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ID1309008000

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 13/90 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 90. Sitzung Bonn, Freitag, den 1. März 1996 Inhalt: Begrüßung einer Delegation des Parlaments des Königreichs Nepal 7996 D Tagesordnungspunkt 15: Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (Rentenberechnung Ost) (Drucksachen 13/3697, 13/3907) 7979 A Manfred Grund CDU/CSU 7979 B Ulrike Mascher SPD 7981 A Andrea Fischer (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 7982 D Uwe Lühr F.D.P 7983 C Petra Bläss PDS 7984 A Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 7985 A Tagesordnungspunkt 16: Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz) (Drucksachen 13/3698, 13/3914, 13/3915) . 7986 A Werner Lensing CDU/CSU 7986 B Franz Thönnes SPD 7987 C Elisabeth Altmann (Pommelsbrunn) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 7990 A Dr. Karlheinz Guttmacher F.D.P. . . . 7991 A Maritta Böttcher PDS 7991 C Dr. Jürgen Rüttgers, Bundesminister BMBF 7992 B Tagesordnungspunkt 11: Antrag der Fraktion der SPD: Modernisierung der Bundesverwaltungen als Projekt (Drucksache 13/3582) . . . . 7993 A in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 5: Antrag der Abgeordneten Dr. Antje Vollmer, Franziska Eichstädt-Bohlig, Oswald Metzger und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Umzug nach Berlin als Chance für eine Reform der Bundesverwaltung und für ein zukunftsweisendes Personalkonzept (Drucksache 13/3902) 7993 B Fritz Rudolf Körper SPD 7993 B Dietmar Schlee CDU/CSU . . . . 7994 D, 7997 A Otto Schily SPD 7996 D Dr. Antje Vollmer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 7997 B, 7998 D Hans-Ulrich Klose SPD 7998 C Dr. Max Stadler F D P. 7999 B Maritta Böttcher PDS 8000 B Dr. Horst Waffenschmidt, Parl. Staatssekretär 8000 D Dr. Antje Vollmer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 8001 B Tagesordnungspunkt 12: Antrag der Abgeordneten Dr. Günther Maleuda, Eva Bulling-Schröter, Dr. Christa Luft, Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS: Privatisierung von Wald in Naturschutzgebieten (Drucksache 13/2905) 8002 C Eva Bulling-Schröter PDS 8002 C Wilhelm Dietzel CDU/CSU 8003 C Ernst Bahr SPD 8004 D Vera Lengsfeld BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 8006 B Günther Bredehorn F.D.P. 8007 A Tagesordnungspunkt 13: Erste Beratung des von den Abgeordneten Marina Steindor, Manfred Such, Monika Knoche und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherung und Wahrung der Vertraulichkeit von Patientendaten (Drucksache 13/3669) 8008 A Marina Steindor BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 8008 A Wolfgang Zöller CDU/CSU 8009 A Petra Ernstberger SPD 8010 A Jürgen W. Möllemann F.D.P. . . . . . 8011 D Dr. Ruth Fuchs PDS 8012 B Dr. Sabine Bergmann-Pohl, Parl. Staatssekretärin BMG 8012 D Tagesordnungspunkt 14: Antrag der Abgeordneten Christoph Matschie, Ernst Bahr, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Umweltverträglichkeitsprüfung bei Wismut-Sanierungsprojekten (Drucksache 13/2651) 8014 B Christoph Matschie SPD 8014 B Ulrich Petzold CDU/CSU 8015 D Christoph Matschie SPD . . . . 8016 D, 8020 A Vera Lengsfeld BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 8017 B Uwe Lühr F.D.P 8018 B Eva Bulling-Schröter PDS 8019 A Dr. Heinrich L. Kolb, Parl. Staatssekretär BMWi 8019 D Nächste Sitzung 8021 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 8023* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 8023* C 90. Sitzung Bonn, Freitag, den 1. März 1996 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Andres, Gerd SPD 1. 3. 96 Beck (Bremen), BÜNDNIS 1. 3. 96 Marieluise 90/DIE GRÜNEN Belle, Meinrad CDU/CSU 1. 3. 96 Büttner (Schönebeck), CDU/CSU 1. 3. 96 Hartmut Caspers-Merk, Marion SPD 1. 3. 96 Deß, Albert CDU/CSU 1. 3. 96 Doss, Hansjürgen CDU/CSU 1. 3. 96 Dreßler, Rudolf SPD 1. 3. 96 Friedrich, Horst F.D.P. 1. 3. 96 Dr. Glotz, Peter SPD 1. 3. 96 Großmann, Achim SPD 1. 3. 96 Haack (Extertal), SPD 1. 3. 96 Karl Hermann Hauser (Esslingen), Otto CDU/CSU 1. 3. 96 Hermenau, Antje BÜNDNIS 1. 3. 96 90/DIE GRÜNEN Homburger, Birgit F.D.P. 1. 3. 96 Dr. Hoyer, Werner F.D.P. 1. 3. 96 Kauder, Volker CDU/CSU 1. 3. 96 Dr. Kinkel, Klaus F.D.P. 1. 3. 96 Kirschner, Klaus SPD 1. 3. 96 Dr. Kohl, Helmut CDU/CSU 1.3. 96 Lamers, Karl CDU/CSU 1. 3. 96 Leidinger, Robert SPD 1. 3. 96 Dr. Maleuda, Günther PDS 1. 3. 96 Metzger, Oswald BÜNDNIS 1. 3. 96 90/DIE GRÜNEN Neumann (Berlin), Kurt SPD 1. 3. 96 Dr. Pfaff, Martin SPD 1. 3. 96 Pfeiffer, Angelika CDU/CSU 1.3. 96 Dr. Pflüger, Friedbert CDU/CSU 1. 3. 96 Dr. Rappe (Hildesheim), SPD 1. 3. 96 Hermann Rennebach, Renate SPD 1. 3. 96 Schild, Horst SPD 1. 3. 96 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Schlauch, Rezzo BÜNDNIS 1. 3. 96 90/DIE GRÜNEN Schultz (Everswinkel), SPD 1. 3. 96 Reinhard Schumann, Ilse SPD 1. 3. 96 Sebastian, Wilhelm Josef CDU/CSU 1. 3. 96 Simm, Erika SPD 1. 3. 96 Stiegler, Ludwig SPD 1. 3. 96 Dr. Stoltenberg, Gerhard CDU/CSU 1. 3. 96 Tauss, Jörg SPD 1. 3. 96 Thieser, Dietmar SPD 1. 3. 96 Vogt (Duren), Wolfgang CDU/CSU 1. 3. 96 Vosen, Josef SPD 1. 3. 96 Wettig-Danielmeier, Inge SPD 1. 3. 96 Wohlleben, Verena SPD 1. 3. 96 Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 693. Sitzung am 9. Februar 1996 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß § 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen: - Gesetz zur Übernahme befristeter Kündigungsmöglichkeiten als Dauerrecht - Gesetz zur Verlegung des Sitzes des Bundesarbeitsgerichts von Kassel nach Erfurt - Siebtes Gesetz zur Änderung des Bundes-Seuchengesetzes - Gesetz zu dem Zusatzabkommen vom 12. Februar 1995 zum Abkommen vom 17. Dezember 1973 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Israel über Soziale Sicherheit - Gesetz zu dem Zweiten Zusatzabkommen vom 6. März 1995 zum Abkommen vom 7. Januar 1976 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika über Soziale Sicherheit und zu der Zweiten Zusatzvereinbarung vom 6. März 1995 zur Vereinbarung vom 21. Juni 1978 zur Durchführung des Abkommens - Gesetz zu der Resolution vom 15. Januar 1992 zur Änderung des Internationalen Übereinkommens vom 7. März 1966 zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung und zu der Resolution vom 8. September 1992 zur Änderung des Über- einkommens vom 10. Dezember 1984 gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe - Gesetz zu dem Abkommen vom 10. Juni 1993 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Ukraine über den Luftverkehr - Gesetz über zwingende Arbeitsbedingung bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG) - Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes - Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Festlegung eines vorläufigen Wohnortes für Spätaussiedler Zu dem letztgenannten Gesetz hat der Bundesrat folgende Entschließung gefaßt: Der Bundesrat begrüßt die Änderung des Gesetzes über die Festlegung eines vorläufigen Wohnortes für Spätaussiedler, mit der die aus der ungesteuerten Binnenwanderung entstehenden Probleme bei der Integration der Spätaussiedler und der zusätzlichen finanziellen Belastungen der entgegen dem bundesweiten Zuteilungsverfahren vom Zuzug betroffenen Kommunen durch eine Steuerungsregelung gelöst werden sollen. Im Hinblick auf die angestrebte Steuerungsfunktion der Neuregelung geht der Bundesrat davon aus, daß an dem von der Verteilung bzw. Zuweisung abweichenden Aufenthaltsort die „nach den Umständen unabweisbar gebotene Hilfe " nach § 3 a Abs. 1 Satz 2 dieses Gesetzes in der Regel nur die Kosten für die Fahrt zum Zuweisungsort bzw. in das Zuweisungsland und die Verpflegungskosten umfaßt. Die Ansprüche nach dem Arbeitsförderungsgesetz und dem Bundessozialhilfegesetz am Zuweisungsort bzw. im Zuweisungsland bleiben erhalten. Des weiteren hat der Bundesrat in seiner 693. Sitzung am 9. Februar 1996 zu dem am 29. Dezember 1995 zugeleiteten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EG-Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz und weiterer ArbeitsschutzRichtlinien und zu dem Entwurf eines Achtzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (18. BAföGÄndG) beschlossen, unter Berufung auf Artikel 76 Abs. 2 Satz 3 des Grundgesetzes eine Verlängerung der Frist zur Stellungnahme zu verlangen. Die Gruppe der PDS hat mit Schreiben vom 8. Februar 1996 ihren Antrag „Völkerrechtswidrigkeit der Androhung des Einsatzes und des Einsatzes von Kernwaffen" - Drucksache 13/1465 - zurückgezogen. Der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Drucksachen 13/1937, 13/2275 Nr. 1.4 Drucksachen 13/2138, 13/2275 Nr. 1.7 Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EU-Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat: Auswärtiger Ausschuß Drucksache 13/1614, Nr. 1.10 Rechtsausschuß Drucksachen 12/6632, 13/725 Nr. 32 Drucksachen 12/7807, 13/725 Nr. 39 Drucksachen 12/7809, 13/725 Nr. 41 Haushaltsausschuß Drucksache 13/3286 Nr. 1.2 Drucksache 13/3668 Nr. 1.20 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 13/2494 Nr. 1.10 Drucksache 13/2988 Nr. 1.22 Drucksache 13/3286 Nr. 1.8 Drucksache 13/3286 Nr. 2.13 Drucksache 13/3286 Nr. 2.14 Drucksache 13/3286 Nr. 2.16 Drucksache 13/3286 Nr. 2.18 Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Drucksache 13/2804 Nr. 2.4 Ausschuß für Gesundheit Drucksache 13/2306 Nr. 2.8 Drucksache 13/2306 Nr. 2.95 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 13/2306 Nr. 2.24 Drucksache 13/2426 Nr. 1.12 Drucksache 13/3286 Nr. 2.8 Ausschuß für Post und Telekommunikation Drucksache 13/2426 Nr. 1.1 Drucksache 13/2426 Nr. 1.8 Drucksache 13/2988 Nr. 1.4 Drucksache 13/2988 Nr. 1.10 Drucksache 13/3286 Nr. 1.3 Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Drucksache 13/2306 Nr. 2.55 Drucksache 13/2306 Nr. 2.90 Drucksache 13/2674 Nr. 2.37
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Jürgen W. Möllemann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (F.D.P.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Manchmal ist es so, daß wir hier im Bundestag ein Gesetz beschließen, dann aber, wenn es praktiziert werden soll, feststellen, daß Theorie und Praxis nicht ganz miteinander im Einklang stehen, daß es Probleme gibt, die man im Moment der Einführung nicht bedacht hat. So scheint es mir jedenfalls auch hier zu sein.
    Dies, Frau Kollegin, war von seiten aller Beteiligten keine Glanznummer; denn in der Tat sind die Bedenken, die jahrelang von uns hätten artikuliert werden können, erst auf die Tagesordnung gekommen, als es unmittelbar bevorstand, diese Diagnoseverschlüsselung - das meint das Kürzel ICD 10: International Classification of Diseases - einzuführen.
    Das erste Argument, das meines Erachtens aus Sicht der niedergelassenen Ärzte nicht unvernünftig war - deren Interessen zu artikulieren ist nichts Illegitimes -, war, daß sie zum 1. Januar gleichzeitig mit einer neuen Gebührenordnung für Ärzte, einem neuen einheitlichen Bewertungsmaßstab und der Diagnoseverschlüsselung konfrontiert wurden. Wenn man weiß, daß viele Praxen nicht gerade große bürokratische Apparate haben, dann kann man sich vorstellen, daß alle drei Dinge zusammen eine Überforderung darstellen können. Deswegen war es vernünftig, dies mit in Betracht zu ziehen.
    8012 Deutscher Bundestag - 13, Wahlperiode - 90. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. März 1996
    Jürgen W. Möllemann
    Das zweite Argument, das dazu geführt hat, daß wir das schon mehrfach angesprochene Verfahren gewählt haben, betrifft die fachliche Aussagekraft mancher dieser Schlüsselpositionen. Von seiten der betroffenen fachlichen Seite ist dargelegt worden, daß die Aussagekraft zu Trugschlüssen führen müsse und eine spätere Auswertung gar nicht zulasse. Deswegen ist es vernünftig, daß die Beteiligten - die Ärzte, die Gesundheitsberufe Ausübenden, die Kassen und die Politik - zu einer Verschlüsselung kommen, die tatsächlich die Sachverhalte aufnimmt.
    Das dritte Argument - das ist nichts Ungewöhnliches; insofern hat Herr Westerwelle mit Recht den Finger auf diesen Punkt gelegt - betrifft die durchaus nicht geringe Sorge vieler Bürger, daß ein immer größeres Maß an Datenverarbeitung und Datensammlung auch die Risiken im Umgang mit eben diesen Daten steigern könne. Der Datenschutzbeauftragte hat eingeräumt, daß er seinerzeit keine Bedenken geltend gemacht habe, jetzt aber doch an einigen Punkten eine sorgfältige Erörterung wünscht. Dagegen ist nichts zu sagen.
    Insofern glaube ich, daß das gewählte Verfahren, das der Kollege Zöller bereits erläutert hat, sehr vernünftig ist. Es bedarf keines neues Gesetzes, sondern einer vernünftigen, praktikablen Regelung.
    Im übrigen: Nach dieser leidenschaftlichen Debatte zum ICD 10 werde ich jetzt mit dem ICE 524 nach Hause fahren.

    (Heiterkeit und Beifall bei der F.D.P. und CDU/CSU)



Rede von Hans-Ulrich Klose
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat die Kollegin Dr. Ruth Fuchs, PDS.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Ruth Fuchs


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (PDS)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (PDS)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem Gesundheitsstrukturgesetz war bekanntlich vorgesehen, die Verschlüsselung der ärztlichen Diagnosen auf ambulanten Abrechnungsscheinen und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen zum 1. Januar 1995 einzuführen. Das sollte dazu beitragen, das Abrechnungsgeschehen zwischen Ärzten und Kassen transparenter zu machen.
    Nun ist zwar die Zweckmäßigkeit dieses Herangehens von vornherein zu bezweifeln; denn ohne Einzelleistungsvergütung und die aus ihr systematisch resultierenden Mengenausweitungen könnte man gut und gerne auf die ebenso zeit- und kraftraubenden wie ineffizienten Wirtschaftlichkeitskontrollen samt ihrer elektronischen Perfektionierung verzichten. Insofern könnten wir den Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen durchaus als einen Schritt in die richtige Richtung betrachten.
    Ungeachtet dessen hatte die Exekutive aber die Aufgabe, den Auftrag des Gesetzgebers wenigstens handwerklich richtig umzusetzen. Natürlich gehört dazu in erster Linie, daß die Aspekte des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung von Patienten und Ärzten strikt gewahrt werden. Mehr noch: Da die Kodierung von medizinischen Diagnosen inzwischen zur Routine gehört, ist es geradezu elementares Wissen und übliche Praxis, daß die verschiedenen Schlüssel der Internationalen Klassifikation der Krankheiten jeweils sowohl für den spezifischen Anwendungszweck als auch für die unterschiedlichen Bedingungen eines Landes bearbeitet und angepaßt werden müssen. Zu den Grundregeln ihrer Einführung gehört es deshalb unter anderem, im Zusammenwirken mit späteren Anwendern wissenschaftlich begleitete Probeläufe vorzuschalten.
    Aber alle Probleme wurden offensichtlich unterschätzt oder bewußt mißachtet. Es kam, wie es kommen mußte: Die Ärzte, die ohnehin von zahlreichen bürokratischen Reglementierungen geplagt sind und die den „gläsernen Doktor" noch mehr zu fürchten haben als den „gläsernen Patienten", liefen im richtigen Moment Sturm und schalteten die Öffentlichkeit ein.
    Neben den dann üblichen Übertreibungen über die vermeintlichen Gefahren der Verschlüsselung fehlte es ihnen angesichts der vorangegangenen eklatanten Fehlleistungen auch keineswegs an sachlich begründeten Kritikpunkten.
    Nun folgten tragikomische Rückzugsgefechte: zunächst Verschiebung des Vorhabens auf Anfang 1996, dann Aussetzung der Kodierungspflicht bis Mitte 1996 und zuletzt der Beschluß zur Überarbeitung und Erprobung der ICD, also zu dem, was man bereits seit 1992 hätte tun müssen.
    Endergebnis: Erstens. Regierungskoalition und Administration in voller Flucht vor den Ärzten und ihren eigenen Beschlüssen; Einführung der Kodierung nicht vor 1998. - Zweitens. Gesetzliche Festlegungen wandern erneut als Makulatur in den Papierkorb.
    Wiederum zeigt sich, daß die Steuerung des Gesundheitswesens im großen wie im kleinen eben nicht allein der Selbstverwaltung mit ihren unterschiedlichen Interessengruppen überlassen werden kann. Ohne eine regulierende Funktion des Staates geht es nicht. Allerdings gelten auch dafür qualitative Mindeststandards.
    Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

    (Beifall bei der PDS sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)