erstens Erteilung, Versagen und Widerruf von Lizenzen sowie damit verbundene Auflagen, zweitens das Widerspruchsrecht bei Entgelten und allgemeinen Geschäftsbedingungen, drittens die Auferlegung von Universaldienstleistungen und die Abwicklung eines etwaigen Finanzausgleichs, viertens die Regelungen für das Inverkehrbringen von Endeinrichtungen, fünftens die Durchführung von Planfeststellungsverfahren zur Benutzung öffentlicher Wege für Telekommunikationslinien und sechstens die Überwachung der Wahrung des Fernmeldegeheimnisses und des Postgeheimnisses sowie die Sicherstellung des Datenschutzes im Bereich von Telekommunikation und Postwesen.
Ich persönlich lege großen Wert darauf, daß der Zugang zum Zukunftsmarkt Telekommunikation auch mittelständischen Unternehmen offenstehen muß. Dies wirkt sich sicherlich belebend auf den Markt aus. Dieser Markt darf und kann nicht nur einigen wenigen eröffnet werden. Ich bin sehr dafür - auch Herr Bury sprach dies an - , auch internationalen Unternehmen die Möglichkeit zu geben, in den deutschen Markt einzusteigen, wie es auch andere gern wollen.
Bei diesen vielfältigen Aufgaben stellt sich die Frage nach der künftigen Regulierungsbehörde. Lassen Sie mich diese Fragestellung aufgreifen, insbesondere wegen ihres Bezugs zu dem hier zu behandelnden Einzelplan des Bundesministeriums für Post und Telekommunikation, aus dem heraus diese künftige Behörde in gewisser Weise entstehen soll. Ich meine, bevor wir uns auf die Anzahl der dort zu beschäftigenden Kräfte verständigen, sollten wir uns über die Sachaufgaben klarwerden, die in dieser Regulierungsbehörde zu lösen sein werden. In diesem Zusammenhang mutet es etwas merkwürdig an, wenn jetzt aus Richtung der SPD - nicht von allen - gegen ein angeblich am Horizont erscheinendes Gespenst einer neuen Mammutbehörde geschossen wird. Waren Sie es nicht, die vor der Entstaatlichung der Postunternehmen immer Bedenken hatten, wir würden zu sehr auf das freie Spiel der Marktkräfte vertrauen? Inzwischen erscheint Ihnen - ich sage nicht, Herr Bömsen und Herr Bury, daß das bei allen in der SPD der Fall ist - allerdings Ihre Klientel bei der Telekom einen neuen Weg zu weisen.
Die Regierungskoalition hat nie einen Zweifel daran gelassen, daß sie eine Regulierung der Märkte in den Sektoren Post und Telekommunikation für notwendig hält, sowohl um einen fairen Wettbewerb in Gang zu bringen und zu sichern als auch um entsprechend dem Auftrag des Grundgesetzes die Erfüllung infrastruktureller Erfordernisse zu gewährleisten. Die Durchsetzung dieser Ziele kann nur erreicht werden, wenn wir dafür eine kompetente und durchsetzungsfähige Einrichtung haben. Im derzeitigen Bundesministerium sind Fachleute beschäftigt, die meines Erachtens für die unterschiedlichen Detailaufgaben der künftigen Regulierungsbehörde die notwendigen Fähigkeiten und Vorkenntnisse mitbringen. Wir sind gut beraten, wenn wir uns die Kompetenz dieser Leute, die bereits vorhanden ist, zunutze machen.
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß wir in diesem Wirtschaftssektor nicht nur auf Grund technischer Entwicklungen ständig Neuland betreten. Auch das, was sich an ökonomischen und ordnungspolitischen Fragen um die Privatisierung und Liberalisierung bei Post und Telekommunikation rankt, ist jedenfalls von der Größenordnung her in Deutschland bisher beispiellos. Unter diesen Umständen kann ich nur davor warnen, die vielfältigen Aspekte, unter denen Regulierungsaufgaben wahrzunehmen sein werden, in zu viele voneinander unabhängige Zuständigkeiten zu zersplittern.
Auch für andere Dienstleistungszweige in der Bundesrepublik gibt es eine Bundesbehörde. Ich erwähne hier das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen sowie die Behörden, die für Gesundheit und das Versicherungswesen zuständig sind. Es gibt also viele Beispiele. Ob sie in dieser Größe zu existieren haben oder nicht,
möchte ich dahingestellt sein lassen. Jedenfalls gibt es auch in anderen Fällen in der Bundesrepublik Deutschland Regulierungsbehörden. In diesen Fällen steht die Notwendigkeit von Regulierungsmaßnahmen außerhalb jeder Diskussion, wie ich glaube, auch über Parteigrenzen hinweg. Deswegen bin ich
Carl-Detlev Freiherr von Hammerstein
der Auffassung, daß wir auch im Bereich von Post und Telekommunikation eine Regulierungsbehörde einführen sollten. Es gibt viele Beispiele in industriegeführten Nationen der Welt, wie Kanada, USA, Australien, Japan und viele andere mehr, die solche Regulierungsbehörden haben. Sie gewährleisten eine gewisse Kontrolle dieses Privatmarktes, wie ich glaube, gewissenhaft und sorgfältig.
Es gäbe viele Beispiele zu nennen von dem, was in Zukunft noch geregelt werden müßte. Dies gilt z. B. für die Verlegung von Kabeln für Telekommunikation. In Zukunft ist sicher die verstärkte Nachfrage nach Frequenzen zu regeln. Auch hier kann ein ungeregelter Zustand nicht hingenommen werden; denn Frequenzen sind kein „nachwachsender Rohstoff" .
Trotz aller unterschiedlicher Zielrichtung der aufgezeigten Einzelaufgaben stehen diese in einem über Jahrzehnte gewachsenen inneren Zusammenhang. Es wäre deshalb ratsam, das Potential an Wissen um die Zusammenhänge, an Problembewußtsein für die Schwierigkeiten der Postreform, das sich bei den Beschäftigen im Bundesministerium für Post und Telekommunikation angesammelt hat, zusammenzuhalten. Auch wenn weithin Einigkeit besteht, daß der größte Teil dieser Tätigkeiten künftig nicht mehr in der Organisationsform eines Ministeriums ausgeübt werden muß, so kann das keineswegs heißen, daß diese Aufgaben jetzt einfach entfallen können.
Dementsprechend werden wir, auch in Anbetracht unserer leeren Kassen, nicht der Versuchung erliegen, dieses Ressort mit Blick auf sein Verfalldatum" jetzt allmählich auszutrocknen. Dieses Haus und sein Geschäftsbereich sind bereits mit Blick auf 1997 einer gründlichen Aufgabenkritik unterworfen worden. Dafür haben wir meines Erachtens insbesondere mit den im derzeit laufenden Haushalt festgelegten kräftigen Stellenkürzungen bereits gesorgt. Nun muß der Blick darauf gerichtet werden, daß die dort Beschäftigten ihre Sachaufgaben effektiv wahrnehmen können. Auf lange Sicht wäre es fatal, wenn dort eine Abwanderungsbewegung qualifizierter Kräfte einsetzt. Diese Gefahr beschwört aber herauf, wer jetzt dieses Ministerium und die künftige Regulierungsbehörde kleinreden will.
Wie lange wir eine Regulierungsbehörde in der jetzt geplanten Gestalt benötigen, sollten wir zukünftigen Erkenntnissen überlassen. Selbst Skeptiker gestehen ja zu, daß man sie auf absehbare Zeit braucht. Die Frage, welche Zeiträume wir absehen können - ob 5, 10, 15 Jahre oder mehr -, halte ich für müßig. Darum lassen Sie uns heute politisch so handeln, wie es aus heutiger Sicht richtig und notwendig ist. Wir sollten nicht meinen, schon heute entscheiden zu müssen, was die nächste Generation in dieser Frage für gut hält. Aber wir sollten auch Mut haben, diese Behörde wieder aufzulösen, wenn alles geregelt ist.
Der vorgelegte Haushalt, meine Kolleginnen und Kollegen, für das Bundesministerium für Post und
Telekommunikation trägt in dieser Form dieser Abwägung Rechnung.
Ich danke.