Rede von
Walter
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- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Erziehungsgeld und Erziehungsurlaub sind großartige Leistungen für die Familien. 1986 hat die Koalition aus CDU/CSU und F.D.P. im Deutschen Bundestag Erziehungsgeld und Erziehungsurlaub beschlossen. Die damaligen Familienminister, Dr. Heiner Geißler
und danach Frau Professor Rita Süssmuth, haben mit dieser Politik hervorragende Voraussetzungen geschaffen, damit Eltern, Mütter und Väter, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung miteinander verbinden können.
Beim Erziehungsgeld haben wir die Anspruchsdauer von der Vollendung des zehnten Lebensmonats bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres ausgedehnt. Der Erziehungsurlaub wurde von der Vollendung des zehnten Lebensmonats bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres ausgedehnt, zudem eine Arbeitsplatzgarantie geschaffen. Eine Vielzahl von Verbesserungen - für Mehrlinge, kurze Geburtenfolgen, adoptierte Kinder, bei Teilzeitarbeit, um nur einige zu nennen - wurden geschaffen. Die Einführung des Anspruchs für nicht sorgeberechtigte Väter bei Zustimmung der Mutter kommt zu diesen Verbesserungen hinzu.
Im Katalog familienpolitischer Leistungen sind Erziehungsgeld und Erziehungsurlaub nicht mehr wegzudenken. Von Anfang an haben ca. 97 % das Erziehungsgeld und den Erziehugsurlaub in Anspruch genommen. Ganz besonders wichtig ist mir, hier zu sagen, daß auch nach Einführung des Erziehungsgeldes und des Erziehungsurlaubs in den neuen Ländern ein gleichhoher Prozentsatz, 97 %, der Väter und Mütter diese Leistungen in Anspruch genommen haben. Das zeigt die hohe Akzeptanz dieser Leistungen.
Leider mußten wir wegen der besonderen finanzpolitischen Situation 1993 Einsparungen vornehmen. Damals haben wir uns als CDU/CSU und F.D.P. gegen die Kürzung der 600 DM Erziehungsgeld ausgesprochen. Die notwendigen Einsparungen sind durch strukturelle Änderungen des Bundeserziehungsgeldgesetzes erreicht worden. So wird z. B. bei der Berechnung des Erziehungsgeldes seitdem das aktuelle Einkommen zugrundegelegt. Die Länder wollen nun statt des aktuellen Einkommens wieder das Einkommen aus dem vorletzten Kalenderjahr vor der Geburt für die Minderung des Erziehungsgeldes zur Basis nehmen, ein Einkommen, das in der Regel wesentlich unter dem tatsächlichen Verdienst liegt.
Lassen Sie mich das an einem Beispiel illustrieren. Wenn jemand zwei Jahre vor der Geburt des Kindes in der Ausbildung war, nun aber gut verdient, hätte er trotzdem sowohl im ersten als auch im zweiten Lebensjahr des Kindes Anspruch auf das volle Erziehungsgeld. Hier würde eine Ungerechtigkeit entstehen, die sich ohne eine Umstellung der Berechnungsbasis weiter vergrößern würde.
Aus diesem Grund soll künftig nicht mehr das Einkommen aus weiter zurückliegenden Jahren vor dem Leistungsjahr maßgebend sein. Um dies sicherzustellen, wird für das Erziehungsgeld im zweiten Lebensjahr des Kindes ein neuer Antrag notwendig. Ich meine, daß wir mit den Änderungen mehr Gerechtigkeit geschaffen haben.
Walter Link
Die Überprüfung im zweiten Jahr, ob der Erziehungsurlaub eingehalten wird und ob Teilzeitarbeit geleistet wird oder nicht, soll auf Vorschlag der Länder durch eine Benachrichtigungspflicht der Krankenkassen ersetzt werden. Diese Variante war bereits 1993, vor der Änderung des Bundeserziehungsgeldgesetzes, im Rahmen des Föderalen Konsolidierungsprogramms geprüft worden und mußte verworfen werden, da die Krankenkassen in den meisten Fällen nicht in der Lage waren, die erforderlichen Daten zeitnah zur Verfügung zu stellen. Wir prüfen jedoch zur Zeit, ob dennoch auf die Überprüfung im zweiten Jahr des Erziehungsgeldes verzichtet werden kann oder die Erziehungsgeldstellen die Information auf andere Weise erhalten können.
Wir haben noch andere konkrete Vorschläge mit den Ländern diskutiert und beabsichtigen, noch in diesem Jahr Regelungen zur Verwaltungsvereinfachung auf den Weg zu bringen. Das zeigt, daß der Antrag des Bundesrates überflüssig ist.
Da die vom Bundesrat vorgeschlagene Umstellung auf das alte Verfahren einerseits Kosten verursacht und andererseits die Einsparung annähernd bewahrt werden soll, sieht der Gesetzentwurf des Bundesrates vor, die Einkommensgrenzen, die für den Anspruch auf Erziehungsgeld ab dem siebten Lebensmonat gelten, auch für den Anspruch im ersten Lebenshalbjahr des Kindes einzuführen. Dem können wir - jedenfalls zur Zeit - nicht zustimmen.
Bisher haben wir der Verlängerung des Erziehungsgeldbezuges gegenüber der Erhöhung der Einkommensgrenzen Priorität eingeräumt. Neben den Veränderungen bei der Durchführung sind wir nunmehr der Auffassung, daß die Einkommensgrenzen, die ab dem siebten Lebensmonat gelten und seit 1986 unverändert sind, an die wirtschaftliche Entwicklung angepaßt werden müssen. Denn der Anteil der Eltern, der volles Erziehungsgeld erhält, ist seit 1986 - das geben wir zu - kontinuierlich zurückgegangen. Damals erhielten auch nach dem siebten Lebensmonat des Kindes etwa 85 % der Eltern das Erziehungsgeld in voller Höhe von 600 DM. Inzwischen gilt dies nur noch für etwa die Hälfte der Eltern.
Damit Eltern das Erziehungsgeld als echte Anerkennung ihrer Erziehungsleistung empfinden können, müssen die Einkommensgrenzen nach meiner Ansicht und nach der Ansicht der Fraktion der CDU/ CSU angehoben werden, so daß wieder der größte Teil der Eltern volles Erziehungsgeld beziehen kann. Das werden wir in einem zweiten Paket in 1997 oder 1998 tun.
Ich meine, daß das Erziehungsgeld auf diesem Wege wieder die Bedeutung und Wirkung erlangen sollte, die es für Familien 1986 hatte.
Nachdem wir in dieser Woche in der Koalition den Durchbruch für das Kindergeld erzielt haben und damit auch nach Ansicht der SPD einen Schritt in die richtige Richtung getan haben, werden wir in einem zweiten Paket 1997/98 - wie eben angedeutet - die Verbesserung der familienpolitischen Leistung beim Kindergeld vornehmen.
Außerdem werden wir in diesem zweiten Paket die Einkommensgrenzen beim Erziehungsgeld anheben und eine weitere Verbesserung des Kindergeldes vornehmen. Bei beidem - beim Kindergeld und beim Erziehungsgeld - werden wir uns für eine mögliche Dynamisierung einsetzen. Des weiteren wollen wir Voraussetzungen dafür schaffen, daß Familien mit Kindern besser bezahlbaren Wohnraum erhalten und daß bei den Anerkennungszeiten im Rentenrecht, wie die Kollegin der GRÜNEN das eben vorgeschlagen hat, in Zukunft weitere Verbesserungen eintreten. Dazu gehört auch, mehr Teilzeitarbeit zu ermöglichen. Das alles zusammengenommen ist ein Familienpaket, das ist Familienpolitik aus einem Guß.
Ich will zum Schluß noch einmal sehr deutlich sagen: Mit den sechs Milliarden Verbesserungen ab dem 1. Januar 1996 geben wir jetzt in Deutschland für die Familien mit Kindern - Steuerfreibetrag plus Kindergeld plus die sechs Milliarden, die wir in der Koalition gerade beschlossen haben - im Jahr 43 bis 44 Milliarden DM aus.
Zur Zeit geben wir 8,3 Milliarden DM für das Erziehungsgeld aus. Jetzt addieren Sie bitte 43 bis 44 Milliarden plus 8 Milliarden, dann wird deutlich, daß diese Bundesregierung aus CDU/CSU und F.D.P. über 50 Milliarden DM jährlich für die Familien mit Kindern ausgibt.
Wir sprechen von weiteren Verbesserungen in einem zweiten Paket für 1997/98. Wenn das keine gute Familienpolitik ist, dann weiß ich nicht, wo gute Familienpolitik gemacht wird. Vergleichen Sie es mit den europäischen und allen anderen Ländern: Nirgends finden Sie eine so gute Familienpolitik.
Frau Parlamentarische Staatssekretärin Dempwolf, besprechen Sie doch noch einmal im Familienministerium mit der Ministerin Frau Nolte, daß wir als Koalition von CDU/CSU und F.D.P. in den Jahren 1997/ 98 nach den Beschlüssen für 1996 eine hervorragende Familienpolitik noch in dieser Legislaturperiode verwirklichen können, eine Politik, die sich nicht nur sehen lassen kann, sondern die auch den Familien in Deutschland hilft!