Rede von
Dr.
Heinrich L.
Kolb
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FDP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich - ich sage das, um Ungeduldige gleich zu stoppen - im zweiten Teil meiner Rede natürlich auf die Frage der Verfassungsmäßigkeit eingehe, möchte ich vorab gerne die Gelegenheit nutzen - ähnlich wie es der Kollege Friedhoff getan hat -, zunächst einiges über die Wirkung, über die Erfolge des Stromeinspeisungsgesetzes zu berichten.
Das Gesetz ist ja 1990 auf Initiative der Bundesregierung mit der großen Mehrheit dieses Hauses beschlossen worden. Es soll den Anteil erneuerbarer Energieträger steigern. Begünstigt ist die Stromerzeugung aus Wasserkraft, Wind, Sonne, Biomasse. Mit diesem Gesetz soll eine besondere Begünstigung dieser erneuerbaren Energieträger angestoßen werden.
Dazu möchte ich folgende Zahlen nennen: Bei Inkrafttreten des Gesetzes sollte die Mehrbelastung der Elektrizitätswirtschaft, damit letztlich auch der Stromverbraucher, so wurde geschätzt, rund 50 Millionen DM pro Jahr betragen, die im wesentlichen der Wasserkraft zugute kommen sollten. Für 1994 nennt die Elektrizitätswirtschaft Mehrleistungen von 125 bis 150 Millionen DM. Hier schlägt sich der von uns gewollte kräftige Ausbau der Windenergie nieder, für die - auch das ist gesagt worden - weiterhin mit einem deutlichen Wachstum zu rechnen ist. Allein die Schleswag, die den höchsten Windenergieanteil zu erwarten hat, beziffert ihren Mehraufwand für 1994 mit rund 40 Millionen DM.
Herr Kollege Scheer, bevor Sie Ihre Frage stellen, möchte ich noch darauf hinweisen: Es ist damit zu rechnen, daß im Jahre 2000, nach Realisierung der weiteren Ausbauplanungen - der Ausbau auf 1 000 MW ist angeklungen -, im Rahmen des Stromeinspeisungsgesetzes ein Mehraufwand, und damit entsprechende Finanzvergütungen, von rund 250 Millionen DM für das Unternehmen auflaufen wird. Das sind keine kumulierten Werte, sondern das ist der in jedem Jahr anfallende Mehraufwand. Das heißt im Klartext: Das Stromeinspeisungsgesetz zeigt seine Wirkung. Das ist gut so.