Rede von
Prof. Dr.
Klaus
Töpfer
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Ich bin dabei voll und ganz Ihrer Meinung. Aber wir diskutieren hier, wie auch Sie unterstrichen haben, die rechtliche Notwendigkeit des Altschuldenhilfe-Gesetzes. Deswegen bin ich nur auf die dieses Gesetz betreffenden Aspekte eingegangen. Grundsätzlich sollte man die Privatisierung sicherlich ausdehnen.
Meine Damen und Herren, die Bauminister der Länder haben nun am 1./2. Dezember 1994 einstimmig folgendes beschlossen:
1. Die Ministerkonferenz der ARGEBAU fordert den Bund
- also den Bundesbauminister -
auf, seine bisher restriktive Gesetzesinterpretation insbesondere bei der Erfüllung der Privatisierungsverpflichtungen aufzugeben. Es sollen Veräußerungen an neugebildete Genossenschaften bisheriger Mieter, Käufe von Häusern durch Mietergemeinschaften sowie Zwischenerwerbermodelle ebenfalls als anerkennungsfähige Privatisierungen akzeptiert werden.
Genau das soll heute, Frau Kollegin, in diesem Entschließungsantrag akzeptiert werden, und ich werde, wenn er akzeptiert wird, die KfW beauftragen, diese Regelung entsprechend umzusetzen. Ich kann nach der heutigen Diskussion nur sagen: Auftrag erfüllt! Ich mache das nur deutlich, weil mich gewundert hat, daß der Kollege Nagel als Vorsitzender der ARGEBAU diesen Beschluß der Bauministerkonferenz nicht zitiert hat.
Der Beschluß geht weiter:
Außerdem werden zügige Entscheidungen über die Ausgestaltung der Härtefallregelungen erwartet ...
Zufälligerweise gerade heute diskutiert der Lenkungsausschuß genau über die Härtefallregelungen. Also kann ich auch sagen: Machen wir!
Bundesminister Dr. Klaus Töpfer Hinzugefügt ist:
... und über die Festlegung einer Untergrenze für die Privatisierungsverpflichtung zu treffen sein.
Darüber diskutieren wir in der Tat weiter.
Dies alles ist jetzt also nicht überraschend von der Koalition oder den sie tragenden Fraktionen gekommen, sondern ist Auftrag der Bauminister der ostdeutschen Länder an mich. Ich hätte mir eigentlich gewünscht, daß Herr Kollege Nagel hier gesagt hätte: Herr Kollege Töpfer, ich danke Ihnen herzlich, daß Sie in relativ kurzer Zeit das umgesetzt haben, was wir am 1./2. Dezember von Ihnen erwartet haben.
Das wäre eigentlich ganz schön gewesen. Er hätte es ja einmal machen können. An anderer Stelle komme ich mit dem Kollegen Nagel ja ganz gut über die Runden. Deswegen hatte ich geglaubt, er würde mir wenigstens diese Freude machen. Aber das paßte wohl nicht so ganz; deswegen hat er es nicht gemacht.
- Ja, ich komme ja dazu. Nur die Ruhe!
Wir haben also exakt das getan, was man von uns erwartet, und ich bin dankbar und freue mich, daß die Koalitionsfraktionen im Ausschuß dies mit Ernst und Nachdruck diskutiert haben und heute auch beschließen wollen.
Dann kommen wir, meine Damen und Herren, zu der Staffelung. Das ist natürlich eine ganz wichtige und zentrale Fragestellung. Wir waren uns auch bei dieser Konferenz in Berlin eigentlich einig: Je breiter wir die Privatisierungsmöglichkeiten anlegen, desto mehr wird der Druck von der Staffel genommen und desto eher kann man privatisieren. Daß wir möglichst früh privatisieren wollen, das ist doch auch ganz unstrittig.
Damit das aber nicht alleine steht, hieß es in Berlin auch - ich zitiere noch einmal aus dem Protokoll dieser Sitzung -:
Minister Dr. Heyer regt an, die nach dem Altschuldenhilfe-Gesetz notwendige Privatisierung durch eine Fortführung der Privatisierungszuschüsse zu erleichtern.
Was steht dahinter? Wir wollen den Mieter unterstützen; wenn er seine Wohnung kauft, soll er Geld dazubekommen. Das haben wir in der Vergangenheit gemacht. Insgesamt sind 280 Millionen DM an Bundesgeldern in die Privatisierung hineingeflossen. Das war eine prima Sache, und man kann nur sagen, es war ein Beleg dafür, wie ernst es uns damit ist, gerade Mieterprivatisierung durchzuführen. 280 Millionen DM!
Dieses Programm der Mieterprivatisierungshilfe -
etwa 7 000 DM pro Wohnung je nach Familienstand -
lief Ende letzten Jahres aus. Nun entstand die Situation, daß noch viele ihre Wohnung kaufen wollten und es als ärgerlich empfanden, daß andere, die etwas früher dran waren, die Hilfe bekommen haben, sie aber nicht mehr. Deswegen der Hinweis des Kollegen Heyer.
Auch diesem Hinweis sind wir nachgegangen, auch diese Bitte, meine Damen und Herren, haben wir in der Zwischenzeit erfüllt. Im Haushalt 1995, der sicherlich in dieser Form auch endgültig Gesetz wird, steht, daß wir auch in diesem Jahr 50 Millionen DM für die Mieterprivatisierung einsetzen. Auch hier hätte ich mich natürlich gefreut, Herr Kollege Nagel, wenn Sie heute gesagt hätten: Wir Länder werden die Mieterprivatisierung mitfinanzieren. - Das wäre die beste Unterstützung für die Mieterprivatisierung gewesen.
Also lassen Sie uns die 50 Millionen DM plus die bei allen Bundesländern sicherlich vorhandenen 50 Millionen DM nutzen, um in der Mieterprivatisierung voranzukommen, die wirklich eine ganz gezielte Hilfe darstellt. Ich halte das für eine gute Sache.
Nun gibt es Diskussionen darüber - das muß man ernst nehmen -, daß faktische Regelungen die Privatisierung eventuell unmöglich machen. Ich nenne z. B. die Frage der Grundbucheintragungen. Hier muß ich deutlich sagen: Für solche individuellen Fälle nehme ich exakt das auf, was wir beschlossen haben. Hier müssen wir mit den Ländern über die Erlösabführstaffel weiter diskutieren. Das biete ich hiermit an, Herr Kollege Nagel. Das halte ich für richtig.
Wenn mir objektiv nachgewiesen werden kann, daß es bestimmte Wohnungsunternehmen gibt, die deswegen nicht privatisieren können, weil die behördlichen Voraussetzungen - Grundbucheintragung usw. - nicht erfüllt werden können, ist das nicht eine Last, die wir den Unternehmen anlasten können, sondern dann müssen wir uns in den individuellen Fällen darüber unterhalten, wie wir so etwas weiter ausgestalten können. Das ist etwas anderes, als wenn ich eine generelle Verschiebung von Abführungsstaffeln bekomme, weil ich dann im Zweifel die mit prämiere, die eigentlich gar nicht privatisieren wollen und die mit hohen Preisen vom Privatisieren ablenken wollen.
Deswegen werden wir mit Ihnen gemeinsam weiterhin individuelle Regelungen treffen, aber eine generelle Regelung ist nicht notwendig, weil wir genau das durch Mieterprivatisierung erreichen, was wir uns vorgenommen haben, nämlich für die Bürgerinnen und Bürger in den neuen Bundesländern mehr Eigentum zu schaffen, Ihnen die Möglichkeit zu geben, im selbstgenutzten Wohneigentum mit einer kalkulierbaren, mit einer stabilen Belastung zu leben. Ich meine, der Beschlußantrag der Koalitionsfraktionen ist, so wie er jetzt vorliegt, richtig.
Ich danke für diese Unterstützung.