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ID1309006800

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 13/90 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 90. Sitzung Bonn, Freitag, den 1. März 1996 Inhalt: Begrüßung einer Delegation des Parlaments des Königreichs Nepal 7996 D Tagesordnungspunkt 15: Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (Rentenberechnung Ost) (Drucksachen 13/3697, 13/3907) 7979 A Manfred Grund CDU/CSU 7979 B Ulrike Mascher SPD 7981 A Andrea Fischer (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 7982 D Uwe Lühr F.D.P 7983 C Petra Bläss PDS 7984 A Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 7985 A Tagesordnungspunkt 16: Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz) (Drucksachen 13/3698, 13/3914, 13/3915) . 7986 A Werner Lensing CDU/CSU 7986 B Franz Thönnes SPD 7987 C Elisabeth Altmann (Pommelsbrunn) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 7990 A Dr. Karlheinz Guttmacher F.D.P. . . . 7991 A Maritta Böttcher PDS 7991 C Dr. Jürgen Rüttgers, Bundesminister BMBF 7992 B Tagesordnungspunkt 11: Antrag der Fraktion der SPD: Modernisierung der Bundesverwaltungen als Projekt (Drucksache 13/3582) . . . . 7993 A in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 5: Antrag der Abgeordneten Dr. Antje Vollmer, Franziska Eichstädt-Bohlig, Oswald Metzger und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Umzug nach Berlin als Chance für eine Reform der Bundesverwaltung und für ein zukunftsweisendes Personalkonzept (Drucksache 13/3902) 7993 B Fritz Rudolf Körper SPD 7993 B Dietmar Schlee CDU/CSU . . . . 7994 D, 7997 A Otto Schily SPD 7996 D Dr. Antje Vollmer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 7997 B, 7998 D Hans-Ulrich Klose SPD 7998 C Dr. Max Stadler F D P. 7999 B Maritta Böttcher PDS 8000 B Dr. Horst Waffenschmidt, Parl. Staatssekretär 8000 D Dr. Antje Vollmer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 8001 B Tagesordnungspunkt 12: Antrag der Abgeordneten Dr. Günther Maleuda, Eva Bulling-Schröter, Dr. Christa Luft, Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS: Privatisierung von Wald in Naturschutzgebieten (Drucksache 13/2905) 8002 C Eva Bulling-Schröter PDS 8002 C Wilhelm Dietzel CDU/CSU 8003 C Ernst Bahr SPD 8004 D Vera Lengsfeld BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 8006 B Günther Bredehorn F.D.P. 8007 A Tagesordnungspunkt 13: Erste Beratung des von den Abgeordneten Marina Steindor, Manfred Such, Monika Knoche und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherung und Wahrung der Vertraulichkeit von Patientendaten (Drucksache 13/3669) 8008 A Marina Steindor BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 8008 A Wolfgang Zöller CDU/CSU 8009 A Petra Ernstberger SPD 8010 A Jürgen W. Möllemann F.D.P. . . . . . 8011 D Dr. Ruth Fuchs PDS 8012 B Dr. Sabine Bergmann-Pohl, Parl. Staatssekretärin BMG 8012 D Tagesordnungspunkt 14: Antrag der Abgeordneten Christoph Matschie, Ernst Bahr, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Umweltverträglichkeitsprüfung bei Wismut-Sanierungsprojekten (Drucksache 13/2651) 8014 B Christoph Matschie SPD 8014 B Ulrich Petzold CDU/CSU 8015 D Christoph Matschie SPD . . . . 8016 D, 8020 A Vera Lengsfeld BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 8017 B Uwe Lühr F.D.P 8018 B Eva Bulling-Schröter PDS 8019 A Dr. Heinrich L. Kolb, Parl. Staatssekretär BMWi 8019 D Nächste Sitzung 8021 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 8023* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 8023* C 90. Sitzung Bonn, Freitag, den 1. März 1996 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Andres, Gerd SPD 1. 3. 96 Beck (Bremen), BÜNDNIS 1. 3. 96 Marieluise 90/DIE GRÜNEN Belle, Meinrad CDU/CSU 1. 3. 96 Büttner (Schönebeck), CDU/CSU 1. 3. 96 Hartmut Caspers-Merk, Marion SPD 1. 3. 96 Deß, Albert CDU/CSU 1. 3. 96 Doss, Hansjürgen CDU/CSU 1. 3. 96 Dreßler, Rudolf SPD 1. 3. 96 Friedrich, Horst F.D.P. 1. 3. 96 Dr. Glotz, Peter SPD 1. 3. 96 Großmann, Achim SPD 1. 3. 96 Haack (Extertal), SPD 1. 3. 96 Karl Hermann Hauser (Esslingen), Otto CDU/CSU 1. 3. 96 Hermenau, Antje BÜNDNIS 1. 3. 96 90/DIE GRÜNEN Homburger, Birgit F.D.P. 1. 3. 96 Dr. Hoyer, Werner F.D.P. 1. 3. 96 Kauder, Volker CDU/CSU 1. 3. 96 Dr. Kinkel, Klaus F.D.P. 1. 3. 96 Kirschner, Klaus SPD 1. 3. 96 Dr. Kohl, Helmut CDU/CSU 1.3. 96 Lamers, Karl CDU/CSU 1. 3. 96 Leidinger, Robert SPD 1. 3. 96 Dr. Maleuda, Günther PDS 1. 3. 96 Metzger, Oswald BÜNDNIS 1. 3. 96 90/DIE GRÜNEN Neumann (Berlin), Kurt SPD 1. 3. 96 Dr. Pfaff, Martin SPD 1. 3. 96 Pfeiffer, Angelika CDU/CSU 1.3. 96 Dr. Pflüger, Friedbert CDU/CSU 1. 3. 96 Dr. Rappe (Hildesheim), SPD 1. 3. 96 Hermann Rennebach, Renate SPD 1. 3. 96 Schild, Horst SPD 1. 3. 96 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Schlauch, Rezzo BÜNDNIS 1. 3. 96 90/DIE GRÜNEN Schultz (Everswinkel), SPD 1. 3. 96 Reinhard Schumann, Ilse SPD 1. 3. 96 Sebastian, Wilhelm Josef CDU/CSU 1. 3. 96 Simm, Erika SPD 1. 3. 96 Stiegler, Ludwig SPD 1. 3. 96 Dr. Stoltenberg, Gerhard CDU/CSU 1. 3. 96 Tauss, Jörg SPD 1. 3. 96 Thieser, Dietmar SPD 1. 3. 96 Vogt (Duren), Wolfgang CDU/CSU 1. 3. 96 Vosen, Josef SPD 1. 3. 96 Wettig-Danielmeier, Inge SPD 1. 3. 96 Wohlleben, Verena SPD 1. 3. 96 Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 693. Sitzung am 9. Februar 1996 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß § 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen: - Gesetz zur Übernahme befristeter Kündigungsmöglichkeiten als Dauerrecht - Gesetz zur Verlegung des Sitzes des Bundesarbeitsgerichts von Kassel nach Erfurt - Siebtes Gesetz zur Änderung des Bundes-Seuchengesetzes - Gesetz zu dem Zusatzabkommen vom 12. Februar 1995 zum Abkommen vom 17. Dezember 1973 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Israel über Soziale Sicherheit - Gesetz zu dem Zweiten Zusatzabkommen vom 6. März 1995 zum Abkommen vom 7. Januar 1976 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika über Soziale Sicherheit und zu der Zweiten Zusatzvereinbarung vom 6. März 1995 zur Vereinbarung vom 21. Juni 1978 zur Durchführung des Abkommens - Gesetz zu der Resolution vom 15. Januar 1992 zur Änderung des Internationalen Übereinkommens vom 7. März 1966 zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung und zu der Resolution vom 8. September 1992 zur Änderung des Über- einkommens vom 10. Dezember 1984 gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe - Gesetz zu dem Abkommen vom 10. Juni 1993 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Ukraine über den Luftverkehr - Gesetz über zwingende Arbeitsbedingung bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG) - Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes - Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Festlegung eines vorläufigen Wohnortes für Spätaussiedler Zu dem letztgenannten Gesetz hat der Bundesrat folgende Entschließung gefaßt: Der Bundesrat begrüßt die Änderung des Gesetzes über die Festlegung eines vorläufigen Wohnortes für Spätaussiedler, mit der die aus der ungesteuerten Binnenwanderung entstehenden Probleme bei der Integration der Spätaussiedler und der zusätzlichen finanziellen Belastungen der entgegen dem bundesweiten Zuteilungsverfahren vom Zuzug betroffenen Kommunen durch eine Steuerungsregelung gelöst werden sollen. Im Hinblick auf die angestrebte Steuerungsfunktion der Neuregelung geht der Bundesrat davon aus, daß an dem von der Verteilung bzw. Zuweisung abweichenden Aufenthaltsort die „nach den Umständen unabweisbar gebotene Hilfe " nach § 3 a Abs. 1 Satz 2 dieses Gesetzes in der Regel nur die Kosten für die Fahrt zum Zuweisungsort bzw. in das Zuweisungsland und die Verpflegungskosten umfaßt. Die Ansprüche nach dem Arbeitsförderungsgesetz und dem Bundessozialhilfegesetz am Zuweisungsort bzw. im Zuweisungsland bleiben erhalten. Des weiteren hat der Bundesrat in seiner 693. Sitzung am 9. Februar 1996 zu dem am 29. Dezember 1995 zugeleiteten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EG-Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz und weiterer ArbeitsschutzRichtlinien und zu dem Entwurf eines Achtzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (18. BAföGÄndG) beschlossen, unter Berufung auf Artikel 76 Abs. 2 Satz 3 des Grundgesetzes eine Verlängerung der Frist zur Stellungnahme zu verlangen. Die Gruppe der PDS hat mit Schreiben vom 8. Februar 1996 ihren Antrag „Völkerrechtswidrigkeit der Androhung des Einsatzes und des Einsatzes von Kernwaffen" - Drucksache 13/1465 - zurückgezogen. Der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Drucksachen 13/1937, 13/2275 Nr. 1.4 Drucksachen 13/2138, 13/2275 Nr. 1.7 Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EU-Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat: Auswärtiger Ausschuß Drucksache 13/1614, Nr. 1.10 Rechtsausschuß Drucksachen 12/6632, 13/725 Nr. 32 Drucksachen 12/7807, 13/725 Nr. 39 Drucksachen 12/7809, 13/725 Nr. 41 Haushaltsausschuß Drucksache 13/3286 Nr. 1.2 Drucksache 13/3668 Nr. 1.20 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 13/2494 Nr. 1.10 Drucksache 13/2988 Nr. 1.22 Drucksache 13/3286 Nr. 1.8 Drucksache 13/3286 Nr. 2.13 Drucksache 13/3286 Nr. 2.14 Drucksache 13/3286 Nr. 2.16 Drucksache 13/3286 Nr. 2.18 Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Drucksache 13/2804 Nr. 2.4 Ausschuß für Gesundheit Drucksache 13/2306 Nr. 2.8 Drucksache 13/2306 Nr. 2.95 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 13/2306 Nr. 2.24 Drucksache 13/2426 Nr. 1.12 Drucksache 13/3286 Nr. 2.8 Ausschuß für Post und Telekommunikation Drucksache 13/2426 Nr. 1.1 Drucksache 13/2426 Nr. 1.8 Drucksache 13/2988 Nr. 1.4 Drucksache 13/2988 Nr. 1.10 Drucksache 13/3286 Nr. 1.3 Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Drucksache 13/2306 Nr. 2.55 Drucksache 13/2306 Nr. 2.90 Drucksache 13/2674 Nr. 2.37
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    Rede von Ernst Bahr


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Sehr geehrter Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Herr Dietzel, ich stimme Ihren Ausführungen in weiten Teilen zu - inhaltlich auf jeden Fall -; das werden Sie an meinem Redebeitrag auch merken.
    Allerdings bin ich schon der Auffassung, daß staatliche Einrichtungen sehr wohl rentabel und effizient arbeiten können. Das ist schon bisher unter Beweis gestellt worden. Ich denke, daß das auch weiterhin gesichert werden kann. Es ist nur eine Frage, ob die Institutionen noch ordnungsgemäß geleitet werden. Das ist heute aber schon Thema dieser Debatte gewesen.

    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der PDS)

    Der Wald ist für uns Menschen in der Industriegesellschaft ein besonderes Gut. Er trägt wesentlich zur Verbesserung unserer Lebensqualität bei. Die vielfältigen Funktionen des Waldes - zum Beispiel als Lebenraum für Tiere und Pflanzen, als Klimafaktor, Wasserspeicher und Erosionsschutz - sind wesentlich

    Ernst Bahr
    für eine lebenswerte Umwelt. Darüber hinaus ist der Wald aber auch ein wertvolles Wirtschaftsgut.

    (Reinhard Freiherr von Schorlemer [CDU/ CSU]: Sehr wahr!)

    Eigentum und Besitz dürfen deshalb diese vielfältigen Funktionen des Waldes für Natur und Gesellschaft nicht einschränken. Dies entspricht im übrigen auch Art. 14 des Grundgesetzes, wonach Eigentum in besonderer Weise verpflichtet.
    Ich vertrete allerdings mit vielen Menschen in Deutschland die Auffassung, daß Wald nicht unbedingt und nicht in jedem Falle privatisiert werden muß. Denn hierzulande kann kaum jemand den Wald ohne staatliche Förderung ordnungsgemäß und nachhaltig bewirtschaften.
    Insbesondere die Kommunen und Kreise in den neuen Ländern haben sich in Entschließungsanträgen an ihre jeweilige Landesregierung gewandt, um dem großflächigen Waldverkauf entgegenzutreten. „Warum?" ist hier die Frage. Die Privatisierung in vielen Wirtschaftsbereichen und in der Industrie durch die Treuhandanstalt und ihre Nachfolgeeinrichtungen ist schlicht und einfach mißlungen. Wir alle kennen die negativen Folgen: Massenarbeitslosigkeit von real etwa 40 Prozent, brachliegende Industriestandorte und Hunderte von Milliarden Verluste für den Bundeshaushalt.
    Auch in der Landwirtschaft waren die Strukturveränderungen schmerzlich für alle Betroffenen. Etwa 75 Prozent aller früher in der Landwirtschaft Beschäftigten haben ihren Arbeitsplatz verloren. Alles in allem ist aber die Umwandlung der Landwirtschaft bisher noch relativ erfolgreich verlaufen, und ein Verkauf des Produktionsmittels Bodens ist zur Stabilisierung der neuen Betriebsformen - ich nenne hier Wiedereinrichter, Neueinrichter sowie juristische Personen - und zur Umwandlung der ehemaligen volkseigenen Güter notwendig.
    Die schnelle Umsetzung des Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgestzes, EALG, unter Anwendung der hier zur Debatte stehenden Flächenerwerbsverordnung ist deshalb erforderlich. Im ursprünglichen Entwurf der Flächenerwerbsverordnung hatte die Bundesregierung zunächst nur eine bevorzugte Veräußerung an Alteigentümer und Restitutionsberechtigte vorgesehen. Letztlich ist es der Mehrheit des Bundesrates und meiner Fraktion zu verdanken, daß eine Einigung mit der Bundesregierung über insgesamt 23 von 26 Änderungsvorschlägen erzielt werden konnte. So werden nun ortsansässige Landnutzer für den bevorzugten Erwerb vorgesehen. Mit der Neuregelung der Flächenerwerbsverordnung wird den Land- und Forstwirtschaftsbetrieben eine dauerhafte Bewirtschaftungsmöglichkeit angeboten und damit ein Beitrag zur Existenzsicherung geleistet.
    Um aber auch dem Naturschutz wirklich Genüge zu tun, war es notwendig, seine Belange in die Verordnung aufzunehmen. Deshalb wurde folgerichtig der begünstigte Verkauf an Träger von Naturschutzprojekten in diese Regelung einbezogen.

    (Beifall bei der SPD)

    Auf Antrag des Landes Brandenburg wurde schließlich die Flächenerwerbsverordnung in § 1 Abs. 2 um einen Satz ergänzt, der sicherstellt, daß für Naturschutzzwecke Flächen aus dem Angebotsprogramm herausgenommen werden können:
    Außerland- und außerforstwirtschaftliche Zwekke im Sinne dieser Vorschrift sind auch gegeben, wenn Flächen als Naturschutzflächen
    a) festgesetzt oder einstweilig gesichert sind oder das Unterschutzstellungsverfahren förmlich eingeleitet ist und
    b) ihre land- und forstwirtschaftliche Nutzung ausgeschlossen ist oder ausgeschlossen werden soll.
    Die Verankerung dieses Satzes in der Verordnung erleichtert die Umsetzung des Entschädigungsgesetzes in der Praxis. Damit wird gleichzeitig auch eine schlüssige Verbindung zu der entsprechenden Landesgesetzgebung für den Naturschutz, den Wald sowie die Land- und Forstwirtschaft geschaffen.
    Der zweite Teil der Formulierung - „ihre land- und forstwirtschaftliche Nutzung ausgeschlossen ist oder ausgeschlossen werden soll" - bedurfte jedoch der Klarstellung, daß Nutzung und Schutz nicht immer und grundsätzlich einander entgegenstehen.
    Mit einem Entschließungsantrag beabsichtigte das Land Brandenburg, ausdrücklich zu sichern, daß Träger von Naturschutzprojekten entsprechende Flächen auch dann erwerben können, wenn ihre land- und forstwirtschaftliche Nutzung nicht ausgeschlossen ist.
    Der Antrag hatte auch zum Ziel, die mißverständliche Formulierung der Ausnahmeregelung im § 17 der Flächenerwerbsverordnung, „Naturschutzflächen von gesamtstaatlicher Bedeutung", in dem Sinne zu interpretieren, daß Naturschutzgebiete in Deutschland per Definition von gesamtstaatlicher Bedeutung sind.
    Die Bundesregierung hat im Agrar- und im Umweltausschuß des Bundesrates zu Protokoll gegeben, daß die Haltung Brandenburgs auch ihre Rechtsauffassung sei. Daraufhin erübrigte sich der Entschließungsantrag.
    Die Ausweisung von Naturschutzflächen ist in der Regel immer auch mit einer Einschränkung von Eigentumsrechten an den betroffenen Flächen verbunden. In allen Bundesländern gibt es die Möglichkeit des Flächenaustausches mit Landeswald im Rahmen der Flurneuordnung. Dadurch können Eigentümer von Wald, der unter Schutz gestellt werden soll, möglichen Einschränkungen entgehen.
    Die vorliegende Verordnung ist praxisgerecht. Sie schafft eine Lösung für die Privatisierung, erhält die Möglichkeit der Unterschutzstellung bedeutsamer Landschaften und sichert den Eigentümern ihre Rechte.

    Ernst Bahr
    Der Boden als grundlegendes Produktionsmittel für die Land- und Forstwirtschaft muß den Betrieben endlich auf Dauer zur Verfügung stehen. Bis heute können viele Betriebe in den neuen Ländern nicht planen und investieren, weil sie nicht wissen, von welcher Produktionsfläche sie ausgehen können.

    (Günther Bredehorn [F.D.P.]: Das ist alles Quatsch!)

    - Herr Bredehorn, Sie können sich das gern vor Ort ansehen; dann wissen Sie, welche Probleme in der Landwirtschaft in Ostdeutschland zu bewältigen waren.

    (Günther Bredehorn [F.D.P.]: 80 Prozent sind langfristig verpachtet!)

    - Sie wissen, was diese Verpachtungsbedingungen alles beinhalten, welche Unsicherheiten diese Betriebe haben, weil sie nicht wissen, wie lange diese Pachtverhältnisse zu halten sind.

    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der PDS Günther Bredehorn [F.D.P.]: Doch, auf 18 Jahre!)

    Viele Land- und Forstwirte sind verunsichert, Arbeitsplätze sind in Gefahr, neue Arbeitsplätze können nicht geschaffen werden, und die Produktionsrichtung der jeweiligen Betriebe kann nicht konkret festgelegt werden. Diese Unsicherheit muß endlich beendet werden.
    Mit der seit Dezember 1995 vorliegenden und seit dem 1. Januar 1996 rechtskräftigen Flächenerwerbsverordnung ist die längst schon fällige und zügige Umsetzung des Entschädigungsgesetzes möglich. Die Belange des Naturschutzes sind also in einem Umfang berücksichtigt, der über die Forderung des PDS-Antrages deutlich hinausgeht.

    (Ulrich Junghanns [CDU/CSU]: Das stimmt!)

    Deshalb können und sollten die bereits vorhandenen Regelungen schnellstens umgesetzt werden. Ein Änderungs- oder Ergänzungsbedarf im Sinne des Antrages der PDS ist nicht gegeben.
    Vielen Dank.

    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)



Rede von Hans-Ulrich Klose
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat die Kollegin Vera Lengsfeld, Bündnis 90/Die Grünen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Vera Wollenberger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Wir sind der Meinung: Naturschutzgebiete und ökologisch wertvolle Flächen, die unter Schutz gestellt werden sollen, dürfen nicht verkauft werden, wenn sie sich glücklicherweise schon im Gemeineigentum befinden.
    Die Verordnung über den Erwerb land- und forstwirtschaftlicher Flächen, die im vorliegenden Antrag angesprochen ist, schließt in § 1 Naturschutzflächen von der Privatisierung aus. Leider ist daran noch eine Bedingung geknüpft: Die Naturschutzgebiete werden nur dann vom Verkauf ausgenommen, wenn die land- und forstwirtschaftliche Nutzung gänzlich ausgeschlossen wird.
    Diese Formulierung in der Flächenerwerbsverordnung ist sehr schlecht gewählt; denn sie orientiert sich nicht am Text des bestehenden Bundesnaturschutzgesetzes. Dadurch wird die Praxis sehr kompliziert. Es muß nämlich nun jede einzelne Schutzgebietsverordnung für jedes Naturschutzgebiet, Landschaftsschutzgebiet, jeden Nationalpark oder jedes Biosphärenreservat daraufhin geprüft werden, ob darin für das ganze Gebiet oder auch nur einen Teil davon tatsächlich ein Totalschutz festgelegt worden ist, der jegliche Nutzung verbietet.
    Das ist ein enorm aufwendiges Unterfangen. Die für die Privatisierungsverfahren zuständige Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH kann deshalb auch bis heute keine Angaben darüber machen, welche Flächen auf Grund dieser Bestimmungen nicht verkauft werden dürfen und wie groß der Anteil dieser Flächen an den 0,8 Millionen Hektar Wald ist, die von der BWG privatisiert werden sollen.
    Hier haben wir wieder einmal ein Beispiel dafür, wie der Gesetzgeber durch seine Formulierungen den Vollzug von Bestimmungen äußerst schwierig gestaltet. Es wäre unserer Meinung nach wesentlich sinnvoller, die Flächenerwerbsverordnung bezüglich dieses Punktes an den Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes auszurichten. Dieses teilt die Naturschutzflächen in Kategorien ein, und an diesen Kategorien hätte man sich orientieren sollen. Das heißt konkret, in der Flächenerwerbsverordnung müßte stehen, daß alle Naturschutzgebiete nach § 13 Bundesnaturschutzgesetz nicht privatisiert werden dürfen.
    Auch die Nationalparke, die nach geltenden Bestimmungen wie Naturschutzgebiete geschützt werden sollen, sollten nicht veräußert werden. Naturschutzgebiete und Nationalparke sind unsere strengsten Schutzkategorien. Es ist für eine sinnvolle Naturschutzplanung auf jeden Fall notwendig, daß diese Flächen in staatlicher Hand bleiben und nicht privatisiert werden.
    Wenn sich die zu schützenden Gebiete bereits in Gemeineigentum befinden, ist es unsinnig, diese zu verkaufen; denn dann müssen für Auflagen, die den Düngereinsatz und den Einsatz von Schädlingsbekämpfungsmitteln beschränken, umfangreiche Ausgleichszahlungen geleistet werden. Ich frage Sie, meine lieben Kolleginnen und Kollegen - die Finanzmittel in den öffentlichen Kassen sind bekanntlich auf allen Ebenen knapp -: Woher wollen die Bundesregierung und die Regierungskoalition die Mittel für Ausgleichszahlungen nach einer Privatisierung zukünftig nehmen? Davon habe ich noch nichts gehört.
    Wir sollten uns davor hüten, uns zu weiteren, langfristigen Zahlungen für Auflagen über Düngung und Pestizideinsatz in wichtigen Naturschutz- oder Trinkwasserschutzgebieten zu verpflichten. Das ist am einfachsten, wenn die Flächen in Gemeinbesitz bleiben.
    Vielen Dank.

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der PDS)