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    Plenarprotokoll 13/28 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 28. Sitzung Bonn, Freitag, den 17. März 1995 Inhalt: Abweichung von den Richtlinien für die Fragestunde, für die Aktuelle Stunde sowie der Vereinbarung über die Befragung der Bundesregierung in der Sitzungswoche ab 27. März 1995 1961 A Absetzung des Zusatzpunktes 8 von der Tagesordnung 1986 B Erklärung zum fünften Jahrestag der ersten freien Volkskammerwahlen Präsidentin Dr. Rita Süssmuth 1988 A Erweiterung der Tagesordnung 2032 B Zusatztagesordnungspunkt 6: Antrag der Abgeordneten Amke Dietert-Scheuer, Angelika Beer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Abschiebestopp für Kurden und syrischorthodoxe Christen aus der Türkei (Drucksache 13/737) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 7: Antrag der Fraktion der SPD: Respektvoller Umgang der Bundesregierung mit dem Deutschen Bundestag - Abschiebestopp für Kurdinnen und Kurden aus der Türkei (Drucksache 13/ 804) Erwin Marschewski CDU/CSU 1961 B, 1976 B Fritz Rudolf Körper SPD 1963 B Angelika Beer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1964 A Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. 1965 B Otto Schily SPD 1965 D Fritz Rudolf Körper SPD 1966 C Amke Dietert-Scheuer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1967 B Ina Albowitz F.D.P. 1967 C Dr. Burkhard Hirsch F.D.P 1967 D, 1971 A, 1972 B Ulla Jelpke PDS 1969 A Manfred Kanther, Bundesminister BMI 1969 D Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast SPD 1972 A Ulrich Irmer F.D.P 1973 B Dietmar Schlee CDU/CSU 1974 B Angelika Beer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1975 C Günter Graf (Friesoythe) SPD 1976 A Namentliche Abstimmungen 1976 D, 1979 B, 1980 A Ergebnisse 1977 A, 1980 B, 1982 D Abstimmungen zu Vorlagen, die im Plenum am Donnerstag (16. 03. 95) bereits beraten wurden zu Tagesordungspunkt 3 g: Große Anfrage der Abgeordneten Michaele Hustedt, Gila Altmann (Aurich), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Internationaler Klimaschutz zu dem Klimagipfel in Berlin (Drucksachen 13/143, 13/758) hier: Abstimmung über Entschließungsanträge auf Drucksachen 13/790 und 13/831 1979 C Gunnar Uldall CDU/CSU (Erklärung nach § 31 G0) 1985 B Albert Schmidt (Hitzhofen) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN (Erklärung nach § 31 GO) 1985 B Elke Ferner SPD (Erklärung nach § 31 GO) 1985 C Namentliche Abstimmung 1985 D Ergebnis 1992 B zu Zusatztagesordnungspunkt 1: Antrag der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann und der PDS: Besteuerung von Flugkraftstoffen: (Drucksache 13/ 102) 1979 C zu Zusatztagesordnungspunkt 3: Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu dem Schlußbericht der EnqueteKommission „Schutz der Erdatmosphäre": Mehr Zukunft für die Erde - Nachhaltige Energiepolitik für dauerhaften Klimaschutz zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P.: Klimaschutz - Erste Vertragsstaatenkonferenz zur Klimarahmenkonvention vom 28. März bis 7. April 1995 sowie Umsetzung des nationalen CO2-Minderungsprogramms zu dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Monika Ganseforth, Brigitte Adler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD zum Schlußbericht der Enquete-Kommission „Schutz der Erdatmosphäre": Mehr Zukunft für die Erde - Nachhaltige Energiepolitik für dauerhaften Klimaschutz zu dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Michaele Hustedt, Gila Altmann (Aurich), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu dem Schlußbericht der Enquete-Kommission „Schutz der Erdatmosphäre": Mehr Zukunft für die Erde - Nachhaltige Energiepolitik für dauerhaften Klimaschutz (Drucksachen 12/ 8600, 13/232, 13/242, 13/260, 13/821) . 1979 C Tagesordnungspunkt 12: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch - 3. SGB V-Änderungsgesetz -(Drucksachen 13/340, 13/736, 13/807) b) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ausführung des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982 sowie des Übereinkommens vom 29. Juli 1994 zur Durchführung des Teils XI des Seerechtsübereinkommens (Ausführungsgesetz Seerechtsübereinkommen 1982/1994) (Drucksachen 13/ 193, 13/696) c) Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes -§§ 44, 69b StGB - (Drucksachen 13/198, 13/635) d) Beschlußempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Bundesministeriums der Finanzen: Einwilligung gemäß § 64 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung in die Veräußerung der bundeseigenen Liegenschaft Heinrich-Mann-Allee 107 in Potsdam, Flurstücke 347/1 und 347/5 der Flur 6 mit einer Gesamtgröße von 65 191 m2 an das Land Brandenburg (Drucksachen 13/210, 13/603) e) Beschlußempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Bundesministeriums der Finanzen: Einwilligung gemäß § 64 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung in die Veräußerung einer Teilfläche der bundeseigenen Liegenschaft Vauban-Kaserne in Freiburg an die Stadt Freiburg (Drucksachen 13/91, 13/604) f) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Harmonisierung der Bedingungen für den Erwerb einzelstaatlicher Schifferpatente für den Binnenschiffsgüter- und -personenverkehr in der Gemeinschaft (Drucksachen 13/218 Nr. 95, 13/695) g) Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: MwSt - Endgültige Einfuhren von Gegenständen (Drucksachen 13/218 Nr. 16, 13/723) 1986 C Tagesordnungspunkt 7: Antrag der Abgeordneten Dr. Antje Vollmer, Dr. Helmut Lippelt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Beseitigung der Blockade in den deutsch-tschechischen Beziehungen (Drucksache 13/760) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 9: Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung zu den deutsch-tschechischen Beziehungen in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 10: Antrag der Abgeordneten Andrea Lederer, Heinrich Graf von Einsiedel und der Gruppe der PDS: Verbesserung der deutsch-tschechischen Beziehungen (Drucksache 13/785) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 11: Antrag der Fraktion der SPD: Verbesserung der deutsch-tschechischen Beziehungen (Drucksache 13/805) Dr. Klaus Kinkel, Bundesminister AA . 1989 C Günter Verheugen SPD 1994 D Hartmut Koschyk CDU/CSU 1997 C Dr. Antje Vollmer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 2000 A Hans Klein (München) CDU/CSU . . 2000 D Ulrich Irmer F.D.P 2002 D Markus Meckel SPD 2004 D Andrea Lederer PDS 2005 C Markus Meckel SPD 2006 C Dr. Antje Vollmer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 2008 A, 2010 C Karl Lamers CDU/CSU 2008 C Tagesordnungspunkt 6: a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Franziska Eichstädt-Bohlig, Andrea Fischer (Berlin), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Überleitung der Mieten in den neuen Bundesländern und Ost-Berlin in das Vergleichsmietensystem durch wohnwertbezogene Preisbildungsfaktoren (Drucksache 13/549) b) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Überleitung preisgebundenen Wohnraums im Beitrittsgebiet in das allgemeine Miethöherecht (Drucksache 13/783) c) Antrag der Abgeordneten Franziska Eichstädt-Bohlig, Helmut Wilhelm (Amberg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Verknüpfung einer Mietrechtsänderung Ost mit einer gleichzeitigen Wohngeldanhebung (Drucksache 13/ 546) d) Antrag des Abgeordneten Klaus-Jürgen Warnick und der weiteren Abgeordneten der PDS: Verlängerung der erweiterten Kündigungsschutzregelungen für Mieterinnen und Mieter in Ostdeutschland bis zum Jahr 2000 - (Drucksache 13/582) e) Antrag der Abgeordneten Achim Großmann, Robert Antretter, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Anpassung des Wohngeldes an erhöhte Mieten (Drucksache 13/620) f) Antrag des Abgeordneten Klaus-Jürgen Warnick und der Gruppe der PDS: Sozial verträgliches und überschaubares Mietensystem in Deutschland sowie Mindestbedingungen bei der Einführung des Vergleichsmietensystems in Ostdeutschland (Drucksache 13/759) Dr. Michael Luther CDU/CSU 2011 C Iris Gleicke SPD 2013 B Dr. Michael Luther CDU/CSU 2014 C Hildebrecht Braun (Augsburg) F.D.P. 2014 D, 2024 A Franziska Eichstädt-Bohlig BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 2015 D Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ 2018 A Dr. Gregor Gysi PDS 2019 C Hildebrecht Braun (Augsburg) F.D.P. . 2021 C Achim Großmann SPD . . . . 2022 C, 2026 D Iris Gleicke SPD 2022 D Dr. Jürgen Heyer, Minister (Sachsen-Anhalt) 2023 D Dr. Klaus Töpfer, Bundesminister BMBau 2025 B Dr. Gregor Gysi PDS 2027 C Wolfgang Spanier SPD 2028 B Norbert Otto (Erfurt) CDU/CSU . . . 2030 C Tagesordnungspunkt 10: Antrag der Abgeordneten Dr. Uwe-Jens Heuer, Klaus-Jürgen Warnick und der weiteren Abgeordneten der PDS: Moratorium zum Schutze der redlichen Nutzer und Nutzerinnen vor der zivilrechtlichen Durchsetzung von Rückübertragungsansprüchen im Beitrittsgebiet (Drucksache 13/613) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 13: Antrag der Abgeordneten Rolf Schwanitz, Hans-Joachim Hacker, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Vorrang für die Nutzer in Ostdeutschland (Drucksache 13/803) Klaus-Jürgen Warnick PDS 2032 C Rolf Schwanitz SPD 2033 C Dr. Michael Luther CDU/CSU 2035 C Heinz Lanfermann F.D.P 2037 B Rainer Funke, Parl. Staatssekretär BMJ 2038 C Tagesordnungspunkt 9: Antrag der Abgeordneten Rolf Schwanitz, Hans-Joachim Hacker, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Vereinheitlichung des Bergrechts nach der deutschen Einheit (Drucksache 13/550) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 12: Antrag der Abgeordneten Vera Lengsfeld und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Neuregelung des Bundesbergrechts (Drucksache 13/787) Hans-Joachim Hacker SPD 2039 D Joachim Hörster CDU/CSU 2041 B Ulrich Petzold CDU/CSU 2041 D Hans-Joachim Hacker SPD 2042 A Vera Lengsfeld BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 2043 D Jürgen Türk F.D.P 2045 A Gerhard Jüttemann PDS 2045 D Dr. Norbert Lammert, Parl. Staatssekretär BMWi 2047 A Nächste Sitzung 2048 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 2049* A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 10 (Antrag: Moratorium zum Schutze der redlichen Nutzer und Nutzerinnen vor der zivilrechtlichen Durchsetzung von Rückübertragungsansprüchen im Beitrittsgebiet) Gerald Häfner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 2049* B Anlage 3 Amtliche Mitteilungen 2050* C 28. Sitzung Bonn, Freitag, den 17. März 1995 Beginn: 8.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Austermann, Dietrich CDU/CSU 17. 03. 95 Bierstedt, Wolfgang PDS 17. 03. 95 Büttner (Schönebeck), CDU/CSU 17. 03. 95 Hartmut Ernstberger, Petra SPD 17. 03. 95 Dr. Gerhardt, Wolfgang F.D.P. 17. 03. 95 Dr. Glotz, Peter SPD 17. 03. 95 Dr. Hartenstein, Liesel SPD 17. 03. 95 Heym, Stefan PDS 17. 03. 95 Hörsken, Heinz-Adolf CDU/CSU 17. 03. 95 Homburger, Birgit F.D.P. 17. 03. 95 Janssen, Jann-Peter SPD 17. 03. 95 Klappert, Marianne SPD 17. 03. 95 Knoche, Monika BÜNDNIS 17. 03. 95 90/DIE GRÜNEN Koppelin, Jürgen F.D.P. 17. 03. 95 Labsch, Werner SPD 17. 03. 95 Neumann (Gotha), SPD 17. 03. 95 Gerhard Dr. Rappe (Hildesheim), SPD 17. 03. 95 Hermann Schloten, Dieter SPD 17. 03. 95 von Schmude, Michael CDU/CSU 17. 03. 95 Schumann, Ilse SPD 17. 03. 95 Dr. Schwall-Düren, SPD 17. 03. 95 Angelica Dr. Skarpelis-Sperk, SPD 17. 03. 95 Sigrid Vergin, Siegfried SPD 17. 03. 95 Voigt (Frankfurt), SPD 17. 03. 95 Karsten D. Zierer, Benno CDU/CSU 17. 03. 95 Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 10 (Antrag: Moratorium zum Schutze der redlichen Nutzer und Nutzerinnen vor der zivilrechtlichen Durchsetzung von Rückübertragungsansprüchen im Beitrittsgebiet) Gerald Häfner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die mißlungene Regelung der offenen Vermögensfragen Anlagen zum Stenographischen Bericht beschäftigt den Bundestag seit 1990. Für mich als damaligem Obmann der Fraktion DIE GRÜNEN im Ausschuß Deutsche Einheit und im Rechtsausschuß ist es schon ein merkwürdiges Gefühl, jetzt, nach vier Jahren, all die Probleme ungelöst wiederzufinden, auf die ich damals schon in den Ausschußberatungen hingewiesen habe, bzw. die als Konsequenz unzähliger falsch getroffener Entscheidungen damals schon absehbar waren. Seit Jahren beschäftigt sich der Bundestag nun mit Korrekturen an den großenteils nicht mehr wiedergutzumachenden Fehlern aus dem Einigungsvertrag. Wie schon Dr. Ullmann, der in den vergangenen vier Jahren die Eigentumsproblematik bearbeitet hat, halte ich es für falsch, alle Kritik an der Eigentumsregelung auf die Formel: Rückgabe vor Entschädigung zu reduzieren und zu glauben, alle Probleme ließen sich durch eine Umdrehung dieses Prinzips heilen. Das ist zu einfach. Im übrigen ist es - lassen Sie mich das an dieser Stelle sagen - in meinen Augen unerläßlich, daß die Besitzer von Mauergrundstücken in Berlin wie die Zwangsausgesiedelten aus den Grenzgebieten den übrigen Eigentümern gleichgestellt werden. Viel gravierender - und politisch durch nichts zu rechtfertigen - ist die Tatsache, daß die Bundesregierung mit ihrer Fixierung auf „teilungsbedingte" Vermögensverschiebungen massive, rechts- und sozialpolitisch nicht hinnehmbare Ungerechtigkeiten geschaffen hat. Verfolgte, die in der DDR selbst geblieben sind, müssen heute um ihr altes Eigentum kämpfen, während jene, die in den Westen gegangen sind - oder deren Erben -, das volkseigen gewordene Eigentum zurückbekommen. Das betrifft vor allem die großen Mietwohnungskomplexe. Große Teile der Innenstädte ostdeutscher Kommunen gehen auf diesem Weg in westliches Eigentum über. Niemand darf sich von daher wundern, wenn die Menschen enttäuscht, besorgt und verängstigt sind. Trotz der Schutzvorkehrungen im Sachenrechts- und im Schuldrechtsänderungsgesetz müssen viele Nutzer Angst um ihre Wohnung haben. Allerdings ist die Angst der Menschen, ihren persönlichen Besitz am eigenen Haus zu verlieren, oft sehr viel größer als die reale Gefahr. Und den Menschen im Osten ist wenig damit gedient, wenn man, statt konstruktive Politik in diesem Bereich zu machen, seine Energie darauf verlegt, die Angst noch zu schüren. Die Eigenheimbesitzer mit der Erbbauregelung im Sachenrechtsänderungsgesetz und - mit Abstrichen - auch die Datschenbesitzer, die wenigstens einen besseren Kündigungsschutz bekommen haben, gehören gerade nicht zu den am härtesten betroffenen Verlierern der Deutschen Einheit. Das sei hier auch dem Eigenheimbesitzer Herrn Warneck gesagt. Die Erbbauregelung als sinnvoller Interessenausgleich wurde seinerzeit übrigens von der Bundestagsgruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN durch unseren Gesetzentwurf ins Gespräch gebracht. Auch daß älteren Nutzer sogar ein lebenslanges Nutzungsrecht ihrer Datschen eingeräumt wurde, eine massive Verbesserung der ursprünglichen Regelung, ist dem Druck von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu verdanken. Auch wenn wir uns mit der noch weitergehenden Forderung des Nießbrauchs nicht durchsetzen konnten: So muß man Politik für die Interessen der Leute machen und nicht mit platten populistischen Phrasen und dem Schüren von Angstkampagnen. Während wir uns im Interesse der Menschen um konkrete Verbesserungen im Gesetz bemüht haben, haben die Kolleginnen und Kollegen von der PDS ihre Aufgabe mehr darin gesehen, die Unsicherheiten und Ängste zu schüren und mit der Angst der Menschen Wahlkampf zu betreiben. Im übrigen: Die von Ihnen in Ihrem Antrag genannte Zahl, wonach 40 Prozent der Nutzer wegen Fehlens ordnungsgemäßer Verträge aufgrund zivilrechtlicher Ansprüche ihr Haus für die Alteigentümer räumen müssen, ist nach unserer Kenntnis viel zu hoch - ich weiß gar nicht, woher sie die Zahl haben. Ich teile die im Antrag der PDS und auch dem der SPD zum Ausdruck gekommene Kritik an bestimmten Gerichtsentscheidungen. Der Bundesgerichtshof ist - nicht nur räumlich - weit weg vom Schuß. Er sollte wirklich gelegentlich nach Leipzig gehen, damit er weiß, was im Osten wirklich los ist. Es geht nicht an, daß zivilrechtliche Mängel, die von den Nutzern nicht zu verantworten sind, sondern auf das Handeln von DDR-Behörden zurückgehen, heute zum Anlaß genommen werden können, den im Vermögensgesetz verankerten Schutz der Nutzer zu unterlaufen. Im Mittelpunkt des Vermögensgesetzes steht zunächst der Schutz des redlichen Grundstückserwerbers. Vertragsmängel bei Grundgeschäften oder bei der Bestellung eines Nutzungsrechts von damals dürfen heute den Schutz der Nutzer nicht leerlaufen lassen. Die DDR war nicht allein im Umgang mit ihren Kritikern ein Unrechtsstaat. Sie hat eben auch in der Umsetzung ihres Tuns - auf allen Gebieten - die Rechtsförmigkeit von Verfahren oft nicht eingehalten. Informelle Absprachen und Kungeleien waren üblicher als Verträge und öffentlich gemachte Vereinbarungen. Diese fehlende Bindung der damaligen Verwaltung an das Recht kann aber doch heute nicht plötzlich zu einer Anspruchsgrundlage für Alteigentümer umgebaut werden. Hier besteht Handlungsbedarf! Ich fordere die Bundesregierung dringend auf, den vorgesehenen Schutz der Nutzer auch auf Fälle zu erstrecken, in denen etwaige Vertragsmängel auf das Handeln bzw. Unterlassen der DDR-Behörden zurückzuführen ist. Der dogmatische Maßstab westdeutschen Zivilrechts ist ein untaugliches Instrument für die Bewertung der unter ganz anderen Bedingungen zustande gekommenen, formal auf das Zivilgesetzbuch der DDR gestützten, letztlich aber von der Nomenklatura bestimmten Verträge. Was wir brauchen, ist eine klar definierte gesetzliche Regelung, die sicherstellt, daß der im Vermögensgesetz angelegte Schutz nicht zivilrechtlich unterlaufen werden kann. Hierzu sollten wir - was ich hiermit tue - die Bundesregierung auffordern. Ein Moratorium, wie es die PDS fordert, wird dieser Aufforderung kaum gerecht. Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 681. Sitzung am 10. März 1995 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Art. 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen: Gesetz zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes Gesetz zu dem Übereinkommen vom 18. Mai 1992 über den Beitritt des Königreichs Spanien und der Portugiesischen Republik zu dem am 19. Juni 1980 in Rom zur Unterzeichnung aufgelegten Übereinkommen über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht Der Vorsitzende des Innenausschusses hat mitgeteilt, daß er gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu der Drucksache 12/8487 absieht. Der Vorsitzende des Verkehrsausschusses hat mitgeteilt, daß er gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu der Drucksache 13/130 absieht. Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EU-Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat: Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit Drucksache 13/218 Nr. 108 Drucksache 13/218 Nr. 109 Finanzausschuß Drucksache 13/478 Nr. 2.2 Ausschuß für Bildung, Wissenschaft, Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung Drucksache 13/218 Nr. 104 Drucksache 13/218 Nr. 105 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 13/478 Nr. 1.3 Drucksache 13/478 Nr. 2.3 Drucksache 13/478 Nr. 2.5 Drucksache 13/478 Nr. 2.7 Ausschuß für Verkehr Drucksache 13/218 Nr. 94 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 13/218 Nr. 100 Innenausschuß Drucksache 13/269 Nr. 1.3 Drucksache 13/343 Nr. 2.12
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    Rede von Rainer Funke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die beiden Anträge von PDS und SPD behandeln im wesentlichen vier Anliegen, die aber alle von der Bundesregierung - wenigstens zur Zeit - abgelehnt werden.
    Erstens. SPD und PDS möchten zunächst die zivilrechtlichen Übertragungsmängel nach DDR-Recht geheilt bzw. durch ein Moratorium unbeachtet gelassen wissen. Es geht hier um die Frage, ob Form- und Verfahrensmängel bei der Verfügung über das Eigentum oder bei der Enteignung den Alteigentümer berechtigen, auf Grundlage der Zivilrechtslage die Rückgabe, also die Herausgabe oder die Grundbuchberichtigung, zu verlangen, oder ob ausschließlich und unabhängig von der Rechtmäßigkeit des Eigentumsverlustes eine Rückübertragung nach dem Vermögensgesetz zu erfolgen hat.
    Es ist bereits erwähnt worden, daß die Zivilgerichte und die Verwaltungsgerichte hier eine unterschiedliche Rechtsprechung haben. Es ist auch erwähnt worden - gerade vom Kollegen Lanfermann -, daß man gegebenenfalls den Gemeinsamen Senat und dessen Rechtsprechung abwarten muß. Auch ich finde es in der Tat nicht bedenklich, daß eine unterschiedliche Rechtsprechung von Verwaltungsgerichtsbarkeit und Zivilgerichtsbarkeit vorliegt. Das ist durchaus natürlich. Ich glaube, man muß deswegen nicht gleich nach Heilungsvorschriften rufen; denn die typischen Fehler, die zu dieser unterschiedlichen Rechtsprechung geführt haben, sind bei dem Abschluß von Datschen- und Garagenverträgen gerade erst mit dem Schuldrechtsanpassungsgesetz geheilt worden. Im Sachenrechtsbereinigungsgesetz haben wir an die bauliche Investition angeknüpft, also an einen Umstand, für den die Beachtung von Förmlichkeiten unerheblich ist. Ob darüber hinaus überhaupt ein Regelungsbedarf besteht, muß sich erst noch erweisen. Erst dann kann man entscheiden, ob man zur Absicherung ein Moratorium braucht.
    Die zweite Forderung der SPD ist eine Verlängerung des Investitionsvorranggesetzes. Die Abarbeitung der vermögensrechtlichen Ansprüche sei nach ihrer Meinung noch nicht weit genug fortgeschritten. Das ist aber, glaube ich, nicht ganz der richtige und treffende Punkt. Das Investitionsvorranggesetz hat im Grunde genommen - darauf haben Sie hingewiesen - bereits ausgedient. Es ist geschaffen worden, als es in der ehemaligen DDR noch keinen funktionierenden Grundstücksmarkt gab. Damals mußte man damit rechnen, daß ein Investor kein Grundstück für seine Investition bekam und deswegen abgesprungen ist.



    Parl. Staatssekretär Rainer Funke
    Das ist heute ganz anders. Heute scheitert keine Investition mehr daran, daß ein Investor für sie kein Grundstück findet. Heute brauchen wir das Investitionsvorranggesetz nur noch, um die Zeit zu überbrücken, bis die Anmeldebelastung aus dem Grundbuch ersichtlich ist und danach die letzte Hürde für den Grundstücksverkehr, nämlich die Grundstücksverkehrsordnung, ganz aufgehoben werden kann. Das ist sicherlich besser, als an der Grundstücksverkehrsordnung - wie die SPD vorschlägt - weiter herumzukorrigieren.
    Das dritte Thema ist die Aushöhlung der Verfügungssperre, die das Vermögensgesetz zum Schutz der Alteigentümer vorsieht. Hier sollen nach den Vorstellungen der SPD Investitionen durch den derzeitigen Nutzer ermöglicht werden. Wir sagen dazu: Dem Nutzer kann zugemutet werden, die Vornahme bloßer Modernisierungsmaßnahmen, die über notwendige Instandsetzungs- bzw. Instandhaltungsmaßnahmen hinausgehen, bis zur bestandskräftigen Entscheidung über den Restitutionsanspruch zu unterlassen.
    Viertens soll nach den Vorstellungen der SPD der Mieterschutz ausgeweitet werden. Über die kleinen Gewerbetreibenden haben wir bereits in den Ausschüssen lange beraten. Dabei hat sich herausgestellt, daß die Preise für Gewerbemieten fallen und daß es sogar nicht unerhebliche Leerstände gibt. Schutzbedarf besteht also nicht. Der besondere Kündigungsschutz für die Wohnungsmieter muß nicht noch einmal verlängert werden. Der Kündigungsschutz des sozialen Mietrechts reicht völlig aus. Die Mieter kennen diesen Schutz. Bei dem Kündigungsschutz des Schuldrechtsanpassungsgesetzes sind wir nun wirklich an die Grenze des Vertretbaren gegangen. Jetzt noch eine weitere Ausdehnung des Schutzes zu verlangen ist in unseren Augen unangemessen. Die vorgeschlagene Änderung liefe nämlich darauf hinaus, daß Überlassungsnehmer bessergestellt würden als Mieter, obwohl sie nicht investiert haben und sich von Mietern auch nur durch die Art ihres Vertrages unterscheiden.
    . Lassen Sie mich abschließend feststellen: Wir haben genügend Gesetze. Nicht jeder Einzelfall - von denen es in den neuen Bundesländern sehr viele gibt - ist regelbar. Im übrigen vertraue ich auch auf die Sachkunde der erkennenden Gerichte, die die vorhandenen Gesetze auszulegen und anzuwenden haben.
    Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

    (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)



Rede von Dr. Antje Vollmer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ich schließe damit die Aussprache.
Interfraktionell wird Überweisung der Vorlagen auf den Drucksachen 13/613 und 13/803 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit einverstanden? - Dann sind die Überweisungen so beschlossen.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 9 und Zusatzpunkt 12 auf:
9. Beratung des Antrags der Abgeordneten Rolf Schwanitz, Hans-Joachim Hacker, Ernst Bahr, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
Vereinheitlichung des Bergrechts nach der deutschen Einheit
- Drucksache 13/550 -
Überweisungsvorschlag:
Ausschuß für Wirtschaft (federführend)

Rechtsausschuß
Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
ZP12 Beratung des Antrags der Abgeordneten Vera Lengsfeld und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Neuregelung des Bundesbergrechts - Drucksache 13/787 -
Überweisungsvorschlag:
Ausschuß für Wirtschaft (federführend)

Rechtsausschuß
Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die gemeinsame Aussprache eine halbe Stunde vorgesehen. - Ich sehe keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.
Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Kollege Hacker.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hans-Joachim Hacker


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bereits in der letzten Legislaturperiode hatte sich der Bundestag mit Anträgen der SPD-Fraktion zur Herstellung der Rechtseinheit bei grundeigenen Bodenschätzen befaßt. Diese Anträge wurden in den Ausschüssen und im Plenum abgelehnt. Das ist ein außerordentlicher Vorgang, wenn wir uns vor Augen halten, daß seit 1990 ein Rechtsanpassungsprozeß gestaltet wurde und wird und dabei insbesondere die Eigentumsschutzgarantien einen Schwerpunkt darstellen.
    Über die Grundfrag en der Eigentumsregelungen in den neuen Ländern an dieser Stelle zu reden würde die Zeit überschreiten. Ich will nur feststellen: Der bislang bestehende Zustand der Rechtsspaltung bei mineralischen Bodenschätzen benachteiligt die ostdeutschen Bodeneigentümer und räumt den Kommunen nicht den gebotenen Mitwirkungsrahmen bei der Erschließung von Lagerstätten ein.
    Zur Bewertung der rechtlichen Problematik rufe ich in Erinnerung, daß während der DDR-Zeit feste Teile der Erdkruste, die u. a. als Baustoffe Verwendung fanden, wie gewöhnliche Kiese, Tone und Sande, keine volkseigenen Bodenschätze waren. Das heißt: Es bestand Privateigentum - nach der damaligen DDR-Terminologie: persönliches Eigentum - an diesen Bodenbestandteilen.

    Hans-Joachim Hacker
    Diese Rechtssituation, meine Damen und Herren, wurde durch das Verfassungsgrundsätzegesetz der Volkskammer vom Juni 1990 noch aufgewertet, da mit diesem Gesetz der Eigentumsschutz in der DDR der Werteordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland angepaßt wurde.
    Es bleibt eine Spekulation, an der ich mich hier nicht beteiligen möchte, wie es zu der Verordnung des DDR-Ministerrats am 15. August 1990 kam,

    (Vera Lengsfeld [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das wäre aber interessant!)

    wonach Bergwerkseigentum an die Treuhandanstalt übertragen werden konnte,

    (Vera Lengsfeld [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das würden wir aber gern wissen!)

    die wiederum ein Veräußerungsrecht erhielt. Ein eigenartiger Vorgang.

    (Zuruf von der SPD: So ist das!)

    Damit wurde meines Erachtens unter Bruch der verfassungsrechtlichen Eigentumsgarantie in das Vermögen der Grundeigentümer der DDR eingegriffen.

    (Zuruf vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sehr richtig!)

    Meine Damen und Herren, das als Begründung für diesen Eingriff beigezogene Argument, die Wirtschaftskraft der Treuhandanstalt zu stärken, ist sowohl rechtlich mehr als fragwürdig als auch praktisch weitestgehend gegenstandslos, da die tatsächlichen Gewinne aus diesen Verkäufen den privaten Kiesbauunternehmen zufließen.
    Es ist auch mehr als fragwürdig, daß sich die Koalition bislang der Herstellung der Rechtseinheit bei den mineralischen Bodenschätzen mit dem Hinweis auf die Störung des wirtschaftlichen Aufschwungs in den neuen Ländern verweigert hat. Meine Damen und Herren, ich glaube im Gegenteil, daß die Entscheidungen der Koalition in den letzten Jahren in Verbindung mit der Ausarbeitung des Einigungsvertrages entscheidende Hemmnisse für den Wirtschaftsaufschwung gesetzt haben.

    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

    Diese Entscheidungen haben dann auch zu einer enormen Investitionsblockade geführt. Ich verweise insbesondere auf drei Bereiche, und zwar erstens auf den Bereich der Vermögensfragen, über den wir zu dem vorherigen Tagesordnungspunkt diskutiert haben, und hierbei insbesondere auf das fehlerhafte Prinzip Rückgabe vor Entschädigung.
    Ich verweise zum zweiten auf das Fehlen - das haben wir auch lang und breit in diesem Haus diskutiert - einer Wirtschaftsstrukturpolitik in den neuen Ländern und den Wirkungen aus der Treuhandpolitik. Hierbei bin ich mir mit unserem Kollegen Kolbe aus Sachsen völlig einig, der feststellt: Die kommende Generation wird schwer an den Folgen der Treuhandpolitik zu tragen haben. Birgit Breuel hinterläßt das größte Fiasko der bundesdeutschen Politik seit 1949.

    (Dr. Wolfgang Weng [Gerlingen] [F.D.P.]: Das muß aber ein älteres Zitat sein!)

    Hier wurden nicht nur Fehler gemacht, sondern eine grundfalsche Politik betrieben. Es ist eine reine Filialwirtschaft in den neuen Ländern entstanden, und die Industrieforschung kränkelt herum. Wer denkt, daß Herr Kolbe Mitglied der SPD-Bundestagsfraktion ist, der irrt. Zur Erklärung: Herr Kolbe ist Mitglied der CDU/CSU-Fraktion.

    (Rolf Schwanitz [SPD]: Er hat trotzdem recht!)

    - Das meine ich auch. Er hat trotzdem recht!
    Wenn in der Koalition jetzt endlich eingesehen wird - und ich komme noch zu einem dritten Punkt und will die Verschleppung der Regelung der Altschuldenprobleme ansprechen, die ja bis zum heutigen Tage teilweise ungelöst sind; ich meine jetzt insbesondere den Bereich der sogenannten Gesellschaftsbauten -, daß im Einigungsprozeß Fehler gemacht wurden, begrüße ich diese Erkenntnis. Uns liegen ja auch Signale vor, daß man vielleicht jetzt doch Interesse hätte, unseren Antrag intensiver zu prüfen. Das möchte ich ausdrücklich begrüßen.
    Nach Pressemitteilungen will Herr Kollege Schäuble

    (Joachim Hörster [CDU/CSU]: Ich würde einmal lesen, was er gesagt hat!)

    - Herr Kollege Schwanitz ist schon darauf eingegangen - sogar den Einigungsvertrag ändern und verweist auf rentenrechtliche Regelungen. Der sächsische Justizminister, Herr Heitmann, stimmt diesen Vorschlägen eigenartigerweise zu und bringt Vorschläge ein, Probleme hinsichtlich des Eigentums einer Nachbesserung zu unterwerfen.
    Meine Damen und Herren, für mich und sicherlich auch für die betroffenen Bürger in den neuen Ländern stellt sich die Frage: Sind das wieder Ankündigungen zur Seelenberuhigung für die Gruppen in den neuen Ländern, deren Rechte im Einigungsprozeß nicht ausreichend berücksichtigt wurden, oder besteht eine ehrliche Handlungsabsicht der Bundesregierung? Die Koalition sollte bei diesen grundsätzlichen Fragen endlich konkret sagen, ob sie aus diesen nebulösen Andeutungen praktische Politik macht, und das Herumschwadronieren in diesen existentiellen Fragen aufgeben.

    (Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

    Einen Bereich der Ungleichheit, der scheinbar auch von Herrn Heitmann und Herrn Schäuble gesehen wird, könnten wir sicher schnell lösen, wenn Ihre verbalen Erklärungen ernstgemeint sind, nämlich die bisherige Rechtsspaltung im Bergrecht. Sie können nicht länger auf das Bundesverfassungsgericht schielen und hoffen, daß das Problem durch Richterspruch gelöst wird.

    Hans-Joachim Hacker
    Die Regierung de Maizière hat einen Fehler gemacht, der mit dem Einigungsvertrag leider nicht korrigiert wurde. Die Bundeswirtschaftsminister Möllemann und Rexrodt haben das Problem trotz entsprechender Hinweise nicht aufgegriffen, verstecken sich hinter dem Einigungsvertrag und tragen pseudowirtschaftliche Argumente vor. Wir, die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, müssen jetzt handeln und die Mängel beseitigen.

    (Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der PDS)

    Der SPD-Antrag zur Vereinheitlichung des Bergrechtes nach der deutschen Einheit zielt darauf ab, erstens, die in den neuen Ländern wohnenden Grundeigentümer gleichzustellen, zweitens, die dringend notwendige Beteiligung der Kommunen im Entscheidungsprozeß über den beabsichtigten Rohstoffabbau zu sichern und drittens, daß bei betriebsplanpflichtigen Vorhaben Umweltverträglichkeitsprüfungen durchgeführt werden.
    Meine Damen und Herren, mit der Ablehnung der SPD-Anträge in der 12. Legislaturperiode haben Sie den Grundeigentümern und den Kommunen in den neuen Ländern einen schlechten Dienst erwiesen. Jetzt ist Gelegenheit zur Korrektur. Auch Sie, meine Damen und Herren von der Koalition, haben selbstverständlich das Recht zum Irrtum, meines Erachtens jedoch jetzt auch die Pflicht zum Handeln bei besserer Einsicht. Ich bin zuversichtlich, daß uns die Korrektur der unglücklichen Regelung in der Verordnung des DDR-Ministerrates vom 15. August 1990 gelingen wird.
    Was die künftige Zuordnung dieser mineralischen Rohstoffe betrifft, so betrachten wir Sozialdemokraten aufmerksam, was sich im Bundesrat tut. Der Freistaat Thüringen und das Land Brandenburg haben Anträge gestellt, die das Regelungsziel der parlamentarischen Initiative der SPD-Bundestagsfraktion unterstützen.