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ID1304501400

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 13/45 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 45. Sitzung Bonn, Freitag, den 23. Juni 1995 Inhalt: Abwicklung der Tagesordnung 3649 A Erweiterung der Tagesordnung 3667 A Tagesordnungspunkt 14: a) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und des Straßenverkehrsgesetzes (Drucksache 13/1524) Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Bekämpfung erhöhter Ozonkonzentrationen (Drucksachen 13/808, 13/1754) b) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Eckpunkte zur Bekämpfung umwelt- und gesundheitsgefährdender bodennaher Ozonkonzentration zu dem Antrag der Abgeordneten Gila Altmann (Aurich), Albert Schmidt (Hitzhofen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Verschärfung der Maßnahmen gegen die fortbestehende Gefährdung der menschlichen Gesundheit und der Umwelt durch bodennahes Ozon zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann und der Gruppe der PDS: Maßnahmen zur Bekämpfung erhöhter Konzentrationen an bodennahem Ozon (Sommersmog) (Drucksachen 13/1307, 13/1203, 13/1295, 13/1754) c) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 88/77/EWG vom 3. Dezember 1987 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Maßnahmen gegen die Emission gasförmiger Schadstoffe und luftverunreinigender Partikel aus Dieselmotoren zum Antrieb von Fahrzeugen (Drucksachen 13/765 Nr. 1.17, 13/1623) d) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 70/220/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Maßnahmen gegen die Verunreinigung der Luft durch Emissionen von Kraftfahrzeugen (Drucksachen 13/765 Nr. 1.24, 13/1624) Dr. Peter Paziorek CDU/CSU 3650 B Dietmar Schütz (Oldenburg) SPD . . . 3652 A Gila Altmann (Aurich) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 3654 B Birgit Homburger F D P. 3656 A Dr. Dagmar Enkelmann PDS 3658 A Dr. Angela Merkel, Bundesministerin BMU 3659 B Elke Ferner SPD 3662 B Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach) CDU/ CSU 3664 B Dr. Winfried Wolf PDS 3665 B Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 3665 B Dr. Herta Däubler-Gmelin SPD 3665 C Namentliche Abstimmung 3666 A Ergebnis 3668 B Zusatztagesordnungspunkt: Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P.: Anrufung des Vermittlungsausschusses zum Jahressteuergesetz 1996 (Drucksachen 13/901, 13/1558, 13/1600, 13/1779) 3667 A Zusatztagesordnungspunkt 11: Aktuelle Stunde betr. Beendigung der Energiekonsensgespräche Rainer Haungs CDU/CSU 3667 C Anke Fuchs (Köln) SPD 3670 D Paul K. Friedhoff F.D.P 3671 D Rolf Köhne SPD 3672 D Dr. Angela Merkel, Bundesministerin BMU 3673 D Michael Müller (Düsseldorf) SPD . . . . 3675 D Ernst Hinsken CDU/CSU 3676 D Joseph Fischer (Frankfurt) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 3677 D Dr. Günter Rexrodt, Bundesminister BMWi 3679 B Rudolf Scharping SPD 3681 A Kurt-Dieter Grill CDU/CSU 3682 B Reinhard Schultz (Everswinkel) SPD . . 3683 A Dr. Peter Paziorek CDU/CSU 3684 D Tagesordnungspunkt 15: Bericht des Petitionsausschusses Bitten und Beschwerden an den Deutschen Bundestag Die Tätigkeit des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages im Jahr 1994 (Drucksache 13/1415) Christa Nickels BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 3685 D Wolfgang Dehnel CDU/CSU 3688 A Bernd Reuter SPD 3690 B Günther Friedrich Nolting F.D.P. . . . 3693 B Eva Bulling-Schröter PDS 3696 B Max Straubinger CDU/CSU 3698 A Lisa Seuster SPD 3699 B Amke Dietert-Scheuer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 3701 D Frederick Schulze CDU/CSU 3702 D Jutta Müller (Völklingen) SPD 3704 C Tagesordnungspunkt 13: a) Erste Beratung des von der Gruppe der PDS eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes gegen Rassismus und die Diskriminierung ausländischer Bürgerinnen und Bürger (Antirassismusgesetz) (Drucksache 13/1466) b) Antrag der Gruppe der PDS: Einrichtung einer Expertenkommission zur Überprüfung der Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften des Bundes auf Ausländerinnen und Ausländer diskriminierende und rassismusfördernde Bestimmungen (Drucksache 13/1405) Dr. Gregor Gysi PDS 3707 B Meinrad Belle CDU/CSU 3708 C Dr. Winfried Wolf PDS 3708 D Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast SPD . . 3709 C Dr. Gregor Gysi PDS 3710 B Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 3711 C Dr. Burkhard Hirsch F D P. 3712 B Nächste Sitzung 3713 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 3715* A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 15 (Bitten und Beschwerden an den Deutschen Bundestag - Die Tätigkeit des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages im Jahr 1994) Eckart von Klaeden CDU/CSU 3715* B Anlage 3 Amtliche Mitteilungen 3717* A 45. Sitzung Bonn, Freitag, den 23. Juni 1995 Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Antretter, Robert SPD 23. 6. 95 * Behrendt, Wolfgang SPD 23. 6. 95 * Berger, Hans SPD 23. 6. 95 Blunck, Lilo SPD 23.6. 95 * Böttcher, Maritta PDS 23. 6. 95 Büttner (Ingolstadt), Hans SPD 23.6. 95 Burchardt, Ulla SPD 23. 6. 95 Fischer (Berlin), Andrea BÜNDNIS 23.6. 95 90/DIE GRÜNEN Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 23.6. 95 Gröbl, Wolfgang CDU/CSU 23.6. 95 Hornung, Siegfried CDU/CSU 23. 6. 95 * Jelpke, Ulla PDS 23. 6. 95 Jung (Düsseldorf), Volker SPD 23. 6. 95 Kanther, Manfred CDU/CSU 23. 6. 95 Kossendey, Thomas CDU/CSU 23. 6. 95 Leidinger, Robert SPD 23. 6. 95 Lemke, Steffi BÜNDNIS 23. 6. 95 90/DIE GRÜNEN Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 23. 6. 95 Pfannenstein, Georg SPD 23. 6. 95 Reschke, Otto SPD 23. 6. 95 Schönberger, Ursula BÜNDNIS 23. 6. 95 90/DIE GRÜNEN Schumann, Ilse SPD 23.6. 95 Vosen, Josef SPD 23. 6. 95 Wallow, Hans SPD 23.6. 95 Wettig-Danielmeier, Inge SPD 23. 6. 95 Zierer, Benno CDU/CSU 23. 6. 95 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates für die Teilnahme an Sitzungen der West europäischen Union Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 15 (Bitten und Beschwerden an den Deutschen Bundestag - Die Tätigkeit des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages im Jahr 1994) Eckart von Klaeden (CDU/CSU): Politische und gesellschaftliche Entwicklungen - das hat der Verlauf der heutigen Debatte wieder gezeigt - spiegeln sich auch in Petitionen wider, die an den Deutschen Bundestag gerichtet werden. Das gilt auch für die Petitionen, die die Zuständigkeitsbereiche des Bundesinnenministeriums und des Bundesjustizministeriums betreffen. Einen Schwerpunkt bilden, wie bereits in den Jahren 1992/93, die Eingaben zum Ausländer-, insbesondere zum Asylrecht. Nach wie vor hoher Migrationsdruck und das neue Asylrecht führen dazu, daß häufig Bitten um Einzelfallprüfungen sowie vielfach Forderungen nach Abschiebestopps für Angehörige verschiedener Staaten, Völker oder Regionen an den Petitionsausschuß gerichtet wurden. Dabei fiel vor allem die große Zahl von Sammeleingaben auf, in denen entweder abgelehnte Asylbewerber in ihrer Forderung nach einem Bleiberecht durch Unterschriftenaktionen unterstützt oder allgemeine Anliegen, wie z. B. Forderungen nach Abschiebestopps, vorgetragen wurden. Wie bereits in den Vorjahren bildeten Petitionen von aus Polen, Rumänien oder aus dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion kommenden Bürgern, die als Aussiedler anerkannt werden wollten, einen weiteren Schwerpunkt der Eingaben zum Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums. Dabei ist positiv hervorzuheben, daß es durch die gute Zusammenarbeit mit dem zuständigen Referat im Bundesinnenministerium möglich war, einen nicht unerheblichen Teil von Petitionen bereits im Vorfeld einem positiven Ergebnis zuzuführen. Im Bereich des Asylrechts ist die Einflußmöglichkeit des Petitionsausschusses gering und daher für einen großen Teil der Petenten unbefriedigend. So verständlich dies im Einzelfall auch sein mag, es gilt jedoch, daß es auf Grund der Gewaltenteilung im demokratischen Rechtsstaat nicht sein kann, daß das Parlament die Rechtsprechung der Gerichte zu korrigieren versucht. Genauso wie die Rechtsstaatlichkeit und die Achtung vor unserer Verfassung es den Gerichten gebieten, sich in der Rechtsprechung strikt an die Gesetze zu halten, ist es unsere Aufgabe, Einfluß auf die Rechtsprechung nicht durch nachträgliche Korrekturversuche, sondern durch die Gesetzgebung zu nehmen. Wer bestimmte gesetzliche Regelungen ändern will, muß dafür in Wahlen die nötige Mehrheit erringen. Aufgabe des Petitionsausschusses ist es in diesem Zusammenhang, Hinweisen auf nicht rechtmäßige oder sachgerechte Verfahren vor dem Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge nachzugehen. Doch ist es in Einzelfällen auch vorgekommen, daß darüber hinaus sachgerechte und vor allem den betroffenen Menschen nützende Entscheidungen erwirkt werden konnten. Ich denke in diesem Zusammenhang an den Fall einer türkischen Familie mit kurdischer Volks- und yezidischer Glaubenszugehörigkeit, die in der Bundesrepublik Deutschland um die Gewährung von Asyl bat. In der überwiegenden Rechtsprechung ist mittlerweile anerkannt, daß Yeziden in ihrer Heimat durch die moslemische Bevölkerungsmehrheit einer Gruppenverfolgung ausgesetzt sind und in der Bundesrepublik Deutschland als Asylberechtigte anzuerkennen sind. Das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge hatte den Asylantrag zu einem Zeitpunkt abgelehnt, als die Rechtsprechung zu dieser Frage noch uneinheitlich war. In dem anschließenden Gerichtsverfahren führten Übersetzungsfehler zu Mißverständnissen und schließlich zu einer ablehnenden Entscheidung. Auch ein beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge gestellter Asylfolgeantrag blieb ohne Erfolg. Die Familie war daher von Abschiebung bedroht. Der Ausschuß konnte schließlich erreichen, daß der Bundesbeauftragte für Asylangelegenheiten angewiesen wurde, sich in das noch laufende Verwaltungsgerichtsverfahren, in dem die Petenten gegen die Ablehnung des Asylfolgeantrags und auf Gewährung von Asyl klagten, einzuschalten. Die Bundesregierung versprach, der Bundesbeauftragte werde das Gerichtsverfahren beobachten und nach ergangener Entscheidung prüfen, ob zugunsten der Petenten Rechtsmittel eingelegt werden müßten, weil die ergangene Entscheidung von anderen Entscheidungen in gleichgelagerten Fällen abweiche. Ein Schlaglicht auf die sicherlich beschämendsten Vorfälle in jüngster Zeit werfen eine Vielzahl von Eingaben, darunter eine Sammelpetition mit ca. 2 000 Unterschriften, in denen aus Anlaß von rechtsextremistischen Ausschreitungen und Gewalttätigkeiten gegen ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger sowie Asylbewerber in der Bundesrepublik Deutschland ein energisches Einschreiten gegen Rechtsradikalismus und Ausländerfeindlichkeit gefordert wird. Das um Stellungnahme gebetene Bundesinnenministerium wies dabei auf die Ausländerpolitik der Bundesregierung hin, die dafür sorgen wolle, Ausländerfreundlichkeit zu erhalten und das Verständnis für Ausländerinnen und Ausländer zu fördern, damit das gute Zusammenleben von Deutschen und Ausländern selbstverständliches und alltägliches Verhalten bleibe. Zur Bekämpfung des Rechtsextremismus habe die Bundesregierung bereits ein Verbot gegen drei rechtsextremistische Vereinigungen ausgesprochen, weitere Verbotsmaßnahmen würden geprüft. Weiterhin wurde auf den von den Innen- und Justizministern des Bundes und der Länder verabschiedeten Maßnahmenkatalog hingewiesen, der einen wesentlichen Beitrag im Kampf gegen ausländerfeindliche Straftaten darstelle. Dabei begrüßte der Ausschuß die von der Bundesregierung getroffenen Maßnahmen und brachte zum Ausdruck, daß er nachdrücklich alle Möglichkeiten unterstütze, dem Ausländerhaß zu begegnen, gleichgültig in welcher Gestalt oder hinter welcher Maske er erscheine. Es ist darauf hingewiesen worden, daß den Anstrengungen zur Bekämpfung von Radikalismus und Gewalt weitere Maßnahmen hinzugefügt werden müßten, da ein Anlaß zur Entwarnung noch lange nicht gegeben sei. Der Ausschuß empfahl deshalb, die Petitionen den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben, da sie als Anregung für weitere parlamentarische Initiativen geeignet erschienen. Ich will im zweiten Teil noch auf einige Petitionen eingehen, die in den Zuständigkeitsbereich des Bundesjustizministeriums fielen. Ich möchte dabei zunächst die Petitionen erwähnen, in denen es um die unterhaltsrechtliche Gleichstellung von für ehelich erklärten Kindern mit ehelichen Kindern ging. Im Gegensatz zu ehelichen und nichtehelichen Kindern, bei denen die Eltern grundsätzlich beide gleichrangig zur Unterhaltssicherung verpflichtet sind, ist bei ehelich erklärten Kindern vor der Mutter und den übrigen mütterlichen Verwandten zunächst der Vater unterhaltspflichtig. Danach werden nach Ansicht des Ausschusses sowohl der Vater als auch das Kind benachteiligt, weil der Vater neben der Betreuung auch den Barunterhalt leisten muß und das Kind den Anspruch auf Regelunterhalt gegen die Mutter verliert. Der zunächst ablehnenden Stellungnahme des Bundesjustizministeriums wollte der Ausschuß nicht folgen und überwies die Petition der Bundesregierung bzw. dem Bundesjustizministerium zur Erwägung mit dem Ersuchen, nach Möglichkeiten zu Abhilfe zu suchen. Das BMJ teilte daraufhin dem Ausschuß mit, daß auch das Rechtsinstitut der Ehelicherklärung im Kontext der Reform des Kindschaftsrechts auf dem Prüfstand stehe. Derzeit würden die Voraussetzungen auf einen gänzlichen Verzicht dieses Rechtsinstituts untersucht, womit nach Auffassung des Petitionsausschusses eine Lösung des Problems in Sicht ist. Auch Fragen des Strafrechts stehen immer wieder auf der Tagesordnung unserer Arbeit. In zwei wesentlichen Bereichen konnten auch durch die Arbeit des Petitionsausschusses wichtige Initiativen in Gang gesetzt werden. Dazu gehört zunächst der verbesserte strafrechtliche Schutz vor Kindesentziehung. Er geht auf eine Initiative einer Mutter eines damals zweieinhalbjährigen Mädchens zurück, das nur knapp einer Entführung entgangen war. Da die Tat noch im Versuchsstadium verhindert werden konnte, der Versuch der Kindesentziehung nach § 235 StGB jedoch nicht strafbar ist, konnte die Staatsanwaltschaft gegen die damalige Täterin keine Anklage erheben. Hätte die Täterin jedoch versucht, das Kind z. B. im Kinderwagen liegend mitzunehmen, hätte sie sich wegen versuchten Diebstahls des Kinderwagens verantworten müssen. Der Petitionsausschuß war der Auffassung, daß diese groteske Rechtslage so schnell wie möglich verändert werden müsse. Es liegt nunmehr ein entsprechender Referentenentwurf des BMJ vor, der diese Strafbarkeitslücke schließen wird. Dem Anlegen der Petenten wird daher voraussichtlich in vollem Umfang entsprochen werden. Eine andere strafrechtliche Lücke ergibt sich aus der kommerziellen „Verwertung" ungeborener Kinder in Teilen der kosmetischen und pharmazeutischen Industrie. Viele Bürgerinnen und Bürger sahen darin zu Recht eine neue Stufe menschenverachtenden Gewinnstrebens und der Verletzung der Menschenwürde, die ein Verbot der „Vermarktung" abgetriebener oder nicht lebensfähiger Embryonen erfordere. Auch in diesem Fall hat sich der Ausschuß dem Begehren der Petenten angeschlossen und diese Petitionen der Bundesregierung bzw. dem Bundesjustizministerium als Material überwiesen und den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis gegeben. Ich habe zu Anfang meiner Rede darauf hingewiesen, daß es auf Grund der Gewaltenteilung nicht unsere Aufgabe als Parlamentsausschuß sein kann, im nachhinein den Versuch zu unternehmen, die Rechtsprechung zu korrigieren, wohl aber es unsere Aufgabe ist, Fehlentwicklungen durch Änderungen der entsprechenden Gesetze für die Zukunft auszuschließen. Dieser Aufgabe müssen wir dann aber auch nachkomen. Bereits im Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 1993 spielte eine Petition eine besondere Rolle, die in dieser Legislaturperiode erneut den Petitionsausschuß beschäftigte. Ich meine das sogenannte Flensburger Urteil, das zu Recht einen Sturm der Empörung auslöste. Das Amtsgericht Flensburg hatte nämlich entschieden, daß der Anblick einer Gruppe Schwer- und Schwerstbehinderter während der Mahlzeiten in einem Hotel die Urlaubsfreuden mindern könne und damit zur Kürzung des Reisepreises berechtige. Damals hatte der Petitionsausschuß sich für eine Änderung des Reisevertragsrechts eingesetzt, die in Zukunft derartige Urteile verhindern soll. In seiner Stellungnahme hatte das Bundesjustizministerium mit nachvollziehbaren juristischen Erwägungen eine solche Änderung abgelehnt. Ich halte jedoch nach wie vor verfahrensrechtliche Änderungen für notwendig, die die Korrektur derartiger Urteile durch die Justiz ermöglichen. Auch wenn wir uns zur Zeit vornehmlich mit der Entlastung der Justiz beschäftigen, muß es möglich sein, daß Urteile, die so eklatant und offensichtlich gegen die Werteordnung unserer Verfassung verstoßen und die Menschenwürde nicht am Prozeß beteiligter Dritter verletzen, aufgehoben werden können. Ich wünsche mir, daß wir noch in diesem Jahr in dieser Frage die nötige Hartnäckigkeit aufbringen und auch auf die Kolleginnen und Kollegen in den anderen Ausschüssen zählen können. Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 685. Sitzung am 2. Juni 1995 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß § 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen: - Gesetz zur Gleichstellung stillgelegter und landwirtschaftlich genutzter Flächen - Drittes Gesetz zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes - Gesetz zu dem Protokoll vom 26. April 1994 zu den Konsequenzen des Inkrafttretens des Dubliner Übereinkommensfür einige Bestimmungen des Durchführungsübereinkommens zum Schengener Übereinkommen (Bonner Protokoll) - Gesetz zur Überleitung preisgebundenen Wohnraums im Beitrittsgebiet in das allgemeine Miethöherecht (Mietenüberleitungsgesetz) Zu dem letztgenannten Gesetz hat der Bundesrat folgende Entschließung gefaßt: Das Wohngeldgesetz ist zuletzt 1990 novelliert worden. Eine erneute Anpassung an die Einkommens- und Mietenentwicklung ist seit langem überfällig. Darauf hat der Bundesrat wiederholt, zuletzt mit Entschließung vom 4. November 1994 - BR-Drucksache 960/94 (Beschluß) - hingewiesen. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung nochmals eindringlich auf, den Entwurf einer 10. Wohngeldnovelle mit leistungsverbessernden Maßnahmen und Vorschlägen zur Verwaltungsvereinfachung unverzüglich vorzulegen, damit das Änderungsgesetz bereits 1996 wirkt. Der Bundesrat erwartet, daß dabei die Verbesserung des Wohngeldes West für Härtefälle schon zur zweiten Hälfte des Jahres 1996 wirksam wird. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat mit Schreiben vom 6. Juni 1995 ihren Entwurf eines Gesetzes über die Einführung von Verkehrsbeschränkungen und Verkehrsverboten bei erhöhter Ozonkonzentration - Drucksache 13/1597 - zurückgezogen. Die Fraktion der SPD hat mit Schreiben vom 20. Juni 1995 ihren Antrag „Wiedereinbeziehung des ostdeutschen mittelständischen Handels in die Investitionszulagenregelung" - Drucksache 13/1541-zurückgezogen. Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EU-Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat: Ausschuß für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Drucksache 13/725 Nr. 144 Drucksache 13/48 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 13/1096 Nr. 2.5 Drucksache 13/1096 Nr. 2.7 Drucksache 13/1096 Nr. 2.8 Drucksache 13/1096 Nr. 2.10 Drucksache 13/1096 Nr. 2.12 Drucksache 13/765 Nr. 1.2 Drucksache 13/765 Nr. 1.3 Drucksache 13/765 Nr. 1.4 Drucksache 13/765 Nr. 1.5 Drucksache 13/765 Nr. 1.6 Drucksache 13/765 Nr. 1.7 Drucksache 13/765 Nr. 1.9 Drucksache 13/1234 Nr. 1.6 Drucksache 13/1234 Nr. 1.7 Drucksache 13/1234 Nr. 1.11 Drucksache 13/1234 Nr. 1.15 Drucksache 13/1234 Nr. 1.17 Drucksache 13/1234 Nr. 1.18 Drucksache 13/1234 Nr. 1.20 Drucksache 13/1234 Nr. 1.21 Auswärtiger Ausschuß Drucksache 12/7354 Drucksache 12/7469 Drucksache 12/7513 Drucksache 12/7516 Drucksache 12/7359 Drucksache 12/7737 Drucksache 12/8560 Ausschuß für Verkehr Drucksache 13/765 Nr. 1.16 Ausschuß für Post und Telekommunikation Drucksache 13/343 Nr. 2.22 Drucksache 13/343 Nr. 2.23 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 13/725 Nr. 167 Ausschuß für Bildung, Wissenschaft, Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung Drucksache 13/614 Nr. 2.16 Drucksache 13/614 Nr. 2.7 Drucksache 12/725 Nr. 173 Innenausschuß Drucksache 13/725 Nr. 11 Drucksache 13/725 Nr. 19 Drucksache 13/725 Nr. 20 Drucksache 13/725 Nr. 21 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 13/1096 Nr. 2.15 Drucksache 13/725 Nr. 166 Drucksache 13/218 Nr. 97
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    Rede von Dr. Rita Süssmuth


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Als nächste spricht die Ministerin für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Dr. Angela Merkel.


Rede von Dr. Angela Merkel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wenn wir heute den Gesetzentwurf über die Bekämpfung hoher Ozonkonzentrationen im Sommer diskutieren, dann müssen wir uns natürlich fragen: Warum brauchen wir eine solche Regelung?
Ich glaube, wir sind uns in diesem Hause alle einig, daß wir diese Regelung brauchen, um überhöhte Ozonkonzentrationen im Sommer temporär zu bekämpfen. Das sind und bleiben temporäre Maßnahmen. Das haben wir auch immer gesagt. Damit sind und bleiben diese Maßnahmen auf irgendeine Art und Weise auch ein Notbehelf, weil wir es noch nicht geschafft haben, die Grundbelastungen so zu senken, daß diese hohen Ozonkonzentrationen bei bestimmten Witterungsverhältnissen nicht auftreten.
Deshalb haben wir immer hinzugefügt - das sage ich noch einmal ganz besonders in Richtung von
Frau Altmann -: Unser Hauptpunkt muß die Bekämpfung der Grundbelastung sein,

(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. Zuruf vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Bundesverkehrswegeplan l )

d. h. ganzjährig die Minimierung der Vorläufersubstanzen des Ozons, nämlich der Stickoxide und der flüchtigen Kohlenwasserstoffe. Wenn notwendig, müssen temporäre Maßnahmen hinzukommen, und nur über diese diskutieren wir heute, weil nur diese Gegenstand des Gesetzentwurfs sind.
Es kann und darf aber nicht - deshalb habe ich mir manchmal die Frage gestellt, warum wir eine Ozonregelung brauchen - Ziel einer solchen Gesetzesregelung sein, daß man einen Stellvertreterkrieg führt - einen Stellvertreterkrieg gegen den Autoverkehr, gegen ganze Bereiche der Wirtschaft und vieles andere mehr - und sich einen solchen Anlaß nimmt, um politische Ziele durchzusetzen, die man sonst jahrelang nicht durchsetzen konnte.

(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

Meine Damen und Herren, ich habe keine Lust, mir vorhalten zu lassen, wir würden Ängste nicht ernst nehmen. Das ist nicht mein Prinzip. Wir nehmen die Ängste der Bürger ernst. Aber ich sage Ihnen auch: Die Ängste der Bürger beruhen zum Teil auf den Informationen, die ihnen die Politik gibt. Das, was wir in diesem Land an Diskussionen über die Gefährdungen durch Ozon hatten, entbehrt zum Teil jeder fundierten wissenschaftlichen Grundlage. Auch das trägt zu den Ängsten bei, mit denen Sie in diesem Sommer fertig werden müssen.

(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. Dr. Renate Hellwig [CDU/CSU]: Hysterie schüren!)

Stickoxide und flüchtige Kohlenwasserstoffe kommen zu über der Hälfte aus dem Verkehrsbereich. Deshalb setzen wir hier mit unseren Maßnahmen an, obwohl wir nie vergessen haben und nicht vergessen dürfen, daß ein großer Teil der Belastungen aus der Industrie kommt. Lösemittel, Farben und Lackierereien, all das haben wir im Auge.

(Dietmar Schütz [Oldenburg] [SPD]: Nein! Das ist nicht im Gesetz! Sie haben es im Auge, aber nicht im Gesetz!)

Wir haben bei der Bekämpfung der hohen Ozonkonzentrationen dort eingesetzt, wo man von Vorteilen für die sprechen kann, die schadstoffarme Autos und Lkws haben. Das heißt, wir wollen die belohnen, die sich umweltfreundlich verhalten, und nicht alle gleichermaßen abstrafen. Ich denke, dies ist der richtige Weg, um einen Anreiz zu schaffen, daß sich Menschen umweltfreundlich verhalten. Denn nicht „freie Fahrt für freie Bürger", wie es aus der Grünen-Fraktion heraus schallt, ist unser Motto, sondern Stopp für die, die sich nicht umweltfreundlich verhalten. Genau das ist die Intention unseres Gesetzentwurfs.

(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. Elke Ferner [SPD]: Mit zahlreichen Ausnahmen!)


Bundesministerin Dr. Angela Merkel
Die Fahrverbote werden für etwa 17,8 Millionen von den etwa 40 Millionen Autos grundsätzlich gelten. Das sollte uns allen einmal zu denken geben, ob heute wirklich noch so viele Autos notwendig sind, die keinen Katalysator haben,

(Beifall des Abg. Dietmar Schütz [Oldenburg] [SPD])

und ob sich nicht mancher von denen, die ein altes Auto haben, ein neues Auto gut leisten könnte. Ich hoffe, es sind nicht zu viele dabei, die umweltfreundliche Sprüche klopfen und sich trotzdem noch nicht entschließen konnten, sich ein neues Auto zu kaufen. Das muß gebrandmarkt werden.

(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

Meine Damen und Herren, wenn Sie bei den Grünen wieder einmal eine Umfrage machen, fragen Sie einfach einmal nach, wie alt die Autos der Wähler der Grünen sind. Ich habe da so meine Vermutungen.

(Zuruf von der CDU/CSU: Sehr wahr! - Widerspruch beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Ergebnisse würden mich sehr interessieren. Auch bei der SPD könnte eine solche Umfrage interessant sein.

(Dietmar Schütz [Oldenburg] [SPD]: Die modernsten Autos fahren Sie!)

Ich denke, daß unsere Wähler dabei noch am besten wegkommen. Aber wir müßten das einmal untersuchen.

(Zuruf von der SPD: Das sind dann die Reichen!)

- Das sind nicht die Reichen. Die Arbeiter haben bei der letzten Bundestagswahl mehrheitlich die CDU gewählt. Schauen Sie es sich einmal genau an, wie es mit den Reichen und den Armen ist.
Die Koalitionsfraktionen haben mit Unterstützung der Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Bekämpfung von kurzfristig auftretenden Ozonspitzen im Bundestag eingebracht. Fahrverbote werden ab 240 Mikrogramm pro Kubikmeter vorgesehen. Das, was hier im Zusammenhang mit der Wetterlage diskutiert wurde, ist schlicht und ergreifend wahr - Frau Homburger hat das schon gesagt -: Ozon entsteht in Abhängigkeit von der Witterung, und deshalb brauchen wir Wetterprognosen auch für den nächsten Tag.
Ausgenommen von dem Fahrverbot sind Personenkraftwagen mit geregeltem Katalysator und gleichwertige Dieselfahrzeuge, alle Lkw und Busse, die die heutigen Zulassungsnormen erfüllen, und die, die nicht älter als fünf Jahre sind. Das bringt Vorteile für diejenigen, die schadstoffarme Autos haben.
Ein Fahrverbot für Fahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß ist eine sehr einschneidende Maßnahme. Deshalb muß man sich genau überlegen, ob, wann und wie man eine solch einschneidende Maßnahme durchsetzt. Aus diesem Grunde sage ich noch
einmal: Wir haben uns dazu entschlossen, weil wir es mit der Bekämpfung der erhöhten Ozonkonzentrationen und der möglichen Gefährdungen ernst meinen. Wir sind aber nicht bereit, Maßnahmen zu ergreifen, deren Auswirkungen nicht erwiesen sind, nur um die Leute zu tyrannisieren.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Dazu muß ich sagen: Erstens trifft ein Tempolimit alle gleich. Deshalb ist das keine Ermunterung für diejenigen, die sich umweltfreundlich verhalten. Zweitens gibt es eigentlich keinen ernstzunehmenden Hinweis und keinen Versuch, der bewiesen hätte, daß Tempolimits wirklich einen wichtigen Beitrag zur Minderung der Ozonbelastung leisten. Warum sollen wir uns einer solchen Maßnahme bedienen, wenn auch Sie nicht beweisen können, daß das etwas bringt? Sagen Sie es mir. Ich kann es im Zusammenhang mit dem Ozon nicht sehen.

(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

Der Gesetzentwurf sieht Ausnahmen vor. Er sieht generelle Ausnahmen vor, die wohl unstrittig sind und die wir bereits beim Wintersmog gewährt haben. Er sieht Ausnahmen für Berufspendler vor, die auf zumutbare Weise nicht anders als mit dem Auto zu ihrem Arbeitsplatz kommen.
Dazu muß man einfach sagen: Das ist das Gebot der Verhältnismäßigkeit. Ich frage Sie schon jetzt: Wer zahlt eigentlich den Lohnausfall für die, die nicht zur Arbeit kommen können, weil wir der Meinung waren, daß es unbedingt notwendig ist, diese Menschen nicht zur Arbeit fahren zu lassen.

(Dietmar Schütz [Oldenburg] [SPD]: Was machen Sie bei Schneefall und bei Glatteis?)

- Bei Glatteis kann man objektiv nicht zur Arbeit kommen.

(Dietmar Schütz [Oldenburg] [SPD]: Das ist das gleiche! Das ist witterungsbedingt!)

Es ist doch ein Unterschied, ob wir jemandem auf Grund der Verursachung eines kleinen Anteils an einer Gesamtbelastung, deren Gesundheitsgefährdung bei einer kurzen Zeitspanne noch nicht einmal nachgewiesen ist, verbieten, zur Arbeit zu fahren. Ich bitte Sie, das ist doch ein Unterschied.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wenigstens insoweit sollten wir miteinander redlich sein.
Ich bin jetzt schon auf die Vorschläge der Länder in dem hoffentlich noch heute einberufenen Vermittlungsausschuß gespannt und darauf, was diese uns dazu sagen werden, wie sie mit den Berufspendlern umgehen. Diesbezüglich möchte ich nicht nur die Umweltminister, sondern auch die Wirtschaftsminister der Länder hören. Dann wollen wir einmal se-

Bundesministerin Dr. Angela Merkel
hen, wie wir zusammenkommen und wie sich die Ministerpräsidenten am Schluß entscheiden.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der F.D.P. Zuruf von der CDU/ CSU: So ist das! Sehr schön!)

Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf enthalt ferner Bestimmungen, auf Grund deren unter bestimmten Umständen für bestimmte Personengruppen Ausnahmen erlassen werden können. Das darf man nicht damit verwechseln, daß eine generelle Ausnahme schon besteht. Vielmehr eröffnet der Bundesgesetzgeber die Möglichkeit, daß die Länder in bestimmten Situationen das tun können, was sie für verantwortbar und wichtig halten.

(Zuruf von der CDU/CSU: Sehr gut!)

Es wird manches Bundesland geben, das sehr erfreut ist, daß es die Möglichkeit hat, eine Autobahn für mehrere Stunden für die Fahrt freizugeben, beispielsweise dann, wenn sich kilometerlange Rückstaus von Urlaubern ergeben.

(Dietmar Schütz [Oldenburg] [SPD]: Unbestritten! Das brauchen wir auch, das wollen wir auch!)

Dann wollen wir einmal sehen, wie sie das dann praktisch regeln.
Das Interessanteste an der ganzen Debatte ist folgendes: Wenn wir sagen, die Länder sollten das regeln oder an die kommunalen Behörden delegieren, weil sie näher am Geschehen dran sind, sagen diese vielleicht: Eigentlich haben wir damit nicht gerne etwas zu tun.

(Zuruf von der CDU/CSU: Sehr wahr!) Ich halte das für ziemlich entlarvend.

Natürlich haben die Straßenverkehrsbehörden, die Gewerbeämter und alle anderen den Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in allen seinen Teilen durchzuführen; das wird immer auf Landesebene durchgeführt. Aber bei den Fahrverboten möchten die Länder nichts damit zu tun haben. Das machen wir nicht mit. Verantwortung muß geteilt werden.

(Dietmar Schütz [Oldenburg] [SPD]: Dann beteiligen Sie die Länder!)

Im übrigen haben die Länder als erstes den Wunsch gehabt, daß ein Gesetz mit Fahrverboten gemacht wird. Deshalb werden die Länder einen großen Teil der Verantwortung zu tragen haben. Das ist nichts weiter als richtig, redlich und praxisbezogen.

(Beifall von der CDU/CSU und der F.D.P.)

Meine Damen und Herren, wir haben uns über die Grenzwerte gestritten. Wir haben uns jetzt auf 240 Mikrogramm pro Kubikmeter eingelassen. Aber es ist absurd - das hat etwas mit der Mißinformation der Bevölkerung zu tun -, meinen zu wollen, daß es irgendwelche wissenschaftlichen Erkenntnisse über eine höhere Belastung bei einem Grenzwert von 270 anstatt 240 Mikrogramm pro Kubikmeter gibt.
Die unterschiedlichen Meßverfahren - deutsches Meßverfahren, EU-Meßverfahren - machen bereits einen Unterschied von 20 Mikrogramm pro Kubikmeter, also 7 %, aus. Ein Großteil der Länder hat das Meßverfahren noch nicht umgestellt.
Das, was nach deutschem Meßverfahren 270 Mikrogramm sind, sind nach europäischem Meßverfahren 250 Mikrogramm. Wenn also in Hessen - ich glaube, dort ist es so - nach deutschem Meßverfahren 270 Mikrogramm gemessen werden, dann sind das, wenn dort endlich nach europäischem Meßverfahren gemessen wird, auch nur 250 Mikrogramm.
Jetzt wollen Sie dem Bürger weismachen, wir würden etwas Unverantwortliches tun, wenn wir 270 Mikrogramm vorschlagen, und Sie würden mit einem Grenzwert von 240 Mikrogramm das Richtige fordern.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der F.D.P.)

Das ist Irreführung.
Aber wir sind kompromißbereit. Wir wollen eine bundeseinheitliche Regelung. Deshalb unterstützen wir gemeinsam den Vorschlag eines Grenzwertes von 240 Mikrogramm pro Kubikmeter.

(Beifall des Abg. Dietmar Schütz [Oldenburg] [SPD])

Da können Sie sich freuen, Herr Schütz. Gehen Sie dann aber auch von Ihren unsinnigen und wirklich nicht relevanten Forderungen nach einem Tempolimit ab. Dann kommen wir schnell zueinander, und die Bürger haben endlich das, was sie brauchen, nämlich eine gute gesetzliche Grundlage.

(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

Über das, was Sie noch an Verbesserungsvorschlägen bezüglich der Ausnahmen haben, kann man im Vermittlungsausschuß sicherlich noch einmal reden. Das müssen wir dann aber auch noch in anderen Ausschüssen tun. Wir sollten also nicht nur mit den Umweltpolitikern darüber reden.

(Dietmar Schütz [Oldenburg] [SPD]: Das ist richtig!)

Langfristige Maßnahmen zur Bekämpfung der Ozonbelastung sind notwendig. In einem Memorandum haben wir eingefordert, daß dies auf europäischer Ebene geschieht. Man muß aber auch zur Kenntnis nehmen, daß sich seit 1980 die Belastung mit Stickoxiden und flüchtigen Kohlenwasserstoffen in der Bundesrepublik um jährlich 20 % vermindert hat. Es gibt nicht einen einzigen ernstzunehmenden Politiker in den Ländern, der bestreiten wird, daß diese Verminderung stattgefunden hat. Die Verminderung wird weitergehen; es gibt nur ganz wenige, lokal begrenzte Stellen in der Bundesrepublik Deutschland, wo die Belastungen in den letzten Jahren gestiegen sind. Deshalb sage ich Ihnen: Wir sind auf dem richtigen Weg. Wir müssen ihn weitergehen.
Wir haben einen Gesetzentwurf vorgelegt, der vorsieht, daß bei 180 Mikrogramm pro Kubikmeter die Bevölkerung informiert und zu bestimmten Maßnah-

Bundesministerin Dr. Angela Merkel
men aufgefordert wird. Daß Sie an die Freiwilligkeit der Menschen nicht glauben, wissen wir. Wir glauben daran, daß Menschen sich auch von sich aus vernünftig verhalten. Deshalb ist dies die erste Stufe unserer Maßnahmen. Die zweite folgt dann bei 240 Mikrogramm pro Kubikmeter. Die Europäische Union sagt, daß ein Warnwert von 360 Mikrogramm pro Kubikmeter vorzugeben ist. Ich glaube, wir werden mit einer Regelung, die bei 240 Mikrogramm pro Kubikmeter einschneidende Maßnahmen vorsieht, der Sache wirklich gerecht.
Wir haben mit dem heute vorgelegten Gesetzentwurf eine Regelung vorgeschlagen, die es in dieser Stringenz in keinem der OECD-Staaten und in keinem europäischen Land gibt. Deshalb ist der Bundesrat gefordert, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen, damit wir alle gemeinsam unsere politische Handlungsfähigkeit beweisen können. Ich glaube, wir sollten das umweltfreundliche Verhalten der Bürger belohnen. Die Bevölkerung hat von diesem Theater wirklich die Nase voll. Wir geben Ihnen heute eine Grundlage, damit sich das ändert und in diesem Sommer endlich bundeseinheitlich vernünftige Regelungen in Kraft treten können.

(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)


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