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ID1302507400

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    Plenarprotokoll 13/25 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 25. Sitzung Bonn, Freitag, den 10. März 1995 Inhalt: Tagesordnungspunkt 12: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht über die Situation der Kinder und Jugendlichen und die Entwicklung der Jugendhilfe in den neuen Bundesländern - Neunter Jugendbericht - mit der Stellungnahme der Bundesregierung zum Neunten Jugendbericht (Drucksache 13/70) Claudia Nolte, Bundesministerin BMFSFJ 1779 B Dr. Edith Niehuis SPD 1782 B Wolfgang Dehnel CDU/CSU 1784 D Matthias Berninger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1786 B Dr. Edith Niehus SPD 1787 C Heinz Lanfermann F.D.P 1789 B Rosel Neuhäuser PDS 1790 C Klaus Riegert CDU/CSU 1792 B Thomas Krüger SPD 1793 D, 1799 B Klaus Riegert CDU/CSU 1794 A Jürgen Türk F.D.P 1796 A Monika Brudlewsky CDU/CSU 1797 C, 1799 C Ursula Mogg SPD 1799 D Kersten Wetzel CDU/CSU 1801 C Klaus Hagemann SPD 1802 D Helmut Jawurek CDU/CSU 1804 C Thomas Krüger SPD 1805 C Matthias Berninger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. 1806 B Eckart von Klaeden CDU/CSU 1806 C Tagesordnungspunkt 14: Erste Beratung des von dem Abgeordneten Manfred Müller (Berlin) und der weiteren Abgeordneten der PDS eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes (§ 116) (Drucksache 13/581) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 7: Erste Beratung des von den Abgeordneten Annelie Buntenbach, Kerstin Müller (Köln), Elisabeth Altmann (Pommelsbrunn) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitsförderungsgeseizes (§ 116) (Drucksache 13/691) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 8: Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Wiederherstellung der Neutralität der Bundesanstalt für Arbeit bei Arbeitskämpfen (Drucksache 13/715) Rudolf Dreßler SPD 1807 C Andreas Storm CDU/CSU 1809 B Annelie Buntenbach BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1810 D Uwe Lühr F.D.P 1811 D Manfred Müller (Berlin) PDS 1812 D Wolfgang Vogt (Düren) CDU/CSU 1813 D Adolf Ostertag SPD 1814 C Rudolf Kraus, Parl. Staatssekretär BMA . 1816 B Tagesordnungspunkt 13: Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines ... Gesetzes zur Änderung des Bundeserziehungsgeldgesetzes (Drucksache 13/204) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 9: Antrag der Abgeordneten Rita Grießhaber und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Mehr Zeit und Geld für Kinder (Drucksache 13/711) Rita Grießhaber BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1817 C Walter Link (Diepholz) CDU/CSU 1818 B Hildegard Wester SPD 1819 D Heinz Lanfermann F.D.P. 1821 D Heidemarie Lüth PDS 1823 A Tagesordnungspunkt 15: Antrag der Abgeordneten Cern Özdemir, Christa Nickels, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Beschränkung der Ab-schiebungshaft von Ausländerinnen und Ausländern (Drucksache 13/107) Christa Nickels BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1824 A Eckart von Klaeden CDU/CSU 1825 C Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast SPD 1826 D Dr. Max Stadler F.D.P. 1828 B Ulrich Irmer F.D.P 1828 D Ulla Jelpke PDS 1829 D Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär BMI 1830 B Dr. Winfried Wolf PDS 1831 A Dieter Wiefelspütz SPD 1831 B Nächste Sitzung 1831 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 1832* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 1832* C 25. Sitzung Bonn, Freitag, den 10. März 1995 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Beck (Bremen), BÜNDNIS 10. 3. 95 Marieluise 90/DIE GRÜNEN Blunck, Lilo SPD 10. 3. 95** Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 10. 3. 95** Dr. Däubler-Gmelin, SPD 10. 3. 95 Herta Eichstädt-Bohlig, BÜNDNIS 10.3. 95 Franziska 90/DIE GRÜNEN Eymer, Anke CDU/CSU 10. 3. 95 Genscher, F.D.P. 10. 3. 95 Hans-Dietrich Dr. Glotz, Peter SPD 10. 3. 95 Hanewinckel, Christel SPD 10. 3. 95 Hauser CDU/CSU 10.3. 95 (Rednitzhembach) Hansgeorg Heistermann, Dieter SPD 10. 3. 95 Heym, Stefan PDS 10. 3. 95 Hörsken, Heinz-Adolf CDU/CSU 10. 3. 95 Dr. Jacob, Willibald PDS 10. 3. 95 Kanther, Manfred CDU/CSU 10. 3. 95 Knoche, Monika BÜNDNIS 10. 3. 95 90/DIE GRÜNEN Kunick, Konrad SPD 10. 3. 95 Labsch, Werner SPD 10. 3. 95 Leidinger, Robert SPD 10. 3. 95 Leutheusser- F.D.P. 10. 3. 95 Schnarrenberger, Sabine Limbach, Editha CDU/CSU 10. 3. 95 Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 10. 3. 95 Schäfer (Mainz), Helmut F.D.P. 10. 3. 95 Dr. Scheer, I Iermann SPD 10. 3. 95* Schmidt (Aachen), SPD 10. 3. 95 Ursula Schumann, Ilse SPD 10. 3. 95 Schwanitz, Rolf SPD 10. 3. 95 Dr. Schwarz-Schilling, CDU/CSU 10. 3. 95 Christan Dr. Skarpelis-Sperk, SPD 10. 3. 95 Sigrid Sorge, Wieland SPD 10. 3. 95 Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Steindor, Marina BÜNDNIS 10. 3. 95 90/DIE GRÜNEN Thiele, Carl-Ludwig F.D.P. 10. 3. 95 Vergin, Siegfried SPD 10. 3. 95 Vosen, Josef SPD 10. 3. 95 Welt, Jochen SPD 10. 3. 95 Wimmer (Neuss), Willy CDU/CSU 10. 3. 95 Wohlleben, Verena SPD 10. 3. 95 Zierer, Benno CDU/CSU 10. 3. 95 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu nachstehenden Vorlagen absieht: Drucksache 13/28 Drucksache 13/112 Die Fraktion der SPD hat mitgeteilt, daß sie die Anträge „Solidarität mit Salman Rushdie und Appell gegen die Einschränkung von Meinungsfreiheiten", Drucksache 13/548, und „Beteiligung einer Delegation des Deutschen Bundestages an der VN-Konferenz in Berlin vom 23. März bis 7. April 1995", Drucksache 13/315, zurückzieht. Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EU-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Innenausschuß Drucksache 13/218 Nr. 1 Drucksache 13/218 Nr. 3 Drucksache 13/218 Nr. 4 Drucksache 12/7654 Nr. 3.1 Finanzausschuß Drucksache 13/218 Nr. 13 Drucksache 13/218 Nr. 15 Drucksache 13/218 Nr. 18 Haushallsausschuß Drucksache 13/218 Nr. 21 Drucksache 13/343 Nr. 2.27 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 13/218 Nr. 22 bis Nr. 56 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 13/218 Nr. 99 Drucksache 13/218 Nr. 101 Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Drucksache 13/218 Nr. 107
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    Rede von Walter Link


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Erziehungsgeld und Erziehungsurlaub sind großartige Leistungen für die Familien. 1986 hat die Koalition aus CDU/CSU und F.D.P. im Deutschen Bundestag Erziehungsgeld und Erziehungsurlaub beschlossen. Die damaligen Familienminister, Dr. Heiner Geißler
    und danach Frau Professor Rita Süssmuth, haben mit dieser Politik hervorragende Voraussetzungen geschaffen, damit Eltern, Mütter und Väter, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung miteinander verbinden können.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Beim Erziehungsgeld haben wir die Anspruchsdauer von der Vollendung des zehnten Lebensmonats bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres ausgedehnt. Der Erziehungsurlaub wurde von der Vollendung des zehnten Lebensmonats bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres ausgedehnt, zudem eine Arbeitsplatzgarantie geschaffen. Eine Vielzahl von Verbesserungen - für Mehrlinge, kurze Geburtenfolgen, adoptierte Kinder, bei Teilzeitarbeit, um nur einige zu nennen - wurden geschaffen. Die Einführung des Anspruchs für nicht sorgeberechtigte Väter bei Zustimmung der Mutter kommt zu diesen Verbesserungen hinzu.
    Im Katalog familienpolitischer Leistungen sind Erziehungsgeld und Erziehungsurlaub nicht mehr wegzudenken. Von Anfang an haben ca. 97 % das Erziehungsgeld und den Erziehugsurlaub in Anspruch genommen. Ganz besonders wichtig ist mir, hier zu sagen, daß auch nach Einführung des Erziehungsgeldes und des Erziehungsurlaubs in den neuen Ländern ein gleichhoher Prozentsatz, 97 %, der Väter und Mütter diese Leistungen in Anspruch genommen haben. Das zeigt die hohe Akzeptanz dieser Leistungen.
    Leider mußten wir wegen der besonderen finanzpolitischen Situation 1993 Einsparungen vornehmen. Damals haben wir uns als CDU/CSU und F.D.P. gegen die Kürzung der 600 DM Erziehungsgeld ausgesprochen. Die notwendigen Einsparungen sind durch strukturelle Änderungen des Bundeserziehungsgeldgesetzes erreicht worden. So wird z. B. bei der Berechnung des Erziehungsgeldes seitdem das aktuelle Einkommen zugrundegelegt. Die Länder wollen nun statt des aktuellen Einkommens wieder das Einkommen aus dem vorletzten Kalenderjahr vor der Geburt für die Minderung des Erziehungsgeldes zur Basis nehmen, ein Einkommen, das in der Regel wesentlich unter dem tatsächlichen Verdienst liegt.
    Lassen Sie mich das an einem Beispiel illustrieren. Wenn jemand zwei Jahre vor der Geburt des Kindes in der Ausbildung war, nun aber gut verdient, hätte er trotzdem sowohl im ersten als auch im zweiten Lebensjahr des Kindes Anspruch auf das volle Erziehungsgeld. Hier würde eine Ungerechtigkeit entstehen, die sich ohne eine Umstellung der Berechnungsbasis weiter vergrößern würde.
    Aus diesem Grund soll künftig nicht mehr das Einkommen aus weiter zurückliegenden Jahren vor dem Leistungsjahr maßgebend sein. Um dies sicherzustellen, wird für das Erziehungsgeld im zweiten Lebensjahr des Kindes ein neuer Antrag notwendig. Ich meine, daß wir mit den Änderungen mehr Gerechtigkeit geschaffen haben.

    (Irmgard Karwatzki [CDU/CSU]: Sehr richtig!)


    Walter Link (Diepholz)

    Die Überprüfung im zweiten Jahr, ob der Erziehungsurlaub eingehalten wird und ob Teilzeitarbeit geleistet wird oder nicht, soll auf Vorschlag der Länder durch eine Benachrichtigungspflicht der Krankenkassen ersetzt werden. Diese Variante war bereits 1993, vor der Änderung des Bundeserziehungsgeldgesetzes, im Rahmen des Föderalen Konsolidierungsprogramms geprüft worden und mußte verworfen werden, da die Krankenkassen in den meisten Fällen nicht in der Lage waren, die erforderlichen Daten zeitnah zur Verfügung zu stellen. Wir prüfen jedoch zur Zeit, ob dennoch auf die Überprüfung im zweiten Jahr des Erziehungsgeldes verzichtet werden kann oder die Erziehungsgeldstellen die Information auf andere Weise erhalten können.
    Wir haben noch andere konkrete Vorschläge mit den Ländern diskutiert und beabsichtigen, noch in diesem Jahr Regelungen zur Verwaltungsvereinfachung auf den Weg zu bringen. Das zeigt, daß der Antrag des Bundesrates überflüssig ist.
    Da die vom Bundesrat vorgeschlagene Umstellung auf das alte Verfahren einerseits Kosten verursacht und andererseits die Einsparung annähernd bewahrt werden soll, sieht der Gesetzentwurf des Bundesrates vor, die Einkommensgrenzen, die für den Anspruch auf Erziehungsgeld ab dem siebten Lebensmonat gelten, auch für den Anspruch im ersten Lebenshalbjahr des Kindes einzuführen. Dem können wir - jedenfalls zur Zeit - nicht zustimmen.
    Bisher haben wir der Verlängerung des Erziehungsgeldbezuges gegenüber der Erhöhung der Einkommensgrenzen Priorität eingeräumt. Neben den Veränderungen bei der Durchführung sind wir nunmehr der Auffassung, daß die Einkommensgrenzen, die ab dem siebten Lebensmonat gelten und seit 1986 unverändert sind, an die wirtschaftliche Entwicklung angepaßt werden müssen. Denn der Anteil der Eltern, der volles Erziehungsgeld erhält, ist seit 1986 - das geben wir zu - kontinuierlich zurückgegangen. Damals erhielten auch nach dem siebten Lebensmonat des Kindes etwa 85 % der Eltern das Erziehungsgeld in voller Höhe von 600 DM. Inzwischen gilt dies nur noch für etwa die Hälfte der Eltern.
    Damit Eltern das Erziehungsgeld als echte Anerkennung ihrer Erziehungsleistung empfinden können, müssen die Einkommensgrenzen nach meiner Ansicht und nach der Ansicht der Fraktion der CDU/ CSU angehoben werden, so daß wieder der größte Teil der Eltern volles Erziehungsgeld beziehen kann. Das werden wir in einem zweiten Paket in 1997 oder 1998 tun.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Ich meine, daß das Erziehungsgeld auf diesem Wege wieder die Bedeutung und Wirkung erlangen sollte, die es für Familien 1986 hatte.
    Nachdem wir in dieser Woche in der Koalition den Durchbruch für das Kindergeld erzielt haben und damit auch nach Ansicht der SPD einen Schritt in die richtige Richtung getan haben, werden wir in einem zweiten Paket 1997/98 - wie eben angedeutet - die Verbesserung der familienpolitischen Leistung beim Kindergeld vornehmen.
    Außerdem werden wir in diesem zweiten Paket die Einkommensgrenzen beim Erziehungsgeld anheben und eine weitere Verbesserung des Kindergeldes vornehmen. Bei beidem - beim Kindergeld und beim Erziehungsgeld - werden wir uns für eine mögliche Dynamisierung einsetzen. Des weiteren wollen wir Voraussetzungen dafür schaffen, daß Familien mit Kindern besser bezahlbaren Wohnraum erhalten und daß bei den Anerkennungszeiten im Rentenrecht, wie die Kollegin der GRÜNEN das eben vorgeschlagen hat, in Zukunft weitere Verbesserungen eintreten. Dazu gehört auch, mehr Teilzeitarbeit zu ermöglichen. Das alles zusammengenommen ist ein Familienpaket, das ist Familienpolitik aus einem Guß.
    Ich will zum Schluß noch einmal sehr deutlich sagen: Mit den sechs Milliarden Verbesserungen ab dem 1. Januar 1996 geben wir jetzt in Deutschland für die Familien mit Kindern - Steuerfreibetrag plus Kindergeld plus die sechs Milliarden, die wir in der Koalition gerade beschlossen haben - im Jahr 43 bis 44 Milliarden DM aus.
    Zur Zeit geben wir 8,3 Milliarden DM für das Erziehungsgeld aus. Jetzt addieren Sie bitte 43 bis 44 Milliarden plus 8 Milliarden, dann wird deutlich, daß diese Bundesregierung aus CDU/CSU und F.D.P. über 50 Milliarden DM jährlich für die Familien mit Kindern ausgibt.
    Wir sprechen von weiteren Verbesserungen in einem zweiten Paket für 1997/98. Wenn das keine gute Familienpolitik ist, dann weiß ich nicht, wo gute Familienpolitik gemacht wird. Vergleichen Sie es mit den europäischen und allen anderen Ländern: Nirgends finden Sie eine so gute Familienpolitik.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Frau Parlamentarische Staatssekretärin Dempwolf, besprechen Sie doch noch einmal im Familienministerium mit der Ministerin Frau Nolte, daß wir als Koalition von CDU/CSU und F.D.P. in den Jahren 1997/ 98 nach den Beschlüssen für 1996 eine hervorragende Familienpolitik noch in dieser Legislaturperiode verwirklichen können, eine Politik, die sich nicht nur sehen lassen kann, sondern die auch den Familien in Deutschland hilft!

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)



Rede von Dr. Burkhard Hirsch
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat die Abgeordnete Hildegard Wester.

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    Rede von Hildegard Wester


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Link, ich muß leider etwas Wasser in Ihren Wein schütten.

    (Walter Link [Diepholz] [CDU/CSU]: Das machen Sie seit Jahren, Frau Wester!)

    Ich habe gestern an dieser Stelle versucht zu erklären, daß die rund 40 Milliarden DM, die für den Familienlastenausgleich ausgegeben werden, keine Förderung der Familien darstellen, sondern daß es sich lediglich um die steuerliche Gleichbehandlung von und um Gerechtigkeit für Familien handelt. Denn es ist ein Verfassungsgebot, daß das Existenz-

    Hildegard Wester
    minimum der Kinder freigestellt bleibt, und um nichts anderes handelt es sich bei unserem Kindergeld und beim Freibetrag. Es ist noch nicht einmal die Summe der Freistellung des Existenzminimums, wie gestern auch Ihr Kollege Fell zugegeben hat.

    (Beifall bei der SPD Walter Link [Diepholz] [CDU/CSU]: Stellen Sie sich vor, das Bundesverfassungsgericht hätte das in Ihrer Regierungszeit schon einmal überprüft, was da los gewesen wäre!)

    - Wir sprechen von heutigen Zeiten. Ich bin mir sicher, wenn es überprüft worden wäre, hätten wir nicht so lange gebraucht wie Sie, in die Tat umzusetzen, daß endlich Verbesserungen eintreten.

    (Walter Link [Diepholz] [CDU/CSU]: Sie haben 1982 arbeitslosen Jugendlichen das Kindergeld gestrichen!)

    - Leider wird die Zeit für unser Zwischengeplänkel von meiner Redezeit abgezogen. Deswegen möchte ich gerne zum vorliegenden Gesetzentwurf reden. Wir können die Diskussion dann später im Ausschuß fortsetzen.
    Für die Kinder, die seit dem 1. Juli 1993 geboren wurden, gelten die Bestimmungen, die im Föderalen Konsolidierungsprogramm und seinen Umsetzungsgesetzen durchgesetzt wurden. Diese neuen Bestimmungen sollten allein für das Jahr 1993 146 Millionen DM Haushaltsmittel einsparen. Sparen ist sicherlich nicht nur eine sinnvolle, sondern im Augenblick auch eine gebotene Maßnahme. Aber müßte man sich als politisch Verantwortliche nicht fragen, wem man solche Leistungskürzungen zumutet? Diejenigen, die von diesen Kürzungen betroffen sind, sind nämlich die Familien. Es sind genau die Familien, meine Damen und Herren, die im vergangenen Jahr im Mittelpunkt von zahlreichen Sonntagsreden und lauwarmen Absichtserklärungen gestanden haben.
    Zur Erinnerung: 1994 war das Internationale Jahr der Familie. Bis heute gibt es aber aus den Reihen der Bundesregierung oder der Regierungsfraktionen keine parlamentarischen Initiativen, um die vielen Versprechungen des vergangenen Jahres zu erfüllen. Das von gestern war keine parlamentarische Initiative.
    Statt dessen haben die Familien kräftig sparen geholfen. 1993 überstieg der eingesparte Betrag beim Erziehungsgeld die angesetzte Größe um rund 40 Millionen DM. Familien sind also ein Spartopf der Nation. Es ist höchste Zeit, darüber nachzudenken, wie das Gesetz wieder auf solide Füße gestellt werden kann. Dazu ist es sicher zuerst nötig, daß wir uns noch einmal angucken, was denn im Jahre 1993 eigentlich geändert worden ist.
    Anstelle der Einkünfte aus dem vorvergangenen Jahr vor der Geburt des Kindes wird das Einkommen des Geburtsjahres berücksichtigt. Dadurch ist es nicht mehr möglich, das Einkommen mit dem Einkommen- oder Lohnsteuerbescheid nachzuweisen. Vielmehr muß jetzt eine Einkommensprognose erstellt werden, die für die Antragsteller das Herbeischaffen vielfältiger Bescheinigungen und Unterlagen bedeutet und für die ausführenden Ämter einen erheblichen Mehraufwand mit sich bringt. Dieser Mehraufwand ist vor allem auch dadurch gegeben, daß die Erstellung von Einkommensprognosen eher eine finanzamtstypische Tätigkeit ist. Diese sind aber nicht mit der Durchführung des Bundeserziehungsgeldgesetzes beauftragt.
    Die Berechnung des Erziehungsgeldes gilt nach der Novelle vom 1. Juli 1993 nur für ein Jahr. Für das zweite Lebensjahr des Kindes muß ein weiterer Antrag gestellt werden.
    Damit ist das Maß der Veränderungen noch nicht voll: Ferner müssen Berechtigte im 16. Lebensmonat des Kindes nachweisen, daß sie weiterhin keiner sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen, daß also der Erziehungsurlaub nach wie vor in Anspruch genommen wird.
    Ein weiteres Einsparpotential wurde bei den ausländischen Familien gesehen. Denn heute erhalten nur noch Personen mit Aufenthaltserlaubnis oder -berechtigung die Leistungen nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz. Hier ist wieder einmal festzustellen, meine Damen und Herren: An den Schwächsten wird auch bei diesem Gesetz gespart, weil man hier mit der gerinsten Gegenwehr rechnet.
    Anstatt nicht nur im Rahmen des Internationalen Jahres der Familie, sondern vor allem auch im Hinblick auf die laufenden Beratungen zum § 218 mit Leistungen für Kinder und Familien besonders sorgfältig und behutsam umzugehen und da, wo es nur eben geht, Leistungen sinnvoll zu erhöhen, strafen die Kolleginnen und Kollegen der Koalitionsfraktionen ihre eigenen Absichtserklärungen Lügen.

    (Walter Link [Diepholz] [CDU/CSU]: Über 40 Milliarden DM!)

    So ist es. Es wäre angebracht gewesen, das Erziehungsgeld zu erhöhen oder wenigstens die Bemssungsgrundlage. Berücksichtigt man nämlich den Kaufkraftverlust durch die Steigerung der Lebenshaltungskosten seit 1986, müßte das Erziehungsgeld um 100 bis 150 DM höher sein.

    (Wolf-Michael Catenhusen [SPD]: So ist es!)

    Um es zu wiederholen: Seit 1986 ist die Einkommensgrenze von 29 400 DM für eine Familie mit einem Kind - das sind 2 450 DM monatlich - nicht erhöht worden. Der Anstieg der Lebenshaltungskosten und der Einkommen ist in diesem Zeitraum natürlich nicht stehengeblieben. Schon im Jahre 1992 hätte sich bei einer Anpassung der Einkommensgrenze an die Entwicklung der Nettolöhne und -gehälter für die eben genannte Familie ein mögliches Einkommen von 34 075 DM ergeben. Das sind 4 675 DM pro Jahr oder 390 DM pro Monat mehr als im Jahre 1986.
    Es ist also allerhöchste Zeit zu handeln. Ich begrüße natürlich sehr, Herr Kollege Link, daß Sie heute angekündigt haben, daß da etwas kommt.
    Folgerichtig hat sich der Anteil derjenigen, die nach dem sechsten Lebensmonat ihres Kindes kein Erziehungsgeld mehr erhalten, von 10,5 % im Jahre 1987 auf 12,5 % im Jahre 1992 erhöht. Der Anteil de-

    Hildegard Wester
    rer, die ein gemindertes Erziehungsgeld erhalten, hat sich von 8,6 % im Jahre 1987 auf 16,5 % im Jahre 1992 erhöht. Dies ist kein Zeichen für die allgemein gute materielle Situation junger Familien, wie es oft zu interpretieren versucht wird, sondern hier liegt ganz klar auf der Hand, daß es einen Zusammenhang zwischen den gestiegenen Lebenshaltungskosten und dem Stillstand in der Leistung bzw. der Bemessungsgrundlage gibt.
    Jetzt wird das Einkommen auf der Grundlage des Geburtsjahres des Kindes ermittelt. Dies wird zusammen mit der Einkommensentwicklung dazu führen, daß der Anteil derjenigen, die kein oder ein gemindertes Erziehungsgeld erhalten, im Jahre 1994 von 29 auf 33 % steigt. Ein Drittel aller Sorgeberechtigten erhalten also auf Grund der Überschreitung der Einkommensgrenze keine oder nur noch eine geminderte Leistung nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz. Diese Tatsache allein reicht aus, um sich zu fragen, welche Zielrichtung dieses Gesetz eigentlich verfolgt, ob wir diejenigen erreichen, die wir erreichen wollen, nämlich die Familien mit Kindern.
    Ich möchte noch auf einen zweiten wesentlichen Aspekt aufmerksam machen. Das Herbeibringen von Belegen für eine Einkommensprognose belastet die Familien stark und ist in vielen Fällen nicht einmal lückenlos möglich. In letzterer Situation kann das Erziehungsgeld auch nur unter dem Vorbehalt der Rückzahlung ausgezahlt werden. Da sich der gleiche Vorgang zu Beginn des zweiten Lebensjahres des Kindes wiederholt, sind die Antragsteller nicht nur zum zweitenmal mit dem Verwaltungsaufwand konfrontiert, sondern haben praktisch über die gesamte Laufzeit des Erziehungsgeldes eine große Unsicherheit auszuhalten, ob und in welcher Höhe sie überhaupt Erziehungsgeld erhalten werden.

    (Beifall bei Abgeordneten der SPD)

    Geradezu skandalös ist es aber, daß sich durch die neue Berechnungsweise ergeben kann, daß Paare, die beide ihre Arbeitszeit reduzieren, um Kinderbetreuung und Berufstätigkeit gemeinsam zu organisieren, gekürzte oder keine Leistungen erhalten, obwohl ihr Einkommen gesunken ist, nämlich dann, wenn das Kind in der zweiten Jahreshälfte geboren und erst dann die Arbeit reduziert wird oder wenn die Reduzierung der Arbeitszeit des Partners nicht als Härtefall, sondern als „selbstverschuldet" bewertet wird.
    Ich frage mich, was man mit diesem Gesetz und den Betroffenen noch alles anstellen und trotzdem behaupten kann, es handele sich um ein Gesetz mit der Zielvorgabe der finanziellen Anerkennung der Erziehungsleistung, der Hilfestellung bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und der partnerschaftlichen Gestaltung der beiden vorgenannten Aspekte.
    Es wird allerhöchste Zeit, daß eine Korrektur der Richtlinien zur Durchführung des Gesetzes vorgenommen wird, wie Frau Rönsch es für Anfang dieses Jahres versprochen hatte. Es ist sehr wohl bekannt, daß dort eine riesenhafte Lücke klafft. Sie ist immer noch nicht geschlossen.

    (Beifall bei der SPD)

    Die letzte Hürde, die man zu überwinden hat, wenn man Erziehungsgeld beziehen will, ist die, daß man im 16. Lebensmonat des Kindes eine Bescheinigung vorlegen muß, daß der Beurlaubungsstatus fortbesteht. Auch hier gibt es - wie an vielen anderen Stellen im Sozialrecht - den erhobenen Zeigefinger, der vor dem Mißbrauch einer Sozialleistung warnt. Es soll ja nichts anderes als die Frage geprüft werden, ob jemand tatsächlich so dreist ist, Erziehungsgeld zu beziehen, während er gleichzeitig versicherungspflichtig arbeitet.
    Ca. 50 % der Leistungsempfängerinnen und -empfänger sind von dieser Situation betroffen. Es ist schon jetzt sicher, daß die ausführenden Ämter sehr viel Kraft und Arbeit investieren müssen, um die Überprüfung der neu beizubringenden Bescheinigungen vorzunehmen und anzumahnen, wenn Bescheinigungen nicht rechtzeitig da sind. Weiter wird es zu Auszahlungsstopps kommen, nämlich für den Fall, daß die Bescheinigungen nicht vorliegen. Dann wird es Widerspruchs- und Wiedereinsetzungsverfahren geben. Das sind alles Maßnahmen, die dazu beigetragen haben, daß die Belastungen der Länder ins Unerträgliche gestiegen sind. Zwei- bis dreifacher Mehraufwand an Personalkosten ist von den Ländern reklamiert worden.
    Ich frage mich, warum es, wenn der Bund ein Gesetz zum Einsparen macht, wie in diesem Fall wieder einmal zu Lasten der Länder geht. Wir haben die Länder schon bei der Frage des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz im Regen stehen lassen.

    (Ronald Pofalla [CDU/CSU]: Wir sind nicht zuständig!)

    Lassen Sie es uns in diesem Falle nicht tun, vor allen Dingen dann nicht, wenn die Sparmaßnahmen, die wir ergriffen haben, für die Leistungsempfänger alles andere als sinnvoll sind!

    (Beifall bei der SPD und der PDS sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)