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ID1303906000

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    Plenarprotokoll 13/39 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 39. Sitzung Bonn, Freitag, den 19. Mai 1995 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 3071 A Zusatztagesordnungspunkt 11: Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1995 (Haushaltsgesetz 1995) (Drucksachen 13/50, 13/414, 13/528, 13/966, 13/529, 13/1030, 13/1255, 13/1400) Dr. Heribert Blens CDU/CSU 3071 B Joachim Hörster CDU/CSU 3072A Dr. Peter Struck SPD 3072 D Kristin Heyne BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 3074 A Dr. Wolfgang Weng (Gerungen) F.D.P. . . 3075A Dr. Christa Luft PDS 3076A Namentliche Abstimmung 3077B Ergebnis 3083 C Tagesordnungspunkt 11: Erste Beratung des von den Abgeordneten Hans Martin Bury, Dr. Uwe Jens, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung von Transparenz und Beschränkung von Machtkonzentration in der deutschen Wirtschaft (Transparenz- und Wettbewerbsgesetz) (Drucksache 13/367) Hans Martin Bury SPD 3077 C Friedhelm Ost CDU/CSU 3085D Margareta Wolf (Frankfurt) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 3088 C Dr. Otto Graf Lambsdorff F.D.P. 3091, 3105 C Dr. Uwe-Jens Heuer PDS 3095 B Joachim Gres CDU/CSU 3097 A Dr. Uwe-Jens Heuer PDS 3089 B Dr. Uwe Jens SPD 3100A Ernst Hinsken CDU/CSU 3101 D Dr. Otto Graf Lambsdorff F.D.P. 3102B Ernst Hinsken CDU/CSU 3102D Dr. Susanne Tiemann CDU/CSU . . . 3106A Tagesordnungspunkt 12: a) Antrag der Abgeordneten Michaele Hustedt, Ursula Schönberger, Werner Schulz (Berlin) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Durchsetzung der Einhaltung des Stromeinspeisungsgesetzes (Drucksache 13/1303) b) Antrag der Abgeordneten Rolf Köhne, Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS: Bürgschaftsverpflichtung der Bundesregierung zur Umsetzung des Stromeinspeisungsgesetzes (Drucksache 13/1309) c) Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P.: Einhaltung des Stromeinspeisungsgesetzes (Drucksache 13/ 1397) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 10: Antrag der Fraktion der SPD: Respektierung des Stromeinspeisungsgesetzes - Far erneuerbare Energien (Drucksache 13/1384) Dr. Peter Ramsauer CDU/CSU 3108A Dr. Hermann Scheer SPD . . . . 3111B, 3117D Michaele Hustedt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 3112B Paul K. Friedhoff F.D.P 3114 A Michaele Hustedt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 3115A Dr. Hermann Scheer SPD 3115A, 3118B, 3120B Rolf Köhne PDS 3115 D Dietmar Schütz (Oldenburg) SPD 3116B Hartmut Schauerte CDU/CSU 3117 C Dr. Heinrich L. Kolb, Parl. Staatssekretär BMWi 3118A Dietmar Schütz (Oldenburg) SPD 3119D Marion Caspers-Merk SPD 3120A Marion Caspers-Merk SPD 3121 B Ulrich Klinkert, Parl. Staatssekretär BMU 3122C Reinhard Schultz (Everswinkel) SPD . . 3123 D Tagesordnungspunkt 13: a) Antrag der Abgeordneten Gerd Poppe, Dr. Helmut Lippelt, Angelika Beer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Einladung nach Europa (Drucksache 13/806) b) Antrag der Abgeordneten Marieluise Beck (Bremen), Angelika Beer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sicherstellung der Humanitären Hilfe für BosnienHerzegowina (Drucksache 13/1015) c) Antrag der Abgeordneten Angelika Beer, Dr. Helmut Lippelt, Gerd Poppe und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Stärkeres politisches Engagement der Bundesrepublik Deutschland in Bosnien-Herzegowina (Drucksache 13/1252) Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 3125B Heinrich Lummer CDU/CSU 3126 D Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 3128A, 3129C Freimut Duve SPD 3128D, 3132C Dr. Irmgard Schwaetzer F.D.P 3130B Dr. Werner Hoyer, Staatsminister AA 3131A Nächste Sitzung 3133 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 3135* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 3135* B 39. Sitzung Bonn, Freitag, den 19. Mai 1995 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich Dr. Babel, Gisela F.D.P. 19. 05. 95 Beck (Bremen), BÜNDNIS 19. 05. 95 Marieluise 90/DIE GRÜNEN Büttner (Schönebeck), CDU/CSU 19. 05.95 Hartmut Dr. Fell, Karl. H. CDU/CSU 19. 05.95 Fischer (Frankfurt), BÜNDNIS 19. 05. 95 Joseph 90/DIE GRÜNEN Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 19. 05.95 Gröbl, Wolfgang CDU/CSU 19. 05. 95 Dr. Hartenstein, Liesel SPD 19. 05. 95 Marx, Dorle SPD 19. 05. 95 Metzger, Oswald BÜNDNIS 19. 05. 95 90/DIE GRÜNEN Müller (Köln), Kerstin BÜNDNIS 19. 05. 95 90/DIE GRÜNEN Dr. Rappe (Hildesheim), SPD 19. 05.95 Hermann Stiegler, Ludwig SPD 19. 05. 95 Tippach, Steffen PDS 19. 05. 95 Volmer, Ludger BÜNDNIS 19. 05. 95 90/DIE GRÜNEN Wettig-Danielmeier, SPD 19.05.95 Inge Dr. Wodarg, Wolfgang SPD 19. 05. 95 Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 683. Sitzung am 28. April 1995 der vom Deutschen Bundestag am 26. April 1995 mit Änderungen beschlossenen Weitergeltung der Gemeinsamen Geschäftsordnung des Bundestages und des Bundesrates für den Ausschuß nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zugestimmt. Der Bundesrat hat in seiner 684. Sitzung am 12. Mai 1995 unter Berufung auf Artikel 76 Abs. 2 Satz 3 des Grundgesetzes beschlossen, zu nachfolgenden Gesetzentwürfen eine Verlängerung der Frist zur Stellungnahme zu verlangen: - Entwurf eines Jahressteuergesetzes (JStG) 1996 - Entwurf eines Gesetzes zur Einordnung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung in das Sozialgesetzbuch (Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz - UVEG -) Der Bundesrat hat in seiner 684. Sitzung am 12. Mai 1995 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß § 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen: - ... Strafrechtsänderungsgesetz - §§ 44, 69b StGB - (StrAndG) - Gesetz zur Rechtsvereinheitlichung der Sicherungsverwahrung (SichVG) - Gesetz zu dem Beschluß des Rates vom 31. Oktober 1994 über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften Anlagen zum Stenographischen Bericht Zu dem letztgenannten Gesetz hat der Bundesrat folgende Entschließung gefaßt: 1. Der Bundesrat nimmt Bezug auf seine Stellungnahme vom 20. Januar 1995 - Drucksache 1102/94 (Beschluß) -. Er ist der Auffassung, daß die Finanzbeziehungen zwischen der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland als Voraussetzung für eine erfolgreiche Integrationspolitik auf Dauer von einem fairen Interessenausgleich geprägt sein müssen. Er sieht angesichts der im Verhältnis zu den übrigen Mitgliedstaaten überproportionalen Belastung Deutschlands eine grundsätzliche Neuordnung der Gemeinschaftsfinanzen für die Zeit nach 1999 als unbedingt notwendig an. Wichtig wird dabei sein, die Lasten starker als bisher an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu orientieren und als Maßstäbe das Pro-Kopf-Einkommen sowie das Bruttosozialprodukt in Kaufkraftstandards in Betracht zu ziehen. Der Bundesrat fordert, daß schon auf der Regierungskonferenz 1996 das künftige Finanzsystem der Gemeinschaft mit dem Ziel der Beseitigung des Ungleichgewichts zu Lasten der Bundesrepublik Deutschland thematisiert wird. Darüber hinaus fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, während des gesamten durch den neuen Eigenmittelbeschluß geregelten Zeitraums - nachhaltig für strikte EU-Haushaltsdisziplin einzutreten, - auf eine Umgehung der Ausgabendisziplin gerichtete Anleihewünsche der Kommission abzuwehren und - sich für einen verstärkten Mittelrückfluß nach Deutschland einzusetzen. 2. a) Der Bundesrat betont nochmals, daß die Erfüllung der Finanzverpflichtungen Deutschlands gegenüber der Europäischen Union Bundesaufgabe ist und nicht den Ländern obliegt. Er weist darauf hin, daß diese haushaltsbelastung des Bundes bei der Umsatzsteuerverteilung zwischen Bund und Ländern berücksichtigt wird und die Lander damit bereits jetzt indirekt am Finanzierungsbeitrag der Bundesrepublik Deutschland an die Europäische Union angemessen beteiligt sind. Eine darüber hinausgehende Beteiligung der Länder wird abgelehnt. b) Auch der Hinweis der Bundesregierung auf die Stärkung der Mitwirkungsrechte der Länder an der Willensbildung des Bundes in Angelegenheiten der Europäischen Union nach Artikel 23 des Grundgesetzes kann eine zusätzliche finanzielle Inanspruchnahme der Länder nicht begründen, da nach der Ordnung des Grundgesetzes Mitwirkungsrechte des Bundesorgans Bundesrat nicht zu speziellen Finanzierungsverpflichtungen der Länder führen. Der Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft hat mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu nachstehenden Vorlagen absieht: Drucksache 12/8090 Drucksache 13/26 Drucksache 13/370 Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EU-Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat: Finanzausschuß Drucksache 13/218 Nr. 19 Drucksache 13/269 Nr. 2.2 Drucksache 13/343 Nr. 2.19 Drucksache 13/343 Nr. 2.20 Innenausschuß Drucksache 12/2582 Drucksache 13/269 Nr. 1.2 Drucksache 13/218 Nr. 5 Drucksache 13/218 Nr. 2 Ausschuß für Gesundheit Drucksache 13/218 Nr. 89 Drucksache 13/218 Nr. 90 Drucksache 13/218 Nr. 92 Drucksache 13/478 Nr. 2.1 Drucksache 13/725 Nr. 152 Drucksache 13/725 Nr. 157
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Peter Ramsauer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Wir kommen nun zu einem Tagesordnungspunkt, der nach den Diskussionen der letzten 14 Tage in diesem Hause sehr einheitlich behandelt werden dürfte.

    (Beifall bei Abgeordneten der SPD)

    Ich muß allerdings hinzufügen, daß der Anlaß, warum wir darüber diskutieren, eigentlich kein sonderlich erfreulicher ist.

    (Zuruf von der SPD: Das ist richtig!)

    Mit dem Stromeinspeisungsgesetz, das seit dem 1. Januar 1991 in Kraft ist, wurde in den vergangenen Jahren ein regelrechter Aufbruch bei der Verbreiterung der Basis regenerativer Energien erreicht. Das Gesetz verpflichtet die Elektrizitätsversorgungsunternehmen, die Einspeisung von Strom aus regenerativen Energieträgern in ihr Netz nach einem festgelegten Preis zu vergüten. Dieses Gesetz ist seither zu einem wichtigen Meilenstein in den Bemühungen und Anstrengungen von Bundestag und Bundesregierung geworden, die von uns selbst gesetzten CO2-Reduktionsziele mittel- und langfristig zu erreichen.
    Daß die EVUs seit jeher, wohl aus ihrer Monopolstellung heraus, gegen das Stromeinspeisungsgesetz waren und es nach wie vor sind, ist hinlänglich bekannt. Denn schon heute hat sich das Stromeinspeisungsgesetz, wie gesagt, in hervorragender Weise bewährt. So hat sich die Stromerzeugung aus Anlagen im Wirkungsbereich des Stromeinspeisungsgesetzes nach plausiblen Schätzungen des Bundesverbandes für erneuerbare Energien von jährlich einer Milliarde Kilowattstunden vor Inkrafttreten des Gesetzes auf schon 3,5 Milliarden Kilowattstunden im
    Jahr 1994 erhöht. Diese Steigerung um 2,5 Milliarden Kilowattstunden vermindert den jährlichen CO2-Ausstoß in Deutschland immerhin um 2,5 Millionen Tonnen.
    Offensichtlich ist es aber den EVUs geradezu ein Dorn im Auge, daß ihnen, initiiert durch das Stromeinspeisungsgesetz, von den ungeliebten privaten, dezentralen und umweltgerechten Stromerzeugern immer mehr Konkurrenz erwächst.

    (Beifall bei der CDU/CSU, der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der PDS)

    Deshalb haben sie nun zur offenen Feldschlacht gegen das Stromeinspeisungsgesetz geblasen. Auf Grund eines Gutachtens sowie unter Hinweis auf das Verfassungsgerichtsurteil zum Kohlepfennig verweigern immer mehr EVUs die Einspeisevergütungen, die gesetzlich von ihnen zu bezahlen sind, bzw. leisten solche Einspeisevergütungen nur noch unter Vorbehalt.
    Die Hinweise sowohl auf das von den EVUs bemühte Gutachten als auch auf das Bundesverfassungsgerichtsurteil zum Kohlepfennig erscheinen mir aber äußerst fadenscheinig. So schreibt beispielsweise der Gutachter Professor Arndt aus Mannheim:
    Das „Finanzierungsmodell" des StrEG ist verfassungsrechtlich nicht unproblematisch ... Um keine „schlafenden Hunde" zu wecken, könnte daher der Stromwirtschaft empfohlen werden, die „Kröte" des Stromeinspeisungsgesetzes „zu schlucken" in der Hoffnung, man werde fürderhin in Frieden gelassen.

    (Zuruf vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sehr verräterisch!)

    Meine Damen und Herren, diese Formulierung des Gutachters ist windelweich. Von dieser Formulierung die Verfassungswidrigkeit des Stromeinspeisungsgesetzes ableiten zu wollen, wie VDEW und immer mehr EVU es tun, ist eine absolute Fehlinterpretation.

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der PDS)

    Wir sollten uns die zwei Schlüsselsätze noch einmal auf der Zunge zergehen lassen: „Das Finanzierungsmodell", schreibt der Gutachter, also nicht das ganze Gesetz - er redet nur vom Finanzierungsmodell -, „ist verfassungsrechtlich nicht unproblematisch" . Das ist eine ganz weiche Formulierung.
    Dann folgt des Gutachters Ratschlag, „um keine schlafenden Hunde zu wecken, soll die Stromwirtschaft diese Kröte lieber schlucken". Das ist doch eine eindeutige Empfehlung. Solch schlafende Hunde vermutet die Stromwirtschaft in großer Menge.
    Ich erinnere beispielsweise an den Antrag des Landes Brandenburg zur Einbeziehung der KraftWärme-Kopplungen in das Stromeinspeisungsgesetz oder die immer lauter werdenden Forderungen der


    Dr. Peter Ramsauer
    Photovoltaikbtereiber auf kostendeckende Einspeisevergütungen und anderes mehr.

    (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der PDS)

    Dazu haben sich in den vergangenen Wochen die beiden Verfassungsressorts der Bundesregierung, das BMI und das BMJ, die sich erneut mit der Verfassungsmäßigkeit dieses Gesetzes befaßt haben, eindeutig geäußert. Sie sagen in allen Stellungnahmen sinngemäß: Sowohl bei grundsätzlicher Prüfung als auch im Lichte des Karlsruher Urteils zum Kohlepfennig ist das Stromeinspeisungsgesetz als verfassungskonform einzustufen.

    (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

    Dennoch verweigern - angestiftet vom Dachverband der EVU, des VDEW - immer mehr EVU ihre Verpflichtungen nach dem Stromeinspeisungsgesetz. So werden derzeit an immer mehr Erzeuger regenerativer Energien Briefe mit folgendem Inhalt verschickt. Ich lese Ihnen beispielsweise aus einem Schreiben der Badenwerk AG in Karlsruhe vor.

    (Zuruf von der SPD: Die tun sich leider besonders hervor!)

    - Ja, sie sind aber nicht die einzigen.
    Ich darf aus dem Brief zitieren:
    Sehr geehrter Herr ... Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Kohlepfennig und ein Rechtsgutachten von Herrn Prof. Arndt, Mannheim, zur Einspeisevergütung haben deutlich gemacht, daß die Regelungen des Stromeinspeisungsgesetzes als unzulässige Sonderabgabe und als EU-widrige Subventionierung zu beurteilen sind. Damit entfällt der gesetzliche Grund für die Zahlung der Einspeisevergütung. Wir sind lediglich vertragsrechtlich zur Zahlung der Sätze gemäß Verbändevereinbarung verpflichtet.
    In feudalherrschaftlicher Herablassung folgt dann der Ratschlag:
    Sie haben es dann in der Hand, die Berechtigung unseres Vorgehens durch Einklagen überprüfen zu lassen.
    Wie gnädig.
    Ich betone deshalb noch einmal: Diese überzogene Interpretation, daß man wegen eines solchen Urteils von Recht und Gesetz entbunden sei, gibt das Gutachten nicht einmal im entferntesten her.
    Es geht noch weiter: Das Badenwerk ging sogar so weit, sich unter dem Namen des diskriminierten Einspeisers selbst eine Rechnung zu niedrigeren Vergütungssätzen auszustellen, um das Vorgehen nach außen hin formal korrekt aussehen zu lassen.

    (Dr. Hermann Scheer [SPD]: Urkundenfälschung!)

    - Es wird zur Zeit überprüft, Herr Kollege Scheer, ob das Urkundenfälschung oder ein anderer Straftatbestand ist.
    Gnädigerweise hat der diskriminierte Einspeiser wenigstens eine Ablichtung dieser fingierten Rechnung zur Kenntnisnahme bekommen. Geradezu hinterfotzig ist es auch, daß solche Schreiben an Banken gingen, die regenerative Energieinvestitionen finanzieren.

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der PDS)

    Die Folgen sind fatal: Zum einen wurden daraufhin von den Banken bereits gegebene Finanzierungszusagen wieder zurückgezogen, und in vielen Fällen wurden potentielle Investoren derartig verunsichert, daß sie zunächst, bis die Dinge von uns in Bonn geklärt sind, von ihren Investitionsvorhaben ablassen. Sie wollen natürlich Rechtssicherheit haben. Dadurch unterlaufen die EVU ganz gezielt die Politik für regenerative Energien des Bundestags und der Bundesregierung.
    Die EVU sollten sich auch an die umgekehrten Fälle der 80er Jahre erinnern, als ein paar Haushalte ihre privaten Stromrechnungen aus Protest gegen neue Kernkraftwerke nicht direkt an die EVU, sondern nur noch auf ein Treuhandkonto bezahlten. Die Stromwirtschaft protestierte damals - zu Recht, muß ich sagen - mit dem Vorwurf der Selbstjustiz. Heute, zehn Jahre später, leistet sich die gleiche Stromwirtschaft nichts anderes als diese Selbstjustiz.

    (Beifall bei der CDU/CSU, der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der PDS)

    Meine Damen und Herren, meine Fraktion verurteilt deshalb das Vorgehen der EVUs, mit dem versucht wird, durch Rechtsbruch Fakten zu schaffen. Auch die Energiewirtschaft erwartet zu Recht langfristig belastbare Rahmenbedingungen für ihre Investitionstätigkeit.
    Um so unverständlicher ist das eigenwillige und gesetzwidrige Vorgehen von immer mehr EVUs. Die Union ist weder bereit noch willens, diesen fortgesetzten Gesetzesbruch von seiten mancher EVUs weiterhin zu tolerieren.

    (Beifall bei der CDU/CSU, der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der PDS)

    Wir fordern deshalb die beteiligten Unternehmer auf, unverzüglich zu einem gesetzeskonformen Verhalten zurückzukehren, das Stromeinspeisungsgesetz voll anzuwenden und die Einspeisevergütungen weiterhin in voller Höhe und ohne Vorbehalt zu leisten.
    Wir mißbilligen es auch ausdrücklich, wenn - wie es VDEW darstellt - nur einzelnen, mehr oder minder willkürlich ausgesuchten Einspeisern die Einspeisevergütung verweigert wird, um damit einen Musterprozeß bis hin zum Bundesverfassungsgericht in Gang zu setzen.
    Beinahe unglaublich klingt der Rechtfertigungsversuch für dieses Vorgehen durch den Vorsitzenden von VDEW, der dies laut einer Agenturmeldung als

    Dr. Peter Ramsauer
    die - ich zitiere - „sanfteste mögliche Rechtsverletzung" beschönigt hat.

    (Dietmar Schütz [Oldenburg] [SPD]: Skandal!)

    - In der Tat ein Skandal. - Ob sanft oder nicht: Wir verurteilen solches Handeln klipp und klar. Wir verlangen ein ausnahmsloses Befolgen der gesetzlichen Vorschriften ohne Wenn und Aber.

    (Beifall bei der CDU/CSU, der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der PDS)

    Wir dulden - um noch deutlicher zu werden - auch keinen exemplarischen oder ausnahmsweisen Rechtsbruch zur Ingangsetzung eines Musterprozesses. Deshalb verurteilen wir jeden Einzelfall, in dem von der Stromwirtschaft ein Einspeiser als Opfer herausgegriffen wird. Würden solche Ausnahmen zugelassen, so ließen wir als Gesetzgeber unkalkulierbar viele Einspeiser regenerativen Stroms an unserem langen Arm sozusagen verhungern. Denn diejenigen, die bereits heute diskriminiert werden, haben nach ihrem eigenen Bekunden im Vertrauen auf das Gesetz hohe Kapitalbeträge investiert, und denen fehlen jetzt die notwendigen Rückflüsse zur Bedienung ihrer Investitionen und der dafür gemachten Schulden.
    Wir dürfen diese Leute nicht im Regen stehenlassen. Wir müssen ihnen als Gesetzgeber Schutz bieten; sonst werden sie von den EVUs in den Ruin getrieben.

    (Beifall bei der CDU/CSU, der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der PDS)

    Wir fordern aber auch die zuständigen Verbände auf, namentlich VDEW und seine Landesverbände, darauf hinzuwirken, daß die beteiligten Mitgliedsunternehmen wieder zu einem gesetzeskonformen Verhalten zurückkehren.

    (Zuruf vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: So weit sind wir gekommen!)

    Dies heißt im Klartext, daß die bisherigen Empfehlungen zur Rechtsverweigerung in entsprechenden Rundschreiben schlicht und einfach rückgängig gemacht werden müssen.
    Im übrigen ist die Front der Stromwirtschaft interessanterweise gar nicht so geschlossen: VEW hat sich vom Verhalten der VDEW distanziert und gesagt, die Beträge, die im Rahmen des Stromeinspeisungsgesetzes aufgewendet werden müßten, würden die EVUs nicht gerade ins Armenhaus bringen.
    Ich glaube, dies ist wahr, wenn man bedenkt, was die EVUs alles so zusammenkaufen, vor allem aber, daß das von VDEW behauptete Subventionsvolumen durch das Stromeinspeisungsgesetz beim Strompreis nur ganze 0,03 Pf/kWh ausmacht. Im Vergleich dazu betragen die ganzen anderen politischen Sonderlasten im Strompreis, beispielsweise durch Kohlesubventionierung oder bei der Kernkraft, 6,0 Pf/kWh. Da kann man wirklich sagen, daß 0,03 Pf/kWh für die Förderung regenerativer Energien im Vergleich zu 6,0 Pf/kWh eine vollkommen marginale Größe ist.

    (Beifall bei der CDU/CSU, der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der PDS)

    Da kann ich nur zitieren, was vorgestern die „Husumer Nachrichten" geschrieben haben - ich zitiere hier aus einem Artikel unter der Überschrift „Monopol und Prinzip" -:
    Bei dem Streit um das Stromeinspeisungsgesetz geht es nicht ums Geld. Es geht vor allem um die Sicherung der Macht und Monopolstellung der Stromkonzerne.
    Meine Damen und Herren, ich kann nur sagen: Wie wahr!

    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

    Ich fordere auch die Bundesregierung auf, alle ihr zur Verfügung stehenden Maßnahmen zu ergreifen, die in Frage stehenden EVUs wieder zu einem rechtmäßigen und gesetzeskonformen Handeln zu verpflichten. Die Aufsichtsbehörden der Länder müssen tätig werden.
    Sollte all dies nichts fruchten, müssen wir darangehen, bei einer Novellierung des Stromeinspeisungsgesetzes einen Straftatbestand einzuführen; denn ich sehe nicht ein, daß wir mit unserem scharfen Umweltstrafrecht jeden kleinen Umweltsünder zu Recht an die Kandare nehmen. Wenn sich EVUs bei der Förderung regenerativer Energien gesetzeswidrig verhalten, müssen auch sie mit dem Staatsanwalt rechnen.

    (Beifall im ganzen Hause)

    Meine Damen und Herren, der Wirtschaftsausschuß des Bundestags hat bereits vorgestern einstimmig eine Entschließung verabschiedet, in der das Vorgehen der EVUs verurteilt wird und diese aufgefordert werden, den Verpflichtungen aus dem Stromeinspeisungsgesetz zu entsprechen und die gesetzlich vorgeschriebenen Einspeisevergütungen in voller Höhe und ohne Vorbehalt zu leisten.
    Wenn ich mir nun die Inhalte der heute vorliegenden Anträge - gerade auch von SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN - durchsehe, kann ich sagen, daß sich das meiste davon auch mit den Auffassungen meiner Fraktion deckt.

    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

    Ich sehe hier gute Chancen, daß wir in den Ausschußberatungen zu einem gemeinschaftlichen Vorgehen kommen. Es stünde uns als Gesetzgeber deshalb auch gut an, hier dann in der Endberatung mit einer Sprache gegen die Gesetzesbrecher zu reden.

    (Beifall im ganzen Hause)

    Meine Damen und Herren, ich fordere deshalb die EVUs und ihre Verbände nochmals eindringlich auf, ihren Boykott des Stromeinspeisungsgesetzes sowie ihren Feldzug gegen regenerative Energien unver-

    Dr. Peter Ramsauer
    züglich zu beenden. In dieser Beurteilung, meine Damen und Herren, dürfte wohl auch ein wichtiger kleiner Energiekonsens aller in diesem Hause vertretenen Parteien liegen.
    Vielen Dank.

    (Beifall im ganzen Hause Zurufe vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Weiter so! Mehr davon! Eduard Oswald [CDU/CSU]: Ihr müßt euch auch bewegen!)



Rede von Dr. Antje Vollmer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Das Wort hat jetzt der Kollege Hermann Scheer.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Scheer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte auch im Namen der SPD-Fraktion jedes Wort unterstreichen, das der Kollege Ramsauer hier gesagt hat. Es trifft meine volle Zustimmung.

    (Beifall im ganzen Hause Erich G. Fritz [CDU/CSU]: Das war eine gute und kurze Rede!)

    Ich glaube, es ist wichtig für das Selbstverständnis des Parlaments, daß es sich hier gemeinsam gegen den Versuch der Vereinigung der deutschen Elektrizitätswirtschaft wehrt, Staat im Staat zu spielen. Hier geht es um mehr als nur um ein Gesetz. Hier geht es um die Prinzipien einer parlamentarischen Demokratie, die jeder einhalten muß, wenn wir die Zukunft friedlich gestalten wollen.

    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

    Die unverfrorenen Rechtsbrüche von Unternehmen, die ihre Monopolstellung nicht eigenen Leistungen, sondern dem Energiewirtschaftsrecht verdanken, erinnern uns daran, daß es in der Zukunft im wesentlichen darum gehen muß, genau diese Monopolstellungen zu andern, denn das ist der Kern des Übels und auch der Kern des falschen Selbstverständnisses, das hinter dem Vorgehen der VDEW steht, was das Verhalten in keiner Weise entschuldigt.

    (Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der PDS)

    Die von dem Kollegen Ramsauer beschriebenen Vorgänge sind Teil einer drehbuchartig angelegten Kampagne, die sich schon länger hinzieht. All die Rechtsbrüche gegen das Stromeinspeisungsgesetz, gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen und gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb sind hier aufgeworfen. Sie sind nur ein Element in einer schon lange wirkenden Kette, die z. B. mit der Weigerung der Stadtwerke Aachen begonnen hat, die mehrfachen Stadtratsbeschlüsse für eine kostengerechte Vergütung umzusetzen.
    Dazu gehört auch die Ignorierung des BGH-Ur, teils durch die VDEW, wonach das sogenannte VDEW-Modell der Stromeinspeisungsvergütung für
    erneuerbare Energien für rechtswidrig erklärt worden ist.

    (Zuruf von der SPD: So ist es!)

    Das Argument, der Rechtsbruch sei Voraussetzung für eine von der VDEW gewünschte gerichtliche Auseinandersetzung, ist dabei gleichzeitig eine Entstellung und eine Beleidigung des demokratischen Rechtsstaats, denn in diesem kann man den Gerichtsweg auch ohne vorhergehenden Rechtsbruch gehen. Das ist das normale Vorgehen, nicht aber das der VDEW.

    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

    Der Versuch, dieses mit dem Satz zu umkleiden, es handele sich - wie der Kollege Ramsauer schon zitiert hat; man muß das jedoch noch einmal zitieren, damit das allen in Erinnerung bleibt - um den „sanftestmöglichen Rechtsbruch", ist im Grunde genommen gleichbedeutend damit, daß einer nach einem bewaffneten Bankeinbruch Straffreiheit verlangt,

    (Zuruf von der SPD: Weil er nicht geschossen hatte!)

    weil er nachweisen kann, daß er eine Wasserpistole hatte statt einer echten Pistole.

    (Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der PDS sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

    Das sind Vorgänge, die wirklich alles auf den Kopf stellen, was eigentlich normal sein sollte.
    Die Stromwirtschaft betreibt einen Feldzug gegen erneuerbare Energien. Sie lehnt faktisch alles ab, was zu deren breiter Markteinführung beitragen kann. Das Stromeinspeisungsgesetz will sie außer Kraft setzen, eine Energiesteuer will sie verhindern, die erneuerbaren Energien sollen sich auf dem Markt, wie es heißt, durchsetzen; aber gleichzeitig versperrt sie mit ihrer Monopolstellung den Zugang.
    Die VDEW begeht nicht nur einen Rechtsbruch, sondern sie verbreitet auch unseriöse Behauptungen. Die angeblichen Mehrbelastungen durch das Stromeinspeisungsgesetz sind unbewiesen. Sie sind in jedem Fall weit übertrieben. Die Behauptung ist falsch, damit würden die erneuerbaren Energien in marktwirtschaftswidriger Weise subventioniert. Es ist keine Subvention, um die es hier geht. Die Wahrheit ist, daß erst das Stromeinspeisungsgesetz für erneuerbare Energien einen fairen Marktzugang sichergestellt hat, der von der Stromwirtschaft und ihrer Monopolstellung zuvor verhindert wurde und jetzt wieder verhindert werden soll.

    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

    Das Stromeinspeisungsgesetz für erneuerbare Energien führt zu mehr und nicht zu weniger Marktwirtschaft. Das ist es, was hier festgestellt werden muß.

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Dr. Hermann Scheer
    Das Ziel der VDEW ist, über jahrelange Auseinandersetzungen vor Gericht die Betreiber von Anlagen erneuerbarer Energien so zu verunsichern und zu zermürben, daß deren gerade begonnener zügiger Ausbau zum Erliegen kommt. Wenn die Bundesregierung und die zuständigen Länderregierungen hier nicht die Wiederherstellung des Rechts versuchten, wenn sie die Herstellung des Rechts allein den privaten Betreibern überließen, dann hätte sich die VDEW durchgesetzt; denn dann könnte ihre Zermürbungstaktik tatsächlich erfolgreich ausgehen.
    Wenn die Stromwirtschaft zur Beachtung des Atomgesetzes den Einsatz von Staatsanwaltschaft und Polizei verlangt und Landesregierungen angewiesen werden, das Atomgesetz einzuhalten, dann muß auch die Beachtung des Stromeinspeisungsgesetzes durch Verfügungen, durch Einsatz notfalls von Staatsanwaltschaft und damit auch der Polizei erzwungen werden.

    (Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der PDS)

    Auch Vorstandsmitglieder von EVU können in Beugehaft genommen werden. Sie sind nicht davon ausgenommen, nur weil sie zufällig eine Million DM im Jahr verdienen.

    (Beifall bei der SPD und der PDS)

    Wenn Minister als Vertreter öffentlicher Anteilseigner in Aufsichtsräten von rechtsbrechenden Energieversorgungsunternehmen sitzen, wie etwa der baden-württembergische Finanzminister MayerVorfelder als Aufsichtsratsvorsitzender der Badenwerk AG, dann gebietet es ihr Amtseid, den Rechtsbruch ihres Unternehmens zu unterbinden, die verantwortlichen Vorstandsmitglieder abzumahnen und im Falle fortgesetzter Weigerung zu entlassen.

    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der PDS - Hartmut Schauerte [CDU/ CSU] meldet sich zu einer Zwischenfrage)

    Der Rechtsbruch gegen das Stromeinspeisungsgesetz ist eine Provokation gegen die demokratischen Verfassungsorgane. Die Exekutivorgane müssen den von der VDEW eingeleiteten Rückfall in ein Faustrecht und die Entstehung libanesischer Verhältnisse verhindern. Darauf muß der Bundestag bestehen.

    (Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der PDS)