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    Vokabeln: 10
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    Plenarprotokoll 13/68 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 68. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 9. November 1995 Inhalt: Tagesordnungspunkt I: Fortsetzung der zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1996 (Haushaltsgesetz 1996) (Drucksachen 13/2000, 13/ 2593) 5863 A Einzelplan 09 Bundesministerium für Wirtschaft (Drucksachen 13/2609, 13/2626) . . 5863 B Manfred Hampel SPD 5863 B Dr. Wolfgang Weng (Gerlingen) F.D.P. 5866 C, 5867 A, 5869 A Siegmar Mosdorf SPD 5867 B, 5883 C Kurt J. Rossmanith CDU/CSU . 5867 D, 5881 D Manfred Hampel SPD 5868 D Hans Büttner (Ingolstadt) SPD 5871 D Antje Hermenau BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 5872 B Dr. Otto Graf Lambsdorff F.D.P. . . 5874 D, 5879 D Hans Büttner (Ingolstadt) SPD . . . 5876 A Andrea Fischer (Berlin) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 5877 A Ernst Schwanhold SPD 5877 B Hans-Eberhard Urbaniak SPD . . . 5878 A Dr. Christa Luft PDS 5878 C Peter Dreßen SPD 5879A Rolf Kutzmutz PDS 5880 A Dr. Günter Rexrodt, Bundesminister BMWi 5882 A Peter Dreßen SPD 5883 B Ernst Schwanhold SPD 5884 C Friedhelm Ost CDU/CSU 5886 B Anke Fuchs (Köln) SPD 5888 B Dietrich Austermann CDU/CSU . . 5888 D Ilse Janz SPD 5888 D Dr. Otto Graf Lambsdorff F.D.P. . . . 5889 C Ernst Hinsken CDU/CSU 5890 A Manfred Hampel SPD (Erklärung nach § 31 GO) 5891 A Manfred Kolbe CDU/CSU (Erklärung nach § 31 GO) 5891 C Antje Hermenau BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Erklärung nach § 31 GO) 5892 B Namentliche Abstimmung 5892 D Ergebnis 5918 B Einzelplan 11 Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (Drucksachen 13/2611, 13/2626) 5893 A Dr. Konstanze Wegner SPD 5893 B Hans-Joachim Fuchtel CDU/CSU . . . 5896 A Uta Titze-Stecher SPD 5896 D, 5897 A Andrea Fischer (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 5899 B Ina Albowitz F.D.P. . . . . 5901 D, 5905 C, 5906 B Ingrid Matthäus-Maier SPD 5904 C Oswald Metzger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 5904 D Peter Dreßen SPD 5905 D Antje Hermenau BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 5906 B Dr. Heidi Knake-Werner PDS 5906 C Dietrich Austermann CDU/CSU . . . 5908 B Ottmar Schreiner SPD 5910 B Dr. Norbert Blüm CDU/CSU 5911 C Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 5913 D Ingrid Matthäus-Maier SPD 5914 B Ottmar Schreiner SPD . . . . . . . 5915 C Dr. Barbara Höll PDS 5916 B Gerd Andres SPD 5917 C Einzelplan 16 Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (Drucksachen 13/2616, 13/2626) 5920 D Eckart Kuhlwein SPD . . . . . . . . 5921 A Arnulf Kriedner CDU/CSU 5923 C Michaele Hustedt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 5924 D, 5931 B Kristin Heyne BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 5927 C Birgit Homburger F D P. 5929 C Marion Caspers-Merk SPD . . . 5930 D, 5933 B Rainder Steenblock BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 5932 A Eva Bulling-Schröter PDS 5933 D Dr. Angela Merkel, Bundesministerin BMU 5935 A Bartholomäus Kalb CDU/CSU . . . 5936 A Eckart Kuhlwein SPD 5936 C Wolfgang Behrendt SPD 5937 A Ulrike Mehl SPD . . . . . . . . . 5939 A Michael Müller (Düsseldorf) SPD . . . 5939 D Dr. Gerhard Friedrich CDU/CSU . . . 5941 D Otto Schily SPD 5942 D Wolfgang Behrendt SPD 5943 D, 5946 A Arnulf Kriedner CDU/CSU . . . . . 5944 B Kurt-Dieter Grill CDU/CSU 5945 C Bartholomäus Kalb CDU/CSU 5946C Marion Caspers-Merk SPD 5946 D Einzelplan 07 Bundesministerium der Justiz (Drucksachen 13/2607, 13/2626) 5947 C in Verbindung mit Einzelplan 19 Bundesverfassungsgericht (Drucksachen 13/2618 [neu], 13/2626) 5947 C Gunter Weißgerber SPD 5947 C Manfred Kolbe CDU/CSU . . . . . . 5949 A Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 5951 D Manfred Kolbe CDU/CSU 5953 B Hartmut Schauerte CDU/CSU . . . 5953 D Horst Eylmann CDU/CSU 5954 B Detlef Kleinert (Hannover) F.D.P. . . . . 5955 C Dr. Uwe-Jens Heuer PDS 5957 B Dr. Susanne Tiemann CDU/CSU . . . 5958 D Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 5960 A, 5974 A, C Heinrich Graf von Einsiedel PDS . . . 5960 C Dr. Uwe-Jens Heuer PDS . . . 5961 A, 5970 D Otto Schily SPD . . . . 5961 C, 5973 A, B Hermann Bachmaier SPD 5962 A Dr. Herta Däubler-Gmelin SPD . . 5962 D, 5969 B Frederick Schulze CDU/CSU 5965 A, D Heinz Lanfermann F.D.P. . . . 5966 D, 5967 A Horst Eylmann CDU/CSU 5968 D Norbert Geis CDU/CSU 5969D Dr. Gregor Gysi PDS 5971 B Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ 5972 A Dr. Herta Däubler-Gmelin SPD . . . 5972 D Jürgen Koppelin F.D.P. 5973 D Einzelplan 25 Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau (Drucksachen 13/2621, 13/2626) 5975 C Dr. Rolf Niese SPD 5975 D Hildebrecht Braun (Augsburg) F.D.P. 5976D, 5991 A Hannelore Rönsch (Wiesbaden) CDU/ CSU .. . 5977 A Volkmar Schultz (Köln) SPD 5977 B Dieter Pützhofen CDU/CSU 5980 D Franziska Eichstädt-Bohlig BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 5983 C, 5985 D Dr.-Ing. Dietmar Kansy CDU/CSU . . . 5985 B Hildebrecht Braun (Augsburg) F.D.P. . . 5986 A Klaus-Jürgen Warnick PDS 5987 C Dr. Klaus Töpfer, Bundesminister BMBau 5988 D, 5993 A Hans Georg Wagner SPD 5989 A Franziska Eichstädt-Bohlig BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 5990 B Otto Reschke SPD 5992 B Einzelplan 13 Bundesministerium für Post und Telekommunikation (Drucksachen 13/2613, 13/2626) 5993 D Gerhard Rübenkönig SPD 5994 A Carl-Detlev Freiherr von Hammerstein CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 5995 C Dr. Manuel Kiper BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 5996 B Dr. Max Stadler F D P. 5997 C Gerhard Jüttemann PDS 5998 D Elmar Müller (Kirchheim) CDU/CSU . . 5999 D Dr. Manuel Kiper BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 6000 C, 6002 C Hans Martin Bury SPD 6002 A Dr. Wolfgang Bötsch, Bundesminister BMPT 6004 C Einzelplan 12 Bundesministerium für Verkehr (Drucksachen 13/2612, 13/2626) 6006 C Hans Georg Wagner SPD 6006 C Bartholomäus Kalb CDU/CSU 6010 C Kristin Heyne BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 6013 D Horst Friedrich F.D.P. 6016 A Dr. Winfried Wolf PDS 6018 B Matthias Wissmann, Bundesminister BMV 6020 A Annette Faße SPD 6022 B Dr. Hermann Kues CDU/CSU 6024 C Nächste Sitzung 6027 C Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten . 6029 *A 68. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 9. November 1995 Beginn: 9.00 Uhr
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    (D) (A) Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Beck (Bremen), BÜNDNIS 09. 11.95 Marieluise 90/DIE GRÜNEN Dr. Dobberthien, SPD 09. 11.95 Marliese Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 09. 11.95 * Hörsken, Heinz-Adolf CDU/CSU 09. 11.95 Marten, Günter CDU/CSU 09. 11.95 * Meißner, Herbert SPD 09. 11.95 Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 09. 11.95 Nickels, Christa BÜNDNIS 09. 11.95 90/DIE GRÜNEN (B) Anlage zum Stenographischen Bericht (C) Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich Odendahl, Doris SPD 09. 11.95 Poß, Joachim SPD 09. 11.95 Dr. Scheer, Hermann SPD 09. 11. 95 Schoppe, Waltraud BÜNDNIS 09. 11. 95 90/DIE GRÜNEN Schwanitz, Rolf SPD 09. 11.95 Steindor, Marina BÜNDNIS 09. 11. 95 90/DIE GRÜNEN Terborg, Margitta SPD 09. 11.95 Vogt (Düren), Wolfgang CDU/CSU 09. 11.95 Vosen, Josef SPD 09. 11. 95 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates (D)
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Norbert Geis


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Däubler-Gmelin, wenn sie das Kruzifix-Urteil des Bundesverfassungsgerichts verteidigen, müssen Sie bedenken, daß dasselbe Verfassungsgericht die christliche Gemeinschaftsschule, die nach der Verfassung des bayerischen Staates möglich ist, sanktioniert, also akzeptiert und als mit der Verfassung konform erklärt hat. Dasselbe Bundesverfassungsgericht hat auch das Schulgebet sanktioniert und als mit der Verfassung konform erklärt.
    Daher dürfen Sie sich nicht darüber wundern, daß sich die Bevölkerung wundert, wenn das Symbol der christlichen Gemeinschaftsschule, die sehr wohl verfassungskonform ist, nämlich das Kreuz, nun nicht mehr aufgehängt werden kann. Das wird von weiten Teilen der Bevölkerung einfach nicht verstanden. Und ich sage Ihnen: Ich verstehe es auch nicht.

    (Dr. Willfried Penner [SPD]: Das ist klar!)

    Das gleiche gilt auch für die Entscheidungen zum Tucholsky-Zitat vom August des letzten Jahres und vom letzten Dienstag. Auch sie stoßen in der Bevölkerung auf Unverständnis. Es ist nämlich nicht so, wie Sie sagen. Heute kann jemand in der Bundesrepublik Deutschland fast ohne argumentativen Auf-

    Norbert Geis
    wand sagen: Die Soldaten sind Mörder. Wen meint er denn? Er meint doch nicht Soldaten irgendwo in Afrika, sondern er meint doch die Soldaten in der Bundesrepublik Deutschland. Wen denn sonst? Zumindest meinen die Soldaten hier, daß sie gemeint sind. Und die Bevölkerung meint auch, daß diese Soldaten gemeint sind. Deswegen stoßen diese Entscheidungen auf Unverständnis in der Bevölkerung. Ich habe Verständnis für dieses Unverständnis.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Es ist ja richtig, daß man differenzieren muß und daß diese Entscheidung auch einiges hergibt. Es ist ja auch richtig, daß man - wenigstens in diesem Forum - nicht pauschal das wiederholen kann, was die Bevölkerung draußen empfindet. Die Bevölkerung kann sich natürlich nicht im einzelnen so damit beschäftigen, wie wir das vielleicht tun sollten. Aber es ist schon wahr, daß das Ansehen des Bundesverfassungsgerichtes gelitten hat, und zwar nicht wegen der Kritik an den Beschlüssen, sondern weil es Entscheidungen gefällt hat, die von der Bevölkerung einfach nicht verstanden worden sind. Deswegen hat das Ansehen des Bundesverfassungsgerichtes gelitten.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bin ja auch Ihrer Meinung, daß sich das Verfassungsgericht nicht zum Sprachrohr der Volksmeinung machen kann und daß es seine Urteile nicht nach demoskopischen Umfragen fällen kann. Da bin ich natürlich Ihrer Meinung. Die Verfassungsrichter müssen unabhängig sein. Sie brauchen diese Unabhängigkeit, um das sein zu können, was sie sein müssen, nämlich Wächter der Wertordnung, die in unserer Verfassung zugrunde gelegt ist.
    Paul Kirchhof, selbst Verfassungsrichter, sagt: Die Aufgabe des Verfassungsgerichtes ist es, daß das Verfassungsgericht im Wertewandel darauf achtet, daß die festgeschriebenen Werte - die Wertfestschreibungen, wie er wörtlich sagt - eingehalten werden. Die Wertfestschreibungen finden wir in unserer Verfassung zunächst einmal in den Grundrechten. Das zentrale Grundrecht unter unseren Grundrechten ist die Würde des Menschen. Zur Würde des Menschen gehört ganz unbestritten der Ehrenschutz. Das haben schon die alten Römer so abgeleitet, und das steht auch so im Preußischen Allgemeinen Landrecht.


Rede von Dr. Burkhard Hirsch
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Kollege Geis, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Heuer?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Norbert Geis


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Ich beende erst den Satz. Einen Moment, bitte.
    Auch das Verfassungsgericht - das haben Sie zu Recht herausgestellt - anerkennt ja grundsätzlich den Ehrenschutz. Aber das Gericht wird doch in den Auswirkungen seiner Urteile seinem eigenen Maßstab und auch dem Maßstab unserer Verfassung nicht gerecht.
    Seit dem Lüth-Urteil aus dem Jahr 1958 haben wir doch eine Verschiebung zu Lasten des Ehrenschutzes und zugunsten der Meinungsfreiheit. Das Bundesverfassungsgericht begründet dies ja auch. Es sagt, die Meinungsfreiheit sei das vornehmste Recht, es sei konstitutiv für die Demokratie, es sei das Freiheitsrecht schlechthin. Ich will das auch anerkennen. Nur, die Meinungsfreiheit ist doch erst möglich, wenn derjenige, der seine Meinung frei äußert, auch die Sicherheit hat, daß er dafür nicht an den Pranger gestellt und in den Dreck gezogen wird. Denn sonst würde er es ja lassen; dann sagt er nicht so schnell frei seine Meinung.
    Wenn dies aber auf Grund der Rechtsprechung möglich ist, weil seit dem Lüth-Urteil von 1958 der Ehrenschutz zugunsten der Meinungsfreiheit eingeschränkt wird - so ist es ja; es gibt insoweit eine ganze Reihe von Urteilen -, dann ist dies, wie ich meine, ein falscher Weg. Wir müssen wieder eine Balance zwischen Ehrenschutz und Meinungsfreiheit finden.
    Ich möchte noch einmal darauf zurückkommen, daß die Würde des Menschen - aus ihr folgert der Ehrenschutz - das erste Grundrecht ist. Wenn dieses gewahrt wird, dann ist Meinungsfreiheit erst richtig möglich.

    (Beifall bei der CDU/CSU)