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ID1309007000

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 13/90 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 90. Sitzung Bonn, Freitag, den 1. März 1996 Inhalt: Begrüßung einer Delegation des Parlaments des Königreichs Nepal 7996 D Tagesordnungspunkt 15: Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (Rentenberechnung Ost) (Drucksachen 13/3697, 13/3907) 7979 A Manfred Grund CDU/CSU 7979 B Ulrike Mascher SPD 7981 A Andrea Fischer (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 7982 D Uwe Lühr F.D.P 7983 C Petra Bläss PDS 7984 A Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 7985 A Tagesordnungspunkt 16: Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz) (Drucksachen 13/3698, 13/3914, 13/3915) . 7986 A Werner Lensing CDU/CSU 7986 B Franz Thönnes SPD 7987 C Elisabeth Altmann (Pommelsbrunn) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 7990 A Dr. Karlheinz Guttmacher F.D.P. . . . 7991 A Maritta Böttcher PDS 7991 C Dr. Jürgen Rüttgers, Bundesminister BMBF 7992 B Tagesordnungspunkt 11: Antrag der Fraktion der SPD: Modernisierung der Bundesverwaltungen als Projekt (Drucksache 13/3582) . . . . 7993 A in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 5: Antrag der Abgeordneten Dr. Antje Vollmer, Franziska Eichstädt-Bohlig, Oswald Metzger und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Umzug nach Berlin als Chance für eine Reform der Bundesverwaltung und für ein zukunftsweisendes Personalkonzept (Drucksache 13/3902) 7993 B Fritz Rudolf Körper SPD 7993 B Dietmar Schlee CDU/CSU . . . . 7994 D, 7997 A Otto Schily SPD 7996 D Dr. Antje Vollmer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 7997 B, 7998 D Hans-Ulrich Klose SPD 7998 C Dr. Max Stadler F D P. 7999 B Maritta Böttcher PDS 8000 B Dr. Horst Waffenschmidt, Parl. Staatssekretär 8000 D Dr. Antje Vollmer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 8001 B Tagesordnungspunkt 12: Antrag der Abgeordneten Dr. Günther Maleuda, Eva Bulling-Schröter, Dr. Christa Luft, Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS: Privatisierung von Wald in Naturschutzgebieten (Drucksache 13/2905) 8002 C Eva Bulling-Schröter PDS 8002 C Wilhelm Dietzel CDU/CSU 8003 C Ernst Bahr SPD 8004 D Vera Lengsfeld BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 8006 B Günther Bredehorn F.D.P. 8007 A Tagesordnungspunkt 13: Erste Beratung des von den Abgeordneten Marina Steindor, Manfred Such, Monika Knoche und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherung und Wahrung der Vertraulichkeit von Patientendaten (Drucksache 13/3669) 8008 A Marina Steindor BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 8008 A Wolfgang Zöller CDU/CSU 8009 A Petra Ernstberger SPD 8010 A Jürgen W. Möllemann F.D.P. . . . . . 8011 D Dr. Ruth Fuchs PDS 8012 B Dr. Sabine Bergmann-Pohl, Parl. Staatssekretärin BMG 8012 D Tagesordnungspunkt 14: Antrag der Abgeordneten Christoph Matschie, Ernst Bahr, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Umweltverträglichkeitsprüfung bei Wismut-Sanierungsprojekten (Drucksache 13/2651) 8014 B Christoph Matschie SPD 8014 B Ulrich Petzold CDU/CSU 8015 D Christoph Matschie SPD . . . . 8016 D, 8020 A Vera Lengsfeld BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 8017 B Uwe Lühr F.D.P 8018 B Eva Bulling-Schröter PDS 8019 A Dr. Heinrich L. Kolb, Parl. Staatssekretär BMWi 8019 D Nächste Sitzung 8021 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 8023* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 8023* C 90. Sitzung Bonn, Freitag, den 1. März 1996 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Andres, Gerd SPD 1. 3. 96 Beck (Bremen), BÜNDNIS 1. 3. 96 Marieluise 90/DIE GRÜNEN Belle, Meinrad CDU/CSU 1. 3. 96 Büttner (Schönebeck), CDU/CSU 1. 3. 96 Hartmut Caspers-Merk, Marion SPD 1. 3. 96 Deß, Albert CDU/CSU 1. 3. 96 Doss, Hansjürgen CDU/CSU 1. 3. 96 Dreßler, Rudolf SPD 1. 3. 96 Friedrich, Horst F.D.P. 1. 3. 96 Dr. Glotz, Peter SPD 1. 3. 96 Großmann, Achim SPD 1. 3. 96 Haack (Extertal), SPD 1. 3. 96 Karl Hermann Hauser (Esslingen), Otto CDU/CSU 1. 3. 96 Hermenau, Antje BÜNDNIS 1. 3. 96 90/DIE GRÜNEN Homburger, Birgit F.D.P. 1. 3. 96 Dr. Hoyer, Werner F.D.P. 1. 3. 96 Kauder, Volker CDU/CSU 1. 3. 96 Dr. Kinkel, Klaus F.D.P. 1. 3. 96 Kirschner, Klaus SPD 1. 3. 96 Dr. Kohl, Helmut CDU/CSU 1.3. 96 Lamers, Karl CDU/CSU 1. 3. 96 Leidinger, Robert SPD 1. 3. 96 Dr. Maleuda, Günther PDS 1. 3. 96 Metzger, Oswald BÜNDNIS 1. 3. 96 90/DIE GRÜNEN Neumann (Berlin), Kurt SPD 1. 3. 96 Dr. Pfaff, Martin SPD 1. 3. 96 Pfeiffer, Angelika CDU/CSU 1.3. 96 Dr. Pflüger, Friedbert CDU/CSU 1. 3. 96 Dr. Rappe (Hildesheim), SPD 1. 3. 96 Hermann Rennebach, Renate SPD 1. 3. 96 Schild, Horst SPD 1. 3. 96 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Schlauch, Rezzo BÜNDNIS 1. 3. 96 90/DIE GRÜNEN Schultz (Everswinkel), SPD 1. 3. 96 Reinhard Schumann, Ilse SPD 1. 3. 96 Sebastian, Wilhelm Josef CDU/CSU 1. 3. 96 Simm, Erika SPD 1. 3. 96 Stiegler, Ludwig SPD 1. 3. 96 Dr. Stoltenberg, Gerhard CDU/CSU 1. 3. 96 Tauss, Jörg SPD 1. 3. 96 Thieser, Dietmar SPD 1. 3. 96 Vogt (Duren), Wolfgang CDU/CSU 1. 3. 96 Vosen, Josef SPD 1. 3. 96 Wettig-Danielmeier, Inge SPD 1. 3. 96 Wohlleben, Verena SPD 1. 3. 96 Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 693. Sitzung am 9. Februar 1996 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß § 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen: - Gesetz zur Übernahme befristeter Kündigungsmöglichkeiten als Dauerrecht - Gesetz zur Verlegung des Sitzes des Bundesarbeitsgerichts von Kassel nach Erfurt - Siebtes Gesetz zur Änderung des Bundes-Seuchengesetzes - Gesetz zu dem Zusatzabkommen vom 12. Februar 1995 zum Abkommen vom 17. Dezember 1973 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Israel über Soziale Sicherheit - Gesetz zu dem Zweiten Zusatzabkommen vom 6. März 1995 zum Abkommen vom 7. Januar 1976 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika über Soziale Sicherheit und zu der Zweiten Zusatzvereinbarung vom 6. März 1995 zur Vereinbarung vom 21. Juni 1978 zur Durchführung des Abkommens - Gesetz zu der Resolution vom 15. Januar 1992 zur Änderung des Internationalen Übereinkommens vom 7. März 1966 zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung und zu der Resolution vom 8. September 1992 zur Änderung des Über- einkommens vom 10. Dezember 1984 gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe - Gesetz zu dem Abkommen vom 10. Juni 1993 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Ukraine über den Luftverkehr - Gesetz über zwingende Arbeitsbedingung bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG) - Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes - Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Festlegung eines vorläufigen Wohnortes für Spätaussiedler Zu dem letztgenannten Gesetz hat der Bundesrat folgende Entschließung gefaßt: Der Bundesrat begrüßt die Änderung des Gesetzes über die Festlegung eines vorläufigen Wohnortes für Spätaussiedler, mit der die aus der ungesteuerten Binnenwanderung entstehenden Probleme bei der Integration der Spätaussiedler und der zusätzlichen finanziellen Belastungen der entgegen dem bundesweiten Zuteilungsverfahren vom Zuzug betroffenen Kommunen durch eine Steuerungsregelung gelöst werden sollen. Im Hinblick auf die angestrebte Steuerungsfunktion der Neuregelung geht der Bundesrat davon aus, daß an dem von der Verteilung bzw. Zuweisung abweichenden Aufenthaltsort die „nach den Umständen unabweisbar gebotene Hilfe " nach § 3 a Abs. 1 Satz 2 dieses Gesetzes in der Regel nur die Kosten für die Fahrt zum Zuweisungsort bzw. in das Zuweisungsland und die Verpflegungskosten umfaßt. Die Ansprüche nach dem Arbeitsförderungsgesetz und dem Bundessozialhilfegesetz am Zuweisungsort bzw. im Zuweisungsland bleiben erhalten. Des weiteren hat der Bundesrat in seiner 693. Sitzung am 9. Februar 1996 zu dem am 29. Dezember 1995 zugeleiteten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EG-Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz und weiterer ArbeitsschutzRichtlinien und zu dem Entwurf eines Achtzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (18. BAföGÄndG) beschlossen, unter Berufung auf Artikel 76 Abs. 2 Satz 3 des Grundgesetzes eine Verlängerung der Frist zur Stellungnahme zu verlangen. Die Gruppe der PDS hat mit Schreiben vom 8. Februar 1996 ihren Antrag „Völkerrechtswidrigkeit der Androhung des Einsatzes und des Einsatzes von Kernwaffen" - Drucksache 13/1465 - zurückgezogen. Der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Drucksachen 13/1937, 13/2275 Nr. 1.4 Drucksachen 13/2138, 13/2275 Nr. 1.7 Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EU-Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat: Auswärtiger Ausschuß Drucksache 13/1614, Nr. 1.10 Rechtsausschuß Drucksachen 12/6632, 13/725 Nr. 32 Drucksachen 12/7807, 13/725 Nr. 39 Drucksachen 12/7809, 13/725 Nr. 41 Haushaltsausschuß Drucksache 13/3286 Nr. 1.2 Drucksache 13/3668 Nr. 1.20 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 13/2494 Nr. 1.10 Drucksache 13/2988 Nr. 1.22 Drucksache 13/3286 Nr. 1.8 Drucksache 13/3286 Nr. 2.13 Drucksache 13/3286 Nr. 2.14 Drucksache 13/3286 Nr. 2.16 Drucksache 13/3286 Nr. 2.18 Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Drucksache 13/2804 Nr. 2.4 Ausschuß für Gesundheit Drucksache 13/2306 Nr. 2.8 Drucksache 13/2306 Nr. 2.95 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 13/2306 Nr. 2.24 Drucksache 13/2426 Nr. 1.12 Drucksache 13/3286 Nr. 2.8 Ausschuß für Post und Telekommunikation Drucksache 13/2426 Nr. 1.1 Drucksache 13/2426 Nr. 1.8 Drucksache 13/2988 Nr. 1.4 Drucksache 13/2988 Nr. 1.10 Drucksache 13/3286 Nr. 1.3 Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Drucksache 13/2306 Nr. 2.55 Drucksache 13/2306 Nr. 2.90 Drucksache 13/2674 Nr. 2.37
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Vera Wollenberger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Wir sind der Meinung: Naturschutzgebiete und ökologisch wertvolle Flächen, die unter Schutz gestellt werden sollen, dürfen nicht verkauft werden, wenn sie sich glücklicherweise schon im Gemeineigentum befinden.
    Die Verordnung über den Erwerb land- und forstwirtschaftlicher Flächen, die im vorliegenden Antrag angesprochen ist, schließt in § 1 Naturschutzflächen von der Privatisierung aus. Leider ist daran noch eine Bedingung geknüpft: Die Naturschutzgebiete werden nur dann vom Verkauf ausgenommen, wenn die land- und forstwirtschaftliche Nutzung gänzlich ausgeschlossen wird.
    Diese Formulierung in der Flächenerwerbsverordnung ist sehr schlecht gewählt; denn sie orientiert sich nicht am Text des bestehenden Bundesnaturschutzgesetzes. Dadurch wird die Praxis sehr kompliziert. Es muß nämlich nun jede einzelne Schutzgebietsverordnung für jedes Naturschutzgebiet, Landschaftsschutzgebiet, jeden Nationalpark oder jedes Biosphärenreservat daraufhin geprüft werden, ob darin für das ganze Gebiet oder auch nur einen Teil davon tatsächlich ein Totalschutz festgelegt worden ist, der jegliche Nutzung verbietet.
    Das ist ein enorm aufwendiges Unterfangen. Die für die Privatisierungsverfahren zuständige Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH kann deshalb auch bis heute keine Angaben darüber machen, welche Flächen auf Grund dieser Bestimmungen nicht verkauft werden dürfen und wie groß der Anteil dieser Flächen an den 0,8 Millionen Hektar Wald ist, die von der BWG privatisiert werden sollen.
    Hier haben wir wieder einmal ein Beispiel dafür, wie der Gesetzgeber durch seine Formulierungen den Vollzug von Bestimmungen äußerst schwierig gestaltet. Es wäre unserer Meinung nach wesentlich sinnvoller, die Flächenerwerbsverordnung bezüglich dieses Punktes an den Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes auszurichten. Dieses teilt die Naturschutzflächen in Kategorien ein, und an diesen Kategorien hätte man sich orientieren sollen. Das heißt konkret, in der Flächenerwerbsverordnung müßte stehen, daß alle Naturschutzgebiete nach § 13 Bundesnaturschutzgesetz nicht privatisiert werden dürfen.
    Auch die Nationalparke, die nach geltenden Bestimmungen wie Naturschutzgebiete geschützt werden sollen, sollten nicht veräußert werden. Naturschutzgebiete und Nationalparke sind unsere strengsten Schutzkategorien. Es ist für eine sinnvolle Naturschutzplanung auf jeden Fall notwendig, daß diese Flächen in staatlicher Hand bleiben und nicht privatisiert werden.
    Wenn sich die zu schützenden Gebiete bereits in Gemeineigentum befinden, ist es unsinnig, diese zu verkaufen; denn dann müssen für Auflagen, die den Düngereinsatz und den Einsatz von Schädlingsbekämpfungsmitteln beschränken, umfangreiche Ausgleichszahlungen geleistet werden. Ich frage Sie, meine lieben Kolleginnen und Kollegen - die Finanzmittel in den öffentlichen Kassen sind bekanntlich auf allen Ebenen knapp -: Woher wollen die Bundesregierung und die Regierungskoalition die Mittel für Ausgleichszahlungen nach einer Privatisierung zukünftig nehmen? Davon habe ich noch nichts gehört.
    Wir sollten uns davor hüten, uns zu weiteren, langfristigen Zahlungen für Auflagen über Düngung und Pestizideinsatz in wichtigen Naturschutz- oder Trinkwasserschutzgebieten zu verpflichten. Das ist am einfachsten, wenn die Flächen in Gemeinbesitz bleiben.
    Vielen Dank.

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der PDS)




Rede von Hans-Ulrich Klose
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat jetzt der Kollege Günther Bredehorn, F.D.P.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Günther Bredehorn


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (F.D.P.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag der Gruppe der PDS zur Privatisierung von Wald in Naturschutzgebieten, der am 7. November 1995 eingebracht worden ist, war von Anfang an obsolet. Er wurde in den Deutschen Bundestag zu einer Zeit eingebracht, als die Verhandlungen zur Verordnung über den Erwerb land- und forstwirtschaftlicher Flächen, das Verfahren sowie den Beirat nach dem Ausgleichsleistungsgesetz so gut wie abgeschlossen waren.
    Erinnern wir uns: Ende 1994 lag bereits der erste Entwurf vor; am 4. Mai 1995 erfolgte der Beschluß des Kabinetts. Nach ausführlichen Beratungen debattierte der Bundesrat am 22. September 1995 über die Verordnung und verlangte 26 weitere Änderungen, von denen das Bundeskabinett 22 Änderungswünsche akzeptierte. Anschließend sind bis zum 15. Dezember 1995, dem zweiten Durchgang im Bundeskabinett, weitere intensive Gespräche mit den Ländern geführt worden. Die endgültige Verabschiedung der Flächenerwerbsverordnung erfolgte am 18. Dezember 1995 durch den Bundesrat.
    Die Chronologie der Ereignisse zeigt deutlich, daß die PDS hier den rechten Zeitpunkt verschlafen hat. Der alte Gorbatschow-Grundsatz - Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben - gilt auch hier.
    Es ist gut für Ostdeutschland, daß sich die PDS-Vorstellungen von Ausschluß der Privatisierung von Wald in Naturschutzgebieten nicht haben durchsetzen können. Sie sind Ausfluß planwirtschaftlichen Denkens, das noch in den Köpfen derjenigen geistert, die die wirtschaftliche, politische und geistige Verwüstung zu Zeiten der DDR betrieben haben und jetzt meinen, dies fortsetzen zu müssen.
    Die Bundesregierung hat sich durchgesetzt und der Forderung nach einem generellen Verbot der Privatisierung nicht entsprochen, auch wenn dazu erhebliche Anstrengungen notwendig waren, da leider die Vertreter einiger ostdeutscher Länder im Bundesrat in den schwierigen Verhandlungen des Jahres 1995 dies ebenfalls so wollten.
    Unter dem Deckmantel der Umweltpolitik versucht die PDS hier abermals, alte Strukturen zu verfestigen. 40 Jahre sozialistische Mißwirtschaft werden nicht zur Kenntnis genommen. Dabei geht es darum, das heruntergewirtschaftete Potential der ostdeutschen Forstwirtschaft auf nachhaltige Weise zu erneuern. Entwicklungschancen sowie Entfaltungsmöglichkeiten müssen auch sechs Jahre nach der Vereinigung weiter verbessert und konsequent genutzt werden.
    Bei den treuhänderisch verwalteten Forsten in der ehemaligen DDR - das sind zur Zeit immerhin noch 720 000 Hektar - liegt der vom Bund zu tragende Verlust jährlich bei 400 DM je Hektar Waldfläche, während wir im Privatwald Gott sei Dank noch Gewinne zu verzeichnen haben. Von daher brauchen wir eine klare Privatisierungspolitik, die eigenverantwortliches Handeln zur Selbstverständlichkeit werden läßt. Der Begrenzung der Freiräume wirtschaftlichen Handelns der Bürgerinnen und Bürger in den neuen Ländern muß ein Riegel vorgeschoben werden.
    Mit der Flächenerwerbsverordnung eröffnen wir Chancen. Die F.D.P. begrüßt dies. Ich sage aber auch ganz klar und deutlich meine persönliche Meinung: Ich bin ganz dezidiert anderer Auffassung, denn solange nicht über die Verfassungsbeschwerden gegen das Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz entschieden ist - dieses Gesetz war ja die Grundlage für die Flächenerwerbsverordnung -, sollten wir nicht schon vorher vollendete Tatsachen schaffen.
    Herr Bahr, die Eile im Zusammenhang mit der Pacht mag bei Waldflächen ja nicht so entscheidend sein. Aber bei landwirtschaftlichen Nutzflächen ist sie nun wirklich nicht angebracht. Fast 90 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzflächen sind langfristig verpachtet. In den neuen Bundesländern gibt es Pachtverträge mit einer Laufzeit von 12 bis 18 Jahren. Bei uns in Westdeutschland, wo auch über die Hälfte der landwirtschaftlichen Flächen verpachtet ist, haben wir Pachtverträge, die zum Teil Jahr für Jahr verlängert werden oder die eine sechsjährige Laufzeit haben. Wir haben in diesem Bereich etwas getan; somit ist durchaus eine gewisse Sicherheit dafür gegeben, daß nicht schon jetzt in allen Bereichen entschieden werden muß.
    Auch im Hinblick auf die zum Teil äußerst sensible Situation der Wälder in Ostdeutschland ist die Verordnung durchaus ausgewogen. Sie gibt ausreichend Raum für eine Privatisierung forst- und landwirtschaftlicher Nutzflächen, schränkt die Bewirtschaftung aber dort ein bzw. untersagt sie dort, wo es sinnvoll und vernünftig erscheint. So ist zum Beispiel in Totalreservaten, die im übrigen nur einen Bruchteil der Waldflächen ausmachen, keine Privatisierung und damit auch keine privatwirtschaftliche Nutzung möglich.
    Aber dort, wo unter strenger Beachtung des Naturschutzgesetzes eine extensive land- und forstwirtschaftliche Nutzung Sinn macht, muß weiterhin privatisiert werden. Denn damit wird die Basis für Neuinvestitionen geschaffen. Ohne den Anreiz, Eigentum zu bilden und zu erwerben, ohne die Verfügbarkeit des Produktionsfaktors Grund und Boden gibt es keine Investitionen und keine Arbeitsplätze.
    Schönen Dank.

    (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)