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    Plenarprotokoll 13/64 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 64. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 26. Oktober 1995 Inhalt: Erweiterung und Abwicklung der Tagesordnung 5479A Tagesordnungspunkt 7: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes im Bereich des Baugewerbes (Schlechtwettergeld-Nachfolgeregelung) (Drucksache 13/2742) 5479D Heinz Schemken CDU/CSU 5480 A Konrad Gilges SPD 5481 B Annelie Buntenbach BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 5482 B Dr. Gisela Babel F.D.P 5484 A Dr. Heidi Knake-Werner PDS 5486B Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 5487 D Konrad Gilges SPD 5489C, 5495 C Anke Fuchs (Köln) SPD 5490 A Peter Dreßen SPD 5490 D Heinz Schemken CDU/CSU 5491 D Birgit Schnieber-Jastram CDU/CSU . 5493 C Wolfgang Meckelburg CDU/CSU . . . 5493 A Dr. Norbert Lammert, Parl. Staatssekretär BMWi 5496 B Peter Dreßen SPD 5497 A Jörg Tauss SPD 5498 A Tagesordnungspunkt 8 a: Antrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Einsetzung einer Enquete-Kommission „Zukunft der Medien in Wirtschaft und Gesellschaft - Deutschlands Weg in die Informationsgesellschaft" (Drucksache 13/1782) 5498 B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 6: Antrag der Abgeordneten Wolfgang Bierstedt, Gerhard Jüttemann, Rolf Kutzmutz, Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS: Einsetzung einer unabhängigen Experten-Kommission „Demokratische und soziale Antworten auf die Herausforderungen der neuen Informationstechnologien" (Multimedia) (Drucksache 13/2741) . 5498 C in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 7: Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P.: Einsetzung einer EnqueteKommission „Nutzung der neuen Möglichkeiten der Informations- und Kommunikationstechnik für Deutschland" (Drucksache 13/2753) 5498 C Siegmar Mosdorf SPD . . . . . . . . 5498 D Dr. Jürgen Rüttgers, Bundesminister BMBF 5502 C Rezzo Schlauch BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 5504 B Dr. Peter Glotz SPD 5505 A Dr. Max Stadler F.D.P. . . . . . . . . 5505 C Wolfgang Bierstedt PDS 5506 D Dr. Günter Rexrodt, Bundesminister BMWi 5508 C Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn) CDU/ CSU 5509 D Hans-Otto Wilhelm (Mainz) CDU/CSU 5510 D Zusatztagesordnungspunkt 8: Vereinbarte Debatte zur Frauenförderung in der Europäischen Union . . . 5512 A in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 9: Antrag der Fraktion der SPD: Frauenförderung in der Europäischen Union (Drucksache 13/2756) 5512A Claudia Nolte, Bundesministerin BMFSFJ 5512 B, 5528 C Ulla Schmidt (Aachen) SPD . 5513 C, 5521 D Heidemarie Wieczorek-Zeul SPD . 5514 A, 5516 C, 5524 A Editha Limbach CDU/CSU 5514 B Editha Limbach CDU/CSU 5516 A Kerstin Müller (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 5517 A Cornelia Schmalz-Jacobsen F.D.P. 5518 A, 5519 D Ulla Schmidt (Aachen) SPD 5519 C Christina Schenk PDS 5520 A Bärbel Sothmann CDU/CSU 5521 A Dr. Edith Niehuis SPD 5522 B Claudia Nolte CDU/CSU 5524 A Irmingard Schewe-Gerigk BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 5524 C Dr. Rupert Scholz CDU/CSU 5525C, 5527 B, 5527 D Heidemarie Wieczorek-Zeul SPD . . . 5526 A Dr. Angelika Köster-Loßack BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 5526 D Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD 5527 C Dr. Herta Däubler-Gmelin SPD 5529 A Horst Eylmann CDU/CSU 5529 C Hanna Wolf (München) SPD 5529 D Dr. Rita Süssmuth CDU/CSU 5531 A Tagesordnungspunkt 9: a) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (Drucksache 13/2745) . . . 5533 B b) Antrag der Fraktion der SPD: Weiterentwicklung der Gesundheitsstrukturreform (Drucksache 13/2680) . . . 5533 B Wolfgang Lohmann (Lüdenscheid) CDU/ CSU 5533 C Rudolf Dreßler SPD 5536 A Wolfgang Lohmann (Lüdenscheid) CDU/ CSU 5539 A Marina Steindor BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 5540D, 5545A Dr. Dieter Thomae F.D.P 5542 A Klaus Kirschner SPD 5542 D, 5543 C Otto Schily SPD 5543 D Dr. Martin Pfaff SPD 5544 D Dr. Ruth Fuchs PDS 5545 B Rudolf Dreßler SPD (Erklärung nach § 30 GO) 5546 C Zusatztagesordnungspunkt: Antrag der Abgeordneten Christel Deichmann, Jella Teuchner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Verbesserte Durchlässigkeit zwischen der gesetzlichen Rentenversicherung und der Alterssicherung der Landwirte (Drucksache 13/1349) . . . 5547 A Tagesordnungspunkt 17: Überweisungen im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Uwe-Jens Rössel, Dr. Dagmar Enkelmann, weiteren Abgeordneten und der Gruppe der PDS eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Eisenbahnkreuzungsgesetzes (Drucksache 13/1784) 5547 A b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 20. Oktober 1992 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über Grenzberichtigungen (Zweiter Grenzberichtigungsvertrag) (Drucksache 13/1936) . 5547 B c) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Europäischen Übereinkommen vom 24. November 1983 über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (Drucksache 13/2477) . . 5547 B d) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 20. Dezember 1994 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Estland über die Seeschiffahrt (Drucksache 13/2478) 5547 C e) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 25. Juni 1993 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Georgien über die Binnenschiffahrt (Drucksache 13/2479) 5547 C f) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Internationalen Kakao-Übereinkommen von 1993 (Drucksache 13/2481) 5547 C g) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu den Protokollen Nr. 1 und Nr. 2 vom 4. November 1993 zu dem Europäischen Übereinkommen zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (Drucksache 13/2482) 5547 D h) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch und anderer krankenversicherungsrechtlicher Vorschriften (Fünftes SGB V-Änderungsgesetz) (Drucksache 13/2725) 5547 D i) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes (Drucksache 13/2592) 5547 D j) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 19. Mai 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik über Erleichterungen der Grenzabfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr (Drucksache 13/2710) 5548 A k) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Seuchengesetzes (Drucksache 13/2711) 5548 A 1) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verlegung des Sitzes des Bundesarbeitsgerichts von Kassel nach Erfurt (Drucksache 13/2712) 5548 A m) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1996 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1996) (Drucksache 13/2480) . . . . . . . . . . . . . 5548 A o) Antrag der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Dr. Dagmar Enkelmann, Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS: Nichterhebung der Kfz-Steuer für überzählige Kraftfahrzeuganhänger abschaffen (Drucksache 13/827) . . . . 5548 B p) Antrag der Abgeordneten Dr. Christa Luft, Wolfgang Bierstedt, Rolf Kutzmutz und der Gruppe der PDS: Änderung der Rahmenvereinbarung von Bund und neuen Ländern zur Erfüllung des Treuhandauftrages (Drucksache 13/2571) 5548 B Zusatztagesordnungspunkt 10: Weitere Überweisungen im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des von dem Abgeordneten Klaus-Jürgen Warnick und der Gruppe der PDS eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Wohngeldgesetzes (Drucksache 13/ 2580) 5548 C b) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines ... Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (... SGB V-Änderungsgesetz) (Drucksache 13/2591) . . . . 5543 C c) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Reform der agrarsozialen Sicherung (Drucksache 13/2747) 5548 C Tagesordnungspunkt 18: Abschließende Beratungen ohne Aussprache a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der Rationalisierung im Steinkohlenbergbau (Drucksachen 13/1887, 13/ 2761) . . . . . . . . . . 5548 D b) Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Rechtspflege-Anpassungsgesetzes (Drucksachen 13/1288, 13/2633) 5549 A c) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 27. Juni 1989 zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken (Drucksachen 13/2415, 13/2670) . 5549 A d) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Reform der gemeinsamen Marktorganisation für Wein (Drucksachen 13/725 Nr. 124, 13/2141) 5549 B e) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 70/524/EWG über Zusatzstoffe in der Tierernährung (Drucksachen 13/725 Nr. 108, 13/2579) 5549 B f) Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 06 40 Titel 896 21 - Leistungen zur Schaffung von Lebensgrundlagen für die deutschen Minderheiten (Drucksachen 13/2233, 13/2402 Nr. 3, 13/2485) 5549 B g) Beschlußempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Bundesministeriums für Wirtschaft: Rechnungslegung über das Sondervermögen des Bundes „Ausgleichsfonds zur Sicherung des Steinkohleneinsatzes" für das Wirtschaftsjahr 1993 (Drucksachen 13/169, 13/2487) . . . 5549 C h) Beschlußempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Bundesministeriums der Finanzen: Einwilligung gemäß § 64 Abs. 2 Bundeshaushaltsordnung in die Veräußerung des bundeseigenen Flugplatzes an die „Holding Unternehmen Hahn GmbH & Co. KG" (Drucksachen 13/ 1897, 13/2491) 5549C i) Beschlußempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Bundesministeriums der Finanzen: Einwilligung gemäß § 64 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung in die Veräußerung eines Grundstücks in Berlin (Drucksachen 13/2186, 13/2492) . . . 5549 D j) Beschlußempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Bundesministeriums der Finanzen: Einwilligung gemäß § 64 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung in die Veräußerung einer bundeseigenen Liegenschaft in Magdeburg („Schroteplatz") an das Land Sachsen-Anhalt (Drucksachen 13/2224, 13/2493) . . . 5549 D k bis o) Beschlußempfehlungen des Petitionsausschusses: Sammelübersichten 24, 69, 70, 71 und 72 zu Petitionen (Drucksachen 13/1003, 13/2596, 13/2597, 13/2598, 13/ 2599) 5550 A p) Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses zu der dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht 2 BvE 5/95 (Drucksache 13/2646) 5550 B Tagesordnungspunkt 11: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umstellung der Steinkohleverstromung ab 1996 (Drucksachen 13/2419, 13/2471, 13/ 2759, 13/2760) 5550 B Zusatztagesordnungspunkt 11: Weitere abschließende Beratungen ohne Aussprache Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für einen Beschluß über die Unterstützung von Aktionen zugunsten älterer Menschen durch die Gemeinschaft (Drucksachen 13/1442 Nr. 1.2, 13/1900) . . . . . . . . . . . . . 5550 C Tagesordnungspunkt 16: a) Große Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Dr. Christa Luft und der Gruppe der PDS: Finanzierung von Parteien und parteinahen Stiftungen (Drucksachen 13/835, 13/1895) . . . 5552 A b) Antrag der Abgeordneten Dr. Christa Luft, Dr. Barbara Höll, Dr. Gregor Gysi und der weiteren Abgeordneten der PDS: Gesetzliche Regelung der Grundsätze der staatlichen Finanzierung parteinaher Stiftungen (Drucksache 13/621) 5552 B Dr. Ludwig Elm PDS 5552 B, 5558 B Brigitte Baumeister CDU/CSU . 5553C, 5560 B Dr. Uwe-Jens Heuer PDS 5553 D Dr. Willfried Penner SPD 5555 B, 5559 A Gerald Häfner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 5556 C, 5559 D Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. . 5557 B, 5558 D, 5560 C Dr. Christa Luft PDS 5559 B Nächste Sitzung 5560 D Berichtigung 5560 Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten . 5561* A 64. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 26. Oktober 1995 Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung 63. Sitzung, Seite III linke Spalte und Seite 5419 D: Bei Tagesordnungspunkt 6, Fragestunde, ist neben der Drucksache 13/2708 vom 20. Oktober 1995 die Drucksache 13/2729 vom 24. Oktober 1995 einzufügen. Anlage zum Stenographischen Bericht Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Antretter, Robert SPD 26. 10. 95 Beer, Angelika BÜNDNIS 26. 10.95 90/DIE GRÜNEN Borchert, Jochen CDU/CSU 26. 10.95 Dietert-Scheuer, Amke BÜNDNIS 26. 10.95 90/DIE GRÜNEN Dr. Dobberthien, SPD 26. 10. 95 Marliese Günther (Plauen), F.D.P. 26. 10. 95 Joachim Hacker, Hans-Joachim SPD 26. 10. 95 Hempelmann, Rolf SPD 26. 10. 95 Hilsberg, Stephan SPD 26. 10. 95 Hörsken, Heinz-Adolf CDU/CSU 26. 10. 95 Dr. Jacob, Willibald PDS 26. 10. 95 Kuhn, Werner CDU/CSU 26. 10.95 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Lengsfeld, Vera BÜNDNIS 26. 10. 95 90/DIE GRÜNEN Marten, Günter CDU/CSU 26. 10. 95 * * Meißner, Herbert SPD 26. 10. 95 Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 26. 10. 95 Neumann (Berlin), Kurt SPD 26. 10. 95 Dr. Probst, Albert CDU/CSU 26. 10. 95 * Dr. Reinartz, Bertold CDU/CSU 26. 10. 95 Schultz (Everswinkel), SPD 26. 10. 95 Reinhard Schumann, Ilse SPD 26. 10. 95 Tippach, Steffen PDS 26. 10. 95 Vogt (Duren), Wolfgang CDU/CSU 26. 10. 95 Zierer, Benno CDU/CSU 26. 10. 95 * * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union
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    Rede von Annelie Buntenbach


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Situation im Baugewerbe ist durch Spitzenbelastungen im Sommer und witterungsbedingte Beschäftigungseinbrüche im Winter geprägt.
    Die Wintererwerbslosigkeit im Baugewerbe hatte vor Einführung des Schlechtwettergeldes einen riesigen Umfang. Im Winter 1956/1957 betraf sie fast jeden zweiten am Bau Beschäftigten. Eine solche erzwungene Saisonarbeit belastet die Betroffenen und ihre Familien in unzumutbarer Weise. Außerdem bringt sie immense gesellschaftliche Folgekosten mit sich: in erster Linie in der Arbeitslosenversicherung, aber auch darüber hinaus.
    Das Schlechtwettergeld wurde 1959 von einer CDU-Regierung eingeführt, um die Beschäftigungslage auf dem Bau zu stabilisieren. 1994 wurde, ebenfalls von einer CDU-geführten Regierung, die Abschaffung des Schlechtwettergeldes zum 1. Januar 1996 beschlossen.
    Wir hatten, wie auch die anderen Oppositionsfraktionen, zuletzt im Frühjahr dieses Jahres beantragt, diese Streichung zurückzunehmen; denn schließlich ist es der Bundesregierung bis jetzt nicht gelungen, gesetzlich besseres Wetter zu verordnen. Da die Baubranche in besonderem Maße mit schlechtem Wetter zu kämpfen hat, liegt es auf der Hand, daß flankierende staatliche Maßnahmen unabweisbar notwendig sind.

    (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

    Alles andere würde einen Rückfall in die früheren Zustände der Saisonarbeit bedeuten.
    Unsere Zielsetzung war und ist, ganzjährig gesichertes Einkommen und Beschäftigung auf dem Bau zu erreichen.

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Mit der Streichung des Schlechtwettergeldes wurde den Tarifparteien der Boden für eine bessere Regelung zum ganzjährig gesicherten Einkommen, aufbauend auf dem bewährten Fundament der Schlechtwettergeldregelung, entzogen. Dafür trägt die amtierende Bundesregierung die politische Verantwortung.

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD sowie bei Abgeordneten der PDS)

    Wir stehen jetzt vor einer veränderten Situation. Inzwischen haben die Tarifparteien im Baugewerbe einen Tarifvertrag zur ganzjährigen Einkommenssicherung abgeschlossen. Unter dem Druck der Abschaffung des Schlechtwettergeldes ist hier ein Kompromiß gefunden worden, der beide Seiten einiges kostet, ein Kompromiß unter erschwerten Bedingungen mit vielen Haken und Ösen. Die Arbeitnehmerseite hat eine Reihe von Kröten schlucken müssen. Eine Verrechnung der witterungsbedingten Ausfallzeiten mit bis zu fünf Urlaubstagen, die Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit im Sommer auf 40 Stunden, die Erweiterung der Ausgleichszeiträume mit Zustimmung des Betriebsrats auf bis zu acht Monaten konnten nicht abgewendet werden.
    Für Arbeitnehmer in der Baubranche, die bisher kein Schlechtwettergeld bezogen haben, bringt der Tarifvertrag unter dem Strich eine Verschlechterung

    Annelie Buntenbach
    der Arbeitsbedingungen. Wie sich die hier festgeschriebene Flexibilisierung von Winter- und Sommerarbeitszeiten auswirkt, wer letztlich die Macht über die Zeit hat und ob Spitzenbelastungen für die Beschäftigten im Sommer nicht eher verschärft werden - all dies wird die Praxis zeigen müssen. Aber schon heute sind die Gefahren dieser Flexibilisierung und mögliche Nachteile für die Beschäftigten auf dem Bau nicht zu übersehen. Eine gesteigerte Arbeitsbelastung in den Sommermonaten steht in krassem Gegensatz zu überfälligen Bestrebungen zur Humanisierung der Arbeit und insbesondere zu einem verbesserten Gesundheitsschutz. Sie geht auf Kosten von Partnerinnen und Partnern und Kindern der Beschäftigten.
    Außerdem sieht der Tarifvertrag vor, für den Ersatz des Schlechtwettergeldes Mittel aus der Sozialkasse des Baugewerbes zu verwenden, die ansonsten sicherlich auch sinnvoll z. B. für eine Verbesserung der Berufsausbildung oder des Arbeitsschutzes hätten verwendet werden können.

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Unter arbeitsmarktpolitischen Gesichtspunkten hätten wir uns darüber hinaus eine weitergehende Verkürzung der Arbeitszeit gewünscht.
    Die durch den Tarifvertrag veränderte Lage erfordert jetzt auch andere flankierende staatliche Maßnahmen. Dazu hat die Bundesregierung einen Entwurf vorgelegt, der jetzt auch für uns die weitere Diskussionsgrundlage sein wird. Ich finde es schön, daß Sie, meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen, sich haben dazu durchringen können, für eine Branche, die unter besonderen Bedingungen arbeitet, auch eine besondere Regelung vorzuschlagen. Dagegen haben Sie sich ja bislang gesperrt. Vielleicht kann ich das auch als positives Signal für die Chancen einer Entsenderichtlinie werten, wo Sie sich in dieselbe Argumentationslinie verwickelt haben.

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Vielleicht besteht doch noch die Chance, daß Sie hier Ihren aussichtslosen Weg über die tarifliche Allgemeinverbindlichkeitserklärung und die Zustimmung der BDA verlassen und statt dessen auf einen realitätstauglichen Weg einschwenken.

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der PDS)

    Bei der Entsenderichtlinie schnell zu einer tragfähigen gesetzlichen Grundlage zu kommen ist längst überfällig.
    Das Problem der ganzjährigen Einkommenssicherung auf dem Bau ist immer auch die Frage nach den Einbrüchen im Winter und den Spitzen im Sommer. Diese Spitzen im Sommer werden im Moment von vielen Unternehmen mit illegaler oder legaler, aber sozial nicht abgesicherter Beschäftigung von Arbeitnehmern aus Osteuropa und aus der Europäischen Union abgedeckt. Praktiken von Lohn- und Sozialdumping prägen die Situation. Die Arbeitsbedingungen auf dem Bau sind bekanntlich eine Katastrophe.
    Bei der unübersichtlichen Situation und bei Rechtsunsicherheit von Subunternehmen, Scheinselbständigen, Werkvertragarbeitnehmern blüht auch die illegale Leiharbeit. Das Ergebnis für viele sind Stundenlöhne zwischen 5 und 10 DM, menschenunwürdige Unterbringung, keinerlei Absicherung gegen Unfälle und Krankheit, oft nicht einmal schriftliche Arbeitsverträge und glatter Betrug um den Lohn.
    Wenn es uns hier nicht gelingt, gleichen Lohn und gleiche Absicherung für die gleiche Arbeit durchzusetzen, dann wird es immer weniger fest angestellte ausländische wie inländische Kollegen geben, die überhaupt unter tarifvertraglichen Bedingungen arbeiten. Denn abgesehen davon, daß die Bauunternehmen, die Arbeitskräfte noch zu vernünftigen Bedingungen beschäftigen, durch das Sozialdumping niederkonkurriert werden, gibt es bei freiem Zugriff auf ein solches Sommersaison-Arbeitspotential immer weniger wirtschaftliche Gründe für Arbeitgeber, auch im Winter ein festes Arbeitskräftepotential weiter zu beschäftigen. Diese Bedingungen müssen wir dringend verändern, denn sonst kann die höhere Belastung der Arbeitgeber, wie sie durch den Wegfall des Schlechtwettergeldes entsteht, diese Spirale noch beschleunigen. Früher blieben pro Schlechtwettergeldstunde ungefähr 6,70 DM als Eigenanteil beim Arbeitgeber. Jetzt ist es fast das Doppelte: 12,30 DM. Auch die 6,70 DM haben oft genug, auch wenn es rechtlich nicht vorgesehen ist, zu präventiven Kündigungen vor der Schlechtwetterphase geführt.
    In Tarifverträgen normierte Standards können nur dann ihre Schutzfunktion für die abhängig Beschäftigten erfüllen, wenn sie breit zur Anwendung kommen. Das gilt auch und besonders für den Tarifvertrag im Baugewerbe und die damit verbundene Schlechtwettergeld-Nachfolgeregelung. Wenn es nicht umgehend gelingt, mit einer nationalen Entsenderichtlinie diese Schutzfunktion der Tarifvereinbarungen bzw. die entsprechenden Mindeststandards für alle Beschäftigten durchzusetzen, dann ist jede Regelung Flickwerk, da sie beliebig unterlaufen werden kann.

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

    Ob der hier vorgelegte Ersatz für die bisherige Schlechtwettergeldregelung tragfähig sein wird, hängt von der Entwicklung der Gesamtbedingungen im Baugewerbe ab. Ob die Regelung sich positiv, gemessen am Ziel der ganzjährigen Einkommenssicherung, auswirkt, werden wir in der Praxis überprüfen müssen. Hier könnte übrigens eine Zweijahresfrist, die bei der Entsenderichtlinie offensichtlicher Unsinn ist, durchaus einen Sinn machen.
    Die vorgeschlagenen Regelungen werden wir in den Ausschußberatungen im einzelnen überprüfen müssen. Wir müssen schnell zu einer tragfähigen Entscheidung kommen, damit die Kollegen auf dem Bau ab dem 1. Januar 1996 nicht im Regen stehen.

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der PDS)




Rede von Dr. Rita Süssmuth
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Als nächste spricht die Kollegin Dr. Gisela Babel.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Gisela Babel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (F.D.P.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Geschichte der Neufassung der Schlechtwettergeldregelung könnte man fast unter das Motto „Ende gut, alles gut" stellen.

    (Widerspruch bei der SPD)

    Daß sich die Tarifpartner und die Koalition auf eine Kompromißlösung verständigen konnten, zeigt, wie richtig es war, daß der Staat feste Rahmenbedingungen gesetzt hat und die Tarifpartner zu Reformen gedrängt hat.

    (Beifall bei der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

    Ich kann nur sagen, daß das Beispiel Schlechtwettergeld Schule machen sollte.
    In Kurzform: Die Tarifpartner haben sich geeinigt, daß sie für 20 witterungsbedingte Ausfalltage pro Jahr selbst einstehen. Die Arbeitgeber der Baubranche bezahlen das Winterausfallgeld in einen Topf - in der Größenordnung von 20 % der Bruttolöhne im Westen und 18,9 % im Osten - und bezahlen daraus den Lohn für die Arbeitnehmer, und diese müssen sich bis zu fünf Urlaubstage anrechnen lassen.

    (Zurufe von der SPD)

    - Meine Damen und Herren, ich verstehe Ihre Unruhe eigentlich nicht. Hier haben sich die Tarifpartner geeinigt, wie ich finde, in einer sehr verantwortlichen Weise. Die Art, wie Sie sich hier verhalten, ist meiner Ansicht nach ein Mißtrauensvotum gegenüber den Tarifpartnern, die sich die Sache nicht leichtgemacht haben.

    (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)

    Die Bundesanstalt für Arbeit springt mit Leistungen ein, wenn ein Winter besonders hart ist und mehr als 20 Ausfalltage anfallen. In manchen Regionen ist das regelmäßig der Fall.
    Lassen Sie mich noch einmal zusammenfassen, wie unendlich mühsam der Weg zu dieser Lösung war. Er zeigt auch, wie schwierig es ist, heute in Deutschland Veränderungen herbeizuführen. Ursprünglich war die Streichung des Schlechtwettergeldes schon zum 1. Juli 1994 vorgesehen. Notwendige Einsparungen im Haushalt waren der Anlaß. Massive Proteste waren die Folge. Im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens war der Zeitpunkt der letzten Gewährung von Schlechtwettergeld durch die Bundesanstalt für Arbeit auf den 29. Februar 1996 verschoben worden. Warum? Weil der Tarifvertrag ausläuft und man den Tarifpartnern den Zeitraum geben wollte, sich zu einigen. Dieses Paket an gesetzlichen Maßnahmen hat die Tarifpartner bewogen, sich über einen solchen Ersatz für das Schlechtwettergeld Gedanken zu machen und sich zu einigen.
    Mit der Einbringung des Gesetzentwurfes zur Einführung eines Winterausfallgeldes am heutigen Tag nähern wir uns nun dem Ziel dieser dornenreichen Wanderung. Der neue Manteltarif Bau und die gesetzliche Neuregelung werden so miteinander verzahnt, daß ab dem 1. Januar 1996 für eine solide Anschlußlösung gesorgt ist. Die F.D.P. begrüßt das.

    (Beifall bei der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

    Meine Damen und Herren, der Bau ist zweifellos eine der Branchen, die stark witterungsabhängig sind. Es entsteht hier also das Problem, auf wessen Schultern der witterungsbedingte Arbeitsausfall abgewälzt wird und wer für die Kosten einzustehen hat. Vor der Änderung der Vorschriften zum Schlechtwettergeld wurde dieser Arbeitsausfall insgesamt lükkenlos der Bundesanstalt für Arbeit aufgebürdet, und das heißt auf deutsch: allen Arbeitgebern und allen Arbeitnehmern.

    (Zuruf von der SPD: Das ist Solidarprinzip, Frau Kollegin!)

    - Ja, ich weiß, über das Solidarprinzip würden Sie gern jedes Risiko, das irgendwie denkbar ist, abwälzen, aber es geht auch anders, meine Damen und Herren, und ich glaube, diesen Weg sollte man sich als Beispiel nehmen.

    (Beifall bei der F.D.P. Konrad Gilges [SPD]: Auch das Schlechtwettergeld ist durch Beiträge finanziert worden, Frau Kollegin!)

    Diese Regelung war falsch. Nicht nur die Baubranche leidet im übrigen unter witterungsbedingtem Arbeitsausfall. Es könnten durchaus auch andere Bereiche solche Ansprüche stellen.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Das ist mit den Beiträgen meines Bäckers finanziert! Gegenrufe von der SPD Unruhe)