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ID1310808000

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    Plenarprotokoll 13/108 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 108. Sitzung Bonn, Freitag, den 24. Mai 1996 Inhalt: Begrüßung des polnischen Außenministers Darusz Rosati 9590 B Tagesordnungspunkt 11: a) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Strukturreform in der gesetzlichen Krankenversicherung (Drucksache 13/ 3608) 9541 A Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesundheitsstrukturgesetzes (Drucksachen 13/3607, 13/4691) 9541 B b) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit zu dem Antrag der Abgeordneten Monika Knoche, Marina Steindor, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Umbau und Weiterentwicklung der Gesundheitsstruktur (Drucksachen 13/3612, 13/ 4691) 9541 B c) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Achten Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (Mehrkostenregelung Amalgam) (Drucksachen 13/ 3695, 13/4692) 9541 B d) Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung der Krankenhausfinanzierung 199/ (Krankenhaus-Neuordnungsgesetz 1997) (Drucksachen 13/3062, 13/ 3939, 13/4693) 9541 D e) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (Arzneimittelfestbeträge) (Drucksachen 13/3217, 13/4407) 9541 D f) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Entlashing der Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung (Drucksache 13/4615) 9542A in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 16: Beratung des Antrags der Abgeordneten Monika Knoche, Marina Steindor, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das solidarische Gesundheitswesen für die Zukunft sichern (Drucksache 13/4675) 9542 A Wolfgang Lohmann (Lüdenscheid) CDU/ CSU 9542B Klaus Kirschner SPD . . 9544B, 9556A, 9571 C Monika Knoche BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 9544C, 9556B Rudolf Dreßler SPD 9547 B Monika Knoche BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 9551 A Jürgen W. Möllemann F.D.P. . . . . . 9553 B Dr. Wolfgang Wodarg SPD 9555 D Dr. Ruth Fuchs PDS 9558 D, 9580 A Horst Seehofer, Bundesminister BMG . 9560 B Petra Bläss PDS 9565 A Klaus Kirschner SPD 9565 C Editha Limbach CDU/CSU 9568 A Wolfgang Zöller CDU/CSU 6569 B Ulf Fink CDU/CSU 9570A Marina Steindor BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 9572C Regina Schmidt-Zadel SPD 9575A Eva-Maria Kors CDU/CSU 9576 C Gudrun Schaich-Walch SPD 9578D Petra Ernstberger SPD 9581 A Tagesordnungspunkt 12: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes (Drucksache 13/4587) 9583 C b) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten der PDS eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur grundlegenden Korrektur des RentenÜberleitungsgesetzes (Drucksachen 13/216, 13/4009, 13/4022) 9583 C Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Rudolf Dreßler, Wolfgang Thierse, Ottmar Schreiner, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Korrektur des Renten-Überleitungsgesetzes (Drucksache 13/1542, 13/4009, 13/4022) 9583 D c) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung - zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Novellierung des Renten-Überleitungsgesetzes - zu dem Antrag der Abgeordneten Andrea Fischer (Berlin) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Rentenkürzungen in den neuen Bundesländern (Drucksachen 13/20, 13/286, 13/4009) 9584 A d) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung - zu dem Antrag der Abgeordneten Andrea Fischer (Berlin) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sozial verträgliche Abschmelzung der Auffüllbeträge und Rentenzuschläge in Ostdeutschland - zu dem Antrag der Gruppe der PDS: Aussetzen des Abschmelzens der Auffüllbeträge nach dem Rentenüberleitungsgesetz (Drucksachen 13/3141, 13/3043, 13/3960) . . . . 9584 A Rudolf Kraus, Parl. Staatssekretär BMA 9584 B Ulrike Mascher SPD 9585 A Wolfgang Engelmann CDU/CSU . . . 9586 D Andrea Fischer (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 9587 D Uwe Lühr F.D.P 9588 C Petra Bläss PDS 9589 A Tagesordnungspunkt 13: Große Anfragen der Abgeordneten Dr. Uschi Eid, Dr. Angelika Köster-Loßack und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Politik der Bundesregierung und entwicklungspolitische Ansätze zum Schutz der tropischen Wälder unter besonderer Berücksichtigung Brasiliens Teil I und Teil II (Drucksachen 13/1637, 13/1638, 13/ 3338) 9591 A Dr. Angelika Köster-Loßack BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 9591 B Klaus-Jürgen Hedrich, Parl. Staatssekretär BMZ 9593 B Dr. Mathias Schubert SPD 9594 A Roland Kohn F.D.P. 9595 D Eva-Maria Bulling-Schröter PDS . . . 9596 D Dr. Christian Ruck CDU/CSU 9597 B Nächste Sitzung 9599 C Berichtigung 9599 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 9601* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 9601* C 108. Sitzung Bonn, Freitag, den 24. Mai 1996 Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung 107. Sitzung. Seite 9464 B, 4. Zeile von unten: Statt „überhaupt" ist „dagegen" zu lesen. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Antretter, Robert SPD 24. 5. 96 Beer, Angelika BÜNDNIS 24. 5. 96 90/DIE GRÜNEN Behrendt, Wolfgang SPD 24. 5. 96 * Dr. Däubler-Gmelin, SPD 24. 5. 96 Herta Erler, Gernot SPD 24. 5. 96 Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 24. 5. 96 * Göllner, Uwe SPD 24. 5. 96 Gysi, Andrea PDS 24. 5. 96 Hempelmann, Rolf SPD 24. 5. 96 Dr. Höll, Barbara PDS 24. 5. 96 Horn, Erwin SPD 24. 5. 96 Köhne, Rolf PDS 24. 5. 96 Dr. Kohl, Helmut CDU/CSU 24. 5. 96 Kolbow, Walter SPD 24. 5. 96 Kunick, Konrad SPD 24. 5. 96 Michels, Meinolf CDU/CSU 24. 5. 96 Mosdorf, Siegmar SPD 24. 5. 96 Petzold, Ulrich CDU/CSU 24. 5. 96 Poß, Joachim SPD 24. 5. 96 Dr. Rappe (Hildesheim), SPD 24. 5. 96 Hermann Reschke, Otto SPD 24. 5. 96 Dr. Rexrodt, Günter F.D.P. 24. 5. 96 Rübenkönig, Gerhard SPD 24. 5. 96 Schlauch, Rezzo BÜNDNIS 24. 5. 96 90/DIE GRÜNEN Schönberger, Ursula BÜNDNIS 24. 5. 96 90/DIE GRÜNEN Steenblock, Rainder BÜNDIS 24. 5. 96 90/DIE GRÜNEN Terborg, Margitta SPD 24. 5. 96 Thieser, Dietmar SPD 24. 5. 96 Vosen, Josef SPD 24. 5. 96 Dr. Waigel, Theodor CDU/CSU 24. 5. 96 Wolf (Frankfurt), BÜNDNIS 24. 5. 96 Margareta 90/DIE GRÜNEN * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Amtliche Mitteilung Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EU- Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat. Finanzausschuß Drucksache 13/4137 Nr. 2.56 Drucksache 13/4137 Nr. 2.60 Drucksache 13/4137 Nr. 2.66 Drucksache 13/4137 Nr. 2.80 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 13/4137 Nr. 1.1 Drucksache 13/4137 Nr. 2.2 Drucksache 13/4137 Nr. 2.3 Drucksache 13/4137 Nr. 2.4 Drucksache 13/4137 Nr. 2.5 Drucksache 13/4137 Nr. 2.6 Drucksache 13/4137 Nr. 2.7 Drucksache 13/4137 Nr. 2.19 Drucksache 13/4137 Nr. 2.20 Drucksache 13/4137 Nr. 2.30 Drucksache 13/4137 Nr. 2.45 Drucksache 13/4137 Nr. 2.51 Drucksache 13/4137 Nr. 2.73 Drucksache 13/4137 Nr. 2.76 Drucksache 13/4137 Nr. 2.77 Drucksache 13/4137 Nr. 2.78 Drucksache 13/4137 Nr. 2.79 Drucksache 13/4137 Nr. 2.81 Drucksache 13/4137 Nr. 2.82 Drucksache 13/4137 Nr. 2.83 Drucksache 13/4137 Nr. 2.84 Drucksache 13/4137 Nr. 2.88 Drucksache 13/4466 Nr. 2.24 Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Drucksache 13/4137 Nr. 2.18 Drucksache 13/4137 Nr. 2.27 Drucksache 13/4137 Nr. 2.40 Drucksache 13/4137 Nr. 2.54 Drucksache 13/4137 Nr. 2.70 Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Drucksache 13/3668 Nr. 2.7 Drucksache 13/3668 Nr. 2.22 Drucksache 13/4137 Nr. 2.58 Drucksache 13/4137 Nr. 2.89 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 13/4514 Nr. 2.18 Ausschuß für Post und Telekommunikation Drucksache 13/4137 Nr. 2.48 Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Drucksache 13/4514 Nr. 2.37 Berichtigung: Im Anhang zum Stenographischen Protokoll der 84. Sitzung des Deutschen Bundestages zu EU-Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament ist unter dem Titel Ausschuß für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Drucksachennummer 13/7804 durch 12/7804 zu ersetzen.
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    Rede von Eva-Maria Kors


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kollegin Frau Schmidt-Zadel, hören Sie mir einmal kurz zu? - Nein. Ich sage es aber trotzdem.
    Sie haben eben die Selbsthilfegruppen angesprochen, und wenn Ihnen schon nichts anderes einfällt, als sie über die Beiträge zu finanzieren, mache ich Ihnen hier einen ernsthaften Vorschlag, der nicht ironisch gemeint ist. Wir nehmen 10 Millionen DM vom Medizinischen Dienst weg, und dann sind die Selbsthilfegruppen bestens versorgt.

    (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Bundesministers Horst Seehofer Regina Schmidt-Zadel [SPD]: Ich weiß gar nicht, was das soll!)

    - Das ist die Antwort auf Ihre Klage bezüglich der Selbsthilfegruppen.
    Lassen Sie mich jetzt aber bitte zum Gesetzentwurf zur Neuordnung der Krankenhausfinanzierung 1997 kommen. - Wir können uns gleich unterhalten.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Sie hat es noch nicht verstanden!)

    Meine Damen und Herren, unser Ziel ist, die anerkannt hohe Leistungsfähigkeit im Gesundheitswesen bei entsprechender Beitragsstabilität zu sichern. Die Beiträge für die Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssen in Zukunft akzeptabel bleiben. Der weltweit gute Ruf der deutschen Gesundheitsversorgung muß erhalten bleiben, und beides stellt unser Gesetzentwurf sicher. Über eine Stärkung der Eigenverantwortung der unmittelbar Betroffenen und eine erhöhte Transparenz trägt unser Gesetzentwurf zur Fortentwicklung des Gesundheitswesens bei. Die Eckpfeiler für die Neuorientierung sind dabei für uns die Stärkung der Selbstverwaltung, die Schaffung von mehr Freiräumen für eigenverantwortliches Handeln, die Begrenzung staatlicher Regelungen auf das Notwendigste und der sozialverträgliche Wettbewerb und mehr Transparenz.

    Eva-Maria Kors
    Mit dem am 29. April 1996 durch den Bundestag beschlossenen Gesetz zur Stabilisierung der Krankenhausausgaben 1996 haben wir für das laufende Jahr die Notbremse gezogen. Leider haben die Schwierigkeiten bei der Verabschiedung dieser absolut notwendigen Sofortmaßnahme gezeigt, daß die Bereitschaft der SPD-geführten Bundesländer, in wirklich dringenden Fällen mit Regierung und Bundestag an einem Strang zu ziehen, sehr gering ist. Ich hoffe trotz der heutigen Debatte immer noch, daß wir bei der Krankenhausfinanzierung 1997 bei Ihnen auf mehr Kooperationsbereitschaft stoßen, als dies bisher der Fall war;

    (Dr. Dieter Thomae [F.D.P.]: In der Tat!)

    denn der nächste Wahltermin ist fern, unsere Vorschläge sind vernünftig,

    (Editha Limbach [CDU/CSU]: Richtig!)

    und deshalb sollte Ihnen die Entscheidung leichter fallen als bisher.
    Unsere Forderungen nach weniger Staat, mehr Freiraum für die Selbstverwaltung und Finanzverantwortung müßten an und für sich hier in diesem Hause konsensfähig sein.

    (Zuruf von der SPD: Die Freiheit der Opposition!)

    Wir ziehen mit unserem Gesetzentwurf die Lehren aus der Vergangenheit und möchten Instrumente, die sich auf anderen Gebieten bewährt haben, auf den Krankenhaussektor übertragen. Deshalb halten wir eine landesweite Vereinbarung über die Gesamtvergütung durch die Selbstverwaltungspartner für erforderlich.
    In der Vergangenheit wurde bereits eine Gesamtvergütung für Ärzte und Zahnärzte vereinbart, und dies mit Erfolg. Die Abschlüsse sind maßvoll und haben gezeigt, daß die Partner der Selbstverwaltung in der Lage sind, ihre Verantwortung zu übernehmen und ihr gerecht zu werden. Ab 1997 soll deshalb eine Vereinbarung zwischen den Krankenkassen und den Krankenhäusern über eine jährliche Gesamtvergütung getroffen werden. Die Budgetierung wird dann endgültig überflüssig.
    Diese vereinbarte Gesamtvergütung ist dann von den Krankenhäusern einzuhalten, und die Defizite, zu denen die Krankenhäuser beigetragen haben, sind auch von diesen und nicht wie bisher von den Beitragszahlern auszugleichen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Mit der Gesamtvergütung wird sichergestellt, daß die Ausgabenentwicklung im stationären Bereich kalkulierbar und maßvoll bleibt. Minder- und Mehrbelastungen einzelner Krankenhäuser können innerhalb der Gesamtvergütung ausgeglichen werden. Die Vergütung der Krankenhausleistungen erfolgt über Fallpauschalen, Sondergelder, Abteilungspflegesätze und den Basispflegesatz.
    Die Leistungs-, Finanzierungs- und Beitragssatzverantwortung übertragen wir auf diejenigen, die dieser Verantwortung besser gerecht werden können
    als jeder andere, nämlich die Selbstverwaltungspartner. Damit werden die positiven Effekte eines sozial verantwortbaren Wettbewerbs zur Sicherung der Leistungsfähigkeit und der Finanzierbarkeit der gesetzlichen Krankenversicherung genutzt.
    Notwendige Einsparungen im Krankenhaus dürfen keinesfalls zu einer Verschlechterung der Versorgungsqualität führen.

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

    Ich bin davon überzeugt, daß dies auch nicht geschieht. Jeder Bürger muß im Krankheitsfall unabhängig von seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit umfassend versorgt werden. Die Rahmenbedingungen für eine auch in Zukunft qualitativ hochwertige Krankenhausversorgung schaffen wir mit dem vorgelegten Gesetzentwurf.
    Je besser die Selbstverwaltungspartner mit ihren neuen Aufgaben zurechtkommen - Sie werden sehen, wie gut sie damit zurechtkommen werden -, um so weniger werden gesetzliche Regelungen benötigt, von denen in einem auf Selbstverantwortung angelegten System ohnehin nur zurückhaltend Gebrauch gemacht werden sollte.
    Lassen Sie mich zur Gesamtvergütung und kollektiven Kappung bei Überschreitung der Summe der Einzelverträge noch folgendes anmerken: Wir stehen dazu, daß wir die Krankenhäuser, die schon bisher um eine verantwortungsvolle Kostengestaltung bemüht waren, nicht in unverdiente Schwierigkeiten bringen wollen. Wir werden deshalb darüber nachdenken, wie wir in diesem Punkt zu einer praktikablen und fairen Lösung kommen können.
    Ich sage Ihnen bereits jetzt voraus, daß es nach diesem Gesetz kein Krankenhausfinanzierungsgesetz 1998 geben wird, und zwar einfach deshalb, weil wir heute eine Regelung verabschieden, die kein Stückwerk ist, sondern ein gut durchdachtes Gesetz, das die Selbstverwaltung in die Lage versetzt, autonom, schnell und angemessen auf künftige Entwicklungen zu reagieren.

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

    Ein weiterer wichtiger Bereich unseres Gesetzentwurfs betrifft die Verzahnung von ambulanter und stationärer Versorgung. Das nach wie vor unzureichend koordinierte Nebeneinander von niedergelassenen Ärzten einerseits und Krankenhäusern andererseits ist eine Hauptquelle der Unwirtschaftlichkeit in unserem Gesundheitswesen. In beiden Bereichen werden teure technische Kapazitäten vorgehalten. Täglich finden ebenso unnötige wie kostspielige Wiederholungs- und Mehrfachuntersuchungen statt.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU)

    Der Vorrang der ambulanten Behandlung muß stärker zur Geltung kommen;

    (Zustimmung des Abg. Dr. Dieter Thomae [F.D.P.])

    denn die hohe Kostenintensität der stationären Leistungen macht eine Begrenzung der Krankenhausversorgung auf die Fälle notwendig, die der besonde-

    Eva-Maria Kors
    ren Ausstattung und Behandlungsmöglichkeiten der Krankenhäuser bedürfen. Ein Ziel unserer Reform lautet: So viel ambulant wie möglich, und so wenig stationär wie nötig.
    Bereits mit dem Gesundheitsstrukturgesetz sind die Möglichkeiten der Krankenhäuser, ambulante Leistungen zu erbringen, entscheidend verbessert worden. Die in den Krankenhäusern vorhandenen besonderen fachlichen Qualifikationen und technischen Ausstattungen dürfen für die ambulante Versorgung aber nicht verschlossen sein.
    Um dies zu ermöglichen, müssen Krankenhäuser, Krankenkassen und Kassenärzte mehr und vor allem flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten erhalten.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU)

    Deshalb sieht unser Gesetzentwurf vor, daß qualifizierte Fachärzte in Krankenhäusern hochspezialisierte Leistungen zur Sicherstellung der örtlichen Versorgung nach Überweisung durch einen niedergelassenen Facharzt ambulant erbringen können.

    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der F.D.P.)

    Ein wichtiger Baustein in der besseren Verzahnung ist die Einführung des von uns vorgesehenen Instrumentes der ambulanten Praxiskliniken. Ich weiß, daß viele Krankenhäuser hierin eine unwillkommene Konkurrenz vermuten. Sie haben dies bei den Anhörungen zum Ausdruck gebracht.
    Zwar geht es uns nicht darum - das sage ich ganz deutlich -, die Krankenhäuser vor Konkurrenz zu schützen; wir wollten aber auch keine neue Form stationärer Versorgung schaffen und haben deshalb reagiert. Der vorliegende Entwurf macht den ambulanten Charakter der Praxiskliniken deutlich.

    (Zustimmung des Abg. Dr. Dieter Thomae [F.D.P.I)

    Er sieht vor, daß Patienten allenfalls eine Nacht in der Praxisklinik verweilen und pro Arzt nicht mehr als zwei Betten, insgesamt aber nicht mehr als zehn Betten aufgestellt werden dürfen. In dieser Form kann man Praxiskliniken eigentlich nur begrüßen.
    Es darf doch nicht wahr sein, daß heute jeder Patient, der lediglich eine Nacht unter ärztlicher Aufsicht verbringen muß, in eine stationäre Einrichtung überwiesen werden muß.

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

    Wenn wir hiervon nicht abrücken, brauchen wir über eine bessere Verzahnung von ambulanter und stationärer Behandlung nicht weiter nachzudenken.
    Die Praxiskliniken arbeiten an der Schnittstelle zwischen stationärer und ambulanter Versorgung und sind ein unentbehrlicher Bestandteil dieser Verzahnung. Sie werden - das möchte ich ausdrücklich hinzufügen - nicht in die Krankenhausbedarfsplanung einberechnet.
    Ein weiterer wichtiger Aspekt unserer Gesundheitspolitik ist die Qualitätssicherung. Die Qualitätssicherung ist Aufgabe der Ärzte, die diese bei der
    Leistungserbringung zu verwirklichen haben. Hier gilt im stationären Sektor nichts anderes als im ambulanten. Deshalb ist es Aufgabe der Ärztekammern, notwendige Standards und Maßstäbe zu entwickeln und deren Einhaltung zu überwachen. Deshalb müssen auch die Ärztekammern mehr als bisher in die Planungen einbezogen werden.
    Es ist meine feste Überzeugung, daß wir die Kreativität und den Sachverstand derer stärken müssen, die die Belange der gesundheitlichen Versorgung besser kennen und steuern können als der Staat. Dies gelingt uns aber nur, wenn wir die Gestaltungsmöglichkeiten der Selbstverwaltungspartner ausweiten. Dazu trägt dieses Gesetz bei.
    Die Krankenhäuser dürfen ganz sicher nicht zum Prügelknaben des Gesundheitswesens erklärt werden. Sie sind und bleiben eine wichtige Säule in der Gesundheitsversorgung. Aber wir wissen auch, daß die Krankenhauskosten seit 1992 überproportional gestiegen sind. Das verursachte bei der Krankenversicherung ein Defizit von über 8 Milliarden DM.
    Auf der anderen Seite sind bei den Krankenhäusern Überschüsse in gleicher Höhe entstanden, woran sich zeigt, daß die Budgets - das vor allem auf Druck der Länder - zu großzügig bemessen worden sind. Derartige politisch verursachte Kostensteigerungen müssen durch die Stärkung der Selbstverwaltung zukünftig vermieden werden.
    Dies erreicht unser Entwurf eines Krankenhaus-Neuordnungsgesetzes 1997, indem er die Selbstverwaltung stärkt und die Verantwortung in die Hände derer legt, die den Sach- und Fachverstand im Gesundheitswesen mitbringen und daher sowohl die Belange der Beitragszahler als auch der Leistungserbringer besser berücksichtigen können als der Staat.

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

    Mit diesem Gesetz wird es uns nicht nur gelingen, die Kosten im Krankenhausbereich zu begrenzen. Es stellt auch sicher, daß die Leistungen weiterhin auf höchstem Niveau erbracht werden und deutsche Krankenhäuser auch zukünftig zu den besten der Welt zählen.
    Wenn Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, diesem Gesetzentwurf zustimmen, haben Sie dazu beigetragen. Die Koalitionsfraktionen werden Ihnen mit gutem Beispiel vorangehen.
    Ich danke für die Aufmerksamkeit.

    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der F.D.P.)



Rede von Hans Klein
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat die Kollegin Gudrun Schaich-Walch.

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    Rede von Gudrun Schaich-Walch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Verehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir würden gern mitmachen, und wir wollen auch die Qualität der Krankenhausversorgung retten. Aber leider können wir Ihrem Gesetz nicht zustimmen, weil es Bereiche gibt, zu denen ich ganz klar sagen muß: Da-

    Gudrun Schaich-Walch
    für kann es die Hand der Sozialdemokratie nicht geben, weder hier noch im Bundesrat.

    (Beifall bei der SPD)

    Es ist - darin sind wir mit Ihnen einer Meinung - notwendig, daß gespart wird. Es ist jedoch ganz wichtig klarzustellen, wo und bei wem gespart wird. Deshalb möchte ich darauf hinweisen, daß wir es nicht als sozial gerecht empfinden, wenn Sie Ende des Jahres mit 840 Millionen DM die Einkommen der Ärzte verbessern, aber diese 840 Millionen DM als Zuzahlungen von den Versicherten, und zwar von den Krankenversicherten hereinholen. Das ist doch der Punkt.
    Sie differenzieren die Gemeinschaft der Versicherten in Gesunde und Kranke, und Sie zerbrechen damit die Solidarität dieser Versicherung.

    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der PDS)

    Das läßt sich, so muß ich Ihnen sagen, an einigen Punkten ganz klar belegen. Dabei möchte ich nur einmal auf den Bereich der Kuren eingehen. Bei Kuren und Rehabilitationen soll es in Zukunft so sein, daß jeder Patient für die Dauer der Maßnahme pro Tag 25 DM in den alten Bundesländern und 20 DM in den neuen Ländern bezahlen muß. Das ist mehr als doppelt so viel wie bisher. Die Verweildauer wird generell von 4 auf 3 Wochen gekürzt ohne jegliche medizinische Indikation. Kuren können nur noch in einem Intervall von 4 anstelle von 3 Jahren in Anspruch genommen werden. Pro Aufenthaltswoche der Rehamaßnahme werden 2 Urlaubstage abgerechnet.
    So, und jetzt frage ich Sie: Was wollten wir denn mit Rehabilitation erreichen? Wir wollten erreichen, daß die Menschen so lange wie möglich gesund und arbeitsfähig sind. Wir wollten damit auch erreichen, daß, wenn sie nicht gesund sind, ihre Arbeitsfähigkeit wiederhergestellt wird. Das ist die eine Gruppe. Die zweite Gruppe ist die der chronisch Kranken. In diesem Fall spreche ich auch einmal für die Deutsche Rheumaliga und ihre Patientinnen und Patienten. Diese Patientinnen und Patienten sind in einem hohen Maße auf Rehabilitationsmaßnahmen in dem bisherigen vernünftigen Umfang angewiesen, damit sie überhaupt in der Lage sind, ihr Leben wenigstens teilweise zu bewältigen.

    (Beifall bei der SPD)

    Sie sollten auch ein Interesse daran haben, dafür Sorge zu tragen, daß auch diese chronisch behinderten Menschen möglichst lange im Arbeitsprozeß bleiben und daß sie nicht in die Frühverrentung abgeschoben werden, in ein anderes soziales Sicherungssystem, weil man ihnen die notwendigen Hilfsmaßnahmen vorenthält.

    (Beifall bei der SPD)

    Ich denke auch, daß wir über Sparmaßnahmen nachdenken müssen, aber das kann nur geschehen, indem man es von der medizinischen Indikation abhängig macht, ob jemand eine Kur bekommt oder
    nicht, und nicht davon, ob er 25 DM pro Tag zuzahlen kann oder nicht.

    (Beifall bei der SPD)

    Von der medizinischen Notwendigkeit muß auch die Dauer der Maßnahme abhängig sein. Ich bin der Überzeugung, daß der Arzt hier einen Auftrag hat, dem er gerecht werden muß. Und wenn er das nicht kann, dann müssen wir über Weiterbildungsmaßnahmen dafür sorgen - dafür haben wir 200 Millionen DM eingestellt -, daß der Arzt dazu in die Lage versetzt wird.
    Die Aufgabe der Krankenkassen ist es, die Indikation zu prüfen und, wenn Zweifel aufkommen, den Medizinischen Dienst einzuschalten. Daneben sollten wir zusammen mit der Ärzteschaft auch einen Indikationskatalog entwickeln, der den Ärzten zur Hilfestellung ebenfalls noch an die Hand gegeben werden kann. Wenn wir so verfahren, dann bin ich der festen Überzeugung, daß wir das, was man als „Kurlaub" bezeichnet, in der Zukunft nicht mehr haben werden. Man wird das zwar nicht von heute auf morgen schaffen, aber es ist auch nicht verantwortbar, von heute auf morgen 200 Einrichtungen zu schließen und 18 000 Menschen arbeitslos zu machen. Das ist auch nicht verantwortbar.

    (Beifall bei der SPD)

    Sie sind mitverantwortlich dafür, daß diese Strukturen geschaffen worden sind, wie sie jetzt sind. Deshalb sind Sie auch mitverantwortlich dafür, daß wir diese Strukturen auf ein Maß zurückfahren, das vernünftig ist, und zwar schrittweise und gesundheitspolitisch wie wirtschaftspolitisch sinnvoll.
    Es muß auch sichergestellt werden, daß wir künftig bei Rehabilitationen und bei Kuren mehr auf Qualität achten. Denn wichtig für uns alle, auch aus Kostengründen, ist es, daß wir die Ziele, die wir anstreben und die ich vorhin genannt habe, auch tatsächlich erreichen.
    Wir sehen auch die Notwendigkeit, daß Bettenkapazitäten, die überhöht sind, abgebaut werden, aber, wie ich schon sagte, schrittweise. Um das zu gewährleisten, ist es notwendig, daß sich die Krankenhäuser bei der Bettenplanung mit den Ländern einigen müssen. Dieses Muß ist ein ganz wichtiger Punkt, und darf sich nicht wie in Ihrem Gesetzentwurf nur auf die Anschlußheilbehandlung beziehen.
    Einen Bereich vermisse ich in Ihrem Gesetzentwurf total, den Bereich der ambulanten wohnortnahen Rehabilitation. Bereits das Sachverständigengutachten von 1995 hat ausgesagt, daß sie medizinisch und auch unter Kostengesichtspunkten betrachtet sinnvoll sein kann und eventuell auch Einsparungen verspricht. Ich glaube aber auch, daß dieser Bereich aus gesundheitlichen und auch aus familienpolitischen Gründen weiter ausgebaut werden muß, als es jetzt der Fall ist.
    Ich kann Ihnen aber auch sagen, was nicht geschehen darf: daß Menschen aus Angst vor dem Verlust des Arbeitsplatzes, des Verlustes des Lohnes und weil sie Zuzahlungen nicht finanzieren können, Reha-Maßnahmen nicht mehr in Anspruch nehmen

    Gudrun Schaich-Walch
    und statt dessen zu einem Teil in die Frühverrentung entlassen werden.

    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der PDS)