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    Plenarprotokoll 13/35 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 35. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 11. Mai 1995 Inhalt: Nachruf auf das ehemalige Mitglied des Deutschen Bundestages Bundesminister a. D. Egon Franke 2687 A Eintritt des Abgeordneten Wolfgang Meckelburg in den Deutschen Bundestag 2687 C Erweiterung der Tagesordnung 2687 D Absetzung des Punktes 7 b von der Tagesordnung 2743 C Abwicklung der Tagesordnung 2688 A Nachträgliche Ausschußüberweisungen 2688 B Dank an den ausgeschiedenen Wehrbeauftragten Alfred Biehle 2688 D Tagesordnungspunkt 2: Eidesleistung der Wehrbeauftragten Claire Marienfeld, Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages 2688 C Tagesordnungspunkt 3: a) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Expertenkommission Wohnungspolitik (Drucksache 13/159) b) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Stellungnahme der Bundesregierung zu dem Bericht der Expertenkommission Wohnungspolitik (Drucksache 13/1268) Dr. Michael Meister CDU/CSU 2689 B Otto Reschke SPD 2690 D Franziska Eichstädt-Bohlig BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 2692 D Hildebrecht Braun (Augsburg) F.D.P. . 2695 A Franziska Eichstädt-Bohlig BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 2695 B, 2708 B Klaus-Jürgen Warnick PDS 2697 D Dagmar Wöhrl CDU/CSU 2699 A Volkmar Schultz (Köln) SPD 2701 A Peter Götz CDU/CSU 2703 A Dr. Klaus Töpfer, Bundesminister BMBau 2705 B Otto Reschke SPD 2705 D Ilse Brusis Ministerin (Nordrhein-Westfalen) 2708 D Dr. Klaus Töpfer CDU/CSU 2710 B Tagesordnungspunkt 4: Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Altschuldenhilfe-Gesetzes (Erstes Altschuldenhilfe-Änderungsgesetz) (Drucksache 13/68) Zweite und dritte Beratung des von dem Abgeordneten Klaus-Jürgen Warnick und den weiteren Abgeordneten der PDS eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Altschuldenhilfe-Gesetzes (Erstes Altschuldenhilfe-Änderungsgesetz) (Drucksache 13/100) Zweite und dritte Beratung des von der Abgeordneten Franziska EichstädtBohlig und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Altschuldenhilfe-Gesetzes (Drucksachen 13/230, 13/1103, 13/1316, 13/ 1317, 13/1318) Achim Großmann SPD 2712 A Hildebrecht Braun (Augsburg) F.D.P. 2714 B, 2724 C Rolf Rau CDU/CSU 2714 D Franziska Eichstädt-Bohlig BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 2716 C Joachim Günther (Plauen) F.D.P. . . . 2717 D Achim Großmann SPD 2718 D Klaus-Jürgen Warnick PDS 2719 C Josef Hollerith CDU/CS 2720 D Wolfgang Nagel, Senator (Berlin) . . . 2722 A Dr. Klaus Töpfer, Bundesminister BMBau 2723 C Namentliche Abstimmung 2726 A Ergebnis 2726 B Zusatztagesordnungspunkt 1: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (Drucksache 13/1301) Dr. Christian Ruck CDU/CSU 2729 B Dr. Peter Glotz SPD 2729 D Doris Odendahl SPD 2730 D Matthias Berninger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 2732 B Dr.-Ing. Karl-Hans Laermann F.D.P. . . 2734 A Doris Odendahl SPD 2734 D, 2741 C Jörg Tauss SPD 2735 D Matthias Berninger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 2736 E Maritta Böttcher PDS 2737 B Roland Richwien CDU/CSU 2738 C Tilo Braune SPD 2739 C Cornelia Yzer, Parl. Staatssekretärin BMBF 2741 B, 2743 B Jörg Tauss SPD 2743 A Tagesordnungspunkt 13: Überweisungen im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung wehrpflichtrechtlicher, soldatenrechtlicher, beamtenrechtlicher und anderer Vorschriften (Drucksache 13/1209) b) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen (HIV-Hilfegesetz) (Drucksache 13/1298) c) Antrag der Fraktion der SPD: Abschiebestopp für Kriegsdienstverweigerer und Deserteure aus Rest-Jugoslawien (Serbien und Montenegro) (Drucksache 13/830) d) Antrag der Abgeordneten Horst Sielaff, Heidemarie Wright, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Legalisierung des Anbaus von rauschmittelarmem Hanf und Förderung von Hanf als nachwachsendem Rohstoff (Drucksache 13/811) e) Antrag des Bundesministeriums der Finanzen: Einwilligung gemäß § 64 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung zur Veräußerung bundeseigener Grundstücke in Wiesbaden, ehemaliges Camp Pieri (Drucksache 13/1212) f) Antrag des Bundesministeriums der Finanzen: Einwilligung gemäß § 64 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung in die Veräußerung des Flugplatzes Söllingen an die Grundstückserwerbsgesellschaft Rheinmünster und Hügelsheim - Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in Rheinmünster - (Drucksache 13/1213) 2743 C Zusatztagesordnungspunkt 7 a: Weitere Überweisung im vereinfachten Verfahren Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Senkung der Mineralölsteuer für erdgasbetriebene Fahrzeuge (Drucksache 13/1071) 2744 B Tagesordnungspunkt 14: Abschließende Beratungen ohne Aussprache a) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Richtlinie des Rates betreffend die Beurteilung und die Kontrolle der Luftqualität (Drucksachen 12/8537 Nr. 73, 13/725 Nr. 168, 13/1055) b) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung der Bundesregierung: Mitteilung der Kommission an den Rat über die Verfütterung bestimmter tierischer Abfälle an Tiere, deren Fleisch nicht zum Verzehr bestimmt ist; Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über die veteri- när- und tierseuchenrechtlichen Vorschriften für die Behandlung bestimmter tierischer Abfälle, die zur lokalen Vermarktung als Futtermittel für bestimmte Tierkategorien bestimmt sind (Drucksachen 13/218 Nr. 57, 13/1148) c) Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung: Antrag auf Genehmigung zur Fortsetzung eines Strafverfahrens (Drucksache 13/1247) d-g) Beschlußempfehlungen des Petitionsausschusses: Sammelübersichten 27, 28, 29 und 30 (Drucksachen 13/1220, 13/1221, 13/1222, 13/1223) 2744 B Zusatztagesordnungspunkt 8: Weitere abschließende Beratungen ohne Aussprache a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes (Drucksache 13/115) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes (Drucksachen 13/781, 13/1141, 13/1315) b) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung - zu dem Antrag der Abgeordneten Manfred Such, Kerstin Müller (Köln) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Einsetzung eines Untersuchungsausschusses - zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Einsetzung eines Untersuchungsausschusses - zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und der F.D.P.: Einsetzung eines Untersuchungsausschusses (Drucksachen 13/1176, 13/1196, 13/1202, 13/1323) 2744 D Tagesordnungspunkt 1 (Fortsetzung): Fragestunde - Drucksache 13/1265 vom 5. Mai 1995 - Störung der zentralen Gedenkfeier auf dem Gelände des ehemaligen Konzentrationslagers Bergen-Belsen durch militärische Übungen auf dem nahegelegenen Truppenübungsplatz MdlAnfr 6, 7 Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Antw PStSekr'in Michaela Geiger BMVg 2746 A ZusFr Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 2746 D, 2747 A Zeitpunkt der Information des Bundeskanzlers über die Verwicklung von BND und bayerischem Landeskriminalamt in den Münchener Plutoniumhandel; Konsequenzen MdlAnfr 10 Norbert Gansel SPD Antw StMin Bernd Schmidbauer BK . 2747 B ZusFr Norbert Gansel SPD 2747 D ZusFr Otto Schily SPD 2748 D ZusFr Günter Graf (Friesoythe) SPD . . 2749 A ZusFr Karin Rehbock-Zureich SPD . . 2749 C ZusFr Friedhelm Julius Beucher SPD . 2749 D ZusFr Franz Thönnes SPD 2750 A ZusFr Hans-Peter Kemper SPD 2750 B ZusFr Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 2750 C Identität des im „Spiegel" 15/1995 beschriebenen „deutschen Dunkelmannes" in der Plutoniumaffäre MdlAnfr 11 Norbert Gansel SPD Antw StMin Bernd Schmidbauer BK . 2750 D ZusFr Norbert Gansel SPD 2751 A ZusFr Otto Schily SPD 2752 D ZusFr Albert Schmidt (Hitzhofen) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 2753 B ZusFr Hans-Peter Kemper SPD 2753 C ZusFr Friedhelm Julius Beucher SPD . . 2753 D Tagesordnungspunkt 5: a) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Bekämpfung erhöhter Ozonkonzentrationen (Drucksache 13/808) b) Antrag der Abgeordneten Gila Altmann (Aurich), Albert Schmidt (Hitzhofen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Verschärfung der Maßnahmen gegen die fortbestehende Gefährdung der menschlichen Gesundheit und der Umwelt durch bodennahes Ozon (Drucksache 13/1203) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 2: Antrag der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann und der Gruppe der PDS: Maßnahmen zur Bekämpfung erhöhter Konzentrationen an bodennahem Ozon (Sommersmog) (Drucksache 13/1295) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3: Antrag der Fraktion der SPD: Eckpunkte zur Bekämpfung umwelt- und gesundheitsgefährdender bodennaher Ozonkonzentration (Drucksache 13/1307) Dr. Norbert Rieder CDU/CSU 2754 D Klaus Matthiesen, Minister (Nordrhein-Westfalen) 2756 D, 2771 C Gila Altmann (Aurich) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 2758 A, 2773 C Birgit Homburger F.D.P. . . . . 2759 B, 2773 A Gila Altmann (Aurich) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 2760 A, 2770 D, 2772 B Marion Caspers-Merk SPD . . . 2760 D, 2769 C Michaele Hustedt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 2761 B Dr. Dagmar Enkelmann PDS 2762 B Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach) CDU/ CSU 2763 C, 2772 D Dietmar Schütz (Oldenburg) SPD . . . 2765 C Birgit Homburger F D P. 2766 C Hans Eichel, Ministerpräsident (Hessen) . 2767 D Walter Hirche, Parl. Staatssekretär BMU . 2769 B Dietmar Schütz (Oldenburg) SPD . . . 2770 C Tagesordnungspunkt 6: Antrag der Abgeordneten Albert Schmidt (Hitzhofen), Gila Altmann (Aurich), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Kein Großflughafen Berlin-Brandenburg International (BBI) (Drucksache 13/616) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 4: Antrag der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann und der Gruppe der PDS: Verzicht auf den geplanten Bau eines Großflughafens Berlin-Brandenburg International (Drucksache 13/1296) Albert Schmidt (Hitzhofen) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 2774 A Rudolf Meinl CDU/CSU 2775 D Siegfried Scheffler SPD 2777 A Abert Schmidt (Hitzhofen) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 2778 A, 2780 B Gila Altmann (Aurich) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 2779 B Dr. Klaus Röhl F.D.P 2779 C Horst Friedrich F.D.P. 2780 D Dr. Dagmar Enkelmann PDS 2781 D Tagesordnungspunkt 7: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Sozialgesetzbuchs (Drucksache 13/1205) Horst Günther, Parl. Staatssekretär BMA 2782 D Hans Büttner (Ingolstadt) SPD . . . 2783 D Peter Dreßen SPD 2784 A Manfred Grund CDU/CSU 2785 B Andrea Fischer (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 2786 C Dr. Gisela Babel F.D.P 2786 D Petra Bläss PDS 2787 C Zusatztagesordnungspunkt 5: Antrag der Abgeordneten Volker Nachtwei, Dr. Antje Vollmer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Errichtung einer Bundesstiftung ,,Entschädigung für NS-Unrecht" (Drucksache 13/1193) Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 2788 A Heinz-Jürgen Kronberg CDU/CSU . 2789 A Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 2789 C, 2791 C Stefan Heym PDS 2790 B Dr. Edzard Schmidt-Jortzig F.D.P. 2791 A Fritz Rudolf Körper SPD 2792 A Tagesordnungspunkt 9: Antrag der Abgeordneten Dr. Uwe-Jens Rössel, Dr. Barbara Höll, weiterer Abgeordneter und der Gruppe der PDS: Einsetzung einer Enquete-Kommission „Reform der Kommunalfinanzierung" (Drucksache 13/984) Dr. Uwe-Jens Rössel PDS 2793 B Gert Willner CDU/CSU 2794 B, 2798 A Bernd Scheelen SPD 2795 B, 2798 B Gert Willner CDU/CSU 2796 A Antje Hermenau BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 2798 C Dr. Edzard Schmidt-Jortzig F.D.P. 2799 B Johannes Selle CDU/CSU 2800 B Tagesordnungspunkt 12: a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Margareta Wolf, Andrea Fischer (Berlin) und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung eines Rechtes auf ein Girokonto (Drucksache 13/351) b) Erste Beratung des von den Abgeordneten Hans Martin Bury, Joachim Poß, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherung der Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr (Drucksache 13/856) c) Erste Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Barbara Höll und der weiteren Abgeordneten der PDS: Girokonto (Drucksache 13/137) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 6: Antrag der Abgeordneten Lilo Blunck, Hans Martin Bury, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Privatgirokonto (Drucksache 13/1306) Margareta Wolf BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 2802 B Wolfgang Steiger CDU/CSU 2803 D Hans Martin Bury SPD 2805 C Paul K. Friedhoff F.D.P 2807 C Dr. Barbara Höll PDS 2808 C Diethard Schütze (Berlin) CDU/CSU . 2809 D Lilo Blunck SPD 2811 D Dr. Kurt Faltlhauser, Parl. Staatssekretär BMF 2813 B Hans Martin Bury SPD 2813 D Nächste Sitzung 2814 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 2815* A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Manfred Müller (Berlin) (PDS) zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung zu den Anträgen zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses (Zusatztagesordnungspunkt 8 b) 2815* A Anlage 3 Restauration deutscher Denkmäler und Gleichstellung tschechischer Staatsangehöriger deutscher Nationalität seit Verabschiedung des deutsch-tschechoslowakischen Nachbarschaftsvertrages MdlAnfr 25, 26 - Drs 13/1265 - Dr. Egon Jüttner CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. Werner Hoyer AA . 2815* C Anlage 4 Verhaftung von Regimekritikern in Indonesien in Zusammenhang mit den Protesten gegen den Deutschlandbesuch ihres Staatspräsidenten Suharto; Übermittlung von Daten der Demonstrationsteilnehmer durch die Bundesregierung MdlAnfr 27, 28 - Drs 13/1265 - Manfred Such BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SchrAntw StMin Dr. Werner Hoyer AA . 2816* A 35. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 11. Mai 1995 Beginn: 9.00 Uhr
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    Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 35. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Mai 1995 2815* Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Büttner (Schönebeck), CDU/CSU 11. 05. 95 Hartmut Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 11. 05. 95 Gröbl, Wolfgang CDU/CSU 11. 05. 95 Dr. Gysi, Gregor PDS 11. 05. 95 Dr. Hartenstein, Liesel SPD 11. 05. 95 Dr. Jens, Uwe SPD 11. 05. 95 Marx, Dorle SPD 11. 05. 95 Müller (Düsseldorf), SPD 11. 05. 95 Michael Schönberger, Ursula BÜNDNIS 11. 05. 95 90/DIE GRÜNEN Terborg, Margitta SPD 11. 05. 95 Wissmann, Matthias CDU/CSU 11. 05. 95 Wolf, Hanna SPD 11. 05. 95 Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Manfred Müller (Berlin) (PDS) zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung zu den Anträgen zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses (Zusatztagesordnungspunkt 8 b) Der Beschlußempfehlung des 1. Ausschusses werde ich nicht zustimmen - nicht weil ich mit dem Untersuchungsgegenstand nicht übereinstimme, sondern weil hier wieder versucht wird, durch die niedrige Zahl der Untersuchungsausschußmitglieder Abgeordnete zweierlei Rechts zu schaffen. Unser Ausschußmitglied wird bei elf Mitgliedern nur eine beratende Funktion haben. Entsprechend unserem Änderungsantrag hätten wir bei 13 Mitgliedern volles Stimmrecht zu beanspruchen, die Koalition aber rechnerisch keine Mehrheit. Unser zweiter Änderungsantrag würde unseren Anspruch auf volle Rechte und den Anspruch der Koalition gewährleisten. Die einzige Begründung einer angeblich gefährdeten Entscheidungsfähigkeit des Ausschusses - weil mindestens die Hälfte der Mitglieder an den Sitzungen teilnehmen muß - ist eher ein Armutszeugnis für das Parlament. Auf keinen Fall darf diese Begründung dazu herhalten, Art. 38 unserer Verfassung zu verletzen, denn danach sind die Rechte aller Abgeordneten gleich und eine unterschiedliche Behandlung einzelner Abgeordneter unzulässig. Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 3 Antwort des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Egon Jüttner (CDU/CSU) (Drucksache 13/1265 Fragen 25 und 26): Wo wurden seit der Verabschiedung des deutsch-tschechoslowakischen Nachbarschaftsvertrages mit privater oder staatlicher deutscher Unterstützung deutsche Denkmäler wieder errichtet oder restauriert? Welche allgemeinen, politischen und gesetzlichen Maßnahmen hat die Tschechische Republik seit der Verabschiedung des deutsch-tschechoslowakischen Nachbarschaftsvertrages ergriffen, um in der Tschechischen Republik lebende tschechische Staatsangehörige deutscher Nationalität mit tschechischen Staatsangehörigen tschechischer Nationalität politisch, wirtschaftlich und kulturell gleichzustellen? Zu Frage 25: Der deutsch-tschechoslowakische Nachbarschaftsvertrag vom 27. Februar 1992 ist am 14. September 1992 in Kraft getreten. Seither wurden bzw. werden die folgenden Kulturdenkmäler mit Bundesmitteln restauriert: 1993: Pfarrkirche in Pfraumberg/Primda, Wallfahrtskirche Maria Loreto in Altkinsberg/Stary Hroznatov, Kirche in Christofsgrund/Krystofovo Údolí, Wandmalerei in der Kapelle in Bernsdorf-Berggraben/Bernatice-Vrchová, Geschaderhaus in MährischSchönberg/Sumperk. 1994: Sicherungsverfilmung von Beständen des Archivs der Stadt Prag und des Archivs der Akademie der Wissenschaften, Prag Chororgel der Stiftskirche zu Ossegg/Osek, Gedenkstättenarbeit im Konzentrationslager Theresienstadt/Terezín. 1995: Fortsetzung der Maßnahme in Ossegg/Osek, Fortsetzung der Maßnahme in Theresienstadt/Terezín. Darüber hinaus werden Restaurierungsmaßnahmen von privater, insbesondere sudetendeutscher Seite, sowie von Ländern und Kommunen unterstützt. Nähere Angaben hierzu liegen der Bundesregierung nicht vor. Zu Frage 26: Die in der Erklärung zu den Grundrechten der Tschechen und Slowaken von 1990 niedergelegten, mit Verfassungsrang geschützten Grundrechte und Freiheiten gelten für alle Staatsangehörigen der Tschechischen Republik in gleicher Weise. Gruppenbezogene Sonderrechte gibt es nicht. Die tschechische Regierung unterstützt die kulturelle und sprachliche Identitätsfindung der Minderheiten durch laufende, projektbezogene Förderung. In diese Förderung ist auch die deutsche Minderheit einbezogen. In einem aus Vertretern der Minderheiten in der Tschechischen Republik gebildeten Nationalitätenrat werden kulturelle und sprachliche Programme der Minderheiten abgestimmt. 1995 wurden von tschechischer Seite deutschsprachige Presseorgane in der Tschechischen Republik mit ca. 250 000 DM und kulturelle und Sprachprojekte mit ca. 60 000 DM gefördert. Anlage 4 Antwort des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Fragen des Abgeordneten Manfred Such (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/1265 Fragen 27 und 28): Wie beurteilt die Bundesregierung die Ankündigung des Polizeisprechers von Jakarta, General Ratta, fünf indonesische Regimekritiker - darunter einen wegen seiner Regimekritik aus dem Parlament entfernten Abgeordneten, den Herausgeber einer verbotenen Zeitung sowie eine Studentenaktivistin - verhaften zu wollen, allein weil sie sich während des von Protesten begleiteten Besuchs ihres Staatspräsidenten Suharto in Deutschland ebenfalls hier aufhielten, und wie viele Indonesier sowie Indonesierinnen sind nach Kenntnis der Bundesregierung inzwischen tatsächlich wegen unterstellter Beteiligung an diesen Protesten solchen Maßnahmen in ihrem Heimatland ausgesetzt worden? Inwieweit trifft die Meldung der Frankfurter Rundschau vom 18. Februar 1995 zu, wonach gerade indonesische Sicherheitsbehörden von deutscher Seite übermittelte Videoaufzeichnungen der fraglichen Demonstrationsteilnehmer auswerteten, und wie viele Personendatensätze hat die Bundesregierung der indonesischen Seite insgesamt übermittelt, überlassen und gespeichert? Zu Frage 27: Es ist der Bundesregierung nicht bekannt, inwieweit die mögliche oder behauptete Beteiligung an Demonstrationen am Rande des Suhartobesuchs in Deutschland dafür ursächlich war, daß die indonesische Regierung möglicherweise strafrechtliche Schritte gegen Oppositionelle ergreifen will. Es ist auch nicht bekannt, wieviele Menschen von einer solchen Maßnahme betroffen wären. Zu Frage 28: Die Bundesregierung hat der indonesischen Seite keinerlei Personendatensätze der Demonstrationsteilnehmer überlassen. Auch Videoaufzeichnungen wurden der indonesischen Seite nicht übermittelt. Entsprechende Ersuchen der indonesischen Polizei wurden abgelehnt.
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    Rede von Peter Dreßen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Diese dritte Änderung des Sozialgesetzbuches, bei der es in erster Linie um die Überprüfung der korrekten Zahlung von Sozialbeiträgen geht, die bisher in erster Linie durch die Krankenkassen geleistet worden ist, sieht vor, daß künftig die Träger der Rentenversicherung zuständig sein werden.
    Dies ist notwendig, weil im Zuge der Gesundheitsreform ab 1996 - der Herr Staatssekretär hat es erwähnt - für alle Krankenversicherten, also auch für die Arbeiterinnen und Arbeiter, Wahlfreiheit zwischen den einzelnen Kassenarten bestehen wird.
    Die Wahlfreiheit geht wesentlich auf die Initiative von uns Sozialdemokraten zurück. Im Rahmen der Debatten zur Gesundheitsreform haben wir maßgeblich darauf hingewirkt, daß künftig auch die Arbeiterinnen und Arbeiter ihre Krankenversicherung frei wählen können. Die überkommene Trennung zwischen Angestellten und Arbeitern macht für uns keinen Sinn mehr. Damit wird gleichzeitig - so hoffen wir - die berühmte „Rosinenpickerei" unter den Krankenkassen ein Ende finden.
    Hier spielt auch eine Rolle, daß die Betriebsprüfungen durch die Ersatzkassen in der Vergangenheit zu wünschen übrigließen. Ich habe bewußt nur die Ersatzkassen genannt, weil wir den gesetzlichen Krankenkassen eigentlich einen Dank für das aussprechen müssen, was sie bisher geleistet haben.

    (Beifall bei der SPD)

    Wir sind uns allerdings bewußt, daß die Ortskrankenkassen im Rahmen der Betriebsprüfungen in großem Umfang auch Betriebsberatung betrieben haben. Hier ist ein Vertrauensverhältnis entstanden, das im Zuge der Reform künftig verlorengehen wird. Die Lage der Ortskrankenkassen wird dadurch sicherlich nicht einfacher werden.
    Trotzdem stimmen wir Sozialdemokraten diesem Gesetzentwurf zu, um Wettbewerbsverzerrungen in positiver wie negativer Hinsicht zwischen den Krankenkassen zu vermeiden. Allerdings sind aus unserer Sicht eine Reihe von Punkten verbesserungsbedürftig.
    Als erstes ist die geplante Übergangsfrist zu nennen, die der Herr Staatssekretär angesprochen hat. Ein Zeitraum von fünf Jahren erscheint uns als schlichtweg zu lang. Aus unserer Sicht ist es sinnvoller, die Rentenversicherer früher in die Pflicht zu nehmen. Vorstellbar wäre ein Zeitraum von etwa zwei Jahren.
    Soweit die jeweiligen Rentenversicherungsträger zu diesem Zeitpunkt noch nicht zur Übernahme der Prüfung in der Lage sind, sollte es möglich sein, mit den Krankenkassen Sonderabsprachen zu treffen, wonach die Prüfung entsprechend später auf die Rentenversicherung übergeht. Dies muß jedoch ausschließlich im jeweiligen regionalen Kontext und darf nicht etwa bundesweit erfolgen. Wir wollen also nach Art. 2 dieser Vorlage einen Umkehrschluß.
    Zweitens wollen wir, daß die bisher in den Krankenversicherungen tätigen Betriebsprüfer die Möglichkeit erhalten, in die Rentenversicherungen überzuwechseln. Hier ergeben sich auf Grund der unterschiedlichen Dienstrechte Schwierigkeiten, da die Rentenversicherung z. B. kein Dienstordnungsverhältnis kennt, wie es in der AOK noch üblich ist.
    Im Rahmen der Ausschußberatungen müssen wir daher eine entsprechende Regelung finden und gesetzlich festschreiben, um den Übergang zu ermöglichen. Ob das per Verordnung durch den Arbeitsminister oder per Gesetz erfolgt, ist für uns unwichtig. Wichtig ist, daß es möglich ist. Es muß allerdings für die betroffenen Mitarbeiter so geregelt werden, daß der Übergang auf freiwilliger Basis erfolgt.
    Ein anderer Fallstrick liegt darin, daß infolge der vorrangigen Zuständigkeit der Krankenversicherung bislang bei Betriebsprüfungen abgestimmte Entscheidungen der Sozialversicherungsträger ergangen sind, so daß die jeweiligen Unternehmen einen hohen Grad an Rechtssicherheit genossen haben.
    Dies muß auch künftig gewährleistet sein, wenn die Rentenversicherung die Betriebsprüfungen vorzunehmen hat. Auch das wird uns im Ausschuß noch beschäftigen müssen, zumal die Krankenkassen ein Interesse daran haben werden, gegebenenfalls Nachprüfungen gemäß § 98 Sozialgesetzbuch X vorzunehmen, um die korrekte Abwicklung von krankenversicherungsrelevanten Beiträgen überprüfen zu können.
    Ich möchte noch auf ein Problem hinweisen. Wir Sozialdemokraten versprechen uns von der technischen Änderung auch eine bessere Überprüfung von illegaler Beschäftigung und eine Eindämmung der stark zunehmenden sogenannten Scheinselbständigkeit, zumal die Rentenversicherung ein höheres Interesse als die Krankenversicherung daran hat, daß entsprechende Mißstände abgestellt werden und die Beiträge korrekt abgeführt werden.
    In der Vergangenheit hatten die Krankenkassen nicht immer die Möglichkeit, Scheinselbständigkeit zu überprüfen. Diese dritte Änderung des Sozialgesetzbuches, so wie sie uns heute vorliegt, verbessert diese Möglichkeit allerdings nicht. Es ist deshalb dringend geboten, daß wir uns in diesem Hohen Hause des Problems in naher Zukunft annehmen.

    (Beifall bei der SPD)

    Was sich hier abspielt, ist für die Betroffenen sozialversicherungsrechtlich eine Katastrophe. Sie sind nach wie vor abhängig, was Arbeitszeit und faktisches Weisungsrecht angeht. Die Bezahlung jedoch ist so mies, daß entsprechende Sozialversicherungsbeiträge, die notwendig wären, eingespart werden.
    Arbeitgeber und Arbeitnehmer sparen auf den ersten Blick Gelder, für die der Staat hinterher aufkommen darf. Mit diesen Arbeitsverhältnissen produzieren wir die Armut von morgen und übermorgen. Ich sage das für den, der das immer noch nicht kapiert hat.

    Peter Dreßen
    Dasselbe gilt natürlich auch für die berühmten 580-Mark-Jobs. Hier hat sich in unserer Gesellschaft etwas durchgesetzt, was vom Gesetzgeber in dieser Form sicherlich nicht gewollt sein konnte. Ursprünglich für Studenten als Aushilfsjobs vorgesehen, werden sie heute dazu genutzt, um massenhaft ungesicherte Beschäftigungsverhältnisse abzuschließen. Tausende von ordentlichen Arbeitsplätzen sind auf diese Weise verlorengegangen.
    Dies, meine Damen und Herren, bedarf dringend einer gesetzlichen Regelung. Ich halte es für sehr bedauerlich, daß die Bundesregierung ihren Entwurf für die dritte Änderung des Sozialgesetzbuchs nicht dazu genutzt hat, um diese Mißstände ebenfalls zu beseitigen.

    (Beifall bei Abgeordneten der SPD)

    Aber statt den grassierenden Mißbrauch und die bestehenden Lücken im Sozialgesetzbuch zu schließen, verhandeln wir hier letztlich nur über eine technische Nachfolgeregelung zum Gesundheitsstrukturgesetz. Wir begrüßen zwar, daß der Wettbewerb unter den Kassen mit dieser technischen Änderung in der Zukunft gewährleistet wird. Aus meiner Sicht vergeben Sie jedoch, meine Damen und Herren von den Koalitionsparteien, hiermit wieder eine Chance, dem fortschreitenden Sozialabbau entgegenzuwirken. Oder - lassen Sie mich diese rhetorische Frage zum Schluß stellen - sollte der von Ihnen immer wieder beschworene „Umbau des Sozialstaates" nichts anderes als Sozialabbau sein?

    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der PDS)



Rede von Dr. Burkhard Hirsch
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat der Abgeordnete Manfred Grund.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Manfred Grund


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der uns hier vorliegende Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Sozialgesetzbuchs der Bundesregierung soll zu einer Neuordnung der Kompetenzen zur Überprüfung der ordnungsgemäßen Abführung der Gesamtsozialversicherungsbeiträge durch die Arbeitgeber führen.
    Diese Umstrukturierung ist zum einen durch Mißstände in der Überprüfungspraxis erforderlich geworden, zum anderen auch durch eine Veränderung der Strukturen des Gesundheitswesens durch das Gesundheitsstrukturgesetz. Bisher oblag den Krankenkassen als Einzugsstellen für die Beiträge zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung die Überwachung der ordnungsgemäßen Abgabe der Meldungen, der Zahlung des Gesamtsozialversicherungsbeitrages und der Einreichung des Beitragsnachweises durch die Arbeitgeber.
    Die Einzugsstellen, hier die Krankenkassen, wären verpflichtet gewesen, die Überprüfung aller Arbeitgeber mindestens einmal alle vier Jahre durchzuführen. Diese gesetzliche Vorgabe wird jedoch in der Praxis durch die Einzugsstellen nicht eingehalten.
    Die im Verband der Angestelltenkrankenkassen und im Arbeiterersatzkassenverband zusammengeschlossenen Ersatzkassen legen in ihren Richtlinien für die Durchführung von Betriebsprüfungen unter Mißachtung ihrer gesetzlichen Verpflichtungen fest, daß in der vierjährigen Prüfungsfrist nur 60 % bis 70 % der Arbeitgeber zu prüfen sind.
    Wie der Bundesrechnungshof im Rahmen einer Prüfung von Haushalts und Wirtschaftsführung der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte in den Jahren 1992 und 1993 festgestellt hat, führte diese unzureichende Überprüfung der Arbeitgeber zu erheblichen Beitragsausfällen, da Ersatzansprüche für nicht gezahlte Beiträge schon nach vier Jahren verjähren. Nach Berechnungen der AOK liegt der Beitragsausfall durch nicht abgeführte Beiträge bei einem Prozent. Das sind für alle Sozialversicherungsträger zusammen 10 Milliarden DM jährlich.
    Des weiteren prüfen die Ersatzkassen und zum Teil auch die Pflichtkrankenkassen nur die Unterlagen ihrer Mitglieder. Beschäftigte, die keine Gesamtsozialversicherungsbeiträge zahlen, werden also nicht einbezogen. Werden der Bundesanstalt für Arbeit und anderen Sozialversicherungsträgern Beiträge dadurch vorenthalten, daß Arbeitgeber Lohnkarten manipulieren und Mißbrauch mit geringfügiger Beschäftigung betreiben oder ähnliches tun, läßt sich dies durch eine Prüfung nur der eigenen Mitglieder und nicht jedes einzelnen Arbeitnehmers nicht feststellen. Dies, Herr Kollege Dreßen, soll mit dem vorliegenden Gesetzentwurf entscheidend verbessert werden.

    (Julius Louven [CDU/CSU]: Der ist überhaupt nicht mehr da!)

    Auch kommt es bei der bisherigen Praxis zu Mehrfachprüfungen einzelner Betriebe, da Vereinbarungen über Vertretungsprüfungen aus Wettbewerbsgründen zwischen den Krankenkassen nicht zustande gekommen sind. Sind die Mitarbeiter eines Betriebes bei verschiedenen Krankenkassen versichert, muß jede betroffene Kasse in diesem Betrieb ihrer Prüfungspflicht nachkommen.

    (Konrad Gilges [SPD]: Nein! Nein!)

    Die mit der Betriebsprüfung beauftragten Bediensteten der Einzugsstellen, also der Krankenkassen, sind zudem vorrangig als Berater und Akquisiteure im Außendienst eingesetzt und erst nachrangig als Betriebsprüfer. Nach einer Empfehlung des AOK- Bundesverbands erfolgt der Einsatz der Bediensteten zu 80 % als Akquisiteure und Berater und nur zu 20 % als Betriebsprüfer. Mit dieser Organisation des Betriebsprüfungsdienstes bei Ortskrankenkassen und Ersatzkassen muß es zu Interessenkollisionen und kann es zu sachfremden Entscheidungen kommen.

    (Hans Büttner [Ingolstadt] [SPD]: Das stimmt doch alles nicht!)

    Diese Situation wird sich noch verschärfen, wenn die Krankenkassen wegen der vom 1. Januar 1996 an geltenden generellen Krankenkassenwahlfreiheit in

    Manfred Grund
    einen noch stärkeren Wettbewerb um Mitglieder eintreten werden;

    (Hans Büttner [Ingolstadt] [SPD]: Wer hat Ihnen das alles aufgeschrieben?)

    denn neue Mitglieder werden oft über die Personalbüros der Betriebe angeworben. Die Werbung neuer Mitglieder beim Arbeitgeber und seine neutrale Überprüfung lassen sich kaum vereinfachen.
    Allen Beteiligten muß deshalb an einer wirksamen und unabhängigen Betriebsprüfung gelegen sein. Dem wird der vorliegende Entwurf der Bundesregierung gerecht. Die Lösung liegt in der schrittweisen Übertragung der Konzentration der Prüfungskompetenzen von den Einzugsstellen auf die Träger der Rentenversicherung und damit auf eine neutrale Stelle innerhalb der Sozialversicherungen.
    Die Übertragung der Prüfungskompetenzen von den Krankenkassen auf die Träger der Rentenversicherungen ist nur schrittweise möglich. Dem trägt der Entwurf der Bundesregierung Rechnung, und zwar mit der Einführung des § 15c, der eine gestaffelte Prüfquote zwischen 1996 und dem Jahr 2000 beinhaltet.
    Die den Rentenversicherungsträgern durch die Prüfungspflicht entstehenden Kosten, Herr Kollege Büttner, werden gegenüber den Krankenkassen durch eine fortlaufende Minderung der Vergütung für die Beitragseinziehung durch die Krankenkassen ausgeglichen. Die Verlagerung der alleinigen Betriebsprüfungskompetenz von den Krankenkassen auf die Träger der Rentenversicherung führt auch nicht dazu - wie behauptet wurde -, daß in besonderen Situationen - wie dem drohenden Konkurs eines Arbeitgebers - Ad-hoc-Prüfungen ausgeschlossen sind. Die Einzugsstelle hat die Möglichkeit, zu veranlassen, daß ein Arbeitgeber bei besonderen Situationen alsbald durch die Rentenversicherungsträger überprüft wird.
    Den Einzugsstellen verbleibt zudem grundsätzlich die Möglichkeit, an allen Prüfungen teilzunehmen. Dazu sind ihnen durch die Rentenversicherungsträger die Prüftermine mitzuteilen. Sichergestellt wird ebenso, daß die Betriebsprüfungen alle vier Jahre und allumfassend durchgeführt werden.
    Der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung wird der Zielsetzung gerecht, die Arbeitgeberüberprüfung bei einer neutralen, mit der zu überprüfenden Angelegenheit noch nicht befaßten Stelle zu konzentrieren. Durch die Übertragung des Prüfungsrechts auf die Rentenversicherungsträger werden Ungleichbehandlungen der Arbeitgeber vermieden, sind Mehrfachprüfungen der Betriebe durch verschiedene Krankenkassen bezüglich nur der bei ihnen Versicherten ausgeschlossen und wird der Koordinierungsaufwand minimiert.