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ID1306512800

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    Plenarprotokoll 13/65 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 65. Sitzung Bonn, Freitag, den 27. Oktober 1995 Inhalt: Abweichung von den Richtlinien für die Fragestunde, für die Aktuelle Stunde sowie der Vereinbarung über die Befragung der Bundesregierung in der Sitzungswoche ab 6. November 1995 5563 A Zur Geschäftsordnung Dr. Dagmar Enkelmann PDS 5563 B Joachim Hörster CDU/CSU 5563 D Tagesordnungspunkt 13: a) Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung 40 Jahre Bundeswehr — 5 Jahre Armee der Einheit b) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung wehrrechtlicher Vorschriften (Wehrrechtsänderungsgesetz) (Drucksachen 13/1801, 13/2209, 13/2547, 13/2548) . 5564B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 12: Antrag der Abgeordneten Andrea Lederer, Heinrich Graf von Einsiedel, Dr. Willibald Jacob und der weiteren Abgeordneten der PDS: Abschaffung der Wehrpflicht (Drucksache 13/580) . 5564 C in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 13: Antrag der Abgeordneten Winfried Nachtwei, Angelika Beer, Christian Sterzing und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Fortsetzung der Bundeswehrreduzierung und Verzicht auf Umstrukturierung der Bundeswehr für weltweite Kampfeinsätze (Drucksache 13/499) 5564 C in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 14: Beschlußempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten der PDS: Kampfeinsätze der Bundeswehr (Drucksachen 13/136, 13/1880) . . . . . . . 5564 D Dr. Helmut Kohl, Bundeskanzler . . . 5564 D Rudolf Scharping SPD 5568 C Paul Breuer CDU/CSU 5572 A Rolf Köhne PDS 5573 C Angelika Beer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 5575 A Dr. Heiner Geißler CDU/CSU . . . 5577 A Dr. Wolfgang Gerhardt F.D.P 5577 C Heinrich Graf von Einsiedel PDS . . . 5580 C Volker Rühe, Bundesminister BMVg . 5582 C Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 5584 A Walter Kolbow SPD 5585 D Rainer Eppelmann CDU/CSU 5588 C Winfried Nachtwei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 5590 D Günther Friedrich Nolting F.D.P. . . . 5592 C Dieter Heistermann SPD 5594 C Paul Breuer CDU/CSU 5595 D Dr. Klaus Rose CDU/CSU 5597 C Winfried Nachtwei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 5598A Dr. Gregor Gysi PDS 5600A Volker Kröning SPD 5601 D Jürgen Augustinowitz CDU/CSU . . . 5603 B Rolf Köhne PDS 5605 C Dr. Uwe-Jens Heuer PDS (Erklärung nach § 30 GO) 5606A Tagesordnungspunkt 10: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachen Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung der steuerrechtlichen Wohneigentumsförderung (Drucksachen 13/2235, 13/ 2476, 13/2784, 13/2785) 5607 A b) Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Franziska Eichstädt-Bohlig, Christine Scheel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Eckwerte für ein grünes Selbsthilfe-Gesetz für eine soziale und ökologische Reform der Wohneigentumsförderung zu dem Antrag der Abgeordneten Klaus-Jürgen Warnick, Dr. Barbara Höll, Dr. Uwe-Jens Rössel und der Gruppe der PDS: Reformierung der Wohneigentumsförderung als ein Bestandteil der Wohnungsbaupolitik (Drucksachen 13/2304, 13/2357, 13/2784) 5607 A c) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau zu dem Antrag der Abgeordneten Otto Reschke, Achim Großmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Neugestaltung der Wohneigentumsförderung zu dem Antrag der Abgeordneten Dieter Maaß (Herne), Achim Großmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Wohnungsbaugenossenschaften stärken - Mitglieder steuerlich fördern (Drucksachen 13/1501, 13/1644, 13/2771) 5607 B Dr. Kurt Faltlhauser, Parl. Staatssekretär BMF 5607 C Otto Reschke SPD 5608 D Hannelore Rönsch (Wiesbaden) CDU/CSU 5610 C Klaus-Jürgen Warnick PDS 5611B Dr. Barbara Höll PDS 5611 D Franziska Eichstädt-Bohlig BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 5612C Hildebrecht Braun (Augsburg) F.D.P. 5613 C Hildebrecht Braun (Augsburg) F.D.P. . 5614 B Detlev von Larcher SPD 5614 C Klaus-Jürgen Warnick PDS 5615 D Gerhard Schulz (Leipzig) CDU/CSU . 5616D Achim Großmann SPD 5618 A Dr. Klaus Töpfer, Bundesminister BMBau 5620 B Otto Reschke SPD 5621 D Franziska Eichstädt-Bohlig BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 5622 A Ingrid Matthäus-Maier SPD (Erklärung nach § 31 GO) 5622 B Zusatztagesordnungspunkt 15: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zur Altschuldenregelung für ostdeutsche Kommunen angesichts erster Bewertungsergebnisse eines Rechtsgutachtens zur Auferlegung von Rückzahlungsverpflichtungen 5623 C Dr. Christine Lucyga SPD 5623 D Dietrich Austermann CDU/CSU . . . 5624 D Werner Schulz (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 5625 D Jürgen Türk F.D.P 5626 D Dr. Uwe-Jens Rössel PDS 5627 C Irmgard Karwatzki, Pari. Staatssekretärin BMF 5628 B Dr. Uwe Küster SPD 5629 A Dr. Michael Luther CDU/CSU 5630 B Gunter Weißgerber SPD 5631 A Susanne Jaffke CDU/CSU 5631 D Dr. Mathias Schubert SPD 5632 D Arnulf Kriedner CDU/CSU 5633 B Ingrid Matthäus-Maier SPD 5634 B Zusatztagesordnungspunkt 16: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes und anderer Gesetze (Drucksache 13/2746) 5635 B Ulf Fink CDU/CSU 5635 C Brigitte Lange SPD 5636 C Andrea Fischer (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 5638 A Cornelia Schmalz-Jacobsen F.D.P. . . 5639A Dr. Heidi Knake-Werner PDS 5640 A Nächste Sitzung 5640 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 5641 * A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 5641 * C 65. Sitzung Bonn, Freitag, den 27. Oktober 1995 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Antretter, Robert SPD SPD SPD SPD 27. 10.95 27. 10. 95 27. 10. 95 27. 10. 95 27. 10. 95 Barthel, Klaus BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 27. 10. 95 Blunck, Lilo SPD F.D.P. 27. 10. 95 Conradi, Peter Dietert-Scheuer, Amke SPD SPD 27. 10. 95 27. 10. 95 27. 10. 95 27. 10. 95 27. 10. 95 27. 10. 95 27. 10. 95 Dr. Dobberthien, Marliese CDU/CSU PDS 27. 10. 95 ** Günther (Plauen), Joachim PDS CDU/CSU 27. 10. 95 Dr. Hartenstein, Liesel Hempelmann, Rolf Hörsken, Heinz-Adolf Dr. Jacob, Willibald Jüttemann, Gerhard Kuhn, Werner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 27. 10. 95 Lengsfeld, Vera CDU/CSU SPD 27. 10. 95 Marten, Günter SPD CDU/CSU CDU/CSU SPD 27. 10.95 Meißner, Herbert Neumann (Berlin), Kurt Dr. Pinger, Winfried BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 27. 10. 95 Dr. Reinartz, Bertold Schaich-Walch, Gudrun Scheel, Christine BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 27. 10. 95 Schlauch, Rezzo CDU/CSU CDU/CSU SPD 27. 10. 95 27. 10. 95 27. 10. 95 27. 10. 95 Schmidt (Mülheim), Andreas SPD 27. 10. 95 Schmitz (Baesweiler), Hans Peter BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 27. 10. 95 Schultz (Everswinkel), Reinhard Schumann, Ilse Steindor, Marina Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Thiele, Carl-Ludwig Thieser, Dietmar Tippach, Steffen Titze-Stecher, Uta F.D.P. 27. 10. 95 27. 10. 95 27. 10. 95 27. 10. 95 27. 10. 95 27. 10. 95 27. 10. 95 * Vogt (Düren), Wolfgang Dr. Warnke, Jürgen Zierer, Benno SPD PDS SPD CDU/CSU CDU/CSU CDU/CSU *für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates **für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 689. Sitzung am 13. Oktober 1995 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß § 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen: - Achtzehntes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes - Gesetz zu dem Vertrag vom 26. Mai 1993 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Thailand über die Überstellung von Straftätern und über die Zusammenarbeit bei der Vollstreckung von Strafurteilen - Gesetz zu den Protokollen vom 19. Dezember 1988 betreffend die Auslegung des Übereinkommens vom 19. Juni 1980 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften sowie zur Übertragung bestimmter Zuständigkeiten für die Auslegung dieses Übereinkommens auf den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat mit Schreiben vom 25. Oktober 1995 folgende Vorlagen zurückgezogen: - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes (Wahl der Richter und Richterinnen) - Drucksache 13/1626 - - Antrag: Einsetzung einer Enquete-Kommission „Schutz des Menschen und der Umwelt - Wege zu einem dauerhaft umweltverträglichen Umgang mit Stoffen und Energien" - Drucksache 13/98 - - Antrag: Das Meer ist keine Müllhalde - Drucksache 13/1727 - Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Ausschuß für Wirtschaft Drucksachen 13/1376, 13/1787 Nr. 1.1 Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Drucksachen 12/6960, 13/725 Nr. 132 5642* Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 65. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Oktober 1995 Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Drucksachen 12/7063, 13/725, Nr. 174 Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß nachstehenden EU-Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen haben. Auswärtiger Ausschuß Drucksache 13/2306 Nr. 2.67 Innenausschuß Drucksache 13/765 Nr. 1.20 Drucksache 13/765 Nr. 1.21 Finanzausschuß Drucksache 13/1614 Nr. 2.10 Drucksache 13/1614 Nr. 2.11 Drucksache 13/2306 Nr. 2.13 Drucksache 13/2306 Nr. 2.61 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 13/1338 Nr. 2.2 Drucksache 13/1442 Nr. 1.4 Drucksache 13/1799 Nr. 2.4 Drucksache 13/2306 Nr. 2.27 Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Drucksache 13/725 Nr. 137 Drucksache 13/725 Nr. 139 Drucksache 13/269 Nr. 1.4 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 13/218 Nr. 98 Ausschuß für die Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 13/478 Nr. 1.2 Drucksache 13/1038 Nr. 15 Drucksache 13/1338 Nr. 1.6 Drucksache 13/1614 Nr. 1.9 Drucksache 13/1799 Nr. 1.1 Berichtigung Im Anhang zum stenographischen Protokoll der 53. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 8. September 1995 zu EU-Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament ist unter dem Titel Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten die Drucksachennummer 13/725, Nr. 107, Nr. 108, Nr. 112 und Nr. 124 ersatzlos zu streichen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Christine Lucyga


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Debatte über die sogenannten Altschulden der ostdeutschen Kommunen kommt spät, obwohl das Thema seit langem auf der politischen Tagesordnung steht.
    Wie dringlich diese Debatte ist, belegen der noch nicht allgemein zugängliche Bundesrechnungshofbericht über die Abwicklung der Altkredite der DDR, der der Bundesregierung in der Altschuldenfrage schwere Fehler und Unterlassungen bescheinigt, sowie Expertengutachten zur Verfassungswidrigkeit der Altschuldenforderungen des Bundes an die ostdeutschen Kommunen.
    Die Erklärungsnot von Bundesfinanzminister und Bundeskanzleramt wird größer. Wie anders kann die Tatsache gedeutet werden, daß sich die Bundesregierung nach einem kurzen und enttäuschenden Lebenszeichen in der Altschuldenfrage jetzt wieder einigelt und vereinbarte Verhandlungsrunden absetzt?
    Das Altschuldenproblem ist aber weit mehr als ein Schildbürgerstreich des Hauses Waigel; es ist auch ein Präzedenzfall politischer Unmoral. Bis jetzt hat es die Bundesregierung nämlich nicht vermocht, einen im Einigungsvertrag angelegten Fehler zuzugeben. Nein, sie versucht, den entstandenen und täglich

    Dr. Christine Lucyga
    wachsenden Schaden aus ihrer Fehlentscheidung den Betroffenen aufzuladen.

    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der PDS Beifall der Abg. Franziska Eichstädt-Bohlig [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

    Die Drohung der Bundesregierung, ihre Forderungen auf gerichtlichem Wege durchsetzen zu wollen, sollten sich die Gemeinden länger renitent zeigen, ist ein mittelalterlicher Willkürakt. Besser wäre es, die Bundesregierung würde den betroffenen Kommunen eine akzeptable politische Lösung anbieten; denn hier hat sie eindeutig eine Bringepflicht.

    (Beifall bei Abgeordneten der SPD)

    Weiteres Aussetzen und Liegenlassen machen nichts besser, im Gegenteil.
    Auch sollte es sich für einen Rechtsstaat verbieten, willkürliche Entscheidungen des DDR-Staatsapparates nachträglich zu Rechtsakten umzuinterpretieren, die der Realität in den neuen Ländern so nicht standhalten können.

    (Beifall bei der SPD sowie der Abg. Franziska Eichstädt-Bohlig [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

    Es ist ein Stück aus dem politischen Tollhaus, wenn in glatter Umkehr der Beweispflicht ostdeutsche Städte und Gemeinden für Altkredite, die oft gar nicht zuzuordnen sind ,und denen oft kein konkreter Vermögenswert gegenübersteht, zur Kasse gebeten werden und sie den Nachweis selbst liefern sollen. Hier hat der Bund die Verpflichtung, einen konkreten, objektbezogenen Nachweis und gegebenenfalls Wertberichtigungen vorzulegen. Das ist bis jetzt nicht geschehen.
    Wie ruinös die Durchsetzung der Altschuldenforderungen des Bundes für die Betroffenen ist, soll das Beispiel der Hansestadt Rostock zeigen. Diese Stadt müßte bei der jetzt bestehenden Altschuldenforderung von 270 Millionen DM, davon 90 Millionen DM Zinsen, ungefähr 10 % ihres Haushaltes für Altschulden binden. Allein der Kapitaldienst würde das, was die Stadt aus eigener Kraft - einschließlich Kreditaufnahme - aufbringen könnte, verschlingen. Zitat des Stadtkämmerers: Dann bewegen sich in der Stadt keine Kelle und kein Kran mehr.
    Im Klartext: Die Stadt muß lebensnotwendige Investitionen zurückstellen, vor dem Hintergrund eines allgemeinen kommunalen Finanzdefizits durch die anhaltend schlechte Arbeitsmarktsituation, wachsende Sozialleistungen und einen gewaltigen Infrastrukturnachholbedarf. Hier ist dem Berliner Gutachter Harms zuzustimmen, der die Auferlegung einer ruinösen Geldleistungspflicht durch den Bund feststellt.
    So wie der Stadt Rostock geht es 16 % der ostdeutschen Kommunen, in Zahlen: 1 400 Städten und Gemeinden. Die übrigen 84 % wurden so willkürlich, wie sie belastet wurden, auch wieder entschuldet, was von der Bundesregierung in einer Fragestunde dieses Jahres salopp mit „irgendwann in den 80er
    Jahren irgendwie entschuldet" zu Protokoll gegeben wurde. Dann muß aber auch die Frage erlaubt sein, ob nicht die Schulden der übrigen Kommunen ebenfalls auf den Prüfstand gehören.

    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der PDS)

    Andernfalls erhalten willkürliche Zufallsentscheidungen - oder auch zufällige Willkürentscheidungen; wie man es formulieren will - nachträglich eine rechtliche Anerkennung. Zudem werden regionale Disparitäten festgeschrieben.
    Die eigentlichen lachenden Erben dieser zweifelhaften Erbschaft sind die Banken, denen die Übernahme der dubiosen Altkredite durch absurd hohe Zinsen bisher einen wahren Goldregen beschert hat.
    Dieses vom BMF zu verantwortende Mißmanagement zu Lasten der Kreditgeschädigten und der Steuerzahler kommentiert der Bundesrechnungshof so: Eine direkte Übernahme der Altschulden in den Bundeshaushalt wäre um Milliarden günstiger gewesen als der Umweg über das teure Schuldenkarussell privater Banken.

    (Beifall bei der SPD)

    Wenn der Bundesfinanzminister mit einem Haushaltsdefizit in Milliardenhöhe im Nacken Altschulden bei den Kommunen geltend macht, die wirklich keine Mark zuviel haben, dann sollte doch eher darüber nachgedacht werden, ob man diese Milliardenbeträge nicht gerechterweise aus den Taschen zurückholen sollte, die die Klientelpolitik der Bundesregierung laut Bundesrechnungshofbericht so überreich gefüllt hat.

    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der PDS)

    Die Kommunen können in ihrer Haltung angesichts der Forderungen des BMF nicht nachgeben. Der angedrohte Rechtsstreit kann jedoch nicht der richtige Weg sein; denn er würde auf Jahre hinaus Kräfte binden, die wir dringend benötigen.

    (Vorsitz : Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer)

    Daher das Fazit: Es ist die politische und moralische Pflicht der Bundesregierung, sich endlich zu bewegen und ein verhandlungsfähiges Konzept für eine einvernehmliche Lösung vorzulegen.
    Ich danke Ihnen.

    (Beifall bei der SPD und der PDS)



Rede von Dr. Antje Vollmer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Dietrich Austermann.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dietrich Austermann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich glaube, es ist auch bei der Kürze einer Aktuellen Stunde wichtig, daß man sich wieder einmal deutlich macht: Was verbirgt sich eigentlich hinter dem Gedanken der Altschulden der DDR-Gemeinden? Dies scheint mir auch deshalb nötig zu sein, weil die Nostalgie in

    Dietrich Austermann
    manchen Bereichen, insbesondere bei den immer dreister werdenden SED-Nachfolgern, so manches mit verklärtem Blick darstellt, und zwar nach dem Motto: Seht mal, wie schön dieses und jenes in der DDR gelaufen ist, was heute nicht mehr läuft.
    Wir sollen jetzt - das ist die Erwartung der SPD, der Kollegin Lucyga - die Schulden bezahlen, die gemacht worden sind, weil Kindertagesstätten, Kindergärten, Turnhallen, Schulen und Rathäuser gebaut worden sind. Dies ist eine Aufgabe, die natürlich in erster Linie die Gemeinden haben, denen diese Einrichtungen zugute kommen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Ich sage noch einmal: Es würde kein Mensch auf den Gedanken kommen, wenn sich die Gemeinde XY - vorhin wurde Buxtehude genannt; ich weiß nicht, warum - ein neues Schwimmbad baut, zu sagen: Jetzt muß der Bund die Kosten dafür übernehmen. Es besteht kein Zweifel daran, daß die Schulden, die damals zu 80 % bei der Staatsbank der DDR oder - in den 70er Jahren - bei den Sparkassen gemacht wurden, gemacht worden sind, um Projekte zu finanzieren.

    (Dr. Uwe Küster [SPD]: Das sind doch gar keine Schulden!)

    Es gibt einen Punkt, der in der Tat streitig ist, über den man sich unterhalten kann, bei dem man die Frage stellen muß, wer für die Regulierung eigentlich zuständig ist. Das ist der Fall, daß eine sehr kleine Gemeinde - wie es vielfach vorkommt - ein Projekt finanzieren mußte, das zugleich vielen anderen Gemeinden zugute kam. Man fragt sich ja, warum 16 % unter dieser Belastung stöhnen müssen, wenn an anderer Stelle 84 % angeblich entlastet worden sind. Es war ja falsch, was die Kollegin gesagt hat. Die 84 % sind ja nicht entschuldet worden. Man fragt sich dann: Ist es in der Tat eine Aufgabe, diesen kleinen Gemeinden zu helfen? Bloß, wer hat diese Aufgabe zu leisten? Nach unserem Verständnis, nach der Finanzregelung, nach dem Einigungsvertrag ist es Aufgabe der Bundesländer - für uns ganz klar eine Aufgabe der neuen Bundesländer -, den Finanzausgleich in der Weise vorzunehmen, daß den Gemeinden in ihrer sicher sehr schwierigen Situation geholfen wird.
    Es kann - ich möchte dies wegen der vorgerückten Zeit kurz zusammenfassen - keinen Zweifel an dem rechtlichen Bestand der Altkredite geben. Der Rechnungshof sagt nicht, daß die Forderung unberechtigt ist, er sagt, es wäre möglicherweise günstiger gewesen. Noch einmal: Es gibt keinen Zweifel an dem rechtlichen Bestand der Altkredite.
    Zweitens muß die Frage gestellt werden: Wer hat eigentlich davon profitiert? Wie ist es denn: Wenn der Bund jetzt die Schulden zahlt, kriegt er dann auch das Eigentum, ist er dann auch gleichzeitig Eigentümer? Wer verfügt künftig über das Vermögen? Wer hat die Vorteile, wenn alte Rathäuser möglicherweise nicht mehr als solche genutzt werden und von den Gemeinden verkauft werden? Es ist, glaube ich, unbestreitbar, daß der wirtschaftliche Zuwachs den Gemeinden zufließt.
    Drittens. Die Kredite sind in der Regel auch tragbar. Ich sage, es gibt Ausnahmefälle. Die Stadt Rostock ist mit Blick auf die Größe und die Finanzkraft der Gemeinden ein denkbar ungünstiges Beispiel.
    Viertens. Finanzierung kommunaler Aufgaben ist keine Bundesaufgabe.
    Fünftens. Der notwendige Ausgleich kann bei den Gemeinden selber vorgenommen werden.

    (Zuruf der Abg. Ingrid Matthäus-Maier [SPD])

    - Ich glaube, daß sich unsere Positionen da nicht unterscheiden, Frau Kollegin. Sie bzw. Frau Lucyga hätte ja die Frage beantworten können, wo die 7,5 Milliarden DM zusätzlich herkommen sollen. Sich in dieser Woche über angeblich nicht zu stopfende Haushaltslöcher zu beklagen, die Haushaltsberatungen zu verweigern, hier ein neues Faß aufzumachen und zu sagen, das muß der Bund übernehmen - das ist politisch und argumentativ nicht redlich, Frau Matthäus-Maier.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. Ingrid Matthäus-Maier [SPD]: Das hat überhaupt keiner gesagt!)

    Wir als Bund wollen den Gemeinden ein Angebot machen, indem wir sagen: Wir wollen dabei helfen, diese Kredite in zinsgünstige Kredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau umzuschulden. Dieses Angebot steht.
    Was haben denn die neuen Bundesländer mit dem Geld gemacht, das sie seit dem 1. Januar nach dem Föderalen Konsolidierungskonzept bekommen? Das sind 35 Milliarden DM zusätzlich. Wieviel haben die neuen Bundesländer davon eingesetzt, um in einzelnen Fällen in Bedrängnis gekommenen Gemeinden tatsächlich zu helfen? Nach einer pauschalen Übersicht der Schuldensituation der Gemeinden entsteht durch Übernahme dieser Verpflichtungen aus der Vergangenheit, für die ja Vermögenswerte geschaffen worden sind, nach unserer Einschätzung in der Regel kein höherer Schuldenstand für einzelne Gemeinden. Wir sagen deshalb: Wir machen das Angebot der Umschuldung. Eine Übernahme durch den Bund ist weder rechtlich noch politisch noch finanziell vertretbar.
    Herzlichen Dank.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)