Rede von
Prof. Dr.
Klaus
Töpfer
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Frau Kollegin, zur ersten Frage: Es handelt sich um ein Artikelgesetz; die beiden Dinge sind im gleichen Gesetz zusammengefaßt. Ich sage das besonders nachdrücklich. Damit bedarf das Gesetz der Zustimmung des Bundesrats. Daran sehen Sie sehr deutlich, daß wir in hohem Maße daran interessiert sind und auch darauf hinarbeiten, zu einer gemeinsamen Lösung mit den Bundesländern, in besonderer Weise mit den neuen Bundesländern, zu kommen.
Sie haben zu Recht darauf hingewiesen, daß ich mich bemüht habe, hier schon im Vorfeld zu einer Einigung zu kommen. Wir haben uns zu drei intensiven Gesprächen mit den Kollegen aus den neuen Bundesländern zusammengesetzt. Folgende Eckpunkte sind in das Gesetz hineingenommen worden: Die Geltungsdauer beträgt über zweieinhalb Jahre, geht also bis Ende 1997. Das war einer dieser gemeinsamen Punkte. Ein weiterer Punkt war die damit verbundene Aufteilung der Erhöhungsspielräume von insgesamt 20 % auf anfangs 15 % und dann im dritten Jahr, wie Sie es genannt haben, also Anfang 1997, nochmal 5 %. Wir haben im Kabinett allerdings ebenfalls darauf hingewiesen, daß es not tut, hierüber noch einmal mit den Bauministern zu sprechen, weil es bis in die Frage der Verwaltungskosten einer solchen Regelung hinein möglicherweise noch bessere Wege geben kann.
Wir haben ebenfalls festgehalten, daß die Kappung bei den Modernisierungen so bleibt, wie wir es festgelegt haben, also 3 DM pro Quadratmeter.
In bezug auf die Neuvertragsmieten haben wir noch keine Kappung in diesem Gesetz vorgesehen; sondern es gibt den Hinweis auf § 5 Wirtschaftsstrafgesetz. Sie wissen, das war der Dissenspunkt bei unserem letzten Treffen in Berlin. Wir, die Frau Kollegin Leutheusser-Schnarrenberger und ich, haben aber im Kabinett den Auftrag bekommen, im Gespräch mit den zuständigen Ministern der neuen Bundesländer über eine Übergangsregelung bei den Neuvertragsmieten noch zu verhandeln, um damit ebenfalls eine einvernehmliche Lösung zu erreichen. Es war mit Blick auf die knappe Zeit, die vor uns liegt, gegenwärtig nicht möglich, zu einer gemeinsamen Lösung zu kommen. Auch mit dem Hinweis auf die rechtliche Qualität dieses Gesetzes möchte ich noch einmal unterstreichen, daß wir diesen Auftrag des Kabinetts sehr ernst nehmen. Wir werden in Kürze wieder Gespräche mit den Kollegen aus den neuen Bundesländern darüber führen.
Zum Sonderwohngeldgesetz kann ich nur wiederholen: Es sind praktisch drei Änderungen von Bedeutung. Zum einen wird die Laufzeit so verlängert, daß auf jeden Fall der Anschluß an eine allgemeine Novellierung des Wohngeldes in Deutschland erreicht wird und gesichert bleibt. Zweitens wird die sogenannte Neufestsetzung des Wohngeldes auch dann erreicht, wenn die Mietsteigerung unter 15 % bleibt. Drittens wird das im Kern zurückgenommen, was durch die Änderung zum 1. Juli eigentlich eine Verschlechterung des Wohngeldes bewirkt hat. Ob und wieweit sich das mit dem deckt, was wir vorgehabt haben, werden wir auf der Grundlage dessen, was wir vorgelegt haben, weiter mit den Ländern zu erörtern haben.
Wir gehen jedenfalls davon aus, daß die damit verbundenen Kosten deutlich über 120 Millionen DM liegen. Auch daran sehen Sie, daß es sich nicht um eine marginale Änderung handelt, sondern daß es insgesamt eine substantielle Verbesserung auch des Wohngeldes angesichts der sonst eintretenden Verschlechterung darstellt. Ich hoffe, daß wir bei bestimmten Haushalten, gerade bei den Einpersonenhaushalten, den Witwen und den Alleinstehenden, eine sehr, sehr deutliche Entlastung bewirken. Auch hierüber werden wir sicherlich intensiv mit den Kollegen aus den Bundesländern weiter sprechen. Denn Sie wissen, daß die Systematik des Wohngeldes dazu führt, daß Bund und Länder jeweils die Hälfte finanzieren. Ich bin ganz sicher, daß wir dort mit dem richtigen Augenmaß, aber auch mit sozialer Verantwortung tätig sind.