Rede von
Dr.
Herta
Däubler-Gmelin
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Meine Damen und Herren! Wenn wir jetzt über das Bundesverfassungsgericht reden, muß das, zu dem, was Sie sagten, Herr Kollege Eylmann, um einige Argumente ergänzt werden.
Ich denke schon, daß es vernünftig ist, sich dann, wenn man sich über den Inhalt eines Urteils ärgert, möglichst wenig über Verfahren zu streiten. Ich bin deswegen ganz dankbar, daß wir noch später Zeit haben, das zu tun.
Interessant ist in der Tat, was Sie zu den Zahlen sagten. Einen wirklichen Grund zur Beanstandung geben die jetzigen Abstimmungsergebnisse - 5:3 oder 6: 2 - nicht. Das zeigen die Zahlen, die Sie vorgetragen haben. Wenn Sie die Zahlen näher anschauen, werden Sie auch sehen, daß das weitere Probleme mit sich bringt. 5 : 3- oder 6: 2-Entscheidungen können nicht danach beurteilt werden, ob Grund für die Entscheidung ein Normenkontrollverfahren war.
Maßstab kann also nicht sein, ob z. B. eine Minderheit des Bundestages nach Karlsruhe gegangen ist, um ein Gesetz, das sie politisch nicht verhindern konnte, jetzt zu Fall zu bringen. In genau gleicher
Dr. Herta Däubler-Gmelin
Weise trifft das auf Entscheidungen zu Verfassungsbeschwerden zu.
- Das ist der Gedanke, auf den ich Sie gern hinweisen möchte, - wenn es mir gelingt, Sie, Herr von Stetten, auch.
Der Wert des Bundesverfassungsgerichts liegt nämlich ohne Zweifel nicht nur darin, den Bundestag, d. h. die jeweilige Mehrheit, an die Einhaltung der Verfassung zu binden. Es nimmt also zum einen eine unglaublich wichtige Kontrollfunktion wahr. Die mag uns das eine oder andere Mal nicht passen. Sie wissen, auch mir paßt das eine oder andere nicht, wenn auch vielleicht nicht immer das, was anderen hier im Haus nicht paßt; aber so ist das Leben.
Daneben liegt seine Bedeutung auch darin, daß das Bundesverfassungsgericht die letzte, wichtigste Instanz, der letzte Rettungsanker für Bürger ist, wenn Grundrechtsverletzungen der staatlichen Gewalt zu besorgen sind.
Eine Begrenzung auf 6 : 2-Entscheidungen - drei Viertel aller Richter müßten dann zustimmen - würde die Kontrolle in diesem Bereich ganz entscheidend eingrenzen.
Dies wäre nicht abgrenzbar zu dem, was Sie sagen. Das ist der Grund, weshalb ich Sie, Herr Eylmann, nachzudenken bitte.
Danke schön.