Rede von
Jürgen W.
Möllemann
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(F.D.P.)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Manchmal ist es so, daß wir hier im Bundestag ein Gesetz beschließen, dann aber, wenn es praktiziert werden soll, feststellen, daß Theorie und Praxis nicht ganz miteinander im Einklang stehen, daß es Probleme gibt, die man im Moment der Einführung nicht bedacht hat. So scheint es mir jedenfalls auch hier zu sein.
Dies, Frau Kollegin, war von seiten aller Beteiligten keine Glanznummer; denn in der Tat sind die Bedenken, die jahrelang von uns hätten artikuliert werden können, erst auf die Tagesordnung gekommen, als es unmittelbar bevorstand, diese Diagnoseverschlüsselung - das meint das Kürzel ICD 10: International Classification of Diseases - einzuführen.
Das erste Argument, das meines Erachtens aus Sicht der niedergelassenen Ärzte nicht unvernünftig war - deren Interessen zu artikulieren ist nichts Illegitimes -, war, daß sie zum 1. Januar gleichzeitig mit einer neuen Gebührenordnung für Ärzte, einem neuen einheitlichen Bewertungsmaßstab und der Diagnoseverschlüsselung konfrontiert wurden. Wenn man weiß, daß viele Praxen nicht gerade große bürokratische Apparate haben, dann kann man sich vorstellen, daß alle drei Dinge zusammen eine Überforderung darstellen können. Deswegen war es vernünftig, dies mit in Betracht zu ziehen.
8012 Deutscher Bundestag - 13, Wahlperiode - 90. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. März 1996
Jürgen W. Möllemann
Das zweite Argument, das dazu geführt hat, daß wir das schon mehrfach angesprochene Verfahren gewählt haben, betrifft die fachliche Aussagekraft mancher dieser Schlüsselpositionen. Von seiten der betroffenen fachlichen Seite ist dargelegt worden, daß die Aussagekraft zu Trugschlüssen führen müsse und eine spätere Auswertung gar nicht zulasse. Deswegen ist es vernünftig, daß die Beteiligten - die Ärzte, die Gesundheitsberufe Ausübenden, die Kassen und die Politik - zu einer Verschlüsselung kommen, die tatsächlich die Sachverhalte aufnimmt.
Das dritte Argument - das ist nichts Ungewöhnliches; insofern hat Herr Westerwelle mit Recht den Finger auf diesen Punkt gelegt - betrifft die durchaus nicht geringe Sorge vieler Bürger, daß ein immer größeres Maß an Datenverarbeitung und Datensammlung auch die Risiken im Umgang mit eben diesen Daten steigern könne. Der Datenschutzbeauftragte hat eingeräumt, daß er seinerzeit keine Bedenken geltend gemacht habe, jetzt aber doch an einigen Punkten eine sorgfältige Erörterung wünscht. Dagegen ist nichts zu sagen.
Insofern glaube ich, daß das gewählte Verfahren, das der Kollege Zöller bereits erläutert hat, sehr vernünftig ist. Es bedarf keines neues Gesetzes, sondern einer vernünftigen, praktikablen Regelung.
Im übrigen: Nach dieser leidenschaftlichen Debatte zum ICD 10 werde ich jetzt mit dem ICE 524 nach Hause fahren.