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    Plenarprotokoll 13/35 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 35. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 11. Mai 1995 Inhalt: Nachruf auf das ehemalige Mitglied des Deutschen Bundestages Bundesminister a. D. Egon Franke 2687 A Eintritt des Abgeordneten Wolfgang Meckelburg in den Deutschen Bundestag 2687 C Erweiterung der Tagesordnung 2687 D Absetzung des Punktes 7 b von der Tagesordnung 2743 C Abwicklung der Tagesordnung 2688 A Nachträgliche Ausschußüberweisungen 2688 B Dank an den ausgeschiedenen Wehrbeauftragten Alfred Biehle 2688 D Tagesordnungspunkt 2: Eidesleistung der Wehrbeauftragten Claire Marienfeld, Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages 2688 C Tagesordnungspunkt 3: a) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Expertenkommission Wohnungspolitik (Drucksache 13/159) b) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Stellungnahme der Bundesregierung zu dem Bericht der Expertenkommission Wohnungspolitik (Drucksache 13/1268) Dr. Michael Meister CDU/CSU 2689 B Otto Reschke SPD 2690 D Franziska Eichstädt-Bohlig BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 2692 D Hildebrecht Braun (Augsburg) F.D.P. . 2695 A Franziska Eichstädt-Bohlig BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 2695 B, 2708 B Klaus-Jürgen Warnick PDS 2697 D Dagmar Wöhrl CDU/CSU 2699 A Volkmar Schultz (Köln) SPD 2701 A Peter Götz CDU/CSU 2703 A Dr. Klaus Töpfer, Bundesminister BMBau 2705 B Otto Reschke SPD 2705 D Ilse Brusis Ministerin (Nordrhein-Westfalen) 2708 D Dr. Klaus Töpfer CDU/CSU 2710 B Tagesordnungspunkt 4: Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Altschuldenhilfe-Gesetzes (Erstes Altschuldenhilfe-Änderungsgesetz) (Drucksache 13/68) Zweite und dritte Beratung des von dem Abgeordneten Klaus-Jürgen Warnick und den weiteren Abgeordneten der PDS eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Altschuldenhilfe-Gesetzes (Erstes Altschuldenhilfe-Änderungsgesetz) (Drucksache 13/100) Zweite und dritte Beratung des von der Abgeordneten Franziska EichstädtBohlig und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Altschuldenhilfe-Gesetzes (Drucksachen 13/230, 13/1103, 13/1316, 13/ 1317, 13/1318) Achim Großmann SPD 2712 A Hildebrecht Braun (Augsburg) F.D.P. 2714 B, 2724 C Rolf Rau CDU/CSU 2714 D Franziska Eichstädt-Bohlig BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 2716 C Joachim Günther (Plauen) F.D.P. . . . 2717 D Achim Großmann SPD 2718 D Klaus-Jürgen Warnick PDS 2719 C Josef Hollerith CDU/CS 2720 D Wolfgang Nagel, Senator (Berlin) . . . 2722 A Dr. Klaus Töpfer, Bundesminister BMBau 2723 C Namentliche Abstimmung 2726 A Ergebnis 2726 B Zusatztagesordnungspunkt 1: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (Drucksache 13/1301) Dr. Christian Ruck CDU/CSU 2729 B Dr. Peter Glotz SPD 2729 D Doris Odendahl SPD 2730 D Matthias Berninger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 2732 B Dr.-Ing. Karl-Hans Laermann F.D.P. . . 2734 A Doris Odendahl SPD 2734 D, 2741 C Jörg Tauss SPD 2735 D Matthias Berninger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 2736 E Maritta Böttcher PDS 2737 B Roland Richwien CDU/CSU 2738 C Tilo Braune SPD 2739 C Cornelia Yzer, Parl. Staatssekretärin BMBF 2741 B, 2743 B Jörg Tauss SPD 2743 A Tagesordnungspunkt 13: Überweisungen im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung wehrpflichtrechtlicher, soldatenrechtlicher, beamtenrechtlicher und anderer Vorschriften (Drucksache 13/1209) b) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen (HIV-Hilfegesetz) (Drucksache 13/1298) c) Antrag der Fraktion der SPD: Abschiebestopp für Kriegsdienstverweigerer und Deserteure aus Rest-Jugoslawien (Serbien und Montenegro) (Drucksache 13/830) d) Antrag der Abgeordneten Horst Sielaff, Heidemarie Wright, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Legalisierung des Anbaus von rauschmittelarmem Hanf und Förderung von Hanf als nachwachsendem Rohstoff (Drucksache 13/811) e) Antrag des Bundesministeriums der Finanzen: Einwilligung gemäß § 64 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung zur Veräußerung bundeseigener Grundstücke in Wiesbaden, ehemaliges Camp Pieri (Drucksache 13/1212) f) Antrag des Bundesministeriums der Finanzen: Einwilligung gemäß § 64 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung in die Veräußerung des Flugplatzes Söllingen an die Grundstückserwerbsgesellschaft Rheinmünster und Hügelsheim - Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in Rheinmünster - (Drucksache 13/1213) 2743 C Zusatztagesordnungspunkt 7 a: Weitere Überweisung im vereinfachten Verfahren Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Senkung der Mineralölsteuer für erdgasbetriebene Fahrzeuge (Drucksache 13/1071) 2744 B Tagesordnungspunkt 14: Abschließende Beratungen ohne Aussprache a) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Richtlinie des Rates betreffend die Beurteilung und die Kontrolle der Luftqualität (Drucksachen 12/8537 Nr. 73, 13/725 Nr. 168, 13/1055) b) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung der Bundesregierung: Mitteilung der Kommission an den Rat über die Verfütterung bestimmter tierischer Abfälle an Tiere, deren Fleisch nicht zum Verzehr bestimmt ist; Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über die veteri- när- und tierseuchenrechtlichen Vorschriften für die Behandlung bestimmter tierischer Abfälle, die zur lokalen Vermarktung als Futtermittel für bestimmte Tierkategorien bestimmt sind (Drucksachen 13/218 Nr. 57, 13/1148) c) Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung: Antrag auf Genehmigung zur Fortsetzung eines Strafverfahrens (Drucksache 13/1247) d-g) Beschlußempfehlungen des Petitionsausschusses: Sammelübersichten 27, 28, 29 und 30 (Drucksachen 13/1220, 13/1221, 13/1222, 13/1223) 2744 B Zusatztagesordnungspunkt 8: Weitere abschließende Beratungen ohne Aussprache a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes (Drucksache 13/115) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes (Drucksachen 13/781, 13/1141, 13/1315) b) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung - zu dem Antrag der Abgeordneten Manfred Such, Kerstin Müller (Köln) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Einsetzung eines Untersuchungsausschusses - zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Einsetzung eines Untersuchungsausschusses - zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und der F.D.P.: Einsetzung eines Untersuchungsausschusses (Drucksachen 13/1176, 13/1196, 13/1202, 13/1323) 2744 D Tagesordnungspunkt 1 (Fortsetzung): Fragestunde - Drucksache 13/1265 vom 5. Mai 1995 - Störung der zentralen Gedenkfeier auf dem Gelände des ehemaligen Konzentrationslagers Bergen-Belsen durch militärische Übungen auf dem nahegelegenen Truppenübungsplatz MdlAnfr 6, 7 Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Antw PStSekr'in Michaela Geiger BMVg 2746 A ZusFr Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 2746 D, 2747 A Zeitpunkt der Information des Bundeskanzlers über die Verwicklung von BND und bayerischem Landeskriminalamt in den Münchener Plutoniumhandel; Konsequenzen MdlAnfr 10 Norbert Gansel SPD Antw StMin Bernd Schmidbauer BK . 2747 B ZusFr Norbert Gansel SPD 2747 D ZusFr Otto Schily SPD 2748 D ZusFr Günter Graf (Friesoythe) SPD . . 2749 A ZusFr Karin Rehbock-Zureich SPD . . 2749 C ZusFr Friedhelm Julius Beucher SPD . 2749 D ZusFr Franz Thönnes SPD 2750 A ZusFr Hans-Peter Kemper SPD 2750 B ZusFr Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 2750 C Identität des im „Spiegel" 15/1995 beschriebenen „deutschen Dunkelmannes" in der Plutoniumaffäre MdlAnfr 11 Norbert Gansel SPD Antw StMin Bernd Schmidbauer BK . 2750 D ZusFr Norbert Gansel SPD 2751 A ZusFr Otto Schily SPD 2752 D ZusFr Albert Schmidt (Hitzhofen) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 2753 B ZusFr Hans-Peter Kemper SPD 2753 C ZusFr Friedhelm Julius Beucher SPD . . 2753 D Tagesordnungspunkt 5: a) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Bekämpfung erhöhter Ozonkonzentrationen (Drucksache 13/808) b) Antrag der Abgeordneten Gila Altmann (Aurich), Albert Schmidt (Hitzhofen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Verschärfung der Maßnahmen gegen die fortbestehende Gefährdung der menschlichen Gesundheit und der Umwelt durch bodennahes Ozon (Drucksache 13/1203) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 2: Antrag der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann und der Gruppe der PDS: Maßnahmen zur Bekämpfung erhöhter Konzentrationen an bodennahem Ozon (Sommersmog) (Drucksache 13/1295) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3: Antrag der Fraktion der SPD: Eckpunkte zur Bekämpfung umwelt- und gesundheitsgefährdender bodennaher Ozonkonzentration (Drucksache 13/1307) Dr. Norbert Rieder CDU/CSU 2754 D Klaus Matthiesen, Minister (Nordrhein-Westfalen) 2756 D, 2771 C Gila Altmann (Aurich) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 2758 A, 2773 C Birgit Homburger F.D.P. . . . . 2759 B, 2773 A Gila Altmann (Aurich) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 2760 A, 2770 D, 2772 B Marion Caspers-Merk SPD . . . 2760 D, 2769 C Michaele Hustedt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 2761 B Dr. Dagmar Enkelmann PDS 2762 B Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach) CDU/ CSU 2763 C, 2772 D Dietmar Schütz (Oldenburg) SPD . . . 2765 C Birgit Homburger F D P. 2766 C Hans Eichel, Ministerpräsident (Hessen) . 2767 D Walter Hirche, Parl. Staatssekretär BMU . 2769 B Dietmar Schütz (Oldenburg) SPD . . . 2770 C Tagesordnungspunkt 6: Antrag der Abgeordneten Albert Schmidt (Hitzhofen), Gila Altmann (Aurich), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Kein Großflughafen Berlin-Brandenburg International (BBI) (Drucksache 13/616) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 4: Antrag der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann und der Gruppe der PDS: Verzicht auf den geplanten Bau eines Großflughafens Berlin-Brandenburg International (Drucksache 13/1296) Albert Schmidt (Hitzhofen) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 2774 A Rudolf Meinl CDU/CSU 2775 D Siegfried Scheffler SPD 2777 A Abert Schmidt (Hitzhofen) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 2778 A, 2780 B Gila Altmann (Aurich) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 2779 B Dr. Klaus Röhl F.D.P 2779 C Horst Friedrich F.D.P. 2780 D Dr. Dagmar Enkelmann PDS 2781 D Tagesordnungspunkt 7: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Sozialgesetzbuchs (Drucksache 13/1205) Horst Günther, Parl. Staatssekretär BMA 2782 D Hans Büttner (Ingolstadt) SPD . . . 2783 D Peter Dreßen SPD 2784 A Manfred Grund CDU/CSU 2785 B Andrea Fischer (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 2786 C Dr. Gisela Babel F.D.P 2786 D Petra Bläss PDS 2787 C Zusatztagesordnungspunkt 5: Antrag der Abgeordneten Volker Nachtwei, Dr. Antje Vollmer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Errichtung einer Bundesstiftung ,,Entschädigung für NS-Unrecht" (Drucksache 13/1193) Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 2788 A Heinz-Jürgen Kronberg CDU/CSU . 2789 A Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 2789 C, 2791 C Stefan Heym PDS 2790 B Dr. Edzard Schmidt-Jortzig F.D.P. 2791 A Fritz Rudolf Körper SPD 2792 A Tagesordnungspunkt 9: Antrag der Abgeordneten Dr. Uwe-Jens Rössel, Dr. Barbara Höll, weiterer Abgeordneter und der Gruppe der PDS: Einsetzung einer Enquete-Kommission „Reform der Kommunalfinanzierung" (Drucksache 13/984) Dr. Uwe-Jens Rössel PDS 2793 B Gert Willner CDU/CSU 2794 B, 2798 A Bernd Scheelen SPD 2795 B, 2798 B Gert Willner CDU/CSU 2796 A Antje Hermenau BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 2798 C Dr. Edzard Schmidt-Jortzig F.D.P. 2799 B Johannes Selle CDU/CSU 2800 B Tagesordnungspunkt 12: a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Margareta Wolf, Andrea Fischer (Berlin) und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung eines Rechtes auf ein Girokonto (Drucksache 13/351) b) Erste Beratung des von den Abgeordneten Hans Martin Bury, Joachim Poß, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherung der Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr (Drucksache 13/856) c) Erste Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Barbara Höll und der weiteren Abgeordneten der PDS: Girokonto (Drucksache 13/137) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 6: Antrag der Abgeordneten Lilo Blunck, Hans Martin Bury, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Privatgirokonto (Drucksache 13/1306) Margareta Wolf BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 2802 B Wolfgang Steiger CDU/CSU 2803 D Hans Martin Bury SPD 2805 C Paul K. Friedhoff F.D.P 2807 C Dr. Barbara Höll PDS 2808 C Diethard Schütze (Berlin) CDU/CSU . 2809 D Lilo Blunck SPD 2811 D Dr. Kurt Faltlhauser, Parl. Staatssekretär BMF 2813 B Hans Martin Bury SPD 2813 D Nächste Sitzung 2814 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 2815* A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Manfred Müller (Berlin) (PDS) zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung zu den Anträgen zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses (Zusatztagesordnungspunkt 8 b) 2815* A Anlage 3 Restauration deutscher Denkmäler und Gleichstellung tschechischer Staatsangehöriger deutscher Nationalität seit Verabschiedung des deutsch-tschechoslowakischen Nachbarschaftsvertrages MdlAnfr 25, 26 - Drs 13/1265 - Dr. Egon Jüttner CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. Werner Hoyer AA . 2815* C Anlage 4 Verhaftung von Regimekritikern in Indonesien in Zusammenhang mit den Protesten gegen den Deutschlandbesuch ihres Staatspräsidenten Suharto; Übermittlung von Daten der Demonstrationsteilnehmer durch die Bundesregierung MdlAnfr 27, 28 - Drs 13/1265 - Manfred Such BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SchrAntw StMin Dr. Werner Hoyer AA . 2816* A 35. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 11. Mai 1995 Beginn: 9.00 Uhr
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    Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 35. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Mai 1995 2815* Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Büttner (Schönebeck), CDU/CSU 11. 05. 95 Hartmut Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 11. 05. 95 Gröbl, Wolfgang CDU/CSU 11. 05. 95 Dr. Gysi, Gregor PDS 11. 05. 95 Dr. Hartenstein, Liesel SPD 11. 05. 95 Dr. Jens, Uwe SPD 11. 05. 95 Marx, Dorle SPD 11. 05. 95 Müller (Düsseldorf), SPD 11. 05. 95 Michael Schönberger, Ursula BÜNDNIS 11. 05. 95 90/DIE GRÜNEN Terborg, Margitta SPD 11. 05. 95 Wissmann, Matthias CDU/CSU 11. 05. 95 Wolf, Hanna SPD 11. 05. 95 Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Manfred Müller (Berlin) (PDS) zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung zu den Anträgen zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses (Zusatztagesordnungspunkt 8 b) Der Beschlußempfehlung des 1. Ausschusses werde ich nicht zustimmen - nicht weil ich mit dem Untersuchungsgegenstand nicht übereinstimme, sondern weil hier wieder versucht wird, durch die niedrige Zahl der Untersuchungsausschußmitglieder Abgeordnete zweierlei Rechts zu schaffen. Unser Ausschußmitglied wird bei elf Mitgliedern nur eine beratende Funktion haben. Entsprechend unserem Änderungsantrag hätten wir bei 13 Mitgliedern volles Stimmrecht zu beanspruchen, die Koalition aber rechnerisch keine Mehrheit. Unser zweiter Änderungsantrag würde unseren Anspruch auf volle Rechte und den Anspruch der Koalition gewährleisten. Die einzige Begründung einer angeblich gefährdeten Entscheidungsfähigkeit des Ausschusses - weil mindestens die Hälfte der Mitglieder an den Sitzungen teilnehmen muß - ist eher ein Armutszeugnis für das Parlament. Auf keinen Fall darf diese Begründung dazu herhalten, Art. 38 unserer Verfassung zu verletzen, denn danach sind die Rechte aller Abgeordneten gleich und eine unterschiedliche Behandlung einzelner Abgeordneter unzulässig. Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 3 Antwort des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Egon Jüttner (CDU/CSU) (Drucksache 13/1265 Fragen 25 und 26): Wo wurden seit der Verabschiedung des deutsch-tschechoslowakischen Nachbarschaftsvertrages mit privater oder staatlicher deutscher Unterstützung deutsche Denkmäler wieder errichtet oder restauriert? Welche allgemeinen, politischen und gesetzlichen Maßnahmen hat die Tschechische Republik seit der Verabschiedung des deutsch-tschechoslowakischen Nachbarschaftsvertrages ergriffen, um in der Tschechischen Republik lebende tschechische Staatsangehörige deutscher Nationalität mit tschechischen Staatsangehörigen tschechischer Nationalität politisch, wirtschaftlich und kulturell gleichzustellen? Zu Frage 25: Der deutsch-tschechoslowakische Nachbarschaftsvertrag vom 27. Februar 1992 ist am 14. September 1992 in Kraft getreten. Seither wurden bzw. werden die folgenden Kulturdenkmäler mit Bundesmitteln restauriert: 1993: Pfarrkirche in Pfraumberg/Primda, Wallfahrtskirche Maria Loreto in Altkinsberg/Stary Hroznatov, Kirche in Christofsgrund/Krystofovo Údolí, Wandmalerei in der Kapelle in Bernsdorf-Berggraben/Bernatice-Vrchová, Geschaderhaus in MährischSchönberg/Sumperk. 1994: Sicherungsverfilmung von Beständen des Archivs der Stadt Prag und des Archivs der Akademie der Wissenschaften, Prag Chororgel der Stiftskirche zu Ossegg/Osek, Gedenkstättenarbeit im Konzentrationslager Theresienstadt/Terezín. 1995: Fortsetzung der Maßnahme in Ossegg/Osek, Fortsetzung der Maßnahme in Theresienstadt/Terezín. Darüber hinaus werden Restaurierungsmaßnahmen von privater, insbesondere sudetendeutscher Seite, sowie von Ländern und Kommunen unterstützt. Nähere Angaben hierzu liegen der Bundesregierung nicht vor. Zu Frage 26: Die in der Erklärung zu den Grundrechten der Tschechen und Slowaken von 1990 niedergelegten, mit Verfassungsrang geschützten Grundrechte und Freiheiten gelten für alle Staatsangehörigen der Tschechischen Republik in gleicher Weise. Gruppenbezogene Sonderrechte gibt es nicht. Die tschechische Regierung unterstützt die kulturelle und sprachliche Identitätsfindung der Minderheiten durch laufende, projektbezogene Förderung. In diese Förderung ist auch die deutsche Minderheit einbezogen. In einem aus Vertretern der Minderheiten in der Tschechischen Republik gebildeten Nationalitätenrat werden kulturelle und sprachliche Programme der Minderheiten abgestimmt. 1995 wurden von tschechischer Seite deutschsprachige Presseorgane in der Tschechischen Republik mit ca. 250 000 DM und kulturelle und Sprachprojekte mit ca. 60 000 DM gefördert. Anlage 4 Antwort des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Fragen des Abgeordneten Manfred Such (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/1265 Fragen 27 und 28): Wie beurteilt die Bundesregierung die Ankündigung des Polizeisprechers von Jakarta, General Ratta, fünf indonesische Regimekritiker - darunter einen wegen seiner Regimekritik aus dem Parlament entfernten Abgeordneten, den Herausgeber einer verbotenen Zeitung sowie eine Studentenaktivistin - verhaften zu wollen, allein weil sie sich während des von Protesten begleiteten Besuchs ihres Staatspräsidenten Suharto in Deutschland ebenfalls hier aufhielten, und wie viele Indonesier sowie Indonesierinnen sind nach Kenntnis der Bundesregierung inzwischen tatsächlich wegen unterstellter Beteiligung an diesen Protesten solchen Maßnahmen in ihrem Heimatland ausgesetzt worden? Inwieweit trifft die Meldung der Frankfurter Rundschau vom 18. Februar 1995 zu, wonach gerade indonesische Sicherheitsbehörden von deutscher Seite übermittelte Videoaufzeichnungen der fraglichen Demonstrationsteilnehmer auswerteten, und wie viele Personendatensätze hat die Bundesregierung der indonesischen Seite insgesamt übermittelt, überlassen und gespeichert? Zu Frage 27: Es ist der Bundesregierung nicht bekannt, inwieweit die mögliche oder behauptete Beteiligung an Demonstrationen am Rande des Suhartobesuchs in Deutschland dafür ursächlich war, daß die indonesische Regierung möglicherweise strafrechtliche Schritte gegen Oppositionelle ergreifen will. Es ist auch nicht bekannt, wieviele Menschen von einer solchen Maßnahme betroffen wären. Zu Frage 28: Die Bundesregierung hat der indonesischen Seite keinerlei Personendatensätze der Demonstrationsteilnehmer überlassen. Auch Videoaufzeichnungen wurden der indonesischen Seite nicht übermittelt. Entsprechende Ersuchen der indonesischen Polizei wurden abgelehnt.
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    Rede von Wolfgang Steiger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die vorliegenden Anträge von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der PDS sind wieder einmal typische Belege für Ihr Mißtrauen gegenüber der in Deutschland insgesamt und vorbildlich funktionierenden Kreditwirtschaft und für Ihre übertriebene Neigung zu reglementieren, obwohl das Bundesfinanzministerium zusammen mit dem Zentralen Kreditausschuß längst gehandelt hat und alle Beteiligten schon auf dem besten Lösungsweg bis hin zu einer Selbstverpflichtung vorangeschritten sind.
    In diesem Zusammenhang will ich die grundsätzliche Bereitschaft der Kreditwirtschaft begrüßen, jedem Bürger in ihrem jeweiligen Geschäftsbereich ein Girokonto bereitzuhalten. Deshalb geben wir der Kreditwirtschaft in der Tat die Gelegenheit, den Ankündigungen nun auch Taten folgen zu lassen.

    (Gerhard Zwerenz [PDS]: Wann denn?)


    Wolfgang Steiger
    Die Initiativen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und PDS sind zum jetzigen Zeitpunkt überflüssig. Sie stützen sich im wesentlichen auf Spekulationen, die mit der Wirklichkeit nur wenig gemeinsam haben.

    (Hans Martin Bury [SPD]: Wo leben Sie?)

    Da werden z. B. durch nichts und von niemandem belegte Zahlen von 500 000 Personen - gerade waren es fast 1 Million - genannt, die angeblich kein Recht auf ein Girokonto hätten. Da wird ohne genaue Prüfung die so wichtige Vertragsfreiheit in unserem Land beträchtlich und erheblich in Frage gestellt, ja sogar konterkariert.
    Wer die Diskussion in der Kreditwirtschaft verfolgt hat, weiß, daß Banken und Sparkassen schon intensiv dabei sind, sich selbst zu verpflichten, ein Konto für jedermann auf Guthabenbasis einzuführen.
    Wir sollten in diesem Zusammenhang auch einmal die Frage stellen, welche Personen es sind, die kein Girokonto bekommen und warum. Wie kommen Sie eigentlich darauf, daß gerade Sozialhilfeempfängern oder Arbeitslosengeldbeziehern die Kontoeröffnung verweigert wird? Bei Banken steht immer - das habe ich so gelernt, und das hat sich auch nicht geändert - die Einzelfallprüfung im Mittelpunkt, und nur bei grobem Fehlverhalten wird eine Kontoverbindung aufgelöst bzw. erst gar nicht eingegangen. Daraus leiten Sie die doch beträchtliche Forderung nach einem Kontrahierungszwang für alle Kreditinstitute ab

    (Abg. Lilo Blunck [SPD] meldet sich zu einer Zwischenfrage)

    - nein, Herr Präsident, ich möchte im Zusammenhang reden -, anstatt der angekündigten Selbstverpflichtung den Vorzug zu geben.
    Würden wir Ihren Anträgen folgen, müßten künftig alle Banken mit allen Kunden Kontoverbindungen eingehen, obwohl gerade das Geschäft mit Geld besonderes Vertrauen erfordert und rechtfertigt

    (Lilo Blunck [SPD]: Auf beiden Seiten!)

    und dies die Basis einer dauerhaften und erfolgreichen Kundenverbindung darstellt.
    Dies würde weiterhin bedeuten, daß wir die in Deutschland garantierte Vertragsfreiheit unterlaufen. Es würde bedeuten, daß sie über einen Kontrahierungszwang verfügen, dem Kreditinstitute auf Grund ihrer innerbetrieblichen Strukturen und unternehmerischen Zielsetzungen überhaupt nicht Folge leisten können.

    (Dr. Barbara Hendricks [SPD]: Es muß ja auch jeder Bauer jedem Kartoffeln verkaufen, ohne Kontrahierungszwang!)

    Ich nenne Ihnen als Beispiel Hypothekenbanken oder reine Wertpapierbanken.
    Es ist in der Tat so, wie Sie es gesagt haben: Wer auf Grund der flächenmäßigen Verbreitung, des großen Marktanteils im sogenannten Massengeschäft und der gemeinnützigen Satzung am ehesten dazu in der Lage ist, ein Girokonto für jedermann umzusetzen, sind in der Tat die öffentlich-rechtlichen Sparkassen und die Volks- und Raiffeisenbanken.
    Beide Verbände - auch das haben Sie erwähnt - haben in bezug auf eine freiwillige Selbstverpflichtung zur Kontoeröffnung befriedigende Erklärungen abgegeben, ohne daß sie sich einem Kontrahierungszwang durch den Gesetzgeber unterwerfen müssen.
    Auch die Stellungnahmen der privaten Banken gehen in diese Richtung. Der zur Zeit in Hannover stattfindende Sparkassentag hat positive Fortschritte erzielt und der Öffentlichkeit präsentiert. Die Kreditinstitute sind derzeit gemeinsam mit der Diskussion technischer Probleme beschäftigt.
    Also: Ja zur freiwilligen Selbstverpflichtung. Auch und gerade weil die Banken die Zunahme des bargeldlosen Zahlungsverkehrs in der Vergangenheit wesentlich fordert haben, teile ich die Auffassung, daß sie ihrer moralischen Pflicht nachkommen sollten, ein Girokonto auf Guthabenbasis für jedermann anzubieten.

    (Hans Martin Bury [SPD]: Die privaten auch?)

    Aber: kein Zwang! Er ist gegen das Prinzip der Vertragsfreiheit und wird in der Praxis keinen Bestand haben. Oder wollen Sie Kreditinstitute zwingen, mit Wohnsitzlosen Kontoverbindungen einzugehen, obwohl überhaupt keine Adresse angegeben werden kann? Wollen Sie Kontoverbindungen mit fortgesetzt vertragsuntreuen Personen erzwingen?

    (Hans Martin Bury [SPD]: Die Adresse von Herrn Steiger ist auch nicht bekannt!)

    - Wenn Sie Beifall klatschen wollen, schlagen Sie einfach die Hände aneinander. - Oder wie wollen Sie Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse behandeln, die im Regelfall - neben einem erheblichen Arbeitsaufwand - zur Sperrung eines Kontokorrentkontos führen? Sollen solche Konten etwa von der Pfändung freigestellt werden? Dadurch würden wir Mißbrauch und Betrug Tür und Tor öffnen.
    Meine sehr geehrten Damen und Herren, im übrigen sind Sie mit keinem Wort auf den erheblichen Arbeitsaufwand bei Konten auf reiner Guthabenbasis eingegangen. Hier sind weit über das übliche Maß hinaus organisatorische Sicherheitsvorkehrungen notwendig, um jedwede Überziehung zu vermeiden bzw. bestimmte Zahlungsformen - ich nenne als Beispiel die Lastschriften - auszuschließen. Würden wir Ihrem Antrag folgen, müßten die daraus resultierenden Kosten auf die Allgemeinheit umgelegt werden. Was glauben Sie eigentlich, was der breite Kundenstamm der Banken und Sparkassen zu solchen Umlageverfahren sagen würde?

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

    Wenn ich mir jetzt noch eine Studie der von Ihnen zitierten Schuldnerberatung vor Augen führe, wird ersichtlich, daß von 53 zitierten Kontokündigungen allein 29 aus dem Sparkassensektor resultieren und davon 27 aus jenen Bundesländern - die haben Sie

    Wolfgang Steiger
    angeführt -, in denen bereits gesetzliche Verpflichtungen bestehen. Da gibt es offensichtlich eine bemerkenswerte Differenz zwischen Theorie und Praxis.
    Meine sehr geehrten Damen und Herren, es handelte sich nicht hauptsächlich um Sozialhilfeempfänger oder Bezieher von Arbeitslosenhilfe oder -geld, wie es in allen Anträgen der Oppositionsparteien unterstellt wird. Aus den Rückantworten auf den Rundbrief der Schuldnerberatung geht deutlich hervor, daß ihre willkürliche Verknüpfung überhaupt nicht zutrifft. Es waren z. B. Ehepaare - Doppelverdiener - mit 4 800 DM Nettoeinkommen enthalten; da wurde ein Überziehungskredit vollkommen ausgeschöpft; diverse Kleinkredite konnten nicht zurückgezahlt werden. Das sind offensichtlich keine Personen, die zu den sozial Schwächeren in unserer Gesellschaft zählen.
    Wir sollten in der Tat aufpassen, daß wir mit der Diskussion „Macht der Banken" nicht ständig die Wettbewerbsbedingungen verschlechtern und den Finanzplatz Deutschland in seinem bislang sehr guten Ansehen nachhaltig und langfristig beschädigen.
    Vergleichen wir unsere Diskussion mit der in den europäischen Nachbarländern, stellen wir fest, daß dort im großen und ganzen Fehlanzeige herrscht.
    Wir sollten die sehr geschätzte Vertragsfreiheit wahrlich nicht aufs Spiel setzen. Wir würden per gesetzlicher Regelung jedweden zwingen, mit jedem Geschäfte zu machen - ohne Ansehen der Person, ohne Rücksichtnahme auf schlechte Bonitätsauskünfte.
    Das Bundesfinanzministerium vertritt hierbei nach meiner Auffassung die richtige Position, das von uns allen gewollte Ziel auch ohne gesetzlichen Zwang erreichen zu können.
    Lassen wir die Kreditwirtschaft auf dem richtigen Weg der freiwilligen Selbstverpflichtung weitergehen! Ich wiederhole mich gerne: Geben wir ihr Gelegenheit, den Ankündigungen konkrete Taten folgen zu lassen. Rein spekulative Zahlen sind wahrlich nicht dazu geeignet, für einen klaren, realistischen, praxisorientierten Blick in der politischen Betrachtungsweise zu sorgen.
    Meine sehr geehrten Damen und Herren, die in Deutschland geltende Vertragsfreiheit ist zu wichtig, als daß wir sie unterlaufen dürften. Die Anträge von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und PDS sind auf Grund der geschilderten Aktivitäten, die, wie jedermann sieht, im Gange sind, deshalb überflüssig. Wir lehnen sie ab.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)



Rede von Dr. Burkhard Hirsch
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Kollege Steiger, traditionsgemäß gratulieren wir auch Ihnen zu Ihrer ersten Rede in diesem Haus.

(Beifall)

Das Wort hat nun der Abgeordnete Hans Martin Bury.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hans Martin Bury


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist schon paradox: Es waren die Banken, die mit kostenloser Kontoführung und massiver Werbung dafür gesorgt haben, daß fast jeder heute ein Girokonto hat und braucht. Wer größere Beträge bar bezahlt, wird inzwischen oft - und gar nicht immer zu Unrecht - schief angeguckt. Viele Transaktionen sind gar ausschließlich bargeldlos möglich. Das Volumen des bargeldlosen Zahlungsverkehrs belief sich 1994 auf 42,7 Billionen DM, was nahezu einer Verdopplung in nur vier Jahren entspricht. Kaum eine Markteinführungsstrategie war je so erfolgreich wie die der Kreditinstitute beim Girokonto.
    Trotz der zunehmenden Bedeutung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs wird heute einer wachsenden Zahl von Menschen in Deutschland die Eröffnung eines Girokontos verweigert oder ein bestehendes Konto gekündigt. Frau Wolf hat auf die Zahlen und ihre steigende Tendenz bereits hingewiesen.
    Als Grund für Kündigungen oder Kontoverweigerungen verweisen die Kreditinstitute auf eine angeblich nicht vorhandene Bonität der betroffenen Personen. Hauptbetroffen sind daher, Herr Steiger, durchaus Menschen mit geringem Einkommen, Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger oder diejenigen, über die die Schufa negative Merkmale gespeichert hat. Berichte von Betroffenen dokumentieren, daß in der Praxis bereits kurzfristige Kontoüberziehungen als Folge plötzlicher Liquiditätsprobleme oder die Tatsache, daß der Kontoinhaber Sozialhilfe bezieht, für eine Kontokündigung ausreichen. Die derzeitige Häufung solcher Fälle und Hinweise darauf, daß in deutschen Kreditinstituten das zynische Wort von der „Schalterhygiene" die Runde macht, sind schon alarmierend.

    (Lilo Blunck [SPD]: Ja!)

    Kundengruppen, die nicht lukrativ sind oder nicht zum angestrebten Image des Instituts passen, werden von manchen Kreditinstituten systematisch ausgegrenzt.
    Die Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr ist heute, in einer modernen Dienstleistungsgesellschaft, aber nicht nur selbstverständlich, sondern auch notwendig.

    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der PDS)

    Der ungehinderte Zugang zu vielen Dienstleistungen - angefangen bei der Energieversorgung - sind ohne Konto nur mit erheblichem Aufwand und beträchtlichen Mehrkosten möglich. Die vielzitierte Lohntüte gibt es schon lange nicht mehr. Lohn- oder Gehaltszahlungen erfolgen längst nur noch bargeldlos.
    So kommt zu Mehraufwand und Mehrkosten eine dritte, soziale Komponente hinzu. Wer heute nicht über ein Girokonto verfügt, ist gesellschaftlich stigmatisiert und gerät in einen regelrechten Teufelskreis. Denn die fehlende Bankverbindung erschwert

    Hans Martin Bury
    die Suche nach einem Arbeitsplatz ebenso wie die nach der neuen Wohnung und verhindert damit gerade die Lösung der Probleme, die oft zu Kontokündigung oder -verweigerung führen.

    (Beifall bei Abgeordneten der SPD)

    „Das Girokonto ist aus dem normalen Leben nicht mehr wegzudenken", so der Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken, Wolfgang Grüger, am Montag in Hamburg. Da hat er recht. Doch die Erkenntnis bei ihm - und vorher bereits bei Sparkassenpräsident Köhler - kommt nicht von ungefähr und wird auch nicht zufällig in dieser Woche veröffentlicht. Erst der Druck des Gesetzgebers, Herr Steiger, mit den heute hier vorliegenden Gesetzentwürfen hat ein Umdenken auf breiter Front bewirkt.
    Sparkassen- und Genossenschaftsverband wollen ihren Instituten jetzt empfehlen - die sind aber in ihren Entscheidungen jeweils frei -, jedem Kunden die Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr durch die Führung eines Girokontos auf Guthabenbasis zu ermöglichen. Notwendige Voraussetzung für eine solche Selbstverpflichtung wäre jedoch, so heißt es bereits bei der Postbank, daß sich alle Bankengruppen an einer solchen Regelung beteiligten. Dies aber ist vorerst nicht zu erwarten, weil ausgerechnet die Banken, die in den letzten Monaten in großangelegten Werbekampagnen ständig von „Vertrauen" und „Kundennähe" geredet haben - die privaten Banken -, eine allgemeine Selbstverpflichtung der Kreditinstitute strikt ablehnen.
    Verkehrte Welt: Da haben gerade private Bankhäuser, mitunter recht leichtfertig, Kredite in Millionenhöhe an windige Baulöwen oder Sportbodenhersteller vergeben, und da, wo es nun wirklich einmal um kleine Beträge, um ,,peanuts", geht, wird von einem zu hohen Risiko gesprochen und einem finanziell angeschlagenen Sozialhilfeempfänger bereits bei geringer Kontoüberziehung das Konto gekündigt.
    Ich würde mich freuen, Herr Kollege, wenn wirksame Selbstverpflichtungen zustande kämen, die tatsächlich sicherstellen, daß alle Bürgerinnen und Bürger unabhängig von ihrer sozialen oder ökonomischen Situation ein Girokonto auf Guthabenbasis erhielten.

    (Beifall bei der SPD, beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der PDS)

    Im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens wird sich zeigen, Herr Steiger, ob den Ankündigungen und Empfehlungen auch flächendeckend die Versorgung mit einem Mindestkonto folgt. Ich denke, daß den Sparkassen mit ihrem öffentlichen Auftrag in diesem Zusammenhang eine besondere Verantwortung zukommt.
    Wenn die Sicherung der Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr aber anders nicht gewährleistet werden kann, ist der Gesetzgeber gefordert. Deshalb beraten wir hier über zwei Gesetzentwürfe und einen Antrag, die in dem Ansatz und der Zielsetzung übereinstimmen, die Teilnahme aller am bargeldlosen Zahlungsverkehr sicherzustellen.
    Frau Wolf, ich möchte ein paar Bemerkungen zu dem Gesetzentwurf der Grünen machen, der wohl zunächst ein Antrag werden sollte. Denn statt klarer gesetzlicher Regelungen ist darin nur recht vage davon die Rede, daß das „Kreditaufsichtsamt" - gemeint ist wohl das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen - damit beauftragt werden soll, dafür Sorge zu tragen, daß alle Kreditinstitute ein von der Kreditgewährung unabhängiges Girokonto anbieten. Die Ablehnung eines Kontoeröffnungsersuchens oder die Kündigung eines bestehenden Kontos sollen unzulässig sein, wenn diese Kündigung oder Ablehnung wegen des Geschlechts, des Familienstandes, der Rasse, Herkunft, Sprache, Abstammung oder Religion, fehlender Kreditwürdigkeit oder des Bezuges von Einkommen aus öffentlichen Mitteln erfolgt. Die Ablehnung oder Kündigung ist schriftlich zu begründen.
    Soweit der Gesetzentwurf der Grünen, bei dem alle Fragen der praktischen Umsetzung leider offenbleiben.
    Was macht denn das Bundesaufsichtsamt, das praktisch keine Verbraucherschutzbefugnisse hat und wahrnimmt, wenn die Begründung einer Kündigung oder Ablehnung unklar ist oder ganz fehlt? Leider haben Sie vergessen, das BAK für die neuen Aufgaben auch mit Ermächtigungen und angemessenen Sanktionsinstrumenten zu versehen.

    (Ulrike Mehl [SPD]: Das ist wahr!)

    Wie soll das BAK auf ungerechtfertigte Kontokündigungen reagieren? Am Ende der Begründung Ihres Entwurfs wird auf § 36 KWG verwiesen, der das BAK berechtigt, in ganz bestimmten gravierenden Fällen die Abberufung eines Geschäftsleiters zu verlangen oder dessen Tätigkeit zu untersagen. Bei aller Sympathie für das gemeinsame Anliegen, aber hier ist die Verhältnismäßigkeit der Mittel wohl doch nicht mehr gewahrt.

    (Hans-Otto Wilhelm [Mainz] [CDU/CSU]: Man versteht kein Wort!)

    Gegenüber dem vorliegenden Gesetzentwurf der Grünen, so fürchte ich, wäre leider sogar eine freiwillige Selbstverpflichtung der Kreditwirtschaft - bei allen Schwächen und Ausnahmeregelungen, die sie haben dürfte - tragfähiger.
    Der Gesetzentwurf der SPD zur Sicherung der Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr legt durch eine Änderung des Kreditwesengesetzes fest, daß alle Kreditinstitute, die das Girogeschäft betreiben - Herr Steiger, wenn Sie es nicht gelesen haben, können Sie es jetzt hören; dann würden Sie nicht mehr so viel Falsches erzählen -,

    (Ulrike Mehl [SPD]: Es ist etwas schwierig mit der Aufmerksamkeit!)


    Hans Martin Bury
    auf Antrag jedes Kunden ein Girokonto für ihn einrichten müssen, um für ihn den bargeldlosen Zahlungsverkehr abzuwickeln. Spezialinstitute wie Hypothekenbanken oder Depotbanken, Herr Steiger, sind also ausdrücklich von diesem Kontrahierungszwang ausgenommen. Die Konten müssen lediglich auf Guthabenbasis geführt werden; für das Kreditinstitut besteht keine Verpflichtung zur Gewährung eines Überziehungsrahmens oder zur Vergabe eines Kredits.
    Um diskriminierende Gebühren von vornherein auszuschließen, wird festgelegt, daß das Kreditinstitut für dieses Konto keine höheren als marktübliche Entgelte in Rechnung stellen darf.
    § 22 regelt die Fälle, in denen es einem Kreditinstitut trotz der generellen Verpflichtung des neuen § 21 KWG möglich sein soll, ein bestehendes Konto zu kündigen. Die Gründe hierfür dürfen nur in dem Verhalten des Kunden dem betreffenden Kreditinstitut gegenüber liegen, wodurch eine generelle Ausgrenzung bestimmter Kundengruppen ausgeschlossen wird. Das Kreditinstitut darf einen Kontoeröffnungsantrag nur dann ablehnen oder ein bestehendes Konto kündigen, wenn der betreffende Kunde dem Kreditinstitut gegenüber „bestehende Pflichten in gröblicher Weise schuldhaft verletzt hat" oder sich der Kunde weigert, dem Kreditinstitut die zur Dekkung von dessen Aufwendungen notwendigen Entgelte zu erstatten. Denn auch wenn der bargeldlose Zahlungsverkehr in einer modernen Dienstleistungsgesellschaft zu den Grundvoraussetzungen einer Teilnahme am öffentlichen Leben zählt, darf nicht vergessen werden, daß Kreditinstitute Wirtschaftsunternehmen sind. Für vom Kunden in Anspruch genommene Leistungen dürfen die Banken von ihren Kunden angemessene Entgelte verlangen. Auch dies berücksichtigt unser Entwurf.
    Einwänden von Ihnen, Herr Steiger, und dem Haus, von dem Sie kommen, und dessen Interessenvertretung in Bonn hinsichtlich der Behandlung von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen oder der Nichtverrechenbarkeit von Bankforderungen mit nichtpfändbaren Einkünften ist entgegenzuhalten, daß diese Fragen nicht ursächlich mit dem vorgeschlagenen Kontrahierungszwang zusammenhängen.
    Die Gewährleistung der Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr ist im übrigen nur ein erster Schritt. Damit diese auch zu fairen Bedingungen ermöglicht wird, muß sie in eine umfassende verbraucherpolitische Initiative eingebettet werden,

    (Ulrike Mehl [SPD]: Richtig!)

    die meine Kollegin Blunck anhand des SPD-Antrages gleich erläutern wird.
    Vielen Dank.

    (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Manfred Müller [Berlin] [PDS])