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    Plenarprotokoll 13/66 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 66. Sitzung Bonn, Dienstag, den 7. November 1995 Inhalt: Gedenkworte für den ermordeten israelischen Ministerpräsidenten Yitzhak Rabin 5643 A Glückwünsche zum Geburtstag des Abgeordneten Meinolf Michels 5643 D Abwicklung der Tagesordnung . . . . 5643 D Zur Geschäftsordnung Dr. Dagmar Enkelmann PDS 5644 A Joachim Hörster CDU/CSU 5644 D Dr. Peter Struck SPD 5645 B Werner Schulz (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 5645 C Jörg van Essen F.D.P. . . . . . . . . 5646 A Tagesordnungspunkt I: Zweite Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1996 (Haushaltsgesetz 1996) (Drucksachen 13/2000, 13/2593) . . . 5646 C Einzelplan 01 Bundespräsident und Bundespräsidialamt (Drucksachen 13/2601, 12/2626) 5646 C Einzelplan 02 Deutscher Bundestag (Drucksachen 13/2602, 13/2626) 5646 D Rudolf Purps SPD 5646 D Oswald Metzger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 5647 B Dr. Christa Luft PDS 5647 C Ina Albowitz F.D.P. 5647 D Einzelplan 03 Bundesrat (Drucksachen 13/2603, 13/ 2626) 5648 C Einzelplan 08 Bundesministerium der Finanzen (Drucksachen 13/2608, 13/2626) . . . 5648 D in Verbindung mit Einzelplan 32 Bundesschuld (Drucksache 13/2623) . 5648 D in Verbindung mit Einzelplan 60 Allgemeine Finanzverwaltung (Drucksache 13/2625) 5648 D in Verbindung mit Einzelplan 20 Bundesrechnungshof (Drucksachen 13/ 2619, 13/2626) 5649 A Karl Diller SPD 5649 A Adolf Roth (Gießen) CDU/CSU . . 5656B, 5661 B Ingrid Matthäus-Maier SPD . . . 5661 A, 5677 D Oswald Metzger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 5661 D Dr. Wolfgang Weng (Gerlingen) F.D.P. . 5664 B Eckart Kuhlwein SPD . . 5667 C, 5686 D, 5689 A Dr. Barbara Höll PDS 5668 B Dr. Theodor Waigel, Bundesminister BMF 5670 B Joachim Poß SPD 5678 A Dankward Buwitt CDU/CSU . . . . . 5682 A Christine Scheel BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 5684 A Jürgen Koppelin F.D.P 5686 A Ingrid Matthäus-Maier SPD 5687 D Susanne Jaffke CDU/CSU 5688 B Antje Hermenau BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 5688 D Bartholomäus Kalb CDU/CSU . . . 5689 B Manfred Hampel SPD 5690 B Dr. Uwe-Jens Rössel PDS 5692 A Frederick Schulze CDU/CSU 5693 B Wilfried Seibel CDU/CSU . . . . . . 5694 A Rolf Köhne PDS 5696 A Karl Diller SPD (Erklärung nach § 31 GO) 5696 B Einzelplan 10 Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen 13/2610, 13/2626) 5697 A Ilse Janz SPD 5697 A Bartholomäus Kalb CDU/CSU . 5700B, 5707 A Dr. Gerald Thalheim SPD . 5701 A Marianne Klappert SPD . . . . . . . 5701 C Ulrike Höfken BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 5703 C Ulrich Heinrich F. D. P. 5704 C Dr. Günther Maleuda PDS 5705 D Dr. Gerald Thalheim SPD 5706 D Jochen Borchert, Bundesminister BML 5707 C Ulrike Höfken BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 5708 B Horst Sielaff SPD . . . . . . . . . . 5710 B Bartholomäus Kalb CDU/CSU . . . 5711 A Jochen Borchert CDU/CSU. . . 5711 B Einzelplan 15 Bundesministerium für Gesundheit (Drucksachen 13/2615, 13/2626) . . 5711 D Gerhard Rübenkönig SPD 5712 A Roland Sauer (Stuttgart) CDU/CSU . . 5715 A Kristin Heyne BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 5717 D Dr. Dieter Thomae F.D.P 5719 A Dr. Ruth Fuchs PDS 5720 A Horst Seehofer, Bundesminister BMG . 5721 A Andrea Fischer (Berlin) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 5722 B Karl Diller SPD 5723 C Nächste Sitzung 5724 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 5725 *A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Bartholomäus Kalb, Dr. Erich Riedl (München), Kurt Rossmanith (alle CDU/ CSU) zur Abstimmung über den Einzelplan 03 (Tagesordnungspunkt I.3.) . . . 5725 *C Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Antje Vollmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Abgeordneten Rezzo Schlauch, Dr. Antje Vollmer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 13/2867 5726 *A 66. Sitzung Bonn, Dienstag, den 7. November 1995 Beginn: 14.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Beck (Bremen), BÜNDNIS 07. 11. 95 Marieluise 90/DIE GRÜNEN Behrendt, Wolfgang SPD 07. 11. 95 * Bindig, Rudolf SPD 07. 11. 95 * Buntenbach, Annelie BÜNDNIS 07. 11. 95 90/DIE GRÜNEN Dr. Dobberthien, SPD 07. 11. 95 Marliese Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 07. 11. 95 * Formanski, Norbert SPD 07. 11. 95 Großmann, Achim SPD 07. 11. 95 Haack (Extertal), SPD 07. 11. 95 * * Karl-Hermann Häfner, Gerald BÜNDNIS 07. 11. 95 90/DIE GRÜNEN Dr. Hauchler, Ingomar SPD 07. 11. 95 Hörsken, Heinz-Adolf CDU/CSU 07. 11. 95 Junghanns, Ulrich CDU/CSU 07. 11. 95 ** Klemmer, Siegrun SPD 07. 11. 95 Marten, Günter CDU/CSU 07. 11. 95 ** Marx, Dorle SPD 07. 11. 95 Meißner, Herbert SPD 07. 11. 95 Nickels, Christa BÜNDNIS 07. 11.95 90/DIE GRÜNEN Odendahl, Doris SPD 07. 11. 95 Rennebach, Renate SPD 07. 11. 95 Schoppe, Waltraud BÜNDNIS 07. 11. 95 90/DIE GRÜNEN Spiller, Jörg-Otto SPD 07. 11. 95 Steindor, Marina BÜNDNIS 07. 11. 95 90/DIE GRÜNEN Terborg, Margitta SPD 07. 11. 95 Vogt (Düren), Wolfgang CDU/CSU 07. 11. 95 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates **für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Bartholomäus Kalb, Dr. Erich Riedl (München), Kurt Rossmanith (alle CDU/CSU) zur Abstimmung über den Einzelplan 03 (Tagesordnungspunkt I. 3.) Es wäre sehr naheliegend gewesen, dem Einzelplan 03 die Zustimmung zu verweigern. Deshalb bedarf das Abstimmungsverhalten einer Erläuterung: Verfassungsrecht hin, Bundeshaushaltsordnung her - man könnte, nein, man müßte gegen Beratung und Beschlußfassung dieses Einzelplanes im Sinne einiger Mitglieder des Verfassungsorganes Bundesrat erhebliche verfassungspolitische Bedenken geltend machen. Worauf gründet sich eigentlich die Erwartung, daß dieser Bundestag den Einzelplan 03 stets ohne Aussprache und meist einstimmig passieren läßt? Wer könnte denn, wenn es darauf ankommen sollte, uns zur Zustimmung veranlassen? Der Hinweis, das entspreche einer guten Übung, wäre verfassungspolitisch äußerst bedenklich, ja unter Umständen verfassungsrechtlich sogar sehr problematisch. Da von einigen im Norden unserer Republik beheimateten Mitgliedern des Verfassungsorganes Bundesrat vor kurzem neue Maßstäbe entwickelt wurden, sehen wir uns gezwungen, unser Abstimmungsverhalten hier zu begründen. Es darf nämlich auf keinen Fall der Eindruck entstehen, als würden wir ohne Verantwortungsbewußtsein oder gar gedankenlos einer Vorlage zustimmen. Um im Jargon zu bleiben: Auf keinen Fall darf sich der Eindruck festsetzen, wir seien hier nur willfährige „AbnickAuguste". Im übrigen wäre es sehr verdienstvoll, wenn Regelungen und Verfahren entwickelt werden könnten, die auf die Skrupel, Nöte und staatspolitischen Bedenken von Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten Rücksicht nehmen. Zumindest sollte man sie in Zukunft nicht in die peinliche Situation bringen, Leistungen für sich und ihre Organe aufgrund von sie begünstigenden Beschlüssen dieses Hauses in Anspruch nehmen zu müssen. Wenn wir dennoch diesem Haushalt zugestimmt haben, dann zum einen, weil der neue Präsident des Bundesrates den Willen zu einem guten Verhältnis zum Verfassungsorgan Bundestag bekundet und die Absicht, die jeweils originären Rechte der verschiedenen Verfassungsorgane zu respektieren, gemeinsam mit seinem sächsischen Ministerpräsidentenkollegen unter Beweis gestellt hat. Noch wichtiger ist uns aber folgendes: So reizvoll es wäre, Retourkutschen zu fahren - die Demokratie würde großen Schaden nehmen, wenn sich Verfassungsorgane weiterhin gegenseitig beschädigten. Als freie und unabhängige und im Gegensatz zu den Ministerpräsidenten unmittelbar vom Volk gewählte Abgeordnete - die meisten von uns direkt - tragen wir besondere Verantwortung, die für dumpfe Reaktionen keinen Raum läßt. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Antje Vollmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Abgeordneten Rezzo Schlauch, Dr. Antje Vollmer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 13/2867 Zu meinem Abstimmungsverhalten zum Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 1996, Einzelplan 60, Titelgruppe 60 04, Sonderleistungen des Bundes, erkläre ich: Gerade jetzt, in einer Zeit, in der sich das Schicksal der Verhandlungen zwischen der Tschechischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland entscheidet, ist es von größter Wichtigkeit, daß die von Bundeskanzler Kohl schon seit langem angekündigte Entschädigung von NS-Opfern in der Republik Slowakei und der Tschechischen Republik vom Bundestag durch die Bereitstellung der entsprechenden Mittel ermöglicht wird. Die Regierung und das Parlament der damaligen Tschechoslowakischen Republik haben aus eigenem Antrieb Vorleistungen an die tschechoslowakischen Opfer des Nationalsozialismus geleistet. Wie ich aus meiner intensiven Beschäftigung mit dem Problem der tschechisch-deutschen Aussöhnung weiß, ist es gerade jetzt an der Zeit, im Zuge der weiteren Vertiefung der tschechisch-deutschen und slowakischdeutschen Beziehungen, dieser Geste mit der Errichtung der Stiftungen entgegenzukommen. Der Änderungsantrag dient dazu, dies finanziell zu ermöglichen. Gerade hat Präsident Havel, der mit Engagement und Offenheit eine Versöhnung mit Deutschland wünscht und sucht, anläßlich seiner Unterredung mit Präsident Herzog nochmals auf die Notwendigkeit dieser Entschädigungen hingewiesen. Ich bin der Meinung, daß wir diesem Partner in der Versöhnung angesichts der sich in der entscheidenden Phase befindenden tschechisch-deutschen Verhandlungen, diese Unterstützung nicht verwehren können. Wir müssen jetzt dieses Signal setzen, weil es später so nicht mehr möglich ist. Darum stimme ich dem vorliegenden Änderungsantrag zu.
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    Rede von Dr. Uwe-Jens Rössel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (PDS)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (PDS)

    Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Regierungskoalition unternimmt mit dem nicht beratungsreifen Haushalt 1996 einen unheilvollen Schritt, ungedeckte Schecks des Bundeshaushaltes zunehmend den sozial Schwachen sowie den Kommunen aufzubürden. Die größten Risikofälle des Arbeitsmarktes - so der Wille der Koalition - sollen aus dem System der Arbeitslosenversicherung ausgeklinkt und in die bereits übervollen Korridore der städtischen Sozialämter abgeschoben werden. Die Kommunalisierung der anhaltend hohen Arbeitslosigkeit ist ein sozialpolitischer Skandal. Sie ist ein Schlag ins Gesicht der finanziell arg gebeutelten Städte, Gemeinden und Landkreise, deren Finanzierungsdefizit - ohne Stadtstaaten - im 1. Halbjahr 1995 ca. 9,6 Milliarden DM betragen hat. Allein durch die Streichung der originären Arbeitslosenhilfe im Jahre 1996 würden von einem Tag zum anderen 38 000 betroffene Menschen, darunter viele Jugendliche, zu Sozialhilfeempfängerinnen und Sozialhilfeempfängern gemacht. Die Kommunen würden zugleich mit 600 Millionen DM zusätzlich belastet.
    Die von der Bundesregierung beschlossene Senkung des Bemessungsentgelts für die Arbeitslosenhilfe um jährlich 5 Prozent ist in der Tat eine Flickschusterei zu Lasten der Kommunen. Die unmittelbar daraus resultierenden Mehrbelastungen für die kommunalen Sozialhilfeetats bezifferte Saarbrückens Oberbürgermeister Hoffmann bundesweit auf sage und schreibe 2,5 Milliarden DM pro Jahr und eben nicht auf 500 Millionen DM, wie Minister Blüm vergangene Woche angegeben hat. Immer mehr von den Kommunen betriebene Einrichtungen wie Kindertagesstätten, Jugendfreizeiteinrichtungen, Theater und ähnliches müssen auf Grund der desolaten kommunalen Finanzlage geschlossen werden oder ihren Betrieb zumindestens stark reduzieren. Das ist für die Bürgerinnen und Bürger ein unvertretbarer Zustand, der nicht hingenommen werden darf.
    Selbstverständlich beurteilt meine Gruppe auch die drastischen Kürzungen im Bundeshaushalt 1996 für Ostdeutschland als außerordentlich kritisch und bedenklich.
    Die Fakten: Für 1995 stehen den Bruttoausgaben des Bundes in Höhe von 110 Milliarden DM Steuer- und Verwaltungseinnahmen in den neuen Bundesländern in Höhe von rund 46 Milliarden DM gegenüber, so daß der Bund in diesem Jahr 64,3 Milliarden DM netto für die neuen Länder ausgibt. Das ist eine in der Tat gewaltige Größe.
    1996 werden vor dem Hintergrund der auf 88,6 Milliarden DM gekürzten Bruttozahlungen Steuer- und Verwaltungseinnahmen in Ostdeutschland in Höhe von rund 52 Milliarden DM erwartet. Das heißt, der Bund wird Ostdeutschland im kommenden Jahr mit 36,6 Milliarden DM netto unterstützen. Das sind 27,7 Milliarden DM netto weniger als 1995. Das hat nun wohl nicht mehr viel mit Aufschwung Ost zu tun.

    (Beifall bei der PDS)

    Bitte, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Koalition, sagen Sie das den Menschen zwischen Saßnitz und Fichtelberg offen, verschweigen Sie es nicht!
    Ganz hart betroffen von derartigen Ausgabenkürzungen werden die 89 Landkreise sowie die nach Gebietsreformen derzeit noch etwa 6 200 Städte und Gemeinden in Ostdeutschland sein. Bereits jetzt, so eine Studie des Hallenser Instituts für Wirtschaftsforschung, befinden sich die Gemeindefinanzen in Ostdeutschland in einer „Schieflage". Immerhin beträgt die Pro-Kopf-Neuverschuldung im Jahre 1994 400 DM und liegt damit 3,5mal höher als die in den alten Bundesländern. Wird die Nettokreditaufnahme ostdeutscher Kommunen künftig nicht deutlich verringert - ganz gewiß tragen hierfür auch die Länder eine nicht geringe Verantwortung -, übersteigt der zu leistende Schuldendienst deren finanzielle Leistungsfähigkeit erheblich. So die Schlußfolgerung des Hallenser Instituts.
    Der Gang der ersten ostdeutschen Kommunen zum Konkursrichter, wie in Brandenburg geschehen,

    (Brigitte Baumeister [CDU/CSU]: Da wundert es mich nicht!)

    und der Einsatz von Staatskommissaren an Stelle demokratisch legitimierter Gemeinderäte sind doch bereits ein Alarmsignal. Kommunale Selbstverwaltung, dieses durch Bund und Länder so schützenswerte Gut, das es leider in der DDR nicht gegeben hat - das wird nicht verschwiegen -, darf nicht zur Farce verkommen. Die Finanzautonomie der Kommunen muß unbedingt als gemeinsame Aufgabe von Bund und Ländern im Stabilitätspakt garantiert werden. Diesem Anliegen stimme ich in jedem Fall zu.
    Die ostdeutschen Kommunen brauchen mehr konkrete Hilfe und weniger Sonntagsreden. Der Bund darf angesichts des Finanznotstandes der ostdeutschen Kommunen nicht so tun, als ob ihn diese Angelegenheit nicht viel angehe. Um den im Vergleich von 1995 zu 1994 bereits eingetretenen erheblichen Rückgang kommunaler Investitionen in Ostdeutschland zu stoppen, schlagen wir vor, für das Jahr 1996 eine Investitionspauschale des Bundes in einem Umfang von 1,5 Milliarden DM aufzulegen und dafür einen entsprechenden Titel in den Einzelplan 60 einzustellen. Unser Antrag, der Ihnen auf Drucksache 13/2860 vorliegt, wäre ein Schritt in diese Richtung. Er könnte zudem auch dem vielerorts angeschlagenen Bauhandwerk helfen, wieder auf die Beine zu kommen. Der Antrag ist kommunal- und mittelstandsfreundlich und sollte durchaus Ihre Zustimmung finden können.

    (Beifall bei der PDS)

    Selbstverständlich, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, haben wir auch einen Finanzierungsvorschlag gemacht. Unser Finanzierungsvorschlag ist im Antrag enthalten und besteht, kurz gesagt, in der Mobilisierung zusätzlicher Einnahmen des Bundes in Höhe dieser 1,5 Milliarden DM aus der Rückholung der im Zusammenhang mit der Privatisierung von DDR-Kreditinstituten an verschiedene bundesdeutsche Banken übergebenen Kreditforderungen. Der Bundestag sollte Dr. Waigel beim Wort nehmen, der

    Dr. Uwe-Jens Rössel
    in dieser Angelegenheit heute eine umfassende Aufklärung angekündigt hat.
    Bekanntlich hat der Bundesrechnungshof jüngst den Bund gerügt, daß diesem bei dem Verkauf von DDR-Banken sowie bei der Abwicklung von Altkrediten Einnahmeverluste von bis zu 20 Milliarden DM entgangen sein sollen. Würden von diesen 20 Milliarden DM lediglich 1,5 Milliarden DM zurückgeholt, liebe Kolleginnen und Kollegen, könnte das für die finanzschwachen ostdeutschen Kommunen und ihre Einwohnerinnen und Einwohner eine wichtige Hilfe sein.
    Wie gesagt: Die ostdeutschen Kommunen erwarten von der Bundesregierung wie auch von ihren Landesregierungen konkrete Hilfe und keine weitere Bedrohung ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit, wie es durch die Eintreibung sogenannter Altschulden auf kommunale gesellschaftliche Einrichtungen zumindest gegenüber 1 400 ostdeutschen Städten und Gemeinden geschieht. Die PDS hat als erste der im Bundestag vertretenen Fraktionen/Gruppen einen Antrag eingereicht, dieses Schmierentheater endlich zu beenden; denn es ist nicht einzusehen, daß Ost-Berlin keine Altschulden haben soll, Halle aber fast 400 Millionen DM - und das bei weit geringerer Ausstattung mit gesellschaftlichen Einrichtungen.

    (Beifall bei der PDS)

    Die Altschulden auf gesellschaftliche Einrichtungen in den neuen Bundesländern sind keine kommunalen Schulden. Sie sind, wenn überhaupt Schulden, dann Staatsschulden der DDR, die konsequenterweise vom Bund übernommen und getragen werden müßten. Eine Möglichkeit dafür ist die Übernahme in den Erblastentilgungsfonds. Dann würde die Bundesregierung in dieser Hinsicht endlich Flagge zeigen, die Tatsachen anerkennen und den ostdeutschen Kommunen den Weg in die kommunale Selbstverwaltung erleichtern.
    Ich danke für die Aufmerksamkeit.

    (Beifall bei der PDS)



Rede von Dr. Antje Vollmer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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    Rede von Dr. Uwe-Jens Rössel


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    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (PDS)

    Kann ich das jetzt noch?