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    Plenarprotokoll 13/23 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 23. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 8. März 1995 Inhalt: Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung (Bericht der Bundesregierung über die Möglichkeit einer Erhöhung der Bedarfssätze nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz im Jahre 1995 sowie über Änderungsbedarf im Recht der Ausbildungsförderung unter Einbeziehung der beruflichen Aufstiegsfortbildung; Gesetz zur Überleitung preisgebundenen Wohnraums im Beitrittsgebiet in das allgemeine Miethöherecht und zur Änderung des Wohngeldsondergesetzes [Mietenüberleitungsgesetz]) Dr. Jürgen Rüttgers, Bundesminister BMBF . . . . . . . . . . . . . . . 1565 B Günter Rixe SPD 1566 C Dr. Jürgen Rüttgers, Bundesminister BMBF 1566 D Elisabeth Altmann (Pommelsbrunn) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1567 A Dr. Jürgen Rüttgers, Bundesminister BMBF 1567 A Franz Thönnes SPD 1567 B Dr. Jürgen Rüttgers, Bundesminister BMBF 1567 B Tilo Braune SPD 1567 D Dr. Jürgen Rüttgers, Bundesminister BMBF 1567 D Christian Lenzer CDU/CSU 1568 A Dr. Jürgen Rüttgers, Bundesminister BMBF 1568 B Wolf-Michael Catenhusen SPD 1568 B Dr. Jürgen Rüttgers, Bundesminister BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . 1568 C Horst Kubatschka SPD 1568 D Dr. Jürgen Rüttgers, Bundesminister BMBF 1569 A Dr. Michael Luther CDU/CSU 1569 B Dr. Klaus Töpfer, Bundesminister BMBau 1569 C Iris Gleicke SPD 1569 D Dr. Klaus Töpfer, Bundesminister BMBau 1570 A Gila Altmann (Aurich) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1570 D Dr. Klaus Töpfer, Bundesminister BMBau 1571 A Norbert Otto (Erfurt) CDU/CSU . . . . 1571 B Dr. Klaus Töpfer, Bundesminister BMBau 1571 C Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde - Drucksache 13/676 vom 3. März 1995 - Einstellung der Pflegegeldzahlungen durch die Sozialämter mit Ablauf des 31. März 1995; Sicherstellung der nahtlosen Anschlußzahlungen durch die Pflegeversicherungen MdlAnfr 3, 4 Hans-Peter Kemper SPD Antw PStS'in Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 1572 A, 1573 A ZusFr Hans-Peter Kemper SPD 1572 B ZusFr Peter Dreßen SPD 1572 D Katalysatorpflicht für Motorräder MdlAnfr 5 Wolfgang Behrendt SPD Antw PStS Walter Hirche BMU 1573 B ZusFr Wolfgang Behrendt SPD 1573 C ZusFr Ernst Schwanhold SPD . . . 1574 A Risiken für die Einsatzbereitschaft von Polizei und Technischem Hilfswerk durch die beabsichtigte Schließung von Werkstätten; Verlust von Arbeitsplätzen MdlAnfr 8, 9 Jörg Tauss SPD Antw PStS Eduard Lintner BMI . . 1574 B, 1575 B ZusFr Jörg Tauss SPD 1574 C ZusFr Horst Kubatschka SPD 1574 D Verkauf einer Bronzefigur des Merkur an das amerikanische Museum Getty; Erschwerung der Abwanderung von Kunstwerken MdlAnfr 10, 11 Dr. Dietrich Mahlo CDU/CSU Antw PStS Eduard Lintner BMI . . 1575 B, 1576 A ZusFr Dr. Dietrich Mahlo CDU/CSU . . . 1575 D Einrichtung eines mit dem Thema Sucht befaßten Lehrstuhls MdlAnfr 12, 13 Johannes Singer SPD Antw PStS Eduard Lintner BMI . . 1576 C, 1577 A ZusFr Johannes Singer SPD 1576 D, 1577 B, 1577 C Nachbesserungsbedürftigkeit des Schengener Abkommens bezüglich der Regelungen über grenzüberschreitende Nacheile und Observation MdlAnfr 18 Dietmar Schlee CDU/CSU Antw PStS Eduard Lintner BMI 1577 D ZusFr Hans-Peter Kemper SPD . . . . 1578 B Kontakte der Münchner Firma Telemit Elektronic GmbH zum Ministerium für Staatssicherheit während des iranisch-irakischen Krieges MdlAnfr 19 Volker Neumann (Bramsche) SPD Antw PStS Eduard Lintner BMI 1578 C ZusFr Volker Neumann (Bramsche) SPD 1578 C Änderungsvorschläge der Parlamentarischen Versammlung des Europarates zum Entwurf einer Bioethik-Konvention MdlAnfr 21 Robert Antretter SPD Antw PStS Rainer Funke BMJ 1579 A ZusFr Robert Antretter SPD 1579 C ZusFr Peter Dreßen SPD 1579 D ZusFr Wolf-Michael Catenhusen SPD . 1580 A Kosten einer Insolvenzsicherung bei Jugendgruppenreisen MdlAnfr 22 Klaus Hagemann SPD Antw PStS Rainer Funke BMJ 1580 B ZusFr Volker Neumann (Bramsche) SPD 1580 D Urteil des Bundesgerichtshofs zur Verjährung von Kriegsverbrechen in Italien; Verfolgung von Kriegsverbrechen deutscher Wehrmachtsangehöriger gegenüber der italienischen Zivilbevölkerung vom Oktober 1943 bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges MdlAnfr 23, 24 Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Antw PStS Rainer Funke BMJ . . 1581 A, 1581 B ZusFr Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 1581 C ZusFr Margot von Renesse SPD . . . 1582 B ZusFr Kerstin Müller (Köln) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 1582 C ZusFr Gerald Häfner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1582 D Tagesordnungspunkt 3: Vereinbarte Debatte „Internationaler Frauentag" Dr. Rita Süssmuth CDU/CSU 1583 B Dr. Marliese Dobberthien SPD 1585 D Dr. Heiner Geißler CDU/CSU . . . 1586 C Dr. Maria Böhmer CDU/CSU 1587 C Claudia Nolte, Bundesministerin BMFSFJ 1588 A Rita Grießhaber BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . 1590 C Cornelia Schmalz-Jacobsen F.D.P. 1592 D Christina Schenk PDS 1594 C Ingrid Holzhüter SPD 1596 C Maria Eichhorn CDU/CSU 1598 B Iris Gleicke SPD 1600 A Bärbel Sothmann CDU/CSU . 1601 C Christina Schenk PDS 1602 C Dr. Edith Niehuis SPD 1603 C Ulrike Mascher SPD 1604 B Dr. Edzard Schmidt-Jortzig F.D.P. . . . 1605 D Manna Wolf SPD 1607 A Ingrid Matthäus-Maier SPD 1608 D Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde betr. Beginn der Verhandlungen der Bundesregierung mit der Regierung in Belgrad am 6. März 1995 über die Rückführung von Asylbewerbern und/oder Bürgerkriegsflüchtlingen Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1609 A Erwin Marschewski CDU/CSU 1610 A Freimut Duve SPD 1610D, 1618 D Dr. Burkhard Hirsch F D P. 1611 C Ulla Jelpke PDS 1612 B Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär BMI 1613 A Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast SPD . . 1614 B Eckart von Klaeden CDU/CSU 1615 C Gerd Poppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1616 B Wolfgang Zeitlmann CDU/CSU . . . 1617 D Dietmar Schlee CDU/CSU 1619 B Nächste Sitzung . . . . . . . . . . 1620 C Berichtigung . . . . . . . . . . . . 1620 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 1621* A Anlage 2 Öffnung des öffentlichen Dienstrechts für mehr Wettbewerbselemente und flexiblere Gestaltung der Laufbahnen; Übernahme der kommunalfremden Ausgaben für Asylbewerber, Aussiedler, Bürgerkriegsflüchtlinge und Langzeitarbeitslose durch Bund und Länder MdlAnfr 6, 7 - Drs 13/676 - Dr. Egon Jüttner CDU/CSU SchrAntw PStS Eduard Lintner BMI . . . 1621* C Anlage 3 Verdacht der Nichtweitergabe von Informationen über die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland betreffende Straftaten durch den nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Rau MdlAnfr 20 - Drs 13/676 - Benno Zierer CDU/CSU SchrAntw PStS Rainer Funke BMJ . . . 1622* C 23. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 8. März 1995 Beginn: 13.00 Uhr
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    Berichtigung • 21. Sitzung, Seite 1378 C: Nach dem zweiten Absatz ist folgender Absatz einzufügen: „Wahl der Mitglieder des Programmbeirates der Deutschen Bundespost. Es liegt ein gemeinsamer Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD auf Drucksache 13/565 vor. Wer stimmt für diesen Wahlvorschlag? - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Wahlvorschlag ist angenommen." Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Beck (Bremen), BÜNDNIS 08. 03. 95 Marieluise 90/DIE GRÜNEN Blunck, Lilo SPD 08. 03. 95 ** Dr. Brecht, Eberhard SPD 08. 03. 95 Bühler (Bruchsal), CDU/CSU 08. 03. 95 ** Klaus Dr. Enkelmann, Dagmar PDS 08. 03. 95 Fischer (Unna), CDU/CSU 08. 03. 95 ** Leni Heym, Stefan PDS 08. 03. 95 Hilsberg, Stephan SPD 08. 03. 95 Hörsken, Heinz-Adolf CDU/CSU 08. 03. 95 Hornung, Siegfried CDU/CSU 08. 03. 95 * Irmer, Ulrich F.D.P. 08. 03. 95 Dr. Jacob, Willibald PDS 08. 03. 95 Janovsky, Georg CDU/CSU 08. 03. 95 Knoche, Monika BÜNDNIS 08. 03. 95 90/DIE GRÜNEN Dr. Köster-Loßack, BÜNDNIS 08. 03. 95 Angelika 90/DIE GRÜNEN Labsch, Werner SPD 08. 03. 95 Limbach, Editha CDU/CSU 08. 03. 95 Michels, Meinolf CDU/CSU 08. 03. 95 ' Dr. Ortleb, Rainer F.D.P. 08. 03. 95 Dr. Rieder, Norbert CDU/CSU 08. 03. 95 Schäfer (Mainz), F.D.P. 08. 03. 95 Helmut Dr. Scheer, Hermann SPD 08. 03. 95 * Schmidt (Aachen), SPD 08. 03. 95 Ursula Schumann, Ilse SPD 08. 03. 95 Sorge, Wieland SPD 08. 03. 95 Dr. Stadtler, Max F.D.P. 08. 03. 95 Vergin, Siegfried SPD 08. 03. 95 Vosen, Josef SPD 08. 03. 95 Wohlleben, Verena SPD 08. 03. 95 Ingeburg Zierer, Benno CDU/CSU 08. 03. 95 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Egon Jüttner (CDU/CSU) (Drucksache 13/676 Fragen 6 und 7): Was unternimmt die Bundesregierung zur Öffnung des öffentlichen Dienstrechts für mehr Wettbewerbselemente und zur flexibleren Gestaltung der Laufbahnen in der öffentlichen Verwaltung? Was unternimmt die Bundesregierung, dam it kommunalfremde Ausgaben für Asylbewerber, Aussiedler, Bürgerkriegsflüchtlinge und Langzeitarbeitslose vom Bund und den Ländern finanziert werden? Zu Frage 6: Die Reform des öffentlichen Dienstes, auch in dem in der Fragestellung angesprochenen Sinne, ist eine wichtige politische Aufgabe in der neuen Legislaturperiode. Es bedarf einer zeitgerechten Weiterentwicklung des Dienstrechts, um einen modernen, leistungsstarken öffentlichen Dienst gewährleisten zu können. Die Bundesregierung beabsichtigt, im Frühsommer den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des zum Ende der letzten Legislaturperiode vorgelegten „Berichts zur Fortentwicklung des öffentlichen Dienstrechts" vorzulegen. Durch diesen soll die Mobilität der Mitarbeiter gefördert, das Bezahlungssystem insgesamt flexibler gestaltet und besondere Leistungen auch bei der Bezahlung berücksichtigt werden. Zu Frage 7: Kommunalfremde Ausgaben im engeren Sinne sind nicht denkbar, da Bund, Länder und Gemeinden ihre Aufgaben jeweils nur im Rahmen der gesetzlichen Zuständigkeit wahrzunehmen und zu finanzieren haben. Die Bundesregierung beachtet bei ihren Entscheidungen stets die finanziellen Belange der Kommunen. Nach der allgemeinen grundgesetzlichen Lastenverteilungsregel des Artikel 104a Abs. 1 GG tragen Bund und Länder gesondert die Ausgaben, die sich aus der Wahrnehmung ihrer Aufgaben ergeben, soweit das Grundgesetz nichts anderes bestimmt. Danach ist grundsätzlich an die Verwaltungsverantwortung anzuknüpfen und nicht daran, ob der Bund durch seine Gesetzgebung die Aufgaben und Ausgaben veranlaßt hat. Damit die beiden staatlichen Ebenen ihrer jeweiligen aus der Aufgabenwahrnehmung resultierenden finanziellen Verpflichtung nachkommen können, sieht das Grundgesetz neben dem horizontalen Finanzausgleich zwischen den Länder auch einen vertikalen Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern in Gestalt der Ergänzungszuweisungen vor. Dabei sind die Länder im Rahmen des bundesstaatlichen Finanzausgleichs in die Lage versetzt worden, eine ausreichende Finanzausstattung ihrer Kommunen sicherzustellen. Hinsichtlich der von Ihnen gesondert aufgeführten einzelnen Personengruppen merke ich an: Der Bund beteiligt sich an den Kosten, die den Kommunen durch die Aufnahme, Unterbringung und Betreuung der Asylbewerber entstehen, nicht, weil es sich um eine originäre Länderzuständigkeit handelt. Die Kosten für Asylbewerber werden den Kommunen jedoch ganz oder zum größten Teil von den Ländern erstattet, wobei hinsichtlich bestimmter Kostenarten nur eine Pauscherstattung stattfindet. Hinsichtlich der Bürgerkriegsflüchtlinge haben CDU/CSU, SPD und F.D.P. in dem Asylkompromiß vom 6. Dezember 1992 u. a. vereinbart, daß über die Aufteilung der finanziellen Lasten zwischen Bund, Ländern und Gemeinden im Zuge der Beratung über die Bund-Länder-Finanzbeziehungen Einvernehmen angestrebt werden soll. Die Beratungen über das föderale Konsolidierungsprogramm und damit die Bund-LänderFinanzbeziehungen sind einvernehmlich abgeschlossen worden. Dabei ist der Bund den Ländern in weiten Bereichen entgegengekommen. Einer weitergehenden finanziellen Beteiligung des Bundes an den den Ländern und Kommunen im Zusammenhang mit der Aufnahme von Bürgerkriegsflüchtlingen entstehenden Kosten stehen verfassungsrechtliche Gründe entgegen. An der Integration der Spätaussiedler ist der Bund in erheblichem finanziellen Umfang beteiligt. Auf Bundesebene standen allein 1994 rund 4 Milliarden DM zur Verfügung, mit denen unter anderem die Rückführung und Aufnahme, aber auch die Eingliederungshilfe und Sprachförderung finanziert wurde. Soweit durch den Zuzug von Spätaussiedlern einzelne Gemeinden überproportional besonders belastet sind, steht den Ländern zum Ausgleich dieser Sonderlasten das Instrument des kommunalen Finanzausgleichs zur Verfügung. Zusätzliche Bundeshilfen sind schon vor dem Hintergrund der Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs, in dem der Bund die Hauptlast übernommen hat, während die Länder und Kommunen deutlich entlastet worden sind, nicht vertretbar. Nach geltendem Recht haben Arbeitslose, die ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld ausgeschöpft haben und die bedürftig sind, Anspruch auf Anschlußarbeitslosenhilfe. Sie wird aus Steuermitteln des Bundes finanziert und grundsätzlich ohne zeitliche Begrenzung - längstens bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres - gewährt. Es ist nicht beabsichtigt., insoweit die Finanzverantwortung des Bundes auszuweiten. Langzeitarbeitslose Sozialhilfeempfänger sind bei dein Sonderprogramm „Aktion Beschäftigungshilfe für Langzeitarbeitslose" nicht ausgeschlossen. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rainer Funke auf die Frage des Abgeordneten Benno Zierer (CDU/CSU) (Drucksache 13/676 Frage 20): Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung - ohne strafrechtlichen Ermittlungen vorzugreifen - dariiber, daß ein Anfangsverdacht hinsichtlich einer versuchten Strafvereitelung und/oder eines anderen Straftatbestandes gegen den nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Johannes Rau dadurch begründet sein könnte, daß Ministerpräsident Johannes Rau in seinem Besitz befindliche Informationen über die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland betreffende Straftaten nicht den Justizbehörden zugeleitet hat? Nach Kenntnis der Bundesregierung gibt es bei dem Generalbundesanwalt und der zuständigen Landesstaatsanwaltschaft keinen Anfangsverdacht einer Straftat.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Rita Grießhaber


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sei es der Muttertag oder heute der Internationale Frauentag, schuldbewußt wird an einem oder zwei Tagen im Jahr der Frauen gedacht, die tagtäglich den Großteil der Arbeit leisten, ohne die unsere Gesellschaft überhaupt nicht funktionieren würde. Die Geschichte des Internationalen Frauentags weist diesem Tag einen anderen Platz zu als nur den des pflichtbewußten Gedenkens. Die Eröffnung der Debatte durch Sie, Frau Süssmuth, hat die Tradition dieses Tages hergestellt und seinen Bezug zur ersten Frauenbewegung, zu einer Geschichte, die uns sonst leider viel zu wenig präsent ist, benannt.

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Abgeordneten der CDU/CSU und bei der F.D.P.)

    Frauen haben einen langen und zähen Kampf geführt und sehr viel erreicht. Bei der Diskussion der ersten deutschen Verfassung 1848 mußte sich Malvida von Meysenburg bei den Verhandlungen in der Frankfurter Paulskirche noch auf der Kanzel verstecken, um miterleben zu können, was für eine Verfassung sich die deutschen Männer ausdachten.
    Bis 1908 galt ein Vereinsgesetz, das sich die Maxime des Apostels Paulus „Das Weib schweige in der Gemeinde" zu eigen gemacht hatte und Frauen von der politischen Betätigung auszuschließen versuchte. Erst 1919 konnten Frauen in Deutschland an allgemeinen und freien Wahlen teilnehmen. Eine späte Genugtuung für z. B. Hedwig Dohm, die noch Ende des letzten Jahrhunderts gegen biologistische Männerargumente mit folgender Begründung für das Frauenstimmrecht werben mußte:
    Die Stimmritze der Frau ist enger und ihr Kehlkopf kleiner, belehrt uns Herr von Bischof. Ich würde daraus die Tatsache erklären, daß bei vorkommenden Duetten er Tenor und sie Sopran singt. Der kausale Zusammenhang aber zwischen der Stimmritze und dem Stimmrecht erhellt sich daraus für mich nicht.

    (Heiterkeit und Beifall)

    Aber es gibt heute immer noch solche Argumentationen; die sind gar nicht so althergebracht.
    Wer weiß, ob es die Verankerung der Gleichberechtigung der Geschlechter in Art. 3 Grundgesetz heute gäbe, wären da nicht die zähen GrundgesetzMütter Elisabeth Seibert, Helene Wessels, Helene Weber und Friederike Nadig gewesen?

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD, der CDU/CSU und der F.D.P.)


    Rita Grießhaber
    Die Erweiterung, Frau Nolte, war hier ja wohl schwer genug und längst nicht so weitgehend, wie Ihr Problembewußtsein heute erwarten läßt.
    Trotz des Zusammenbruchs nach dem Krieg: Die Männerbastion Politik blieb bestehen. Frauen durften als Trümmerfrauen die Schäden männlichen Kriegswahns beseitigen, wofür sie vor nicht allzu langer Zeit auch noch rentenrechtlich bestraft werden sollten. In der Politik waren sie allerdings in der unmittelbaren Nachkriegszeit nur sehr marginal vertreten. 29 Frauen bei 381 Männern zählte der erste Bundestag, und im Politbüro des Zentralkomitees der DDR, dem Machtzentrum der SED, hat es nie weibliche Vollmitglieder gegeben.

    (Dr. Heiner Geißler [CDU/CSU]: Hört! Hört!)

    Die erste bundesrepublikanische Ministerin bekamen wir mit Frau Dr. Schwarzhaupt erst 1961. Sie mußte sich mit dem Gesundheitsministerium begnügen, obwohl sie selbst viel lieber das Amt der Justizministerin bekleidet hätte. Mit ihr jedoch begann das Gruppenbild mit Dame auf Kabinettsebene.
    Die neue Frauenbewegung nach 1968 und auch grüner Druck haben viel bewirkt, um verkrustete Verhältnisse aufzubrechen. Die Quotendiskussion hat inzwischen auch die anderen Parteien erreicht. Die CDU macht sich auf die Suche nach der „SoftQuote", und auch die F.D.P. kommt laut Äußerungen von Herrn Kinkel nicht mehr an diesem Thema vorbei. Man darf gespannt sein, was dabei herauskommt.
    In den 50er Jahren schrieb die Rechtsprechung noch fest - ich zitiere -:
    Die Frau führt den Haushalt in eigener Verantwortung. Sie ist berechtigt, erwerbstätig zu sein, soweit dies mit ihren Pflichten in Ehe und Familie vereinbar ist.
    Diese Rechtslage ist seit 1972 Vergangenheit. Auch sonst hat sich auf der rechtlichen Ebene, wenn auch langsam und mir immer viel zu langsam, einiges getan. Die Reform des Familienrechts in den 70er Jahren war ein erster wichtiger Schritt, um mit Anachronismen aufzuräumen. Allerdings ist der Gesetzgeber hierbei immer wieder auf halbem Wege stehengeblieben.
    Ich erinnere nur an das Ehegattensplitting, das bei seiner Einführung in den 50er Jahren eine gewisse gesellschaftliche Berechtigung hatte, da Ehe und Familie damals noch weitgehend identisch waren und man das so als Familienförderung begreifen konnte. Den heutigen Erfordernissen der Förderung eines Lebens mit Kindern entspricht es allerdings schon lange nicht mehr, und hier, Frau Nolte, können Sie mit Ihren Taten loslegen.

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD sowie bei Abgeordneten der PDS)

    Es reicht nicht, daß Frauen in langen Kämpfen einen gesellschaftlichen Bewußtwerdungsprozeß in Gang gesetzt haben, der sich nicht mehr rückgängig machen läßt. Die Politik muß endlich auch angemessen auf diesen Wandel in Bewußtsein und Verhalten reagieren.
    Anlaß zur Hoffnung gibt mir in diesem Zusammenhang die Debatte, die vor drei Wochen hier über das Thema Strafbarkeit von Vergewaltigung in der Ehe geführt wurde. Damals wurde von Frau Süssmuth angemahnt, daß Menschenrechte auch für Frauen eingeklagt werden müßten. Beim Thema Vergewaltigung in der Ehe - und das ist ein Erfolg zäher frauenpolitischer Argumentation - ist sich dieses Haus im Grundsatz einig. Die gleiche Einigkeit wünschen wir uns beim Vorgehen gegen Frauenhandel und Kinderprostitution. Die Menschenrechte von Frauen und Mädchen sind ein unveräußerlicher allgemeiner Bestandteil der Menschenrechte. Vor den Menschenrechtsverletzungen, auch vor diesen, darf die Regierung die Augen nicht verschließen.

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD, der F.D.P. und der PDS sowie des Abg. Dr. Heiner Geißler [CDU/CSU])

    Wir sehen auch, daß alte, weit weg liegende Themen sehr nahe gerückt sind; zunächst und vor allem der Krieg. Die Zahl der Kriege hat sich vermehrt. Heute werden weltweit 44 Kriege geführt. Und der Krieg, in dem Frauen immer wieder Opfer von brutalen, gezielten Vergeltungsmaßnahmen werden, ist nach Europa zurückgekehrt. Die Bilder von den Frauen, die in Vergewaltigungslagern im ehemaligen Jugoslawien waren, sind uns allen noch vor Augen.
    Eine Konsequenz daraus für uns ist, daß endlich geschlechtsspezifische Verfolgung als Flucht- und Asylgrund anerkannt wird.

    (Beifall im ganzen Hause)

    Auch wenn die Töchter vielleicht den Zorn ihrer Mütter über bestimmte Themen heute nicht mehr nachvollziehen mögen, so sehen sie doch wahrhaft kein neues, vielversprechendes Zeitalter heraufziehen. Die Arbeitslosigkeit ist hoch und wird es bleiben. Im Februar waren in Deutschland 1,8 Millionen Frauen arbeitslos gemeldet. Das ist fast die hälfte aller als erwerbslos gemeldeten Personen.
    Die Frauenerwerbslosenquote liegt für das gesamte Bundesgebiet bei 11,8 %, in den neuen Bundesländern bei fast 20 %. Damit ist sie dort fast doppelt so hoch wie die der Männer, und das bei einem zunehmenden unfreiwilligen Rückzug der Frauen aus dem Erwerbsleben. Es entbehrt nicht einer gewissen Komik, Frau Nolte, wenn Sie in einer Presseerklärung zum 8. März Handlungsbedarf bei der Gleichberechtigung im Erwerbsleben und bei der eigenständigen sozialen Sicherung von Frauen feststellen.
    Diese Worte und diesen Handlungsbedarf kennen wir und Sie schon lange. Sie sind Mitglied der Regierung, und wir wollen nicht darauf verwiesen werden, daß die Bundesregierung mit ihren Veräumnissen

    Rita Grießhaber
    weltweit nicht allein dasteht und es woanders noch schlimmer ist, sondern wir wollen endlich hören, was Sie zu tun gedenken, um diesem Handlungsbedarf nachzukommen.

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der PDS)

    Wir wollen auch nicht das berühmte Schwarzer-Peter-Spiel: Sind die Länder schuldig, ist die Bundesregierung schuldig? Die Frauen in diesem Land wollen von Bundesregierung und Bundesländern die Taten sehen: Gleichstellungskonzepte auf der Grundlage von Vollzeitarbeitsplätzen für alle haben ihre Plausibilität längst verloren und eingebüßt.
    Zwar sind mittlerweile die verschiedensten Modelle von Arbeitszeitverkürzung bis ins Lager ihrer früheren Kritiker konsensfähig geworden; unter dem Gesichtspunkt feministischer Reformanliegen reicht das aber nicht. Zwei Bedingungen sind hierfür mehr denn je erforderlich und längst noch nicht erfüllt: Es geht erstens um eine wirkliche Umverteilung von Aufgaben, Pflichten und materiellen Ressourcen zwischen den Geschlechtern und zweitens um eine neue gesellschaftliche Bewertung von bezahlter und unbezahlter Arbeit und eine Diskussion über die Frage, wie wir in Zukunft eigentlich leben wollen. Wir verbrauchen doch nicht nur die ökologischen, sondern auch die sozialen Ressourcen in unverantwortlicher Weise auf Kosten der Frauen in dieser Gesellschaft.
    Politisch haben sich Frauen Macht angeeignet und dabei ihr Verhältnis zu selbiger erfreulich verändert. Sie sind im System der Macht stärker repräsentiert, ihr Umgang mit ihm ist professionalisiert. Trotzdem werden sie weiterhin von umfassender gesellschaftspolitischer Gestaltung ausgeschlossen.
    Männer wehren sich heftig gegen eine 50 %-Quote für Frauen in allen Bereichen, weil sie sich weiterhin das Recht vorbehalten wollen, den Rahmen des Ganzen - die grundlegenden Spielregeln - zu bestimmen. Kontrolle, Definitions- und Herrschaftsmacht über das Allgemeine - Nation, Werte, Polizei, Außenpolitik, Technik, Arbeitsmarktpolitik und Körper, wie es der § 218 StGB zeigt - sollen ihr Monopol bleiben. Hier knüpft der Antrag an, den wir heute einbringen.
    Zur Zeit tagt, wie Sie wissen, in Kopenhagen der Weltsozialgipfel. Von 118 dort angemeldeten Staats- und Regierungschefs sind 113 Männer; Männer, die über gleiche Rechte, gleichen Lohn und gleichen Zugang zur Gesundheitsversorgung und Bildung für Frauen und Mädchen entscheiden sollen. Zwar gibt der bisher einzige Punkt der Abschlußdeklaration, auf den sich die Teilnehmer von Kopenhagen einigen konnten, etwas Anlaß zur Hoffnung, allerdings auch zur Befürchtung, daß es wieder einmal bei schönen Worten bleiben wird, und die kennen Frauen zur Genüge.
    In der Abschlußerklärung heißt es:
    Wir verpflichten uns, Gleichberechtigung und
    Gerechtigkeit zwischen Frauen und Männern zu
    erreichen sowie die Beteiligung und Führungsrollen von Frauen im politischen, zivilen und wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben anzuerkennen und voranzutreiben.
    Um nicht bei solchen Erklärungen stehenzubleiben, stellt die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN heute den Antrag, eine Änderung des Parteiengesetzes herbeizuführen. Wir wollen sicherstellen, daß die Frauen in der nächsten Legislaturperiode wirklich mit gleichen Chancen und gleichberechtigt durch die Parteien als Bewerberinnen für Mandate aufgestellt werden. Das muß natürlich auch für die Länder und die kommunale Ebene gelten und darf auch vor den obersten Gerichten, insbesondere dem Bundesverfassungsgericht, nicht haltmachen.
    Es ist ja unbestritten, daß wir alle die Gleichberechtigung von Frauen und Männern erreichen wollen. Aber entscheidende Fortschritte wird es nur geben, wenn Frauen in die Entscheidungsfindung auf allen Gesellschaftsebenen einbezogen werden. Formale Chancengleichheit allein reicht nicht automatisch, um eine angemessene Vertretung von Frauen auf allen Ebenen zu sichern. Tiefverwurzelte institutionelle und kulturelle Hemmnisse müssen auch mit Hilfe von Gesetzen ausgeräumt werden.
    Meine Damen und Herren, die Demokratie lebt von den Teilhabemöglichkeiten ihrer Bürgerinnen und Bürger. Sie braucht das Engagement möglichst vieler, um lebendig zu sein. Ochsentour und Platzhirschrituale haben nicht alle Frauen abgeschreckt. Aber sie haben für viele die traditionellen Parteien nicht sonderlich attraktiv gemacht. Das muß nicht so bleiben. Lassen Sie uns heute einen weiteren Schritt machen, weg von Malvidas Versteck in der Paulskirchen-Kanzel! Ermöglichen wir die Hälfte der Plätze für die Frauen in diesem Hause!
    Vielen Dank.

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der PDS sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der F.D.P.)



Rede von Hans-Ulrich Klose
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat die Kollegin Cornelia Schmalz-Jacobsen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Cornelia Schmalz-Jacobsen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (F.D.P.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Kolleginnen und Kollegen! Ich finde, es ist doch ein paar Bemerkungen wert, daß wir heute überhaupt zum erstenmal im Deutschen Bundestag im Rahmen einer Debatte zum Internationalen Frauentag sprechen.

    (Dr. Uwe Küster [SPD]: Sehr richtig!)

    Im alten Westen, wenn ich das noch einmal so nennen darf, schütteln sich ja viele, wenn man ehrlich ist, und sie betrachten das Ganze als ein sozialistisches Relikt. Tatsächlich hat in der früheren DDR der 8. März für Frauen eine große Rolle gespielt. Die Frauen haben ihn begangen, und sie haben ihn nach meiner Meinung auch recht fröhlich begangen, sie haben ihn nämlich gefeiert. Ich finde, das sollten wir

    Cornelia Schmalz-Jacobsen
    uns vergegenwärtigen, bevor hier schnelle Urteile gefällt oder Vorurteile weiter gepflegt werden.

    (Beifall bei der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der SPD)

    Rücksicht auf andere Erfahrungen sollten wir nehmen und in unsere gemeinsame Arbeit mit einbeziehen. Das tun wir heute.
    Eines zeigen die Frauentage - es ist heute wohl der 84., wenn ich richtig rechne - und ihre Themen durch die Jahre hindurch überdeutlich, nämlich wie mühsam es ist, den Rechten der Frauen zum Durchbruch zu verhelfen. Meine Damen und Herren, wer die Beschäftigung mit diesen Fragen als Lieblingshobby verbohrter Feministinnen betrachtet, der ist schlicht auf dem falschen Dampfer

    (Beifall bei der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der SPD)

    oder, etwas härter gesagt, der muß sich vorwerfen lassen, borniert und auch nur sehr bedingt zukunftsorientiert zu sein.

    (Beifall bei der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Dr. Heiner Geißler Tage, die einem bestimmten Thema gewidmet sind, sind gut dafür, Bilanz zu ziehen, und sie sollen Anstöße geben. Der Internationale Frauentag ist politisch aber nur dann sinnvoll, wenn wir den Begriff der Solidarität ganz groß schreiben. In unserem Land haben Frauen eine Menge erreicht. Das ist hier auch schon mehrfach ausgeführt worden. Aber vieles steht eben noch immer nur auf dem Papier. Die vielleicht größte Veränderung der letzten 30 Jahre ist diese: Noch nie zuvor gab es so vielfältige, so interessante und gute Ausbildungsangebote. Es ist zur Selbstverständlichkeit geworden, daß Mädchen heute eine Ausbildung machen. Es gibt heute bei uns so gut wie keine junge Frau mehr, die nicht berufstätig wäre, wenn sie heiratet oder Mutter wird. Aber was dann? Das Problem der Vereinbarung von Beruf und Familie ist nach wie vor ungelöst. Die Entschließungsanträge der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, denen ich ja die Ernsthaftigkeit überhaupt nicht absprechen will, gehen eben auch nur einen halben Weg, wenn sie mit Quoten und gewissermaßen mit Zwang etwas verändern wollen. Sie laufen eben so lange ins Leere, wie die Kernfrage ungelöst ist. Die Anträge werden die Kernfrage auch nicht lösen. Ich bedaure es übrigens, daß es nicht möglich war, einen gemeinsamen Antrag zu haben; denn die Gemeinsamkeiten in diesem Bereich sind ja in Wirklichkeit groß. Meine Damen und Herren, die Fragen der Gleichberechtigung und der gleichen Chancen haben etwas mit den Beziehungen zwischen Frauen und Männern zu tun. Ich frage hier auch wie das Vorrednerinnen bereits getan haben -: Wo bleibt die Bereitschaft der Männer? Was nützen z. B. Teilzeitarbeitsmöglichkeiten, wenn 90 % dieser Stellen von Frauen besetzt werden und nicht auch in verstärkter Weise von Männern? Solange aber sich Männer der Teilzeitarbeit verweigern, so lange wird es kaum Angebote anspruchsvollerer Teilzeitbeschäftigung geben. Solange das so ist und solange Teilzeitarbeit mit Arbeit in einem Randbereich und geringem Prestige gleichgesetzt wird, wird sich daran nichts ändern; so lange bleibt die Teilzeitarbeit ein Hindernis für Fortbildung und Beförderung. Das ist ein ganz unseliger Kreislauf. Hier sind Wirtschaft und Verwaltung aufgefordert, einerseits bei den Männern für die Teilzeitarbeit zu werben, andererseits Teilzeitarbeitsplatzangebote zu machen, die interessant sind und die eben nicht nur den Charakter der Arbeit in einem Randbereich haben. Das Erziehungsjahr wird in beschämend geringem Umfang von Vätern angenommen. Daran sind nicht nur diese allein schuld, sondern auch ihre Arbeitgeber, weil sie ihnen drohen, daß sie ihre Karrierechancen damit verderben. Das geht so nicht. Ich bin übrigens gegen Zwang, über den ja mitunter diskutiert wird; es heißt dann: kein weiteres Erziehungsjahr, wenn es nicht der Vater wahrnimmt. Meine Damen und Herren, das geht zu Lasten der Kinder, und das kann keine Lösung sein. Ich finde den Vorschlag der Ministerin, Erziehungsjahre nicht in einem Block nehmen zu müssen, sondern sie aufsplitten zu können, sehr interessant. Ich will das hier einmal sagen. Da muß man genauer hingucken. Ein abschließendes Urteil ist sehr schwer zu fällen; aber es ist ein Anstoß, über den wir weiter diskutieren sollten. In bezug auf das Recht auf einen Kindergartenplatz gibt es einen Konsens in diesem Haus. Ich frage aber mich und die Öffentlichkeit: Warum spielt das Thema der Schulbetreuung und einer pädagogisch vernünftigen Ganztagsschule so eine geringe Rolle? (Beifall bei der F.D.P. und der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der PDS)


    (CDU/CSU])


    (Beifall bei der F.D.P.)

    Was tun eigentlich Eltern, deren Kinder einen Kindergartenplatz hatten, dann, wenn ihre Kinder in die Schule kommen und man niemals weiß, ob der Sprößling jetzt um 11 Uhr oder um 12.30 Uhr vor der Tür steht, wenn in Wirklichkeit das Schulende für 13 Uhr angesagt war? Ich finde es ungeheuerlich, daß die Schule heute bei dem Halbtagsunterricht nicht die Verantwortung für die Schulkinder übernimmt, sondern daß nach wie vor Mütter stillschweigend als verfügbare Feuerwehr in Anspruch genommen werden.

    (Beifall bei der F.D.P. und der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der PDS und der Parl. Staatssekretärin Irmgard Karwatzki)

    Ich sage es noch einmal. Ich trete hier nicht nur für eine Verantwortung der Schulen ein, wenn sie als Halbtagsschulen organisiert sind. Vielmehr bin ich für eine vernünftige ganztägige Schule, und zwar auch im Sinne einer pädagogischen Förderung. Als

    Cornelia Schmalz-Jacobsen
    es die ersten Debatten um die Kindergartenplätze in den 70er Jahren gab, lautete das Schlagwort: Förderung der Kinder. Heute besteht die Gefahr, daß das Ganze nur noch unter dem Gesichtspunkt der Bewegungsfreiheit der Eltern gesehen wird. Beides muß berücksichtigt werden; sonst macht es keinen Sinn.
    Meine Damen und Herren, an diesem Tag richtet sich unser Blick auch auf die Frauen und Mädchen in den armen Regionen unserer Welt. Die internationale Bilanz ist hier bedrückend; die Benachteiligungen sind eklatant. Nur ganz allmählich nimmt sich die Entwicklungshilfe gezielt der Förderung von Frauen an. Langsam beginnt man in den Industriestaaten zu begreifen, daß diese Förderung kein Selbstzweck ist. Nur die Verbesserung der Bildungschancen von Frauen und die Aussicht auf ein Mindestmaß an Gleichberechtigung bieten überhaupt die Aussicht, etwas gegen das Bevölkerungswachstum und damit gegen die fortschreitende Verelendung auszurichten.
    Die Situation der Zuwanderinnen, die heute in unserem Land leben, wäre eine eigene Debatte wert. Ich möchte mich hier aber auf einen einzigen Punkt beschränken, der im Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen steht. Es geht dabei um das eigenständige Aufenthaltsrecht von ausländischen Ehepartnern; fast ausschließlich betrifft es Ehefrauen. Ich möchte allerdings dem Eindruck entgegentreten, daß binationale Ehen etwa besonders gefährdet wären; das ist überhaupt nicht der Fall. Das Gegenteil ist der Fall. Es geht hier um einen Teil der binationalen Ehen, nämlich um die, bei denen Gewalt im Spiel ist. Da reicht dann eben die dreijährige Mindestaufenthaltszeit als Härtefallregelung einfach nicht aus.

    (Beifall im ganzen Hause)

    Wenn eine ausländische Frau vor der Gewalt ihres deutschen Ehemanns flieht und woanders Zuflucht sucht, z. B. im Frauenhaus, so gilt diese Zeit in aller Regel nicht als Ehebestandszeit. Beantragt der Mann die Scheidung vor der Dreijahresfrist, so erlischt das Aufenthaltsrecht der Frau; wenn sie die Scheidung beantragt, ebenso. Für den Rücktransport sorgen notfalls unsere Behörden und der Steuerzahler. Das ist kein Zustand. Mehr Humanität und mehr Einzelfallgerechtigkeit sind hier dringend erforderlich.
    Ich habe mit Interesse Ihre Worte, Frau Kollegin Süssmuth, gehört. Ich schöpfe eine gewisse Hoffnung daraus, daß Sie in Ihrer Fraktion für die Herabsetzung der Dreijahresfrist werben.

    (Beifall bei der F.D.P., der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der PDS)

    Denn auch in diesem Bereich ist Solidarität angezeigt. So, wie es bisher gegangen ist, sollten wir es nach unseren eigenen Vorstellungen von Humanität, Mitmenschlichkeit und Solidarität nicht weitergehen lassen.
    Vielen Dank.

    (Beifall bei der F.D.P., der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)