Rede von
Dr.
Heinrich L.
Kolb
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FDP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Kollege Scheer, es ist überhaupt nicht meine Absicht, dem Hause nicht belastbare Zahlen vorzutragen. Nachdem Sie jetzt Zweifel anmelden, werde ich dies gern zum Anlaß nehmen, noch einmal eine Überprüfung vornehmen zu lassen. Wenn Sie erlauben, werde ich Sie über das Ergebnis auch schriftlich informieren.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, eine Zwischenbemerkung. Die Bundesregierung hatte bereits bei der Verabschiedung dieses Gesetzes einen Erfahrungsbericht zum Gesetz angekündigt.
Der Bericht ist derzeit in Arbeit. Die aktuellen Daten, insbesondere zur Nutzung der Wasserkraft, Herr Kollege Schütz, fehlen allerdings noch. Eine möglichst umfassende Darstellung erweist sich aufwendiger, als zunächst angenommen.
Inhaltliche Schlußfolgerungen zum Stromeinspeisungsgesetz wird die Bundesregierung erst dann ziehen, wenn sämtliche Daten vorliegen und mit den Beteiligten, also den Einspeisern, der Stromwirtschaft, aber auch den Ländern, erörtert worden sind. Wir hoffen gleichwohl - ich will das hier ankündigen -, den Bericht noch Mitte 1995, also in Kürze, vorlegen zu können.
Zur aktuellen Diskussion zum Stromeinspeisungsgesetz. Sie konzentriert sich auf die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes. Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit des Kohlepfennigs vertritt die Elektrizitätswirtschaft in Übereinstimmung mit dem Bundesverband der Deutschen Industrie und der Vereinigung Industrieller Kraftwirtschaft die Auffassung, auch das Stromeinspeisungsgesetz sei verfassungswidrig. Ich will darauf hinweisen, daß sich der Standpunkt der Stromwirtschaft offensichtlich verändert hat. Es besteht, Herr Kollege Scheer, auch nicht mehr die Möglichkeit, Verfassungsbeschwerde zu erheben, die nur binnen eines Jahres nach Inkrafttreten des Gesetzes möglich gewesen wäre.
Die Stromwirtschaft will eine Überprüfung dieses Gesetzes durch das Bundesverfassungsgericht erreichen. Verschiedene Versorgungsunternehmen haben deshalb bei jeweils einem Einspeiser die Einspeisevergütung gekürzt. Die Kürzungen betreffen überwiegend Wasserkraftanlagen, die auch schon vor Inkrafttreten dieses Gesetzes betrieben worden sind.
Parl. Staatssekretär Dr. Heinrich L. Kolb
Wichtig erscheint mir - ich weiß nicht, Herr Schütz, ob Sie sich deswegen zu einer Zwischenfrage melden -, daß damit keine Billigung etwa eines Rechtsbruchs verbunden ist. Wichtig erscheint mir, daß die Vereinigung Deutscher Elektrizitätswerke zugesichert hat, daß eine Kürzung der Einspeisungsvergütung generell oder auch nur in einer größeren Zahl von Fällen nicht beabsichtigt ist. Auch dies schafft gegenüber dem befürchteten Ausufern dieser Entwicklung eine gewisse Rechtssicherheit.
Ich will noch einmal sagen: Damit ist keinerlei Verständnis der Bundesregierung für diese Kürzungen ausgedrückt. Aber es ist auch wichtig, daß die VDEW diese Zusicherung gegeben hat.