bzw. mit Umdrucken, die oft erst zu mitternächtlicher Stunde vorgelegt werden, konfrontieren lassen müssen. Bei solchen Umdrucken werden oft die aktuellen Erkenntnisse malträtiert, und es kommt zu Änderungen der eigenen Vorschläge. Das muß man auch sehen. Es ist das Problem, das Herr Lafontaine vorhin angesprochen hat, daß Sie sich oft nicht an das halten, was Sie vorher gesagt haben.
Fest steht, daß wir strukturelle Verbesserungen der Unternehmensbesteuerung brauchen. Ich denke, darin sind wir uns in diesem Hause alle einig. Aber nach unserer Auffassung greift die Bundesregierung mit ihren Vorschlägen zur Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer und Absenkung der Gewerbeertragsteuer in unverantwortlicher Weise - so wie der Vorschlag ausformuliert ist - in die zentrale Säule der kommunalen Finanzautonomie ein, ohne dabei - das ist genau der Punkt, den wir kritisieren - die strukturellen Defizite im Bereich der Gewerbesteuer zu beseitigen.
Deshalb haben wir den Antrag für eine Reform eingereicht, die alte Fehler beheben und andererseits dazu beitragen würde, einen wichtigen Baustein im Zusammenspiel von Unternehmen oder Kommunen zu erhalten.
Wir sind bereit - das haben wir gesagt -, die Gewerbekapitalsteuer wegfallen zu lassen, wenn die Gewerbeertragsteuer gleichzeitig in ihrer Bemessungsgrundlage verbreitert würde und eine ausreichende Umsatzsteuerbeteiligung für die Kommunen in diesem Hause grundgesetzlich garantiert werden würde.
- Das ist nicht mein Problem, da müssen Sie andere fragen.
- Ich bin nicht in der SPD, falls Sie das noch nicht gemerkt haben sollten. Ich gehöre dem Bündnis 90/Die Grünen an.
Fest steht jedenfalls, daß die Reform der Gewerbesteuern keinesfalls eine konzeptionelle Strategie zur ökologischen und ökonomischen Erneuerung in diesem Land und des Industriestandortes Deutschland sein kann. Deswegen haben wir - das sage ich heute an dieser Stelle wieder - die ökologische Steuerreform beantragt. Wir haben einen entsprechenden Antrag eingereicht. Die Vorschläge liegen dezidiert auf dem Tisch.
Lassen Sie uns endlich anfangen, den Weg in Richtung einer ökologischen und ökonomischen Erneuerung in diesem Land zu gehen. Aber hier verweigern Sie sich wieder im Jahressteuergesetz 1997. Statt dessen fällt Ihnen ein, zur Kfz-Steuer entsprechend den Emissionen zu veranlagen, obwohl damit verwaltungsmäßig ein gigantischer Aufwand verbunden wäre; gleichzeitig sagen Sie: Wir schaffen diese Steuer 2002 wieder ab.
Ich frage Sie: Was hat das mit Verwaltungsvereinfachung zu tun, wenn man das ganze System erst einmal komplizierter macht, ohne ökologische Konsequenzen, ohne irgendeinen Sinn, und bei der technischen Umsetzung auch noch Probleme schafft und hinterher sagt: Ätsch bätsch, wir haben die Probleme gesehen, jetzt schaffen wir die Steuer wieder ab? Dann tun Sie es doch bitte gleich.