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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 13/28 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 28. Sitzung Bonn, Freitag, den 17. März 1995 Inhalt: Abweichung von den Richtlinien für die Fragestunde, für die Aktuelle Stunde sowie der Vereinbarung über die Befragung der Bundesregierung in der Sitzungswoche ab 27. März 1995 1961 A Absetzung des Zusatzpunktes 8 von der Tagesordnung 1986 B Erklärung zum fünften Jahrestag der ersten freien Volkskammerwahlen Präsidentin Dr. Rita Süssmuth 1988 A Erweiterung der Tagesordnung 2032 B Zusatztagesordnungspunkt 6: Antrag der Abgeordneten Amke Dietert-Scheuer, Angelika Beer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Abschiebestopp für Kurden und syrischorthodoxe Christen aus der Türkei (Drucksache 13/737) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 7: Antrag der Fraktion der SPD: Respektvoller Umgang der Bundesregierung mit dem Deutschen Bundestag - Abschiebestopp für Kurdinnen und Kurden aus der Türkei (Drucksache 13/ 804) Erwin Marschewski CDU/CSU 1961 B, 1976 B Fritz Rudolf Körper SPD 1963 B Angelika Beer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1964 A Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. 1965 B Otto Schily SPD 1965 D Fritz Rudolf Körper SPD 1966 C Amke Dietert-Scheuer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1967 B Ina Albowitz F.D.P. 1967 C Dr. Burkhard Hirsch F.D.P 1967 D, 1971 A, 1972 B Ulla Jelpke PDS 1969 A Manfred Kanther, Bundesminister BMI 1969 D Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast SPD 1972 A Ulrich Irmer F.D.P 1973 B Dietmar Schlee CDU/CSU 1974 B Angelika Beer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1975 C Günter Graf (Friesoythe) SPD 1976 A Namentliche Abstimmungen 1976 D, 1979 B, 1980 A Ergebnisse 1977 A, 1980 B, 1982 D Abstimmungen zu Vorlagen, die im Plenum am Donnerstag (16. 03. 95) bereits beraten wurden zu Tagesordungspunkt 3 g: Große Anfrage der Abgeordneten Michaele Hustedt, Gila Altmann (Aurich), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Internationaler Klimaschutz zu dem Klimagipfel in Berlin (Drucksachen 13/143, 13/758) hier: Abstimmung über Entschließungsanträge auf Drucksachen 13/790 und 13/831 1979 C Gunnar Uldall CDU/CSU (Erklärung nach § 31 G0) 1985 B Albert Schmidt (Hitzhofen) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN (Erklärung nach § 31 GO) 1985 B Elke Ferner SPD (Erklärung nach § 31 GO) 1985 C Namentliche Abstimmung 1985 D Ergebnis 1992 B zu Zusatztagesordnungspunkt 1: Antrag der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann und der PDS: Besteuerung von Flugkraftstoffen: (Drucksache 13/ 102) 1979 C zu Zusatztagesordnungspunkt 3: Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu dem Schlußbericht der EnqueteKommission „Schutz der Erdatmosphäre": Mehr Zukunft für die Erde - Nachhaltige Energiepolitik für dauerhaften Klimaschutz zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P.: Klimaschutz - Erste Vertragsstaatenkonferenz zur Klimarahmenkonvention vom 28. März bis 7. April 1995 sowie Umsetzung des nationalen CO2-Minderungsprogramms zu dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Monika Ganseforth, Brigitte Adler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD zum Schlußbericht der Enquete-Kommission „Schutz der Erdatmosphäre": Mehr Zukunft für die Erde - Nachhaltige Energiepolitik für dauerhaften Klimaschutz zu dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Michaele Hustedt, Gila Altmann (Aurich), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu dem Schlußbericht der Enquete-Kommission „Schutz der Erdatmosphäre": Mehr Zukunft für die Erde - Nachhaltige Energiepolitik für dauerhaften Klimaschutz (Drucksachen 12/ 8600, 13/232, 13/242, 13/260, 13/821) . 1979 C Tagesordnungspunkt 12: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch - 3. SGB V-Änderungsgesetz -(Drucksachen 13/340, 13/736, 13/807) b) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ausführung des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982 sowie des Übereinkommens vom 29. Juli 1994 zur Durchführung des Teils XI des Seerechtsübereinkommens (Ausführungsgesetz Seerechtsübereinkommen 1982/1994) (Drucksachen 13/ 193, 13/696) c) Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes -§§ 44, 69b StGB - (Drucksachen 13/198, 13/635) d) Beschlußempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Bundesministeriums der Finanzen: Einwilligung gemäß § 64 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung in die Veräußerung der bundeseigenen Liegenschaft Heinrich-Mann-Allee 107 in Potsdam, Flurstücke 347/1 und 347/5 der Flur 6 mit einer Gesamtgröße von 65 191 m2 an das Land Brandenburg (Drucksachen 13/210, 13/603) e) Beschlußempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Bundesministeriums der Finanzen: Einwilligung gemäß § 64 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung in die Veräußerung einer Teilfläche der bundeseigenen Liegenschaft Vauban-Kaserne in Freiburg an die Stadt Freiburg (Drucksachen 13/91, 13/604) f) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Harmonisierung der Bedingungen für den Erwerb einzelstaatlicher Schifferpatente für den Binnenschiffsgüter- und -personenverkehr in der Gemeinschaft (Drucksachen 13/218 Nr. 95, 13/695) g) Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: MwSt - Endgültige Einfuhren von Gegenständen (Drucksachen 13/218 Nr. 16, 13/723) 1986 C Tagesordnungspunkt 7: Antrag der Abgeordneten Dr. Antje Vollmer, Dr. Helmut Lippelt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Beseitigung der Blockade in den deutsch-tschechischen Beziehungen (Drucksache 13/760) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 9: Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung zu den deutsch-tschechischen Beziehungen in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 10: Antrag der Abgeordneten Andrea Lederer, Heinrich Graf von Einsiedel und der Gruppe der PDS: Verbesserung der deutsch-tschechischen Beziehungen (Drucksache 13/785) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 11: Antrag der Fraktion der SPD: Verbesserung der deutsch-tschechischen Beziehungen (Drucksache 13/805) Dr. Klaus Kinkel, Bundesminister AA . 1989 C Günter Verheugen SPD 1994 D Hartmut Koschyk CDU/CSU 1997 C Dr. Antje Vollmer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 2000 A Hans Klein (München) CDU/CSU . . 2000 D Ulrich Irmer F.D.P 2002 D Markus Meckel SPD 2004 D Andrea Lederer PDS 2005 C Markus Meckel SPD 2006 C Dr. Antje Vollmer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 2008 A, 2010 C Karl Lamers CDU/CSU 2008 C Tagesordnungspunkt 6: a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Franziska Eichstädt-Bohlig, Andrea Fischer (Berlin), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Überleitung der Mieten in den neuen Bundesländern und Ost-Berlin in das Vergleichsmietensystem durch wohnwertbezogene Preisbildungsfaktoren (Drucksache 13/549) b) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Überleitung preisgebundenen Wohnraums im Beitrittsgebiet in das allgemeine Miethöherecht (Drucksache 13/783) c) Antrag der Abgeordneten Franziska Eichstädt-Bohlig, Helmut Wilhelm (Amberg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Verknüpfung einer Mietrechtsänderung Ost mit einer gleichzeitigen Wohngeldanhebung (Drucksache 13/ 546) d) Antrag des Abgeordneten Klaus-Jürgen Warnick und der weiteren Abgeordneten der PDS: Verlängerung der erweiterten Kündigungsschutzregelungen für Mieterinnen und Mieter in Ostdeutschland bis zum Jahr 2000 - (Drucksache 13/582) e) Antrag der Abgeordneten Achim Großmann, Robert Antretter, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Anpassung des Wohngeldes an erhöhte Mieten (Drucksache 13/620) f) Antrag des Abgeordneten Klaus-Jürgen Warnick und der Gruppe der PDS: Sozial verträgliches und überschaubares Mietensystem in Deutschland sowie Mindestbedingungen bei der Einführung des Vergleichsmietensystems in Ostdeutschland (Drucksache 13/759) Dr. Michael Luther CDU/CSU 2011 C Iris Gleicke SPD 2013 B Dr. Michael Luther CDU/CSU 2014 C Hildebrecht Braun (Augsburg) F.D.P. 2014 D, 2024 A Franziska Eichstädt-Bohlig BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 2015 D Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ 2018 A Dr. Gregor Gysi PDS 2019 C Hildebrecht Braun (Augsburg) F.D.P. . 2021 C Achim Großmann SPD . . . . 2022 C, 2026 D Iris Gleicke SPD 2022 D Dr. Jürgen Heyer, Minister (Sachsen-Anhalt) 2023 D Dr. Klaus Töpfer, Bundesminister BMBau 2025 B Dr. Gregor Gysi PDS 2027 C Wolfgang Spanier SPD 2028 B Norbert Otto (Erfurt) CDU/CSU . . . 2030 C Tagesordnungspunkt 10: Antrag der Abgeordneten Dr. Uwe-Jens Heuer, Klaus-Jürgen Warnick und der weiteren Abgeordneten der PDS: Moratorium zum Schutze der redlichen Nutzer und Nutzerinnen vor der zivilrechtlichen Durchsetzung von Rückübertragungsansprüchen im Beitrittsgebiet (Drucksache 13/613) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 13: Antrag der Abgeordneten Rolf Schwanitz, Hans-Joachim Hacker, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Vorrang für die Nutzer in Ostdeutschland (Drucksache 13/803) Klaus-Jürgen Warnick PDS 2032 C Rolf Schwanitz SPD 2033 C Dr. Michael Luther CDU/CSU 2035 C Heinz Lanfermann F.D.P 2037 B Rainer Funke, Parl. Staatssekretär BMJ 2038 C Tagesordnungspunkt 9: Antrag der Abgeordneten Rolf Schwanitz, Hans-Joachim Hacker, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Vereinheitlichung des Bergrechts nach der deutschen Einheit (Drucksache 13/550) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 12: Antrag der Abgeordneten Vera Lengsfeld und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Neuregelung des Bundesbergrechts (Drucksache 13/787) Hans-Joachim Hacker SPD 2039 D Joachim Hörster CDU/CSU 2041 B Ulrich Petzold CDU/CSU 2041 D Hans-Joachim Hacker SPD 2042 A Vera Lengsfeld BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 2043 D Jürgen Türk F.D.P 2045 A Gerhard Jüttemann PDS 2045 D Dr. Norbert Lammert, Parl. Staatssekretär BMWi 2047 A Nächste Sitzung 2048 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 2049* A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 10 (Antrag: Moratorium zum Schutze der redlichen Nutzer und Nutzerinnen vor der zivilrechtlichen Durchsetzung von Rückübertragungsansprüchen im Beitrittsgebiet) Gerald Häfner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 2049* B Anlage 3 Amtliche Mitteilungen 2050* C 28. Sitzung Bonn, Freitag, den 17. März 1995 Beginn: 8.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Austermann, Dietrich CDU/CSU 17. 03. 95 Bierstedt, Wolfgang PDS 17. 03. 95 Büttner (Schönebeck), CDU/CSU 17. 03. 95 Hartmut Ernstberger, Petra SPD 17. 03. 95 Dr. Gerhardt, Wolfgang F.D.P. 17. 03. 95 Dr. Glotz, Peter SPD 17. 03. 95 Dr. Hartenstein, Liesel SPD 17. 03. 95 Heym, Stefan PDS 17. 03. 95 Hörsken, Heinz-Adolf CDU/CSU 17. 03. 95 Homburger, Birgit F.D.P. 17. 03. 95 Janssen, Jann-Peter SPD 17. 03. 95 Klappert, Marianne SPD 17. 03. 95 Knoche, Monika BÜNDNIS 17. 03. 95 90/DIE GRÜNEN Koppelin, Jürgen F.D.P. 17. 03. 95 Labsch, Werner SPD 17. 03. 95 Neumann (Gotha), SPD 17. 03. 95 Gerhard Dr. Rappe (Hildesheim), SPD 17. 03. 95 Hermann Schloten, Dieter SPD 17. 03. 95 von Schmude, Michael CDU/CSU 17. 03. 95 Schumann, Ilse SPD 17. 03. 95 Dr. Schwall-Düren, SPD 17. 03. 95 Angelica Dr. Skarpelis-Sperk, SPD 17. 03. 95 Sigrid Vergin, Siegfried SPD 17. 03. 95 Voigt (Frankfurt), SPD 17. 03. 95 Karsten D. Zierer, Benno CDU/CSU 17. 03. 95 Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 10 (Antrag: Moratorium zum Schutze der redlichen Nutzer und Nutzerinnen vor der zivilrechtlichen Durchsetzung von Rückübertragungsansprüchen im Beitrittsgebiet) Gerald Häfner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die mißlungene Regelung der offenen Vermögensfragen Anlagen zum Stenographischen Bericht beschäftigt den Bundestag seit 1990. Für mich als damaligem Obmann der Fraktion DIE GRÜNEN im Ausschuß Deutsche Einheit und im Rechtsausschuß ist es schon ein merkwürdiges Gefühl, jetzt, nach vier Jahren, all die Probleme ungelöst wiederzufinden, auf die ich damals schon in den Ausschußberatungen hingewiesen habe, bzw. die als Konsequenz unzähliger falsch getroffener Entscheidungen damals schon absehbar waren. Seit Jahren beschäftigt sich der Bundestag nun mit Korrekturen an den großenteils nicht mehr wiedergutzumachenden Fehlern aus dem Einigungsvertrag. Wie schon Dr. Ullmann, der in den vergangenen vier Jahren die Eigentumsproblematik bearbeitet hat, halte ich es für falsch, alle Kritik an der Eigentumsregelung auf die Formel: Rückgabe vor Entschädigung zu reduzieren und zu glauben, alle Probleme ließen sich durch eine Umdrehung dieses Prinzips heilen. Das ist zu einfach. Im übrigen ist es - lassen Sie mich das an dieser Stelle sagen - in meinen Augen unerläßlich, daß die Besitzer von Mauergrundstücken in Berlin wie die Zwangsausgesiedelten aus den Grenzgebieten den übrigen Eigentümern gleichgestellt werden. Viel gravierender - und politisch durch nichts zu rechtfertigen - ist die Tatsache, daß die Bundesregierung mit ihrer Fixierung auf „teilungsbedingte" Vermögensverschiebungen massive, rechts- und sozialpolitisch nicht hinnehmbare Ungerechtigkeiten geschaffen hat. Verfolgte, die in der DDR selbst geblieben sind, müssen heute um ihr altes Eigentum kämpfen, während jene, die in den Westen gegangen sind - oder deren Erben -, das volkseigen gewordene Eigentum zurückbekommen. Das betrifft vor allem die großen Mietwohnungskomplexe. Große Teile der Innenstädte ostdeutscher Kommunen gehen auf diesem Weg in westliches Eigentum über. Niemand darf sich von daher wundern, wenn die Menschen enttäuscht, besorgt und verängstigt sind. Trotz der Schutzvorkehrungen im Sachenrechts- und im Schuldrechtsänderungsgesetz müssen viele Nutzer Angst um ihre Wohnung haben. Allerdings ist die Angst der Menschen, ihren persönlichen Besitz am eigenen Haus zu verlieren, oft sehr viel größer als die reale Gefahr. Und den Menschen im Osten ist wenig damit gedient, wenn man, statt konstruktive Politik in diesem Bereich zu machen, seine Energie darauf verlegt, die Angst noch zu schüren. Die Eigenheimbesitzer mit der Erbbauregelung im Sachenrechtsänderungsgesetz und - mit Abstrichen - auch die Datschenbesitzer, die wenigstens einen besseren Kündigungsschutz bekommen haben, gehören gerade nicht zu den am härtesten betroffenen Verlierern der Deutschen Einheit. Das sei hier auch dem Eigenheimbesitzer Herrn Warneck gesagt. Die Erbbauregelung als sinnvoller Interessenausgleich wurde seinerzeit übrigens von der Bundestagsgruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN durch unseren Gesetzentwurf ins Gespräch gebracht. Auch daß älteren Nutzer sogar ein lebenslanges Nutzungsrecht ihrer Datschen eingeräumt wurde, eine massive Verbesserung der ursprünglichen Regelung, ist dem Druck von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu verdanken. Auch wenn wir uns mit der noch weitergehenden Forderung des Nießbrauchs nicht durchsetzen konnten: So muß man Politik für die Interessen der Leute machen und nicht mit platten populistischen Phrasen und dem Schüren von Angstkampagnen. Während wir uns im Interesse der Menschen um konkrete Verbesserungen im Gesetz bemüht haben, haben die Kolleginnen und Kollegen von der PDS ihre Aufgabe mehr darin gesehen, die Unsicherheiten und Ängste zu schüren und mit der Angst der Menschen Wahlkampf zu betreiben. Im übrigen: Die von Ihnen in Ihrem Antrag genannte Zahl, wonach 40 Prozent der Nutzer wegen Fehlens ordnungsgemäßer Verträge aufgrund zivilrechtlicher Ansprüche ihr Haus für die Alteigentümer räumen müssen, ist nach unserer Kenntnis viel zu hoch - ich weiß gar nicht, woher sie die Zahl haben. Ich teile die im Antrag der PDS und auch dem der SPD zum Ausdruck gekommene Kritik an bestimmten Gerichtsentscheidungen. Der Bundesgerichtshof ist - nicht nur räumlich - weit weg vom Schuß. Er sollte wirklich gelegentlich nach Leipzig gehen, damit er weiß, was im Osten wirklich los ist. Es geht nicht an, daß zivilrechtliche Mängel, die von den Nutzern nicht zu verantworten sind, sondern auf das Handeln von DDR-Behörden zurückgehen, heute zum Anlaß genommen werden können, den im Vermögensgesetz verankerten Schutz der Nutzer zu unterlaufen. Im Mittelpunkt des Vermögensgesetzes steht zunächst der Schutz des redlichen Grundstückserwerbers. Vertragsmängel bei Grundgeschäften oder bei der Bestellung eines Nutzungsrechts von damals dürfen heute den Schutz der Nutzer nicht leerlaufen lassen. Die DDR war nicht allein im Umgang mit ihren Kritikern ein Unrechtsstaat. Sie hat eben auch in der Umsetzung ihres Tuns - auf allen Gebieten - die Rechtsförmigkeit von Verfahren oft nicht eingehalten. Informelle Absprachen und Kungeleien waren üblicher als Verträge und öffentlich gemachte Vereinbarungen. Diese fehlende Bindung der damaligen Verwaltung an das Recht kann aber doch heute nicht plötzlich zu einer Anspruchsgrundlage für Alteigentümer umgebaut werden. Hier besteht Handlungsbedarf! Ich fordere die Bundesregierung dringend auf, den vorgesehenen Schutz der Nutzer auch auf Fälle zu erstrecken, in denen etwaige Vertragsmängel auf das Handeln bzw. Unterlassen der DDR-Behörden zurückzuführen ist. Der dogmatische Maßstab westdeutschen Zivilrechts ist ein untaugliches Instrument für die Bewertung der unter ganz anderen Bedingungen zustande gekommenen, formal auf das Zivilgesetzbuch der DDR gestützten, letztlich aber von der Nomenklatura bestimmten Verträge. Was wir brauchen, ist eine klar definierte gesetzliche Regelung, die sicherstellt, daß der im Vermögensgesetz angelegte Schutz nicht zivilrechtlich unterlaufen werden kann. Hierzu sollten wir - was ich hiermit tue - die Bundesregierung auffordern. Ein Moratorium, wie es die PDS fordert, wird dieser Aufforderung kaum gerecht. Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 681. Sitzung am 10. März 1995 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Art. 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen: Gesetz zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes Gesetz zu dem Übereinkommen vom 18. Mai 1992 über den Beitritt des Königreichs Spanien und der Portugiesischen Republik zu dem am 19. Juni 1980 in Rom zur Unterzeichnung aufgelegten Übereinkommen über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht Der Vorsitzende des Innenausschusses hat mitgeteilt, daß er gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu der Drucksache 12/8487 absieht. Der Vorsitzende des Verkehrsausschusses hat mitgeteilt, daß er gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu der Drucksache 13/130 absieht. Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EU-Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat: Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit Drucksache 13/218 Nr. 108 Drucksache 13/218 Nr. 109 Finanzausschuß Drucksache 13/478 Nr. 2.2 Ausschuß für Bildung, Wissenschaft, Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung Drucksache 13/218 Nr. 104 Drucksache 13/218 Nr. 105 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 13/478 Nr. 1.3 Drucksache 13/478 Nr. 2.3 Drucksache 13/478 Nr. 2.5 Drucksache 13/478 Nr. 2.7 Ausschuß für Verkehr Drucksache 13/218 Nr. 94 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 13/218 Nr. 100 Innenausschuß Drucksache 13/269 Nr. 1.3 Drucksache 13/343 Nr. 2.12
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    Rede von Hans-Ulrich Klose


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat die Kollegin Eichstädt-Bohlig.


Rede von Franziska Eichstädt-Bohlig
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerin Leutheusser-Schnarrenberger! Herr Minister Töpfer! Nun haben wir das - das ist in den ersten Beiträgen und letztlich indirekt sogar durch Herrn Luther gesagt worden - wirklich mit heißer Nadel gestrickte Mietenüberleitungsgesetz auf dem Tisch. Als erstes frage ich mich, was da eigentlich noch „Überleitung" heißt. Außer der Begrenzung von Erhöhungen, die durch Modernisierung bewirkt sind, sehe ich praktisch keine Oberleitungen. 15 % Mieterhöhung in anderthalb Jahren entsprechen 30 % in drei Jahren. Den Menschen im Osten wird das ohne irgendeinen Mietspiegel serviert, und rechtlich werden sie sogar noch schlechtergestellt als diejenigen, für die das westdeutsche Miethöhegesetz gilt.
Unsere Fraktion hat bereits Mitte Februar einen eigenen Gesetzentwurf eingebracht. Es wäre wirklich gut gewesen, wenn Sie - damit meine ich die Damen und Herren von der Regierungsbank - sich diesen einmal angeschaut hätten. Wir haben Ihnen vorgemacht, wie ein sozialverträglicher Übergang erfolgen

Franziska Eichstädt-Bohlig
und gleichzeitig ein methodisch sauberes Gesetz die Überleitung in das Miethöhegesetz organisieren kann. Da hätten Sie wirklich einmal etwas lernen können.
Als zweites frage ich mich, warum Sie sich bisher noch nie das Westberliner Mietüberleitungsrecht angesehen haben. Den Westberliner Altbaumietern sind sieben Jahre Übergangszeit gewährt worden und 5 % Mietsteigerung pro Jahr sowie - wir haben es eben von Iris Gleicke gehört - mit 10 % Kappung bei Neuvermietung. Aber offenbar ist es wie mit allen bisherigen Gesetzen; auch hier gilt: Quod licet Iovi, non licet bovi; und „bovi" gilt wieder einmal für die Ostdeutschen. Ich finde das langsam peinlich.
Ich muß der Regierung acht Vorwürfe machen und sage sie ziemlich kurz und klar; denn wir haben hier immer relativ wenig Redezeit. Das hat den Vorteil, daß sie zur Prägnanz zwingt.
Der erste Punkt ist - ich sage ihn wirklich so hart und klar, wie ich ihn meine -: Das Gesetz ist ein Stück Verrat am Einigungsvertrag; die Einkommensentwicklung hält mit den geplanten Mietsteigerungen nicht Schritt.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die heutigen Durchschnittseinkommen in den neuen Ländern liegen bei 70 % der Durchschnittseinkommen West. Über die Hälfte der ostdeutschen Haushalte ist sozialwohnungsberechtigt, 16 % sind Wohngeldempfänger, 10 % leben an und unter der Armutsgrenze.
Die Einkommenssteigerungen für dieses Jahr werden mit nominal 4,5 % und real 2 % angesetzt. Woher nehmen Sie da eigentlich die Frechheit, 15 % Mietsteigerung, 3 DM Modernisierungsumlage und Neuvermietungen an der Wuchergrenze als sozialverträglich zu bezeichnen? Ich halte das schlicht für skandalös.
Auf diese Art treiben Sie Tausende von Mietern ins Wohngeld, das Sie dann aber nicht gewähren. Der Effekt ist: Sie treiben die Mieter in großer Zahl in die Sozialhilfe. An der Stelle ist Ihr Gesetzestext bzw. die Einleitung über den Faktor Kosten entlarvend - auch wenn Sie nicht bereit sind, die ganze Wahrheit darzustellen -: Im Endeffekt sollen die ostdeutschen Kommunen wieder das ausbaden, was die Bonner ihnen einbrocken.
Der zweite Punkt: Die sogenannte Übergangsfrist ist skandalös kurz. Ich habe es eben gesagt: Unser Gesetzentwurf sieht fünf Jahre Übergang vor. Alle Experten sagen, daß ein Übergang von fünf Jahren die einzige seriöse untere Marge ist. Den Westberlinern wurden sieben Jahre gewährt. Doch den Menschen im Osten wird wieder einmal im Hauruckverfahren gezeigt, wie die Segnungen und die Härten der Marktwirtschaft in der Realität aussehen.

(Dr.-Ing. Dietmar Kansy [CDU/CSU]: Meine Güte, das ist aber eine schwache Rede heute!)

- Herr Kansy, Sie können es ja das nächste Mal besser machen.

(Dr.-Ing. Dietmar Kansy [CDU/CSU]: Waren Sie denn bei der Anhörung nicht anwesend?)

- Die Anhörung zum Mietrecht kommt erst noch.
Der dritte Punkt - darauf hat auch Frau Gleicke eben schon hingewiesen -: Die Mieterhöhungen werden wieder einmal nach dem Gießkannenprinzip gewährt. Eigentlich haben wir eine Art dritte Grundmietenerhöhung; pauschaler geht es nicht. Ich finde es charmant, wie Herr Luther sagt: Die Vermieter brauchen keine Mieterhöhung vorzunehmen; sie dürfen es nur. Es hängt sozusagen von ihrer Gnade ab, ob sie es nicht machen.
Tatsache ist, daß in Ihrem Entwurf zum Mietrecht weder nach Lage noch nach Wohnwert, noch nach Gemeindegröße unterschieden wird. Alle dürfen zulangen - sie müssen natürlich nicht. Auch die, die schon satte Modernisierungsumlagen kassiert haben, dürfen noch einmal voll ins Klavier reingreifen. Beschaffenheitszuschläge gibt es sowieso noch dazu. Da werden Grundmietenverordnungen mit dem Miethöhegesetz gemixt, daß es toller nicht geht.
Das einzige: Für Substandardwohnungen werden 5 % Abschlag gefordert, und bei Einfamilienhäusern und Wendewohnungen dürfen es 5 % mehr sein. Wie aus diesem Mix ein Mietspiegel entstehen soll, ist mir schleierhaft. Im Endeffekt zeigt sich, daß die Neumieter gebraucht werden, um den Mietspiegel nach oben zu treiben.
Unser Gesetz sieht demgegenüber differenzierte Mieterhöhungen nach Wohnwert, Lage und Gemeindeklassen vor, also das, was auch methodisch gefordert wird, was Sie selber nach § 11 des Miethöhegesetzes zitieren.
Entscheidend ist in unserem Gesetz: Wir kappen die Mieten durch klare Mietobergrenzen, während sie bei Ihnen nach oben schießen und sprießen dürfen, wie es nur geht. Ich denke, klare Mietobergrenzen sind genau das, was die Menschen brauchen, sowohl um der Klarheit willen als auch um einer Sicherheit willen, um die Mieten überhaupt kalkulierbar zu halten.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Dr. -Ing. Dietmar Kansy [CDU/CSU]: Wohnungen brauchen die Menschen!)

- Das ist das erste; aber die Wohnungen müssen auch bezahlbar sein, Herr Kansy.

(Dr.-Ing. Dietmar Kansy [CDU/CSU]: Die müssen auch erstellbar und bewirtschaftbar sein!)

Die Mieterhöhungen für Modernisierung sind zunächst auf 3 DM pro Quadratmeter begrenzt. Im Endeffekt kommt mindestens noch 1 DM für die Modernisierungswünsche des Gesetzgebers hinzu. Nach zweieinhalb Jahren Befristung kann weiter zugelangt werden. Also, jeder Hausbesitzer wird entspre-

Franziska Eichstädt-Bohlig
chend kalkulieren, und die nächsten 3 DM pro Quadratmeter Mieterhöhung kommen dann zum 1. Januar 1998. Das ist doch kein Übergangsgesetz, sondern das ist ein Betrug an den Menschen.

(Beifall bei der PDS sowie bei Abgeordneten der SPD)

Zur Freigabe der Betriebskosten will ich aus Zeitgründen jetzt nichts sagen. Aber auch das wird ein Problem werden, weil die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für eine Betriebskostenfreigabe überhaupt noch nicht gegeben sind.
Jetzt komme ich zu dem Punkt, den ich wirklich am allerschlimmsten und gemeinsten finde, und es war toll, daß Iris Gleicke das schon etwas deutlicher ausgeführt hat. Ich sage es einmal so hart, wie es ist: Die Wohnungssuchenden werden als Trüffelschweine zum Hochtreiben der Mietspiegel mißbraucht, und das ist wirklich ein politischer Skandal.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der PDS)

Nach den Regelungen des Miethöhegesetzes, wie es auch im Westen gilt, werden die Schwächsten am Wohnungsmarkt, die Wohnungssuchenden, den dreistesten und kaum kontrollierbaren Mietforderungen ausgesetzt. Die Diskussion über die Wirkungsfähigkeit des Wucherparagraphen ist hier ja schon geführt worden. Das ist Ausdruck von fast atemberaubendem wirtschaftlichen Machtmißbrauch. Das kann man überhaupt nicht mehr mit dem Begriff Marktwirtschaft kennzeichnen.

(Zuruf von der F.D.P.: Tragen Sie nicht ein bißchen dick auf?)

- Ich trage so dick auf, um klarzumachen, was das für die Menschen eigentlich bedeutet, und ich fände es gut, wenn Sie sich das auch einmal klarmachten, worum es geht.
Die Tatsache, daß der Gesetzgeber diesen Markt- und Machtmißbrauch rechtlich sanktioniert und darüber sogar das gesamte Regelwerk permanenter Mietsteigerungen legitimiert, sagt wirklich ziemlich viel über die moralische Verfaßtheit unserer Gesellschaft aus. Ich fände es gut, wenn Sie einmal ernsthaft darüber nachdächten, was dieses Miethöhegesetz eigentlich im Kern politisch besagt.
Ganz nebenbei - auch das ist eben dargestellt worden - ist es volkswirtschaftlich, wohnungswirtschaftlich und ökologisch widersinnig; denn viele Mieter werden gezwungen, einfach in zu großen Wohnungen zu bleiben.
Ein weiterer Punkt: Das Gesetz ist juristisch unsauber formuliert und provoziert vielfachen Rechtsstreit. Die Fristen für die Mieterhöhungen sind ungünstiger als im Westen, Mieter mit neuem Vertrag haben praktisch gar keine Chance zum Widerspruch, die Freigabe der Betriebskostenumlage zwingt zu Rechtsstreitereien, und der Mieter selbst trägt noch die Beweislast, wenn er sich nicht mit einer Mieterhöhung einverstanden erklären will.
Der nächste Punkt: Die Wohngeldregelung - dazu wird hoffentlich von anderen Kollegen noch mehr gesagt - ist mehr als beschämend. Sie berufen sich immer darauf, daß die Wohngeldregelung die Probleme auffängt. Tatsache ist, daß nicht einmal das aufgefangen wird, was zum 1. Juli an Wohngeld gekürzt wird. Das Ganze ist bis Ende Dezember dieses Jahres befristet. Was danach kommt, weiß kein Mensch; das steht einmal wieder in den Bonner Sternen. Ich habe es eben schon betont: Die Mieter werden in die Sozialhilfe getrieben; denn die Sozialhilfe bietet als einziges Instrument sicheres Wohngeld. Das finde ich beschämend.

(Zuruf von der CDU/CSU: Tun Sie doch nicht so unwissend! Sie wissen doch, wie es weitergeht!)

Das größte Bubenstück in Sachen Wohngeld ist: Um die von Ihnen vorausgeschätzten 63 Millionen DM an Wohngeldbedarf für dieses halbe Jahr zu bekommen, haben Sie schlicht 43 Millionen DM aus dem ohnehin mickrigen Etat des ostdeutschen sozialen Wohnungsbaues herausgeholt. Das ist schlicht eine Schweinerei.

(Achim Großmann [SPD]: Das ist skandalös, ja!)

Wir haben ja den Antrag gestellt, daß das neue Mietrecht mit der Wohngelderhöhung einhergehen muß. Aber das, was Sie jetzt als Wohngeldverbesserung anbieten, ist mehr als peinlich.
Der siebte Punkte betrifft eine Grundsatzfrage: Wo bleiben die Sozialwohnungen Ost? Mit dem Altschuldenhilfegesetz und dem jetzigen Mietüberleitungsgesetz bezwecken Sie zugleich, daß in Ostdeutschland kein Bestand an Sozialwohnungen mit dauerhaften Miet- und Belegungsbindungen eingeführt wird. Die historisch einmalige Chance, hier unterschiedliche Rechtskonstruktionen für städtische und genossenschaftliche Wohnungen sowie private Mietwohnungen zu schaffen, wird von Ihnen trotz aller Warnungen systematisch vertan. Wenn von Ihnen das Auslaufen der Sozialbindungen West beklagt wird, dann müssen Sie sich fragen lassen, was Sie für die Sozialbindungen Ost tun.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Mein letzter Punkt: Für die Finanzierung der baulichen Erneuerung braucht man mehr Phantasie und darf sich nicht auf Mieterhöhungen beschränken. Wir haben mehrfach gefordert und werden es auch im Jahressteuergesetz tun, daß endlich auch Privatdarlehen in zinsgünstiger Form mit Steuerbegünstigung für die ostdeutsche Wohnungswirtschaft bereitgestellt werden, damit nicht immer nur der Vermögenstransfer in Richtung Westen und der Verkauf an westdeutsche Kapitalanleger subventioniert werden. Auch hier fordern wir Sie auf, endlich etwas mehr politische Phantasie zu entwickeln und unsere Ideen ernsthaft zu prüfen.
Unsere Forderungen und Vorschläge sind einfach: Nehmen Sie unseren Gesetzentwurf für ein fünfjähriges Mietüberleitungsrecht zur Grundlage der weiteren Arbeit - das ist meine erste Empfehlung -, geben

Franziska Eichstädt-Bohlig
Sie dem Wohngeld eine solide Grundlage und vor allem Kontinuität - auch das ist nötig -, schaffen Sie endlich einen Sozialwohnungsbestand Ost, und fassen Sie den Mut zu neuen Finanzierungsformen für die Sanierung und den Wohnungsbau Ost. Last, but not least: Das Miethöhegesetz West, das auch hier für viele Mieter unerträgliche Bedingungen bringt, muß endlich im Interesse der Mieter reformiert werden. Ich fände es gut, wenn Sie über die Argumente auch einmal nachdächten und nicht immer nur pauschal dagegenstünden.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der PDS)


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    Rede von Hans-Ulrich Klose


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat jetzt die Bundesministerin Leutheusser-Schnarrenberger.