Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Minister Seehofer, da Sie mir keine Chance zu einer Zwischenfrage gegeben haben, möchte ich Sie hiermit fragen, ob Sie mit der Begründung des angeblichen Mißbrauchs im Bereich der Gesundheitsförderung auch die Streichung des § 20 Abs. 3 a Sozialgesetzbuch V für die mehr als 2 Millionen in 40 000 Selbsthilfegruppen organisierten chronisch kranken und behinderten Menschen rechtfertigen.
Gleichfalls möchte ich Sie fragen, inwiefern Sie das zu dem ins Verhältnis setzen, was die Bundesregierung im Bereich der Selbsthilfeförderung investiert hat. Sie wissen genau, daß das ein Bereich ist, der sich tatsächlich rechnet. Das hat zum Beispiel die Münchener Studie sehr deutlich gemacht.
Können Sie das gegenüber den tatsächlich Betroffenen wirklich verantworten? Ich gehe davon aus, daß auch Sie als zuständiger Minister in den letzten Tagen eine Unmenge an Protesten von den Betroffenen bekommen haben. Es ist ein Skandal, diese wirklich engagierten Menschen, die ein kostenloses Engagement leisten, dermaßen mit Schlagworten wie Aerobic und Bauchtanz zu diffamieren.