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ID1306506700

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Metadaten
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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 13/65 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 65. Sitzung Bonn, Freitag, den 27. Oktober 1995 Inhalt: Abweichung von den Richtlinien für die Fragestunde, für die Aktuelle Stunde sowie der Vereinbarung über die Befragung der Bundesregierung in der Sitzungswoche ab 6. November 1995 5563 A Zur Geschäftsordnung Dr. Dagmar Enkelmann PDS 5563 B Joachim Hörster CDU/CSU 5563 D Tagesordnungspunkt 13: a) Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung 40 Jahre Bundeswehr — 5 Jahre Armee der Einheit b) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung wehrrechtlicher Vorschriften (Wehrrechtsänderungsgesetz) (Drucksachen 13/1801, 13/2209, 13/2547, 13/2548) . 5564B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 12: Antrag der Abgeordneten Andrea Lederer, Heinrich Graf von Einsiedel, Dr. Willibald Jacob und der weiteren Abgeordneten der PDS: Abschaffung der Wehrpflicht (Drucksache 13/580) . 5564 C in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 13: Antrag der Abgeordneten Winfried Nachtwei, Angelika Beer, Christian Sterzing und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Fortsetzung der Bundeswehrreduzierung und Verzicht auf Umstrukturierung der Bundeswehr für weltweite Kampfeinsätze (Drucksache 13/499) 5564 C in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 14: Beschlußempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten der PDS: Kampfeinsätze der Bundeswehr (Drucksachen 13/136, 13/1880) . . . . . . . 5564 D Dr. Helmut Kohl, Bundeskanzler . . . 5564 D Rudolf Scharping SPD 5568 C Paul Breuer CDU/CSU 5572 A Rolf Köhne PDS 5573 C Angelika Beer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 5575 A Dr. Heiner Geißler CDU/CSU . . . 5577 A Dr. Wolfgang Gerhardt F.D.P 5577 C Heinrich Graf von Einsiedel PDS . . . 5580 C Volker Rühe, Bundesminister BMVg . 5582 C Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 5584 A Walter Kolbow SPD 5585 D Rainer Eppelmann CDU/CSU 5588 C Winfried Nachtwei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 5590 D Günther Friedrich Nolting F.D.P. . . . 5592 C Dieter Heistermann SPD 5594 C Paul Breuer CDU/CSU 5595 D Dr. Klaus Rose CDU/CSU 5597 C Winfried Nachtwei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 5598A Dr. Gregor Gysi PDS 5600A Volker Kröning SPD 5601 D Jürgen Augustinowitz CDU/CSU . . . 5603 B Rolf Köhne PDS 5605 C Dr. Uwe-Jens Heuer PDS (Erklärung nach § 30 GO) 5606A Tagesordnungspunkt 10: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachen Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung der steuerrechtlichen Wohneigentumsförderung (Drucksachen 13/2235, 13/ 2476, 13/2784, 13/2785) 5607 A b) Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Franziska Eichstädt-Bohlig, Christine Scheel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Eckwerte für ein grünes Selbsthilfe-Gesetz für eine soziale und ökologische Reform der Wohneigentumsförderung zu dem Antrag der Abgeordneten Klaus-Jürgen Warnick, Dr. Barbara Höll, Dr. Uwe-Jens Rössel und der Gruppe der PDS: Reformierung der Wohneigentumsförderung als ein Bestandteil der Wohnungsbaupolitik (Drucksachen 13/2304, 13/2357, 13/2784) 5607 A c) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau zu dem Antrag der Abgeordneten Otto Reschke, Achim Großmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Neugestaltung der Wohneigentumsförderung zu dem Antrag der Abgeordneten Dieter Maaß (Herne), Achim Großmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Wohnungsbaugenossenschaften stärken - Mitglieder steuerlich fördern (Drucksachen 13/1501, 13/1644, 13/2771) 5607 B Dr. Kurt Faltlhauser, Parl. Staatssekretär BMF 5607 C Otto Reschke SPD 5608 D Hannelore Rönsch (Wiesbaden) CDU/CSU 5610 C Klaus-Jürgen Warnick PDS 5611B Dr. Barbara Höll PDS 5611 D Franziska Eichstädt-Bohlig BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 5612C Hildebrecht Braun (Augsburg) F.D.P. 5613 C Hildebrecht Braun (Augsburg) F.D.P. . 5614 B Detlev von Larcher SPD 5614 C Klaus-Jürgen Warnick PDS 5615 D Gerhard Schulz (Leipzig) CDU/CSU . 5616D Achim Großmann SPD 5618 A Dr. Klaus Töpfer, Bundesminister BMBau 5620 B Otto Reschke SPD 5621 D Franziska Eichstädt-Bohlig BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 5622 A Ingrid Matthäus-Maier SPD (Erklärung nach § 31 GO) 5622 B Zusatztagesordnungspunkt 15: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zur Altschuldenregelung für ostdeutsche Kommunen angesichts erster Bewertungsergebnisse eines Rechtsgutachtens zur Auferlegung von Rückzahlungsverpflichtungen 5623 C Dr. Christine Lucyga SPD 5623 D Dietrich Austermann CDU/CSU . . . 5624 D Werner Schulz (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 5625 D Jürgen Türk F.D.P 5626 D Dr. Uwe-Jens Rössel PDS 5627 C Irmgard Karwatzki, Pari. Staatssekretärin BMF 5628 B Dr. Uwe Küster SPD 5629 A Dr. Michael Luther CDU/CSU 5630 B Gunter Weißgerber SPD 5631 A Susanne Jaffke CDU/CSU 5631 D Dr. Mathias Schubert SPD 5632 D Arnulf Kriedner CDU/CSU 5633 B Ingrid Matthäus-Maier SPD 5634 B Zusatztagesordnungspunkt 16: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes und anderer Gesetze (Drucksache 13/2746) 5635 B Ulf Fink CDU/CSU 5635 C Brigitte Lange SPD 5636 C Andrea Fischer (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 5638 A Cornelia Schmalz-Jacobsen F.D.P. . . 5639A Dr. Heidi Knake-Werner PDS 5640 A Nächste Sitzung 5640 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 5641 * A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 5641 * C 65. Sitzung Bonn, Freitag, den 27. Oktober 1995 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Antretter, Robert SPD SPD SPD SPD 27. 10.95 27. 10. 95 27. 10. 95 27. 10. 95 27. 10. 95 Barthel, Klaus BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 27. 10. 95 Blunck, Lilo SPD F.D.P. 27. 10. 95 Conradi, Peter Dietert-Scheuer, Amke SPD SPD 27. 10. 95 27. 10. 95 27. 10. 95 27. 10. 95 27. 10. 95 27. 10. 95 27. 10. 95 Dr. Dobberthien, Marliese CDU/CSU PDS 27. 10. 95 ** Günther (Plauen), Joachim PDS CDU/CSU 27. 10. 95 Dr. Hartenstein, Liesel Hempelmann, Rolf Hörsken, Heinz-Adolf Dr. Jacob, Willibald Jüttemann, Gerhard Kuhn, Werner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 27. 10. 95 Lengsfeld, Vera CDU/CSU SPD 27. 10. 95 Marten, Günter SPD CDU/CSU CDU/CSU SPD 27. 10.95 Meißner, Herbert Neumann (Berlin), Kurt Dr. Pinger, Winfried BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 27. 10. 95 Dr. Reinartz, Bertold Schaich-Walch, Gudrun Scheel, Christine BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 27. 10. 95 Schlauch, Rezzo CDU/CSU CDU/CSU SPD 27. 10. 95 27. 10. 95 27. 10. 95 27. 10. 95 Schmidt (Mülheim), Andreas SPD 27. 10. 95 Schmitz (Baesweiler), Hans Peter BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 27. 10. 95 Schultz (Everswinkel), Reinhard Schumann, Ilse Steindor, Marina Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Thiele, Carl-Ludwig Thieser, Dietmar Tippach, Steffen Titze-Stecher, Uta F.D.P. 27. 10. 95 27. 10. 95 27. 10. 95 27. 10. 95 27. 10. 95 27. 10. 95 27. 10. 95 * Vogt (Düren), Wolfgang Dr. Warnke, Jürgen Zierer, Benno SPD PDS SPD CDU/CSU CDU/CSU CDU/CSU *für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates **für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 689. Sitzung am 13. Oktober 1995 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß § 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen: - Achtzehntes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes - Gesetz zu dem Vertrag vom 26. Mai 1993 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Thailand über die Überstellung von Straftätern und über die Zusammenarbeit bei der Vollstreckung von Strafurteilen - Gesetz zu den Protokollen vom 19. Dezember 1988 betreffend die Auslegung des Übereinkommens vom 19. Juni 1980 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften sowie zur Übertragung bestimmter Zuständigkeiten für die Auslegung dieses Übereinkommens auf den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat mit Schreiben vom 25. Oktober 1995 folgende Vorlagen zurückgezogen: - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes (Wahl der Richter und Richterinnen) - Drucksache 13/1626 - - Antrag: Einsetzung einer Enquete-Kommission „Schutz des Menschen und der Umwelt - Wege zu einem dauerhaft umweltverträglichen Umgang mit Stoffen und Energien" - Drucksache 13/98 - - Antrag: Das Meer ist keine Müllhalde - Drucksache 13/1727 - Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Ausschuß für Wirtschaft Drucksachen 13/1376, 13/1787 Nr. 1.1 Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Drucksachen 12/6960, 13/725 Nr. 132 5642* Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 65. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Oktober 1995 Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Drucksachen 12/7063, 13/725, Nr. 174 Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß nachstehenden EU-Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen haben. Auswärtiger Ausschuß Drucksache 13/2306 Nr. 2.67 Innenausschuß Drucksache 13/765 Nr. 1.20 Drucksache 13/765 Nr. 1.21 Finanzausschuß Drucksache 13/1614 Nr. 2.10 Drucksache 13/1614 Nr. 2.11 Drucksache 13/2306 Nr. 2.13 Drucksache 13/2306 Nr. 2.61 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 13/1338 Nr. 2.2 Drucksache 13/1442 Nr. 1.4 Drucksache 13/1799 Nr. 2.4 Drucksache 13/2306 Nr. 2.27 Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Drucksache 13/725 Nr. 137 Drucksache 13/725 Nr. 139 Drucksache 13/269 Nr. 1.4 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 13/218 Nr. 98 Ausschuß für die Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 13/478 Nr. 1.2 Drucksache 13/1038 Nr. 15 Drucksache 13/1338 Nr. 1.6 Drucksache 13/1614 Nr. 1.9 Drucksache 13/1799 Nr. 1.1 Berichtigung Im Anhang zum stenographischen Protokoll der 53. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 8. September 1995 zu EU-Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament ist unter dem Titel Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten die Drucksachennummer 13/725, Nr. 107, Nr. 108, Nr. 112 und Nr. 124 ersatzlos zu streichen.
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    Rede von Volker Kröning


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte auf die Tagesordnung zurückkommen, und zwar auf das Wehrrechtsänderungsgesetz, und darf mich dabei auf den Antrag der SPD-Fraktion auf Drucksache 13/2757 beziehen.
    Die SPD-Fraktion hat aus Anlaß des 40jährigen Jubiläums der Bundeswehr vielfach ihre Grundsatzposition zum Ausdruck gebracht, daß sie zur Wehrpflicht steht, d. h. zum Wehrdienst und zu den als Ersatz für den Wehrdienst gesetzlich vorgesehenen Dienstarten. Man sollte diese Dienste - Friedensdienste mit und ohne Waffe - nicht gegeneinander ausspielen.

    (Beifall bei Abgeordneten der SPD)

    Da kann ich mich nicht nur mit einem Appell, sondern sogar mit einer Referenz ausdrücklich an die Koalitionsfraktionen wenden: Sie haben dies heute nicht getan. Deshalb wende ich mich an die anderen Oppositionsvertreter, auch wenn ich nicht sehr hoffnungsfroh bin, sie von unserem Anliegen überzeugen zu können: Friedensdienste mit und ohne Waffe -

    (Angelika Beer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Der Dienst mit der Waffe ist keiner!)


    Volker Kröning
    das sollten wir in dieser Minute noch einmal deutlich machen - haben ein gemeinsames Fundament, nämlich die Pflichterfüllung gegenüber der Allgemeinheit. In einer Zeit der Überordnung des Einzelinteresses über das Allgemeininteresse, einer ebenso ungelösten wie lösungsbedürftigen Konkurrenz von Individualismus und Solidarität ist es nicht das Geringste, neben dem Recht, das immer gegen die Pflicht ausgespielt wird, vor allen Dingen die Pflicht von Menschen gegenüber Menschen zu betonen, die in beiden Dienstarten erfüllt wird.
    Das ist für uns Ausgangspunkt für zwei Initiativen, von denen eine neu und eine leider alt ist; doch nach unserem Dafürhalten sind beide überfällig. Es geht um die Gleichbehandlung der Dienstarten im Wehrpflichtgesetz und im Zivildienstgesetz, nämlich in finanzieller Hinsicht des sogenannten Dienstes im Ausland - einer Alternative zum Zivildienst - mit diesem Zivildienst und in zeitlicher Hinsicht des Zivildienstes mit dem Grundwehrdienst.
    Lassen Sie mich, meine Damen und Herren, dazu einen Blick auf den „Bericht der Bundesregierung zur Gleichbehandlung von Grundwehrdienstleistenden und Zivildienstleistenden" werfen, der schon vor anderthalb Jahren dem Deutschen Bundestag vorgelegt und neulich im Verteidigungsausschuß behandelt worden ist. Der Bericht spricht in beeindruckender Weise von einem „gesetzgeberischen Willen, ... beide Gruppen von Dienstpflichtigen gleichzustellen" und stellt fest, daß „die Problematik der rechtlichen und tatsächlichen Gleichbehandlung der Grundwehrdienstleistenden und der Zivildienstleistenden im Bewußtsein der Betroffenen besonders sensibel" ist. Ich meine, auch ein 40jähriges Jubiläum der Bundeswehr gibt Anlaß, diesen Punkt, der die Öffentlichkeit ebenfalls interessiert, noch einmal zur Sprache zu bringen.

    (Beifall bei der SPD)

    Wer z. B. als junger Mann auch Russisch gelernt hat und sich verpflichten möchte, in Moskau Kinder und Jugendliche zu betreuen, die von Verwahrlosung bedroht sind, die Gefahr laufen, nicht einmal mehr Kindergärten und Schulen zu besuchen, stellt fest, daß sein Dienst, der im Zivildienstgesetz geregelte sogenannte Andere Dienst im Ausland - die vom Gesetzgeber selber eröffnete Alternative zum Zivildienst im Inland -, in dem Bericht der Bundesregierung überhaupt nicht erwähnt wird. Das muß ihn wundern. Denn dieser Dienst wird, anders als der Wehr- und der Zivildienst, nicht entgolten. Die Kosten für dieses Engagement müssen die jungen Leute selber tragen - oder ihre Eltern und freie Träger, die dazu oft nicht in der Lage sind.
    Das ist ein krasser Fall von Ungleichbehandlung, der auch dein Zweck der Regelung zuwiderläuft, der im Gesetz ausdrücklich mit der „Förderung des friedlichen Zusammenlebens der Völker" - eine vielleicht etwas altmodisch klingende, aber nach wie vor berechtigte Formulierung - umschrieben wird. Wir fordern, daß dieses Defizit beseitigt wird.

    (Beifall bei der SPD)

    Darüber hinaus fordert die SPD zum wiederholten Male, die Dauer von Zivildienst und Grundwehrdienst zu vereinheitlichen. Dazu sagt der erwähnte Bericht der Bundesregierung:
    Dem Gesetzgeber ist durch die Unterschiede, die die beiden Dienste prägen, ein Gestaltungsspielraum eröffnet; er ist nicht zu einer schematischen Gleichbehandlung verpflichtet.
    Dies ist ein seltener Fall von richtig und falsch: Richtig ist, daß der Gesetzgeber anders handeln könnte. Ob er aus rechtlichen Gründen auch anders handeln muß, will ich hier und heute offenlassen. Doch falsch ist, daß sich die Bundesregierung noch immer auf das Bundesverfassungsgericht beruft, das in der Tat die unterschiedliche Dauer von Wehr- und Zivildienst legitimiert hat.
    Es bleibt nämlich ein Unikum unserer Rechtsordnung - und das ausgerechnet im Kernbereich von Rechten und Pflichten, von Dienen und Helfen, ja von Leben und Tod - daß gegen den klaren Wortlaut einer Verfassungsnorm verstoßen wird, daß - im Klartext - entgegen Art. 12a des Grundgesetzes der Zivildienst noch immer länger dauert als der Wehrdienst und nach dem vorliegenden Gesetzentwurf auch weiterhin länger dauern soll.
    Die grundgesetzliche Vorschrift, daß die Dauer des Ersatzdienstes die Dauer des Wehrdienstes nicht übersteigen darf, wird in einer für das juristisch gebildete wie für das unverbildete Publikum erstaunlichen Weise uminterpretiert:

    (Beifall bei Abgeordneten der SPD Ingrid Matthäus-Maier [SPD]: Das kann man wohl sagen!)

    Nicht die Dauer, sondern die Belastung wird verglichen. Die Wehrübungen werden angerechnet. Dabei werden nicht die tatsächlich geleisteten Übungen, sondern eine gegriffene Größenordnung zugrunde gelegt.
    Auch diese Begründung ist beinahe überholt. Die Bundesregierung bemüht in ihrem erwähnten Bericht ein denkbar dürftiges Zitat der letzten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.

    (Günther Friedrich Nolting [F.D.P.]: Na! Na!)

    - Doch, doch. Ich will mich nicht auf das Glatteis der Kritik am Bundesverfassungsgericht begeben; aber ich muß Ihnen dieses Zitat, auf das sich die Bundesregierung bezieht, vorlesen. Es heißt dort:
    Der Zivildienstleistende ... ist in der Regel einem weniger strengen Dienstverhältnis unterworfen und befindet sich typischerweise in einer weniger belastenden Lebenssituation.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Ja!)

    Jeder mag sich darauf einen Reim machen. Doch eines besagt dieser Satz: Es kommt auf die Realität an und darauf, wie sie bewertet wird.
    Für uns ist die Antwort eindeutig: Längst werden nahezu alle Wehrpflichtigen, auch alle, die den Kriegsdienst aus Gewissensgründen verweigern,

    Volker Kröning
    zum Dienst herangezogen. So wichtig der Wehrdienst ist, so unentbehrlich ist der Zivildienst für unsere Gesellschaft inzwischen geworden. Die Zahl der Wehrübungen ist so verschwindend gering, daß sie - selbst wenn man der bisher herrschenden Meinung folgen wollte - eine pauschale Ungleichbehandlung des Zivil- und des Wehrdienstes nicht mehr rechtfertigt.

    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

    Meine Damen und Herren, die Funktionsfähigkeit der militärischen Komponente unserer Sicherheit ist bei einer Gleichbehandlung, wie die Verfassung sie fordert oder wie sie der Gesetzgeber zumindest mit dem gegebenen Spielraum einführen sollte, nicht in Gefahr.

    ( Vo rs it z : Vizepräsident Hans-Ulrich Klose)

    Die Voraussetzungen für die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sind somit entfallen. Der Gesetzgeber sollte keiner der beiden Gruppen von Dienstleistenden die Ernsthaftigkeit ihrer Entscheidung absprechen.

    (Günther Friedrich Nolting [F.D.P.]: Das gebe ich bei meinen nächsten Truppenbesuchen weiter!)

    Er sollte für die Attraktivität beider Dienstarten sorgen. Er sollte endlich die Gleichwertigkeit beider Dienstarten anerkennen. Es wird Zeit.

    (Günther Friedrich Nolting [F.D.P.]: Fahren sie mal in die neuen Bundesländer, wo die Dienstleistenden mehr als 100 Kilometer zurücklegen müssen!)

    - Sie können sich zu einer Zwischenfrage melden. - Keine der beiden Dienstarten ist „2. Klasse".
    Wir bitten deshalb um Annahme unseres Antrages.

    (Beifall bei der SPD)



Rede von Hans-Ulrich Klose
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Kollege Augustinowitz, CDU/CSU-Fraktion.

(Zuruf von der CDU/CSU: Endlich mal ein Fachmann!)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Jürgen Augustinowitz


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Wehrrechtsänderungsgesetz wird die tiefgreifendste gesetzliche Eingriffsmaßnahme in die Bundeswehr in dieser Wahlperiode sein. Deswegen will ich mich auf dieses Gesetz konzentrieren.
    Kernpunkt des Gesetzes ist die Verkürzung des Grundwehrdienstes auf zehn Monate, mit der Möglichkeit, freiwillig bis zu 23 Monate in der Bundeswehr zu dienen. Es gehört zur Redlichkeit dazu, zu sagen, daß es im Vorfeld dieser politischen Entscheidung Diskussionen über diese Frage in der Gesellschaft und natürlich auch in der CDU/CSU und der F.D.P., also in der Koalition, gegeben hat.

    (Günther Friedrich Nolting [F.D.P.]: Wir sind sehr diskutierfreudig!)

    Denn es gibt in der Tat ein Problem, nämlich die Auswirkungen dieser Verkürzung auf die personelle Bedarfsdeckung der Bundeswehr.
    Es ist zweifelsohne auch richtig, daß es einen gewissen Zielkonflikt zwischen der Verkürzung auf zehn Monate und der Friedensstärke von 340 000 Soldaten gibt, vor allem mit Blick auf die doch sehr stark gestiegene Quote der Wehrdienstverweigerer.
    Es kommt entscheidend darauf an, daß wir diese auch vom Bundesminister immer als kompakt bezeichnete zehnmonatige Ausbildung entsprechend umsetzen. Dazu brauchen wir genügend Ausbilder, die für die Durchführung dieser kompakten und fordernden Ausbildung zur Verfügung stehen. Es ist auch politisch besonders wichtig für das Ministerium, genügend Ausbilder zu bekommen.
    Wir haben gesagt, daß diese Frage intensiv diskutiert worden ist.

    (Brigitte Schulte [Hameln] [SPD]: Na!)

    - Frau Kollegin Schulte, das wissen Sie genau; Sie waren doch immer dabei. - Letztlich war es so, daß dies auch von der Leitung des BMVg für machbar gehalten worden ist. Die Risiken sind also beherrschbar.
    Einhergehend mit der Verkürzung des Grundwehrdienstes auf zehn Monate wird auch die Grundausbildung bei Heer und Luftwaffe auf zwei Monate reduziert. Ich möchte die Hardthöhe wirklich bitten, diese Verkürzung der Grundausbildung zu einer echten Entrümpelung zu nutzen, damit nicht immer wieder zivil erlernte Maßnahmen in der Bundeswehr neu erlernt werden müssen, z. B. Stichwort Führerschein.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Die Koalitionsfraktionen - man muß wirklich blind sein, wenn man das nicht anerkennt - haben in den parlamentarischen Beratungen im Ausschuß - das wissen Sie ganz genau, Herr Kollege Heistermann - deutliche Verbesserungen für die Grundwehrdienstleistenden mit einem Gesamtvolumen von annähernd 300 Millionen DM erreicht.

    (Zuruf von der CDU/CSU: So ist es!)

    Wenn Sie ehrlich und redlich sein wollen, hätten Sie auch dies einmal erwähnen müssen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Sie haben den Eindruck vermittelt, als ob es hier zu Kürzungsmaßnahmen gekommen wäre. Aber ich habe Ihnen angemerkt: Sie haben sich bei der Darstellung dieses Themas in Ihrer eigenen Haut nicht wohlgefühlt.
    Alle Maßnahmen, die wir umgesetzt haben, haben nur ein Ziel: Die Stärkung des verfassungsmäßig vorrangigen Grundwehrdienstes. Ich möchte auf diese Punkte im einzelnen eingehen.
    Das erste ist der schon zitierte Mobilitätszuschlag, ein völlig neues Instrument, das wir in der Tat dazu konzipiert haben, den Grundwehrdienst zu stärken. Ich finde, 90 DM pro Monat für jemanden, der mehr

    Jürgen Augustinowitz
    als 50 Kilometer fährt, und 180 DM pro Monat für jemanden, der mehr als 100 Kilometer fährt, sind bei einem Wehrsold von etwa 400 DM eine sehr deutliche Verbesserung, die man auch hier im Parlament einmal deutlich hervorheben muß.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Der zweite Punkt. Herr Kollege Heistermann, Sie haben so getan, als ob es schon seit Jahren ab dem vierten Monat Dienstzeitausgleich gäbe. Wir haben mit diesem Gesetz umgesetzt, daß der Dienstzeitausgleich auch für unsere Grundwehrdienstleistenden ab dem vierten Monat gilt. Nicht Sie, sondern wir haben das umgesetzt. Bisher war das nämlich ab dem siebten Monat der Fall.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Man kann das doch wirklich einmal sagen, wenn sich etwas verbessert hat. Tun Sie doch nicht so, als ob wir hier nur Dinge machten, die nicht passen!
    Ich will hinzufügen, daß dieser Dienstzeitausgleich auch für die militärische Leitung und das Ministerium in der Regel in Geld geleistet werden soll. Aber wir wollen den militärischen Führern auch das Führungsinstrument Freizeitausgleich in Zeit lassen. Wir werden bei der Formulierung des Erlasses genau darauf achten, daß das eingehalten wird.

    (Günther Friedrich Nolting [F.D.P.]: Wir halten am Dienstzeitausgleich fest!)

    Die Forderung einer Gleichbehandlung zwischen Wehrdienstleistenden und Zivildienstleistenden bleibt auch beim Dienstzeitausgleich. Wir haben bei den parlamentarischen Beratungen eine Änderung des § 32 des Zivildienstgesetzes eingefordert. Die Bundesregierung ist hier in der Bringschuld.
    Drittens: Verkürzung der Beförderungsintervalle. In der nächsten Zeit wird der Grundwehrdienstleistende bereits nach drei Monaten Gefreiter. Das ist nicht nur finanziell, sondern vor allem auch ideell wichtig. Wir haben außerdem bereits zum 1. Oktober dieses Jahres das doppelte Verpflegungsgeld an allen dienstfreien Tagen eingeführt. Das kostet übrigens 90 Millionen DM im Jahr, Herr Kollege Heistermann. Warum reden Sie eigentlich nicht einmal davon? Das ist doch eine positive Sache.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Das sind wichtige Erfolge der Koalitionsfraktionen für die Grundwehrdienstleistenden. Ich will deutlich machen: Das sind materielle Anreize, im Mittelpunkt unserer Bemühungen müssen aber die immateriellen Dinge stehen, auf die ich gleich noch eingehen werde. Sie sind wichtiger als die materiellen Leistungen.
    Aber auch die Bundeswehr muß einen eigenen Beitrag zur Senkung der Verweigererquote leisten. Hierzu zählt insbesondere der Umgang mit den Wehrpflichtigen in der Truppe wie bei den Wehrersatzbehörden. Die Jahresberichte der Wehrbeauftragten zeigen immer wieder, daß es in diesen Bereichen noch erheblichen Spielraum für Verbesserungen gibt. Gerichtet an die Inspekteure der Teilstreitkräfte und den Generalinspekteur sage ich: Hier können Sie und die Vorgesetzten in der Truppe noch etwas tun, und darum bitten wir Sie hier im Parlament.
    Nur wenn der Soldat die Bundeswehr mit dem Bewußtsein verläßt, wirklich gebraucht worden zu sein und einen sinnvollen Dienst geleistet zu haben, wird er ein positives Bild von den Streitkräften mit in das Zivilleben nehmen und in die Bevölkerung tragen.
    Es ist sehr zu begrüßen, daß der Fraktionsvorsitzende der SPD heute ein klares Wort zur Wehrpflicht gesagt hat. Dafür bin ich ihm auch im Namen der CDU/CSU-Fraktion dankbar. Das ist für unsere Bundeswehr wichtig.
    Aber das eine ist das Reden, das andere ist das tatsächliche Handeln. Ihr Antrag, die Dauer des Zivildienstes an die Dauer des Grundwehrdienstes anzugleichen, bedeutet doch in der Praxis die Aufgabe der allgemeinen Wehrpflicht, weil wir dann Verweigerungszahlen bekommen würden, die den Personalumfang der Bundeswehr nicht mehr sicherstellen würden.

    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der F.D.P.)

    Das ist ein unverantwortlicher Antrag, den Sie zum wiederholten Male gemacht haben. Schauen Sie, Herr Kollege, einmal nach Frankreich. Die Franzosen haben einen Grundwehrdienst von zehn Monaten. Wissen Sie, wie lange dort der Zivildienst dauert? Er dauert 20 Monate, und die Franzosen haben eine Verweigerungsquote von 5 %.
    Ehrlicher sind dabei die Grünen. Die Grünen sagen: Wir wollen die Abschaffung der Wehrpflicht, um die Bundeswehr insgesamt abzuschaffen. Das ist zumindest eine ehrliche Antwort auf die Fragen, die wir uns alle stellen. Dafür muß ich sie ausdrücklich loben.
    Ich möchte noch etwas Grundsätzliches zum Thema Wehrpflicht sagen: Es ist eine der grundlegenden Pflichten des Staates, seine Bürger vor äußeren Gefahren zu schützen. Für Deutschland ist diese Verpflichtung in Art. 1 Grundgesetz ausdrücklich festgeschrieben. Dem Privileg des Bürgers, vom Staat geschützt zu werden, steht die Pflicht gegenüber, als Teil unseres Staates am Erhalt der äußeren Sicherheit mitzuwirken, zumindest zeitweise mitzuwirken.
    Der Bürger erfüllt diese Pflicht, indem er sich für einen Zeitraum in den Dienst der bewaffneten Streitkräfte stellt. Die allgemeine Wehrpflicht ist der greifbare Ausdruck der persönlichen Mitverantwortung des Bürgers für ein Leben der deutschen Nation in Frieden und Freiheit.
    Der Grundwehrdienstleistende ist verpflichtet, treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen. Das bedeutet für den Grundwehrdienstleistenden, im Katastrophen-, im Spannungs- oder im Verteidigungsfall unter Einsatz seiner Gesundheit oder seines Lebens für Frieden und Freiheit unseres Volkes einzutreten. Das unterscheidet den Grundwehrdienstleistenden fundamental vom Zivildienstleistenden.

    Jürgen Augustinowitz
    Es ist eine entscheidende politische Führungsaufgabe, den unauflösbaren Zusammenhang zwischen Wehrpflicht und Landesverteidigung zu verdeutlichen. Landesverteidigung und Wehrpflicht sind zwei Seiten der gleichen Medaille.
    Die Bundeswehr hat nach dem Ende des kalten Krieges aus Sicht vieler junger Menschen ein Begründungsproblem. Die hohe KDV-Quote ist ein Beleg dafür. Seit dem Wegfall der massiven, unmittelbaren Bedrohung Deutschlands durch den Warschauer Pakt glaubt mancher Wehrpflichtiger, daß sein Dienst in der Bundeswehr nicht mehr notwendig sei, da Deutschland mangels einer konkreten Bedrohung keine Streitkräfte mehr brauche.
    Diese Fehleinschätzung ist eine Folge der oberflächlichen Begründung der Existenz der Bundeswehr während des kalten Krieges. Die Bundeswehr wurde zu wenig als Ausweis für die Souveränität Deutschlands begründet, als die Fähigkeit des deutschen Staates, seine Bürger vor Gewalt und Bedrohung von außen zu schützen. Statt dessen wurde die bequemere, weil offensichtliche Begründung der Bedrohung aus dem Osten als Existenzgrund angeführt. Dies rächt sich jetzt.
    Daß sich viele Wehrpflichtige unter diesen Bedingungen gegen den Dienst in der Bundeswehr entscheiden, deren Sinn und Legitimation ihnen zum Teil nie richtig vermittelt wurde, kann nicht verwundern. Hier ist die Politik in der Verantwortung, Veränderungen durchzusetzen. Dabei spielen auch z. B. Schulen eine Rolle. Im Schulunterricht muß über dieses Thema vernünftig geredet werden.

    (Abg. Dr. Uwe-Jens Heuer [PDS] meldet sich zu einer Zwischenfrage)